Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

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1 19 Kriminalität und Strafrecht Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2010 KONFERENZ DER KANTONALEN JUSTIZ- UND POLIZEIDIREKTORINNEN UND -DIREKTOREN CONFERENCE DES DIRECTRICES ET DIRECTEURS DES DEPARTEMENTS CANTONAUX DE JUSTICE ET POLICE CONFERENZA DEI DIRECTRICE ET DIRETTORI DEI DIPARTIMENTI DI GIUSTIZIA E POLIZIA Neuchâtel, 2011

2 Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebene Reihe «Statistik der Schweiz» gliedert sich in folgende Fachbereiche: 0 Statistische Grundlagen und Übersichten 1 Bevölkerung 2 Raum und Umwelt 3 Arbeit und Erwerb 4 Volkswirtschaft 5 Preise 6 Industrie und Dienstleistungen 7 Land- und Forstwirtschaft 8 Energie 9 Bau- und Wohnungswesen 10 Tourismus 11 Mobilität und Verkehr 12 Geld, Banken, Versicherungen 13 Soziale Sicherheit 14 Gesundheit 15 Bildung und Wissenschaft 16 Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport 17 Politik 18 Öffentliche Verwaltung und Finanzen 19 Kriminalität und Strafrecht 20 Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung 21 Nachhaltige Entwicklung und Disparitäten auf regionaler und internationaler Ebene

3 Statistik der Schweiz Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2010 Bearbeitung Herausgeber Sektion Kriminalität und Strafrecht Bundesamt für Statistik (BFS) Office fédéral de la statistique (OFS) Neuchâtel, 2011

4 IMpressum Herausgeber: Bundesamt für Statistik (BFS) Auskunft: Realisierung: Vertrieb: Bestellnummer: Preis: Reihe: Fachbereich: Übersetzung: Titelgrafik: Grafik/Layout: Sektion Kriminalität und Strafrecht, BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht, BFS Bundesamt für Statistik, CH-2010 Neuchâtel Tel / Fax / order@bfs.admin.ch Fr. 15. (exkl. MWST) Statistik der Schweiz 19 Kriminalität und Strafrecht Sprachdienste BFS BFS; Konzept: Netthoevel & Gaberthüel, Biel; Foto: Oliver Menge, Solothurner Zeitung ba!joodoo. flashmapped, Karlsruhe (D) Dieses Dokument wurde automatisch aus einer Datenbank heraus erzeugt. Es entspricht daher nicht dem üblichen typografischen Standard der BFS-Publikationen. Copyright: BFS, Neuchâtel 2011 Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung unter Angabe der Quelle gestattet ISBN: Korrigierte Version, August 2011

5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Übersicht Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Titel des StGB mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten: Geographische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Häufigkeitszahl nach Kantonen/Städten Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städte Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Häufigkeitszahl nach Kantonen/Städten Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten Ausländergesetz (AuG) Häufigkeitszahl nach Kantonen/Städten Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten Beschuldigte Personen nach Gesetzen Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB)

6 3 Detailbereiche Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Schwere Körperverletzung Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich

7 4 Methodisches Glossar Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat/Beschuldigte Person Geschädigte Person Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung Kennzahlen Absolute Zahlen Relative Zahlen Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis

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9 1 Einleitung Mit dem Jahresbericht der polizeiliche Kriminalstatistik 2010 werden zum zweiten Mal die Ergebnisse einer Statistik vorgelegt, bei der alle Kantone die verzeigte Kriminalität detailliert und nach einheitlichen Erfassungs- und Auswertungsprinzipien registrieren. Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Der Erste enthält eine allgemeine Übersicht über die strafrechtlich relevanten Gesetze (Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz, Ausländergesetz sowie übrige Bundesnebengesetze). In einem zweiten Teil werden verschiedene thematische Bereiche vertieft, die von besonderem öffentlichem Interesse sind. Übersicht Im Jahr 2010 sind gesamthaft Fälle mit strafrechtlich relevanten Handlungen (Straftaten) an die polizeiliche Kriminalstatistik übermittelt worden. Von diesen Straftaten entfallen 80% auf das Strafgesetzbuch, 14% auf das Betäubungsmittelgesetz, 4% auf das Ausländergesetz sowie 2% auf weitere strafrechtlich relevante Bundesnebengesetze. In dieser Zahl sind Widerhandlungen gegen kantonale Gesetze oder das Strassenverkehrsgesetz (SVG) nicht berücksichtigt. Die Anzahl der verzeigten Straftaten ist im Vergleich zum Vorjahr um 2% zurückgegangen. Für die wichtigsten Straftaten wird die Differenz im Jahresbericht in Prozentzahlen detailliert ausgewiesen. Diese Prozentzahlen dürfen insbesondere bei kleinen Fallzahlen nicht überinterpretiert werden, da bereits kleine Differenzen in den absoluten Zahlen zu grossen prozentualen Differenzen führen können. Aufklärungsquoten Dieses Jahr liegt die Aufklärungsquote bei schweren Straftaten wie den Tötungsdelikten bei rund 91%. Ansonsten sind über die Straftatbestände des Strafgesetzbuches starke Unterschiede in den Anteilen der aufgeklärten Straftaten festzustellen, die einerseits mit der Schwerpunktsetzung der polizeilichen Tätigkeit und andererseits mit den Umständen der Straftaten in Verbindung stehen. So ist die Aufklärungsquote bei den Straftaten gegen Leib und Leben oder die sexuelle Integrität mit 81.1% resp. 78.6% hoch - dies zum Teil auch, weil das Opfer die beschuldigte Person oftmals kennt. Bei den Vermögensstraftaten wird die Aufklärungsquote stark beeinflusst durch die Diebstähle und Sachbeschädigungen. Deren hohe Zahl hat zur Folge, dass die Aufklärungsquote der Vermögensstraftaten insgesamt auf 18.6% sinkt. Ohne diese beiden Straftatbestände liegt die Aufklärungsquote der übrigen Vermögensstraftaten bei 62.8%. Die grosse Zahl der Diebstähle und Sachbeschädigungen führt ausserdem dazu, dass die Gesamtaufklärungsquote der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch auf 29.1% zu liegen kommt. Erwartungsgemäss fallen die Aufklärungsquoten bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Ausländergesetz mit 98.2% resp. 99.7% wiederum hoch aus - ist die Entdeckung und Registrierung dieser Straftaten doch weitgehend an die Kontrolltätigkeit der Polizei gekoppelt. Insgesamt hat sich die Aufklärungsquote im Jahr 2010 um 2% leicht erhöht. Dies liegt unter anderem an geringfügigen Anpassungen bei der Erfassung. Beschuldigte Personen Der Anteil der aufgeklärten Straftaten ist insbesondere in Bezug auf die Beschuldigten von Interesse: Je höher die Aufklärungsquote, desto repräsentativer die Aussagen zu den beschuldigten Personen. Seit 2009 ist es möglich, Personen, die innerhalb eines Kantons oder auch in mehreren Kantonen wiederholt registriert wurden, als ein und dieselbe Person zu identifizieren und auszuweisen. So lässt sich nachweisen, dass insbesondere junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren sehr häufig polizeilich registriert werden. Der Vergleich mit den Bevölkerungszahlen zeigt aber, dass die 15 bis 17-jährigen Beschuldigten die höchste Belastungsrate aufweisen. 7

