1 Welche Leistungen erbringen wir? 2. 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? 2. 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Welche Leistungen erbringen wir? 2. 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? 2. 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3"

Transkript

1 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Versicherungsnehmer und Versicherte Person können unterschiedliche Personen sein. Für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Inhaltsverzeichnis 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? 2 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3 4 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? 3 5 Was gilt bei Selbsttötung der Versicherten Person? 3 6 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? 4 7 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 4 8 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen (Rückkauf) oder beitragsfrei stellen? 4 9 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten verrechnet? 6 10 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? 6 11 Wer erhält die Versicherungsleistung? 7 12 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? 7 13 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? 7 14 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? 7 15 Wo ist der Gerichtsstand? 7 16 Welche weiteren Bestimmungen gelten für Ihren Vertrag? 7 Anhang 9 AB_ISG_2012B Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2012B) // Seite 1 von 9

2 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? Leistung bei Tod (1) Versicherungen mit laufender Beitragszahlung Staffelregelung a) Bei Tod der Versicherten Person ab dem 19. Monat nach dem Beginn der Versicherung zahlen wir die garantierte Versicherungssumme. In den ersten 9 Monaten ist die Versicherungsleistung auf die eingezahlten Beiträge beschränkt. Im 10. bis 12. Monat beträgt sie 25 %, im 13. bis 15. Monat 50 %, im 16. bis 18. Monat 75 % der Versicherungssumme, mindestens aber die eingezahlten Beiträge. Dazu kommt die Überschuss-Beteiligung (siehe 2), die Sie in der Mitteilung der Wertentwicklung sehen. b) Stirbt die Versicherte Person infolge eines Unfalls, den sie nach dem Beginn der Versicherung erlitten hat, zahlen wir die garantierte Versicherungssumme. Ein Unfall liegt vor, wenn die Versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. (2) Versicherungen mit einmaliger Beitragszahlung Staffelregelung a) Bei Tod der Versicherten Person ab dem 7. Monat nach dem Beginn der Versicherung zahlen wir die garantierte Versicherungssumme. In den ersten 6 Monaten ist die Versicherungsleistung auf den einmaligen Beitrag beschränkt. Dazu kommt die Überschuss-Beteiligung (siehe 2), die Sie in der Mitteilung der Wertentwicklung sehen. b) Stirbt die Versicherte Person infolge eines Unfalls, den sie nach dem Beginn der Versicherung erlitten hat, zahlen wir die garantierte Versicherungssumme. Ein Unfall liegt vor, wenn die Versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (wenn vereinbart) (3) Zusätzliche Leistung bei Unfalltod Die zusätzliche Versicherungsleistung bei Unfalltod entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Stirbt die Versicherte Person infolge eines Unfalls, den sie nach dem Beginn der Versicherung erlitten hat, innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen, zahlen wir zusätzlich zur Leistung bei Tod ( 1 Abs. 1 b und 2 b) noch einmal die Versicherungssumme. Ein Unfall liegt vor, wenn die Versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. (4) Mitwirkung von Gebrechen und Krankheiten am Unfalltod Haben Krankheiten oder Gebrechen bei einem durch ein Unfallereignis verursachten Tod mitgewirkt, reduziert sich die Leistung bei Unfalltod entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung. 1) Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können. Die Deckungsrückstellung wird nach 65 VAG und 341e und 341f des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschuss-Beteiligung). Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Die Bewertungsreserven werden dabei im Anhang des Geschäftsberichtes ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. (1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschuss-Beteiligung der Versicherungsnehmer a) Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind ( 3 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung, Mindestzuführungsverordnung), erhalten die Versicherungsnehmer mindestens den in 4 Abs. 3 dieser Verordnung genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind grundsätzlich 90 % vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Beträge finanziert, die für die garantierten Versicherungsleistungen benötigt werden ( 4 Abs. 3 Mindestzuführungsverordnung). Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschuss-Beteiligung der Versicherungsnehmer. Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn zum Beispiel die Sterblichkeit und das Ergebnis der Abschluss- und Verwaltungskosten niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation angenommen. An einem positiven Risikoergebnis (Sterblichkeit) und einem positiven übrigen Ergebnis (zum Beispiel Kosten) werden die Versicherungsnehmer mindestens mit den in der Mindestzuführungsverordnung genannten Prozentsätzen beteiligt. In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind 75 % für das Risikoergebnis und 50 % für das übrige Ergebnis vorgeschrieben. Entstehen rechnerisch negative Ergebnisse, erfolgt keine Beteiligung. In 5 der Mindestzuführungsverordnung ist geregelt, in welchen Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde die oben beschriebene Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung reduziert werden kann. Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen zu Gruppen zusammengefasst. Gewinngruppen bilden wir beispielsweise, um das versicherte Risiko, z. B. das Todesfallrisiko, zu berücksichtigen. Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. Den Überschuss führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Diese Rückstellung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschuss-Beteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur ausnahmsweise können wir die Rückstellung im Interesse der Versicherungsnehmer auch zur Abwendung eines drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste oder sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen zur Erhöhung der Deckungsrückstellung 1) heranziehen ( 56 a Versicherungsaufsichtsgesetz). Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2012B) // Seite 2 von 9

