Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Kanton Solothurn. Jahresbericht 2012

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1 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Kanton Solothurn Jahresbericht 2012

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Übersicht Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz (AuG) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Beschuldigte Personen nach Gesetzen Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB)

3 3 Detailbereiche Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Schwere Körperverletzung Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: öffentlich-privat Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Vandalismus nach Vorgehensweise Vandalismus nach Örtlichkeit oder Objekt Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln

4 Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Zeitreihen Tabellen Straftaten nach Gesetzen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Strafgesetzbuch: Straftaten nach Bezirken Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Bezirken Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Ausländergesetz Ausländergesetz: Straftaten nach Bezirken Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Gewaltstraftaten Straftaten häusliche Gewalt Straftaten gegen das Vermögen Grafiken Straftaten nach Gesetzen Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Straftaten gegen Leib und Leben Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Kantonale Erweiterungen nach Bedarf Kantonale Ereignisse Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) Methodisches Glossar Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat/Beschuldigte Person Geschädigte Person

5 6.2.5 Ständige Wohnbevölkerung Gemeindestand Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung Kennzahlen Absolute Zahlen Relative Zahlen Grafiken Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis

6 1 Einleitung Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung ausgewählter polizeilich registrierter Straftaten resp. Straftatengruppen. Einerseits wird damit die seitens der Bevölkerung angezeigte Kriminalität und andererseits die durch die Kontrolltätigkeit der Polizei erfasste Kriminalität aufgezeichnet. Polizeilich nicht erfasste Straftaten (Dunkelfeld) finden in dieser Statistik keinen Eingang. Im Folgenden heben wir die wichtigsten Zahlen des vergangenen Jahres hervor (Zahlen des Vorjahres 2011 finden Sie jeweils in Klammern), fassen Schwerpunkte zusammen und weisen auf festzustellende Tendenzen hin. Dabei handelt es sich um Einschätzungen. Straftaten Im Jahr 2012 wurden insgesamt (20'745) Straftaten polizeilich erfasst. Dies stellt eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von Straftaten dar, was einem Anstieg um 12,5% entspricht. Im ausschliesslichen Bereich des Strafgesetzbuches ergab sich mit 18% die höchste Zunahme der vergangenen Jahr. Eine genauere Analyse der Entwicklung ergibt, dass diese fast ausschliesslich auf den Bereich der Vermögensdelikte zurückzuführen ist, wobei ein grosser Fall von Wirtschaftskriminalität mit über 500 Geschädigten und rund registrierten Straftaten zu Buche schlägt. Aufklärungsquote Als aufgeklärt gilt eine Straftat, wenn nach polizeilichem Ermessen mindestens eine Person als Urheber dieser Straftat identifiziert werden kann. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich bei Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Ausländergesetz die Ermittlungen in der Regel von Anfang an, gegen eine identifizierte Täterschaft richten. Dementsprechend ist bei diesen Straftaten die Aufklärungsquote sehr hoch. Die Aufklärungsquote der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch betrug im Berichtsjahr erfreuliche 32% (29%) und liegt damit über dem schweizerischen Durchschnitt. In dieser Aufklärungsquote nicht enthalten sind die im Jahr 2012 aufgeklärten Delikte aus den Vorjahren. Diese werden lediglich in einer speziellen Abbildung (Nr. 3) für einige wenige Delikte ausgewiesen. Vor allem bei Einbruchdiebstählen liegt die Zahl der nachträglich aufgeklärten Delikte oft relativ hoch, weil gerade bei diesen Delikten aufgrund von Ermittlungen häufig nachträglich noch Erfolge erzielt werden. Mit den Zahlen der aufgeklärten Einbruchdiebstähle aus den Vorjahren liegt die Aufklärungsquote bei diesen Straftaten bei 13% (14%). Straftaten gegen Leib und Leben Erneut musste eine leichte Zunahme dieser Delikte um 4% auf 872 (842) Straftaten registriert werden. Mit 9 Tötungsdelikten, wovon drei vollendete, liegt die Anzahl dieser schwersten Delikte im Berichtsjahr leicht über dem Durchschnitt, wie auch die 19 schweren Körperverletzungen. Die Straftaten wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sind im vergangenen Jahr stabil geblieben. Die Aufklärungsquote bei den Delikten gegen Leib und Leben belief sich auf 90,4%. Dies resultiert auch daraus, dass die Kantonspolizei Solothurn solche Delikte bei der Bearbeitung priorisiert und die vorhandenen Ressourcen gezielt zu deren Aufklärung einsetzt. Vermögensdelikte (11 265) Straftaten erfolgten gegen das Vermögen, was der grössten Zunahme (21,7%) der vergangenen Jahre entspricht. Dieser Exploit ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Erstens hat ein Fall von Wirtschaftskriminalität mit über 500 Geschädigten statistisch mit über Straftaten gegen das Vermögen zu Buche geschlagen, zweitens haben sich die Fahrzeugaufbrüche auf 754 (410) beinahe verdoppelt, drittens haben die Taschen-, Laden- und Einschleichediebstähle ebenfalls im zweistelligen Prozentbereich zugelegt. Die Einbruchdiebstähle haben mit (1 739) im 6