10 Absolut gesehen werden Minderjährige am häufigsten wegen geringfügiger Straftaten wie Sachbeschädigung (3 131 Beschuldigte), Ladendiebstahl (2 713 Beschuldigte), allgemeinem Diebstahl (1 560 Beschuldigte) oder Tätlichkeiten (1 313 Beschuldigte) polizeilich registriert. Insgesamt ist die Anzahl beschuldigter Personen wegen Widerhandlungen gegen das StGB im Jahr 2010 trotz erhöhter Aufklärungsquote leicht zurückgegangen (-1.4%). Dieser Rückgang wird massgeblich von den Minderjährigen beeinflusst. Bei dieser Bevölkerungsgruppe ist die Anzahl polizeilich registrierter Personen um 8% gesunken. Bei den jungen Erwachsenen (zwischen Jahren) liegt der Rückgang nur bei 2% und bei den Erwachsenen ist es hingegen zu einem Zuwachs von 1% gekommen. Betrachtet man die Zahlen unter dem Blickwinkel der Staatszugehörigkeit und des Aufenthaltstatus zeigt sich, dass bei Straftaten gegen das Strafgesetzbuch unter den Beschuldigten der ständigen Wohnbevölkerung 63% Schweizer Staatsangehörige und 37% Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligungen sind. Der Ausländeranteil in der ständigen Wohnbevölkerung betrug 2009 rund 22%. Ihr Anteil an den Beschuldigten liegt somit deutlich über ihrem Bevölkerungsanteil. Mit 4.3% aller Beschuldigten sind auch Personen aus dem Asylbereich bei den Straftaten gegen das Strafgesetzbuch gemessen an ihrer Zahl zur Gesamtbevölkerung übervertreten. 13% der registrierten Beschuldigten entfallen schliesslich auf die Gruppe der Ausländer ohne längerfristige Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz. Bei dieser Verteilung nach Staatszugehörigkeit und Aufenthaltstatus der Beschuldigten hat es im Vergleich zum Jahr 2009 keine bemerkenswerten Veränderungen gegeben. Die Verteilung der Beschuldigten nach Nationalitäten entspricht weitgehend den jeweiligen Bevölkerungsanteilen, insbesondere wenn man sich auf die Beschuldigten der ständigen Wohnbevölkerung bezieht. Bei den Beschuldigten ohne längerfristige Aufenthaltsregelungen fallen im Bereich des Strafgesetzbuches in absoluten Zahlen hauptsächlich Staatsangehörige von Rumänien, Frankreich und Serbien/Montenegro/Kosovo auf. Je nach Gesetz und Kanton variiert die Verteilung der Nationalität der Beschuldigten jedoch beträchtlich. Gewaltstraftaten Um eine Gewichtung der verschiedenen Gewaltstraftaten zu erreichen, wird eine vereinfachende Kategorisierung nach schwerer angewandter Gewalt und minderschwerer Gewalt vorgenommen. Der Anteil schwerer Gewaltstraftaten liegt 2010 bei 3%. Darunter fallen Tötungsdelikte (53 vollendet/189 versucht), schwere Körperverletzung (487), Vergewaltigung (543) und Raub gemäss Art.140 Abs 4 (13). Ist es bei den Tötungsdelikten noch ein Anteil von 17% resp. 49%, der auf Schuss- bzw. Schneid-/Stichwaffen entfällt, so überwiegt bei schweren Körperverletzungen reine Körpergewalt (59%). Im Vergleich zum Vorjahr fällt der Rückgang der Tötungsdelikte mit Schusswaffen um 27% auf. Mengenmässig fallen bei den minderschweren angewandten Gewaltstraftaten insbesondere Tätlichkeiten (13 104), einfache Körperverletzungen (9 338) oder auch Raub (2 840 ) ins Gewicht. Aber auch minderschwere angedrohte Gewalt im Sinne des Straftatbestandes der Drohung werden sehr häufig polizeilich registriert ( Straftaten). Im Vergleich zum Vorjahr sind die verzeigten Gewaltstraftaten zurückgegangen. Dieser Rückgang lässt sich bei fast allen Straftatbeständen feststellen. Eine der wenigen Ausnahme stellen die vollendeten Tötungsdelikte dar (+2%). Über die Beziehung der geschädigten und beschuldigten Person werden die als häusliche Gewalt bezeichneten Straftaten identifiziert. Diese Beziehung wird bei einer Auswahl von Straftaten erfasst, die als typisch für diesen Bereich betrachtet werden können. Für das Jahr 2010 wurden in der Schweiz Straftaten häuslicher Gewalt meistens Gewalt in der Partnerschaft registriert. Dies bedeutet ein Rückgang von 3% zum Vorjahr. 8

