Kriminalpolizei. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 2017

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1 Kriminalpolizei Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 2017

2 Impressum Weitergabe und sonstige Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet Herausgegeben von der Schaffhauser Polizei, März 2018 Zitiervorschlag: Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 2017 oder PKS SHPol 2017

3 Inhaltsverzeichnis Polizeiliche Kriminalstatistik... 1 Impressum Einleitung Übersicht Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz (AuG) Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Beschuldigte Personen nach Gesetzen Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB)... 30

4 3 Detailbereiche Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Schwere Körperverletzung Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Vandalismus nach Vorgehensweise Vandalismus nach Örtlichkeit Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit... 55

5 Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Zeitreihen Tabellen Straftaten nach Gesetzen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Strafgesetzbuch: Straftaten nach Regionen Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Regionen Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Ausländergesetz Ausländergesetz: Straftaten nach Regionen Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Gewaltstraftaten Straftaten häusliche Gewalt Straftaten gegen das Vermögen Grafiken Straftaten nach Gesetzen Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Straftaten gegen Leib und Leben Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Kantonale Ereignisse Methodisches Glossar Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat/Beschuldigte Person Geschädigte Person Ständige Wohnbevölkerung Gemeindestand Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung Kennzahlen Absolute Zahlen... 79

6 6.4.2 Relative Zahlen Grafiken Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 82

7 1 Einleitung Der zehnte, auf der Grundlage der schweizweit harmonisierten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) basierende Jahresbericht der Schaffhauser Polizei liegt vor. Er beinhaltet eine Darstellung der im Berichtsjahr auf dem Gebiet des Kantons Schaffhausen begangenen und angezeigten oder durch polizeiliche Ermittlungshandlungen erfassten Straftaten. Diese Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei ermöglicht einen Vergleich mit den in den Jahren im Kanton Schaffhausen erfassten Zahlen. Dazu sind die Zeitreihen unter Punkt 4 als Grafiken erfasst. Aus der Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei (PKS SHPol 2017) ist ersichtlich, wie viele Fälle durch die Schaffhauser Polizei an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden rapportiert worden sind. Fälle die direkt der Staatsanwaltschaft gemeldet worden sind, werden hier nur erfasst, wenn sie polizeiliche Massnahmen (z.b. Hausdurchsuchungen oder Einvernahmen) zur Folge hatten. Diese Statistik gibt keine Antwort auf die Frage zu welchen Verurteilungen die rapportierten Delikte geführt haben. Das ist wenn überhaupt dem Amtsbericht des Obergerichtes zu entnehmen. Ebenfalls keinen Eingang in diese Statistik finden Delikte welche der Polizei nicht bekannt sind (Dunkelziffer). Die vorliegende Statistik stellt keine Vergleiche zu den anderen Kantonen her. Diese Vergleiche sind in der am 26. März 2018 durch den Bund veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik enthalten. Zahlreiche Delikte des Strafgesetzbuches sind als Antragsdelikte ausgestaltet (z.b. Grundtatbestände der Tätlichkeiten, Drohungen oder Sachbeschädigungen). Sie werden zwar polizeilich festgestellt, aber möglicherweise nicht an die Staatsanwaltschaft rapportiert, da ein fehlender Strafantrag eine Verurteilung verhindert. Sollten in diesen Bereichen zum Vorjahr grössere Veränderungen erkannt werden, ist immer auch zu prüfen, ob sich nicht auch das gesellschaftliche Anzeigeverhalten geändert hat. Die Delikte im Bereich der sogenannten Bundesnebengesetze sind ab diesem Jahr in der PKS SHPol nicht mehr abgedruckt. Diese sind auch schon aus der publizierten gesamtschweizerischen Statistik entfernt. Damit wurde als einer der letzten Kantone umgesetzt, was andernorts seit Jahren nicht mehr publiziert wird. Ebenfalls nicht erfasst werden die Widerhandlungen gegen Vorschriften des Strassenverkehrsrechts. Diese sind der Verkehrsunfallstatistik der Schaffhauser Polizei (VUSTA) zu entnehmen, welche am 13. März 2018 von der Schaffhauser Verkehrspolizei veröffentlicht worden ist. Im Bereich des Strafgesetzbuches (StGB) wurden für das Berichtsjahr '816 Straftaten registriert. Dies entspricht einer Zunahme zum Vorjahr um 4% (gleich 4%; immer auf ganze Zahlen gerundet). Dazu kommen 1103 Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) (+10%) und 399 Straftaten gegen das Ausländergesetz (AuG) (+6%). Zusätzlich sind im Jahre Ordnungsbussen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes (Konsum und Besitz) ausgestellt worden. Von diesen Ordnungsbussen mussten 68 anschliessend verzeigt werden, weil die Busse nicht bezahlt worden ist. Gesamthaft sind Delikte im Betäubungsmittelbereich bearbeitet wurden. Das sind total 11% mehr als im Vorjahr. Gesamthaft beträgt die Zunahme der Delikte im Kanton Schaffhausen 5%, von Straftaten im Jahr 2016 auf Straftaten im Jahr In Zahlen sind das 260 Fälle mehr. Die beiden schwerwiegendsten Deliktsbereiche im StGB betreffen die Gewaltdelikte und die Vermögensdelikte. In der ersten Gruppe ist eine Zunahme um 11% (von 452 auf 501 Fälle) und in der zweiten Gruppe eine Abnahme von 2% zu verzeichnen (von auf 1 929). Bei den angewandten schweren Gewaltdelikten dazu werden Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen, Vergewaltigungen und qualifizierte Raubdelikte gezählt ist eine Zunahme von 13 auf 36 Fälle zu verzeichnen.

