Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement. Kantonspolizei. Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Kanton St. Gallen. Jahresbericht 2017
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1 Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Kantonspolizei Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Kanton St. Gallen Jahresbericht 2017
2 Impressum Herausgeber: Bearbeitung: Publikation im Internet: Kantonspolizei St. Gallen Kripo Innenfahndung Copyright: Kapo, St. Gallen 2018 BFS, Neuchâtel 2018 Nachdruck und sonstige Vervielfältigungen ausser für kommerzielle Nutzung unter Angabe der Quelle gestattet. St. Gallen, März
3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Übersicht Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz (AuG) Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Beschuldigte Personen nach Gesetzen Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Detailbereiche
4 3.1 Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Schwere Körperverletzung Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Vandalismus nach Vorgehensweise Vandalismus nach Örtlichkeit Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte
5 Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Zeitreihen Tabellen Straftaten nach Gesetzen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Strafgesetzbuch: Straftaten nach Regionen Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Regionen Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Ausländergesetz Ausländergesetz: Straftaten nach Regionen Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Gewaltstraftaten Straftaten häusliche Gewalt Straftaten gegen das Vermögen Grafiken Straftaten nach Gesetzen Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Straftaten gegen Leib und Leben Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Kantonale Ereignisse Polizeilich registrierte Suizide und Suizid-Versuche Polizeilich registrierte Suizide und Suizid-Versuche Polizeilich registrierte Suizide und Suizid-Versuche: im Detail Methodisches Glossar Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat/Beschuldigte Person Geschädigte Person Ständige Wohnbevölkerung Gemeindestand
6 6.3 Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung Kennzahlen Absolute Zahlen Relative Zahlen Grafiken Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Beilage 9.1 Standardbericht Gesamtkriminalität Polizeiregionen und Gemeinden Kriminalitätsbelastung Mehrjahresvergleich Kanton und Stadt St. Gallen 6
7 1 Einleitung Gesamtschweizerische Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Bereits zum neunten Mal wird mit der Kriminalstatistik 2017 die (verzeigte) Kriminalität in allen Kantonen nach einheitlichen Prinzipien und Vorgaben des Bundesamtes für Statistik erstellt und ausgewertet. Aufklärungsquoten widerspiegeln lediglich den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt des Statistikabschlusses (31. Dezember) und sagen nichts aus über den tatsächlichen Verlauf der Aufklärung. Wird die Täterschaft nach dem Stichtag ermittelt (sogenannte nachträgliche Aufklärung ), findet dies in der Quote des Berichtsjahres keinen Niederschlag und auch nicht in einer späteren PKS. Dieser Umstand sorgt für Unschärfen gerade bei komplexen Delikten oder Mehrfachdelikten, die in der Regel intensive und zeitaufwändige Ermittlungen erfordern. Das Kriminalitätsgeschehen in den einzelnen Kantonen und die Gegebenheiten für die Bekämpfung der Kriminalität sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Das Kriminalitätsaufkommen ist u.a. abhängig von den Bevölkerungsstrukturen, der unterschiedlichen Besiedlungsdichte vom Land zu den Städten, den Möglichkeiten zu Tatbegehungen überwiegend in Städten sowie dem Auftreten vor allem auch von Personen, die nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, namentlich von sogenannten Kriminaltouristen. Zudem unterliegen die regionalen Schwerpunkte von Straftaten dauernden Veränderungen. Auch erlauben das gut ausgebaute Verkehrsnetz und die hohe Mobilität der Täterschaft, rasch auf veränderte Umfeldbedingungen oder auf den von der Polizei erzeugten Druck, wie z.b. Grosskontrollen im prognostizierten Zielgebiet, zu reagieren. Straftäter verlagern ihren Aktionsraum in kurzer Zeit, passen sich den äusseren Gegebenheiten stets an. Insgesamt ist stets zu berücksichtigen, dass die Kantonsgrenzen nicht mit den sogenannten Kriminalitätsräumen übereinstimmen, dass also bei einer Häufung von Straftaten in gewissen Gebieten die regionalen Umstände wie etwa die Erreichbarkeit, das Verkehrsnetz, die vorhandenen Tatgelegenheiten und weitere Umstände in die Beurteilung miteinbezogen werden müssen. Für die wichtigsten Straftaten wird die Differenz im Jahresbericht in Prozentzahlen detailliert ausgewiesen. Diese Prozentzahlen dürfen insbesondere bei kleinen Fallzahlen nicht überinterpretiert werden. Denn bereits kleine Differenzen bei den absoluten Zahlen können zu grossen prozentualen Unterschieden führen. Hptm Stefan Kühne Leiter Kriminalpolizei 7
8 2 Übersicht 2.1 Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Abbildung 1: Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG- Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen. Der PKS wurden im Jahr 2017 auch Verzeigungen wegen Straftaten gegen übrige Bundesnebengesetze übermittelt. Je nach kantonaler Zuständigkeitsregelung fallen aber verschiedene Bundesnebengesetze gar nicht oder nicht ausschliesslich in den Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei. So können gewisse Straftaten, die durch die Bahnpolizei oder das Grenzwachtkorps erfasst werden, direkt der Staatsanwaltschaft übermittelt werden (zum Beispiel Straftaten gegen das Personenbeförderungsgesetz). Es gilt daher zu beachten, dass gewisse Straftaten gegen Bundesnebengesetze nicht in die polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen, sondern direkt an die Justizbehörden gelangen. 8
