Kriminalstatistik 2017 Kanton Basel-Landschaft

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1 Kriminalstatistik 2017 Kanton Basel-Landschaft

2 Zusammenfassung Die Anzahl polizeilich erfasster hat 2017 im Kanton Basel-Landschaft im Vergleich zum Vorjahr um 5% (rund 640 Fälle) abgenommen. Delikte des Strafgesetzbuches entwickelten sich dem gesamtschweizerischen Trend (-6%) entsprechend und nahmen um 7% ab. Die Kriminalitätshäufigkeit ( Belastung ) hat sich erneut markant (-7%) verringert. Basel-Landschaft (38 pro Einwohner) liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt (52). Insgesamt wurden (im Vorjahr ) erfasst. Analog zu den Vorjahren richteten sich knapp 90% aller Delikte gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, wobei knapp 3/4 dieser Delikte gegen das Vermögen erfolgten. Diebstähle machten dabei den überwiegenden Teil aus. Knapp 7% der erfassten erfolgten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die polizeiliche Aufklärungsrate liegt insgesamt bei 37 (i.v. 32) %. Der Anteil ausländischer Tatverdächtiger an Verstössen gegen das Strafgesetzbuch lag unverändert bei 52%. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei 23 (i.v. 21) % um nicht in der Schweiz wohnhafte Tatverdächtige (unter anderem sog. Kriminaltouristen ) handelte. Ein allfälliger Migrationshintergrund der tatverdächtigen Schweizer wird in der Statistik nicht erfasst. Gewaltstraftaten gingen erfreulicherweise weiter um 12 (i.v. 13) % zurück. Vergewaltigungen blieben auf tiefem Niveau (15, i.v. 10). Raubdelikte haben weiter von 19 auf 14 Fälle abgenommen (-26%). 83 (i.v. 86) % der einer Gewaltstraftat verdächtigten Personen waren männlich, die Mehrheit der Tatverdächtigen (54%) waren Schweizer bzw. Schweizerinnen. Polizeiliche Interventionen wegen häuslicher Gewalt beschäftigten die Polizei trotz eines Rückgangs von knapp 6% nach wie vor stark. Die Anzahl erfasster ging dagegen deutlicher um 35% zurück. Es handelte sich dabei wie im Vorjahr weitgehend um minderschwere Delikte. Durch die Polizei ausgesprochene Wegweisungen gewaltausübender Personen gingen von 97 auf 81 Fälle zurück (-16%). Die Beurteilung der Jugendkriminalität ist immer mit Unsicherheiten belastet, kann doch nur bei geklärten Delikten das Alter der Tatverdächtigen mit Sicherheit festgestellt werden. Ausserdem werden Delikte, die Jugendliche aus dem Kanton Basel-Landschaft in anderen Kantonen begehen, statistisch dort erfasst, während nach dem im Jugendstrafrecht geltenden Wohnortsprinzip die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft zuständig ist. Die polizeilich in Basel-Landschaft erfassten Delikte jugendlicher Tatverdächtiger nahmen um 13% ab. Die vor einigen Jahren geschaffene Präventionsstelle ist weiterhin voll ausgelastet. Durch die Beibehaltung von konzertierten Massnahmen ist es gelungen, die Einbruchdiebstähle nochmals um 164 Fälle zu reduzieren (-11%). Unverändert waren vorwiegend (61%) Wohnobjekte von Einbrüchen betroffen. Besonders erfreulich ist, dass die Aufklärungsrate weiter auf 24 (i.v. 22) % gesteigert werden konnte. In der Kriminalstatistik ist die Bedeutung der Einbruchdiebstähle hoch. Basel-Landschaft weist als Kanton nach wie vor den höchsten Anteil von Einbrüchen an den Gesamtdelikten auf. Auch die Einbruchsbelastung (Anzahl Einbrüche pro 1'000 Einwohner) liegt nach wie vor über dem Landesdurchschnitt. Einschleichdiebstähle nahmen um 31% zu. Trotz Präventionsbemühungen und hoher Einbruchsbelastung herrscht offenbar vereinzelt immer noch eine gewisse Sorglosigkeit. Ladendiebstähle nahmen nach dem starken Anstieg des Vorjahres (36%) nur noch um 6% zu.

