Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

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1 Police cantonale POL Kantonspolizei POL ETAT DE FRIBOURG STAAT FREIBURG Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2013

2 Übersicht Inhaltsverzeichnis 1. ÜBERSICHT Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz (AuG) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Beschuldigte Personen nach Gesetzen Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) DETAILBEREICHE Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Kantonspolizei Freiburg 2 / 89

3 Übersicht Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Schwere Körperverletzung Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Vandalismus nach Vorgehensweise Vandalismus nach Örtlichkeit oder Objekt Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Kantonspolizei Freiburg 3 / 89

4 Übersicht Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich ZEITREIHEN Tabellen Straftaten nach Gesetzen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Strafgesetzbuch: Straftaten nach Bezirken Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Bezirken Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Ausländergesetz Ausländergesetz: Straftaten nach Bezirken Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Gewaltstraftaten Straftaten häusliche Gewalt Straftaten gegen das Vermögen Grafiken Straftaten nach Gesetzen Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Straftaten gegen Leib und Leben Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz KANTONALE ERWEITERUNGEN Au einen Blick im Flash-Back Kennzahlen Aktivitäten Die Arbeit im Alltag Brandfälle Brandfälle : Ursache und Entwicklung Brandfälle : Verteilung nach Ursache Leichenhebungen (ohne Tötungsdelikte) Leichenhebungen : Entwicklung und Todesursache Suizide und Suizidversuche Suizide und Suizidversuche: Entwicklung Suizide und Suizidversuche: Verteilung Suizide: Modus Operandi Kantonspolizei Freiburg 4 / 89

5 Übersicht Suizidversuche: Modus Operandi Öffentliche Sicherheit Vermisste Personen: Entwicklung Personen in Schwierigkeiten: Entwicklung Personen in Schwierigkeiten: Aufteilung nach Ursache der Schwierigkeiten Soziales Klima: Entwicklung Risikointerventionen: Entwicklung Aktivität der Kantonspolizei Identifizierungen durch Kriminaltechnisches Kommissariat (KTK): Entwicklung DNA: Entnahmen auf den Personen Administrative Aufträge: Art und Entwicklung Öffentliche Ordnung und Sicherheit Ordnungsdienst (OD und SD) Gefangenen Transporte Gefangenen Transporte: Entwicklung Fahrende Fahrende: Entwicklung Fahrende: Geografische Verteilung METHODISCHES GLOSSAR Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat/Beschuldigte Person Geschädigte Person Ständige Wohnbevölkerung Gemeindestand Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung Kennzahlen Absolute Zahlen Relative Zahlen Grafiken TABELLENVERZEICHNIS ABBILDUNGSVERZEICHNIS Kantonspolizei Freiburg 5 / 89

6 Übersicht 1. ÜBERSICHT 1.1. Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Abbildung 1: Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen. Je nach kantonaler Zuständigkeitsregelung fallen diverse Bundesnebengesetze zudem nicht in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei (z.b. Transportgesetz oftmals bei der Bahnpolizei). Es muss daher davon ausgegangen werden, dass einzelne registrierte Straftaten gegen die Bundesnebengesetze nicht in die polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen, sondern direkt an die Justizbehörden gelangen. Kantonspolizei Freiburg 6 / 89

7 Übersicht Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Strafgesetzbuch (StGB) ,2% ,9% -1% Betäubungsmittelgesetz (BetmG) ,8% ,5% 24% Ausländergesetz (AuG) ,9% ,0% 62% Übrige Bundesnebengesetze ,4% ,3% 2% 1.2. Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Tabelle 1: Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Abbildung 2: Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches und eine Auswahl der wichtigsten Straftaten ausgewiesen. Die Art. 114 und 115 wurden nicht ausgewiesen, um die Vergleichbarkeit der Daten mit den Tabellen zu den Gewaltdelikten zu gewährleisten. Bei den Angaben zum Hausfriedensbruch muss berücksichtigt werden, dass ein sehr grosser Teil dieser Straftaten im Zusammenhang mit einem Diebstahl (insbesondere Einbruchdiebstahl) verzeigt wird. Dennoch fallen diese Straftaten auch 1 Am 1. Oktober 2013 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in der obenstehenden Grafik/Tabelle nicht ersichtlich. Diese umfasst nur die Anzeigen. Kantonspolizei Freiburg 7 / 89