8 Im Bereich der angewandten minderschweren Gewalt (einfache Körperverletzungen, Tätlichkeiten, Raufhandel, Angriff, Raub, Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, etc.) ist eine Zunahme um 7% von 336 auf 358 Fälle zu verzeichnen. Die angedrohte minderschwere Gewalt (Drohungen, Erpressungen) hat um 4% zugenommen. Absolut ausgedrückt heisst das: 103 Fälle im Jahr 2016 und 107 Fälle im Jahr Der Bereich der Vermögensdelikte verzeichnet einen Rückgang um 2%: von Fällen im Jahr 2016 auf Straftaten im vergangenen Jahr. Nach dreijähriger Abnahme ist vergangenes Jahr bei den Einbruchdiebstählen wieder eine Zunahme zu verzeichnen. Diese sind von 232 auf 250 Fälle gestiegen. Im Sektor der Betäubungsmitteldelikte sind die Zahlen unterschiedlich. Anbau und Herstellung haben von 37 auf 24 Fälle abgenommen. Beim Handel war eine Abnahme von 39% festzustellen. Im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz ist fest zu halten, dass es sich dabei um sogenannte Kontrolldelikte handelt. Das heisst, je mehr kontrolliert (sprich ermittelt) wird, desto mehr Fälle werden aufgezeigt. Die personellen Aufstockungen aus dem Jahr 2016 tragen weiter Früchte, indem beim Schmuggel und bei Besitz und Konsum deutliche Zunahmen zu verzeichnen sind. Im Berichtsjahr wurden 54% der strafbaren Handlungen nach StGB und 51% der strafbaren Handlungen nach BetmG von ausländischen Staatsangehörigen begangen. Der Anteil von Beschuldigten unter 18 Jahren beträgt bei gesamthaft 1'777 tatverdächtigen Personen 8.7% (170 Personen). Von den 1'966 tatverdächtigen Personen waren 1'588 oder 81% männlichen Geschlechts. Im vergangenen Jahr wurden im Bereich des Strafgesetzbuches 56.2% der angezeigten Delikte aufgeklärt (CH: 36%). Bei den Gewaltdelikten beträgt die Aufklärungsquote 89,6% (CH: 86.2%) und bei den Vermögensdelikten 33,9% (CH: 22.1%). Der grosse Unterschied in diesen beiden Deliktsbereichen liegt darin begründet, dass es sich bei Gewaltdelikten oftmals um Beziehungsdelikte handelt, d.h. Täter und Opfer kennen sich. Bei den Vermögensdelikten (insbesondere Diebstähle und Sachbeschädigungen) ist dies weniger der Fall, weshalb diese Aufklärungsquote deutlich geringer ist. Schaffhausen, im März 2018 SCHAFFHAUSER POLIZEI Philipp Maier Chef Kriminalpolizei

9 2 Übersicht 2.1 Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Abbildung 1: Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen.

