Amtsblatt Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg. Nr. 24 / 25. November 2009 Euro 0,80

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1 Amtsblatt Nürnberg Nürnberg Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Nürnberg Nr. 24 / 25. November 2009 Euro 0,80 Ländliche Entwicklung in Dorf und Flur, Verfahren in Gebietskörperschaften des Landkreises Ansbach bzw. der Stadt Ansbach; Bekanntmachung der Ausführungsanordnung bzw. vorzeitigen Ausführungsanordnung vom Nachstehende Ausführungsanordnung bzw. vorzeitige Ausführungsanordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vom , Nr. Z2-A wird hiermit gemäß 62 Abs. 1 und 110 des Flurbereinigungsgesetzes sowie Art. 27 Abs. 2 und 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung öffentlich bekannt gemacht. Nürnberg, 17. November 2009 Stadt Nürnberg Rechtsamt/Kreisverwaltungsbehörde Lindl Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Nr. Z2-A Ansbach, den I. Ländliche Entwicklung in Dorf und Flur; Verfahren Altendettelsau-Ziegendorf, Gemeinde Petersaurach, Verfahren Bertholdsdorf, Stadt Windsbach, Verfahren Brunn, Stadt Windsbach, Verfahren Eyb, Stadt Ansbach, Verfahren Herpersdorf, Markt Lichtenau, Verfahren Immeldorf, Markt Lichtenau, Verfahren Kitschendorf, Stadt Windsbach, Verfahren Langenloh, Gemeinde Petersaurach, Verfahren Lichtenau, Markt Lichtenau, Verfahren Moosbach, Stadt Windsbach, Verfahren Ratzenwinden, Gemeinde Sachsen b.ansbach, Verfahren Unterrottmannsdorf, Markt Lichtenau, Verfahren Wattenbach II, Markt Lichtenau, Verfahren Wernsbach b.neuendettelsau, Gemeinde Neuendettelsau, Verfahren Winkelhaid II, Stadt Windsbach, Verfahren Wollersdorf-Watzendorf, Gemeinde Neuendettelsau, sämtliche Landkreis Ansbach bzw. kreisfreie Stadt Ansbach; Ausführungsanordnung Die Ausführung der in vorstehenden Verfahren erlassenen Flurbereinigungspläne wird angeordnet, da sie unanfechtbar feststehen ( 61 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG- in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl I S.546, zuletzt geändert durch Gesetz vom BGBl I S.2794). II. Ländliche Entwicklung in Dorf und Flur; Verfahren Aich, Gemeinde Neuendettelsau, Verfahren Alberndorf, Gemeinde Sachsen b.ansbach, Verfahren Bechhofen b.neuendettelsau, Gemeinde Neuendettelsau, Verfahren Fischbach, Markt Lichtenau, Verfahren Neuses b.windsbach, Stadt Windsbach, Verfahren Petersaurach, Gemeinde Petersaurach, Verfahren Sachsen b.ansbach, Gemeinde Sachsen b.ansbach, Verfahren Schlauersbach, Markt Lichtenau, Verfahren Suddersdorf, Stadt Windsbach, Verfahren Veitsaurach, Stadt Windsbach, Verfahren Weißenbronn, Stadt Heilsbronn, Verfahren Windsbach, Stadt Windsbach, sämtliche Landkreis Ansbach; Vorzeitige Ausführungsanordnung Die Ausführung der in vorstehenden Verfahren erlassenen Flurbereinigungspläne wird vor Unanfechtbarkeit angeordnet. Verbliebene Widersprüche liegen dem Spruchausschuss beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken bzw. dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof in München zur Entscheidung vor. Aus einem längeren Aufschub der Ausführung würden voraussichtlich erhebliche Nachteile für die Beteiligten erwachsen ( 63 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG- in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl I S.546, zuletzt geändert durch Gesetz vom BGBl I S.2794). III. Der neue Rechtszustand tritt mit dem an die Stelle des bisherigen Rechtszustands. IV. Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am in Kraft. V. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, um die Beteiligten vor erheblichen Nachteilen, vor allem auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs, zu bewahren ( 80 Abs.2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung vom BGBl I S.686, zuletzt geändert durch Gesetz vom BGBl I S.1010). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung bzw. vorzeitige Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, Ansbach (Briefanschrift: Postfach 6 19, Ansbach) einzulegen. Ein Widerspruch muss spätestens am letzten Tag der Frist einlaufen. Sollte über einen Widerspruch ohne zureichenden Grund innerhalb von sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann binnen weiterer drei Monate Klage zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Flurbereinigungsgericht, Ludwigstraße 23, München (Briefanschrift: Postfach , München) schriftlich erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Hinweise 1 - Der Nießbraucher hat einen angemessenen Teil der dem neuen Eigentümer zur Last fallenden Beiträge ( 19 FlurbG) zu leisten und dem Eigentümer die übrigen Beiträge vom Zahlungstag ab zum angemessenen Zinssatz zu verzinsen. Entsprechend ist eine Ausgleichszahlung zu verzinsen, die der Eigentümer für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 FlurbG). 2 - Bei Pachtverhältnissen ist ein Wertunterschied zwischen dem alten und dem neuen Pachtbesitz durch Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise auszugleichen. Wird der Pachtbesitz durch die neue Feldeinteilung so erheblich geändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich erschwert wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der Ausführungsanordnung laufenden oder des darauffolgenden ersten Pachtjahres aufzulösen ( 70 FlurbG). Über die Leistungen des Nießbrauchers sowie den Ausgleich und die Auflösung bei Pachtverhältnissen entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Die Entscheidung ergeht nur auf Antrag. Im Fall der Auflösung des Pachtverhältnisses ist nur der Pächter antragsberechtigt. Die Anträge sind spätestens drei Monate nach dem Erlass der Ausführungsanordnung beim Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu stellen ( 71 FlurbG, Art.2 AGFlurbG). 3 - Die Beauftragten der Teilnehmergemeinschaft sind befugt, die neuen Grundstücke für die im Vollzug des Flurbereinigungsplans auszuführenden Maßnahmen zu betreten und die erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen ( 35 Abs.1 FlurbG). 4 - In Verfahren mit vorzeitiger Ausführungsanordnung bedürfen Grundstücksveränderungen weiterhin der Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, solange die jeweiligen Flurbereinigungspläne noch nicht unanfechtbar sind ( 34 FlurbG). 5 - Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustands, also bis einschließlich , beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn- Straße 37, Ansbach, gestellt werden. Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November