8 Übersicht unter diesen Umständen unter den Titel der Straftaten gegen die Freiheit und werden dort im Total berücksichtigt. Bei den Detailangaben zu diesem Titel werden aber nur Hausfriedensbrüche, die nicht im Zusammenhang mit Diebstahl begangen wurden, ausgewiesen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Strafgesetzbuch ,2% ,9% -1% Total gegen Leib und Leben ,5% ,3% -18% Vollendete Tötungsdelikte (Art /116) 1 100,0% 2 100,0% 100% Versuchte Tötungsdelikte (Art /116) 3 100,0% 0-100% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 23 60,9% 7 57,1% -70% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,1% ,8% -21% Total gegen das Vermögen ,2% ,3% -1% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,7% ,4% -1% davon Einbruchdiebstahl ,6% ,4% -0% davon Entreissdiebstahl 29 17,2% 42 4,8% 45% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) ,8% 943 5,3% 15% Raub (Art. 140) 56 46,4% 60 53,3% 7% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,0% ,4% -14% Betrug (Art. 146) ,7% ,5% 42% Erpressung (Art. 156) 37 18,9% 62 12,9% 68% Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) 7 85,7% 6 33,3% -14% Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich ,5% ,3% -4% Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) ,2% ,0% 5% Total gegen die Freiheit ,6% ,1% -2% Drohung (Art. 180) ,1% ,1% -8% Nötigung (Art. 181) ,6% ,6% -17% Menschenhandel (Art. 182) 1 0,0% 1 0,0% 0% Freiheitsberaubung (Art. 183) 9 66,7% 12 75,0% 33% Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) ,8% ,7% 2% Total gegen die sexuelle Integrität ,7% ,8% 50% Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) 45 66,7% 94 80,9% 109% Vergewaltigung (Art. 190) 23 78,3% 25 52,0% 9% Exhibitionismus (Art. 194) 10 20,0% 14 57,1% 40% Pornografie (Art. 197) 29 86,2% 37 91,9% 28% Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen ,3% ,0% -29% Brandstiftung (Art. 221) 74 24,3% 43 39,5% -42% Total gegen die öffentliche Gewalt ,3% ,9% 8% Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) ,4% ,2% -8% Total gegen die Rechtspflege 92 91,3% 88 88,6% -4% Geldwäscherei (Art. 305bis) 4 50,0% 14 71,4% 250% Übrige Straftaten gegen das StGB ,9% ,4% 56% Tabelle 2: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 2 Seit 2013 wird der Art. 94 SVG "Entwendung zum Gebrauch" bei den Fahrzeugdiebstählen nicht mehr berücksichtigt. Kantonspolizei Freiburg 8 / 89

9 Übersicht Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Abbildung 3: Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung (inkl. nachträglicher Aufklärungen) Die Aufklärung einer Straftat kann durch die polizeiliche Ermittlungstätigkeit eines Kantons, durch die namentliche Beschuldigung durch einen Geschädigten oder Zeugen, durch eine grossräumigere Fahndung etc. erfolgen. Die Zahl der Aufklärungen kann nicht zum Ausdruck bringen, wie und durch wen die Aufklärung erfolgte, sie ist auch nicht über alle Straftatbestände gleichermassen als Indikator für die Effizienz der Polizeiarbeit verwendbar. Unter nachträglichen Aufklärungen werden Straftaten verstanden, die bereits in einem früheren Jahr statistisch ausgewiesen wurden, für die aber erst im aktuellen statistischen Kalenderjahr beschuldigte Personen registriert wurden. Kantonspolizei Freiburg 9 / 89

10 Übersicht 1.3. Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Die Häufigkeitszahlen können aber nicht die unterschiedlich starke Pendlerpopulation, die insbesondere in grossen Städten einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen hat, berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 4: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Kantonspolizei Freiburg 10 / 89

11 Übersicht Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr La Sarine , ,1-3% La Gruyère , ,0-5% Sense , ,3 5% See / Lac , ,0-0% La Broye , ,5 8% La Glâne , ,6 3% La Veveyse , ,4-1% Unbekannt % Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Tabelle 3: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Abbildung 5: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Kantonspolizei Freiburg 11 / 89