9 2.1.2 Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straf- Auf- Straftaten klärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Strafgesetzbuch (StGB) % % -4% Betäubungsmittelgesetz (BetmG) % % -4% Ausländergesetz (AuG) % % -18% Übrige Bundesnebengesetze % % 0% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 1: Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 9
10 2.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Abbildung 2: Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches und eine Auswahl der wichtigsten Straftaten ausgewiesen. Bei den Angaben zum Hausfriedensbruch muss berücksichtigt werden, dass ein sehr grosser Teil dieser Straftaten im Zusammenhang mit einem Diebstahl (insbesondere Einbruchdiebstahl) verzeigt wird. Dennoch fallen diese Straftaten auch unter diesen Umständen unter den Titel der Straftaten gegen die Freiheit und werden dort im Total berücksichtigt. Bei den Detailangaben zu diesem Titel werden aber nur Hausfriedensbrüche, die nicht im Zusammenhang mit Diebstahl begangen wurden, ausgewiesen. 10
11 2.2.2 Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Auf- Strafklärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Strafgesetzbuch % % -4% Total gegen Leib und Leben % % 12% Vollendete Tötungsdelikte (Art /116) 5 100% 3 100% -40% Versuchte Tötungsdelikte (Art /116) 8 100% % 88% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 21 91% 25 88% 19% Tötung auf Verlangen (Art 114) 1 100% 0-100% Einfache Körperverletzung (Art. 123) % % 15% Total gegen das Vermögen % % -7% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) % % -6% davon Einbruchdiebstahl % % -22% davon Entreissdiebstahl 27 30% 21 14% -22% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) % % -5% Raub (Art. 140) 70 49% 49 51% -30% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) % % 14% Betrug (Art. 146) % % -19% Erpressung (Art. 156) 50 14% 27 22% -46% Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) 74 91% 95 98% 28% Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich % % 1% Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) 75 87% 89 80% 19% Total gegen die Freiheit % % -19% Drohung (Art. 180) % % 0% Nötigung (Art. 181) 89 82% 80 91% -10% Menschenhandel (Art. 182) 0 1 0% Freiheitsberaubung (Art. 183) 8 88% 19 68% 138% Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) % % -25% Total gegen die sexuelle Integrität % % 8% Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) 47 96% 50 92% 6% Vergewaltigung (Art. 190) 23 83% 29 90% 26% Exhibitionismus (Art. 194) 7 57% 13 54% 86% Pornografie (Art. 197) % % 10% Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen % % -28% Brandstiftung (Art. 221) 33 55% 17 47% -48% Total gegen die öffentliche Gewalt % % 1% Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) % % -18% Total gegen die Rechtspflege 80 93% 85 95% 6% Geldwäscherei (Art. 305 bis ) 21 81% 24 96% 14% Übrige Straftaten gegen das StGB % % 101% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 2: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 11
12 2.2.3 Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Abbildung 3: Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung (inkl. nachträglicher Aufklärungen) Die Aufklärung einer Straftat kann durch die polizeiliche Ermittlungstätigkeit eines Kantons, durch die namentliche Beschuldigung durch einen Geschädigten oder Zeugen, durch eine grossräumigere Fahndung etc. erfolgen. Die Zahl der Aufklärungen kann nicht zum Ausdruck bringen, wie und durch wen die Aufklärung erfolgte, sie ist auch nicht über alle Straftatbestände gleichermassen als Indikator für die Effizienz der Polizeiarbeit verwendbar. Unter nachträglichen Aufklärungen werden Straftaten verstanden, die bereits in einem früheren Jahr statistisch ausgewiesen wurden, für die aber erst im aktuellen statistischen Kalenderjahr beschuldigte Personen registriert wurden. 12
13 2.3 Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Die Häufigkeitszahlen können aber nicht die unterschiedlich starke Pendlerpopulation, die insbesondere in grossen Städten einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen hat, berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Abbildung 4: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen 13
14 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Straftaten Häufig- Ein- Straf- Einkeitswohner taten wohner zahl Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr St. Gallen , ,9 10% Bodensee-Rheintal , ,5-2% Werdenberg-Sarganserland , ,1-7% Linthgebiet-Toggenburg , ,0-10% Fürstenland-Neckertal , ,2-8% Unbekannt SG % BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 3: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen 14
15 Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 5: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 15
16 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Häufig- Ein- Straf- Einkeitswohner taten wohner zahl Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr St. Gallen , ,9 10% Rapperswil-Jona , ,1-9% Wil , ,9-19% Gossau , ,4 9% Uzwil , ,9 14% Buchs , ,3 4% Altstätten , ,2-34% Flawil , ,0 7% Wittenbach , ,8 48% Widnau , ,4-15% Rorschach , ,8 34% Eschenbach , ,9-8% Goldach , ,5 25% Kirchberg , ,6-26% Oberriet , ,4 8% Wattwil , ,7-1% Mels , ,1-14% Gaiserwald , ,9-8% Au , ,5-10% Rorschacherberg , ,0 16% Grabs , ,1 19% Diepoldsau , ,9-15% Oberuzwil , ,6-16% Thal , ,1-3% Uznach , ,5-37% Sargans , ,4-33% Bad Ragaz , ,7-18% St. Margrethen , ,7-36% Walenstadt , ,2 0% Sennwald , ,5-20% Wartau , ,2 8% Gommiswald , ,3 38% Ebnat-Kappel , ,5-1% Sevelen , ,0 41% Flums , ,1-21% Zuzwil , ,3-27% Kaltbrunn , ,1-27% Vilters-Wangs , ,1 32% Bütschwil-Ganterschwil , ,9 3% Balgach , ,7-30% Übrige Gemeinden % BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 4: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 16
17 2.3.2 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten) und die für die Kontrolle verfügbaren Personalressourcen, die das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich wesentlich beeinflussen, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Verzeigungen wegen Konsum sehr häufig sind und das Bild massgeblich mitbestimmen Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Abbildung 6: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen 17