10 2.1.2 Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Strafgesetzbuch (StGB) ,6% ,2% 4% Betäubungsmittelgesetz (BetmG) ,0% ,5% 10% Ausländergesetz (AuG) ,0% ,0% 6% Tabelle 1: Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich

11 2.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Abbildung 2: Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches und eine Auswahl der wichtigsten Straftaten ausgewiesen. Bei den Angaben zum Hausfriedensbruch muss berücksichtigt werden, dass ein sehr grosser Teil dieser Straftaten im Zusammenhang mit einem Diebstahl (insbesondere Einbruchdiebstahl) verzeigt wird. Dennoch fallen diese Straftaten auch unter diesen Umständen unter den Titel der Straftaten gegen die Freiheit und werden dort im Total berücksichtigt. Bei den Detailangaben zu diesem Titel werden aber nur Hausfriedensbrüche, die nicht im Zusammenhang mit Diebstahl begangen wurden, ausgewiesen.

12 2.2.2 Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Strafgesetzbuch ,6% ,2% 4% Total gegen Leib und Leben ,5% ,9% 6% Vollendete Tötungsdelikte (Art /116) 0 0 0% Versuchte Tötungsdelikte (Art /116) 4 100,0% 7 85,7% 75% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 4 100,0% 19 78,9% 375% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,8% ,7% -6% Total gegen das Vermögen ,0% ,9% -2% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,4% ,2% 1% davon Einbruchdiebstahl ,5% ,4% 8% davon Entreissdiebstahl 2 50,0% 1 0,0% -50% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) 181 0,6% 172 6,4% -5% Raub (Art. 140) 14 78,6% 14 50,0% 0% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,5% ,8% -16% Betrug (Art. 146) 79 70,9% ,2% 30% Erpressung (Art. 156) 9 22,2% 6 83,3% -33% Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) 27 96,3% ,0% -56% Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich ,0% ,0% 10% Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) 20 80,0% 22 86,4% 10% Total gegen die Freiheit ,9% ,6% 13% Drohung (Art. 180) 94 97,9% ,1% 7% Nötigung (Art. 181) 42 90,5% 58 98,3% 38% Menschenhandel (Art. 182) 0 0 0% Freiheitsberaubung (Art. 183) 8 100,0% 7 85,7% -13% Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) 49 79,6% 40 80,0% -18% Total gegen die sexuelle Integrität 67 62,7% 95 81,1% 42% Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) 17 47,1% 18 88,9% 6% Vergewaltigung (Art. 190) 5 80,0% ,0% 100% Exhibitionismus (Art. 194) 11 63,6% 5 60,0% -55% Pornografie (Art. 197) 5 100,0% 27 92,6% 440% Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen 26 57,7% 25 48,0% -4% Brandstiftung (Art. 221) 7 42,9% 7 42,9% 0% Total gegen die öffentliche Gewalt ,7% ,8% -30% Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) ,0% ,0% 19% Total gegen die Rechtspflege ,0% 27 96,3% 23% Geldwäscherei (Art. 305 bis ) 2 100,0% ,0% 450% Übrige Straftaten gegen das StGB ,3% ,5% 34% Tabelle 2: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich

13 2.2.3 Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Abbildung 3: Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung (inkl. nachträglicher Aufklärungen) Die Aufklärung einer Straftat kann durch die polizeiliche Ermittlungstätigkeit eines Kantons, durch die namentliche Beschuldigung durch einen Geschädigten oder Zeugen, durch eine grossräumigere Fahndung etc. erfolgen. Die Zahl der Aufklärungen kann nicht zum Ausdruck bringen, wie und durch wen die Aufklärung erfolgte, sie ist auch nicht über alle Straftatbestände gleichermassen als Indikator für die Effizienz der Polizeiarbeit verwendbar. Unter nachträglichen Aufklärungen werden Straftaten verstanden, die bereits in einem früheren Jahr statistisch ausgewiesen wurden, für die aber erst im aktuellen statistischen Kalenderjahr beschuldigte Personen registriert wurden.