11 Da es nicht in allen Kantonen gleichermassen zu einer polizeilichen Verzeigung kommt und da aus erhebungstechnischen Gründen gewisse Straftatbestände weggelassen werden (z.b. Hausfriedensbruch), können diese Zahlen als Minimalwerte gesehen werden. Sexualstraftaten Im Jahr 2010 wurden insgesamt Widerhandlungen gegen die sexuelle Integrität registriert. Sexuelle Handlungen mit Kindern sind auch in diesem Jahr eine häufig verzeigte Straftat. Bei dieser Straftat zeigen die Auswertungen, dass sich das Opfer und die beschuldigte Person oftmals kannten, wobei nur etwa die Hälfte der Beziehungen auf das familiäre Umfeld entfällt. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Integrität ist ein Rückgang von 5% im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Beeinflusst wurde dieser insbesondere auch durch sinkende Verzeigungszahlen bei schwerwiegenden Straftaten wie die sexuellen Handlungen mit Kindern (- 26%) und Vergewaltigung (- 18%). Vermögensstraftaten Den weitaus grössten Anteil der polizeilich registrierten Straftaten aufgrund von Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch machen Straftaten gegen das Vermögen aus (72%). Davon entfällt mehr als die Hälfte auf Diebstähle: Straftaten resp wenn die Fahrzeugdiebstähle/- entwendungen dazugenommen werden. Ein weiterer wesentlicher Anteil der Vermögensstraftaten machen Sachbeschädigungen aus: Straftaten, davon wurden Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit Diebstählen registriert. Auch in diesem Bereich ist es zu einem Rückgang von 6% bei den registrierten Straftaten gekommen. Bemerkenswerte Veränderungen gab es bei Raub (-19%) und Hehlerei (-20%). Grossen Einfluss haben aber auch weniger starke Rückgänge bei zahlenmässig wichtigen Straftaten wie z.b. Fahrzeugdiebstahl (-12%), Sachbeschädigung (-10%) oder Diebstahl (-4%). Bei den Vermögensdelikten zeigt sich der oben erwähnte Rückgang der minderjährigen Beschuldigten sehr stark. Über den gesamten Vermögensbereich verzeichnet diese Altersgruppe einen Rückgang von 11%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 23% weniger wegen Raub, 26% weniger wegen Fahrzeugdiebstahl und 20% weniger wegen Einbruchdiebstahl verzeigt. Betäubungsmittelgesetz Im Jahr 2010 wurde gesamthaft in Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert. Die Zahl der Sicherstellungen weist darauf hin, dass bei 67% der Fälle illegale Substanzen als Beweismittel sichergestellt werden konnten. Rund die Hälfte der Widerhandlungen entfallen auf den Konsum mehrheitlich von Hanfprodukten (64%). Im Vergleich zum Vorjahr kam es über alle Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem Anstieg von 4%. Dazu beigetragen haben die häufigeren Verzeigungen aufgrund von Betäubungsmittelkonsum (+2%) und die vermehrten Sicherstellungen von Betäubungsmitteln (+7%). Im Bereich des Handels, Schmuggels und der Herstellung von Betäubungsmitteln macht eine separate Betrachtung der Entwicklung über die Jahre wenig Sinn, da viele Handlungen gleich mehreren Kategorien zugeordnet werden können. Gesamthaft gesehen, zeigt sich über diese Kategorien keine Veränderung zum Vorjahr. Ausländergesetz Bei den verzeigten Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz betrifft ein Grossteil die illegale Einreise oder den unrechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz (64%, Straftaten) Widerhandlungen, die sich gemäss rechtlichen Rahmenbedingungen, auf spezifische Nationalitäten beschränken. Daneben ist insbesondere der Bereich der unrechtmässigen Beschäftigung resp. Erwerbstätigkeit mit 17% resp Straftaten zu erwähnen. 9

12 Ein Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres zeigt einen Anstieg der Registrierungen von 7%. Dieser ist insbesondere auf den Bereich der unrechtmässigen Beschäftigung resp. Erwerbstätigkeit (+8%) und auf einen markanten Anstieg bei Übertretungen wie z.b. Verletzung der An- und Abmeldepflicht (+140%) zurückzuführen. Bei den illegalen Einreisen oder den unrechtmässigen Aufenthalten in der Schweiz hat es hingegen keine Veränderungen gegeben. Einschränkungen Im Laufe des Jahres 2009 hatten sich die letzten 10 Kantone der neuen Statistik angeschlossen. Dies hat teilweise dazu geführt, dass noch nicht in allen Kantonen sämtliche Detailbereiche vollständig umgesetzt werden konnten. Der Schwerpunkt der Umstellung musste auf die Kerndaten, d.h. die Straftatbestände und Personendaten gelegt werden. Die Daten des ersten Jahresberichts standen somit teilweise noch unter dem Einfluss der Umstellungen. Aus diesem Grund muss beim Vergleich des Jahres 2009 mit dem Jahr 2010 Vorsicht walten. 10

13 2 Übersicht 2.1 Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Abbildung 1: Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG, inkl. nachträglich registrierte Straftaten gegen das ANAG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG Widerhandlung erfolgen. Diese sind in der Verkehrsunfallstatistik enthalten. Je nach kantonaler Zuständigkeitsregelung fallen diverse Bundesnebengesetze zudem nicht in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei (z.b. Transportgesetz oftmals bei der Bahnpolizei). Es muss daher davon ausgegangen werden, dass nicht alle registrierten Straftaten gegen die Bundesnebengesetze in die polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen, sondern teilweise direkt an die Justizbehörden gelangen. 11