3 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht nach Gesetzen Verteilung der nach Gesetzen Aufklärung nach Gesetzen und Vorjahresvergleich des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der nach Titeln des Strafgesetzbuches (StGB) Titel des StGB mit einzelnen Titelkennzahlen Auswahl einzelner Titelkennzahlen des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Verteilung nach Schwere der Widerhandlung Aufklärung und Vorjahresvergleich Substanzen nach Schwere der Widerhandlung Substanzen nach Übertretung Substanzen nach Vergehen und Verbrechen Sicherstellungen von Betäubungsmitteln BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Verteilung Tatverdächtige Personen nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Durch Tatverdächtige unter 18 Jahren begangene Delikte Betäubungsmittelgesetz (BetmG) BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Anzahl Tatverdächtige pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Detailbereiche Gewaltstraftaten Verteilung nach Form Übersicht Tatmittel Tötungsdelikte Tatverdächtige von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Opfer von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Straftatbestände: Vorjahresvergleich Arten der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Weggewiesene Gewalt ausübende Personen Brandstiftungen Verteilung Schadensummen... 23

4 2.4 Sexualstraftaten Verteilung nach Form Straftatbestände Örtlichkeiten gegen das Vermögen Verteilung nach Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Verteilung nach Tatmittel Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Fahrzeugdiebstahl Nach Fahrzeugtyp Sachbeschädigung Verteilung nach Kontext Vorgehensweise bei Vandalismus Mittelfristige Entwicklung Strafgesetzbuch : Überblick gegen Leib und Leben gegen die sexuelle Integrität gegen das Vermögen Methodisches Glossar Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat / Beschuldigte Person Geschädigte Person Ständige Wohnbevölkerung Gemeindestand Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung Kennzahlen Absolute Zahlen Relative Zahlen Graphiken... 37

5 1 Übersicht 1.1 nach Gesetzen Verteilung der nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen Aufklärung nach Gesetzen und Vorjahresvergleich Aufklärung nach Gesetzen Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Übrige Bundesnebengesetze BFS, Neuchâtel

6 1.2 des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der nach Titeln des Strafgesetzbuches (StGB) Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches ausgewiesen. 2

7 1.2.2 Titel des StGB mit einzelnen Titelkennzahlen Titel des Strafgesetzbuches mit einzelnen Titelkennzahlen Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Gesamttotal Strafgesetzbuch Total gegen Leib und Leben Vollendete Tötungsdelikte (Art /116) k.a. Versuchte Tötungsdelikte (Art /116) k.a. 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Total gegen das Vermögen Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) davon Einbruchdiebstahl davon Entreissdiebstahl Fahrzeugdiebstahl, inkl. SVG Entwendungen Raub (Art. 140) Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) Betrug (Art. 146) Erpressung (Art. 156) Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) k.a. Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) Total gegen die Freiheit Drohung (Art. 180) Nötigung (Art. 181) Menschenhandel (Art. 182) k.a. 0 Freiheitsberaubung (Art. 183) Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) Total gegen die sexuelle Integrität Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) Vergewaltigung (Art. 190) Exhibitionismus (Art. 194) Pornografie (Art. 197) Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen Brandstiftung (Art. 221) Total gegen die öffentliche Gewalt Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) Total gegen die Rechtspflege Geldwäscherei (Art. 305bis) Übrige gegen das StGB BFS, Neuchâtel

8 1.2.3 Auswahl einzelner Titelkennzahlen des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen 4

9 1.3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Verteilung nach Schwere der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 5

10 1.3.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich Widerhandlungen gegen das BetmG Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total Widerhandlungen gegen das BetmG Total Besitz/Sicherstellung Besitz/Sicherstellung Übertretung Besitz/Sicherstellung leichter Fall Besitz/Sicherstellung schwerer Fall Total Konsum Total Anbau/Herstellung Anbau/Herstellung Übertretung Anbau/Herstellung leichter Fall Anbau/Herstellung schwerer Fall Total Handel Handel leichter Fall Handel schwerer Fall Total Schmuggel Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall BFS, Neuchâtel