3 b) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Schwankungen an den Kapitalmärkten auszugleichen. Ein Teil der Bewertungsreserven fließt den Versicherungsnehmern gemäß 153 Abs. 3 VVG unmittelbar zu. Hierzu wird die Höhe der Bewertungsreserven monatlich neu ermittelt. Der so ermittelte Wert wird den Verträgen nach einem verursachungsorientierten Verfahren zugeordnet ( 153 Abs. 3 VVG). Bei Beendigung eines Vertrages wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag laut Gesetz zur Hälfte zugeteilt und ausgezahlt. Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Kapitalausstattung bleiben unberührt. (2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschuss-Beteiligung Ihres Vertrages a) Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüssen derjenigen Gruppe, die in 2 Abs. 2 b genannt ist. Die Mittel für die Überschuss-Anteile werden der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Überschuss-Anteilsätze wird jedes Kalenderjahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Überschuss-Anteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie jederzeit bei uns anfordern. b) Ihre Versicherung gehört zur Gewinngruppe Bestattungs-Vorsorgeversicherung ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der Bestandsgruppe Kapitalbildende Lebensversicherung. c) Laufende Überschuss-Anteile Bemessungsgrößen für die Überschuss-Anteile: Zins-Überschuss: in Prozent des Deckungskapitals 2) zur Mitte des abgelaufenen Versicherungsjahrs Grund-Überschuss: in Prozent des Risikobeitrags der Versicherung für das abgelaufene Versicherungsjahr Ansammlungszinsen: in Prozent des am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahrs angesammelten Betrags der verzinslichen Ansammlung vor der Zuteilung von Grund- und Zins-Überschuss Überschuss-Verwendung: Die laufenden Überschussanteile werden zur Bildung einer verzinslichen Ansammlung verwendet. d) Schluss-Überschuss-Anteil Die folgenden Schluss-Überschuss-Sätze werden jedes Geschäftsjahr neu festgelegt und gelten nur für die Leistungsfälle, die in dem Geschäftsjahr eintreten. Schluss-Überschuss bei Tod Besteht Ihre Versicherung mindestens 36 Monate (Wartezeit für Schluss-Überschuss bei Tod), wird im Todesfall ein Schluss- Überschuss gezahlt. Als Schluss-Überschuss wird für jedes volle zurückgelegte Jahr ein Promillesatz der Versicherungssumme gezahlt. Der Schluss-Überschuss wird auf einen Promillesatz der Versicherungssumme begrenzt. Schluss-Überschuss bei Kündigung (Rückkauf) Bei Rückkauf erhält Ihr Versicherungsvertrag einen anteiligen Schluss-Überschuss, wenn Ihr Versicherungsvertrag bereits 36 Monate (Wartezeit für Schluss-Überschuss bei Kündigung) bestanden hat. Der anteilige Schluss-Überschuss wird aus dem bei Tod fälligen Schluss-Überschuss berechnet und mit dem 2) Deckungskapital nennt man den für den Einzelvertrag berechneten Teil der Deckungsrückstellung des Bestandes. Verhältnis von dem Betrag, der bei Rückkauf fällig wird (siehe 8 Abs. 3) zur Versicherungssumme reduziert. e) Todesfallbonus (wenn vereinbart) Haben Sie den Todesfallbonus vereinbart, wird bei Tod der Versicherten Person nach einer Wartezeit von 36 Monaten der für das jeweilige Geschäftsjahr deklarierte Todesfallbonus gezahlt. Der Todesfallbonus bemisst sich in % der garantierten Versicherungssumme. Für den vereinbarten Todesfallbonus entfallen die laufenden Überschuss-Beteiligungen und der Schluss-Überschuss gemäß 2 Abs. 2 c und d. (3) Information über die Höhe der Überschuss-Beteiligung Die Höhe der Überschuss-Beteiligung hängt von vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten sind von Bedeutung. Die Höhe der künftigen Überschuss-Beteiligung kann also nicht garantiert werden. Über den aktuellen Stand Ihrer Überschuss-Beteiligung werden Sie jährlich informiert. 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. 6 Abs. 4 und 7). 4 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC- Waffen/-Stoffen? (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die Versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. (2) Bei Ableben der Versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere Leistungspflicht allerdings auf den Betrag, der für den zum Todestag berechneten Rückkauf ( 8 Abs. 3 bis 5) fällig wird. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Todesfallschutz, wenn die Versicherte Person zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls weder Streitkräften angehört hat, noch aktiv an kriegerischen Ereignissen beteiligt war. (3) Bei Ableben der Versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen (ABC-Waffen) oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf den Betrag, der für den zum Todestag berechneten Rückkauf ( 8 Abs. 3 bis 5) fällig wird, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden. Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. (4) Haben Sie eine zusätzliche Leistung bei Tod durch Unfall vereinbart und wird der Unfalltod verursacht durch Kernenergie oder ABC-Waffen, Krieg, Bürgerkrieg oder innere Unruhen, Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2012B) // Seite 3 von 9

4 besteht kein Versicherungsschutz für diese zusätzliche Leistung. Die Absätze 2 und 3 bleiben hiervon unberührt. 5 Was gilt bei Selbsttötung der Versicherten Person? (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind. (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir den Betrag, der für den zum Todestag berechneten Rückkauf ( 8 Abs. 3 bis 5) fällig wird. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer unsere Leistungspflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Versicherung. Die Frist nach Abs. 1 beginnt mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. (4) Haben Sie eine zusätzliche Leistung bei Tod durch Unfall vereinbart und wird der Unfalltod durch absichtliche Herbeiführung von Selbstverletzung oder Selbsttötung verursacht, besteht kein Versicherungsschutz für diese zusätzliche Leistung. Die Absätze 1 bis 3 bleiben hiervon unberührt. 6 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? (1) Der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ist im Versicherungsschein ein späterer Versicherungsbeginn angegeben, zahlen Sie bitte diesen Beitrag innerhalb von 2 Wochen nach diesem Termin. (2) Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten je nach Fälligkeit zu zahlen. Die Fälligkeit richtet sich nach der Zahlungsweise und ergibt sich aus den Produktinformationen. (3) Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, erfolgen die Lastschriften zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen. (4) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem in Abs. 2 vereinbarten Termin eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. (5) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. (6) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns erforderlich. Zu den Voraussetzungen siehe 8 Abs. 18. (7) Die Verpflichtung zur Beitragszahlung endet mit Ablauf des Monats, in dem die Versicherte Person stirbt. Die Beiträge sind längstens bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer zu zahlen. (8) Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen. 7 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? (1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange die Zahlung nicht bewirkt ist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. 8 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen (Rückkauf) oder beitragsfrei stellen? Kündigung und Auszahlung (Rückkauf) (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ersten des Monats der nächsten Beitragsfälligkeit schriftlich kündigen. Bei beitragsfreien Versicherungen ist die Kündigung immer zum Ersten des Folgemonats möglich. Im Fall der Kündigung erhalten Sie den für den Rückkauf fälligen Betrag, der sich nach den Absätzen 3 bis 7 ermittelt. (2) Sie können Ihre Versicherung auch teilweise kündigen und sich nur einen Teilbetrag auszahlen lassen, ohne die Versicherung zu beenden. Voraussetzung ist, dass der Teilbetrag mindestens 250 beträgt und die verbleibende Versicherungssumme bei laufender Beitragszahlungsweise oder bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag nicht unterschreitet. Nach einem Teilrückkauf wird die Versicherungssumme entsprechend mit dem noch zur Verfügung stehenden Deckungskapital nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation herabgesetzt. (3) Berechnung des Rückkaufswertes, des Stornoabzuges und des Auszahlungsbetrages. a) Rückkaufswert Die Berechnung des Rückkaufwertes erfolgt nach den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes. Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Kündigungstermin berechnete Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2012B) // Seite 4 von 9

