Wissenswertes für Eltern. Bildungswege in Baden-Württemberg

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1 Wissenswertes für Eltern Bildungswege in Baden-Württemberg Abschlüsse und Anschlüsse Schuljahr 2016/2017

2 2 Inhalt Inhalt Vorwort 3 Bildungswege in Baden-Württemberg 4 Die Werkrealschule / Hauptschule 6 Die Realschule 9 Das allgemein bildende Gymnasium 12 Die Gemeinschaftsschule 15 Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 18 (bisher: Sonderschulen) Die beruflichen Schulen 21 Inklusion 25 Allgemeine Informationen 26 Das geänderte Aufnahmeverfahren 27 Termine & Informationen 28 Adressen 29 Impressum 31

3 Vorwort 3 Vorwort Liebe Eltern, mit dem Ende der Grundschulzeit beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt. Sie stehen nun vor der wichtigen Entscheidung, welcher weiter führende Bildungsweg für Ihr Kind mit seinen Stärken und Fähigkeiten am besten geeignet ist. Wir unterstützen Sie selbst verständlich dabei, den passenden Bildungsweg auszuwählen. Insbesondere können Ihnen die Lehrerinnen und Lehrer der Grund schule durch ihre Fachkenntnisse und den direkten Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht wertvolle Hinweise geben. In dieser Broschüre finden Sie eine Übersicht der Schullandschaft in Baden-Württemberg mit den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen sowie den entsprechenden Abschluss- und Anschlussmög lichkeiten. So können Sie sich vorab informieren und orientieren, um die richtige Entscheidung treffen zu können. Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Beratungsangebote durch speziell ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen sowie entsprechende Beratungsstellen zur Verfügung. Die Kontaktdaten dazu finden Sie auf den beiden letzten Seiten dieser Broschüre. Kinder und Jugendliche entwickeln sich unterschiedlich. Es ist daher unser zentrales Ziel, jedem einzelnen Kind in der Schule gerecht zu werden und auf seine persön lichen Bedürfnisse einzugehen. Deshalb bauen wir individualisierte Lehr- und Lernformen an allen Schularten weiter aus und verstärken die besondere Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers. Wir wünschen Ihnen, dass Sie eine gute Schulwahl treffen und Ihrem Kind einen erfolgreichen Start in der neuen Schule. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg

4 4 Bildungswege in Baden-Württemberg (fachgebundene) Hochschulreife Berufsoberschule 2 Jahre mittlerer Bildungsabschluss Berufsaufbauschule 1 Jahr Fachhochschulreife Fachschule 1, 2 Jahre Fachhochschulreife Berufskolleg 1, 2, 3 Jahre Berufliches Gymnasium 6 Jahre mittlerer Bildungsabschluss mittlerer Berufsschule + betriebliche Ausbildung / 2 Jahre 1-jährige Berufsfachschule 1, 2, 3-jährige Berufsfachschule + betriebliche Ausbildung 2-jährige Berufsfachschule (2BFS) Hauptschulabschluss Berufsvorbereitende Bildungsgänge ohne Abschluss Hauptschulabschluss Wichtiger Hinweis: Für einige der Übergangsmöglichkeiten gelten zusätzliche Qualifikationen. Diese Grafik kann aus Vereinfachungsgründen nicht säm Alle Wege stehen offen Unser Schaubild verdeutlicht die zahl reichen schulischen Bildungswege. Entscheidend ist, dass jeder Abschluss eine weitere Anschlussmöglichkeit bietet. Neben den allgemein bildenden Schulen stellen die beruflichen Schulen mit ihrem breit gefächerten Angebot einen wichtigen Baustein für die Weiterqualifizierung dar. Wenn ein Kind zum Beispiel einen Hauptschulabschluss oder einen mittleren Bildungsabschluss in einer allgemein bildenden Schule erworben hat, kann es sich später in den beruflichen Bildungsgängen weiterbilden und die allgemeine Hochschulreife erlangen. Das baden-württembergische Schulsystem ist also keine Einbahnstraße und richtet sich kon se quent an der individuellen Entwicklung eines Kindes aus. So wird eine Unter- oder Überforderung vermieden. Gestärkt durch Erfolgserlebnisse, Kompetenzbewusstsein und Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit, steht somit einer positiven schulischen Entwicklung nichts im Wege. Jeder erreichte Abschluss eröffnet weitere Bildungswege. Der Hauptschulabschluss Dieser Abschluss ist ein Einstieg in die weiterführende schulische oder berufliche Laufbahn. Er kann erworben werden nach dem neunten oder nach dem zehnten Schuljahr an einer Werk realschule beziehungsweise Hauptschule, an einer Realschule nach Klasse 9, an einer Gemeinschaftsschule, im Vor qualifizierungsjahr Arbeit / Beruf, an einer Realschule oder an einem Gymnasium durch Versetzung von Klasse 9 nach Klasse 10 oder über den Abschluss einer dualen Ausbildung.

5 5 Hochschulreife Berufliches Gymnasium 3 Jahre 3 Jahre Bildungsabschluss Werkrealschule/ Hauptschule 6 bzw. 5 Jahre Realschule 6 bzw. 5 Jahre Gemeinschaftsschule 6 bzw. 5 Jahre Gymnasium 8 Jahre* Aufbaugymnasium (mit Internat) Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Die Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentren des Landes halten Beratungs- und Unterstützungsan gebote sowie Bildungsangebote an all gemeinen Schulen und in den eigenen Einrichtungen vor. Sie unterscheiden sich nach Förderschwerpunkten (siehe unter in der Rubrik Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren ). Diese führen zum Teil die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen. Damit sind die in der Grafik ausgewiesenen Bildungsabschlüsse an diesen Schulen möglich. Zusätzlich gibt es eigene Bildungsabschlüsse in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung. Ein Wechsel aus Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren an allgemeine Schulen und umgekehrt ist möglich. Übergänge werden individuell vorbereitet und begleitet. * An 44 Modellschulen können Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Schulversuchs das Abitur nach neun statt nach acht Jahren erwerben. Die erste Staffel mit 22 Schulen startete zum Schul - jahr 2012/2013, die zweite zum Schuljahr 2013/2014. Grundschule und Sekundarstufe II soweit an der Gemeinschafts schule am je weiligen Standort vorhanden Grundschule Allgemein bildende Schulen in der Regel 4 Jahre Berufliche Schulen Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) tliche ü bergangsmöglichkeiten darstellen. Der mittlere Bildungsabschluss Es gibt mehrere Möglich keiten diesen Abschluss mit guten Berufs perspektiven zu erreichen: Über die Gemeinschaftsschule, die Realschule, die Werkrealschule, das Gymnasium am Ende der Jahrgangsstufe 10, nach erfolgreichem Hauptschulabschluss über die schulischen Weiterbildungsmöglichkeiten der beruflichen Schulen oder über eine duale Ausbildung. Die Hochschulreife Mit dem Abitur und der Fachhochschulreife erlangen Schülerinnen und Schüler die Grundlage für ein Studium an der Hochschule oder für eine qualifizierte Berufs ausbildung. Die Hochschulreife kann über folgende Bildungswege erreicht werden, wenn ein Kind: den Abschluss an einem allgemein bildenden Gymnasium macht, nach der Klasse 10 der Realschule bei ent sprechen der Leistung direkt auf das Gymnasium wechselt, sich über die Berufskollegs oder über die beruflichen Gymnasien zur Hochschulreife weiter qualifiziert, nach Abschluss einer Berufsausbildung ein spezielles Berufskolleg (BKFH) oder eine Berufsoberschule besucht, an eine Gemeinschaftsschule mit Sekundarstufe II geht. Auf den folgenden Seiten kann man sich über die unterschiedlichen Schulformen, die Abschlüsse und mögliche Schulwechsel informieren.

6 6 Die Werkrealschule / Hauptschule Die Werkrealschule / Hauptschule Konsequent berufsorientiert durch praxisnahes Lernen Der Bildungsgang Werkrealschule / Hauptschule eröffnet den Schulen die Möglichkeit, ein eigenes Profil zu entwickeln. Die Werkrealschule macht es sich zur Aufgabe, die Begabungspotenziale von Schülerinnen und Schülern zu erkennen und sie in der Ausbildung ihrer personalen und sozialen Kompetenzen zu stärken. MITTLERER BILDUNGSABSCHLUSS IN KLASSE 10 HAUPTSCHULABSCHLUSS IN KLASSE 9 ODER IN KLASSE 10 Die Werkrealschule umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie führt nach sechs Jahren zu einem mittleren Bildungsabschluss (Werkrealschulabschluss) und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 oder Klasse 10 zu erwerben. Die Werkrealschule vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und orientiert sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen. Individuelle WAHLMÖGLICHKEIT DES SCHULABSCHLUSSEs Die Schülerin oder der Schüler in Klassenstufe 9 wählt zusammen mit ihren / seinen Erziehungsberechtigten nach einer qualifizierten Beratung durch die Lehrkraft eine der genannten Optionen aus: Werkrealschulabschluss am Ende von Klasse 10 (Mittlerer Bildungsabschluss), Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9, Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10. Schülerinnen und Schüler, die sich für die Option Werkrealschulabschluss entscheiden, können freiwillig an der Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler, die die Option Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10 wählen, wird die Versetzung von Klasse 9 in die Klasse 10 nicht ausgesprochen. Sie erhalten am Ende von Klasse 9 eine schriftliche Dokumen tation ihres Leistungsstandes.