11 1.3.3 Substanzen nach Schwere der Widerhandlung Substanzen nach Übertretung Substanzen nach Vergehen und Verbrechen 7

12 Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Hanfprodukte Fälle Stück/Tabletten/ Dosis/Joint Kilo ml Pflanzen Hanfsamen 15-0, Hanf (Jungpflanze ohne Blütenstände) Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) Haschisch , Haschischöl 2-0, Marihuana , Stimulantien Opiate Amphetamine 11-0, Ecstasy , Kokain 38-11, Methamphetamin: Thaipillen, Ice, Crystal 8 2 0, Heroin 5-3, Methadon Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) 4-0, LSD Andere Substanzen GHB/GBL Andere Betäubungsmittel , Rezeptpflichtige betäubungsmttelhaltige Medikamente , Streckmittel 6-17, Substanzart noch unbekannt 9 9 0, BFS, Neuchâtel

13 1.4 BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Verteilung 9

14 1.5 Tatverdächtige Personen nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) 10

15 1.5.2 Durch Tatverdächtige unter 18 Jahren begangene Delikte Tatbestand Anzahl Anzahl Anzahl % Sachbeschädigung Tätlichkeit Einfache Körperverletzung Beschimpfung Diebstahl Ladendiebstahl Einbruchdiebstahl Drohung Hausfriedensbruch Fahrzeugdiebstahl Brandstiftung Raub Beteiligung Angriff Beteiligung Raufhandel Gewalt gegen Behörden/Beamte k.a. Betrug Fahrlässige Feuersbrunst Gefährdung Sprengstoff Hehlerei Einschleichdiebstahl Hinderung Amtshandlung k.a. Nötigung und weitere Total

16 1.5.3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) 12

17 1.5.5 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, dies z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder durch die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern. In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnb.): Aufenthalter (Ausweis B) Niedergelassene (Ausweis C) Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Diplom. Personal, intern. Funktionäre (Ausweis Ci)) Asylbevölkerung (A. Asyl): Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) Asylsuchende (Ausweis N) Schutzbedürftige (Ausweis S) Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): Kurzaufenthalter (Ausweis L) Grenzgänger (Ausweis G) Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp Rückweisung an der Grenze Illegaler Aufenthalt Im Meldeverfahren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend 13

18 Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei Statpop (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist. Anmerkung zum AuG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern Anzahl Tatverdächtige pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen >10 Anzahl BFS, Neuchâtel

19 2 Detailbereiche 2.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Verteilung nach Form 15

20 2.1.2 Übersicht Gewaltstraftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) k.a. Tötungsdelikt mit Schusswaffe k.a. Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe k.a. 0 Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe k.a. 0 Tötungsdelikt mit Körpergewalt k.a. 0 Tötungsdelikt anderes Tatmittel k.a. 0 Tötungsdelikt ohne Angabe / unbekannt k.a. 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe k.a. Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe k.a. 0 Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel k.a Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbek k.a. 0 Geiselnahme (Art. 185) k.a. 0 Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) k.a. 0 Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) k.a. 0 Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) k.a. 0 Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) BFS, Neuchâtel

21 2.1.3 Tatmittel Tötungsdelikte, Schwere Körperverletzung, Raub 17

22 2.1.4 Tatverdächtige von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total <18 Alter/Geschlecht Ausländer/Status >24 M Total Wohnb. Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe Schw. Körperverl. Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) BFS, Neuchâtel

23 2.1.5 Opfer von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W Jur. P. Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) BFS, Neuchâtel

24 2.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 20

25 2.2.2 Straftatbestände: Vorjahresvergleich häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % Total ausgewählte häusliche Gewalt Tötungsdelikt vollendet (Art /116) Tötungsdelikt versucht (Art /116) Schwere Körperverletzung (Art. 122) k.a. Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Gefährdung Leben (Art. 129) Beschimpfung (Art. 177) Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies) Drohung (Art. 180) Nötigung (Art. 181) Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183) Sex. Handlung mit Kindern (Art. 187) Sex. Handlung mit Abhängigen (Art. 188) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Vergewaltigung (Art. 190) k.a. Schändung (Art. 191) Übrige ausgewählte Artikel des StGB BFS, Neuchâtel