5 Deckungskapital der Versicherung. Dabei setzen wir mindestens den Betrag des Deckungskapitals an, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze (vgl. 9 Abs. 2 Satz 3) angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt (Mindestrückkaufswert). Die genaue Höhe des Rückkaufswertes zum Jahrestag der Versicherung sehen Sie für Ihren Versicherungsvertrag als Eurobetrag in den Garantiewerten der Mitteilung der Wertentwicklung. Für den Fall der Kündigung wird folgender Stornoabzug vereinbart: b) Stornoabzug Der Stornoabzug beträgt bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag zum Versicherungsbeginn 3 %, bei allen anderen Versicherungen 6 % vom Rückkaufswert. Die Höhe des Prozentsatzes vermindert sich mit jedem zurückgelegten Versicherungsmonat gleichmäßig (linear fallend) bis zum rechnungsmäßigen Alter von 90 Jahren auf 0 %. Die genaue Höhe des Stornoabzugs und des Rückkaufswertes zum Jahrestag der Versicherung sehen Sie für Ihren Versicherungsvertrag als Eurobetrag in den Garantiewerten der Mitteilung der Wertentwicklung. Im Anhang erläutern wir Ihnen die Gründe für den Abzug. Sofern Sie uns nachweisen, dass der Stornoabzug in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffend oder wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Stornoabzug bzw. wird im letzteren Falle entsprechend herabgesetzt. c) Auszahlungsbetrag bei Rückkauf Der Auszahlungsbetrag im Fall des Rückkaufs entspricht dem Rückkaufswert zum Kündigungstermin abzüglich des Stornoabzuges. Die genaue Höhe des Rückkaufswertes, des Stornoabzugs und des resultierenden Auszahlungsbetrages zum Jahrestag der Versicherung sehen Sie als Eurobetrag in den Garantiewerten der Mitteilung der Wertentwicklung. (4) Von dem nach Abs. 3 ermittelten Auszahlbetrag bei Rückkauf werden Beitragsrückstände und Forderungen abgesetzt. (5) Wir sind berechtigt, den nach Abs. 3 errechneten Rückkaufswert angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet ( 169 Abs. 6 VVG). (6) Zusätzlich zahlen wir die Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschuss-Anteile aus, soweit sie nicht bereits in dem nach den Absätzen 3 und 5 berechneten Wert enthalten sind, sowie einen Schluss-Überschuss-Anteil, soweit ein solcher nach 2 für den Fall eines Rückkaufs vorgesehen ist. Außerdem erhöht sich der Auszahlungsbetrag bei einem Rückkauf ggf. um die Ihrer Versicherung gemäß 2 Abs. 1 b zugeteilten Bewertungsreserven. (7) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann nachteilig sein: Im Falle eines Rückkaufs kann der Rückkaufswert und damit der Auszahlungsbetrag geringer sein als die Summe der eingezahlten Beiträge. Das liegt daran, dass im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungsleistung gezahlt wird, auch wenn erst ein Beitrag gezahlt worden ist. Deshalb müssen die Beiträge aller, auch die von Ihnen eingezahlten, zur Deckung der Leistungen sowie Kosten der Versichertengemeinschaft herangezogen werden. Nur der nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchte Beitragsanteil Ihrer Versicherung kann zur Bildung Ihres Deckungskapitals verwendet werden. Bitte beachten Sie insbesondere 9 zur Verrechnung von Abschlussund Vertriebskosten. Die garantierten Werte bei Rückkauf lesen Sie bitte in der Mitteilung der Wertentwicklung nach. (8) Eine Auszahlung erfolgt nach Einreichung des Versicherungsscheines im Original. Wiederherstellung nach Rückkauf (9) Sie können mit unserer Zustimmung eine Wiederherstellung Ihrer Versicherung innerhalb von 6 Monaten ab Wirksamwerden der Kündigung vereinbaren. Voraussetzungen dafür sind: Die Beiträge für das erste Versicherungsjahr sind gezahlt worden, die ausstehenden Beiträge bis zum Wiederherstellungstermin werden vollständig nachgezahlt oder verrechnet, ein ausgezahlter Betrag wird zum Wiederherstellungszeitpunkt vollständig zurückgezahlt. Vertragserhaltende Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten Sie können bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung zum Ersten des Monats der nächsten Beitragsfälligkeit eine Beitragsfreistellung, Beitragsreduzierung, Beginnverlegung, Beitragsverrechnung oder Beitragsstundung beantragen. Dadurch verringert sich gegebenenfalls die Versicherungssumme. Verlegen Sie den Beginn Ihrer Versicherung, werden die in Anspruch genommenen Monate der Beginnverlegung zu der unter 1 Abs. 1 genannten Staffelregelung hinzugezählt. Beitragsfreistellung (beitragsfreie Versicherungssumme) (10) Anstelle einer Kündigung nach 8 Abs. 1 können Sie bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung zum Ersten des Monats der nächsten Beitragsfälligkeit schriftlich verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Versicherungssumme herab. Diese beitragsfreie Versicherungssumme wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Termin der Beitragsfreistellung unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach 169 Abs. 3 VVG berechnet. Für den Fall der Beitragsfreistellung wird außerdem folgender Stornoabzug vereinbart: Der Stornoabzug beträgt 1 % des Rückkaufswertes. Die genaue Höhe des Stornoabzugs sehen Sie für Ihren Versicherungsvertrag als Eurobetrag in der Mitteilung der Wertentwicklung. Im Anhang erläutern wir Ihnen die Gründe für den Abzug. Sofern Sie uns nachweisen, dass der Stornoabzug in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffend oder wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird im letzteren Falle entsprechend herabgesetzt. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Versicherungssumme zur Verfügung stehende Rückkaufswert mindert sich noch um rückständige Beiträge und Forderungen. (11) Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen verbunden sein. Bitte beachten Sie insbesondere 9 zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten. Nähere Informationen zur beitragsfreien Versicherungssumme und zu ihrer Höhe erhalten Sie in der Mitteilung der Wertentwicklung. Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2012B) // Seite 5 von 9