2 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Um noch gefördert werden zu können, müssen die Abrechnungsunterlagen zu den Anträgen spätestens 2 Jahre nach Eintritt des neuen Rechtszustands, also bis einschließlich , bei dem vorgenannten Amt eingereicht werden. Neubau oder Renovierung? Herbert Gastl Baudirektor Anwesen Fahrradstr., Gemarkung Sündersbühl, Flurnr. 200 und 200/27 Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (15 WE) mit Parkdeck Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde der Firma HAUCK + STEGER Projekte GmbH, vertr.d.: Gf. Herrn Bruno Hauck, Robert- Koch-Str. 20, Bayreuth, die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 198 und 200/26 Gemarkung Sündersbühl, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Neu: Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Haus-anschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeam-ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde FUSSBODENVERLEGUNG Bundesweite Ausführung Teppich PVC Kork Designerbeläge Kautschuk Treppenverlegung Tel Fax: -312 Mail: schuch-schwarzach@t-online.de Wir bieten Garagentore, Haustüren, Decorzäune mit dem Rundum-Service. Tore Antriebe Elektrotechnik Meisterbetrieb Innungsbetrieb seit 1987 Service rund um die Uhr Sportplatzstraße Weißenohe Telefon Anwesen Rieterstr., Gemarkung St. Johannis, Flurnr.: 279/4 Baugenehmigung für die Errichtung einer Wohnanlage mit Rückgebäude Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde der Fa. Bauhaus Bauträger und Immobilien GmbH, vertr.d.: Gf. Herrn Ulrich Liebe, Ostendstr. 196, Nürnberg, die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung einer Befreiung nach 30 Abs. 2 BauGB und von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 279, 279/14, 280 und 280/5 Gemarkung St. Johannis, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim 414 Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November 2009

