zahlt als Treugeber den nicht anderweitig gedeckten Anteil der Gesamtkosten in Höhe von z. Z.
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- Jürgen Lorentz
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1 TREUAND AKTIENGESELLSCAFT Bitte an Treuhand zurück err (Bitte die freilassen) (nachfolgend Vertragsbestatter genannt) een Bestattungsvorsorgevertrag über see / ihre derestige Bestattung und / oder das err / (nur ausfüllen, falls Vorsorgeempfänger und Treugeber verschiedene Personen sd. Im Falle der Nichtausfüllung ist der Vorsorgeempfänger zugleich der Treugeber) zahlt als Treugeber den nicht anderweitig gedeckten Anteil der Gesamtkosten öhe von z. Z. genannt), und zwar als emalige Zahlung oder Teilbeträgen. sichtlich der egezahlten und ggf. noch ezuzahlenden Beträge schließen die Treuhand, der Treugeber sowie der Vertragsbestatter 1. Die Treuhand garantiert dem Treugeber, alle bei ihr egezahlten ezahlten Gelder nach den Grundsätzen eer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen und treuhänderisch zu verwalten. Das Guthaben Treugebers wird mit dem jeweils festgelegten Satz verzst. Die Zsen werden dementsprechend jährlich brutto = netto gutgeschrieben. 2. Zur Sicherung der derestigen Bestattungskosten ten Vorsorgeempfängers tritt der Treugeber see gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche sbesondere auf Abrechnung und Auszahlung gegen die Treuhand an den Vertragsbestatter mit der Maßgabe ab, dass Auszahlungen nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde Vorsorgeempfängers (Ausnahme Ziffer 3 Vertrages) erfolgen. 3. Falls der (teil-)gekündigt wird, erfolgt die durch den Vertragsbestatter wird direkt an den Treugeber ausgezahlt. Befdet sich der Vertragsbestatter Insolvenz, erfolgt die Auszahlung an den Treugeber. Bei Bestattung Vorsorgeempfängers durch een anderen als den Vertragsbestatter, wird unter Vorlage der Sterbeurkunde und der Bestattungskostenrechnung das Guthaben an den ausführenden ausgezahlt. Auch Ort und
2 TREUAND AKTIENGESELLSCAFT err (Bitte die freilassen) (nachfolgend Vertragsbestatter genannt) een Bestattungsvorsorgevertrag über see / ihre derestige Bestattung und / oder das err / (nur ausfüllen, falls Vorsorgeempfänger und Treugeber verschiedene Personen sd. Im Falle der Nichtausfüllung ist der Vorsorgeempfänger zugleich der Treugeber) zahlt als Treugeber den nicht anderweitig gedeckten Anteil der Gesamtkosten öhe von z. Z. genannt), und zwar als emalige Zahlung oder Teilbeträgen. sichtlich der egezahlten und ggf. noch ezuzahlenden Beträge schließen die Treuhand, der Treugeber sowie der Vertragsbestatter 1. Die Treuhand garantiert dem Treugeber, alle bei ihr egezahlten ezahlten Gelder nach den Grundsätzen eer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen und treuhänderisch zu verwalten. Das Guthaben Treugebers wird mit dem jeweils festgelegten Satz verzst. Die Zsen werden dementsprechend jährlich brutto = netto gutgeschrieben. 2. Zur Sicherung der derestigen Bestattungskosten ten Vorsorgeempfängers tritt der Treugeber see gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche sbesondere auf Abrechnung und Auszahlung gegen die Treuhand an den Vertragsbestatter mit der Maßgabe ab, dass Auszahlungen nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde Vorsorgeempfängers (Ausnahme Ziffer 3 Vertrages) erfolgen. 3. Falls der (teil-)gekündigt wird, erfolgt die durch den Vertragsbestatter wird direkt an den Treugeber ausgezahlt. Befdet sich der Vertragsbestatter Insolvenz, erfolgt die Auszahlung an den Treugeber. Bei Bestattung Vorsorgeempfängers durch een anderen als den Vertragsbestatter, wird unter Vorlage der Sterbeurkunde und der Bestattungskostenrechnung das Guthaben an den ausführenden ausgezahlt. Auch Ort und
3 TREUAND AKTIENGESELLSCAFT Kopie für Kunde / Treugeber err (Bitte die freilassen) (nachfolgend Vertragsbestatter genannt) een Bestattungsvorsorgevertrag über see / ihre derestige Bestattung und / oder das err / (nur ausfüllen, falls Vorsorgeempfänger und Treugeber verschiedene Personen sd. Im Falle der Nichtausfüllung ist der Vorsorgeempfänger zugleich der Treugeber) zahlt als Treugeber den nicht anderweitig gedeckten Anteil der Gesamtkosten öhe von z. Z. genannt), und zwar als emalige Zahlung oder Teilbeträgen. sichtlich der egezahlten und ggf. noch ezuzahlenden Beträge schließen die Treuhand, der Treugeber sowie der Vertragsbestatter 1. Die Treuhand garantiert dem Treugeber, alle bei ihr egezahlten ezahlten Gelder nach den Grundsätzen eer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen und treuhänderisch zu verwalten. Das Guthaben Treugebers wird mit dem jeweils festgelegten Satz verzst. Die Zsen werden dementsprechend jährlich brutto = netto gutgeschrieben. 2. Zur Sicherung der derestigen Bestattungskosten ten Vorsorgeempfängers tritt der Treugeber see gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche sbesondere auf Abrechnung und Auszahlung gegen die Treuhand an den Vertragsbestatter mit der Maßgabe ab, dass Auszahlungen nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde Vorsorgeempfängers (Ausnahme Ziffer 3 Vertrages) erfolgen. 3. Falls der (teil-)gekündigt wird, erfolgt die durch den Vertragsbestatter wird direkt an den Treugeber ausgezahlt. Befdet sich der Vertragsbestatter Insolvenz, erfolgt die Auszahlung an den Treugeber. Bei Bestattung Vorsorgeempfängers durch een anderen als den Vertragsbestatter, wird unter Vorlage der Sterbeurkunde und der Bestattungskostenrechnung das Guthaben an den ausführenden ausgezahlt. Auch Ort und