18 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Straftaten Häufig- Ein- Straf- Einkeitswohner taten wohner zahl Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr St. Gallen , ,8-17% Bodensee-Rheintal , ,0 4% Werdenberg-Sarganserland , ,1-7% Linthgebiet-Toggenburg , ,0 32% Fürstenland-Neckertal , ,4-1% Unbekannt SG % BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 5: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen 18
19 Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 7: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 19
20 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Häufig- Ein- Straf- Einkeitswohner taten wohner zahl Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr St. Gallen , ,8-17% Rapperswil-Jona , ,5 37% Wil , ,7-13% Gossau , ,8 0% Uzwil , ,7 3% Buchs , ,4-36% Altstätten , ,8 13% Flawil , ,1 83% Wittenbach , ,4-51% Widnau , ,1 10% Rorschach , ,8-11% Eschenbach , ,1 18% Goldach , ,4-45% Kirchberg , ,4 30% Oberriet , ,1-9% Wattwil , ,4 31% Mels , ,2-7% Gaiserwald , ,9-47% Au , ,8 64% Rorschacherberg , ,1-55% Grabs , ,0 109% Diepoldsau , ,5-12% Oberuzwil , ,8 250% Thal , ,8-3% Uznach , ,6 31% Sargans , ,3 28% Bad Ragaz , ,9-33% St. Margrethen , ,4 29% Walenstadt , ,0 27% Sennwald , ,4 6% Wartau , ,8-36% Gommiswald , ,2-21% Ebnat-Kappel , ,4 183% Sevelen , ,0 60% Flums , ,3 58% Zuzwil , ,3-54% Kaltbrunn , ,6-21% Vilters-Wangs , ,2 0% Bütschwil-Ganterschwil , ,6 143% Balgach , ,1-17% Übrige Gemeinden % BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 6: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 20
21 2.3.3 Ausländergesetz (AuG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die geografische Lage (Grenzgebiete) und die Kontrollintensität, die einen grossen Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich haben, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Abbildung 8: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen 21
22 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Straftaten Häufig- Ein- Straf- Einkeitswohner taten wohner zahl Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr St. Gallen , ,3-12% Bodensee-Rheintal , ,2-19% Werdenberg-Sarganserland , ,7-36% Linthgebiet-Toggenburg , ,4-19% Fürstenland-Neckertal , ,6 1% Unbekannt SG % BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 7: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 9: Ausländergesetz: Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 22
23 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Häufig- Ein- Straf- Einkeitswohner taten wohner zahl Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr St. Gallen , ,3-12% Rapperswil-Jona , ,9-54% Wil , ,4 53% Gossau , ,3 161% Uzwil , ,0-35% Buchs , ,3-52% Altstätten , ,1 41% Flawil , ,5-75% Wittenbach , ,0 67% Widnau , ,5 50% Rorschach , ,0 9% Eschenbach , ,5-58% Goldach , ,2 5% Kirchberg , ,2 100% Oberriet , ,2-10% Wattwil , ,2-41% Mels , ,6-54% Gaiserwald , ,5-82% Au , ,7-12% Rorschacherberg , ,1 0% Grabs , ,9-73% Diepoldsau , ,3-49% Oberuzwil , ,3-78% Thal , ,9 9% Uznach , ,5-16% Sargans , ,8 78% Bad Ragaz , ,3-67% St. Margrethen , ,6-56% Walenstadt , ,9 67% Sennwald , ,1 143% Wartau , ,5 225% Gommiswald , ,8 100% Ebnat-Kappel , ,2-91% Sevelen , ,0-17% Flums , ,8 Zuzwil , ,6-88% Kaltbrunn , ,1 625% Vilters-Wangs , ,5-13% Bütschwil-Ganterschwil , ,0 0% Balgach , ,0-100% Übrige Gemeinden % BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 8: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 23
24 2.4 Beschuldigte Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet. Die nachfolgend ausgewiesenen Beschuldigtenpopulationen umfassen auch Personen, die nicht der Wohnbevölkerung zugerechnet werden. Ein Vergleich mit der Wohnbevölkerung ist deshalb nur für Beschuldigte aus der Wohnbevölkerung und unter Berücksichtigung von Alterskategorie und Geschlecht zulässig Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Total Junge Erw. Erwachsene Minderjährige (18-24 J.) (>24 J.) Jur. P. o. A. m w m w m w Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 9: Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Abbildung 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 24
25 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Abbildung 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Ausländergesetz (AuG) Abbildung 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 25
26 2.4.3 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Abbildung 13: Beschuldigte: Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnb.): Aufenthalter (Ausweis B) Niedergelassene (Ausweis C) Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (diplomatisches Personal, internationale Funktionäre, Ausweis Ci) Asylbevölkerung (A. Asyl): Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) Asylsuchende (Ausweis N) Schutzbedürftige (Ausweis S) Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): Kurzaufenthalter (Ausweis L) Grenzgänger (Ausweis G) Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp Rückweisung an der Grenze Illegaler Aufenthalt 26
27 Im Meldeverfahren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei STATPOP (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist. Anmerkung zum AuG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten zu gewährleisten, müsste die Anzahl beschuldigter Personen einer Nationalität zusätzlich zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger in Bezug gesetzt und auf 1000 Personen umgerechnet werden. Dies ergibt lediglich auf nationaler Ebene Sinn, da die kantonalen Zahlen teilweise sehr tief sind und die interkantonale Mobilität der Beschuldigten nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere bei kleinen Personenzahlen darf aber selbst die so berechnete Belastungsrate nicht überinterpretiert werden, da bereits die Zu-/Abnahme um eine einzelne Person zu einer starken Veränderung eben dieser Zahl führt. Die Nationalitäten Serbien und Serbien-Montenegro mussten leider gruppiert werden. Da die politischen Veränderungen in diesen Ländern noch nicht sehr lange zurückliegen, haben viele Personen noch keine aktualisierten Ausweispapiere; eine differenzierte Zuordnung ist noch nicht möglich. Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbevölkerung auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbevölkerung und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. 27