3 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg ier! Nur hier! TÜV TÜV nach nach ISO 9001 ISO 9001 TÜVgeprüfte Qualitätssicherung Motivierte und erfahrene Nachhilfelehrer/-innen Regelmäßiger Austausch mit den Eltern Schülercoaching: mehr als Nachhilfe Beratung vor Ort: Mo. Fr., Uhr Rathenauplatz Plärrer Südstadt U-Bhf.Röthenbach Mögeldorf Langwasser Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde Anwesen Burgschmietstr. 39, Gemarkung St. Johannis Flurnr. 123/2 Baugenehmigung für die a) Errichtung eines Mehrfamilienhauses (6 WE) b) Abweichungen von Art. 6 und Art. 37 der BayBO Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom , Aktenzeichen B , wurde Herrn Markus Maisch, Georg-Stefan- Str. 29, Nürnberg, die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 120, 123, 126, 122/3, 122/4 und 122 Gemarkung St. Johannis, Burgschmietstraße 41, Johannisstraße 28, 28a, Sankt-Johannis-Mühlgasse 2a, 2b und 2c, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Haus-anschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeam-ten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienen- Montage und Verleih Fahrgerüste Bauzäune Tel , Fax Dorfäckerstr Nürnberg Erfolgreich werben durch Anzeigen im Amtsblatt Anzeigenschluß: 5 Tage vor Erscheinen Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November

4 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg den Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde Anwesen Friedrichstr. 41, Gemarkung Gärten h. d. Veste, Flurnr. 78/5 Baugenehmigung für die Energetische Sanierung, Erweiterung der Wohnung im DG und Errichtung von Balkonen im EG - 3. OG Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom , Aktenzeichen B wurde Frau Birgit Schulz, Am Haselgraben 13, Stein, die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zum Rückschnitt eines bestimmten genau festgelegten Baumes und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Flurstücke 78/2 und 78/6, beide Gemarkung Gärten h.d.veste, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechts-mittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Seit über 35 Jahren Innungsfachbetrieb Hegendörfer GmbH Rohr- / Kanalreinigung Dichtheitsprüfung + Kanalortung Kanalinspektion mit Zertifikat Generalinspektion-Abscheider Bau- / Raumtrocknung Kanalsanierung Graffitibeseitigung ROHR-O-MATIC HEGENDÖRFER GMBH Tel. 0911/ oder Tel. (09122) 5383 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 6 16, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klage-begehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde 416 Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November 2009