7 7 Ein Merkmal der Werk realschule / Hauptschule ist das berufsbezogene Profil. Gute Chancen durch praxisnahen Unterricht Ab Klasse 5: Konsequente Stärkung der Ausbildungs- und Berufswahlreife Schulartübergreifender Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik in den Klassen 5 und 6 und damit Stärkung der naturwissenschaftlichen Grundbildung Ab Klasse 7: Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS) Wahlpflichtfächer: - Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) - Technik Intensive berufliche Orientierung: - Kompetenzanalyse Profil AC - Praktikumsphasen - Bildungspartnerschaft Schule-Betrieb Lernen in der Werkrealschule / Hauptschule Die Werkrealschule / Hauptschule bietet den Kindern und Jugendlichen einen Bildungsgang, in dem sie ihre individuellen Fähigkeiten durch ein auf sie abgestimmtes Lernkonzept optimal nutzen können. Diese Schulart berücksichtigt neigungs- und interessenbezogene Themen der Schülerinnen und Schüler, bereitet auf fundierte Schulabschlüsse und einen Einstieg in die Berufsausbildung vor. Der Unterricht wird so gestaltet, dass er Kinder und Jugendliche auf dem Weg begleitet, der zu ihnen passt. Die Besonderheit der Werkrealschule / Hauptschule liegt im stark berufsbezogenen Profil und einer intensiven individuellen Förderung fachlicher, methodischer, persönlicher und sozialer Kompetenzen in allen Klassen stufen. Werkrealschulen und Hauptschulen arbeiten nach dem gleichen Bildungsplan. Individuelle Förderung für bestmöglichen Lernerfolg Damit die Jugendlichen das beste Rüstzeug für das spätere (Berufs-)Leben an die Hand bekommen, ist das Konzept des Bildungsgangs der Werkrealschule / Hauptschule auf optimale individuelle Förderung ausgerichtet: Durchführung der Kompetenzanalyse Profil AC in Klassenstufe 7. Im Anschluss daran erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Rückmeldung über ihre überfachlichen Stärken und Potenziale. Die Lehrkräfte erstellen auf dieser Basis zudem einen Förderplan. Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen die Lehrkräfte bei der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Kontinuierliche Elternberatung, gemein same Entscheidungen und Zielvereinbarungen begleiten die schulische und persönliche Entwicklung des Kindes.

8 8 Die Werkrealschule / Hauptschule anschlussmöglichkeiten Die Schülerinnen und Schüler verfügen nach erfolgreich abgelegtem Schulabschluss über eine solide Allgemeinbildung und haben gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berufsausbildung oder eine schulische Weiterentwicklung. In den Klassen 5 bis 10 können die Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen auf die Realschule oder auf das Gymnasium wechseln. Nach dem Hauptschulabschluss (unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vorher nach Klasse 8) ist der Wechsel in die zweijährige Berufsfachschule möglich, um dort die Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss plus berufliche Grundbildung) zu erwerben. Schülerinnen und Schüler können auch auf eine Gemeinschaftsschule wechseln. Nach Klasse 7 ist ein Übergang auf das berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform möglich. Nach Klasse 10 ist ein Übergang auf das dreijährige berufliche Gymnasium oder auf ein- oder zweijährige Berufskollegs möglich. Weiterführende Informationen zur Werkrealschule und Haupt schule finden Sie im Internet unter: Rubrik: Schule > Werkrealschule / Hauptschule ABSCHLÜSSE UND ANSCHLÜSSE SO geht es WEITER Nach Klasse 9 (Hauptschulabschluss) Nach Klasse 10 mit Werkrealschulabschluss Besuch der Klasse 10 der Werkrealschule (mittlerer Bildungsabschluss) Beginn einer Berufsausbildung im dualen System Beginn einer Berufsausbildung im dualen System Schulische Berufsausbildung in Berufsfachschulen Schulische Berufsausbildung in Berufsfachschulen Ohne Ausbildungsvertrag: oder Berufskollegs Wechsel in die berufsvorbereitenden Bildungsgänge Besuch eines Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife Besuch eines beruflichen Gymnasiums

9 Die Realschule 9 Die Realschule Eine Schule mit Realitätsbezug Die Realschule in Baden-Württemberg hat den Anspruch, ihre Schülerinnen und Schüler durch besonderen Realitätsbezug zu fördern und zu bilden. Dazu gehört die Vermittlung von Kompetenzen, die den jungen Menschen die Orientierung in der gegenwärtigen und zukünftigen Welt ermöglichen. Theorie und Praxis sowie Persönlichkeitsorientierung und Sachorientierung werden als gleichwertig angesehen. REALSCHULABSCHLUSS IN KLASSE 10 HAUPTSCHULABSCHLUSS IN KLASSE 9 Die Realschule umfasst grundsätzlich sechs Schuljahre. Sie führt vorrangig nach sechs Jahren zum Realschulabschluss, bietet aber auch die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 zu erwerben. LERNEN IN DER REALSCHULE In der Realschule wird das zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau sowie das zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau unterrichtet. Für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler wird auch zukünftig eine zusätzliche Förderung möglich sein. Neben traditionellen Unterrichtsmethoden werden individualisierte Lernformen eingesetzt, um der Leistungsfähigkeit und der individuellen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. ORIENTIERUNGSSTUFE IN KLASSE 5 UND 6 Um den unterschiedlichen individuellen Entwicklungen von Schülerinnen und Schülern Raum zu geben, werden die Klassen 5 und 6 an der Real schule als Orientierungsstufe gestaltet. Die Lehrerinnen und Lehrer ermitteln den jeweiligen individuellen Lernstand und richten ihr Unterrichtsangebot dementsprechend aus.

10 10 Die Realschule Im Unterricht werden gleichwertig theoretische und praktische Inhalte vermittelt. In der Realschule gibt es nach Klassenstufe 5 kein Sitzenbleiben: Alle Schülerinnen und Schüler können nach Klassenstufe 5 in die Klassenstufe 6 wechseln. Am Ende der 6. Klassenstufe wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen für jede Schülerin bzw. jeden Schüler entschieden, ob sie bzw. er im folgenden Schuljahr auf dem mittleren Niveau oder auf dem grundlegenden Niveau lernt. Danach richtet sich auch die Bewertung der Leistungen. KURSSYSTEM IN KLASSE 7 UND 8 Die Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam im Klassenverband binnendifferenziert und ziel different auf beiden Niveaustufen. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache ist allerdings eine zeitweilige Aufteilung der Klasse in leistungsbezogene Lerngruppen in maximal der Hälfte der jeweiligen Unterrichtsstunden möglich. Am Ende der 7. und der 8. Klassenstufe wird für jede Schülerin bzw. jeden Schüler neu entschieden, ob sie bzw. er im folgenden Schuljahr in allen Fächern auf dem mittleren Niveau oder auf dem grundlegenden Niveau lernt. Danach richtet sich auch die Bewertung der Leistungen. Ein Wechsel des Bildungsniveaus ist zum Schulhalbjahr möglich. KLASSE 9 UND 10 DAS BILDUNGSANGEBOT DER REALSCHULE Die Fächer des Wahlpflichtbereichs komplettieren das Bildungsangebot der Realschule. Ganz nach Talent und Neigung wählen Schülerinnen und Schüler eines der folgenden Fächer: Technik, Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) oder eine zweite Fremdsprache (meist Französisch). Technik und Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) beginnen in Klasse 7, die zweite Fremdsprache in Klasse 6. PROFILBILDUNG DURCH SCHWERPUNKTSETZUNG Zeigt ein Kind großes Interesse an Sprachen, ist musikalisch oder künstlerisch begabt oder sehr sportlich, haben die Realschulen neben dem regulären Unterrichtsangebot vielfältige Möglichkeiten der Schwerpunktsetzung. Bilinguales Lernen An mittlerweile 75 Realschulen werden bilinguale Züge angeboten. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler in zwei Sachfächern in englischer Sprache unterrichtet werden. Bescheinigt wird dies mit einem Testat nach Klasse 8 und einem Zertifikat nach Klasse 10 eine Zusatzqualifikation für das Berufsleben. In Klassenstufe 9 werden diejenigen Schülerinnen und Schüler, die auf dem grundlegenden Niveau lernen, gezielt auf die Hauptschulabschluss prüfung vorbereitet. Diese wird am Ende von Klasse 9 durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler, die den Realschulabschluss anstreben, lernen auf dem mittleren Niveau und absolvieren die Realschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 10.