14 2.1.2 Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Strafgesetzbuch (StGB) ,5% ,1% -5% Betäubungsmittelgesetz (BetmG) ,8% ,2% 4% Ausländergesetz (AuG) ,7% ,7% 7% Übrige Bundesnebengesetze ,2% ,7% 7% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 1: Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 2.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Abbildung 2: Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des StGB ausgewiesen. Bei den Zahlen im Titel gegen die Freiheit gilt es zu berücksichtigen, dass es bei verschiedenen Formen von Diebstahl gleichzeitig zu Hausfriedensbruch kommt ( Straftaten im Jahr 2010). Der Diebstahl fällt unter den Titel Vermögen, der Hausfriedensbruch jedoch unter den Titel von Straftaten gegen die Freiheit. In der nachfolgenden Tabelle werden die verschiedenen Kontexte von Hausfriedensbruch deshalb als gesonderte Zahlen ausgewiesen. 12

15 2.2.2 Titel des StGB mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen Leib und Leben ,1% ,1% -4% Tötungsdelikte vollendet (Art ) 51 95,9% 53 86,8% 4% Tötungsdelikte versucht (Art ) ,9% ,6% 2% Schwere Körperverletzung (Art. 122) ,2% ,7% -7% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,2% ,7% -5% Total gegen das Vermögen ,4% ,6% -5% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,8% ,2% -4% davon Einbruchdiebstahl ,7% ,7% -3% davon Entreissdiebstahl ,4% ,1% 4% Fahrzeugdiebstahl, inkl. SVG-Entwendungen ,3% ,4% -12% Raub (Art. 140) ,9% ,8% -19% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,2% ,5% -10% Betrug (Art. 146) ,6% ,5% 20% Erpressung (Art. 156) ,5% ,1% -1% Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) ,0% ,2% 8% Total gegen Ehre-, Geheim-, Privatbereich ,3% ,2% -4% Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) ,9% ,9% -7% Total gegen die Freiheit ,6% ,6% -2% Drohung (Art. 180) ,5% ,2% -6% Nötigung (Art. 181) ,3% ,4% -12% Menschenhandel (Art. 182) 50 74,0% 52 90,4% 4% Freiheitsberaubung (Art. 183) ,2% ,2% -14% Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) ,4% ,7% 7% Total gegen die sexuelle Integrität ,5% ,6% -5% Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) ,7% ,7% -26% Vergewaltigung (Art. 190) ,6% ,0% -18% Exhibitionismus (Art. 194) ,1% ,8% -19% Pornografie (Art. 197) ,9% ,6% -11% Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen ,7% ,6% -6% Brandstiftung (Art. 221) ,2% ,6% -8% Total gegen die öffentliche Gewalt ,8% ,4% 5% Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) ,4% ,6% -4% Total gegen die Rechtspflege ,8% ,4% -4% Geldwäscherei (Art. 305bis) ,0% ,9% 34% Übrige Straftaten gegen das StGB ,7% ,1% -9% Gesamttotal Strafgesetzbuch ,5% ,1% -5% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 2: Titel des StGB mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 13

16 2.3 Straftaten: Geographische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Nebst der Wohnbevölkerung sind aber zusätzlich unterschiedlich starke Pendlerpopulationen (z.b. Zentrumslasten von Städten etc.) zu berücksichtigen. Diese können in die Berechnungen nicht einfliessen, müssen bei Vergleichen aber ebenfalls bedacht werden Häufigkeitszahl nach Kantonen/Städten Abbildung 3: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl nach Kantonen/Städten 14

17 Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städte Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Aargau , ,9-3% Appenzell Ausserrhoden , ,4-9% Appenzell Innerrhoden , ,4 29% Basel-Landschaft , ,2-6% Basel-Stadt , ,4-3% Bern (ohne Stadt Bern) , ,8-7% Stadt Bern , ,2-13% Freiburg , ,1 7% Genf (ohne Stadt Genf) , ,8-1% Stadt Genf , ,5-5% Glarus , ,7-5% Graubünden , ,9 3% Jura , ,6 12% Luzern , ,7-7% Neuenburg , ,6 0% Nidwalden , ,6-6% Obwalden , ,6-12% Schaffhausen , ,0-8% Schwyz , ,3-16% Solothurn , ,2 2% St. Gallen , ,1-4% Tessin , ,2-3% Thurgau , ,1-11% Uri , ,2-4% Waadt (ohne Stadt Lausanne) , ,1 11% Stadt Lausanne , ,8-14% Wallis , ,3 0% Zug , ,9-10% Zürich (ohne Städte Zürich und Winterthur) , ,3-4% Stadt Zürich , ,5-11% Stadt Winterthur , ,8-2% Unbekannt Schweiz % Schweiz , ,8-5% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 3: StGB: Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten 15

18 2.3.2 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes beeinflussen die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten von Städten, Flughäfen oder Grenzgebiet etc.) und auch die verfügbaren Personalressourcen zur Kontrolle dieses Bereiches die Zahlen aber wesentlich stärker. Diese Angaben können in die Berechnungen nicht einfliessen, müssen bei Vergleichen aber ebenfalls bedacht werden Häufigkeitszahl nach Kantonen/Städten Abbildung 4: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl nach Kantonen/Städten 16