5 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Gärtnerweg 1A Wendelstein Kleinschwarzenlohe Tel. ( ) Fax ( ) Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr Sa Uhr Kompostierung organischer Wertstoffe Transportunternehmen Baumaschinenverleih Annahme von Grünabfällen Schuttabfuhr Minibagger Verkauf von Pflanzhumus und Substraten, Mineralbeton Erdbau Kleinlader Splitt, Recycling-Sand, Recycling-Schotter LKW mit Ladekran Rüttelplatten Vollzug des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der BAB A6 Heilbronn-Nürnberg (Betr.-km bis ), Streckenabschnitt AK Nürnberg/ Süd - AK Nürnberg/Ost im Bereich der Stadt Nürnberg, des Marktes Feucht und der gemeindefreien Gebiete Forst Kleinschwarzenlohe (Landkreis Roth) und gemeindefreien Forstgebiete (Gemarkung Fischbach, Landkreis Nürnberger Land) Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) der Regierung von Mittelfranken vom , Az /07, der das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit von bis einschließlich bei der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, SÖR/3-W, Zimmer 112, Peuntgasse 5, Nürnberg während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens und den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz i.v.m. 17b Abs. 1 Nr. 7 FStrG). W Aufgebot einer verlorenen Sparurkunde Die nachfolgend genannte Sparurkunde ist wie glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen. Nr. d. Sparurkunde ausgestellt auf: WORZER Irmgard Für diese Sparurkunde wird hiermit, gemäß Artikel 35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und der Inhaber der Sparurkunde aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Sparurkunde innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, wird die Sparurkunde für kraftlos erklärt. Nürnberg, den 20. Nov Sparkasse Nürnberg Der Vorstand Feuerwehranfahrtszonen im Winter Damit die Feuerwehr auch in den Wintermonaten zur Menschenrettung alle Objekte schnell anfahren kann, wird gebeten, Schnee nicht vor bzw. in Feuerwehrwehranfahrtszonen abzuladen oder anzuhäufen. W Brandschutz in der Weihnachtszeit Die Berufsfeuerwehr Nürnberg gibt Tipps für ein sicheres und frohes Fest Echte Kerzen verbreiten an Weihnachten mit ihrem warmen Schein besinnliche Stimmung, beleuchten Christbaum, Adventskranz und Gabentisch. Jedoch kann das faszinierende Flackern vor allem Kinder dazu verleiten, die Gefahren des Feuers zu vergessen. Erwachsene sollten durch umsichtigen Umgang mit Feuer als gutes Beispiel vorangehen. Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Weihnachtszeit mehrere tausend folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen und die größere Verbreitung von Rauchmeldern vermieden werden könnten. Neun einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern: Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf. Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder (und auch Haustiere) nicht gelangen können. Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind! Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins! Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr. In Haushalten mit Kindern sollten vor allem am Weihnachtsbaum elektrische Kerzen verwendet werden. Diese sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht. Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher) bereit. Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112. Rauchmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es günstig im Fachhandel übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch! Dorfäcker Straße 7 Nürnberg Tel. 0911/ Fax 0911/ Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November

6 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Die Stadtverwaltung gedenkt ehrend ihrer Verstorbenen Im aktiven Dienst verstorben Übelacker Jürgen Kraftfahrer Heumann Gisela Reinigungskraft Steinbacher Peter Techn. Angestellter Weidner Horst Maurer im Ruhestand verstorben Rost Werner Kraftfahrer Knedlik Kurt Fleischbeschauer Steigmann Hans Verwaltungsamtsrat Biehl Karl-Heinz Lehrkraft Pfau Hermann Verwaltungsangestellter Strobel Georg Vorarbeiter Holwein Hedwig Verwaltungsangestellte Pinsenschaum Gerhard Fachlehrer Röttenbacher Konrad Arbeiter Kirzdörfer Franziska Gärtnerhelferin Schnitzler Marlies Buchbinderhelferin Wenden Sie sich an Bachmann, den Fachmann für Rohr und Kanal. Rohr- und Abflußreinigung Kanalreinigung und -inspektion Eigenkontrollverordnung Kanalsanierung Dichtheitsprüfung Wartungsservice uvm. GRS Bachmann GmbH Gewerbering Rosstal Tel.: Fax: Internet: Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 13. Oktober 2009 die Vergabe der nachstehend aufgeführten Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen beschlossen: Art der Lieferung bzw. Leistung Laufende Innen-, Glas-, Grund- und Kehrreinigung in der Volksschule und im Kinderhort Schnieglinger Str. 38 vom bis (Festlaufzeit) Beratungsvergabe für die Erstellung der abschließenden Lösung des Rechnungswesens für den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR/2010) Westfriedhof Krematorium 2009 hier: Vergabe der Ingenieurleistungen für technische Ausrüstung Umbau / Sanierung Heilig-Geist-Haus, Hans-Sachs-Platz 2 hier: Trockenbauarbeiten Stadtbibliothek, Umbau Luitpoldhaus hier: Aufzugsanlagen U3 Nordwest, BA 1.3, Bahnhof Friedrich-Ebert-Platz hier: Metallbau-, Verglasungs- und Fassadenarbeiten Tiergarten Nürnberg Neubau Delfinlagune und Manatihaus hier: Außenanlagen, Naturstein- und Erdarbeiten Auftrag erteilt an Firma SF Gebäudereinigung, Dianastr. 28, Nürnberg Siemens AG IT Solutions and Services, Von-der-Tann-Str. 30, Nürnberg Planungsbüro 2000, Norderstedt Trockenbau München, Boschstr. 2a, Puchheim Kone, Münchner Str. 342, Nürnberg Baus, Heidestr. 4, Oberasbach Bietergemeinschaft Müller/Ochs/Schenk, Flughafenstr. 66, Nürnberg 418 Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November 2009

