EEG Zentrale Inhalte, Veränderungen
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- Arnim Weiner
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1 EEG Zentrale Inhalte, Veränderungen Dr. Philipp Wolfshohl, Referat für Erneuerbare Energien 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bingen,
2 EEG 2017 allgemein Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 2
3 Grundgedanken der EEG-Novelle 2017 Umstellen der Förderung auf Ausschreibungen Ausbauziele der erneuerbaren Energien sollen kostengünstig erreicht werden, insb. keine Über- oder Untererfüllung unter Wahrung hoher Akzeptanz in der Bevölkerung und Erhalt der Akteursvielfalt Windenergie an Land Einführung eines einstufigen Referenzertragsmodells Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 3
4 Ausschreibungen ab 2017 Auf Grundlage der ersten (Verwaltungs-)Erfahrungen übertragen des Ausschreibungsdesigns auf weitere EE-Technologien im EEG 2017 (bzw. WindSeeG) und KWK-Anlagen: Solaranlagen (Freiflächenanlagen + Dachanlagen) Wind an Land Wind auf See Biomasse Technologieneutrale Ausschreibungen (Rechtsverordnung steht noch aus) Innovationsausschreibungen (Rechtsverordnung steht noch aus) KWK-Anlagen (KWKAusV) Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 4
5 Ausschreibungskalender BNetzA-Ausschreibungskalender füllt sich: Solaranlagen: , , Wind an Land: , , Wind auf See: Biomasse: KWK: Technologieneutral:? Innovationausschreibung:? Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 5
6 Ausschreibungsdesign Das EEG (und die Verordnungen) legt einfache, transparente und verständliche Ausschreibungsdesigns fest. Die Ausschreibungen werden in Papierform durchgeführt. Ausschreibungen sind ein sehr formales Verfahren: Es sind einige Schritte zur erfolgreichen Teilnahme notwendig. Es gibt Fristen und Formvorgaben, die bei Missachtung zum Gebotsausschluss führen. Anhörungen sind im Rahmen der Zuschlagserteilung nicht möglich. Das behördliche Verfahren wird so gestaltet, dass es unter Verwendung der BNetzA-Formulare und weiteren behördlichen Hinweisen erfolgreich durchschritten werden kann. Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 6
7 Ausschreibungsdesign Ausschreibungsdesigns sehr ähnlich Geboten wird auf den anzulegenden Wert = /kwh Gebotsreihung aufsteigend nach Gebotswert und Bezuschlagung bis Ausschreibungsvolumen erreicht wird Preisfindung: in der Regel Gebotspreisverfahren (Pay-as-Bid) Materielle und finanzielle Präqualifikationen Materiell: BImSchG-Genehmigung, Windertragsgutachten, B-Plan, Aufstellungsbeschluss Finanziell: Sicherheit ( /kw) als Überweisung oder Bürgschaft für den Fall der Nicht-Realisierung Realisierungsfristen mit zunehmender Pönalisierung bei verspäteter Realisierung Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 7
8 Bekanntgabe der Ausschreibungen Ausschreibungen werden ca. acht Wochen vor dem Ausschreibungstermin auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Bekanntgegeben werden: Die Grunddaten der Ausschreibung: Gebotstermin, Höchstwert, Ausschreibungsvolumen Formatvorgaben und weitere Ablaufregelungen: Formulare, Anschrift für Gebote, Zahlungsinformationen für Gebühr und Sicherheit Hilfen für die Gebotsabgabe: Checkliste für die Gebotsabgabe Allgemeine Beschreibung des Ausschreibungsverfahren Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 8
9 Ausschreibungen Windenergie an Land Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 9
10 Teilnehmende Anlagen Teilnehmende Anlagen: Genehmigte Windenergieanlagen ab 750 kw Sonderbestimmungen zur Teilnahme für Bürgerenergiegesellschaften Anlagen mit BImSchG-Genehmigung vor dem nur bei Verzicht auf gesetzlich ermittelten Zahlungsanspruch Gesetzliche ermittelter Zahlungsanspruch weiterhin für: Windenergieanlagen bis 750 kw Pilotwindenergieanlagen (jährlich maximal 125 MW) Windenergieanlagen, die vor dem genehmigt, vor dem an das Register gemeldet und vor dem in Betrieb gehen Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 10