14 2.3 Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Die Häufigkeitszahlen können aber nicht die unterschiedlich starke Pendlerpopulation, die insbesondere in grossen Städten einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen hat, berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Abbildung 4: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen

15 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Schaffhausen , ,2-3% Klettgau , ,6 5% Neuhausen am Rheinfall , ,8 21% Thayngen , ,0 17% Stein am Rhein , ,1 2% Unbekannt SH % Tabelle 3: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 5: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden

16 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Schaffhausen , ,2-3% Neuhausen am Rheinfall , ,7 14% Thayngen , ,4 18% Beringen , ,0-5% Stein am Rhein , ,7 20% Neunkirch , ,5 21% Hallau , ,9 37% Wilchingen , ,0-10% Schleitheim , ,3 96% Löhningen , ,9 94% Ramsen , ,3 70% Stetten (SH) , ,1-17% Dörflingen , ,1-33% Merishausen , ,8 22% Siblingen , ,4-71% Gächlingen , ,3-39% Buchberg , ,4 178% Lohn (SH) , ,8 138% Rüdlingen , ,1 200% Trasadingen , ,2-56% Beggingen , ,1-95% Hemishofen , ,8-61% Oberhallau , ,8 22% Büttenhardt , ,1-33% Buch (SH) , ,8-88% Bargen (SH) , ,9 46% Unbekannt SH % Tabelle 4: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden

17 2.3.2 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten) und die für die Kontrolle verfügbaren Personalressourcen, die das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich wesentlich beeinflussen, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Verzeigungen wegen Konsum sehr häufig sind und das Bild massgeblich mitbestimmen Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Abbildung 6: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen

18 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Schaffhausen , ,8-9% Klettgau , ,7-20% Neuhausen am Rheinfall , ,9 114% Thayngen , ,7 57% Stein am Rhein , ,4-53% Unbekannt SH % Tabelle 5: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 7: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden

19 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Schaffhausen , ,8-9% Neuhausen am Rheinfall , ,4 111% Thayngen , ,6 51% Beringen , ,4-41% Stein am Rhein , ,2-59% Neunkirch , ,8 Hallau , ,5 125% Wilchingen , ,7-77% Schleitheim , ,6 200% Löhningen , ,2-10% Ramsen , ,4 36% Stetten (SH) , , % Dörflingen , ,2 67% Merishausen , ,2-86% Siblingen , ,2-94% Gächlingen , ,0-100% Buchberg , ,0-100% Lohn (SH) , ,3 Rüdlingen , ,3 Trasadingen , ,7-50% Beggingen , ,0 0% Hemishofen , ,2-92% Oberhallau , ,2 Büttenhardt , ,0 0% Buch (SH) , ,6-43% Bargen (SH) , ,4 0% Unbekannt SH % Tabelle 6: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden

20 2.3.3 Ausländergesetz (AuG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die geografische Lage (Grenzgebiete) und die Kontrollintensität, die einen grossen Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich haben, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Abbildung 8: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen

21 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Schaffhausen , ,8-21% Klettgau , ,8 82% Neuhausen am Rheinfall , ,8-24% Thayngen , ,2 35% Stein am Rhein , ,4 67% Unbekannt SH 0 0 0% Tabelle 7: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 9: Ausländergesetz: Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden

22 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Schaffhausen , ,8-21% Neuhausen am Rheinfall , ,3-24% Thayngen , ,6 37% Beringen , ,9 33% Stein am Rhein , ,9 43% Neunkirch , ,3 Hallau , ,4 67% Wilchingen , ,6 0% Schleitheim , ,6 Löhningen , ,1 0% Ramsen , ,3 71% Stetten (SH) , ,0-100% Dörflingen , ,1-25% Merishausen , ,0-100% Siblingen , ,0 0% Gächlingen , ,0 0% Buchberg , ,0 0% Lohn (SH) , ,0 0% Rüdlingen , ,0 0% Trasadingen , ,3 Beggingen , ,0-100% Hemishofen , ,0 0% Oberhallau , ,5 Büttenhardt , ,0 0% Buch (SH) , ,6 200% Bargen (SH) , ,7 140% Unbekannt SH 0 0 0% Tabelle 8: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden

23 2.4 Beschuldigte Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet. Die nachfolgend ausgewiesenen Beschuldigtenpopulationen umfassen auch Personen, die nicht der Wohnbevölkerung zugerechnet werden. Ein Vergleich mit der Wohnbevölkerung ist deshalb nur für Beschuldigte aus der Wohnbevölkerung und unter Berücksichtigung von Alterskategorie und Geschlecht zulässig Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Total Minderjährige Junge Erw. (18-24 J.) m w m w m w Erwachsene (>24 J.) Jur. P. o. A. Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Tabelle 9: Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Abbildung 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht

24 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Abbildung 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Abbildung 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht

25 2.4.3 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Abbildung 13: Beschuldigte: Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnb.): Aufenthalter (Ausweis B) Niedergelassene (Ausweis C) Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (diplomatisches Personal, internationale Funktionäre, Ausweis Ci) Asylbevölkerung (A. Asyl): Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) Asylsuchende (Ausweis N) Schutzbedürftige (Ausweis S) Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): Kurzaufenthalter (Ausweis L) Grenzgänger (Ausweis G) Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp Rückweisung an der Grenze Illegaler Aufenthalt Im Meldeverfahren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei STATPOP (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist. Anmerkung zum AuG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern.