7 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ , stadt.nuernberg.de, Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe I.1) Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg I.2) Art des öff. Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Nürnberg, Hans- Sachs-Platz 2 II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: Umbau / Sanierung Heilig-Geist-Haus Gewerk: Estricharbeiten II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: ja II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: ca m 2 Zementestriche ca. 790 m 2 Kunstharzestriche ca. 285 m 2 Trockenestriche II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Ausführungsfrist: Beginn: , Ende: III.1.1-III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte Nachweise: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen: H IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 22,50 EURO, Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Stadt Nürnberg, Konto , BLZ , Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck Kto , KSt , LV Heilig- Geist-Haus Estricharbeiten Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: , Uhrzeit: 9:30 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI) Zusätzl. Informationen: VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, Ansbach, Tel: 0981/ , Fax: 0981/ VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu s. VI.4.1) gemäß 107 GWB ( unverzüglich ) Auftragserteilung: gemäß VgV 13, 14 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ , elvira.kauper@ stadt.nuernberg.de, Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe I.1) Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg I.2) Art des öff. Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Nürnberg, Hans- Sachs-Platz 2 II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: Umbau und Sanierung Heilig-Geist- Haus Gewerk: Stahlbau Technikzentralen II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: ja II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Errichtung von 2 Technikzentralen im Dachbodenbereich mit ca. 13 to Stahlkonstruktion aus HEA 140 bis HEA 220 ca. 270 m 2 Trapetzblech 50.1, t = 1,25 mm II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Ausführungsfrist: Beginn: , Ende: III.1.1-III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte Nachweise: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen: H IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 20 EURO Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Stadt Nürnberg, Konto ,BLZ , Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck Kto , KSt , LV Heilig-Geist-Haus, Stahlbau Technikzentralen Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: , Uhrzeit: 9:30 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI) Zusätzl. Informationen: VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, Ansbach, Tel: 0981/ , Fax: 0981/ VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu s. VI.4.1) Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November

8 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg VI.5) gemäß 107 GWB ( unverzüglich ) Auftragserteilung: gemäß VgV 13, 14 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg / U- Bahnbauamt, Karl-Bröger-Straße 9, Nürnberg, Telefon: 0911 / , Fax: 0911/ , ub2@ stadt.nuernberg.de, Internet-Adresse (URL): Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe I.1) Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg I.2) Art des öff. Auftraggebers: Lokalbehörde II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Nürnberg II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: U-Bahn Nürnberg, U3, BA 1.3 BW 355, Bahnhof Friedrich-Ebert-Platz Wandgestaltung an der Bahnsteigaußenwand: Maler-, Putz-, Trockenbauoder Fliesenarbeiten II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: ja II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: ca. 61 m Wanddeckenkoffer 25x 45 cm aus Faserzementplatten ca. 180 m 2 Liefern und Schneiden von Glasgranulatplatten ca. 600 m 2 Bekleben der Wandflächen mit Pixel der Glasgranulatplatten ca. 15 m 2 Wandputz II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Ausführungsfrist: Beginn: , Ende: III.1.1-III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte Nachweise: siehe Ausschreibungsunterlagen III.1.4) Sonstige Bedingungen: siehe Ausschreibungsunterlagen Für den Auftrag kommen Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit den zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. III.3) Die Dienstleistungserbringung der Planung ist folgendem Berufsstand vorbehalten: Juristische Personen müssen Namen und berufl. Qualifikation der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen angeben. IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A DER STAAT ZAHLT FÜR SIE! WICHTIG! Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich bis 1200,- pro Jahr absetzbar! INFORMATIONSMATERIAL JETZT ANFORDERN! IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen: U-RA-3-BA1.3-BW 355 / 9 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 19,00 EURO Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Stadt Nürnberg, Konto , BLZ , Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck Kto SAP Sachkonto , KSt , LV U-Bahn U3, BW 355, Wandgestaltung Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: , Uhrzeit: 10:05 h Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote SANITÄR UNION für: Gebäudetechnik Anlagenbau Sanitär und Heizung Klima und Lüftung Erneuerbare Energien Facility Services Badsanierung /-umbau Kanal-Meister Gartenbewässerung Elektroinstallation Werkskundendienst Mobiler Warmwasserund Heizungsservice Perfekter Service - rund um die Uhr SANITÄR UNION GmbH Illesheimer Straße 6 D Nürnberg Telefon Telefax info@sanitaer-union.de Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November 2009