28 Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Deutschland Serbien und Montenegro Italien Kosovo Mazedonien Österreich Türkei Rumänien Bosnien und Herzegowina Portugal Eritrea Georgien Algerien Kroatien Marokko Polen Spanien Ungarn Sri Lanka Brasilien Irak Albanien Afghanistan Syrien Nigeria Bulgarien Slowenien Somalia Tunesien Ukraine Tschechische Republik Litauen Frankreich Slowakei Liechtenstein Thailand Übrige Nationalitäten BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 28
29 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Serbien und Montenegro Österreich Deutschland Italien Nigeria Türkei Kosovo Portugal Mazedonien Bosnien und Herzegowina Spanien Slowakei Liechtenstein Albanien Ungarn Kroatien Tschechische Republik Frankreich Rumänien Übrige Nationalitäten BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 29
30 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Serbien und Montenegro Kosovo Mazedonien Deutschland Nigeria Algerien Italien Türkei Marokko Irak Bosnien und Herzegowina Eritrea Rumänien Österreich Pakistan Äthiopien Sri Lanka Albanien Afghanistan Gambia Brasilien Kroatien Ukraine China Thailand Übrige Nationalitäten BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 30
31 2.4.5 Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die Straftaten können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 13: Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufigere 2er- oder 3er-Straftatenkombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl). 31
32 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 14: Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die häufigste 2er-Straftatenkombination im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz ist der Besitz resp. die Sicherstellung im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer 0 0 Ausländer Wohnbevölkerung 2 2 Asylbevölkerung 0 0 Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 15: Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person 32
33 Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen >10 Anzahl Straftaten BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 16: Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, ob Straftaten alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet. 33
34 3 Detailbereiche 3.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Abbildung 14: Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form 34
35 3.1.2 Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Auf- Strafklärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Gewalt % % 1% Schwere Gewalt (angewandt) 57 90% 72 92% 26% Tötungsdelikt (Art /116) % % 38% Tötungsdelikt mit Schusswaffe 3 100% 3 100% 0% Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe 9 100% 6 100% -33% Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe % Tötungsdelikt mit Körpergewalt 1 100% 2 100% 100% Tötungsdelikt anderes Tatmittel % Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 21 91% 25 88% 19% Schw. Körperverl. mit Schusswaffe 1 100% 1 0% 0% Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe 5 100% 3 100% -40% Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe 1 100% 3 100% 200% Schw. Körperverl. mit Körpergewalt 13 85% 14 93% 8% Schw. Körperverl. anderes Tatmittel 1 100% 3 100% 200% Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt 0 1 0% Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) 0 0 0% Geiselnahme (Art. 185) 0 0 0% Vergewaltigung (Art. 190) 23 83% 29 90% 26% Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 0 0% Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) % % 2% Einfache Körperverletzung (Art. 123) % % 15% Tätlichkeiten (Art. 126) % % 18% Beteiligung Raufhandel (Art. 133) % 29 86% -62% Beteiligung Angriff (Art. 134) % 52 71% 189% Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) 70 49% 49 51% -30% Nötigung (Art. 181) 89 82% 80 91% -10% Zwangsheirat (Art. 181a) 0 0 0% Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 8 88% 19 68% 138% Freiheitsb./Entführung schwerer Fall (Art. 184) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 24 75% 15 80% -38% Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) % % -18% Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 0% Minderschwere Gewalt (angedroht) % % -6% Drohung (Art. 180) % % 0% Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 50 14% 27 22% -46% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 17: Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 1 Bei Raufhandel und Angriff wird explizit die Beteiligung sanktioniert. Deshalb entspricht hier die Zahl der Beteiligten (also Beschuldigten) der Zahl der Straftaten. 35
36 3.1.3 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Abbildung 15: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat 36
37 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 16: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 37
38 3.1.4 Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Abbildung 17: Tötungsdelikte (Art /116): Tatmittel 38
39 Schwere Körperverletzung Abbildung 18: Schwere Körperverletzung (Art. 122): Tatmittel 39
40 3.1.5 Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total Alter/Geschlecht Ausländer/Status < >24 M Total Wohnb. Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt 0 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe 0 0 Schw. Körperverl. Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag-/hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt 0 0 Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) 0 0 Geiselnahme (Art. 185) 0 0 Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 0 Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) 0 0 Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entführung schwerer Fall (Art. 184) 0 0 Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 18: Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit 40