26 2.4.4 Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten zu gewährleisten, müsste die Anzahl beschuldigter Personen einer Nationalität zusätzlich zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger in Bezug gesetzt und auf 1000 Personen umgerechnet werden. Dies ergibt lediglich auf nationaler Ebene Sinn, da die kantonalen Zahlen teilweise sehr tief sind und die interkantonale Mobilität der Beschuldigten nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere bei kleinen Personenzahlen darf aber selbst die so berechnete Belastungsrate nicht überinterpretiert werden, da bereits die Zu-/Abnahme um eine einzelne Person zu einer starken Veränderung eben dieser Zahl führt. Die Nationalitäten Serbien und Serbien-Montenegro mussten leider gruppiert werden. Da die politischen Veränderungen in diesen Ländern noch nicht sehr lange zurückliegen, haben viele Personen noch keine aktualisierten Ausweispapiere; eine differenzierte Zuordnung ist noch nicht möglich. Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbevölkerung auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbevölkerung und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Deutschland Mazedonien Türkei Kosovo Italien Serbien und Montenegro Rumänien Eritrea Portugal Kroatien Polen Syrien Bosnien und Herzegowina Spanien Moldova Übrige Nationalitäten Tabelle 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus

27 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Deutschland Italien Kosovo Türkei Serbien und Montenegro Portugal Rumänien Übrige Nationalitäten Tabelle 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus

28 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Kosovo Türkei Gambia Deutschland Nigeria Serbien und Montenegro Somalia Eritrea Pakistan Syrien Übrige Nationalitäten Tabelle 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus

29 2.4.5 Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die Straftaten können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Tabelle 13: Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufigere 2er- oder 3er-Straftatenkombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Tabelle 14: Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die häufigste 2er-Straftatenkombination im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz ist der Besitz resp. die Sicherstellung im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen.

30 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Tabelle 15: Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen >10 Anzahl Straftaten Tabelle 16: Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, ob Straftaten alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet.

31 3 Detailbereiche 3.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Abbildung 14: Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form

32 3.1.2 Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Gewalt ,4% ,6% 11% Schwere Gewalt (angewandt) 13 92,3% 36 86,1% 177% Tötungsdelikt (Art /116) 4 100,0% 7 85,7% 75% Tötungsdelikt mit Schusswaffe 0 0 0% Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe ,3% Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe 3 100,0% 0-100% Tötungsdelikt mit Körpergewalt 1 100,0% 1 100,0% 0% Tötungsdelikt anderes Tatmittel 0 0 0% Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 4 100,0% 19 78,9% 375% Schw. Körperverl. mit Schusswaffe 0 0 0% Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe ,0% Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe ,0% Schw. Körperverl. mit Körpergewalt 3 100,0% 11 63,6% 267% Schw. Körperverl. anderes Tatmittel 1 100,0% 2 100,0% 100% Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt 0 0 0% Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) 0 0 0% Geiselnahme (Art. 185) 0 0 0% Vergewaltigung (Art. 190) 5 80,0% ,0% 100% Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 0 0% Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) ,7% ,2% 7% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,8% ,7% -6% Tätlichkeiten (Art. 126) 95 87,4% ,1% 22% Beteiligung Raufhandel (Art. 133) ,0% 7 100,0% 75% Beteiligung Angriff (Art. 134) ,3% 16 81,3% -47% Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) 14 78,6% 14 50,0% 0% Nötigung (Art. 181) 42 90,5% 58 98,3% 38% Zwangsheirat (Art. 181a) 2 100% 0-100% Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 8 100,0% 7 85,7% -13% Freiheitsb./Entführung schwerer Fall (Art. 184) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 2 100,0% 3 66,7% 50% Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) ,0% ,0% 19% Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 0% Minderschwere Gewalt (angedroht) ,3% ,8% 4% Drohung (Art. 180) 94 97,9% ,1% 7% Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 9 22,2% 6 83,3% -33% Tabelle 17: Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 1 Bei Raufhandel und Angriff wird explizit die Beteiligung sanktioniert. Deshalb entspricht hier die Zahl der Beteiligten (also Beschuldigten) der Zahl der Straftaten.