4 TREUAND AKTIENGESELLSCAFT Kopie für err (Bitte die freilassen) (nachfolgend Vertragsbestatter genannt) een Bestattungsvorsorgevertrag über see / ihre derestige Bestattung und / oder das err / (nur ausfüllen, falls Vorsorgeempfänger und Treugeber verschiedene Personen sd. Im Falle der Nichtausfüllung ist der Vorsorgeempfänger zugleich der Treugeber) zahlt als Treugeber den nicht anderweitig gedeckten Anteil der Gesamtkosten öhe von z. Z. genannt), und zwar als emalige Zahlung oder Teilbeträgen. sichtlich der egezahlten und ggf. noch ezuzahlenden Beträge schließen die Treuhand, der Treugeber sowie der Vertragsbestatter 1. Die Treuhand garantiert dem Treugeber, alle bei ihr egezahlten ezahlten Gelder nach den Grundsätzen eer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen und treuhänderisch zu verwalten. Das Guthaben Treugebers wird mit dem jeweils festgelegten Satz verzst. Die Zsen werden dementsprechend jährlich brutto = netto gutgeschrieben. 2. Zur Sicherung der derestigen Bestattungskosten ten Vorsorgeempfängers tritt der Treugeber see gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche sbesondere auf Abrechnung und Auszahlung gegen die Treuhand an den Vertragsbestatter mit der Maßgabe ab, dass Auszahlungen nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde Vorsorgeempfängers (Ausnahme Ziffer 3 Vertrages) erfolgen. 3. Falls der (teil-)gekündigt wird, erfolgt die durch den Vertragsbestatter wird direkt an den Treugeber ausgezahlt. Befdet sich der Vertragsbestatter Insolvenz, erfolgt die Auszahlung an den Treugeber. Bei Bestattung Vorsorgeempfängers durch een anderen als den Vertragsbestatter, wird unter Vorlage der Sterbeurkunde und der Bestattungskostenrechnung das Guthaben an den ausführenden ausgezahlt. Auch Ort und
5 Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.v. Die Mitgliedschaft im Kuratorium behaltet ee Auslandsrückholgarantie Gegenstand der Garantie Als garantiert gilt die Rückerstattung der nachgewiesenen Kosten der Überführung von sterblichen Überresten aus dem Ausland auf dem direkten Weg zum ersten Bestimmungsort die Bunrepublik Deutschland per Kraft- oder Luftfahrzeug. E Anspruch aus diesem Vertrag besteht nicht, soweit andere Versicherungsverträge bestehen (z.b. wenn bereits ee Reiseversicherung abgeschlossen wurde). Die Garantie übernimmt das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.v. für Vorsorgekunden, die ihren ersten Wohnsitz Deutschland haben. Erfasster Personenkreis Die Garantie gilt für alle Mitglieder Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.v. Geltungsbereich Die Garantie gilt weltweit. Ausschlüsse Ausgeschlossen von der Garantie sd die Kosten der Überführung aufgrund ees Tofalles der unmittelbar oder mittelbar durch die aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht wurde; der durch nere Unruhen verursacht wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat; der von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurde (Suizid). Ersatzleistungen Das Kuratorium Deustche Bestattungskultur e.v. leistet im Schadensfall die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal: 5.200, für im europäischen Ausland verstorbene Personen , für im außereuropäischen Ausland verstorbene Person Soweit es gesetzliche Bestimmungen am Sterbeort der versicherten Person oder Bestimmungen überführenden Luftfahrtunternehmens vorschreiben, sd im Rahmen der genannten Garantiesummen die Kosten ees Überführungssarges begriffen. Die öchstersatzleistung für den Überführungssarg je Sterbefall beträgt hierfür anteilig: 1.100, für im Ausland verstorbene Personen Schadensregulierung Zur Regulierung Schadens werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt: Amtlicher Nachweis über Tozeitpunkt und Toort Bestätigung der Toart durch een Arzt oder die Polizeibehörde Mitgliedersbescheigung Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.v. Schriftwechsel/Telefaxe Kopie mit dem im Ausland Origalrechnung der Fluglie oder der Überführungsfirma Ihre Bankverbdung Für die Ihnen entstandenen Kosten werden 105, pauschal ersetzt (ohne Nachweis). Bitte regeln Sie die Schadensmeldung über Ihren. Geschäftsstelle: Postfach Düsseldorf Telefon (02 11) oder -20 Telefax: (02 11) fo@bestatter.de
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