19 Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Aargau , ,6 18% Appenzell Ausserrhoden , ,9-24% Appenzell Innerrhoden , ,3 106% Basel-Landschaft , ,5-12% Basel-Stadt , ,3 0% Bern (ohne Stadt Bern) , ,6 9% Stadt Bern , ,4 1% Freiburg , ,2 1% Genf (ohne Stadt Genf) , ,2 15% Stadt Genf , ,6 2% Glarus , ,7-25% Graubünden , ,3 30% Jura , ,6 25% Luzern , ,0-10% Neuenburg , ,3-7% Nidwalden , ,2 91% Obwalden , ,1 16% Schaffhausen , ,5-7% Schwyz , ,5 14% Solothurn , ,4-7% St. Gallen , ,3 14% Tessin , ,6-0% Thurgau , ,0-11% Uri , ,8 11% Waadt (ohne Stadt Lausanne) , ,0 4% Stadt Lausanne , ,9-1% Wallis , ,7 9% Zug , ,7 31% Zürich (ohne Städte Zürich und Winterthur) , ,2 23% Stadt Zürich , ,8-2% Stadt Winterthur , ,7 7% Unbekannt Schweiz % Schweiz , ,45 4% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 4: BetmG: Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten 17

20 2.3.3 Ausländergesetz (AuG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Insbesondere im Bereich des Ausländergesetzes kann jedoch die Lage und Sprache eine grosse Rolle spielen. Grenzgebiete sollten erwartungsgemäss höhere Häufigkeitszahlen aufweisen als Gebiete im Landesinnern. Da aber oftmals der Feststellungsort (Ort der Anhaltung und Kontrolle) und nicht der unmittelbare Einreiseort für die polizeiliche Registrierung ausschlaggebend ist, kann der zu erwartende Effekt durch die Kontrollintensität beeinflusst werden Häufigkeitszahl nach Kantonen/Städten Abbildung 5: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl nach Kantonen/Städten 18

21 Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Aargau , ,7-25% Appenzell Ausserrhoden , ,3-72% Appenzell Innerrhoden , ,0-100% Basel-Landschaft , ,5 23% Basel-Stadt , ,5-21% Bern (ohne Stadt Bern) , ,0 13% Stadt Bern , ,6 52% Freiburg , ,5 26% Genf (ohne Stadt Genf) , ,7-18% Stadt Genf , ,1-2% Glarus , ,0 12% Graubünden , ,9 18% Jura , ,1-30% Luzern , ,0-14% Neuenburg , ,5-11% Nidwalden , ,8 24% Obwalden , ,7-23% Schaffhausen , ,2-17% Schwyz , ,7 33% Solothurn , ,9 33% St. Gallen , ,2 4% Tessin , ,9 0% Thurgau , ,9 1% Uri , ,2-39% Waadt (ohne Stadt Lausanne) , ,2 16% Stadt Lausanne , ,3 45% Wallis , ,6 538% Zug , ,7 31% Zürich (ohne Städte Zürich und Winterthur) , ,7 14% Stadt Zürich , ,0 29% Stadt Winterthur , ,1-11% Schweiz , ,7 7% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 5: AuG: Häufigkeitszahlen und Vorjahresvergleich nach Kantonen/Städten 19

22 2.4 Beschuldigte Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Um die verschiedenen Altersgruppen miteinander vergleichen zu können, müssten die absoluten Zahlen der Beschuldigten in Bezug gesetzt werden zu den entsprechenden Altersgruppen in der Bevölkerung, denn nicht jede Altersgruppe ist in der Schweiz in gleicher Anzahl vertreten. Dies ist für das Total der Beschuldigten nicht möglich, da neben den Beschuldigten aus der Wohnbevölkerung ein nicht unerheblicher Anteil von Personen als beschuldigt registriert werden, die nicht zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz gehören Strafgesetzbuch (StGB) Im Jahr 2010 wurden im Zusammenhang mit Straftaten gegen das Strafgesetzbuch total Beschuldigte registriert; bei 128 der Beschuldigten handelt es sich um juristische Personen, bei 21 weiteren beschuldigten Personen fehlte die Geschlechtsangabe. Abbildung 6: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 20

23 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Im Jahr 2010 wurden im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz total Beschuldigte registriert; bei einem der Beschuldigten handelt es sich um eine juristische Person. Abbildung 7: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 21

24 Ausländergesetz (AuG) Im Jahr 2010 wurden im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz insgesamt Beschuldigte registriert; bei 17 der Beschuldigten handelt es sich um juristische Personen bei 1 weiteren beschuldigten Personen fehlte die Geschlechtsangabe. Abbildung 8: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 22

25 2.4.2 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Abbildung 9: Beschuldigte: Staatszugehörigkeit nach Gesetzen Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, dies z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder durch die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern. Die Aufenthaltskategorien der Ausländer orientieren sich sofern vorhanden an den zur Tatzeit gültigen Ausländerausweisen. Unterschieden wird zwischen: der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Ausweis B, C und Ci), der Asylbevölkerung (Ausweis F, N und S), den übrigen ausländischen Beschuldigten, die sich sei es legal oder illegal nur temporär in der Schweiz aufhalten (inkl. Ausweis G und L). Auch Kurzaufenthalter mit Ausweis L und einer Aufenthaltsdauer über einem Jahr würden zur ständigen Wohnbevölkerung gehören. Da die verschiedenen Aufenthaltsdauern der Kurzaufenthalter nicht unterschieden werden, rund zwei Drittel der L-Ausweise eine Bewilligung unter einem Jahr aufweisen und das verbleibende Drittel mengenmässig nicht verzerrend ins Gewicht fällt, wurde auf diese Differenzierung verzichtet. Auch Personen aus dem Asylbereich mit Nichteintretensentscheid oder rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende, deren Ausreisefrist definitiv abgelaufen ist, wie auch Personen mit unbekanntem Aufenthaltsstatus werden unter diese Kategorie genommen. Für das Jahr 2010 beläuft sich der Anteil der Personen mit unbekanntem Aufenthaltsstatus auf 1,1%. Hinzu kommen 1,8% mit fehlender Angabe des Aufenthaltsstatus. Diese beschränken sich hauptsächlich auf einen Kanton und wirken sich zwar auf die absoluten Zahlen aus, haben aber keinen massgeblichen Einfluss auf die hier publizierten Prozentangaben. Nur für die ständige Wohnbevölkerung und eingeschränkt für den Asylbereich sind verlässliche Daten zur Anzahl und Struktur (Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit) der in der Schweiz anwesenden Personen vorhanden. 23