9 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg WEG- und Mietverwaltung qualifiziert und preiswert für Wohn- und Geschäftshäuser Kontakt: oder VI) VI.4.1) VI.4.2) VI.5) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Zusätzl. Informationen: Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, Ansbach, Tel: 0981/ , Fax: 0981/ Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu s. VI.4.1) gemäß 107 GWB ( unverzüglich ) Auftragserteilung: gemäß 101 a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder E- Mail Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg/ Zentrale Dienste, Beschaffungsmanagement, Sachgebiet Gebäudereinigung, Kirchenweg 56, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , zd3@stadt.nuernberg.de b) Vergabeverfahren: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung, VOL/A Vergabenummer: ZD/3-G-1/2010 c) Art und Umfang der Leistung: Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grundund Glasreinigung, ggf. Außenreinigung) im Stadtgebiet Nürnberg (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhäuser u.ä. Objekte) Gebäudekategorie A: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung bis 2000 qm (ca. 2 Objekte) Gebäudekategorie B: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung 2000 qm bis 4000 qm (ca. 2 Objekte) Gebäudekategorie C: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung über 4000 qm (ca. 2 Objekte) Bitte geben Sie in ihren Bewerbungsunterlagen an, für welche Gebäudekategorie/n ihre Bewerbung gelten soll. Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden mindestens 15, höchstens 16 Unternehmen je Gebäudekategorie. Ort der Leistung: Nürnberg d) Unterteilung in Lose: Nein e) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Beginn zwischen und Die Einzelvergaben erfolgen nach Ablauf bzw. Kündigung derzeit noch laufender Reinigungsverträge getrennt nach Gebäudekategorie und Reinigungsobjekt. Ende der Ausführungsfrist: Vertragsdauer unbefristet. f) Einreichungsfrist für Teilnahmeanträge: Datum: g) Anschrift für Zusendung der Teilnahmeanträge: Stadt Nürnberg Zentrale Dienste, Submission, Zimmer 002, Fünferplatz 2, Nürnberg h) Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden spätestens versandt ab Februar 2010 bis November 2010 i) Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Kopie der Handwerkskarte bzw. Kopie des Nachweises der zuständigen Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe. Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und zur gesetzlichen Sozialversicherung. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Ermittlungen laufen oder eingeleitet wurden. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR belegt worden ist. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen kein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiteroder Arbeitnehmerentsendegesetz anhängig ist. Referenzliste über vergleichbare Aufträge mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Auftragsumfang mit Angabe der Reinigungsarten und Reinigungsflächen, Auftragsdauer. Erklärung über die Jahresumsätze der letzten Geschäftsjahre bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist und Angabe I h re K l e i n a n z e i g e z u a l l e n G e l e g e n h e i t e n! Breite 60 mm, Je Zeile 1, netto Anmeldeschluss: Fax akquise@stadt.nuernberg.de der in den letzten Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden EUR, Sachschäden EUR, Bearbeitungsschäden EUR, Schlüsselverlust EUR. Falls die vorgegebenen Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, Bestätigung des Unternehmens, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Anpassung ist spätestens zur Angebotseinreichung nachzuweisen. k) Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. 27 der VOL/A. Die gute Tat: Mein schönstes Erlebnis Kalender von Kindern mit Behinderung Spendenaktion des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.v. Nicht im Handel erhältlich. Kalender Kleine Galerie 2010 jetzt reservieren beim BSK e.v. Altkrautheimer Straße Krautheim Tel.: (14 ct/min) info@bsk-ev.org Internet: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.v. Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November