6 (12) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und erreicht die nach 8 Abs. 10 zu berechnende beitragsfreie Versicherungssumme den Mindestbetrag von 500 nicht, erhalten Sie den bei Rückkauf fälligen Betrag nach 8 Abs. 3 bis 6. Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung (13) Innerhalb von 6 Monaten ab dem letzten gezahlten Beitrag können Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen. Sie können die Beitragsfreistellung auch von vornherein auf maximal 6 Monate befristen. In diesem Fall setzt die Beitragszahlung automatisch nach Ablauf des gewünschten beitragsfreien Zeitraums wieder ein. Die nach Wiederinkraftsetzung dann wieder beitragspflichtige Versicherungssumme wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Dabei wird Ihrem Versicherungsvertrag der Stornoabzug, der bei der Berechnung der beitragsfreien Summe nach 8 Abs. 10 abgezogen wurde, wieder gutgeschrieben. Erfolgt die Wiederinkraftsetzung nur teilweise, wird der entsprechend anteilige Stornoabzug gutgeschrieben. Beitragsreduzierung (14) Eine Beitragsreduzierung ist möglich, wenn die verbleibende Versicherungssumme mindestens und der Beitrag mindestens 24 jährlich beträgt. Die versicherte Leistung nach Beitragsreduzierung wird mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet (siehe 16 Abs. 1). Bei der Beitragsreduzierung nehmen wir keinen Stornoabzug vor. Wiedererhöhung nach Beitragsreduzierung (15) Innerhalb von 6 Monaten ab Zahlung des ersten reduzierten Beitrags können Sie Ihren Beitrag wieder auf den Beitrag vor Beitragsreduzierung erhöhen. Sie können die Beitragsreduzierung auch von vornherein auf maximal 6 Monate befristen. In diesem Fall wird Ihr Beitrag nach Ablauf der Befristung automatisch auf den Beitrag vor der Beitragsreduzierung wiedererhöht. Die versicherte Kapitalleistung nach Wiedererhöhung wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechnet. Beginnverlegung (16) Bei Beitragsrückständen im ersten Versicherungsjahr können Sie Ihren Versicherungsschutz durch Verlegung des Beginns erhalten. Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem Angebot, das wir Ihnen gern unterbreiten. Die Voraussetzungen hierfür sind: Die Beginnverlegung beträgt max. 4 Monate, das Höchsteintrittsalter wird nicht überschritten, der Vertrag ist nicht gekündigt. Der Anspruch auf Beginnverlegung besteht nur einmal. Beitragsverrechnung (17) Kommen Sie ab dem 2. Versicherungsjahr in Zahlungsschwierigkeiten, können Sie mit unserer Zustimmung die Verrechnung Ihrer Beitragsrückstände beantragen. Die Verrechnung der Beiträge erfolgt mit dem Deckungskapital oder der verzinslichen Ansammlung. Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem Angebot, das wir Ihnen gern unterbreiten. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Beitragsrückstände nicht mehr als 6 Monate betragen und der Vertrag nicht gekündigt wurde. Beitragsstundung (18) Unter nachfolgenden Voraussetzungen und mit unserer Zustimmung haben Sie die Möglichkeit auf Stundung der Beiträge bis zu 6 Monaten bei vollem Versicherungsschutz: Der Versicherungsvertrag besteht bereits 3 Jahre, die Beiträge für die ersten 3 Versicherungsjahre sind vollständig gezahlt, der Betrag bei einem Rückkauf ist höher als die zu stundenden Beiträge, der Vertrag ist nicht gekündigt. Der Versicherungsnehmer zahlt den gestundeten Betrag unverzinst nach Ablauf des Stundungszeitraums innerhalb eines Monats in einem Betrag ein. Zahlen Sie Ihre Beiträge nicht fristgemäß oder nur teilweise zurück, verrechnen wir die offenen Beiträge mit dem vorhandenen Deckungskapital. Die Modalitäten ergeben sich im Einzelnen aus einem Angebot, das wir Ihnen gern unterbreiten. Beitragsrückzahlung (19) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. 9 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten verrechnet? (1) Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese sog. Abschluss- und Vertriebskosten ( 43 Abs. 2 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, RechVersV) sind bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in Rechnung gestellt. (2) Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren nach 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. Das heißt, dass Ihr Vertrag mit diesen Kosten zum Vertragsbeginn belastet wird und Sie die Abschluss- und Vertriebskosten kontinuierlich mit Ihren Beiträgen tilgen. Dieser Teil der zu tilgenden Abschluss- und Vertriebskosten ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 4 % der zu zahlenden Beitragssumme beschränkt. Die Beitragssumme ist die Summe aller während der Versicherungsdauer von Ihnen zu zahlenden Beiträge. Die Verrechnung erfolgt mit den Beitragsanteilen, die nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebes und für die Bildung der Deckungsrückstellung aufgrund von 25 Abs. 2 RechVersV i. V. m. 169 Abs. 3 VVG bestimmt sind. (3) Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden während der vertraglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer aus den laufenden Beiträgen getilgt. (4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur ein sehr geringes Deckungskapital zur Bildung des Rückkaufswertes oder einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden ist (vgl. auch 8). In den ersten 5 Versicherungsjahren steht Ihnen aber der Mindestrückkaufswert zu. Die konkreten Auswirkungen und Entwicklungen der beitragsfreien Versicherungssumme und des Betrages, den wir bei Rückkauf auszahlen, sehen Sie in der Mitteilung der Wertentwicklung. 10 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? (1) Nach Eintritt des Versicherungsfalls erteilt uns der Versicherungsnehmer, die Versicherte Person oder berechtigte Dritte jede Auskunft, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Hierzu können wir notwendige Nachweise im Original verlangen. Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht. Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2012B) // Seite 6 von 9

7 (2) Der Tod der Versicherten Person ist uns unverzüglich der Unfalltod möglichst innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen. Außerdem sind uns einzureichen: eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort der Versicherten Person, bei Tod in den ersten 3 Jahren nach dem Beginn der Versicherung ein Nachweis darüber, dass es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt, bei Unfalltod ist immer ein ausführliches, ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der Versicherten Person geführt hat und zusätzliche Nachweise zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen. Für Versicherungen ohne zusätzliche Leistung bei Unfalltod gelten die Regelungen für den Unfalltod nur in den Monaten, in denen die Versicherungsleistung beschränkt ist ( 1 Abs. 1). (3) Haben wir die erforderlichen Unterlagen zur Leistungsprüfung erhalten, entscheiden wir innerhalb einer Woche, ob ein Leistungsanspruch besteht. Besteht ein Anspruch, zahlen wir die auf den Todestag berechnete Todesfallleistung sofort. (4) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in das Ausland trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr. Noch nicht entrichtete Beiträge werden mit der auszuzahlenden Versicherungsleistung verrechnet. 11 Wer erhält die Versicherungsleistung? (1) Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall erwerben soll (Bezugsberechtigter). Sie können auch mehrere Personen als Bezugsberechtigte benennen. Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Nach dem Tod der Versicherten Person kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen werden. (2) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. Sofern wir Ihre Erklärung vor dem Versicherungsfall erhalten haben, kann über das Bezugsrecht und die Ansprüche aus der Versicherung nur noch mit Zustimmung des unwiderruflichen Bezugsberechtigten verfügt werden. (3) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts ( 12 Abs. 1 und 2) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom Berechtigten schriftlich angezeigt worden sind und wir diese vor dem Versicherungsfall erhalten haben. (4) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. Abtretungen oder Verpfändungen werden nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten schriftlich angezeigt werden. 12 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend. 13 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? Wir stellen Ihnen keine Kosten gesondert in Rechnung. 14 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 15 Wo ist der Gerichtsstand? (1) Für Klagen gegen uns aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb Deutschlands oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag und der Versicherungsvermittlung das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk wir unseren Sitz haben. 16 Welche weiteren Bestimmungen gelten für Ihren Vertrag? Rechnungsgrundlagen (1) Die garantierten versicherten Kapitalleistungen haben wir unter Berücksichtigung von vorsichtigen Annahmen bezüglich der Entwicklung der versicherten Risiken, der Zinsentwicklung und der Kosten kalkuliert. Bei der Beitragskalkulation und der Berechnung der Bemessungsgrößen für die Überschuss-Anteile verwenden wir die Sterbetafel ldeal2012stg. Als Rechnungszins haben wir 1,75 % angesetzt. Die Rechnungsgrundlagen werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt. Die Kalkulation erfolgt geschlechtsneutral. (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2012B) // Seite 7 von 9