12 Übersicht Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Fribourg , ,0-3% Bulle , ,1-5% Villars-sur-Glâne , ,6 35% Marly , ,8-16% Düdingen , ,4 38% Murten , ,3 27% Châtel-Saint-Denis , ,1 2% Estavayer-le-Lac , ,9 21% Wünnewil-Flamatt , ,3 22% Romont (FR) , ,8 8% Kerzers , ,8 15% Schmitten (FR) , ,0 1% Gurmels , ,8-18% Courtepin , ,5-40% Bösingen , ,8-61% Attalens , ,5-31% Tafers , ,5 2% Givisiez , ,7 13% Le Mouret , ,7-3% Granges-Paccot , ,1-21% Domdidier , ,0-1% Belfaux , ,4-9% Ursy , ,4 30% Broc , ,5-31% Ueberstorf , ,8-71% Neyruz (FR) , ,4-23% Hauterive (FR) , ,6 19% Riaz , ,8 16% Siviriez , ,7 16% Vuadens , ,2 47% Corminboeuf , ,4-13% Farvagny , ,2-37% Vuisternens-devant-Romont , ,8-13% Montagny (FR) , ,6 21% Gruyères , ,4-17% Bas-Vully , ,3-22% Alterswil , ,0-15% Charmey , ,4 30% Plaffeien , ,5-10% St. Antoni , ,9 5% Übrige Gemeinden % Tabelle 4: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Kantonspolizei Freiburg 12 / 89

13 Übersicht Betäubungsmittelgesetz (BetmG)3 Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten) und die für die Kontrolle verfügbaren Personalressourcen, die das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich wesentlich beeinflussen, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Verzeigungen wegen Konsum sehr häufig sind und das Bild massgeblich mitbestimmen Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 6: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken 3 Am 1. Oktober 2013 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in der obenstehenden Grafik/Tabelle nicht ersichtlich. Diese umfasst nur die Anzeigen. Kantonspolizei Freiburg 13 / 89

14 Übersicht Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr La Sarine , ,2 48% La Gruyère , ,5-1% Sense , ,8 97% See / Lac , ,4 12% La Broye , ,6-29% La Glâne , ,2 13% La Veveyse , ,1-22% Unbekannt % Tabelle 5: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 7: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Kantonspolizei Freiburg 14 / 89

15 Übersicht Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Fribourg , ,0 58% Bulle , ,6 25% Villars-sur-Glâne , ,7 42% Marly , ,7-27% Düdingen , ,1 144% Murten , ,2 74% Châtel-Saint-Denis , ,7-43% Estavayer-le-Lac , ,0-49% Wünnewil-Flamatt , ,0 141% Romont (FR) , ,0 7% Kerzers , ,0 6% Schmitten (FR) , ,5-22% Gurmels , ,5 233% Courtepin , ,9-17% Bösingen , ,0-62% Attalens , ,2 11% Tafers , ,6 120% Givisiez , ,9-66% Le Mouret , ,6-31% Granges-Paccot , ,6 41% Domdidier , ,5-11% Belfaux , ,6-11% Ursy , ,6 100% Broc , ,2-47% Ueberstorf , ,3 400% Neyruz (FR) , ,7-33% Hauterive (FR) , ,5-20% Riaz , ,8 67% Siviriez , ,6 500% Vuadens , ,1-21% Corminboeuf , ,9-56% Farvagny , ,8 100% Vuisternens-devant-Romont , ,4-17% Montagny (FR) , ,7-30% Gruyères , ,5-58% Bas-Vully , ,9 18% Alterswil , ,0 600% Charmey , ,6 75% Plaffeien , , % St. Antoni , ,1 200% Übrige Gemeinden % Tabelle 6: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Kantonspolizei Freiburg 15 / 89

16 Übersicht Ausländergesetz (AuG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die geografische Lage (Grenzgebiete) und die Kontrollintensität, die einen grossen Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich haben, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 8: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Kantonspolizei Freiburg 16 / 89

17 Übersicht Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr La Sarine , ,6 84% La Gruyère , ,0-12% Sense , ,9 4% See / Lac , ,6 23% La Broye , ,9 56% La Glâne , ,3 82% La Veveyse , ,0 10% Unbekannt % Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Tabelle 7: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Abbildung 9: Ausländergesetz: Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Kantonspolizei Freiburg 17 / 89