7 Berichtsjahr wieder leicht zugenommen. Die steigende Tendenz bei den Einbruchdiebstählen, welche sich bereits Ende Jahr 2011 und Anfang 2012 abzeichnete, hat sich im Jahr 2012 bestätigt, aber nicht im gleichen Umfang wie in den angrenzenden Kantonen. Die Ursache für die starke Zunahme im Bereich der Vermögensdelikte liegt zu einem grossen Teil in der aktuellen Migrationslage. Anhaltungen und Ermittlungen zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der Beschuldigten dieser Delikte nordafrikanischer Herkunft sind. Im Kanton Solothurn wie auch in den umliegenden Kantonen ist zu beobachten, dass die Zunahme dieser Straftaten mit den neuen Migrationsströmen aus Nordafrika einhergeht. Diese Beurteilung wird durch die Nationalitätenstatistik der Beschuldigten gestützt. Bei der Betrachtung der Gesamtzahlen ist zu berücksichtigen, dass bei Einbruchdiebstählen und Fahrzeugaufbrüchen jeweils pro Fall mehrere Straftatbestände erfüllt sind. In der Kriminalstatistik generieren sie zwei bis drei Straftaten. Ein Einbruchdiebstahl bedeutet drei Straftaten in der Statistik (Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch) wodurch die Häufigkeitszahlen markant beeinflusst werden. Raubdelikte verzeichneten eine nicht signifikante Abnahme und verhielten sich insgesamt stabil. Eine weitere starke Zunahme musste wiederum im Bereich der unbefugten Datenbeschaffung festgestellt werden. Wurden im Jahr 2010 noch sieben solche Straftaten registriert, waren es im Jahr 2011 deren 75 und im aktuellen Berichtsjahr solche Straftaten. Dies steht im direkten Zusammenhang mit dem Phänomen des Skimming. Diesbezüglich sind zahlreiche Präventionsveranstaltungen national sowie kantonal durch die Polizei durchgeführt worden. Drohungen und Nötigungen Die Drohungen haben nach einem dreijährigen Anstieg um 13% abgenommen. Die Nötigungen haben nach einer Abnahme im vergangenen Jahr (22%) wieder eine starke Zunahme zu verzeichnen. Straftaten gegen die sexuelle Integrität Mit 209 (158) Straftaten gegen die sexuelle Integrität weist das Berichtsjahr eine überdurchschnittliche Anzahl dieser Delikte auf. Die Analyse der Zahlen zeigt aber, dass die Zunahme zum allergrössten Teil auf den Tatbestand des Exhibitionismus und den Übertretungstatbestand der sexuellen Belästigung zurückzuführen ist. Die schweren Delikte wie Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung sind statistisch stabil geblieben. Betäubungsmitteldelikte Im Vergleich zum Vorjahr wurden mit (2 528) 25% weniger Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert. Im Bereich der Betäubungsmitteldelikte hängt die Anzahl der registrierten Delikte stark von der Kontrolltätigkeit der Polizei ab. Im Gegensatz zur Kriminalität im Bereich des Strafgesetzbuches kommt es in diesem Bereich selten zu einer Anzeigeerstattung. Die Polizei muss kontrollierend aktiv werden, um Straftaten festzustellen und zur Anzeige zu bringen. Mit einer Abnahme der Zahlen ist somit nicht unbedingt eine Abnahme des Drogenkonsums oder des Drogenhandels zu verbinden. Die Abnahme der Delikte ist zum allergrössten Teil in den Städten Olten und Solothurn (je -33%) zu verzeichnen. Der Grund dürfte in der ereignisbedingten veränderten Prioritätensetzung (Bekämpfung von Fahrzeugaufbrüchen, u.a.) und dem seit 2010 bestehenden Zusammenarbeitsmodell zwischen der Kantons- und den Stadtpolizeien liegen. 7