11 11 ORIENTIERUNG FÜR EINE RICHTIGE BERUFSWAHL Die Vermittlung von Theorie ist ein Muss, aber nicht für jedes Kind das Maß aller Dinge. Darum bietet der Unterricht an der Realschule mehr: Er führt die Schülerinnen und Schüler unter anderem durch Projekte und Praktika in die Arbeitswelt von Betrieben und Unternehmen ein. Das schafft Interesse und gibt Orientierung. Dieser Prozess wird zusätzlich unterstützt durch: Berufsberatung der Arbeitsagenturen, Berufseinstiegstests, Kooperationen mit Betrieben und Institutionen, Kompetenzanalyse Profil AC an Realschulen (Klasse 8). Mit der Kompetenzanalyse Profil AC an Realschulen werden die überfachlichen, berufsbezogenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler erfasst. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und ihre Berufswegeplanung zu optimieren. Die Realschule auf einen Blick Klasse 10 Klasse 9 Kurssystem Klasse 7 und 8 Orientierungsstufe Klasse 5 und 6 Realschulabschlussprüfung Hauptschulabschlussprüfung ABSCHLÜSSE UND ANSCHLÜSSE SO geht es WEITER Nach Klasse 9 (Hauptschulabschluss) Nach Klasse 10 (Realschulabschluss) Nach erfolgreich abgelegtem Hauptschulabschluss verfügen Nach erfolgreich abgelegtem Realschulabschluss verfügen die Schülerinnen und Schüler über eine solide Allgemeinbildung die Schülerinnen und Schüler über eine erweiterte Allgemeinbildung. Viele Wege stehen nun offen: Neben dem Einstieg und damit über gute Voraussetzungen für den qualifizierten Berufseinstieg oder eine schulische Weiterbildung. ins Berufsleben ist die weitere schulische Qualifizierung bis hin zur Hochschulreife möglich. Beginn einer Berufsausbildung im dualen System Beginn einer Berufsausbildung im dualen System (Berufsschule und Betrieb) oder an einer Berufsfachschule (Berufsschule und Betrieb) Besuch der Klasse 10 der Realschule Schulische Berufsausbildung in Berufsfachschulen oder Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule Berufskollegs (z. B. Altenpfleger/-in, Erzieher/-in, technische ohne Ausbildungsvertrag: Wechsel in die berufsvor- Assistenten) bereitenden Bildungsgänge Besuch eines Berufskollegs (z. B. BK I oder zweijähriges Berufskolleg für Fremdsprachen) Beginn einer Beamtenlaufbahn im mittleren Dienst Besuch eines beruflichen Gymnasiums Besuch einer gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule Weiterführende Informationen zur Realschule finden Sie im Internet unter: Rubrik: Schule > Realschule

12 12 Das allgemein bildende Gymnasium Das allgemein bildende Gymnasium Basis für einen guten Start in Studium oder Beruf AUF DIREKTEM WEG ZUM ABITUR FUNDIERTES WISSEN in vielen Bereichen Das Gymnasium ist der direkte Weg zum Abitur. Es vermittelt Schülerinnen und Schülern ein qualifiziertes Fundament an Wissen, Werten und Kompetenzen und führt in acht Jahren zur allgemeinen Hochschulreife. Die Schülerinnen und Schüler werden in umfangreichen fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen gestärkt. Sie werden zu eigenverantwortlichem, selbstständigem und lebenslangem Lernen befähigt und in abstrak tem und problemlösendem Denken gefördert. Die Bereitschaft, sich auf Neues und Fremdes einzulassen und daraus zu lernen, gehört ebenso zum gymnasialen Bildungsauftrag wie die Vermittlung von historischen, künstlerischen und geistigen Traditionen unserer Kultur. An 44 G9-Modellschulen können Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Schulversuchs das Abitur nach 9 statt nach 8 Jahren erwerben. Weitere Informationen: Bis zum erfolgreich abgelegten Abitur erwerben die Schülerinnen und Schüler folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten: Sie werden auf hohem Niveau in mehreren Sprachen, in Natur- und Geisteswissenschaften sowie in den Gesellschaftswissenschaften und im musisch-ästhetischen Bereich ausge bildet. Das schafft die Grundlage, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, komplexe Zusammenhänge kreativ zu durchdenken, zu ordnen und verständlich darzustellen sowie lösungsorientiert und zielgerichtet zu arbeiten. Verschiedene Unterrichts-, Lern- und Arbeitsformen sowie der Umgang mit neuen Medien oder modernen Präsentationstechniken machen Ihr Kind fit für die Welt von morgen. Mit dieser Schulbildung hat Ihr Kind die besten Voraussetzungen für das Hochschulstudium oder für eine anspruchsvolle Berufsausbildung.

13 13 FÜR JEDE BEGABUNG DAS RICHTIGE PROFIL Die einzelnen Gymnasien unterscheiden sich in ihren Lehrangeboten durch verschiedene Schwerpunkte, die entweder sprachlich, naturwissenschaftlich oder künstlerisch/sportlich geprägt sind. Sie geben jedem Kind die Möglichkeit, sich seinen individuellen Begabungen und seiner Persönlichkeit entsprechend optimal zu entwickeln. Interdisziplinär lernen und arbeiten im naturwissenschaftlichen Profil Hier heißt das verpflichtend zu belegende Kernfach Naturwissenschaft und Technik (NwT). Selbstständig und im Team begreifen die Schülerinnen und Schüler anhand von Projekten und Langzeitbeobachtungen Abläufe und Methoden naturwissenschaftlicher Forschung und technischer Entwicklung. Das Besichtigen von Fertigungsstätten und Forschungseinrichtungen ist ein weiterer Bestandteil des Faches. So unterstützt NwT die entsprechenden Neigungen und Talente und sorgt für beste Voraussetzungen in naturwissenschaftlich-technischen Berufen. Interkulturelle Kompetenz erwerben durch das sprach liche Profil Mit guten Fremdsprachenkenntnissen stehen Schülerinnen und Schülern auch international mehr Türen offen. Im sprachlichen Profil lernen sie drei Fremdsprachen nach Wahl. Wählt man Altgriechisch als dritte Fremdsprache, erhält man gleichzeitig eine vertiefte humanistische Grundbildung. An Gymnasien mit bilingualen deutsch englischen Abteilungen können die Schülerinnen und Schüler das Zertifikat über den Besuch des bilingualen Zuges deutsch-englisch und ergänzend das Zertifikat Internationale Abiturprüfung Baden-Württemberg erwerben. An Gymnasien mit bilingualen deutsch französischen Abteilungen können die Schülerinnen und Schüler in der zwölften Klasse zwei Schulabschlüsse gleichzeitig erwerben: die allgemeine Hochschulreife und das französische Abitur (Baccalauréat). Fähigkeiten weiterentwickeln in künstlerischen oder sportlichen Profilen Ist ein Kind künstlerisch oder sportlich sehr begabt, kann die Entscheidung für ein Gymnasium fallen, das Schülerinnen und Schülern mit künstlerischkreativen oder sportlichen Interessen ein breites Angebot zur Erweiterung ihrer Fähigkeiten und Begabungen zur Verfügung stellt. Hochbegabtenförderung An landesweit fünfzehn ausgewählten Gymnasien hat das Land Hochbegabtenzüge eingerichtet. Hinzu kommt das Landesgymnasium für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum in Schwäbisch Gmünd. Daneben werden hochbegabte Kinder und Jugendliche selbstverständlich an jedem Gymnasium gefördert. Bilinguales Lernen bis zum Abitur Gymnasien mit bilingualen Abteilungen sind auf die Erziehung zur Mehrsprachigkeit spezialisiert. Dort wird auch in einzelnen Sach fächern in der Fremdsprache unterrichtet.

14 14 Das allgemein bildende Gymnasium Schülerinnen und Schüler werden zu eigen verantwortlichem, selbstständigem und lebenslangem Lernen befähigt. BERUFS- UND STUDIENORIENTIERUNG Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 wird es ermöglicht, für eine Unterrichtswoche erste Erfahrungen in Unternehmen, Be hörden und Einrichtungen sowie in Instituten von Hochschulen zu sammeln. Weitere Möglichkeiten: ein Studieninformationstag, der Besuch von Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit, Studien- und Berufsmessen oder spezielle Berufs- und Studienorientierungstrainings. Weitere Unterstützung geben die Berufs bera terinnen und -berater der Agenturen für Arbeit und die Studienberaterinnen und -berater vor Ort. Weiterführende Informationen zum Gymnasium finden Sie im Internet unter: Rubrik: Schule > Gymnasium ABSCHLÜSSE UND ANSCHLÜSSE SO geht es WEITER Hochschulreife Mittlerer Bildungsabschluss Die Schülerinnen und Schüler verlassen das allgemein Mit der Versetzung von Klasse 10 in die erste Jahrgangsstufe des Gymnasiums erreicht Ihr Kind den mittleren bildende Gymnasium nach Klasse 12 mit der allgemeinen Hochschulreife. Bildungsabschluss. Das Abitur eröffnet optimale Möglichkeiten für die Der mittlere Bildungsabschluss am Gymnasium ermöglicht die gleichen Wege der Berufsausbildung oder nationale und internationale Studien- und Berufswahl. Ein Studium an Universitäten und Hochschulen ist Weiter qualifizierung, wie sie im Kapitel Realschule genauso möglich wie eine qualifizierte Berufsausbildung. (Seite 9) beschrieben sind. Oftmals bieten Unternehmen und Institutionen für Abiturientinnen und Abituri enten verkürzte Ausbildungszeiten an. erworben werden; zum Beispiel am Aufbaugymnasium, Die allgemeine Hochschulreife kann auch später an Abend gymnasien und Kollegs und am beruflichen Gymnasium.