8 Bitte beachten Sie: Folgen bei Nichtbeachtung von Verhaltensregeln (2) Wird eine nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit nicht vorsätzlich verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzung behalten Sie Ihren Versicherungsschutz, wenn die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat, ansonsten haben wir das Recht unsere Leistungen entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens zu kürzen. Dies gilt nicht bei Arglist. Bei vorsätzlicher Verletzung behalten Sie in diesen Fällen den Versicherungsschutz nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, unsere Interessen ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft. Im Leistungsfall werden wir Sie gesondert auf diese Regelung hinweisen. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag (3) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann. Haben Sie einen Anspruch bei uns angemeldet, zählt der Zeitraum von der Anmeldung bis zum Zugang unserer schriftlichen Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit. Versicherungsjahr (4) Die Versicherungsdauer Ihres Vertrags wird in Versicherungsjahre eingeteilt. Jedes Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Vertragssprache (5) Die Kommunikation erfolgt ausnahmslos in deutscher Sprache. Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2012B) // Seite 8 von 9

9 Anhang Erläuterungen zu den Stornoabzügen Die Kalkulation der Sterbegeldversicherung beruht darauf, dass das individuelle Risiko der Versicherten Person durch die Bildung einer großen Risikogemeinschaft (Versichertenbestand) getragen wird. Diese Risikogemeinschaft ist eine Mischung aus einzelnen Versicherungsverträgen mit höheren, durchschnittlichen und niedrigeren individuellen Risiken. Die Sterbegeldversicherung ist ein langfristig kalkuliertes Produkt, bei dem die garantierte Versicherungssumme für den Versicherungsfall dauerhaft zugesagt ist. Die Beiträge und Leistungen sind unter der Annahme berechnet, dass der Vertrag nicht vorzeitig beendet wird. Eine Antiselektion (negative Risikoauslese) kommt zustande, wenn ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag aufgrund einer subjektiven Einschätzung der aktuellen Risikosituation (z.b. Gesundheitszustand) und des künftigen Risikoverlaufs für die Versicherte Person (z.b. zukünftige Lebenserwartung) vorzeitig kündigt und die Versichertengemeinschaft verlässt. Dabei werden häufiger die Verträge gekündigt, bei denen der Versicherungsnehmer davon ausgeht, dass im weiteren Vertragsverlauf die Versicherungsleistung eher erst sehr spät in Anspruch genommen wird. Diese subjektive Entscheidung zur Kündigung eines Vertrages hat Auswirkungen auf die Zusammensetzung des verbleibenden Versicherungsbestandes. Mit der Kündigung wird das individuell gebildete Deckungskapital des Vertrages aufgelöst. Die Summe aller individuellen Deckungskapitale bildet zusammen mit allen Beitragszahlungen die kalkulatorische Basis für die kollektive Risikotragung in der Versichertengemeinschaft, um die zugesagten Versicherungsleistungen zu garantierten. Entnommene individuelle Deckungskapitale verändern die Kalkulationsbasis. Versichertengemeinschaft kollektiv bereitgestellt. Jeder Versicherungsvertrag trägt einen Anteil in der Risikogemeinschaft dazu bei. Bei Abschluss des Versicherungsvertrags partizipiert der Versicherungsnehmer an den bereits vorhandenen Solvenzmitteln der Risikogemeinschaft. Mit dem Laufe des Vertrages muss dieser selbst entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Diese gehen bei einer Vertragskündigung der verbleibenden Versichertengemeinschaft verloren und müssen deshalb durch einen Stornoabzug ausgeglichen werden. Die Solvenzmittel werden intern gebildet, da die alternative Finanzierung über externes Kapital für die Versichertengemeinschaft unwirtschaftlich ist. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde liegenden oben aufgeführten Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird im letzteren Falle entsprechend herabgesetzt. Hinsichtlich der Antiselektion sind die verschiedenen Interessenlagen von Risikogemeinschaft, Versicherer und dem Versicherungsnehmer, der seinen Vertrag kündigt, in besonderem Maße zu berücksichtigen. Die Belange der Versichertengemeinschaft müssen jederzeit zum Erhalt der Risikotragfähigkeit gewahrt bleiben. Mit dem Kündigungsrecht nach 169 VVG wurde dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ein Gestaltungsrecht für seinen Vertrag eingeräumt, diesen zu jeder Zeit unter Einbeziehung der aktuellen persönlichen Verhältnisse des Versicherungsnehmers und der Versicherten Person zu beenden. Dieses geschieht aus subjektiver Abwägung und möglicher persönlicher Vorteilsnahme gegenüber der Versichertengemeinschaft einseitig durch den kündigenden Versicherungsnehmer. Der verbleibende Versichertenbestand wird über diese negative Risikoauslese belastet. Zum Schutz der verbleibenden Versichertengemeinschaft wird daher ein kalkulatorischer Ausgleich vorgenommen und vom Vertrag des kündigenden Versicherungsnehmers ein Stornoabzug einbehalten. Mit dem Sterbegeldversicherungsvertrag werden dem Versicherungsnehmer die zugesagten Versicherungsleistungen garantiert. Darüber hinaus werden Optionen wie z.b. die Kündigungsmöglichkeit garantiert. Für diese Garantien muss der Versicherer entsprechendes Risikokapital (Solvenzkapital) aufbauen. Ein Teil davon wird durch die IDEAL Lebensversicherung a.g. Sitz der Gesellschaft Berlin Handelsregister-Nr. HRB 2074 B Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Hauptverwaltung: Kochstraße Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Joachim Lemppenau Vorstand: Rainer M. Jacobus (Vorsitzender), Olaf Dilge, Karlheinz Fritscher Telefon: 030/ Telefax: 030/ info@ideal-versicherung.de Nutzen Sie auch unseren Service im Internet unter Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2012B) // Seite 9 von 9