8 Geographische Verteilung von Straftaten Nach wie vor weisen neben den Städten Solothurn und Olten vor allem die Gemeinden Oensingen, Härkingen und Egerkingen im Bezirk Gäu eine hohe Dichte von Straftaten aus. Die Stadt Grenchen weist im Vergleich zu diesen Gemeinden eine geringere Belastung auf. Schwierig und nicht eindeutig festzustellen ist, wie unter anderem die Polizeiarbeit, die Zentrumsfunktion, die Siedlungsstruktur (Einkaufszentren, Postzentrum, Logistikfirmen, etc.) oder die gute Verkehrsanbindung die Deliktsdichte beeinflussen. Erst ein Mehrjahresvergleich zeigt ausssagekräftige Tendenzen auf. Demnach nahm bei den 12 grössten Gemeinden die Häufigkeitszahl innert vier Jahren in Solothurn und Oensingen um 23% und in Olten um 21% zu. In der dritten Stadt Grenchen um 4%. Markant abgenommen hat die Deliktsdichte in Gerlafingen um 25%, in Balsthal um 19% und in Zuchwil um 15%. Die enorme Zunahme in der Gemeinde Bellach ist zu relativieren. Diese geht auf einen einzigen Fall von Wirtschaftskriminalität zurück, welcher wegen über 500 Geschädigten mit über 1100 Straftaten in der Statistik Eingang fand. Die Häufigkeitszahl wird in Bellach im nächsten Jahr wieder zurückgehen. Häusliche Gewalt Die Anzahl der Delikte im Rahmen von Häuslicher Gewalt ist merkbar um 14% auf 681 (600) angestiegen, wovon fast alle Straftaten betroffen waren. Die Anzahl der Tätlichkeiten hat erneut zugenommen. Weiter grössere Zunahmen waren bei den Beschimpfungen und Nötigungen im Rahmen von Häuslicher Gewalt festzustellen. Nach einem Rückgang im Vorjahr ist die Anzahl der beanzeigten Drohungen im Rahmen von Häuslicher Gewalt mit 159 (156) stabil geblieben. Erfreulicherweise ist die Anzahl der einfachen Körperverletzungen um signifikante 25% zurückgegangen. Im Berichtsjahr mussten zwei Tötungsdelikte und vier schwere Körperverletzungen im Rahmen von Häuslicher Gewalt registriert werden. Altersstruktur von beschuldigten Personen Straftaten gegen das Strafgesetzbuch: Der relative Anteil der minderjährigen beschuldigten Personen ist im Berichtsjahr markant gesunken. Der Anteil beläuft sich in dieser Altersgruppe noch auf 11,9% (14,9%). Dieser Rückgang ist in der PKS erstmals feststellbar und bestätigt die subjektiv durch die Polizei und von der Jugendanwaltschaft objektiv festgestellte Entspannung auf dem Gebiet der Jugendkriminalität. Auch die Altersgruppe zwischen 18 und 24 Jahren zeigte einen leichten Rückgang auf einen Anteil von 19,3% (20,5%) aller beschuldigten Personen. Somit waren 31,2% (35,4%) aller beschuldigten Personen unter 25 Jahre alt. Die in den vergangenen Jahren beobachtete eher rückläufige Tendenz bei jungen Beschuldigten bestätigt sich. Auffällig war ein Anstieg in der Altersgruppe der Jährigen und dort vor allem bei den weiblichen Beschuldigten. Dort musste ein Zuwachs um 80% auf 90 (50) weibliche Beschuldigte im Alter zwischen 25 und 29 Jahren verzeichnet werden. Die weiblichen Beschuldigten in der unteren Alterskategorie haben im gleichen Zeitraum abgenommen. Es scheint so, dass gewisse Personen nun in eine andere Alterskategorie aufgestiegen sind. Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz: Die Gesamtzahl der beschuldigten Drogenkonsumenten ging stark auf 784 (939) zurück. Dies ist wie oben im Kapitel Betäubungsmitteldelikte bereits ausgeführt auf eine veränderte Kontrollaktivität zurück zu führen. Die Gruppe der unter 18 Jahre alten Personen stellte dabei mit 72 Personen einen Anteil von 9,2 % (13%). Der Anteil in dieser Gruppe ist deutlich zurückgegangen. Die Altersgruppe der 18 8

9 bis 24 Jährigen weist mit 272 Personen einen Anteil von 34,7% (34,4%) auf. Somit sind annähernd 44% der beschuldigten Drogenkonsumenten unter 25 Jahre alt. Nationalität von beschuldigten Personen Die weitaus grösste Anzahl der Delikte gegen das StGB und das BetmG werden durch Schweizer und durch die ständige ausländische Wohnbevölkerung begangen. In beiden Deliktsbereichen musste jedoch in der Berichtsperiode eine Zunahme des Anteils der Asylbevölkerung und der übrigen ausländischen Bevölkerung verzeichnet werden. Von den Total beschuldigten Personen im Bereich des StGB waren Schweizer, was einem Anteil von 51% (54%) entspricht. Der Ausländeranteil setzt sich zu 32% (33%) aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung und zu 17% (13%) aus dem Bereich Asyl und übrige Ausländer zusammen. Die grösste Gruppe von ausländischen Beschuldigten stammt nach wie vor aus der Türkei und den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, sowie Deutschland und Italien. Bereits im letzten Bericht konnte auf die stark zunehmende Tendenz bei den Zahlen bei Straftätern aus dem nordafrikanischen Raum hingewiesen werden. Der damals erwartete weitere Anstieg zeigt sich nun klar in der Statistik. Beschuldigte aus Tunesien haben um 97%, aus Marokko um 68% und aus Algerien um 29% zugenommen. Betrachtet man die Entwicklung über zwei Jahre so zeigt sich, dass im Jahr 2010 noch 58 beschuldigte Personen aus diesen Staaten kamen. In der Berichtsperiode waren es bereits 147 Personen, was mehr als einer Verdoppelung entspricht. Bei diesen Gruppen sind die meisten Beschuldigten entweder dem Asylbereich oder dem Bereich «übrige Ausländer» zuzuordnen. Nur ein sehr kleiner Anteil gehört zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung. Zudem sind viele davon Mehrfachtäter und begingen mehrere Delikte. Der Migrationsdruck aus Nordafrika zeigt Auswirkungen auf die Kriminalität, insbesondere im Bereich der Vermögensdelikte. Solothurn im März 2013 Major Urs Bartenschlager, lic. iur. Chef Kriminal-Abteilung 9