15 Die Gemeinschaftsschule 15 Die Gemeinschaftsschule Vielfalt macht schlauer Lernen an der Gemeinschaftsschule Die Pädagogik der Gemeinschaftsschule geht auf die Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugendlichen ein. An der Gemeinschaftsschule werden die Lernangebote auf die verschiedenen Begabungen, Fähigkeiten und Entwicklungen des Einzelnen abgestimmt. Die Schülerinnen und Schüler können auf unterschiedlichen und in jedem Fach auf der für sie am besten geeigneten Niveaustufe lernen: Dem grundlegenden Niveau (G-Niveau), das zum Hauptschulabschluss führt, dem mittleren, zum Realschulabschluss führenden Niveau (M-Niveau) sowie dem erweiterten Niveau (E-Niveau). Erst im Abschlussjahr der Sekundarstufe I, d. h. dem neunten oder zehnten Schuljahr, lernen die Schülerinnen und Schüler über alle Fächer hinweg auf einheit lichem Niveau. Am Ende von Klassenstufe 9 oder 10 kann an der Gemeinschaftsschule der Hauptschulabschluss abgelegt werden, am Ende von Klassenstufe 10 der Realschulabschluss. Für Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben, führt ein neunjähriger Bildungsgang zum Abitur. Der Unterricht findet an der Gemeinschaftsschule in heterogenen Lerngruppen statt, in denen Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsstärken vertreten sind. In regelmäßigen Inputs führen die Lehrerinnen und Lehrer in neue Themen und Methoden ein und stellen so sicher, dass ihre Schülerinnen und Schüler auf dieser Grundlage eigenständig oder in Gruppen weiterarbeiten können. Ihren Lernfortschritt dokumentieren die Schülerinnen und Schüler selbstverantwortlich im Lern tagebuch. Jeder Schülerin und jedem Schüler an der Gemeinschaftsschule steht eine Lehrkraft als Coach zur Verfügung, die die Schülerin oder den Schüler auch auf der Grundlage der Eintragungen im Lerntagebuch in regelmäßigen Gesprächen berät und ihr oder ihm hilft, noch erfolgreicher zu sein. Kompetenzraster helfen dabei zu beurteilen, was die Schülerinnen und Schüler bereits gut beherrschen und was sie noch vertiefen sollten.

16 16 Die Gemeinschaftsschule Philosophie der Gemeinschaftsschule Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule für alle. Das Kind mit seinen Begabungen steht im Mittelpunkt. Die Unterschiedlichkeit wird als Bereicherung gesehen und beim gemeinsamen Lernen profitieren alle voneinander. Gemeinschaftsschule auf einen Blick Die Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg nimmt alle Schülerinnen und Schüler auf, bietet die Standards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums, ist eine verbindliche Ganztagsschule mit rhythmisiertem Schultag. Profilfach Ab Klassenstufe 8 bietet die Schule zusätzlich Profilfächer an. Neben Naturwissenschaft und Technik (NwT) sind dies Musik oder Bildende Kunst oder Sport. Manche Gemeinschaftsschulen bieten auch noch zusätzlich Spanisch an. Jede Schülerin und jeder Schüler wählt ein Profilfach für sich aus. Sprachenfolge an der Gemeinschaftsschule Alle Schülerinnen und Schüler lernen ab Klasse 5 Englisch als Pflichtfremdsprache. In Klasse 6 kann Französisch als Wahlpflichtfach gewählt werden. Ab Klasse 8 können diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bereits Französisch lernen, zusätzlich die dritte Fremdsprache Spanisch lernen, sofern Spanisch von der Schule angeboten wird. Die Pädagoginnen und Pädagogen begleiten die Lernprozesse der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers sehr eng. Deshalb wird an den Gemeinschaftsschulen auch der Begriff des Lernbegleiters verwendet. Die Kollegien an Gemeinschaftsschulen setzen sich zusammen aus Lehrerinnen und Lehrern mit unterschiedlicher Lehrbefähigung: für die Werkrealschule / Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium. Hinzu kommen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Profile im Ganztag Wie die anderen allgemein bildenden Schularten haben auch die Gemeinschaftsschulen die Möglichkeit, ein schuleigenes Profil auszubilden etwa im musischen, künstlerischen, sportlichen, naturwissenschaftlichen oder sprachlichen Bereich. Der Ganztagsbereich bietet sehr gute Möglichkeiten, dieses Schulprofil zu vertiefen. Leistungsrückmeldung an der Gemeinschaftsschule Profile an der Gemeinschaftsschule Wahlpflichtfach Bereits mit dem Wahlpflichtfach können die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Interessen und Neigungen eine Wahl treffen. Es kann entweder in Klassenstufe 6 Französisch gewählt werden oder in Klassenstufe 7 Technik oder Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES). An der Gemeinschaftsschule erhalten Schülerinnen und Schüler differenzierte und kontinuierliche Rückmeldungen über ihre Leistung. Die Leistungsrückmeldung erfolgt durch differenzierte Beurteilungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand. Zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler einen ausführlichen Lernentwicklungsbericht, in dem ihre Leistungen in den einzelnen

17 17 Individualisierte und kooperative Lernformen spielen eine zentrale Rolle. Fächern beurteilt werden. Noten werden nur im Abschlussjahr verpflichtend erteilt. Ansonsten werden sie im Lernentwicklungsbericht angegeben, wenn z. B. die Eltern dies ausdrücklich wünschen. Berufs- und Studienorientierung Center) teil. Hierbei werden ihre überfachlichen und berufsrelevanten Kompetenzen in den Blick genommen. Die Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagsschule Die Berufs- und Studienorientierung hat an der Gemeinschaftsschule eine große Bedeutung. Sie zieht sich wie ein roter Faden durch die verschiedenen Fächer und Klassenstufen. Schülerinnen und Schüler werden sich somit ihrer eigenen Stärken und Interessen früh bewusst. In unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten erwerben die Schülerinnen und Schüler erste Erfahrungen in verschiedenen Berufs- und Tätigkeitsfeldern. Dies kann durch Praktika geschehen, aber auch durch eine Mitarbeit in Schülerfirmen und -genossenschaften oder durch die Planung und Gestaltung berufsbezogener Projekte. Alle Gemeinschaftsschulen sind in der Sekundarstufe I, also in den Klassenstufen 5 bis 10, verbindliche Ganztagsschulen. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler an drei oder vier Tagen jeweils acht Zeitstunden an der Schule verbringen. Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagsschule wechseln sich Inputs, kooperatives Lernen, individuelle Lernzeit und Phasen der Bewegung und Entspannung im Sinne eines rhythmisierten Tagesablaufs sinnvoll ab. Auch andere Formen des Ausgleichs wie etwa sportliche oder kulturelle Aktivitäten finden ihren Platz im Tagesablauf. Dazu gehört auch das gemeinsame Mittagessen. Außerdem nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8 an Gemeinschaftsschulen am Kompetenzanalyseverfahren Profil AC (Assessment- ABSCHLÜSSE UND ANSCHLÜSSE SO geht es WEITER Die Gemeinschaftsschule umfasst die Sekundarstufe I Abitur (Klassenstufen 5 10) und kann auch im Verbund mit einer an Gemeinschaftsschulen mit Sekundarstufe II Grundschule geführt werden. nach Klasse 13 Die Gemeinschaftsschule kann auch eine eigene Oberstufe (Klassenstufen 11 13) führen, sofern die Voraussetzungen Der Übergang in das erste Jahr der Oberstufe an einem allgemein bildenden oder beruflichen Gymnasium ist ebenfalls zur Einrichtung einer Oberstufe vorliegen. nach Klasse 10 möglich. Hauptschulabschluss Alle Übergänge an andere Schulen oder in eine berufliche nach Klasse 9 oder Klasse 10 Ausbildung gestalten sich entsprechend der Anschlüsse und sind auf Seite 4/5 dargestellt. Mittlerer Bildungsabschluss Realschulabschluss nach Klasse 10 Weiterführende Informationen zur Gemeinschaftsschule finden Sie im Internet unter: Rubrik: Schule > Gemeinschaftsschule

18 18 Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung Bildungschancen verwirklichen auf unterschiedlichen Wegen Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) des Landes halten Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und an den eigenen Einrichtungen vor. Sie unterscheiden sich nach Förderschwerpunkten und führen zum Teil die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen. Zusätzlich gibt es eigene Bildungsabschlüsse in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung. Neben dem Unterricht sind weitere Aufgabenschwerpunkte der SBBZ die sonderpädagogische Diagnostik, die Qualitäts sicherung der sonderpädagogischen Praxis und die Kooperation mit den allgemeinen Schulen. Zunächst einmal ist die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung grundsätzlich Aufgabe aller Schularten. Wenn Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben, stehen spezifische Schulangebote in den Sonder pädagogischen Bildungs- und Beratungs zentren oder inklusive Bildungsangebote in den allgemeinen Schulen zur Verfügung. Ziel ist die Sicherung und kontinuierliche Erweiterung von Aktivität und Teilhabe durch schulische Bildung. Selbstverständlich ist ein Wechsel von einem Sonderpäda gogischen Bildungs- und Beratungszentrum in eine allgemeine Schule (Grundschule, Werkrealschule / Hauptschule, Realschule, Gemeinschafsschule, Gymnasium) und umgekehrt möglich. Die Entscheidung darüber, welcher Bildungsweg für ein Kind der beste ist, wird in einer intensiven, vertrauensvollen Zusammen arbeit mit allen am Bildungsprozess des Kindes Beteiligten getroffen. Der Austausch von Beobach tungen, Erfahrungen und Einschätzungen ist Voraussetzung für die partnerschaftliche Abstimmung eines individuellen Bildungsweges.