10 Allgemeine Bedingungen für die Rückholkostenversicherung IDEAL SterbeGeld Versicherte Person Versicherte Person in der Rückholkostenversicherung im Ausland verstorbener Personen ist die Versicherte Person in der Sterbegeldversicherung. Versicherte Leistung Die IDEAL Lebensversicherung a.g. hat für Sie über die IDEAL Vorsorge GmbH die Kosten versichert, die bei Tod der Versicherten Person im Ausland für deren Überführung aus dem Ausland auf direktem Weg per Kraft- oder Luftfahrzeug zum Begräbnisort in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Die Kosten eines Überführungs-/Zinksargs einschließlich der Einbalsamierung sind bis zu versichert, soweit diese Maßnahmen durch gesetzliche Regelungen am Sterbeort oder Bestimmungen des überführenden Luftfahrtunternehmens vorgeschrieben sind. Insgesamt werden maximal für eine Rückholung aus dem europäischen Ausland bzw für eine Rückholung aus dem außereuropäischen Ausland erstattet. Dem in Deutschland ausführenden Bestatter werden pauschal 103 für Kosten gezahlt. Zusätzlich werden die Mehrkosten (im Verhältnis zur gebuchten Reise), die durch den Tod der Versicherten Person für die Rückreise des überlebenden Ehepartners bzw. des in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners des Versicherten aus dem Ausland zum Wohnort in die Bundesrepublik Deutschland per Kraft- oder Luftfahrzeug entstehen, bis zu erstattet. Als Ausland gilt jedes Land mit Ausnahme der Bundesrepublik und der Länder, in denen die Versicherte Person ihren Erst- oder Zweitwohnsitz hat. Der Versicherungsschutz aus der Rückholkostenversicherung endet mit Beendigung des Versicherungsvertrages bei der IDEAL Lebensversicherung a.g. mit vorzeitiger Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages bei der IDEAL Lebensversicherung a.g. mit dem Widerruf durch die IDEAL Vorsorge GmbH. Der Widerruf ist nur aus wichtigem Grund möglich. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn die IDEAL Vorsorge GmbH keinen Versicherungsschutz für das Rückholkostenrisiko am deutschen Versicherungsmarkt mit zu Beginn des Vertrages vergleichbaren Konditionen auf Basis dieser Bedingungen erhält. Im Fall des Widerrufs werden wir Sie rechtzeitig informieren. Erforderliche Nachweise Zur Leistungsregulierung sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache bzw. in beglaubigter Übersetzung erforderlich: der amtliche Nachweis über den Todeszeitpunkt und den Todesort, eine Bestätigung der Todesart durch einen Arzt oder eine Polizeibehörde, Kopien des Schriftwechsels mit dem Bestatter sowie die Originalrechnung des Bestatters, die Originalrechnung des mit der Überführung beauftragten Unternehmens, Fotokopie des Versicherungsscheines der IDEAL Lebensversicherung a.g. Mitteilungen Mitteilungen, insbesondere die Meldung des Todesfalls, richten Sie bitte an: IDEAL Vorsorge GmbH Ein Unternehmen der IDEAL Gruppe Kochstraße Berlin Tel. 030/ bzw. aus dem Ausland Tel. +(49) Ausschlüsse Ausgeschlossen ist der Ersatz von Kosten, soweit ein anderer Kostenträger (z. B. eine entsprechende Reiseoder Krankenversicherung) die Kosten ersetzt, wenn der Tod unmittelbar oder mittelbar durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht wurde, wenn der Tod durch innere Unruhen verursacht wurde und die Versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, wenn der Tod von der Versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurde (Selbsttötung). Bestehen für die Versicherte Person bei der IDEAL Vorsorge GmbH bzw. der IDEAL Lebensversicherung a.g. mehrere Versicherungs- oder Bestattungsvorsorgeverträge, für die eine Rückholkostenversicherung für im Ausland verstorbene Personen ohne Mehrbeitrag abgeschlossen ist, kann die Versicherungsleistung nur aus einem dieser Verträge in Anspruch genommen werden. Beitrag und Dauer des Versicherungsschutzes Die Rückholkostenversicherung ist für Sie ohne Mehrbeitrag. IDEAL Vorsorge GmbH Sitz der Gesellschaft Berlin Handelsregister-Nr. HR B Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hauptverwaltung: Kochstraße Berlin Geschäftsführung: Karlheinz Fritscher, Frank Lange Telefon: 030/ Telefax: 030/ Allgemeine Bedingungen für die Rückholkostenversicherung IDEAL SterbeGeld // Seite 1 von 1

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditversicherung

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditversicherung Allgemeine Bedingungen für die Restkreditversicherung Inhaltsübersicht 1 Welche Leistungen erbringen wir? 10 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? 2 Erfolgt eine Überschussbeteiligung?

Mehr

Produktinformation und Ergänzende Bedingungen IDEAL SterbeGeld

Produktinformation und Ergänzende Bedingungen IDEAL SterbeGeld Produktinformation und Ergänzende Bedingungen IDEAL SterbeGeld Der Spezialist für Senioren. (AB_ISG_2007A) Inhaltsverzeichnis Versicherte Leistungen und Überschuss-Beteiligung 4 1. Leistung bei Tod 4

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung Stand: 01. 01. 2011 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2015A) 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2

Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld (AB_ISG_2015A) 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Versicherte Person ist die Person,

Mehr

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU (Tarifwerk 2008)

Mehr

Seite 1. Stand: 02.02.2016

Seite 1. Stand: 02.02.2016 Seite 1 Stand: 02.02.2016 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung mit monatlich gleichmäßig fallender

Mehr

Verbraucherinformationen IDEAL SterbeGeld

Verbraucherinformationen IDEAL SterbeGeld Verbraucherinformationen IDEAL SterbeGeld Im Folgenden erhalten Sie Informationen nach 1 und 2 VVG-Informationspflichtenverordnung zur vorgeschlagenen Versicherung. 1. Informationen zum Versicherer Gesellschaftsangaben

Mehr

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete Risiko-Lebensversicherung

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Mehr

Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung Swiss Life Pensionskasse Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung Stand: 1.2008 (AVB_PK_HZV_2008_01) Pensionskasse AG Sehr geehrte Kundin, sehr

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht es für sie weiter, wenn

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung nach Tarif SRK (Tarifwerk 2012) 26. Januar

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung

Mehr

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung 1

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung 1 Seite 1 Stand: 01.10.2013 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter

Mehr

Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann

Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie sämtliche Daten und Informationen zu der von Ihnen gewünschten Versorgung. Alle dabei verwendeten Begriffe,

Mehr

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer ERGO Direkt Lebensversicherung AG 79 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0022 Versicherungsbedingungen Tarif BR-WZ 2004 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