10 2 Übersicht 2.1 Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Abbildung 1: Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen. Je nach kantonaler Zuständigkeitsregelung fallen diverse Bundesnebengesetze zudem nicht in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei (z.b. Transportgesetz oftmals bei der Bahnpolizei). Es muss daher davon ausgegangen werden, dass einzelne registrierte Straftaten gegen die Bundesnebengesetze nicht in die polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen, sondern direkt an die Justizbehörden gelangen. 10

11 2.1.2 Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Strafgesetzbuch (StGB) % % 18% Betäubungsmittelgesetz (BetmG) % % -25% Ausländergesetz (AuG) % % 31% Übrige Bundesnebengesetze % % -13% Tabelle 1: Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 2.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Abbildung 2: Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches und eine Auswahl der wichtigsten Straftaten ausgewiesen. Die Art. 114 und 115 wurden nicht ausgewiesen, um die Vergleichbarkeit der Daten mit den Tabellen zu den Gewaltdelikten zu gewährleisten. Bei den Angaben zum Hausfriedensbruch muss berücksichtigt werden, dass ein sehr grosser Teil dieser Straftaten im Zusammenhang mit einem Diebstahl (insbesondere Einbruchdiebstahl) verzeigt wird. Dennoch fallen diese Straftaten auch unter diesen Umständen unter den Titel der Straftaten gegen die Freiheit und werden dort im Total berücksichtigt. Bei den Detailangaben zu diesem Titel werden aber nur Hausfriedensbrüche, die nicht im Zusammenhang mit Diebstahl begangen wurden, ausgewiesen. 11

12 2.2.2 Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Strafgesetzbuch ,1% ,8% 18% Total gegen Leib und Leben ,4% ,4% 4% Vollendete Tötungsdelikte (Art /116) 1 100,0% 3 100,0% 200% Versuchte Tötungsdelikte (Art /116) 3 100,0% 6 83,3% 100% Schwere Körperverletzung (Art. 122) ,0% 19 94,7% 90% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,5% ,1% -5% Total gegen das Vermögen ,2% ,7% 24% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,1% ,0% 23% davon Einbruchdiebstahl ,1% ,0% 8% davon Entreissdiebstahl 19 0,0% 18 22,2% -5% Fahrzeugdiebstahl, inkl. SVG Entwendungen ,7% ,2% -1% Raub (Art. 140) 57 42,1% 54 37,0% -5% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,0% ,0% -11% Betrug (Art. 146) ,3% ,1% 22% Erpressung (Art. 156) 3 100,0% 8 75,0% 167% Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) ,0% 19 94,7% -10% Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich ,8% ,7% -8% Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) 80 81,3% 91 92,3% 14% Total gegen die Freiheit ,5% ,9% 7% Drohung (Art. 180) ,7% ,0% -13% Nötigung (Art. 181) 59 93,2% 98 89,8% 66% Menschenhandel (Art. 182) 0 k.a ,0% k.a. Freiheitsberaubung (Art. 183) 6 83,3% 13 92,3% 117% Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) ,9% ,8% -21% Total gegen die sexuelle Integrität ,5% ,5% 32% Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) 30 96,7% 33 97,0% 10% Vergewaltigung (Art. 190) 21 85,7% 22 81,8% 5% Exhibitionismus (Art. 194) 16 12,5% 32 15,6% 100% Pornografie (Art. 197) 30 96,7% 29 89,7% -3% Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen ,9% ,8% -13% Brandstiftung (Art. 221) 31 35,5% 36 22,2% 16% Total gegen die öffentliche Gewalt ,4% ,0% 6% Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) 70 98,6% 70 97,1% 0% Total gegen die Rechtspflege 81 97,5% 75 93,3% -7% Geldwäscherei (Art. 305bis) 5 100,0% 9 100,0% 80% Übrige Straftaten gegen das StGB ,2% ,4% 21% Tabelle 2: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 12

13 2.2.3 Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Abbildung 3: Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung (inkl. nachträglicher Aufklärungen) Die Aufklärung einer Straftat kann durch die polizeiliche Ermittlungstätigkeit eines Kantons, durch die namentliche Beschuldigung durch einen Geschädigten oder Zeugen, durch eine grossräumigere Fahndung etc. erfolgen. Die Zahl der Aufklärungen kann nicht zum Ausdruck bringen, wie und durch wen die Aufklärung erfolgte, sie ist auch nicht über alle Straftatbestände gleichermassen als Indikator für die Effizienz der Polizeiarbeit verwendbar. Unter nachträglichen Aufklärungen werden Straftaten verstanden, die bereits in einem früheren Jahr statistisch ausgewiesen wurden, für die aber erst im aktuellen statistischen Kalenderjahr beschuldigte Personen registriert wurden. 13

14 2.3 Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Die Häufigkeitszahlen können aber nicht die unterschiedlich starke Pendlerpopulation, die insbesondere in grossen Städten einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen hat, berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 4: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken 14