26 2.2.3 Arten der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Weggewiesene Gewalt ausübende Personen Die Polizei musste bei 81 Personen (Vorjahr 97) die Wegweisung mit Betretungsverbot verfügen. 22

27 2.3 Brandstiftungen Verteilung Schadensummen Schadensumme bis Fr. 1' Schadensumme bis Fr. 10' Schadensumme bis Fr. 100' Schadensumme über Fr. 100' Aufgeklärt 23

28 2.4 Sexualstraftaten Verteilung nach Form Straftatbestände gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Total gegen die sexuelle Integrität Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Vergewaltigung (Art. 190) Schändung (Art. 191) k.a. Exhibitionismus (Art. 194) Pornographie (Art. 197) Sexuelle Belästigung (Art. 198) Übrige gegen die sex. Integrität k.a. BFS, Neuchâtel

29 2.4.3 Örtlichkeiten 25

30 2.5 gegen das Vermögen Verteilung nach Eine der häufigsten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.). 26

31 2.5.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich gegen das Vermögen Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total gegen das Vermögen Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) Veruntreuung (Art. 138) Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) Fahrzeugdiebstahl (Art. 139 StGB/Art. 94 SVG) Raub (Art. 140) Sachentziehung (Art. 141) Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) Unbefugtes Eindringen Datensyst. (Art. 143bis) Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) Betrug (Art. 146) Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) Zechprellerei (Art. 149) Erschleichen Leistung (Art. 150) Erpressung (Art. 156) Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) k.a. 0 Hehlerei (Art. 160) Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) k.a k.a. 0 Übrige Vermögensstraftaten BFS, Neuchâtel

32 2.6 Raub Verteilung nach Tatmittel Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total Raub (Art. 140) Schusswaffe Schneid-/Stichwaffe Schlag-/Hiebwaffe k.a. 0 Körpergewalt Verbale Drohung k.a. 0 Anderes Tatmittel Unbekanntes Tatmittel k.a. 0 BFS, Neuchâtel

33 2.7 Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) Allgemeiner Diebstahl Einbruchdiebstahl Einschleichdiebstahl Ladendiebstahl Entreissdiebstahl Taschendiebstahl Trickdiebstahl Fahrzeugeinbruchdiebstahl Diebstahl ab/aus Fahrzeug BFS, Neuchâtel

34 2.7.3 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit 30

35 2.8 Fahrzeugdiebstahl Nach Fahrzeugtyp 31

36 2.9 Sachbeschädigung Verteilung nach Kontext Vorgehensweise bei Vandalismus 32

37 2.10 Mittelfristige Entwicklung Anhand einer Auswahl von Graphiken soll die Beurteilung der Entwicklung der polizeilich registrierten Kriminalität erleichtert werden. Dabei wird in den Graphiken mit einer schwarzen Linie jeweils das Total des Gesetzes (StGB und BetmG) oder des Titels des StGB dargestellt. In anderen Farben wird zusätzlich die Entwicklung für eine Auswahl von oder Kriminalitätsbereichen dargestellt Strafgesetzbuch : Überblick 20'000 15'000 10'000 5' Total StGB davon Vermögen davon Leib und Leben davon Sexuelle Integrität gegen Leib und Leben Total Leib und Leben davon Einfache Körperverletzung davon Tätlichkeiten davon Schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte 33

38 gegen die sexuelle Integrität Total Sexuelle Integrität davon Pornographie davon sex. Handlungen mit Kindern davon Vergewaltigung + Sexuelle Nötigung gegen das Vermögen 12'000 10'000 8'000 6'000 4'000 2' Total Vermögen davon restl. Diebstahl davon Fahrzeugdiebstahl davon Sachbeschädigung ohne Diebstahl davon Einbruchdiebstahl 34