1 Welche Leistungen erbringen wir? 2. 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? 2. 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3

1 Welche Leistungen erbringen wir? 2. 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? 2. 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Für unser Vertragsverhältnis gelten

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 17. Dezember 2012 Darstellung für eine Kapitalversicherung auf festen Termin nach Tarif 3

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit

Mehr

Bayern-Versicherung. Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung Stand: 15.12.2008 Bedingungsnummer 12 40 81

Bayern-Versicherung. Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung Stand: 15.12.2008 Bedingungsnummer 12 40 81 Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung Stand: 15.12.2008 Bedingungsnummer 12 40 81 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditlebensversicherung

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditlebensversicherung Allgemeine Bedingungen für die Restkreditlebensversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Seite 1 von 4 Der Kreditgeber ist als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

(1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung

(1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung Allgemeine Bedingungen für das Barmenia SterbeGeld Plus (Lebenslange Todesfallversicherung) Barmenia Versicherungen Barmenia Lebensversicherung a. G. Hauptverwaltung Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Sehr

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 08. Dezember 2014 Darstellung für eine Risikoversicherung mit monatlich gleichmäßig fallender

Mehr

Heinrich, 78 Jahre: Rentner. Würdevoll. Sterbegeld: Der günstige Schutz für einen Abschied in Würde. www.lv1871.de. Maßstäbe in Vorsorge seit 1871

Heinrich, 78 Jahre: Rentner. Würdevoll. Sterbegeld: Der günstige Schutz für einen Abschied in Würde. www.lv1871.de. Maßstäbe in Vorsorge seit 1871 Heinrich, 78 Jahre: Rentner Würdevoll Sterbegeld: Der günstige Schutz für einen Abschied in Würde Maßstäbe in Vorsorge seit 1871 www.lv1871.de Weil man seine Lieben gut absichern möchte Es gibt Menschen,

Mehr

Heinrich, 78 Jahre: Rentner. Würdevoll. Sterbegeld: Der günstige Schutz für einen Abschied in Würde. www.lv1871.de. Maßstäbe in Vorsorge seit 1871

Heinrich, 78 Jahre: Rentner. Würdevoll. Sterbegeld: Der günstige Schutz für einen Abschied in Würde. www.lv1871.de. Maßstäbe in Vorsorge seit 1871 Heinrich, 78 Jahre: Rentner Würdevoll Sterbegeld: Der günstige Schutz für einen Abschied in Würde Maßstäbe in Vorsorge seit 1871 www.lv1871.de Weil man seine Lieben gut absichern möchte Es gibt Menschen,

Mehr

Sterbegeld Plus. Aktive Vorsorge plus Erbrechtsberatung. Kundeninformation

Sterbegeld Plus. Aktive Vorsorge plus Erbrechtsberatung. Kundeninformation Sterbegeld Plus Aktive Vorsorge plus Erbrechtsberatung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht es für sie weiter, wenn

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall. Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall. Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall Inhaltsverzeichnis 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft Allgemeine Bedingungen für die Restkreditlebensversicherung Stand: 14.12.2012 Bedingungsnummer 16 42 86 Versicherungsnehmer dieser Restkreditlebensversicherung

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditversicherung (Tarif KRF) (Stand 03/2015)

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditversicherung (Tarif KRF) (Stand 03/2015) Allgemeine Bedingungen für die Restkreditversicherung (Tarif KRF) (Stand 03/2015) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer 80 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und den Schluss-Gewinnanteilen beteiligt

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung

Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung Druck-Nr. pm 2200 01.2009 Inhaltsverzeichnis 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 Wie erfolgt die

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kapitalversicherung auf den Todesfall (Risikoversicherung)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kapitalversicherung auf den Todesfall (Risikoversicherung) Teil A: Leistungsbeschreibung 1 Vertragstyp 2 Unsere Leistungen im Überblick Sie haben eine Kapitalversicherung auf den Todesfall abgeschlossen. - Kapitalversicherung auf den Todesfall - Kapitalversicherung

Mehr

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Dr. Präve bezog sich insbesondere auf folgende Vorschriften der neuen InfoV: 1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß 7 Abs. 1 Satz 1

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer Sterbegeldversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer Sterbegeldversicherung Teil A: Leistungsbeschreibung 1 Vertragstyp Sie haben eine Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abgeschlossen. 2 Unsere Leistungen im Überblick - Leistung

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 08. Dezember 2014 Darstellung für eine Risikoversicherung für zwei verbundene Leben mit Umtauschrecht

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung

Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung Allgemeine Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung der Uelzener Lebensversicherungs-AG V E R S I C H E R U N G E N Uelzener Lebensversicherungs-AG Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen Postfach

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung

Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung Druck-Nr. pm 2200 01.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 Wie erfolgt die

Mehr

1 Welche Leistungen erbringen wir? (1) Im Rahmen der Kapital bildenden Lebensversicherung. tariflichen Besonderheiten.

1 Welche Leistungen erbringen wir? (1) Im Rahmen der Kapital bildenden Lebensversicherung. tariflichen Besonderheiten. Allgemeine Bedingungen für die Kapital bildende Lebensversicherung Barmenia Versicherungen Barmenia Lebensversicherung a. G. Hauptverwaltung Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter

Mehr

1 Welche Leistungen erbringen wir? 2. 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? 3. 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 5

1 Welche Leistungen erbringen wir? 2. 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? 3. 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 5 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die IDEAL StartHilfe (AB_ISH_2008B) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Für unser Vertragsverhältnis

Mehr

Überschussverteilungssätze

Überschussverteilungssätze Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während (Perspektive) an Kostenüberschüssen Zusatzüberschussanteil

Mehr

Bestattungsvorsorgeregelung und Sterbegeldversicherung in einem Angebot kombiniert. Die richtige Lösung für Ihre Kunden ab 40.

Bestattungsvorsorgeregelung und Sterbegeldversicherung in einem Angebot kombiniert. Die richtige Lösung für Ihre Kunden ab 40. Bestattungsvorsorgeregelung und Sterbegeldversicherung in einem Angebot kombiniert. Die richtige Lösung für Ihre Kunden ab 40. Die IDEAL BestattungsVorsorge bietet die Gewissheit schon zu Lebzeiten selbstbestimmt

Mehr

Öffentliche Lebensversicherung

Öffentliche Lebensversicherung Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg Aktiengesellschaft Allgemeine Bedingungen für die Restkreditlebensversicherung Stand: 15.12.2014 Bedingungsnummer 16 45 89 Versicherungsnehmer dieser Restkreditlebensversicherung

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung

Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung Druck-Nr. pm 2100 08.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit nach

Mehr

9 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen? 13 Wer erhält die Versicherungsleistung?