41 3.1.6 Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W Jur. P. Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt 0 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) 0 0 Geiselnahme (Art. 185) 0 0 Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 0 Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) 0 0 Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entführung schwerer Fall (Art. 184) 0 0 Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 19: Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht 41
42 3.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Abbildung 19: Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen 42
43 3.2.2 Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Differenz Vorjahr Polizeiliche Intervention im häuslichen Bereich ,9% Straftaten Straftaten Differenz Vorjahr Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt % Tötungsdelikt vollendet (Art /116) 1 1 0% Tötungsdelikt versucht (Art /116) % Schwere Körperverletzung (Art. 122) 5 5 0% Einfache Körperverletzung (Art. 123) % Tätlichkeiten (Art. 126) % Gefährdung Leben (Art. 129) % Beschimpfung (Art. 177) % Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179 septies ) % Drohung (Art. 180) % Nötigung (Art. 181) % Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184) % Sex. Handl. Kinder (Art. 187) % Sex. Handl. Abhängige (Art. 188) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) % Vergewaltigung (Art. 190) % Schändung (Art. 191) % Übrige ausgewählte Artikel des StGB % BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 20: Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten die Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person erfasst. In 34 Prozent dieser Straftaten wurde eine häusliche Beziehung registriert. Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 2 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Zwangsheirat/erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art. 260 bis StGB). 43
44 3.2.3 Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Abbildung 20: Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. In dieser Grafik wird jede geschädigte Person pro Beziehungsart einmal ausgewiesen. Eine Person kann somit möglicherweise wiederholt enthalten sein. Beispiel: Jemand wird Opfer eines Angriffs durch den Partner und die beiden Kinder. Diese geschädigte Person wird einmal mit Beziehungsart Paarbeziehung und einmal mit Beziehungsart Eltern/Kind gezählt. 44
45 3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Abbildung 21: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Auf- Strafklärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität % % 8% Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) 47 96% 50 92% 6% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 24 75% 15 80% -38% Vergewaltigung (Art. 190) 23 83% 29 90% 26% Schändung (Art. 191) 4 100% 19 90% 375% Exhibitionismus (Art. 194) 7 57% 13 54% 86% Pornografie (Art. 197) % % 10% Sexuelle Belästigung (Art. 198) 56 77% 45 93% -20% Übrige Straftaten gegen die sexuelle Integrität 3 100% 3 100% 0% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 21: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich 45
46 3.3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Abbildung 22: Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 46
47 3.4 Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Abbildung 23: Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.). 47
48 3.4.2 Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Auf- Strafklärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen das Vermögen % % -7% Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) 35 26% 45 29% 29% Veruntreuung (Art. 138) 55 89% 59 93% 7% Diebstahl, ohne Fahrzeuge (Art. 139) % % -6% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) % % -5% Raub (Art. 140) 70 49% 49 51% -30% Sachentziehung (Art. 141) 49 90% 39 87% -20% Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) 42 19% 51 6% 21% Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143 bis ) 29 24% 16 25% -45% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) % % 14% Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) % % -24% Betrug (Art. 146) % % -19% Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) % % -11% Zechprellerei (Art. 149) 50 92% 44 98% -12% Erschleichen Leistung (Art. 150) 24 96% 22 96% -8% Erpressung (Art. 156) 50 14% 27 22% -46% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) 8 100% 8 100% 0% Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) 2 100% 1 100% -50% Hehlerei (Art. 160) 51 98% % -29% Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) 17 88% 26 96% 53% Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) % % 19% Übrige Vermögensstraftaten 54 70% 57 84% 6% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 22: Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 48
49 3.5 Raub Tatmittel bei Raub Abbildung 24: Raub (Art. 140): Tatmittel Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Auf- Strafklärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Raub (Art. 140) 70 49% 49 51% -30% Schusswaffe 11 55% 3 0% -73% Schneid-/Stichwaffe 15 60% 14 36% -7% Schlag-/Hiebwaffe 1 100% 3 33% 200% Körpergewalt 33 46% 15 60% -55% Verbale Drohung 3 67% 8 88% 167% Anderes Tatmittel 7 14% 5 40% -29% Unbekanntes Tatmittel % BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 23: Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich 49
50 3.6 Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Abbildung 25: Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nicht Vorgehen oder Örtlichkeit, jedoch verschiedene Formen des Diebstahls. Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass einzelne Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen in Einkaufsgeschäften festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.b. Regierungsstatthalter) abgewickelt werden können. Die effektive Zahl der registrierten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann. 50