33 3.1.3 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 15: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Abbildung 16: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses).

34 3.1.4 Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Abbildung 17: Tötungsdelikte (Art /116): Tatmittel Schwere Körperverletzung Abbildung 18: Schwere Körperverletzung (Art. 122): Tatmittel

35 3.1.5 Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total Alter/Geschlecht Ausländer/Status 18 <18 >24 M Total Wohnb. 24 Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe Schw. Körperverl. Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 18: Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit

36 3.1.6 Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W Jur. P. Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 19: Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht

37 3.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Abbildung 19: Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen

38 3.2.2 Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten Straftaten Differenz Vorjahr Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt % Tötungsdelikt vollendet (Art /116) 0 0 0% Tötungsdelikt versucht (Art /116) % Schwere Körperverletzung (Art. 122) % Einfache Körperverletzung (Art. 123) % Tätlichkeiten (Art. 126) % Gefährdung Leben (Art. 129) % Beschimpfung (Art. 177) % Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179 septies ) % Drohung (Art. 180) % Nötigung (Art. 181) % Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184) % Sex. Handl. Kinder (Art. 187) % Sex. Handl. Abhängige (Art. 188) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 1 1 0% Vergewaltigung (Art. 190) % Schändung (Art. 191) 1 1 0% Übrige ausgewählte Artikel des StGB % Tabelle 20: Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten die Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person erfasst. In 39 Prozent dieser Straftaten wurde eine häusliche Beziehung registriert. Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 2 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Zwangsheirat/erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art. 260 bis StGB).

39 3.2.3 Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Abbildung 20: Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. In dieser Grafik wird jede geschädigte Person pro Beziehungsart einmal ausgewiesen. Eine Person kann somit möglicherweise wiederholt enthalten sein. Beispiel: Jemand wird Opfer eines Angriffs durch den Partner und die beiden Kinder. Diese geschädigte Person wird einmal mit Beziehungsart Paarbeziehung und einmal mit Beziehungsart Eltern/Kind gezählt.

40 3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Abbildung 21: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität 67 62,7% 95 81,1% 42% Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) 17 47,1% 18 88,9% 6% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 2 100,0% 3 66,7% 50% Vergewaltigung (Art. 190) 5 80,0% ,0% 100% Schändung (Art. 191) 4 75,0% 5 80,0% 25% Exhibitionismus (Art. 194) 11 63,6% 5 60,0% -55% Pornografie (Art. 197) 5 100,0% 27 92,6% 440% Sexuelle Belästigung (Art. 198) 21 52,4% 27 63,0% 29% Übrige Straftaten gegen die sexuelle Integrität 2 100,0% 0-100% Tabelle 21: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich

41 3.3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Abbildung 22: Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses).

42 3.4 Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Abbildung 23: Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.).

43 3.4.2 Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen das Vermögen ,0% ,9% -2% Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) 43 20,9% 23 13,0% -47% Veruntreuung (Art. 138) 8 100,0% 10 90,0% 25% Diebstahl, ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,4% ,2% 1% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) 181 0,6% 172 6,4% -5% Raub (Art. 140) 14 78,6% 14 50,0% 0% Sachentziehung (Art. 141) 7 85,7% 7 85,7% 0% Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) 9 11,1% 13 61,5% 44% Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143 bis ) 8 62,5% 10 30,0% 25% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,5% ,8% -16% Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) ,6% ,4% 1% Betrug (Art. 146) 79 70,9% ,2% 30% Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) 32 31,3% 36 66,7% 13% Zechprellerei (Art. 149) ,0% Erschleichen Leistung (Art. 150) 4 100,0% 13 92,3% 225% Erpressung (Art. 156) 9 22,2% 6 83,3% -33% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) 1 100,0% 1 100,0% 0% Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) 1 100,0% 0-100% Hehlerei (Art. 160) ,0% 5 100,0% -55% Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) 7 100,0% 2 100,0% -71% Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) 17 94,1% 9 100,0% -47% Übrige Vermögensstraftaten 9 77,8% 12 83,3% 33% Tabelle 22: Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich

44 3.5 Raub Tatmittel bei Raub Abbildung 24: Raub (Art. 140): Tatmittel Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Raub (Art. 140) 14 78,6% 14 50,0% 0% Schusswaffe 5 80,0% 3 100,0% -40% Schneid-/Stichwaffe 2 100,0% 0-100% Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0% Körpergewalt 6 66,7% 10 30,0% 67% Verbale Drohung 0 0 0% Anderes Tatmittel 1 100,0% 1 100,0% 0% Unbekanntes Tatmittel 0 0 0% Tabelle 23: Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich

45 3.6 Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Abbildung 25: Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nicht Vorgehen oder Örtlichkeit, jedoch verschiedene Formen des Diebstahls. Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass einzelne Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen in Einkaufsgeschäften festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.b. Regierungsstatthalter) abgewickelt werden können. Die effektive Zahl der registrierten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann.