39 3 Methodisches Glossar 3.1 Einführung In der PKS werden die polizeilich registrierten, strafrechtlich relevanten Sachverhalte aufgenommen. Sämtliche Artikel des Strafgesetzbuches aber auch strafrechtlich relevante Artikel diverser Nebengesetze werden erfasst. Zusätzlich werden auch Widerhandlungen gegen das AuG und das BetmG detailliert aufgenommen, jedoch separat ausgewertet. Nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder die über andere Wege direkt in ein Justizverfahren münden. Ebenfalls nicht vollständig enthalten sind Widerhandlungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. 3.2 Definitionen Fall Unter einem Fall wird die Gesamtheit aller verstanden, die innerhalb einer Anzeige oder eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens registriert werden. Eine absolut einheitliche Erfassung ist auf der Fallebene nicht möglich, da die verschiedenen Kantone unterschiedliche Zuständigkeitsaufteilungen aber auch unterschiedliche Rapporttraditionen haben, die nur mit viel Aufwand harmonisiert werden könnten. Fallzahlen werden zwar ausgewiesen, die Zählung der Fälle innerhalb der PKS steht aber nicht im Vordergrund Straftat Eine Handlung wird als eine oder auch mehrere registriert, wenn sie gegen einen oder mehrere Gesetzesartikel verstösst. Der für die PKS verwendete Handlungsbegriff orientiert sich an der vom Gesetzestext vorgegebenen Definition (z.b. Tötung, Beteiligung an Raufhandel, ungetreue Geschäftsbesorgung etc.). Gezählt werden die eindeutig abgrenzbaren, strafbaren Akte, ungeachtet der Anzahl Geschädigter; diese werden separat ausgewertet Aufgeklärte Straftat / Beschuldigte Person Eine Straftat gilt als aufgeklärt, wenn nach polizeilichem Ermessen zumindest eine Person als Urheber dieser Straftat identifiziert werden kann. Handelt es sich um eine Täterschaft, d.h. um eine Gruppe beschuldigter Personen, gilt eine Straftat bereits als aufgeklärt, auch wenn erst eine Person der Täterschaft bekannt ist. Diese Person erscheint in der PKS als Beschuldigter. Als Beschuldigte gelten auch Anstifter, Mittäter oder Gehilfen. Der zugeordnete Status bildet den momentanen Wissensstand der Polizei ab und sagt nichts über den weiteren Verlauf des möglicherweise anschliessenden Justizverfahrens aus Geschädigte Person Als Geschädigte werden Personen bezeichnet, die durch eine rechtswidrige Handlung in ihrer physischen, psychischen, sozialen oder wirtschaftlichen Integrität geschädigt worden sind. Darunter fallen auch juristische Personen, die einen materiellen resp. wirtschaftlichen Schaden (z.b. Ladendiebstahl) gemeldet haben. Anhand des zusätzlichen Merkmals «juristische» oder «natürliche» Person können die zwei Geschädigtenkategorien jedoch voneinander unterschieden werden Ständige Wohnbevölkerung Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems wird die Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP) durch die Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) ersetzt. Mit der Einführung von STATPOP wurde der Begriff der «ständigen Wohnbevölkerung» unter Berücksichtigung internationaler Empfehlungen neu definiert (Verordnung über die eidgenössische Volkszählung vom 19. Dezember 2008 SR , Art. 2, Abs. d). Die ständige Wohnbevölkerung, wie sie in der Statistik STATPOP ab 2010 verstanden wird, umfasst zusätzlich zu der in ESPOP betrachteten Bevölkerung auch Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten. 35