15 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,9 16% Lebern , ,2 59% Solothurn , ,4 14% Wasseramt , ,2 4% Gäu , ,9 7% Gösgen , ,0 18% Dorneck , ,9 14% Thal , ,5-7% Thierstein , ,0 13% Bucheggberg , ,7 66% Tabelle 3: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken 15

16 Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 5: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 16

17 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,9 15% Solothurn , ,4 14% Grenchen , ,2-0% Zuchwil , ,3-6% Biberist , ,5-9% Dornach , ,6 28% Trimbach , ,0 28% Derendingen , ,5 2% Balsthal , ,0-1% Oensingen , ,4 0% Bellach , ,7 446% Gerlafingen , ,6 9% Wangen bei Olten , ,4 30% Bettlach , ,8-25% Schönenwerd , ,7 26% Dulliken , ,6 6% Hägendorf , ,7 8% Lostorf , ,3 11% Niedergösgen , ,7 39% Langendorf , ,2 4% Breitenbach , ,9 27% Luterbach , ,3 41% Erlinsbach (SO) , ,3-20% Egerkingen , ,2-10% Selzach , ,5 49% Hofstetten-Flüh , ,0-37% Kappel (SO) , ,8 54% Subingen , ,0-20% Däniken , ,6-17% Lohn-Ammannsegg , ,9 43% Mümliswil-Ramiswil , ,1 18% Gretzenbach , ,1-11% Deitingen , ,5 37% Riedholz , ,5 121% Obergösgen , ,3-8% Wolfwil , ,6 110% Büsserach , ,6 16% Neuendorf , ,2 23% Oberbuchsiten , ,5 18% Nunningen , ,8-18% Übrige Gemeinden , ,6 26% Tabelle 4: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 17

18 2.3.2 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten) und die für die Kontrolle verfügbaren Personalressourcen, die das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich wesentlich beeinflussen, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Verzeigungen wegen Konsum sehr häufig sind und das Bild massgeblich mitbestimmen Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 6: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken 18

19 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,1-30% Solothurn , ,7-33% Lebern , ,0-19% Gösgen , ,6 22% Wasseramt , ,0-32% Gäu , ,2-25% Thierstein , ,5 186% Dorneck , ,4 2% Thal , ,3-53% Bucheggberg , ,3-17% Tabelle 5: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken 19

20 Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 7: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 20

21 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,8-33% Solothurn , ,7-33% Grenchen , ,7 2% Zuchwil , ,8-36% Biberist , ,5-32% Dornach , ,0 19% Trimbach , ,6 7% Derendingen , ,7-63% Balsthal , ,0-42% Oensingen , ,8-19% Bellach , ,9 25% Gerlafingen , ,8-4% Wangen bei Olten , ,9-61% Bettlach , ,5-63% Schönenwerd , ,8 8% Dulliken , ,3 10% Hägendorf , ,6-25% Lostorf , ,1-8% Niedergösgen , ,2 238% Langendorf , ,1-69% Breitenbach , ,2 83% Luterbach , ,7-10% Erlinsbach (SO) , ,6 80% Egerkingen , ,0-35% Selzach , ,5-33% Hofstetten-Flüh , ,6-20% Kappel (SO) , ,3 45% Subingen , ,0-65% Däniken , ,3 125% Lohn-Ammannsegg , ,4 k.a. Mümliswil-Ramiswil , ,0-100% Gretzenbach , ,5-8% Deitingen , ,0 120% Riedholz , ,3 40% Obergösgen , ,3 75% Wolfwil , ,0-67% Büsserach , ,0 100% Neuendorf , ,2 9% Oberbuchsiten , ,8-38% Nunningen , ,6 367% Übrige Gemeinden , ,8-26% Tabelle 6: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 21

22 2.3.3 Ausländergesetz (AuG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die geografische Lage (Grenzgebiete) und die Kontrollintensität, die einen grossen Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich haben, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 8: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken 22

23 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,6 71% Solothurn , ,0-2% Wasseramt , ,5 13% Lebern , ,6-1% Gäu , ,3 53% Gösgen , ,8 2% Thal , ,8 200% Thierstein , ,9 33% Dorneck , ,5 0% Bucheggberg , ,1 k.a. Tabelle 7: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken 23

24 Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 9: Ausländergesetz: Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 24

25 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,2 89% Solothurn , ,0-2% Grenchen , ,3-19% Zuchwil , ,0 80% Biberist , ,6-19% Dornach , ,0 0% Trimbach , ,8-17% Derendingen , ,5 150% Balsthal , ,0 100% Oensingen , ,6 80% Bellach , ,4-33% Gerlafingen , ,5-37% Wangen bei Olten , ,8-43% Bettlach , ,0 0% Schönenwerd , ,4-88% Dulliken , ,0 27% Hägendorf , ,9 33% Lostorf , ,0 0% Niedergösgen , ,3 k.a. Langendorf , ,4 k.a. Breitenbach , ,3 167% Luterbach , ,0-100% Erlinsbach (SO) , ,2 k.a. Egerkingen , ,1 63% Selzach , ,0 0% Hofstetten-Flüh , ,7 k.a. Kappel (SO) , ,7 k.a. Subingen , ,0-100% Däniken , ,4 0% Lohn-Ammannsegg , ,0 0% Mümliswil-Ramiswil , ,6 k.a. Gretzenbach , ,0 0% Deitingen , ,5 0% Riedholz , ,9 k.a. Obergösgen , ,0-100% Wolfwil , ,5 0% Büsserach , ,0 0% Neuendorf , ,1 100% Oberbuchsiten , ,1-14% Nunningen , ,0 0% Übrige Gemeinden , ,1 48% Tabelle 8: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 25