18 Übersicht Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Fribourg , ,7 129% Bulle , ,9-12% Villars-sur-Glâne , ,6-29% Marly , ,6-5% Düdingen , ,6-25% Murten , ,9 73% Châtel-Saint-Denis , ,8 61% Estavayer-le-Lac , ,7 16% Wünnewil-Flamatt , ,8-71% Romont (FR) , ,5 130% Kerzers , ,9-25% Schmitten (FR) , , % Gurmels , ,5 0% Courtepin , ,4 150% Bösingen , ,9 Attalens , ,0-100% Tafers , ,0 0% Givisiez , ,3-60% Le Mouret , ,0 0% Granges-Paccot , ,4-59% Domdidier , ,5-23% Belfaux , ,8 10% Ursy , ,0-100% Broc , ,1 43% Ueberstorf , ,0 0% Neyruz (FR) , ,7-20% Hauterive (FR) , ,8 300% Riaz , ,0 0% Siviriez , ,8-14% Vuadens , ,3 75% Corminboeuf , ,0-100% Farvagny , ,0 0% Vuisternens-devant-Romont , ,8 60% Montagny (FR) , ,2 0% Gruyères , ,0 Bas-Vully , ,5 Alterswil , ,5-50% Charmey , ,0-100% Plaffeien , ,1 St. Antoni , ,0 0% Übrige Gemeinden % Tabelle 8: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Kantonspolizei Freiburg 18 / 89

19 Übersicht 1.4. Beschuldigte Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Die nachfolgend ausgewiesenen Beschuldigtenpopulationen umfassen auch Personen, die nicht der Wohnbevölkerung zugerechnet werden. Ein Vergleich mit der Wohnbevölkerung ist deshalb nur für Beschuldigte aus der Wohnbevölkerung und unter Berücksichtigung von Alterskategorie und Geschlecht zulässig Strafgesetzbuch (StGB) Abbildung 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Kantonspolizei Freiburg 19 / 89

20 Übersicht Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Abbildung 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Abbildung 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Kantonspolizei Freiburg 20 / 89

21 Übersicht Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Abbildung 13: Beschuldigte: Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnb.): Aufenthalter (Ausweis B) Niedergelassene (Ausweis C) Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Diplom. Personal, intern. Funktionäre (Ausweis Ci)) Asylbevölkerung (A. Asyl): Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) Asylsuchende (Ausweis N) Schutzbedürftige (Ausweis S) Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): Kurzaufenthalter (Ausweis L) Grenzgänger (Ausweis G) Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp Rückweisung an der Grenze Illegaler Aufenthalt Im Meldeverfahren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei Statpop (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist. Kantonspolizei Freiburg 21 / 89

22 Übersicht Anmerkung zum AuG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten zu gewährleisten, müsste die Anzahl beschuldigter Personen einer Nationalität zusätzlich zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger in Bezug gesetzt und auf 1000 Personen umgerechnet werden. Dies ergibt lediglich auf nationaler Ebene Sinn, da die kantonalen Zahlen teilweise sehr tief sind und die interkantonale Mobilität der Beschuldigten nicht zu unterschätzen ist. Die entsprechenden Bevölkerungszahlen werden jedoch erst in einigen Monaten verfügbar sein. Insbesondere bei kleinen Personenzahlen darf aber selbst die so berechnete Belastungsrate nicht überinterpretiert werden, da bereits die Zu-/Abnahme um eine einzelne Person zu einer starken Veränderung eben dieser Zahl führt. Die Nationalitäten Serbien und Serbien-Montenegro mussten leider gruppiert werden. Da die politischen Veränderungen in diesen Ländern noch nicht sehr lange zurückliegen, haben viele Personen noch keine aktualisierten Ausweispapiere. Eine differenzierte Zuordnung ist deshalb noch nicht möglich. Kantonspolizei Freiburg 22 / 89