11 Obergrenze für Zuschläge im Netzausbaugebiet Netzausbaugebiet Übergangsregelung aufgrund des verzögerten Netzausbaus Ein zusammenhängendes Gebiet, höchstens 20 % des Bundesgebiets, das in einer Verordnung landkreis- oder netzgebietsscharf festgelegt wird. Maximales Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet: 58 % des durchschnittlichen Zubaus der Jahre gleichmäßige Verteilung auf die Ausschreibungen im Jahr Reduzierung bei Zuschlägen in geöffneten Ausschreibungen Inkrafttreten der Verordnung spätestens bis zum Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet wird mit dem ersten Ausschreibungstermin bekanntgegeben Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 11
12 Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften Bürgerenergiegesellschaft jede Gesellschaft, die aus mindestens zehn natürlichen Personen als stimmberechtigten Mitgliedern oder stimmberechtigten Anteilseignern besteht, bei der mindestens 51 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die seit mindestens einem Jahr vor der Gebotsabgabe in der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis, in der oder dem die geplante Windenergieanlage an Land errichtet werden soll, mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind, und bei der kein Mitglied oder Anteilseigner der Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, wobei es beim Zusammenschluss von mehreren juristischen Personen oder Personengesellschaften zu einer Gesellschaft ausreicht, wenn jedes der Mitglieder der Gesellschaft die Voraussetzungen nach den Buchstaben a bis c erfüllt. Verpflichtung, der Gemeinde oder einem Gemeindebetrieb 10 % der Gesellschaftsanteile anzubieten. Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 12
13 5. Gebotsabgabe: Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften (2) Bürgerenergiegesellschaften können vor Erteilung der BImSchG- Genehmigung teilnehmen, wenn dem Gebot ein Ertragsgutachten beigelegt wird, das die Richtlinien der FGW erfüllt und von einem akkreditierten Gutachter erstellt worden ist. Rechtsfolgen Unterteilung der Sicherheit in eine Erstsicherheit (vor dem Zuschlag) und eine Zweitsicherheit (nach dem Zuschlag) von je 15 /kw Einheitspreisverfahren (Uniform pricing) Bei Zuschlag muss nach Erteilung der Genehmigung innerhalb von zwei Monaten ein Antrag auf Zuordnung des Zuschlag zu dieser gestellt werden. Dies muss binnen 24 Monaten beantragt werden. 24 Monate längere Realisierungsfrist Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 13
14 Ergebnisse 1. Gebotsrunde Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 14
15 Bundesland Gebotsmenge in kw Anzahl Gebote Anzahl Zuschläge Zuschlagsmenge in kw Baden- Württemberg % 11 4% 0 0% 0 0% Bayern % 9 4% 2 3% % Brandenburg % 27 11% 13 19% % Hessen % 11 4% 3 4% % Mecklenburg- Vorpommern % 11 4% 5 7% % Niedersachsen % 45 18% 18 26% % Nordrhein- Westfalen % 64 25% 9 13% % Rheinland-Pfalz % 22 9% 2 3% % Sachsen % 1 0% 0 0% 0 0% Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein % 3 1% 1 1% % % 39 15% 17 24% % Thüringen % 11 4% 0 0% 0 0% Keine Angabe % 2 1% 0 0% 0 0% Alle % % % % Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 15
16 Gebotswerte 4,20 ct/kwh bis 7 ct/kwh Zuschlagswerte 5,25 ct/kwh bis 5,78 ct/kwh (NAG bis 5,58 ct/kwh) Mengengewichteter Durchschnitt 5,71 ct/kwh Bürgerenergiegesellschaften 71 % der Gebote (1.523 MW), davon 96% ohne BImSchG-Genehmigung 96 % der Zuschläge (775 MW von 807 MW) Dr. Philipp Wolfshohl 10. Windenergietag Rheinland-Pfalz Bundesnetzagentur 16
17 Vielen Dank Dr. Philipp Wolfshohl Referat für Erneuerbare Energien
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