19 19 Wichtige Begriffe im Sonder pädagogi schen Bildungs- und Beratungszentrum: Beziehungsgestaltung, Individualisierung, Teilhabe. Individuelle Bildungsangebote Im Rahmen der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung geht die Sonderpädagogik auf die speziellen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse eines Kindes ein. Folgende Bausteine werden dabei fortlaufend doku mentiert und zwischen allen an der Entwicklung eines Kindes Beteiligten regelmäßig besprochen: die Ergebnisse der entwicklungsbegleitenden Diagnostik, darauf basierend die kooperative Förderplanung mit der Entwicklung individueller Bildungsangebote, sowie die allgemeine Lern- und Leistungsentwicklung. Kooperationen zur Sicherung des Schulerfolgs Das Spektrum der Kooperationen zwischen den allgemeinen Schulen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren umfasst sehr unterschiedliche Organisationsformen. Es reicht von inklusiven Bildungsangeboten und kooperativen Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinen Schulen und geht über Begegnungsmaßnahmen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung bis hin zur Beratung und Unterstützung durch Lehr kräfte der Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungs zentren im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes. Diese helfen an allgemeinen Schulen den Schulerfolg eines Kindes zu sichern. Kinder und Jugend liche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstüt zungs angebot sowie ihre Eltern und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen werden durch Beratung in der Gestaltung ihrer Förderplanung unterstützt. Regio nale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für spezifische Fragen der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderung sowie die Arbeitsstellen Kooperation bei den Staatlichen Schulämtern erweitern dieses Unterstützungsangebot. Darüber hinaus erhalten Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler behinderungsspezifische Hilfe durch Medien- und Beratungszentren beim Einsatz neuer unter stützender Technologien. Vorbereitung auf Beruf und Leben durch praxisorientiertes Lernen Eine qualifizierte Vorbereitung auf das zukünftige berufliche und persönliche Leben ist ein zentrales Ziel der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderung unabhängig davon, an welcher Schule sie lernen. Den Schülerinnen und Schülern werden neben den schulinternen Lernangeboten auch spezifische Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt sowie Hilfestellungen für die eigene Lebensführung angeboten. Über den Unterricht hinaus werden die Jugend lichen durch folgende Angebote praxisnah auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet: Angebote zur Lebensvorbereitung aus den Bereichen Wohnen, Partnerschaft, Freizeit, Gesundheit, Umwelt und Öffentlichkeit, zeitlich flexibel gestaltete Betriebspraktika und Sozialpraktika, Praxistage in öffentlichen, betrieblichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen. Inklusive Bildungsangebote gestalten und erweitern Informationen über inklusive Bildungsangebote in den einzel nen Regionen erhalten Sie über die jeweils zuständigen Staatlichen Schulämter (siehe Seiten 29 und 30). Eltern, Schulen, Lehrkräften und sonstigen Partnern stehen dort Ansprechpersonen zur Verfügung.

20 20 Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Die Kinder bekommen ein breit gefächertes Angebot für ihre Entwicklungsförderung. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (sbbz) Bildungsgänge SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen geistige Entwicklung Hören körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache emotionale-soziale Entwicklung Schüler/innen mit längerem Krankenhausaufenthalt Grundschule Gymnasium Realschule Werkrealschule / Förderschwerpunkt Förderschwerpunkt Hauptschule Lernen Geistige Entwicklung Bildungsangebot nach Schullaufbahn des Schülers Hinweis: Welche Bildungsgänge am einzelnen SBBZ eingerichtet sind, kann bei den Staatlichen Schulämtern erfragt werden (siehe S. 29/30). Weiterführende Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren finden Sie im Internet unter: Rubrik: Schule > Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren UNTERSTÜTZUNG DER BERUFLICHEN UND SOZIALEN EINGLIEDERUNG In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen führen, Abhängig von den individuellen Lern- und Leistungs vor Berufsausbildung / Studium können die Bildungsabschlüsse der jeweiligen Schularten aus setzungen sind Zugänge zu allen Ausbildungs- und erreicht werden. Soweit die Behinderung es erforderlich Studien angeboten möglich. Besondere Angebote an den macht, sind spezielle Schulabschlüsse möglich. Da es das beruflichen Schulen stehen zur Verfügung. Ziel der Schulen ist, Anschlüsse frühzeitig vorzubereiten und ideale Übergänge zu sichern, stehen jungen Menschen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt mit Behinderung vielfältige Wege in den Beruf und in die Junge Erwachsene mit wesentlichen Behinderungen Ausbildung offen. können nach einer gezielten Vorbereitung mit Unterstützung anderer Fachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt Die berufliche und soziale Integration ist langfristig angelegt. integriert werden. Hierfür sind in gemeinsamer Verantwortung verschiedener Fachdisziplinen Konzepte erarbeitet Deshalb knüpfen und erweitern Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren kontinuierlich Netzwerke mit worden, die ausgehend von der einzelnen Schülerin bzw. Einrichtungen und Diensten im Umfeld der Schule. Partner dem ein zelnen Schüler die Eingliederung unterstützen. wie die allgemeinen und beruflichen Schulen, die Berufsberatung für Menschen mit Behinderung, das Handwerk, die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen Jugendhilfe und Vereine sind wertvolle Unterstützer. Auch Die Werkstätten für behinderte Menschen bieten den Eltern, Ärzte, Arbeits verwaltung, Betriebe, Werkstätten für dort beschäftigten Menschen eine ihren Voraussetzungen Menschen mit Behinderung, Kammern und Fachdienste entsprechende Bildung und Möglichkeiten zur Persönlich keitsentwicklung. Sie können den Übergang auf den zur beruflichen Eingliederung wirken maßgeblich an dieser zentralen Aufgabe mit. all gemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.

21 Die beruflichen Schulen 21 Die beruflichen Schulen Einstieg in die Arbeitswelt oder individuelle Weiterqualifizierung Eine Ausbildung nach MaSS Nachdem Ihr Kind eine allgemein bildende Schule besucht hat, eröffnen die beruflichen Schulen ihm vielfältige Möglichkeiten, weitere Kompetenzen, Qua li fikationen und Abschlüsse zu erwerben. Grundsätzlich stehen dabei drei zentrale Ziele im Mittelpunkt: Berufsqualifizierung, Berufsausbildung bzw. Berufsqualifikation, Erwerb allgemeiner Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zur allgemeinen Hochschulreife. DIE SCHULARTEN DER BERUFLICHEn SCHULEN Innerhalb der beruflichen Schularten gibt es eine Viel zahl unterschiedlicher Bildungsgänge. Es gibt zum Beispiel ein-, zwei-, dreijährige Berufsfachschulen und Berufskollegs in unterschiedlichster Ausprägung und berufliche Gymnasien mit mehreren Fachrichtungen. Somit stehen Schülerin- nen und Schülern später alle Wege offen, sich auf einen Beruf vorzubereiten oder einen Berufsabschluss zu erwerben und weitere Abschlüsse zu erreichen. Berufsvorbereitende Bildungsgänge: Berufseinstiegsjahr (BEJ), Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB), Aubildungsvorbereitung dual (AVdual) und Pädagogische Erprobung (BFPE). Alle Bildungsgänge unterstützen gezielt den Einstieg in eine anschließende Berufsausbildung. Außer im Berufseinstiegsjahr (BEJ) können die Jugendlichen einen Hauptschulabschluss erwerben und erhalten eine gute Vorbereitung auf einen Übergang in die zweijährige zur Fachschulreife führende Berufsfachschule. Einjährige Berufsfachschule (1BFS) Die Ausbildung an den einjährigen gewerb lichen Berufsfachschulen (1BFS) ergänzt das duale System. Sie vermittelt die nach den maßgeblichen Ausbildungsordnungen und Bildungsplänen für