26 2.4.3 Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten zu gewährleisten, müsste die Anzahl beschuldigter Personen einer Nationalität zusätzlich zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger in Bezug gesetzt und auf 1000 Personen umgerechnet werden. Dies macht lediglich auf nationaler Ebene Sinn, da die kantonalen Zahlen teilweise sehr tief sind und die interkantonale Mobilität der Beschuldigten nicht zu unterschätzen ist. Die entsprechenden Bevölkerungszahlen werden jedoch erst in einigen Monaten verfügbar sein. Insbesondere bei kleinen Personenzahlen darf selbst die so berechnete Belastungsrate aber nicht überinterpretiert werden, da bereits eine Person mehr oder weniger zu massiven Veränderungen eben dieser Zahl führt. Die Nationalitäten Serbien, Serbien-Montenegro und Kosovo mussten leider gruppiert werden. Da die politischen Veränderungen in diesen Ländern noch nicht sehr lange her sind, haben viele Personen noch keine aktualisierten Ausweispapiere. Eine differenzierte Zuordnung ist deshalb noch nicht möglich Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Asylbereich Übrige Ausländer Schweiz Serbien/Montenegro/Kosovo Italien Portugal Deutschland Türkei Frankreich Rumänien Mazedonien Algerien Spanien Bosnien und Herzegowina Kroatien Georgien Brasilien Nigeria Tunesien Sri Lanka Marokko Irak Übrige Nationalitäten Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 6: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 24

27 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Asylbereich Übrige Ausländer Schweiz Frankreich Italien Portugal Serbien/Montenegro/Kosovo Nigeria Deutschland Türkei Algerien Spanien Albanien Guinea Mazedonien Gambia Tunesien Bosnien und Herzegowina Kroatien Brasilien Dominikanische Republik Marokko Somalia Österreich Georgien Côte d Ivoire Irak Guinea-Bissau Vereinigtes Königreich Niederlande Rumänien Senegal Übrige Nationalitäten Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 7: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 25

28 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Asylbereich Übrige Ausländer Serbien/Montenegro/Kosovo Brasilien Schweiz Nigeria Algerien Vereinigte Staaten Mazedonien Türkei Albanien Rumänien Italien Deutschland Frankreich Ungarn Irak Georgien Kroatien Tunesien Kamerun Guinea Portugal Russland Marokko China Indien Kanada Côte d Ivoire Sri Lanka Polen Bosnien und Herzegowina Gambia Bulgarien Afghanistan Slowakei Iran Mongolei Australien Eritrea Spanien Guinea-Bissau Übrige Nationalitäten Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 8: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 26

29 2.4.4 Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die Straftaten können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende übrige Ausländer Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 9: StGB: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufigere 2-er oder 3-er Straftatenkombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl). 27

30 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende übrige Ausländer Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 10: BetmG: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufige 2-er Straftatenkombinationen im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz sind der Besitz resp. die Sicherstellung im Zusammenhang mit anderen Widerhandlungen des Betäubungsmittelgesetzes oder der Konsum und Handel von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen. 28

31 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende übrige Ausländer Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 11: AuG: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen >10 Anzahl Straftaten Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 12: Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, inwiefern eventuell Straftaten alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet. 29

32 30

33 3 Detailbereiche 3.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Abbildung 10: Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form 31

34 3.1.2 Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Schwere Gewalt (angewandt) ,5% ,0% -12% Tötungsdelikt (Art /116) ,1% ,3% 2% Tötungsdelikt mit Schusswaffe 55 87,3% 40 87,5% -27% Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe ,7% ,8% 10% Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe 3 33,3% 6 83,3% 100% Tötungsdelikt mit Körpergewalt 38 84,2% 40 97,5% 5% Tötungsdelikt anderes Tatmittel 24 87,5% 30 96,7% 25% Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt 9 100,0% 6 83,3% -33% Schwere Körperverletzung (Art. 122) ,2% ,7% -7% Schw. Körperverl. mit Schusswaffe 11 72,7% 10 70,0% -9% Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe 87 75,9% 91 84,6% 5% Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe 33 78,8% 19 84,2% -42% Schw. Körperverl. mit Körpergewalt ,7% ,8% -4% Schw. Körperverl. anderes Tatmittel 74 75,7% 53 77,4% -28% Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt 19 57,9% 27 55,6% 42% Geiselnahme (Art. 185) 2 100,0% 6 33,3% 200% Vergewaltigung (Art. 190) ,6% ,0% -18% Raub (Art. 140 Ziff. 4) 43 30,2% 13 61,5% -70% Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) ,8% ,8% -6% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,2% ,7% -5% Tätlichkeiten (Art. 126) ,8% ,7% -4% Beteiligung Raufhandel (Art. 133) ,9% ,3% 1% Beteiligung Angriff (Art. 134) ,0% ,2% -3% Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) ,9% ,7% -19% Nötigung (Art. 181) ,3% ,4% -12% Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) ,2% ,2% -14% Freiheitsb/Entf. schwerer Fall (Art. 184) 4 50,0% 0 k.a. -100% Sexuelle Nötigung (Art. 189) ,3% ,5% 4% Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) ,4% ,6% -4% Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 k.a ,0% k.a. Minderschwere Gewalt (angedroht) ,2% ,7% -6% Drohung (Art. 180) ,5% ,2% -6% Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) ,5% ,0% -1% Total Gewaltstraftaten ,5% ,6% -6% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 13: Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 32