9 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen? 13 Wer erhält die Versicherungsleistung? Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für die Kapitalbildende Lebensversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis

Mehr

Kundeninformationen für eine Kapital- / Risiko-Lebensversicherung. Inhaltsverzeichnis

Kundeninformationen für eine Kapital- / Risiko-Lebensversicherung. Inhaltsverzeichnis Kundeninformationen für eine Kapital- / Risiko-Lebensversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft (Stand 01.12.2012) Inhaltsverzeichnis - Allgemeine Bedingungen für die Kapital

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit nach Tarif SRKP

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 08. Dezember 2015 Darstellung für eine Kapitalversicherung auf festen Termin nach Tarif 3

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 12. Januar 2015 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung. Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung. Inhaltsverzeichnis Informationen zu Ihrer Sterbegeldversicherung Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde zum 01.01.2004 gestrichen. Es gibt also keine gesetzliche Sterbegeldversicherung mehr. Ihre private Sterbegeldversicherung

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 4. Mai 2006 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung

Mehr

1 Welche Leistungen erbringen wir? 2. 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? 2. 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3

1 Welche Leistungen erbringen wir? 2. 2 Wie erfolgt die Überschuss-Beteiligung? 2. 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 3 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Für unser Vertragsverhältnis gelten

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung HUK24 SGV24 7.1

Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung HUK24 SGV24 7.1 Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung HUK24 SGV24 7.1 Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel

Mehr

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente (HFR10)

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente (HFR10) Anlage zur Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente (HFR10) Persönliche Daten Versicherungsnehmer Herr Toni Tester Versicherter Herr Toni Tester Geburtsdatum 01.01.1987 Versicherungs- und

Mehr

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine

Versicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Tarifbestimmungen zu den Tarifen RV10, RV25 und RV30

Tarifbestimmungen zu den Tarifen RV10, RV25 und RV30 Tarifbestimmungen zu den Tarifen RV10, RV25 und RV30 Aufgeschobene Rentenversicherungen Druck-Nr. pm 2110 01.2014 Inhaltsverzeichnis I) Vereinbarung zu 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung

Mehr

Diese Bedingungen sind unverbindlich. Es besteht die Möglichkeit, abweichende Klauseln zu verwenden. Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung

Diese Bedingungen sind unverbindlich. Es besteht die Möglichkeit, abweichende Klauseln zu verwenden. Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung Diese Bedingungen sind unverbindlich. Es besteht die Möglichkeit, abweichende Klauseln zu verwenden. Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Als Versicherungsnehmer

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die lebenslange Todesfallversicherung

Allgemeine Bedingungen für die lebenslange Todesfallversicherung Allgemeine Bedingungen für die lebenslange Todesfallversicherung ohne Gesundheitsfragen (Bestattungsgeld-Versicherung) (13L00, Stand 12/2012) Leistung 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 Wie erfolgt die

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Gothaer Parkkonto

Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Gothaer Parkkonto Teil A: Leistungsbeschreibung 1 Vertragstyp Sie haben eine aufgeschobene Rentenversicherung verbunden mit Leistungen im Todesfall vor und nach Rentenbeginn abgeschlossen. 2 Unsere Leistungen im Überblick

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 12. Dezember 2012 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung nach Tarif SRK (Tarifwerk

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Kapital bildende Lebensversicherung

Allgemeine Bedingungen für die Kapital bildende Lebensversicherung Allgemeine Bedingungen für die Kapital bildende Lebensversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis gelten

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums Ordnung für die Teilung von Direktversicherungen im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags mit dem Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.v. aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung (ABL 01/2015)

Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung (ABL 01/2015) Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeldversicherung (ABL 01/2015) Sehr geehrtes Mitglied! Als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für eine Fondsgebundene

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen für die private Alters- und Hinterbliebenenversorgung Druckstücknummer 121-153 04.2009 - 2 - Verbraucherinformation 1. Die Identität des Versicherers Ihr Vertragspartner ist die

Mehr

zahlt als Treugeber den nicht anderweitig gedeckten Anteil der Gesamtkosten in Höhe von z. Z.

zahlt als Treugeber den nicht anderweitig gedeckten Anteil der Gesamtkosten in Höhe von z. Z. TREUAND AKTIENGESELLSCAFT Bitte an Treuhand zurück err (Bitte die freilassen) (nachfolgend Vertragsbestatter genannt) een Bestattungsvorsorgevertrag über see / ihre derestige Bestattung und / oder das

Mehr

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung 1

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Risikolebensversicherung 1 Seite 1 Stand: 06.08.2014 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Gothaer Parkkonto

Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Gothaer Parkkonto Teil A: Leistungsbeschreibung 1 Vertragstyp Sie haben eine aufgeschobene Rentenversicherung verbunden mit Leistungen im Todesfall vor und nach Rentenbeginn abgeschlossen. 2 Unsere Leistungen im Überblick

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiezeit nach Tarif SR (Tarifwerk

Mehr

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IV ZR 189/11 BESCHLUSS vom 27. November 2012 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitze n- de Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch,

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 02. Februar 2015 Darstellung für eine BestattungsVorsorge nach Tarif 1S (Tarifwerk 2015)

Mehr

(3) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen aus der Überschussbeteiligung (siehe 2).

(3) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen aus der Überschussbeteiligung (siehe 2). Allgemeine Bedingungen für die Barmenia KapitalLeben Classic (Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall) Barmenia Versicherungen Barmenia Lebensversicherung a. G. Hauptverwaltung Barmenia-Allee

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung (Tarife PK10, PK11)

Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung (Tarife PK10, PK11) ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung (Tarife PK10, PK11) Druck-Nr. pk 3000 01.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Welche Leistungen erbringen wir? 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 26. Januar 2012 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung (ABSR 01/2015)

Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung (ABSR 01/2015) Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung (ABSR 01/2015) Sehr geehrtes Mitglied! Als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis

Mehr

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente mit Beitragsgarantie (HFR15)

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente mit Beitragsgarantie (HFR15) Anlage zur Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente mit Beitragsgarantie (HFR15) Persönliche Daten Versicherungsnehmer Herr Max Muster Versicherter Herr Max Muster Geburtsdatum 12.06.1986

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditlebensversicherung

Allgemeine Bedingungen für die Restkreditlebensversicherung Allgemeine Bedingungen für die Restkreditlebensversicherung 1 Welche Leistungen erbringen wir? Restkreditlebensversicherung mit linear fallender Versicherungssumme Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme

Mehr

Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen für die private Alters- und Hinterbliebenenversorgung - 1 - Nummer für die Empfangsbestätigung im Antrag: 121-153 01-2015 Verbraucherinformation 1. Die Identität des Versicherers

Mehr

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 T556 03.11 7914 für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten

Mehr