51 3.6.2 Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Auf- Strafklärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) % % -6% Diebstahl (unspezifiziert) % % 35% Einbruchdiebstahl % % -22% Einschleichdiebstahl % % -20% Ladendiebstahl % % -7% Entreissdiebstahl 27 30% 21 14% -22% Taschendiebstahl 370 3% 265 4% -28% Trickdiebstahl 77 9% 74 18% -4% Fahrzeugeinbruchdiebstahl % 92 14% -54% Diebstahl ab/aus Fahrzeug % % -33% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 24: Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Abbildung 26: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 51
52 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 27: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien 52
53 3.7 Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Abbildung 28: Fahrzeugdiebstahl: Verteilung nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Auf- Strafklärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Fahrzeugdiebstahl % % -5% Schwere Fahrzeuge 3 0% 2 50% -33% Personenwagen 46 59% 41 63% -11% Motorräder 24 25% 10 0% -58% Motorfahrräder mit Verbrennungsmotor 62 10% 52 10% -16% Motorfahrräder mit Elektromotor 97 0% 118 0% 22% Fahrräder % % -5% Übrige Fahrzeuge 18 67% 14 0% -22% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 25: Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich 53
54 3.8 Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Abbildung 29: Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Der Artikel 144 StGB Sachbeschädigung kann in verschiedenen Kontexten vorkommen. Besonders häufig ist die Kombination mit Diebstahl, wenn z.b. bei einem Einbruchdiebstahl durch das gewaltsame Vorgehen ein Sachschaden entsteht. Daneben kann Sachbeschädigung aber auch bei gewalttätigen Auseinandersetzungen etc. vorkommen. Unter Vandalismus werden nur die Formen der mutwilligen Sachbeschädigungen verstanden, bei denen es um reine Zerstörungslust ohne weiteren Zweck geht, dies unabhängig von der entstandenen Schadenssumme Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten Straf- Auf- Straftaten klärung taten Aufklärung Differenz zu Vorjahr Total Sachbeschädigungen % % -7% Im Kombination mit Diebstahl % % -24% Vandalismus % % 15% Übrige Formen 59 73% 43 86% -27% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 26: Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten 54
55 3.8.3 Vandalismus nach Vorgehensweise Abbildung 30: Vandalismus nach Vorgehensweise 55
56 3.8.4 Vandalismus nach Örtlichkeit Abbildung 31: Vandalismus nach Örtlichkeit 56
57 3.9 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 32: Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 57
58 3.9.2 Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Auf- Strafklärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Widerhandlungen gegen das BetmG % % -4% Total Besitz/Sicherstellung % % -5% Besitz/Sicherstellung Übertretung % % -3% Besitz/Sicherstellung leichter Fall % % -14% Besitz/Sicherstellung schwerer Fall % % 28% Total Konsum % % -4% Total Anbau/Herstellung % % -28% Anbau/Herstellung Übertretung % % -13% Anbau/Herstellung leichter Fall % 66 99% -37% Anbau/Herstellung schwerer Fall 6 100% 8 100% 33% Total Handel % % -5% Handel leichter Fall % % -9% Handel schwerer Fall % % 24% Total Schmuggel % % 23% Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall % % 26% Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall % % -15% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 27: Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich 58
59 3.9.3 Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 33: Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln 59
60 Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 34: Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o. A. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbevölkerung 1 1 Übrige Ausländerinnen BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 28: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit 60
61 Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o. A. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbevölkerung 0 0 Übrige Ausländerinnen BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 29: Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Anzahl Registrierungen (Fälle) >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung 1 1 Übrige Ausländer 9 9 Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 30: Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr 61
62 3.9.5 Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Differenz Vorjahr Männer % Frauen % Erwachsene % Minderjährige 0 0 0% Schweizer/innen % Ausländer/innen % Total registrierte Drogentote % BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 31: Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Die Festlegung der Todesursache einer Person fällt nicht in den Kompetenzbereich der Polizei. Eine Zuordnung nach medizinischen Kriterien ist daher nicht möglich. Die Polizei wird oftmals aber bestimmt nicht immer hinzugerufen, wenn eine Person an den Folgen des Drogenkonsums verstirbt. Die ausgewiesenen Zahlen sind insofern als Angabe zu verstehen, wie oft die Polizei bei einer Intervention von einem Drogentoten ausging. Die Zahl der medizinisch diagnostizierten «Drogentoten» wird deshalb von den polizeilichen Zahlen abweichen. 62
63 3.9.6 Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Fälle Stück/Tabletten/ Dosis/Joints kg ml Pflanzen Hanfprodukte Hanfsamen ,100 Hanf (Jungpflanze ohne Blütenstände) 17 0, Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) 24 0, Hanf (Pflanze mit Blüten: getrocknet) 15 3, Haschisch ,115 Haschischöl 6 0, Marihuana ,513 Synthetische Cannabinoide 3 0,025 Stimulantien Amphetamin ,195 Crack Ecstasy ,026 Khat 1 0,040 Kokablätter Kokain ,821 Methamphetamin (Thaipillen, Ice, Crystal) ,180 Mephedron MDPV Opiate Heroin ,147 1 Morphin-/Heroin-Base 1 0,003 Opium 2 0,125 Methadon , Andere Substitutionsprodukte 1 19 Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) 15 0,889 LSD , Mescalin 1 10 Andere Halluzinogene 8 5 0,117 Andere Substanzen GHB/GBL Andere Betäubungsmittel , Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung (Swissmedic Verzeichnis e) Rezeptpflichtige betäubungsmittelhaltige Medikamente , Rezeptfreie betäubungsmittelhaltige Medikamente Streckmittel 24 37,723 Substanzart noch unbekannt , BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 32: Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen 63