23 Übersicht Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich 4 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Portugal Rumänien Kosovo Frankreich Serbien/Montenegro Algerien Italien Tunesien Türkei Georgien Marokko Mazedonien Angola Spanien Belarus Brasilien Bulgarien Kamerun Deutschland Kongo (Brazzaville) Albanien Polen Chile Bosnien und Herzegowina Russland Kongo (Kinshasa) Guinea Kap Verde Somalia Irak Übrige Nationalitäten Tabelle 9: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 4 Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. Kantonspolizei Freiburg 23 / 89

24 Übersicht Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Asylbereich 5 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Portugal Frankreich Italien Kosovo Algerien Tunesien Marokko Spanien Türkei Mazedonien Übrige Nationalitäten Ausländergesetz (AuG) Tabelle 10: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Asylbereich 6 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Kosovo Rumänien Algerien Serbien/Montenegro Spanien Tunesien Portugal Türkei Mazedonien Frankreich Marokko Übrige Nationalitäten Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. 6 Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. Kantonspolizei Freiburg 24 / 89

25 Übersicht Tabelle 11: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die Straftaten können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 12: Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufigere 2er- oder 3er-Straftatenkombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl). Kantonspolizei Freiburg 25 / 89

26 Übersicht Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 13: Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die häufigste 2er-Straftatenkombination im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz ist der Besitz resp. die Sicherstellung im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 14: Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz. Kantonspolizei Freiburg 26 / 89

27 Übersicht Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen >10 Anzahl Straftaten Tabelle 15: Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, ob Straftaten alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet. Kantonspolizei Freiburg 27 / 89

28 Detailbereiche 2. DETAILBEREICHE 2.1. Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Abbildung 14: Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Kantonspolizei Freiburg 28 / 89

29 Detailbereiche Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Gewaltstraftaten ,0% ,0% -12% Schwere Gewalt (angewandt) 50 72,0% 35 54,3% -30% Tötungsdelikt (Art /116) 4 100,0% 2 100,0% -50% Tötungsdelikt mit Schusswaffe 1 100,0% 1 100,0% 0% Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe 3 100,0% 0-100% Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0% Tötungsdelikt mit Körpergewalt 0 0 0% Tötungsdelikt anderes Tatmittel ,0% Tötungsdelikt ohne Angabe / unbekannt 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 23 60,9% 7 57,1% -70% Schw. Körperverl. mit Schusswaffe 0 0 0% Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe 5 100,0% 0-100% Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0% Schw. Körperverl. mit Körpergewalt 17 52,9% 4 75,0% -76% Schw. Körperverl. anderes Tatmittel 1 0,0% 3 33,3% 200% Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt 0 0 0% Geiselnahme (Art. 185) 0 0 0% Vergewaltigung (Art. 190) 23 78,3% 25 52,0% 9% Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 1 0,0% Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) ,7% ,5% -14% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,1% ,8% -21% Tätlichkeiten (Art. 126) ,0% ,4% -4% Beteiligung Raufhandel (Art. 133) ,0% ,0% -46% Beteiligung Angriff (Art. 134) ,9% 16 75,0% -66% Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) 56 46,4% 59 54,2% 5% Nötigung (Art. 181) ,6% ,6% -17% Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 9 66,7% 12 75,0% 33% Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) 1 100,0% 0-100% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 25 48,0% 39 76,9% 56% Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) ,4% ,2% -8% Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 0% Minderschwere Gewalt (angedroht) ,6% ,6% -4% Drohung (Art. 180) ,1% ,1% -8% Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 37 18,9% 62 12,9% 68% Tabelle 16: Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 7 Bei Raufhandel und Angriff wird explizit die Beteiligung sanktioniert. Deshalb entspricht hier die Zahl der Beteiligten (also Beschuldigten) der Zahl der Straftaten. Kantonspolizei Freiburg 29 / 89

30 Detailbereiche Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 15: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Abbildung 16: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt beispielsweise als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (bspw. auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). Kantonspolizei Freiburg 30 / 89

31 Detailbereiche Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Abbildung 17: Tötungsdelikte (Art /116): Tatmittel Schwere Körperverletzung Abbildung 18: Schwere Körperverletzung (Art. 122): Tatmittel Kantonspolizei Freiburg 31 / 89

32 Detailbereiche Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total Alter/Geschlecht Ausländer/Status < >24 M Total Wohnb. Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekant Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe Schw. Körperverl. Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag-/hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 17: Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Kantonspolizei Freiburg 32 / 89