35 3.1.3 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Abbildung 11: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt beispielsweise als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (bspw. auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 33

36 3.1.4 Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Abbildung 12: Tötungsdelikte (Art /116): Tatmittel Schwere Körperverletzung Abbildung 13: Schwere Körperverletzung (Art. 122): Tatmittel 34

37 3.1.5 Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total Alter/Geschlecht Ausländer/Status < >24 M Total Wohnb. Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe Schw. Körperverl. Schneid- /Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag- /Hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Total Gewaltstraftaten Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 14: Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit 35

38 3.1.6 Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W jur. P Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe Schw. Körperverl. Schneid- /Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag- /Hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl.ohne Angabe/unbekannt Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsberaubung/Entführung Schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Total Gewaltstraftaten Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 15: Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht 36

39 3.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen (Stief-/Pflege-) Eltern-Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Abbildung 14: Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen 37

40 3.2.2 Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten Straftaten Differenz Vorjahr Tötungsdelikt vollendet (Art / ) % Tötungsdelikt versucht (Art / ) % Schwere Körperverletzung (Art. 122) % Einfache Körperverletzung (Art. 123) % Tätlichkeiten (Art. 126) % Gefährdung Leben (Art. 129) % Beschimpfung (Art. 177) % Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies) % Drohung (Art. 180) % Nötigung (Art. 181) % Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184) % Sex. Handlungen Kinder (Art. 187) % Sex. Handlungen Abhängige (Art. 188) % Sexuelle Nötigung (Art. 189) % Vergewaltigung (Art. 190) % Schändung (Art. 191) % Übrige ausgewahlte Artikel des StGB % Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt % Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 16: Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von Straftaten die Beziehung der beschuldigten und der geschädigten Person erfasst. In 41% Prozent dieser Straftaten wurde eine häusliche Beziehung registriert. Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl), wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigte und geschädigte Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. Im Bereich der Straftaten 'häusliche Gewalt' wurden Anpassungen vorgenommen. Straftaten, die nicht typisch für diesen Bereich sind, wurden herausgenommen. Die Zahlen für das Jahr 2009 wurden auf dieser Basis neu berechnet. 1 Übrige Artikel des StGB: strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art.193 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art.260 bis StGB) 38

41 3.2.3 Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Abbildung 15: Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. Um alle Beziehungsformen präzise abbilden zu können, wird eine Person in dieser Graphik pro Beziehungsart ausgewiesen. Eine geschädigte Person kann somit möglicherweise wiederholt enthalten sein. 39

42 3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Abbildung 16: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Sex. Handlungen mit Kindern (Art. 187) ,7% ,7% -26% Sex. Nötigung (Art. 189) ,3% ,5% 4% Vergewaltigung (Art. 190) ,6% ,0% -18% Schändung (Art. 191) ,1% ,4% -2% Exhibitionismus (Art. 194) ,1% ,8% -19% Pornographie (Art. 197) ,9% ,6% -11% Sex. Belästigung (Art. 198) ,5% ,5% 1% Übrige Straftaten gegen die sex. Integrität ,4% ,4% 46% Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität ,5% ,6% -5% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 17: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich 40

43 3.3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Abbildung 17: Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 41

44 3.4 Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Abbildung 18: Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge usw.). 42

45 3.4.2 Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) ,2% ,5% 1% Veruntreuung (Art. 138) ,5% ,4% 5% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,8% ,2% -4% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139 StGB/Art. 94 SVG) ,3% ,4% -12% Raub (Art. 140) ,9% ,8% -19% Sachentziehung (Art. 141) ,4% ,8% -7% Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) ,4% ,4% 131% Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143bis) ,9% ,4% 47% Sachbeschädigung (Art. 144) ,2% ,5% -10% Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art. 144) ,9% ,0% -5% Betrug (Art. 146) ,6% ,5% 20% Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) ,3% ,0% -2% Zechprellerei (Art. 149) ,7% ,0% 0% Erschleichen Leistung (Art. 150) ,1% ,9% 31% Erpressung (Art. 156) ,5% ,1% -1% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) ,6% ,6% -4% Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) ,3% ,1% -3% Hehlerei (Art. 160) ,6% ,2% -20% Betrüg. Konkurs und Pfändungsbegehren (Art. 163) ,5% ,8% -7% Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) ,1% ,3% -2% Übrige Vermögensstraftaten ,3% ,4% 3% Total Straftaten gegen das Vermögen, inkl. Art. 94 SVG ,6% ,7% -6% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 18: Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 43

46 3.5 Raub Tatmittel bei Raub Abbildung 19: Raub (Art. 140): Tatmittel Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Schusswaffe ,4% ,4% -14% Schneid-/Stichwaffe ,3% ,8% -23% Schlag-/Hiebwaffe 71 40,8% 55 34,5% -23% Körpergewalt ,0% ,4% -15% Verbale Drohung ,0% ,4% -33% Anderes Tatmittel ,5% ,0% -10% Unbekanntes Tatmittel ,9% ,2% -45% Total Raub (Art. 140) ,9% ,8% -19% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 19: Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich 44

47 3.6 Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Abbildung 20: Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nicht Vorgehen oder Örtlichkeit jedoch verschiedene Formen des Diebstahls. Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass verschiedene Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen Einkaufsgeschäfte festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.b. Regierungsstatthalter) abwickeln können. Die effektive Zahl der registrierten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann. 45

48 3.6.2 Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Allgemeiner Diebstahl ,6% ,9% -5% Einbruchdiebstahl ,7% ,7% -3% Einschleichdiebstahl ,1% ,0% -4% Ladendiebstahl ,4% ,6% -2% Entreissdiebstahl ,4% ,1% 4% Taschendiebstahl ,7% ,0% 7% Trickdiebstahl ,9% ,0% -6% Fahrzeugeinbruchdiebstahl ,6% ,2% -18% Diebstahl ab/aus Fahrzeug ,1% ,5% -10% Hausgenossendiebstahl ,9% 93 88,2% -33% Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) ,8% ,2% -4% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 20: Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 46