22 22 Die beruflichen Schulen das erste Ausbildungsjahr vorgesehenen Kompetenzen. Zudem wird die allgemeine Bildung gefördert. Zweijährige Berufsfachschule (2BFS) Die 2BFS vermittelt aufbauend auf den Hauptschulabschluss im Vollzeitunterricht eine berufliche Grundbildung und führt in zwei Jahren zu einem mittleren Bildungsabschluss (Fachschul reife). Die 2BFS ist in drei Bereiche untergliedert: kaufmännischer Bereich, gewerblich-technischer Bereich (mit Profilen), Bereich Ernährung und Gesundheit (mit Profilen). Berufskolleg Aufbauend auf einen mittleren Bildungsabschluss führt das Berufskolleg im Vollzeitunterricht zu einer beruflichen Qualifizierung und zu einer erweiterten allgemeinen Bildung. Um eine neigungsspezifische Ausbildung zu gewährleisten, stehen Schülerinnen und Schülern verschiedene Fachrichtungen offen: technisch, kaufmännisch, hauswirtschaftlich, pflegerisch und sozialpädagogisch. Berufsschule Hier findet die Ausbildung im dualen System statt. Das bedeutet: Die Berufsausbildung erfolgt in den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. 13 Stunden Unterricht pro Woche in der Berufsschule dienen dem Erwerb berufsbezogener und berufsübergreifender Kompetenzen sowie der Vertiefung der allgemeinen Bildung. Fachschule In ein- oder zweijährigen Bildungsgängen können sich junge Menschen auf eine Tätigkeit im mittleren Management vorbereiten oder sich für die berufliche Selbstständigkeit qualifizieren. Für Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen besteht zudem die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen. Berufsoberschule (BOS) Haben junge Menschen bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine damit vergleichbare Berufserfahrung, bietet die BOS die Chance, die allgemeine und fachtheoretische Bildung zu vertiefen und weiterführende Bildungsabschlüsse zu erwerben. Die Berufsoberschule ist untergliedert in die einjährige Mittelstufe (Berufsaufbauschule) und die zweijährige Oberstufe. Die Mittelstufe schließt mit der Fachschulreife ab (mittlerer Bildungsabschluss), die Oberstufe schließt mit der fachgebundenen Hochschulreife oder mit einer zweiten Fremdsprache mit der allgemeinen Hochschulreife ab. Mittelstufe oder Berufsaufbauschule (BAS; Dauer ein Jahr) Die BAS gliedert sich in vier Richtungen: gewerblich-technische, kaufmännische, hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische und landwirtschaftliche Richtung. Oberstufe (BOS; Dauer zwei Jahre) In der Oberstufe schließen sich die folgenden Fachrichtungen an: Sozial wesen, Technik, Wirtschaft. Berufliches Gymnasium Ist der mittlere Bildungsabschluss geschafft und sind die Noten vielversprechend, dann bieten die beruflichen Gymnasien (BG) als Vollzeitschulen die Perspektive, das Abitur zu erwerben. Im Unterschied zum allgemein bildenden Gymnasium legt diese Schulform einen besonderen berufsspezifischen Schwerpunkt. Das BG untergliedert sich in sechs Richtungen:

23 23 Die praktische Ausbildung kann im Betrieb und in der Schule stattfinden. agrarwissenschaftliches Gymnasium, biotechnologisches Gymnasium, ernährungswissenschaftliches Gymnasium, sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymna sium (unterteilt in zwei Profile), technisches Gymnasium (unterteilt in fünf Profile), Wirtschaftsgymnasium (unterteilt in drei Profile). Einige berufliche Gymnasien bieten die sechsjährige Aufbauform ab Klasse 8 mit den Profilfächern Wirt schaft, Technik oder Ernährung, Soziales und Gesundheit an. Ausbildung auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt, dann können die jungen Leute eine Sonderberufsfachschule besuchen. Hier erhalten sie eine berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld. Sonderberufsschulen Junge Menschen mit Behinderung können entweder eine Ausbildung in einem anerkannten Aus bildungsberuf oder eine Ausbildung speziell für Menschen mit Behinderung absolvieren. Begleitend dazu besuchen sie eine Berufsschule oder Sonderberufsschule. Sonderberufsfachschulen Liegt ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vor und führt der Weg von der allgemein bildenden Schule nicht direkt in eine Berufliche Bildungsgänge und schulische Abschlüsse* und Anschlüsse Fachhochschulreife Allgemeine oder Fach gebundene Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife Duale Berufsausbildung (= Berufsschule + betriebliche Ausbildung) + Zusatzprogramm Berufskollegs Fachschulen (2 Jahre) Berufsoberschule (BOS) Berufliches Gymnasium (3 Jahre) Berufliches Gymnasium (6 Jahre) Mittlerer Bildungsabschluss Duale Berufsausbildung (= Berufsschule + betriebliche Ausbildung) Zweijährige Berufsfachschule (2BFS) Berufsaufbauschule (BAS) Hauptschulabschluss Duale Berufsausbildung (= Berufsschule + betriebliche Ausbildung) Berufsvorbereitende Bildungsgänge Berufsfachschule *Die Grafik zeigt nicht, welche Berufsqualifikation man über den Bildungsgang erwirbt.

24 24 Die beruflichen Schulen Die beruflichen Schulen eröffnen Chancen und Perspektiven durch vielfältige Bildungsgänge. Weiterführende Informationen zu den beruflichen Schulen finden Sie im Internet unter: Rubrik: Schule > Berufliche Schulen ABSCHLÜSSE UND ANSCHLÜSSE SO geht es WEITER HAUPTSCHULABSCHLUSS Über die Berufsaufbauschule (Mittelstufe der Berufsoberschule): Über die Berufsschule: Mit dem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung, kann man über die Mittelstufe der Auszubildende ohne Hauptschulabschluss können einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand Berufsoberschule (Berufsaufbauschule) die Fachschulreife mit dem erfolgreichen Abschluss einer dualen Ausbildung (mittlerer Bildungsabschluss) erwerben. (Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterbrief) erwerben. FACHHOCHSCHULREIFE oder HOCHSCHULREIFE Über das Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf: Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB) ist Über das berufliche Gymnasium: das richtige Angebot für Jugendliche mit oder ohne Absolventinnen und Absolventen des dreijährigen beruflichen Gymnasiums erhalten das Zeugnis der allgemeinen Hauptschulabschluss, die noch keine konkreten Berufsvorstellungen haben. Sie erhalten Einblicke in verschiedene Hochschulreife. Es ist bundesweit anerkannt. An einigen Berufsfelder und können nach dem Bestehen einer Standorten wird das berufliche Gymnasium auch in der zentralen Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, sechsjährigen Aufbauform (d.h. ab Klasse 8) angeboten. Mathematik und eventuell Englisch einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben. Über die Berufsoberschule: Mit einem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung, kann man über die Oberstufe der Über die Berufsfachschule: Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin / Berufsoberschule (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule, Berufsoberschule für Sozialwesen) in zwei Jahren die zum staatlich anerkannten Alltagsbetreuer kann auf der Berufsfachschule auch ohne Hauptschulabschluss begonnen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erwerben. schließt in diesem Fall den Hauptschulabschluss ein. Über das Berufskolleg: Mit dem erfolgreichen Besuch der einjährigen gewerblichen Am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschul reife und an mindestens zweijährigen Berufs Berufsfachschule (1BFS) wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erlangt. kollegs kann man die Fachhochschulreife erwerben. Beim einjährigen Berufs kolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife wird zur Aufnahme neben dem mittleren Bildungsab MITTLERER BILDUNGSABSCHLUSS schluss zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung Über die Berufsschule: vorausgesetzt. Abhängig von den erzielten Noten, können sich Auszubil dende mit Hauptschulabschluss nach Abschluss einer Über die Berufsschule: Berufsausbildung einen dem mittleren Bildungsabschluss Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss können gleichwer tigen Bildungsstand zuerkennen lassen. über ein Zusatzprogramm parallel zur dualen Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben. Über die zweijährige Berufsfachschule (2BFS): Schülerinnen und Schüler verbessern an der zweijährigen Über die Fachschulen: Berufsfachschule ihre allgemeine Bildung und erwerben An den zweijährigen Fachschulen kann die Fachhochschulreife erworben werden. eine berufliche Grundbildung. Die 2BFS wird mit dem mittleren Bildungs abschluss (Fachschulreife) abgeschlossen.

25 Inklusion 25 Inklusion Unsere Gesellschaft strebt in allen Bereichen die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe, Selbstbestimmung und Entfaltung aller an. Im schulischen Bereich ist die Bildung von jungen Menschen mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot deshalb Aufgabe aller Bildungseinrichtungen. Braucht ein Kind spezifische Unterstützungsleistungen, sollten die Eltern mit der Kindertageseinrichtung, ihrer Schule oder dem Staatlichen Schulamt Kontakt aufnehmen. Je nach Einzelfall ist es sinnvoll, im Rahmen einer sonderpädagogischen Diagnostik zu klären, ob eine Schülerin oder ein Schüler einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot oder einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat. Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebots an einer allgemeinen Schule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingelöst werden (siehe hierzu S in dieser Broschüre). Wenn für eine Schülerin oder einen Schüler ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wird, werden Eltern und Kinder umfassend über die möglichen Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren informiert. Fällt die Wahl auf ein Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule, führt das Staatliche Schulamt eine Bildungswegekonferenz durch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bildungswegekonferenz haben die Aufgabe, den zukünftigen Lernort einer Schülerin oder eines Schülers mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot einvernehmlich vorzuschlagen. Die Zusammensetzung einer Bildungswegekonferenz ist vom Einzelfall abhängig. Neben den Erziehungsberechtigten und den beteiligten Schulen werden auch die Schulträger sowie weitere Kosten- und Leistungsträger sofern sie von der Entscheidung der Bildungswegekonferenz betroffen sein könnten beteiligt. Das nach Möglichkeit einvernehmlich erzielte Ergebnis dieses Beratungs- und Klärungsprozesses wird den Eltern vom Staatlichen Schulamt schriftlich mitgeteilt. Innerhalb unseres Bildungswesens bestehen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens. Im Rahmen der unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit im Netzwerk zwischen allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentren entwickelt sich nach und nach eine an Nachfrage und Bedarf orientierte, institutionenbezogene und systematische Zusammenarbeit mit dem Ziel, ein in gemeinsamer Verantwortung gestaltetes inklusives Bildungssystem auf den Weg zu bringen.