26 2.4 Beschuldigte Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Die nachfolgend ausgewiesenen Beschuldigtenpopulationen umfassen auch Personen, die nicht der Wohnbevölkerung zugerechnet werden. Ein Vergleich mit der Wohnbevölkerung ist deshalb nur für Beschuldigte aus der Wohnbevölkerung und unter Berücksichtigung von Alterskategorie und Geschlecht zulässig Strafgesetzbuch (StGB) Abbildung 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 26

27 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Abbildung 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Abbildung 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 27

28 2.4.2 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) 28 Abbildung 13: Beschuldigte: Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnb.): Aufenthalter (Ausweis B) Niedergelassene (Ausweis C) Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Diplom. Personal, intern. Funktionäre (Ausweis Ci)) Asylbevölkerung (A. Asyl): Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) Asylsuchende (Ausweis N) Schutzbedürftige (Ausweis S) Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): Kurzaufenthalter (Ausweis L) Grenzgänger (Ausweis G) Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp Rückweisung an der Grenze Illegaler Aufenthalt Im Meldeverfahren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei Statpop (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist.

29 Anmerkung zum AuG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten zu gewährleisten, müsste die Anzahl beschuldigter Personen einer Nationalität zusätzlich zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger in Bezug gesetzt und auf 1000 Personen umgerechnet werden. Dies ergibt lediglich auf nationaler Ebene Sinn, da die kantonalen Zahlen teilweise sehr tief sind und die interkantonale Mobilität der Beschuldigten nicht zu unterschätzen ist. Die entsprechenden Bevölkerungszahlen werden jedoch erst in einigen Monaten verfügbar sein. Insbesondere bei kleinen Personenzahlen darf aber selbst die so berechnete Belastungsrate nicht überinterpretiert werden, da bereits die Zu-/Abnahme um eine einzelne Person zu einer starken Veränderung eben dieser Zahl führt. Die Nationalitäten Serbien und Serbien-Montenegro mussten leider gruppiert werden. Da die politischen Veränderungen in diesen Ländern noch nicht sehr lange her sind, haben viele Personen noch keine aktualisierten Ausweispapiere. Eine differenzierte Zuordnung ist deshalb noch nicht möglich. 29

30 Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich 1 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Türkei Italien Serbien/Montenegro Deutschland Kosovo Tunesien Rumänien Algerien Bosnien und Herzegowina Mazedonien Sri Lanka Marokko Nigeria Bulgarien Kroatien Portugal Georgien Spanien Dominikanische Republik Brasilien Eritrea Ungarn Somalia Irak Slowakei Russland Belarus Albanien Polen Frankreich Guinea Übrige Nationalitäten Tabelle 9: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 1 Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. 30

31 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich 2 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Türkei Italien Nigeria Deutschland Serbien/Montenegro Tunesien Algerien Kosovo Portugal Mazedonien Albanien Marokko Übrige Nationalitäten Tabelle 10: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 2 Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. 31

32 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich 3 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Bulgarien Ungarn Nigeria Algerien Rumänien Serbien/Montenegro Tunesien Kosovo Polen Marokko Thailand Übrige Nationalitäten Tabelle 11: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 3 Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. 32

33 2.4.4 Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die Straftaten können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 12: Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufigere 2er- oder 3er-Straftatenkombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 13: Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person 33

34 Die häufigste 2er-Straftatenkombination im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz ist der Besitz resp. die Sicherstellung im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 14: Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen >10 Anzahl Straftaten Tabelle 15: Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, ob Straftaten alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet. 34

35 3 Detailbereiche 3.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Abbildung 14: Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form 35