64 3.10 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 35: Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung 64
65 Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Auf- Strafklärung taten Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Widerhandlungen gegen AuG % % -18% Total rechtswidrige Ein-/Ausreise und Aufenthalt % % -21% Verletzung Einreisebestimmungen % % -32% Rechtswidriger Aufenthalt % % -9% Ein-/Ausreise nicht bewilligte Grenzübergangsstelle 0 0 0% Verletzung der Einreisebestimmungen ins Ausland % Total rechtswidrige Erleichterungen % % -42% Förderung der rechtsw. Ein-/Ausreise oder Aufenthalts % % -39% Erleichterung der Einreise ins Ausland 5 100% 0-100% Erleichterungen mit Bereicherungsabsicht/organisiert 7 100% 3 100% -57% Total illegale Erwerbstätigkeit/Beschäftigung % % -14% Unbewilligte Erwerbstätigkeit % % -18% Verschaffen unbewilligter Erwerbstätigkeit % % 47% Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung % % -12% Wiederh. Beschäftigung ohne Bewilligung % 7 100% -56% Stellenwechsel ohne Bewilligung 1 100% 2 100% 100% Total Täuschung der Behörden % % -25% Falsche Angaben/Verschweigen wichtiger Tatsachen % % -31% Scheinehe eingehen, vermitteln etc % 8 100% 0% Total weitere Widerhandlungen gegen AuG % % 9% Missachtung Ein-/Ausgrenzung % % 84% Verletzung An- und Abmeldepflicht % % 2% Kantonaler Wohnortwechsel ohne Bewilligung 5 100% 6 100% 20% Nichteinhalten von Bedingungen % % 0% Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung 5 100% 5 100% 0% Andere Widerhandlungen gegen das AuG % % -21% BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 33: Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich 65
66 4 Zeitreihen 4.1 Tabellen Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Bundesnebengesetze BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 34: Straftaten nach Gesetzen 66
67 4.1.2 Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Gesamttotal Strafgesetzbuch Total gegen Leib und Leben Tötungsdelikte vollendet (Art /116) Tötungsdelikte versucht (Art /116) Schwere Körperverletzung (Art. 122) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Total gegen das Vermögen Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) davon Einbruchdiebstahl davon Entreissdiebstahl Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) Raub (Art. 140) Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) Betrug (Art. 146) Erpressung (Art. 156) Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) Total gegen die Freiheit Drohung (Art. 180) Nötigung (Art. 181) Menschenhandel (Art. 182) Freiheitsberaubung (Art. 183) Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) Total gegen die sexuelle Integrität Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) Vergewaltigung (Art. 190) Exhibitionismus (Art. 194) Pornografie (Art. 197) Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen Brandstiftung (Art. 221) Total gegen die öffentliche Gewalt Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) Total gegen die Rechtspflege Geldwäscherei (Art. 305 bis ) Übrige gegen das StGB BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 35: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten 3 Seit 2013 wird der Art. 94 SVG (Entwendung zum Gebrauch) bei den Fahrzeugdiebstählen nicht mehr berücksichtigt. 67
68 4.1.3 Strafgesetzbuch: Straftaten nach Regionen Strafgesetzbuch: Straftaten nach Regionen St. Gallen Bodensee-Rheintal Werdenberg-Sarganserland Linthgebiet-Toggenburg Fürstenland-Neckertal Unbekannt SG BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 36: Strafgesetzbuch: Straftaten nach Regionen 68
69 4.1.4 Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden St. Gallen Wil Rapperswil-Jona Gossau Rorschach Buchs Altstätten Flawil St. Margrethen Bad Ragaz Au Wattwil Uzwil Sargans Goldach Widnau Thal Rheineck Mels Wittenbach Gaiserwald Uznach Oberriet Walenstadt Sennwald Diepoldsau Kirchberg Eschenbach Balgach Schänis Steinach Rorschacherberg Oberuzwil Oberbüren Grabs Flums Quarten Kaltbrunn Sevelen Wartau Übrige Gemeinden BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 37: Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden 69
70 4.1.5 Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Total Widerhandlungen gegen das BetmG Total Besitz/Sicherstellung Besitz/Sicherstellung Übertretung Besitz/Sicherstellung leichter Fall Besitz/Sicherstellung schwerer Fall Total Konsum Total Anbau/Herstellung Anbau/Herstellung Übertretung Anbau/Herstellung leichter Fall Anbau/Herstellung schwerer Fall Total Handel Handel leichter Fall Handel schwerer Fall Total Schmuggel Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 38: Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Regionen Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Regionen St. Gallen Bodensee-Rheintal Werdenberg-Sarganserland Linthgebiet-Toggenburg Fürstenland-Neckertal Unbekannt SG BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 39: Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Regionen 4 Am 1. Oktober 2013 ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in den Grafiken/Tabellen nicht ersichtlich. Diese umfassen nur die Anzeigen. 70
71 4.1.7 Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden St. Gallen Au Wil Rapperswil-Jona St. Margrethen Buchs Rorschach Oberriet Diepoldsau Rheineck Altstätten Gossau Sargans Widnau Flawil Wattwil Oberuzwil Thal Mels Goldach Grabs Eschenbach Uznach Flums Schänis Sevelen Sennwald Uzwil Rebstein Bad Ragaz Walenstadt Wartau Schmerikon Wittenbach Kaltbrunn Balgach Quarten Neckertal Bütschwil-Ganterschwil Ebnat-Kappel Übrige Gemeinden BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 40: Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden 71