26 26 Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Die Leitperspektiven des Bildungsplans 2016 Bildung für nachhaltige Entwicklung, Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt, Prävention und Gesundheitsförderung, Berufliche Orientierung, Medienbildung und Verbraucherbildung. Bildungsplanreform 2016 innovation für gerechte Chancen Im Schuljahr 2016/2017 treten an den Grundschulen und weiter führenden allgemein bildenden Schulen neue Bildungspläne in Kraft. Diese werden zunächst in den Klassen 1 und 2 sowie 5 und 6 eingeführt und in den folgenden Schuljahren für die jeweils nächsthöhere Klassenstufe verbindlich. Ziel der Bildungsplanreform 2016 ist die Stärkung der Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg. Durch mehr Klarheit in den Anforderungen und den Abbau von Bildungshürden wird die Durchlässigkeit im baden-württembergischen Bildungssystem verbessert und damit die Grundlage für eine systematische individuelle Förderung und den Umgang mit Heterogenität geschaffen. Für die Sekundarstufe I entsteht ein schulartenübergreifender gemeinsamer Bildungsplan für Werkrealschulen / Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen. In diesem gemeinsamen Bildungsplan werden unterschiedliche Anforderungen in Niveaustufen definiert, die zu den verschiedenen Abschlüssen führen. Die schulartenübergreifende Anlage des Bildungsplans erleichtert einen Wechsel zwischen den Bildungsgängen. Für das Gymnasium wird ein durchgängiger und eigenständiger Bildungsplan von Klasse 5 bis zur allgemeinen Hochschulreife entwickelt, der aber in enger Abstimmung mit dem gemeinsamen Plan entsteht. Dabei entspricht die Sekundarstufe II des Gym nasiums (10. bis 12. Schuljahr) der Sekundar stufe II der Gemeinschaftsschule (11. bis 13. Schuljahr). eigenverantwortlich und erfolgreich zu gestalten. Ziel ist, die nachwachsende Generation mit allem auszu statten, was diese für ein Leben in Selbstbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit in der Welt von heute und morgen benötigt. Individuelle Förderung In Baden-Württemberg legt der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule fest, dass individuelle Förderung eine wesentliche Grundlage jeglichen pädagogischen Handelns ist. Lernen und Lehren in der Schule sollte deshalb stets vom Entwicklungsstand und den jeweiligen Voraussetzungen des einzelnen Kindes oder des Jugendlichen aus gedacht und geplant werden. Dabei ist wichtig, dass jede Schülerin und jeder Schüler das eigene Lernen und Handeln zunehmend selbst steuert, gestaltet und verantwortet. Zur erfolgreichen individuellen Förderung gehört die professionelle Diagnostik der Potenziale und Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern, deren Beschreibung und Dokumentation sowie deren Bewertung. Die Dokumentation des Lernweges durch den Lernenden selbst kann dabei die Beobachtung und Beschreibung des Lernstandes durch die Lehrkraft ergänzen und unterstützen. In die individuell zugeschnittene Beratung und Begleitung des Lernenden werden auch Eltern einbezogen. Regelmäßige Rückmeldungen der Lehrkraft unterstützen den beim Lernenden an gestoßenen Lern prozess. So werden die individuellen Kompetenz ziele und der jeweils erreichte Lernstand systematisch abgeglichen. In neuen Fächern wie Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um das spätere Leben Ausgangspunkte individueller Förderung sind die jeweiligen Lernstände und die Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler.

27 Das geänderte Aufnahmeverfahren 27 Das geänderte Aufnahmeverfahren Stärkung der Elternrechte Jedes Kind ist individuell. Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Das baden-württembergische Schulwesen bietet allen Kindern und Jugendlichen eine ihren individuellen Möglichkeiten angemessene Schulart an. Doch welche Schulart ist die Richtige? Darüber entscheiden die Eltern. Dabei werden sie von der Schule ihres Kindes unterstützt. INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR ELTERN VON SCHÜLERINNEN UND schülern DER KLASSE 4 Im ersten Halbjahr der vierten Klasse veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend. Leiterinnen und Leiter von Werkrealschule / Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren dabei über Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen sowie Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtungen. DIE INDIVIDUELLE BERATUNG Vor Erstellung der Grundschulempfehlung lädt die Grundschule die Eltern jedes Kindes zu einem Informations- und Beratungsgespräch ein. In diesem Gespräch werden die Eltern über die Anforderungsprofile, die Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten aller weiterführenden Schulen informiert sowie über den Lern- und Entwicklungsstand des Kindes. Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer informiert auch über die Möglichkeit, eine pädagogisch-psychologische Beratung in Anspruch nehmen zu können. (siehe: Das besondere Beratungsverfahren) DIE GRUNDSCHULEMPFEHLUNG Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klasse 4 wird von den Lehrkräften eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiter führende Schulart für ein Kind aus Sicht der Grundschule geeignet ist. Dieser liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zugrunde, welche die seitherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt. Eine Empfehlung für die Werk real- und Haupt schule, die Realschule, die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Halbjahresinforma tion der Klasse 4, die zusammen mit der Grundschulempfehlung aus gegeben wird gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums und der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt für das Gymnasium mindestens gut-befriedigend und für die Realschule mindestens befriedigend erreicht wurde. Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule müssen weder die Grundschulempfehlung noch die Halbjahresinformation der Klasse 4 vorgelegt werden. DAS BESONDERE BERATUNGSVERFAHREN Eine weitere Entscheidungshilfe kann das besondere Beratungsverfahren sein. Die Eltern haben hier die Möglichkeit, sich durch eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft, die gegebenenfalls allgemeine Begabungstests oder auch andere Tests durchführt, beraten zu lassen. Die Testergebnisse des Kindes werden anschließend mit den Eltern besprochen.

28 28 Termine & Informationen Termine & Informationen Wichtige termine im Schuljahr 2015/2016 bis Mittwoch, 24. Februar 2016 Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl bis Freitag, 26. Februar 2016 Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung bis Dienstag, 1. März 2016 Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit der Halbjahresinformation bis spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung Mitteilung der Erziehungsberechtigten an die Grundschule, ob eine Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren gewünscht wird Besonderes Beratungsverfahren bis Freitag, 15. April 2016, Durchführung der Beratung und eventuell Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen Mittwoch, 16. März und Donnerstag, 17. März 2016 oder für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen bis Freitag, 22. April 2016 Über die Termine für das Beratungsverfahren werden die Eltern gesondert informiert. Die Infodienste können Sie kostenfrei abonnieren und herunterladen unter Rubrik Service > Infodienste. INFODIENSTE Infodienst Eltern Der elektronische Infodienst Eltern informiert Eltern aktuell und aus erster Hand über neue Ideen und Entwicklungen in Schule, Schulverwaltung und Bildungspolitik. Der Infodienst Eltern wird alle zwei Monate kostenlos als Newsletter verschickt. Infodienst SchulNews online Mit diesem Service bietet das Kultusministerium den Schülerinnen und Schülern im Land alle zwei Monate Informationen über die Bereiche Schule und Bildung an. Neben aktuellen Informationen aus dem Kultusbereich und der Bildungspolitik reicht das Angebot von Veranstaltungshinweisen, Aktionen und Wettbewerben über Medien- und Literaturtipps bis hin zu Beiträgen des Landesschüler beirats, der Schülermitverantwortungen und der Schülerzeitungsredaktionen. Weitere Infos unter oder