33 Detailbereiche Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W jur. P. Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 18: Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Kantonspolizei Freiburg 33 / 89

34 Detailbereiche 2.2. Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Kantonspolizei Freiburg 34 / 89

35 Detailbereiche Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Abbildung 19: Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Straftaten Straftaten Differenz Vorjahr Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt % Tötungsdelikt vollendet (Art /116) 0 2 Tötungsdelikt versucht (Art /116) % Schwere Körperverletzung (Art. 122) % Einfache Körperverletzung (Art. 123) % Tätlichkeiten (Art. 126) % Gefährdung Leben (Art. 129) % Beschimpfung (Art. 177) % Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies) % Drohung (Art. 180) % Nötigung (Art. 181) % Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184) % Sex. Handl. Kinder (Art. 187) % Sex. Handl. Abhängige (Art. 188) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) % Vergewaltigung (Art. 190) % Schändung (Art. 191) 0 1 Übrige ausgewählte Artikel des StGB % Tabelle 19: Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten die Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person erfasst. In 44 Prozent dieser Straftaten wurde eine häusliche Beziehung registriert. Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 8 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Zwangsheirat/erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art.193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art.260 bis StGB). Kantonspolizei Freiburg 35 / 89

36 Detailbereiche Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Abbildung 20: Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. In dieser Grafik wird jede geschädigte Person pro Beziehungsart einmal ausgewiesen. Eine Person kann somit möglicherweise wiederholt enthalten sein. Beispiel: Jemand wird Opfer eines Angriffs durch den Partner und die beiden Kinder. Diese geschädigte Person wird einmal mit Beziehungsart Paarbeziehung und einmal mit Beziehungsart Eltern/Kind gezählt. Kantonspolizei Freiburg 36 / 89

37 Detailbereiche 2.3. Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Abbildung 21: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität ,7% ,8% 50% Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) 45 66,7% 94 80,9% 109% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 25 48,0% 39 76,9% 56% Vergewaltigung (Art. 190) 23 78,3% 25 52,0% 9% Schändung (Art. 191) 6 50,0% 7 57,1% 17% Exhibitionismus (Art. 194) 10 20,0% 14 57,1% 40% Pornographie (Art. 197) 29 86,2% 37 91,9% 28% Sexuelle Belästigung (Art. 198) 25 72,0% 31 38,7% 24% Übrige Straftaten gegen die sex. Integrität 5 80,0% 5 80,0% 0% Tabelle 20: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Kantonspolizei Freiburg 37 / 89

38 Detailbereiche Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Abbildung 22: Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). Kantonspolizei Freiburg 38 / 89

39 Detailbereiche 2.4. Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Abbildung 23: Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.). Kantonspolizei Freiburg 39 / 89

40 Detailbereiche Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen das Vermögen ,2% ,3% -1% Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) ,0% ,1% 18% Veruntreuung (Art. 138) ,0% ,5% -1% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,7% ,4% -1% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) ,8% 943 5,3% 15% Raub (Art. 140) 56 46,4% 60 53,3% 7% Sachentziehung (Art. 141) 1 100,0% 4 75,0% 300% Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) 61 6,6% 46 4,3% -25% Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143bis) 21 14,3% 35 14,3% 67% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,0% ,4% -14% Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) ,0% ,3% 0% Betrug (Art. 146) ,7% ,5% 42% Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) ,8% ,7% -32% Zechprellerei (Art. 149) 22 95,5% 15 66,7% -32% Erschleichen Leistung (Art. 150) 10 60,0% 13 61,5% 30% Erpressung (Art. 156) 37 18,9% 62 12,9% 68% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) 6 50,0% 7 42,9% 17% Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) ,0% Hehlerei (Art. 160) 77 98,7% 73 97,3% -5% Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) 2 100,0% 2 50,0% 0% Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) 1 100,0% 2 0,0% 100% Übrige Vermögensstraftaten 37 18,9% 55 10,9% 49% Tabelle 21: Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 9 Seit 2013 wird der Art. 94 SVG "Entwendung zum Gebrauch" bei den Fahrzeugdiebstählen nicht mehr berücksichtigt. Kantonspolizei Freiburg 40 / 89