10 Vergabe von Arbeiten des Klinikums Nürnberg I.1) Vergabestelle: Klinikum Nürnberg Bauabteilung Kh/VD-3/B, Prof.-Ernst- Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ , Internet-Adresse (URL): Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe I.1) Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg Vergabemanagement VMN, Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss), Nürnberg I.2) Art des öff. Auftraggebers: Einrichtung des öff. Rechts II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Süd, Nürnberg Projekt: Neubau eines Herz-Kreislauf- Zentrums II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: Neubau eines Herz-Kreislauf-Zentrums am Standort Klinikum Nürnberg Süd, mit 3 OPs, (2 x Hybrid OP, 1 x Kardangiographie), Funktionsräumen, Arzt und Aufnahmeräumen einschließlich der dazugehörigen Technikräume, sowie einer KFZ-Parkebene. Das 4-geschossige Gebäude, inkl. Kellergeschoss, mit einem BRI von ,50 m 2 und einer BGF von m 2 wird mit einem unterirdischen Versorgungsgang und einer oberirdischen Verbindungsbrücke Vergabe von Arbeiten an das Bestandsgebäude angebunden. Die zu vergebenden Leistungen setzen sich u.a. zusammen aus dem Aufbau, Unterhalt und Rückbau von Arbeitsund Schutzgerüsten. II.1.8 Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: ja II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Der Auftrag setzt sich zusammen aus der Lieferung, dem Aufbau, der Unterhaltung sowie dem Rückbau von: ca. 500 m 2 Fassadengerüst einschließlich Vorhaltung ca. 500 m Schutzgeländer einschließlich Vorhaltung ca. 250 m 2 Schutzgerüst einschließlich Vorhaltung II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Ausführungsfrist: Beginn: , Ende: III.1.1-III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte Nachweise: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.1) Aktenzeichen: LV.015 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , 15:00 Uhr, Höhe des Entgeltes: 20,00 EURO Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an Klinikum Nürnberg, Konto , BLZ , Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, Verwendungszweck Projekt HKZ, KSt: , LV 015 Gerüstbauarbeiten Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote : , Uhrzeit: 9:30 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) indefrist des Angebots bis: IV.3.8) Angebotseröffnung: Termin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Promenade 27, Ansbach, Tel: 0981/ , Fax: 0981/ VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu s. VI.4.1) gemäß 107 GWB ( unverzüglich ) Auftragserteilung: gemäß 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November 2009

11 Vergabe von Arbeiten Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November

12 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 210, Nürnberg, Tel / ; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Tel / , Druck: W. Tümmels Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Gundelfinger Straße 20, Nürnberg. Bestellungen können telefonisch oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Abbestellungen des Abonnements sind zum Jahresende bis spätestens 1. Dezember möglich. Preis pro Einzelnummer 0,80 Euro inkl. MwSt.; Abonnementspreis jährlich 19,80 Euro einschließlich Postgebühren und 7 % Mehrwertsteuer. Inhalt Seite Flurbereinigungsverfahren Veröffentlichungsanordnung und Ausführungsanordnung 413 Anwesen Fahrradstr., FlNr. 200 u. 200/27 Gem. Sündersbühl 414 Anwesen Rieterstr., FlNr. 279/4 Gem. St. Johannis 414 Anwesen Burgschmietstr. 39, FlNr. 123/2 Gem. St. Johannis info@torprofi.de Anwesen Friedrichstr. 41, FlNr. 78/5 Gem. Gärten h. d. Veste 416 Planfeststellungsbeschluss BAB 6, AK Nbg/Süd - /Ost 417 Aufgebot von verlorenen Sparurkunden 417 Feuerwehranfahrtszonen im Winter 417 Brandschutz in der Weihnachtszeit 417 Totenehrung Oktober Vergabe von Bauleistungen und Leistungen durch die Stadt Nürnberg 418 Vergaben der Stadt Nürnberg 419 Vergabe des Klinikum Nürnberg 422 Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe vom ist der Anzeigenbestellung unter Telefon 0911/ oder per Telefax 0911/ Amtsblatt Nürnberg 24 / 25. November 2009

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