29 Adressen 29 Adressen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach , Stuttgart Tel.: , -2611, Fax: Obere Schulaufsichtsbehörden bei den Regierungspräsidien (RP) RP Stuttgart, Abteilung 7 Schule und Bildung, Ruppmannstr. 21, Stuttgart Tel.: , Fax: abteilung7@rps.bwl.de RP Karlsruhe, Abteilung 7 Schule und Bildung, Hebelstraße 2, Karlsruhe Tel.: , Fax: abteilung7@rpk.bwl.de RP Freiburg, Abteilung 7 Schule und Bildung Eisenbahnstraße 68-70, Freiburg i. B. Tel.: , Fax: abteilung7@rpf.bwl.de RP Tübingen, Abteilung 7 Schule und Bildung, Konrad-Adenauer-Str. 40, Tübingen Tel.: , Fax: , abteilung7@rpt.bwl.de Schulpsychologische Beratungsstellen der Landund StadtkreisE (Stand Juli 2015)* Regierungspräsidium Stuttgart Staatliches Schulamt Backnang Eugen-Adolff-Str. 120, Backnang Tel.: , Fax: spbs@ssa-bk.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Böblingen Charles-Lindbergh-Str. 11, Böblingen Tel.: , Fax: , spbs@ssa-bb.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Göppingen Burgstraße 14 16, Göppingen Tel: , Fax: spbs@ssa-gp.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Göppingen Aalen Galgenbergstr. 8, Aalen Tel: , Fax: spbs@aa.ssa-gp.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Heilbronn Rollwagstraße 16, Heilbronn Tel.: , Fax: spbs@ssa-hn.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Künzelsau Schwäbisch Hall, Wilhelm-Meister-Weg Schwäbisch Hall, Tel.: Fax: spbs@ssa-kuen.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Künzelsau Tauberbischofsheim, Am Wört 1, Tauberbischofsheim, Tel.: , Fax: spbs@tbb.ssa-kuen.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Ludwigsburg Karlsplatz 5/1, Ludwigsburg Tel.: , Fax: spbs@ssa-lb.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Nürtingen Augustinerstraße 5, Esslingen Tel.: , Fax: spbs@ssa-nt.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Nürtingen Nürtingen Heiligkreuzstraße 20, Nürtingen Tel.: , spbs@ssa-nt.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Stuttgart Bebelstraße 48, Stuttgart Tel.: , Fax: spbs@ssa-s.kv.bwl.de Regierungspräsidium Karlsruhe Staatliches Schulamt Karlsruhe Ritterstr. 18, Karlsruhe Tel.: , Fax spbs@ssa-ka.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Mannheim Mannheim Augustaanlage 67, Mannheim Tel.: , Fax: spbs@ssa-ma.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Mannheim Heidelberg Friedrich-Ebert-Anlage 51c, Heidelberg Tel.: , Fax: spbs@hd.ssa-ma.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Mannheim Mosbach, Kistnerstr. 3, Mosbach Tel.: , Fax: spbs@mos.ssa-ma.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Pforzheim Maximilianstraße 46, Pforzheim Tel.: , Fax: spbs@ssa-pf.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Rastatt Ludwigring 7, Rastatt Tel.: , Fax: spbs@ssa-ra.kv.bwl.de Regierungspräsidium Freiburg Staatliches Schulamt Donaueschingen Oltmannstraße 22, Freiburg Tel.: , Fax: spbs@ssa-fr.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Freiburg Oltmannstraße 22, Freiburg, Tel.: , Fax: spbs@ssa-fr.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Konstanz Julius-Bührer-Straße 4, Singen Tel.: , Fax: spbs@sin.ssa-kn.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Lörrach Lörrach Am Alten Markt 2, Lörrach Tel.: , Fax: spbs@ssa-loe.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Lörrach Waldshut, Viehmarktplatz 1, Waldshut- Tiengen, Tel.: , Fax: , spbs@wt.ssa-loe.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Offenburg Freiburger Straße 26, Offenburg Tel.: , Fax: spbs@ssa-og.kv.bwl.de Regierungspräsidium Tübingen Staatliches Schulamt Albstadt Lautlinger Straße , Albstadt Tel.: , Fax: spbs@ssa-als.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Biberach Rollinstraße 9, Biberach Tel.: , Fax: spbs@ssa-bc.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Biberach Ulm Olgastraße 109, Ulm Tel.: , Fax: spbs@ul.ssa-bc.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Markdorf Am Stadtgraben 25, Markdorf Tel.: , Fax: spbs@ssa-mak.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Markdorf Außenstelle Ravensburg, Goetheplatz Ravensburg, Tel.: Fax: , spbs@ssa-mak.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Tübingen Schaffhausenstraße 113, Tübingen Tel.: , Fax: spbs@ssa-tue.kv.bwl.de Staatliche Schulämter (Stand Juli 2015)* Regierungspräsidium Stuttgart Staatliches Schulamt Backnang Spinnerei 48, Backnang Tel.: , Fax: poststelle@ssa-bk.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Böblingen Charles-Lindbergh-Str. 11, Böblingen Tel.: , Fax: poststelle@ssa-bb.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Göppingen Burgstr , Göppingen Tel.: , Fax: poststelle@ssa-gp.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Heilbronn Rollwagstr. 14, Heilbronn Tel.: , Fax: poststelle@ssa-hn.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistr. 21, Künzelsau Tel.: , Fax: poststelle@ssa-kuen.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Ludwigsburg Mömpelgardstr. 26, Ludwigsburg Tel.: , Fax: poststelle@ssa-lb.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Nürtingen Marktstr. 12, Nürtingen Tel.: , Fax: poststelle@ssa-nt.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Stuttgart Bebelstr. 48, Stuttgart Tel.: , Fax: poststelle@ssa-s.kv.bwl.de Regierungspräsidium Karlsruhe Staatliches Schulamt Karlsruhe Ritterstr. 20, Karlsruhe Tel.: , Fax: poststelle@ssa-ka.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Mannheim Augustaanlage 67, Mannheim Tel.: , Fax: poststelle@ssa-ma.kv.bwl.de

30 30 Staatliches Schulamt Pforzheim Maximilianstr. 46, Pforzheim Tel.: , Fax: Staatliches Schulamt Rastatt Ludwigring 7, Rastatt, Tel.: , Fax: Regierungspräsidium Freiburg Staatliches Schulamt Donaueschingen Irmastr. 7-9, Donaueschingen Tel.: , Fax: Staatliches Schulamt Freiburg Oltmannstr. 22, Freiburg im Breisgau, Tel.: Fax: Staatliches Schulamt Konstanz Am Seerhein 6, Konstanz Tel.: , Fax: Staatliches Schulamt Lörrach Am Alten Markt 2, Lörrach Tel.: , Fax: Staatliches Schulamt Offenburg Freiburger Str. 26, Offenburg Tel.: , Fax: , Regierungspräsidium Tübingen Staatliches Schulamt Albstadt Lautlinger Str , Albstadt Tel.: , Fax: Staatliches Schulamt Biberach Rollinstr. 9, Biberach an der Riß Tel.: , Fax: Staatliches Schulamt Markdorf Am Stadtgraben 25, Markdorf Tel.: , Fax: Staatliches Schulamt Tübingen Uhlandstr. 15, Tübingen Tel.: , Fax: *Die aktuellen Adressen erfahren Sie unter Mitglieder des 17. Landeselternbeirats (LEB) Geschäftsstelle des LEB Silberburgstr. 158, Stuttgart, Tel.: , Fax: ; Vorsitzender: Dr. Carsten T. Rees, Stellvertr. Vorsitzende: Frau Sabine Leber-Hoischen, Herr Stephan Ertle, Frau Barbara Fröhlich regierungsbezirk Stuttgart Regierungsbezirk Karlsruhe Regierungsbezirk Tübingen Regierungsbezirk Freiburg Grundschule Andreas Bonnaire Marion Krämer Klaus Reimann Jürgen Langer Werkrealschule / Hauptschule Matthias von Ohlen von-ohlen@leb-bw.de Günter Häberle haeberle@leb-bw.de Norbert Hölle hoelle@leb-bw.de Gabriele Hils hils@leb-bw.de Realschule Claudia Zöllmer E- Mail: zoellmer@leb-bw.de Carmen Haaf haaf@leb-bw.de Matthias Fiola fiola@leb-bw.de Heiko Dobler dobler@leb-bw.de Gymnasium Christian Bucksch bucksch@leb-bw.de Antje Hein hein@leb-bw.de Stephan Ertle ertle@leb-bw.de Dr. Carsten-Thomas Rees rees@leb-bw.de Gemeinschaftsschule Ulrich Kuppinger kuppinger@leb-bw.de Marion Steyer steyer@leb-bw.de Paul Helmut Nebeling nebeling@leb-bw.de Petra Rietzler rietzler@leb-bw.de Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Andrea Eisenhardt eisenhardt@leb-bw.de Sonja Hedderich-Fenske hedderich-fenske@leb-bw.de Sigrid Maichle maichle@leb-bw.de Friedrich-Wilhelm Behrens behrens@leb-bw.de Berufsschule Barbara Fröhlich froehlich@leb-bw.de Michael Th. Schäfer schaefer@leb-bw.de Susanne Eichbaum eichbaum@leb-bw.de Heike Stöckmeyer stoeckmeyer@leb-bw.de Berufliches Gymnasium Bernhard Müller mueller@leb-bw.de Sabine Leber-Hoischen leber-hoischen@leb-bw.de Corinna Böhm-Kreuzer boehm-kreuzer@leb-bw.de Joachim Dufner dufner@leb-bw.de Schulen in freier Trägerschaft Dr. Brigitte Reuther reuther@leb-bw.de Landesverband der Schulförder - vereine Baden-Württemberg e.v. Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg Dettenhauser Straße 11, Waldorfhäslach, Tel.: , Fax: , info@lsfv-bw.de, Internet: Silberburgstr. 158, Stuttgart, Tel.: , Fax: , info@elternstiftung.de, Internet:

31 Impressum 31 Impressum Herausgeber: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach , Stuttgart Fax Bildungsthemen im Internet: Redaktion: Hans Lange, Christine Born Gestaltung: Martina Kinder, Oliver Scotti, Bielefeld Druck: Bechtle Druck & Service, Esslingen Fotos: Robert Thiele, Stuttgart; Heinz Heiss, Stuttgart, Fotolia und Thinkstock Wahlwerbungsverbot: Diese Informationsschrift wird vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidatinnen, Kandidaten oder Helferinnen und Helfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch, die Broschüre an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung weiterzugeben. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Es ist den Parteien jedoch erlaubt, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Auflage: Oktober 2015 Nachbestellungen sind per bwl.de) oder Fax ( ) möglich. Die Abwicklung des Versands erfolgt durch die Remstal Werkstätten der Diakonie Stetten e.v., eine gesetzlich anerkannte Werkstätte für Menschen mit Behinderungen. Alle eingesetzten beziehungsweise verarbeiteten Rohstoffe und Materialien entsprechen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen beziehungsweise geltenden Bestimmungen und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Der Herausgeber hat bei seinen Leistungen sowie bei Zulieferungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Verfahren und Erzeugnisse bevorzugt eingesetzt.

32 32 Der Bildungsnavi Der internetbasierte Bildungs navi zeigt die Bildungs wege und Schulen in Baden-Württemberg auf. Man kann den Bildungsnavi mit Computer oder Tablet nutzen und als App für IOS, Android und Windows auf das Smart phone laden

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