40 In Bezug auf die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik lässt sich für die Beschuldigten, die sich in einem Asylprozess befinden, nicht feststellen, ob die Aufenthaltsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Diese fallen deshalb alle in die Kategorie «Asyl» oder «Übrige» Gemeindestand In der vorliegenden Broschüre stützen wir uns auf den Gemeindestand vom 1. Juli Zusammenführungen von Gemeinden wurden rückwirkend auf die vorangehenden Jahre übertragen, damit die Gemeinden über die Jahre verglichen werden können. 3.3 Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Als Standardauswertungsdatum wurde das Ausgangsdatum festgelegt. Mit den Auswertungen nach dem Ausgangsdatum wird abgebildet, was die Polizei unmittelbar im Vormonat oder Vorjahr «endbearbeitet» und/oder verzeigt hat. Darunter können auch Kriminalfälle oder Ereignisse aus früheren Kalenderjahren sein Tatortprinzip Es werden nur berücksichtigt, die auf Schweizer resp. dem entsprechenden kantonalen Territorium stattgefunden haben oder deren Schaden auf diesem Territorium eingetroffen ist, ohne dass die geschädigte Person dieses verlassen hätte Personen- oder Einfachzählung Eine Person wird unabhängig davon, wie viele ihr zugeschrieben werden, nur einmal als Realperson gezählt. Bei Auflistungen verschiedener Straftatbestände werden Personen, denen verschiedene zur Last gelegt werden, jedoch unweigerlich pro Straftatbestand, Titel oder Gesetz wiederholt ausgewiesen. 3.4 Kennzahlen Für die Beschreibung des kriminalstatistischen Bereiches werden verschiedene Formen von Kennzahlen verwendet. Zentral ist die Unterscheidung von absoluten und relativen Zahlen Absolute Zahlen Die absoluten Zahlen bilden die erfassten Häufigkeiten von Fällen,, Beschuldigten, Geschädigten etc. als Einzelzahlen ab. Absolute Zahlen sind in der Regel wenig anschaulich und erlauben keinen Vergleich zwischen unterschiedlichen Ausgangsgrössen Relative Zahlen Verhältniszahlen werden durch Division aus zwei absoluten Zahlen gebildet. Damit wird die zu messende Grösse (z.b. Anzahl ) in Relation gesetzt zu einer als Mass dienende Grösse (z.b. Bevölkerungszahl). Damit erhöhen Verhältniszahlen die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Grundgesamtheiten (z.b. Vergleiche zwischen Kantonen oder zwischen verschiedenen Bevölkerungsteilen). 36

41 Häufigkeitszahl (HZ) Der Häufigkeitswert entspricht der Zahl der registrierten Ereignisse errechnet auf 1000 Einwohner. Verwendet werden die Bevölkerungszahlen der ständigen Wohnbevölkerung per Ende des Vorjahres. Registrierte x 1000 HZ = Bevölkerungszahl Die Aussagekraft der Häufigkeitszahl wird dadurch beeinträchtigt, dass nur ein Teil der begangenen der Polizei bekannt wird und dass Durchreisende, Touristen, Besucher etc., d.h. sämtliche nicht amtlich angemeldeten Personen, in der Bevölkerungszahl der Schweiz nicht enthalten sind., die von Personen dieser Kategorie begangen wurden, werden in der polizeilichen Kriminalstatistik ebenfalls gezählt. Bei der Interpretation der Häufigkeitszahlen ist zu berücksichtigen, dass der Anteil dieser fluktuierenden Bevölkerung nicht überall gleich gross ist sondern in wirtschaftlichen, touristischen oder anderen Zentren am höchsten ist und dort zu entsprechenden Anstiegen führt. Beschuldigtenbelastungsrate (BBR) Mit der Beschuldigtenbelastungszahl (BBR) wird die Zahl der ermittelten Beschuldigten, errechnet auf 1000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Minderjährige unter 10 Jahren, angegeben. Entsprechend der BBR kann auch die Geschädigtenbelastungszahl errechnet werden. Beschuldigte ab 10 Jahren x 1000 BBR = entspr. Bevölkerungsgruppe ab 10 Jahren Die Problematik der BBR ergibt sich aus einem mehrfachen Dunkelfeld: Dunkelfeld nicht angezeigter Dunkelfeld nicht aufgeklärter Die BBR kann daher nicht die tatsächliche, sondern allenfalls die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung einzelner Teilgruppen wiedergeben. Eine Berechnung der Belastungsrate für ausländische Beschuldigte ohne amtliche Registrierung (Übrige Ausländer) ist aufgrund der unbekannten Ausgangsgrösse nicht möglich Graphiken Wegen Rundungsfehlern entspricht die Summe der Prozentwerte in den Graphiken nicht immer 100. Zum Beispiel ergibt drei mal (gerundet: 33.3) ein Total von 99.9 statt

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