41 Detailbereiche 2.5. Raub Tatmittel bei Raub Abbildung 24: Raub (Art. 140): Tatmittel Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Raub (Art. 140) 56 46,4% 60 53,3% 7% Schusswaffe 2 0,0% 10 90,0% 400% Schneid-/Stichwaffe 8 50,0% 12 50,0% 50% Schlag-/Hiebwaffe 1 100,0% 2 50,0% 100% Körpergewalt 37 48,6% 26 42,3% -30% Verbale Drohung 1 100,0% 4 0,0% 300% Anderes Tatmittel 7 28,6% 6 83,3% -14% Unbekanntes Tatmittel 0 0 0% Tabelle 22: Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Kantonspolizei Freiburg 41 / 89

42 Detailbereiche 2.6. Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Abbildung 25: Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nicht Vorgehen oder Örtlichkeit, jedoch verschiedene Formen des Diebstahls. Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass einzelne Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen in Einkaufsgeschäften festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.b. Regierungsstatthalter) abgewickelt werden können. Die effektive Zahl der registrierten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann. Kantonspolizei Freiburg 42 / 89

43 Detailbereiche Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) ,7% ,4% -1% Allgemeiner Diebstahl ,9% ,8% -3% Einbruchdiebstahl ,6% ,4% -0% Einschleichdiebstahl ,3% ,4% -4% Ladendiebstahl ,4% ,1% -14% Entreissdiebstahl 29 17,2% 42 4,8% 45% Taschendiebstahl 473 5,1% 458 6,1% -3% Trickdiebstahl ,8% ,8% -4% Fahrzeugeinbruchdiebstahl ,8% ,9% 3% Diebstahl ab/aus Fahrzeug ,5% ,8% 16% Hausgenossendiebstahl 0 0 0% Tabelle 23: Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Abbildung 26: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). Kantonspolizei Freiburg 43 / 89

44 Detailbereiche Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 27: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Kantonspolizei Freiburg 44 / 89

45 Detailbereiche 2.7. Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Abbildung 28: Fahrzeugdiebstahl: Verteilung nach Fahrzeugtyp Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Fahrzeugdiebstahl ,8% 943 5,3% 15% Schwere Fahrzeuge 6 33,3% 5 40,0% -17% Personenwagen 72 27,8% 63 31,7% -13% Motorräder 57 19,3% 40 10,0% -30% Motorfahrräder 75 5,3% 58 8,6% -23% Fahrräder 596 2,9% 766 2,3% 29% Übrige Fahrzeuge 15 13,3% 11 9,1% -27% Tabelle 24: Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich 10 Seit 2013 wird der Art. 94 SVG "Entwendung zum Gebrauch" bei den Fahrzeugdiebstählen nicht mehr berücksichtigt. Kantonspolizei Freiburg 45 / 89

46 Detailbereiche 2.8. Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Abbildung 29: Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Der Artikel 144 StGB Sachbeschädigung kann in verschiedensten Kontexten vorkommen. Besonders häufig ist die Kombination mit Diebstahl, wenn z.b. bei einem Einbruchdiebstahl durch das gewaltsame Vorgehen ein Sachschaden entsteht. Daneben kann Sachbeschädigung aber auch bei gewalttätigen Auseinandersetzungen etc. vorkommen. Unter Vandalismus werden nur die Formen der mutwilligen Sachbeschädigungen verstanden, bei denen es um reine Zerstörungslust ohne weiteren Zweck geht, dies unabhängig von der entstandenen Schadenssumme Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz zu Vorjahr Total Sachbeschädigungen ,3% ,7% -6% Im Kombination mit Diebstahl ,0% ,3% 0% Vandalismus ,7% ,3% -13% Übrige Formen ,0% ,7% -18% Tabelle 25: Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten Kantonspolizei Freiburg 46 / 89

47 Detailbereiche Vandalismus nach Vorgehensweise Abbildung 30: Vandalismus nach Vorgehensweise Kantonspolizei Freiburg 47 / 89

48 Detailbereiche Vandalismus nach Örtlichkeit oder Objekt Abbildung 31: Vandalismus nach Örtlichkeit oder Objekt Kantonspolizei Freiburg 48 / 89