72 4.1.8 Straftaten gegen das Ausländergesetz Straftaten gegen das Ausländergesetz Gesamttotal Widerhandlungen gegen das AuG Total rechtswidrige Ein-/Ausreise und Aufenthalt Verletzung der Einreisebestimmungen Rechtswidriger Aufenthalt Ein-/Ausreise nicht bewilligt Grenzübergangsstelle 4 0 Verletzung der Einreisebestimmungen ins Ausland Total rechtswidrige Erleichterungen Förderung der rechtswidrigen Ein-/Ausreise oder Aufenthalts Erleichterung der Einreise ins Ausland Erleichterungen mit Bereicherungsabsicht/organisiert Total illegale Erwerbstätigkeit/Beschäftigung Unbewilligte Erwerbstätigkeit Verschaffen unbewilligter Erwerbstätigkeit Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung Wiederholte Beschäftigung ohne Bewilligung Stellenwechsel ohne Bewilligung Total Täuschung der Behörden Falsche Angaben/Verschweigen wichtiger Tatsachen Scheinehe eingehen, vermitteln etc Total weitere Widerhandlungen gegen das AuG Missachtung Ein-/Ausgrenzung Verletzung An- und Abmeldepflicht Kantonaler Wohnortwechsel ohne Bewilligung Nichteinhalten von Bedingungen Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung Andere Widerhandlungen gegen das AuG BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 41: Straftaten gegen das Ausländergesetz 72
73 4.1.9 Ausländergesetz: Straftaten nach Regionen Ausländergesetz: Straftaten nach Regionen St. Gallen Bodensee-Rheintal Werdenberg-Sarganserland Linthgebiet-Toggenburg Fürstenland-Neckertal Unbekannt SG BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 42: Ausländergesetz: Straftaten nach Regionen 73
74 Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden St. Gallen Buchs Wil Oberriet St. Margrethen Gossau Au Diepoldsau Sargans Rorschach Kaltbrunn Altstätten Widnau Rapperswil-Jona Mels Goldach Kirchberg Sennwald Uznach Nesslau Uzwil Wartau Thal Rüthi Rheineck Sevelen Wattwil Wittenbach Eggersriet Schänis Neckertal Rebstein Rorschacherberg Schmerikon Marbach Vilters-Wangs Grabs Degersheim Eschenbach Flawil Übrige Gemeinden BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 43: Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden 74
75 Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt 0 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe 1 1 Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) 0 Geiselnahme (Art. 185) 0 0 Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) 0 0 Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 44: Gewaltstraftaten 5 Bei Raufhandel und Angriff wird explizit die Beteiligung sanktioniert. Deshalb entspricht hier die Zahl der Beteiligten (also Beschuldigten) der Zahl der Straftaten. 75
76 Straftaten häusliche Gewalt Straftaten häusliche Gewalt Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt Tötungsdelikt vollendet (Art /116) Tötungsdelikt versucht (Art /116) Schwere Körperverletzung (Art. 122) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Gefährdung Leben (Art. 129) Beschimpfung (Art. 177) Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179 septies ) Drohung (Art. 180) Nötigung (Art. 181) Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184) Sex. Handlungen Kinder (Art. 187) Sex. Handlungen Abhängige (Art. 188) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Vergewaltigung (Art. 190) Schändung (Art. 191) Übrige ausgewählte Artikel des StGB BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 45: Straftaten häusliche Gewalt 6 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Zwangsheirat/erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art. 260 bis StGB). 76
77 Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen Total gegen das Vermögen Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) Veruntreuung (Art. 138) Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) Raub (Art. 140) Sachentziehung (Art. 141) Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143 bis ) Sachbeschädigung (Art. 144) Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) Betrug (Art. 146) Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) Zechprellerei (Art. 149) Erschleichen Leistung (Art. 150) Erpressung (Art. 156) Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) Hehlerei (Art. 160) Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) Übrige Vermögensstraftaten BFS, Neuchâtel 2018 Tabelle 46: Straftaten gegen das Vermögen 7 Seit 2013 wird der Art. 94 SVG (Entwendung zum Gebrauch) bei den Fahrzeugdiebstählen nicht mehr berücksichtigt. 77
78 4.2 Grafiken Anhand einer Auswahl von Grafiken soll die Beurteilung der Entwicklung der polizeilich registrierten Kriminalität erleichtert werden. Dabei wird in den Grafiken mit einer schwarzen Linie jeweils das Total des Gesetzes (StGB und BetmG) oder des Titels des StGB dargestellt. In anderen Farben wird zusätzlich die Entwicklung für eine Auswahl von Straftaten oder Kriminalitätsbereichen dargestellt Straftaten nach Gesetzen Abbildung 36: Straftaten nach Gesetzen 78
79 4.2.2 Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Abbildung 37: Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Straftaten gegen Leib und Leben Abbildung 38: Straftaten gegen Leib und Leben 79
80 4.2.4 Straftaten gegen die sexuelle Integrität Abbildung 39: Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen das Vermögen Abbildung 40: Straftaten gegen das Vermögen 80
81 4.2.6 Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz 8 Abbildung 41: Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz 8 Am 1. Oktober 2013 ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in den Grafiken/Tabellen nicht ersichtlich. Diese umfassen nur die Anzeigen. 81
82 5 Kantonale Ereignisse 5.1 Polizeilich registrierte Suizide und Suizid-Versuche Polizeilich registrierte Suizide und Suizid-Versuche Polizeilich registrierte Suizide: Vorjahresvergleich Stand der Datenbank: Quelle(n): Kapo SG Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Kapo, St. Gallen Abbildung 42: Polizeilich registrierte Suizide:Vorjahresvergleich 82
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