49 3.6.3 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Abbildung 21: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: öffentlich privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 47

50 48 Abbildung 22: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien

51 3.7 Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Abbildung 23: Fahrzeugdiebstahl: Verteilung nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Schwere Fahrzeuge ,8% ,2% 4% Personenwagen ,4% ,7% -2% Motorräder ,3% ,1% -17% Motorfahrräder ,1% ,2% -22% Fahrräder ,9% ,6% -11% Übrige Fahrzeuge 410 9,3% ,4% -2% Total Fahrzeugdiebstahl ,3% ,4% -12% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 21: Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich 49

52 3.8 Betäubungsmittelgesetz Im Jahr 2010, wurden in gesamthaft Fällen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert. Innerhalb dieser Registrierungen wurden Formen von Widerhandlungen unterschieden. Die Zahl der Sicherstellungen weist darauf hin, dass bei zwei Dritteln der Fälle Substanzen als Beweismittel sichergestellt werden konnten Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 24: Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung 50

53 3.8.2 Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Besitz/Sicherstellung ,6% ,9% 7% Besitz/Sicherstellung Übertretung ,6% ,7% 8% Besitz/Sicherstellung leichter Fall ,5% ,6% 2% Besitz/Sicherstellung schwerer Fall ,7% ,5% 22% Total Konsum ,8% ,9% 2% Total Anbau/Herstellung ,0% ,9% 11% Anbau/Herstellung Übertretung ,2% ,4% 35% Anbau/Herstellung leichter Fall ,7% ,2% -6% Anbau/Herstellung schwerer Fall ,4% ,0% 11% Total Handel ,4% ,7% 0% Handel leichter Fall ,2% ,7% 3% Handel schwerer Fall ,9% ,8% -4% Total Schmuggel ,6% ,4% 18% Einfuhr, Ausfuhr,Transit leichter Fall ,4% ,8% 41% Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall ,1% ,9% -8% Total Widerhandlungen gegen das BetmG ,8% ,2% 4% Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 22: Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbemässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 51

54 3.8.3 Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 25: Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln 52

55 Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 26: Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln 53

56 3.8.4 Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Im Jahr 2010, wurden total beschuldigte Personen wegen Konsum von illegalen Substanzen registriert, bei 6 Personen fehlten präzisere Angaben. Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o.a. Schweizer Ausländer Wohnbev Asylbereich übrige Ausl Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbev Asylbereich übrige Ausl Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 23: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Im Jahr 2010 wurden total 6522 beschuldigte Personen wegen Handel von illegalen Substanzen registriert; bei 1 der Beschuldigten handelt es sich um juristische Personen und bei 4 Personen fehlten präzisere Angaben. Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total o.a. Schweizer Ausländer Wohnbev Asylbereich übrige Ausl Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbev Asylbereich übrige Ausl Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 24: Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit 54

57 Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Anzahl Registrierungen (Fälle) >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich übrige Ausländer Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 25: Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr 55

58 3.8.5 Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Hanfprodukte Cannabis Stück/Tabletten/Dosis/Joint 1 Gramm 901 Pflanze 27 Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) Stück/Tabletten/Dosis/Joint 5 Gramm Pflanze Hanf (Pflanze mit Blüten: getrocknet) Stück/Tabletten/Dosis/Joint 33 Gramm Pflanze Haschisch Stück/Tabletten/Dosis/Joint 120 Gramm ml 5 Haschischöl Stück/Tabletten/Dosis/Joint 3 Gramm ml 106 Marihuana Stück/Tabletten/Dosis/Joint Gramm Pflanze Stimulantien Amphetamine Stück/Tabletten/Dosis/Joint 451 Gramm ml 40 Crack Gramm 67 Ecstasy Stück/Tabletten/Dosis/Joint Ecstasy Gramm ml 1 Khat Gramm Pflanze 40 Kokablätter Stück/Tabletten/Dosis/Joint 604 Gramm Kokain Stück/Tabletten/Dosis/Joint 356 Gramm Methamphetamin: Thaipillen, Ice, Crystal) Stück/Tabletten/Dosis/Joint Gramm 180 Opiate Heroin Stück/Tabletten/Dosis/Joint 148 Gramm ml 3 Morphin-/Heroin-Base Stück/Tabletten/Dosis/Joint 17 Gramm 2 ml 20 Opium Stück/Tabletten/Dosis/Joint 1 Gramm Methadon Stück/Tabletten/Dosis/Joint Gramm 497 ml Andere Substitutionsprodukte Stück/Tabletten/Dosis/Joint 865 Gramm

59 Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) Stück/Tabletten/Dosis/Joint 83 Gramm ml 17 Pflanze 8 LSD Stück/Tabletten/Dosis/Joint Gramm 17 Mescaline Gramm 12 Pflanze 10 Andere Halluzinogene Stück/Tabletten/Dosis/Joint 87 Gramm 219 Pflanze 1 Andere Substanzen Flunitrazepam (Rohypnol) Stück/Tabletten/Dosis/Joint GHB/GBL Stück/Tabletten/Dosis/Joint 188 Gramm ml Andere Betäubungsmittel Stück/Tabletten/Dosis/Joint Gramm ml 38 Pflanze 22 Rezeptpflichtige betäubungsmittelhaltige Medikamente Stück/Tabletten/Dosis/Joint Gramm 221 ml 126 Pflanze 43 Rezeptfreie betäubungsmittelhaltige Medikamente Stück/Tabletten/Dosis/Joint Gramm 1 ml 10 Substanzart noch unbekannt Stück/Tabletten/Dosis/Joint 343 Gramm ml 25 Bundesamt für Statistik (BFS) Tabelle 26: Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln 57

60 3.9 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 27: Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung 58

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