49 Detailbereiche 2.9. Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung11 Abbildung 32: Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 11 Am 1. Oktober 2013 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in der obenstehenden Grafik/Tabelle nicht ersichtlich. Diese umfasst nur die Anzeigen. Kantonspolizei Freiburg 49 / 89

50 Detailbereiche Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Widerhandlungen gegen das BetmG ,8% ,5% 24% Total Besitz/Sicherstellung ,5% ,2% 38% Besitz/Sicherstellung Übertretung 0 0 0% Besitz/Sicherstellung leichter Fall ,4% ,1% 40% Besitz/Sicherstellung schwerer Fall ,0% ,0% -33% Total Konsum ,0% ,9% 22% Total Anbau/Herstellung ,3% ,4% -9% Anbau/Herstellung Übertretung 0 0 0% Anbau/Herstellung leichter Fall ,2% ,3% -8% Anbau/Herstellung schwerer Fall 4 100,0% 2 100,0% -50% Total Handel ,0% ,6% 4% Handel leichter Fall ,0% ,5% -4% Handel schwerer Fall ,0% ,0% 51% Total Schmuggel 36 97,2% ,0% 6% Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall 32 96,9% ,0% -16% Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall 4 100,0% ,0% 175% Tabelle 26: Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich 12 Am 1. Oktober 2013 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in der obenstehenden Grafik/Tabelle nicht ersichtlich. Diese umfasst nur die Anzeigen. Kantonspolizei Freiburg 50 / 89

51 Detailbereiche Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln13 Abbildung 33: Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln 13 Am 1. Oktober 2013 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in der obenstehenden Grafik/Tabelle nicht ersichtlich. Diese umfasst nur die Anzeigen. Kantonspolizei Freiburg 51 / 89

52 Detailbereiche Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 34: Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Kantonspolizei Freiburg 52 / 89

53 Detailbereiche Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o.a. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländerinnen Tabelle 27: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o.a. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländerinnen Tabelle 28: Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Kantonspolizei Freiburg 53 / 89

54 Detailbereiche Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Anzahl Registrierungen (Fälle) >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Tabelle 29: Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Differenz Vorjahr Männer 0 0 0% Frauen 0 0 0% Erwachsene 0 0 0% Minderjährige 0 0 0% Schweizer/innen 0 0 0% Ausländer/innen 0 0 0% Total registrierte Drogentote 0 0 0% Tabelle 30: Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Die Festlegung der Todesursache einer Person fällt nicht in den Kompetenzbereich der Polizei. Eine Zuordnung nach medizinischen Kriterien ist daher nicht möglich. Die Polizei wird oftmals aber bestimmt nicht immer hinzugerufen, wenn eine Person an den Folgen des Drogenkonsums verstirbt. Die ausgewiesenen Zahlen sind insofern als Angabe zu verstehen, wie oft die Polizei bei einer Intervention von einem Drogentoten ausging. Die Zahl der medizinisch diagnostizierten «Drogentoten» wird deshalb von den polizeilichen Zahlen abweichen. Kantonspolizei Freiburg 54 / 89

55 Detailbereiche Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Fälle Stück/Tabletten/ Dosis/Joints Kilo ml Pflanzen Hanfprodukte 14 Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) 78 40, Hanf (Pflanze mit Blüten: getrocknet) 14 0, Haschisch ,962 Haschischöl Marihuana ,901 5 Stimulantien Amphetamin 24 0,076 Crack Ecstasy Khat 3 0,972 Kokablätter Kokain ,172 Methamphetamin (Thaipillen, Ice, Crystal) ,016 Mephedron Opiate Heroin 82 2,233 Morphin-/Heroin-Base Opium Methadon 2 7 Andere Substitutionsprodukte Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) 12 4,497 LSD 5 37 Mescaline Andere Halluzinogene Andere Substanzen GHB/GBL 3 1, ,000 Andere Betäubungsmittel 1 3 Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung (Swissmedic Verzeichnis e) Rezeptpflichtige betäubungsmittelhaltige Medikamente Rezeptfreie betäubungsmittelhaltige Medikamente 1 2 Substanzart noch unbekannt Tabelle 31: Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln 14 Am 1. Oktober 2013 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in der obenstehenden Grafik/Tabelle nicht ersichtlich. Diese umfasst nur die Anzeigen. Kantonspolizei Freiburg 55 / 89

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