36 3.1.2 Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Gewaltstraftaten ,6% ,3% 1% Schwere Gewalt (angewandt) 35 91,4% 50 88,0% 43% Tötungsdelikt (Art /116) 4 100,0% 9 88,9% 125% Tötungsdelikt mit Schusswaffe 2 100,0% 6 83,3% 200% Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe 2 100,0% 2 100,0% 0% Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe 0 k.a. 0 k.a. 0% Tötungsdelikt mit Körpergewalt 0 k.a. 0 k.a. 0% Tötungsdelikt anderes Tatmittel 0 k.a ,0% k.a. Tötungsdelikt ohne Angabe / unbekannt 0 k.a. 0 k.a. 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) ,0% 19 94,7% 90% Schw. Körperverl. mit Schusswaffe 0 k.a. 0 k.a. 0% Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe 2 100,0% 4 100,0% 100% Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe 0 k.a ,0% k.a. Schw. Körperverl. mit Körpergewalt 6 100,0% 9 100,0% 50% Schw. Körperverl. anderes Tatmittel 2 100,0% 4 75,0% 100% Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt 0 k.a. 0 k.a. 0% Geiselnahme (Art. 185) 0 k.a. 0 k.a. 0% Vergewaltigung (Art. 190) 21 85,7% 22 81,8% 5% Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 k.a. 0 k.a. 0% Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) ,0% ,1% 5% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,5% ,1% -5% Tätlichkeiten (Art. 126) ,6% ,8% 3% Beteiligung Raufhandel (Art. 133) 35 88,6% ,0% -34% Beteiligung Angriff (Art. 134) 32 81,3% 40 85,0% 25% Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) 57 42,1% 54 37,0% -5% Nötigung (Art. 181) 59 93,2% 98 89,8% 66% Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 6 83,3% 13 92,3% 117% Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) 0 k.a. 0 k.a. 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 12 91,7% 12 91,7% 0% Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) 70 98,6% 70 97,1% 0% Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 k.a. 0 k.a. 0% Minderschwere Gewalt (angedroht) ,8% ,6% -11% Drohung (Art. 180) ,7% ,0% -13% Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 3 100,0% 8 75,0% 167% Tabelle 16: Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 36

37 3.1.3 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 15: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Abbildung 16: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt beispielsweise als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (bspw. auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 37

38 3.1.4 Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Abbildung 17: Tötungsdelikte (Art /116): Tatmittel Schwere Körperverletzung Abbildung 18: Schwere Körperverletzung (Art. 122): Tatmittel 38

39 3.1.5 Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total <18 Alter/Geschlecht Ausländer/Status >24 M Total Wohnb. Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekant Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe Schw. Körperverl. Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag-/hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 17: Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit 39

40 3.1.6 Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W jur. P Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 18: Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht 40

41 3.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Abbildung 19: Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen 41

42 3.2.2 Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten Straftaten Differenz Vorjahr Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt % Tötungsdelikt vollendet (Art /116) 0 1 k.a. Tötungsdelikt versucht (Art /116) 0 1 k.a. Schwere Körperverletzung (Art. 122) 0 4 k.a. Einfache Körperverletzung (Art. 123) % Tätlichkeiten (Art. 126) % Gefährdung Leben (Art. 129) % Beschimpfung (Art. 177) % Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies) % Drohung (Art. 180) % Nötigung (Art. 181) % Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183) % Sex. Handl. Kinder (Art. 187) % Sex. Handl. Abhängige (Art. 188) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 6 6 0% Vergewaltigung (Art. 190) % Schändung (Art. 191) 0 1 k.a. Übrige ausgewählte Artikel des StGB % Tabelle 19: Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten die Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person erfasst. In 38 Prozent dieser Straftaten wurde eine häusliche Beziehung registriert. Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 4 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art.193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art.260 bis StGB). 42

43 3.2.3 Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Abbildung 20: Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. In dieser Grafik wird jede geschädigte Person pro Beziehungsart einmal ausgewiesen. Eine Person kann somit möglicherweise wiederholt enthalten sein. Beispiel: Jemand wird Opfer eines Angriffs durch den Partner und die beiden Kinder. Diese geschädigte Person wird einmal mit Beziehungsart Paarbeziehung und einmal mit Beziehungsart Eltern/Kind gezählt. 43

44 3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Abbildung 21: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität ,5% ,5% 32% Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) 30 96,7% 33 97,0% 10% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 12 91,7% 12 91,7% 0% Vergewaltigung (Art. 190) 21 85,7% 22 81,8% 5% Schändung (Art. 191) 4 100,0% 3 66,7% -25% Exhibitionismus (Art. 194) 16 12,5% 32 15,6% 100% Pornographie (Art. 197) 30 96,7% 29 89,7% -3% Sexuelle Belästigung (Art. 198) 40 65,0% 72 56,9% 80% Übrige Straftaten gegen die sex. Integrität 5 100,0% 6 100,0% 20% Tabelle 20: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich 44

45 3.3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Abbildung 22: Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 45

46 3.4 Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Abbildung 23: Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.). 46

47 3.4.2 Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen das Vermögen, inkl. Art. 94 SVG ,6% ,1% 24% Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) 44 36,4% 36 36,1% -18% Veruntreuung (Art. 138) 47 95,7% ,7% 1 206% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,1% ,0% 23% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139 StGB/Art. 94 SVG) ,7% ,2% -1% Raub (Art. 140) 57 42,1% 54 37,0% -5% Sachentziehung (Art. 141) 35 91,4% 33 90,9% -6% Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) 75 5,3% 119 3,4% 59% Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143bis) 6 0,0% 7 14,3% 17% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,0% ,0% -11% Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) ,1% ,5% 22% Betrug (Art. 146) ,3% ,1% 22% Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) ,2% ,5% 39% Zechprellerei (Art. 149) 21 90,5% 15 86,7% -29% Erschleichen Leistung (Art. 150) 24 87,5% ,0% 8% Erpressung (Art. 156) 3 100,0% 8 75,0% 167% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) 6 100,0% ,0% 9 367% Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) 0 k.a. 2 50,0% k.a. Hehlerei (Art. 160) 27 96,3% ,0% 81% Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) 8 100,0% 5 100,0% -38% Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) ,0% 9 88,9% -18% Übrige Vermögensstraftaten 30 93,3% 24 87,5% -20% Tabelle 21: Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 47

48 3.5 Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Abbildung 24: Raub (Art. 140): Tatmittel Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Raub (Art. 140) 57 42,1% 54 37,0% -5% Schusswaffe 11 45,5% 14 42,9% 27% Schneid-/Stichwaffe 18 61,1% 13 30,8% -28% Schlag-/Hiebwaffe 2 50,0% 1 0,0% -50% Körpergewalt 25 28,0% 20 40,0% -20% Verbale Drohung 0 k.a ,0% k.a. Anderes Tatmittel 1 0,0% 5 20,0% 400% Unbekanntes Tatmittel 0 k.a. 0 k.a. 0% Tabelle 22: Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich 48

49 3.6 Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Abbildung 25: Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nicht Vorgehen oder Örtlichkeit, jedoch verschiedene Formen des Diebstahls. Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass einzelne Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen in Einkaufsgeschäften festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.b. Regierungsstatthalter) abgewickelt werden können. Die effektive Zahl der registrierten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann. 49

50 3.6.2 Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) ,1% ,0% 23% Allgemeiner Diebstahl ,6% ,5% 15% Einbruchdiebstahl ,1% ,0% 8% Einschleichdiebstahl 258 6,2% 335 6,3% 30% Ladendiebstahl ,6% ,0% 30% Entreissdiebstahl 19 0,0% 18 22,2% -5% Taschendiebstahl 452 0,9% 584 2,2% 29% Trickdiebstahl 61 3,3% 50 4,0% -18% Fahrzeugeinbruchdiebstahl 410 2,2% ,8% 84% Diebstahl ab/aus Fahrzeug 254 5,1% 372 8,1% 46% Hausgenossendiebstahl 3 100,0% 2 50,0% -33% Tabelle 23: Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: öffentlich-privat Abbildung 26: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: öffentlich privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 50

51 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 27: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien 51

52 3.7 Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Abbildung 28: Fahrzeugdiebstahl: Verteilung nach Fahrzeugtyp Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Fahrzeugdiebstahl ,7% ,2% -1% Schwere Fahrzeuge 10 20,0% 15 20,0% 50% Personenwagen 89 61,8% ,4% 13% Motorräder 41 39,0% 36 25,0% -12% Motorfahrräder ,7% ,8% 14% Fahrräder ,4% ,3% -3% Übrige Fahrzeuge 24 37,5% 14 0,0% -42% Tabelle 24: Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich 52

53 3.8 Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Abbildung 29: Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Der Artikel 144 StGB Sachbeschädigung kann in verschiedensten Kontexten vorkommen. Besonders häufig ist die Kombination mit Diebstahl, wenn z.b. bei einem Einbruchdiebstahl durch das gewaltsame Vorgehen ein Sachschaden entsteht. Daneben kann Sachbeschädigung aber auch bei gewalttätigen Auseinandersetzungen etc. vorkommen. Unter Vandalismus werden nur die Formen der mutwilligen Sachbeschädigungen verstanden, bei denen es um reine Zerstörungslust ohne weiteren Zweck geht, dies unabhängig von der entstandenen Schadenssumme Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz zu Vorjahr Total Sachbeschädigungen ,0% ,2% 9% Im Kombination mit Diebstahl ,1% ,5% 22% Vandalismus ,0% ,8% -12% Übrige Formen 19 94,7% 29 65,5% 53% Tabelle 25: Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten 53

54 3.8.3 Vandalismus nach Vorgehensweise Abbildung 30: Vandalismus nach Vorgehensweise 54

55 3.8.4 Vandalismus nach Örtlichkeit oder Objekt Abbildung 31: Vandalismus nach Örtlichkeit oder Objekt 55

56 3.9 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 32: Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 56

57 3.9.2 Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Widerhandlungen gegen das BetmG ,6% ,0% -25% Total Besitz/Sicherstellung ,7% ,9% -27% Besitz/Sicherstellung Übertretung ,9% ,0% -29% Besitz/Sicherstellung leichter Fall 94 60,6% 62 83,9% -34% Besitz/Sicherstellung schwerer Fall 88 90,9% 86 95,3% -2% Total Konsum ,9% ,0% -25% Total Anbau/Herstellung 42 95,2% ,0% 10% Anbau/Herstellung Übertretung 10 90,0% 8 100,0% -20% Anbau/Herstellung leichter Fall 10 90,0% 7 100,0% -30% Anbau/Herstellung schwerer Fall ,0% ,0% 41% Total Handel ,8% ,0% -17% Handel leichter Fall 75 96,0% ,0% -16% Handel schwerer Fall ,0% ,0% -18% Total Schmuggel 18 94,4% 9 100,0% -50% Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall 5 100,0% 2 100,0% -60% Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall 13 92,3% 7 100,0% -46% Tabelle 26: Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich 57

58 3.9.3 Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 33: Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln 58

59 Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Abbildung 34: Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländerinnen Tabelle 27: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit 59

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