46 3.6.2 Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) ,4% ,2% 1% Diebstahl (unspezifiziert) ,6% ,3% 2% Einbruchdiebstahl ,5% ,4% 8% Einschleichdiebstahl 83 38,6% 93 25,8% 12% Ladendiebstahl 91 86,8% 67 83,6% -26% Entreissdiebstahl 2 50,0% 1 0,0% -50% Taschendiebstahl 65 4,6% 54 3,7% -17% Trickdiebstahl 9 11,1% 13 0,0% 44% Fahrzeugeinbruchdiebstahl 22 13,6% 11 18,2% -50% Diebstahl ab/aus Fahrzeug 46 8,7% 65 12,3% 41% Tabelle 24: Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Abbildung 26: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses).

47 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 27: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien

48 3.7 Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Abbildung 28: Fahrzeugdiebstahl: Verteilung nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Fahrzeugdiebstahl 181 0,6% 172 6,4% -5% Schwere Fahrzeuge ,3% Personenwagen 3 33,3% 13 61,5% 333% Motorräder 2 0,0% 0-100% Motorfahrräder mit Verbrennungsmotor 5 0,0% 16 12,5% 220% Motorfahrräder mit Elektromotor 7 0,0% 13 0,0% 86% Fahrräder 163 0,0% 127 0,0% -22% Übrige Fahrzeuge 1 0,0% 0-100% Tabelle 25: Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich

49 3.8 Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Abbildung 29: Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Der Artikel 144 StGB Sachbeschädigung kann in verschiedenen Kontexten vorkommen. Besonders häufig ist die Kombination mit Diebstahl, wenn z.b. bei einem Einbruchdiebstahl durch das gewaltsame Vorgehen ein Sachschaden entsteht. Daneben kann Sachbeschädigung aber auch bei gewalttätigen Auseinandersetzungen etc. vorkommen. Unter Vandalismus werden nur die Formen der mutwilligen Sachbeschädigungen verstanden, bei denen es um reine Zerstörungslust ohne weiteren Zweck geht, dies unabhängig von der entstandenen Schadenssumme Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz zu Vorjahr Total Sachbeschädigungen ,4% ,1% -9% Im Kombination mit Diebstahl ,6% ,4% 1% Vandalismus 239 5,9% ,2% -14% Übrige Formen ,7% ,8% -20% Tabelle 26: Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten

50 3.8.3 Vandalismus nach Vorgehensweise Abbildung 30: Vandalismus nach Vorgehensweise

51 3.8.4 Vandalismus nach Örtlichkeit Abbildung 31: Vandalismus nach Örtlichkeit

52 3.9 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 32: Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet.

53 3.9.2 Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Widerhandlungen gegen das BetmG ,0% ,5% 10% Total Besitz/Sicherstellung ,0% ,1% 32% Besitz/Sicherstellung Übertretung ,0% ,9% 37% Besitz/Sicherstellung leichter Fall ,0% ,0% 35% Besitz/Sicherstellung schwerer Fall ,0% 7 100,0% -59% Total Konsum ,0% ,0% 9% Total Anbau/Herstellung ,0% ,0% -35% Anbau/Herstellung Übertretung 5 100,0% 9 100,0% 80% Anbau/Herstellung leichter Fall ,0% ,0% -44% Anbau/Herstellung schwerer Fall 5 100,0% 0-100% Total Handel ,0% 85 98,8% -39% Handel leichter Fall ,0% 73 98,6% -33% Handel schwerer Fall ,0% ,0% -61% Total Schmuggel ,0% ,0% 35% Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall ,0% ,0% 64% Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall ,0% 4 100,0% -80% Tabelle 27: Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich

54 3.9.3 Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 33: Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln

55 Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 34: Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o. A. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländerinnen Tabelle 28: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit

56 Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o. A. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländerinnen Tabelle 29: Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Anzahl Registrierungen (Fälle) >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbevölkerung Übrige Ausländer Tabelle 30: Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr

57 3.9.5 Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Differenz Vorjahr Männer 0 0 0% Frauen 0 1 Erwachsene 0 1 Minderjährige 0 0 0% Schweizer/innen 0 1 Ausländer/innen 0 0 0% Total registrierte Drogentote 0 1 Tabelle 31: Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Die Festlegung der Todesursache einer Person fällt nicht in den Kompetenzbereich der Polizei. Eine Zuordnung nach medizinischen Kriterien ist daher nicht möglich. Die Polizei wird oftmals aber bestimmt nicht immer hinzugerufen, wenn eine Person an den Folgen des Drogenkonsums verstirbt. Die ausgewiesenen Zahlen sind insofern als Angabe zu verstehen, wie oft die Polizei bei einer Intervention von einem Drogentoten ausging. Die Zahl der medizinisch diagnostizierten «Drogentoten» wird deshalb von den polizeilichen Zahlen abweichen.

58 3.9.6 Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Fälle Stück/Tabletten/ Dosis/Joints kg ml Pflanzen Hanfprodukte Hanfsamen Hanf (Jungpflanze ohne Blütenstände) 2 19 Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) Hanf (Pflanze mit Blüten: getrocknet) 4 0, Haschisch 33 8,234 Haschischöl 1 0,010 Marihuana ,430 Synthetische Cannabinoide Stimulantien Amphetamin ,488 Crack Ecstasy ,002 Khat 1 0,140 Kokablätter Kokain 65 5,763 Methamphetamin (Thaipillen, Ice, Crystal) 9 0,090 Mephedron MDPV Opiate Heroin 17 0,152 Morphin-/Heroin-Base Opium Methadon 4 8 0, Andere Substitutionsprodukte Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) 5 0,142 LSD ,001 Mescalin Andere Halluzinogene ,001 Andere Substanzen GHB/GBL 1 30 Andere Betäubungsmittel Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung (Swissmedic Verzeichnis e) Rezeptpflichtige betäubungsmittelhaltige Medikamente ,002 Rezeptfreie betäubungsmittelhaltige Medikamente Streckmittel 2 0,177 Substanzart noch unbekannt 4 1 Tabelle 32: Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen

59 3.10 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 35: Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung

60 Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Widerhandlungen gegen AuG ,0% ,0% 6% Total rechtswidrige Ein-/Ausreise und Aufenthalt ,0% ,0% 9% Verletzung Einreisebestimmungen ,0% ,0% 27% Rechtswidriger Aufenthalt ,0% ,0% -30% Ein-/Ausreise nicht bewilligte Grenzübergangsstelle 0 0 0% Verletzung der Einreisebestimmungen ins Ausland 1 100,0% 0-100% Total rechtswidrige Erleichterungen ,0% ,0% -44% Förderung der rechtsw. Ein-/Ausreise oder Aufenthalts ,0% 9 100,0% -40% Erleichterung der Einreise ins Ausland ,0% Erleichterungen mit Bereicherungsabsicht/organisiert 3 100,0% 0-100% Total illegale Erwerbstätigkeit/Beschäftigung ,0% ,0% -33% Unbewilligte Erwerbstätigkeit ,0% ,0% -18% Verschaffen unbewilligter Erwerbstätigkeit 1 100,0% 0-100% Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung ,0% ,0% -52% Wiederh. Beschäftigung ohne Bewilligung 1 100,0% 2 100,0% 100% Stellenwechsel ohne Bewilligung 2 100,0% 0-100% Total Täuschung der Behörden 4 100,0% 4 100,0% 0% Falsche Angaben/Verschweigen wichtiger Tatsachen 4 100,0% 2 100,0% -50% Scheinehe eingehen, vermitteln etc ,0% Total weitere Widerhandlungen gegen AuG ,0% ,0% 36% Missachtung Ein-/Ausgrenzung ,0% ,0% -17% Verletzung An- und Abmeldepflicht ,0% ,0% 0% Kantonaler Wohnortwechsel ohne Bewilligung ,0% ,0% 243% Nichteinhalten von Bedingungen 2 100,0% 0-100% Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung 7 100,0% 1 100,0% -86% Andere Widerhandlungen gegen das AuG ,0% ,0% 29% Tabelle 33: Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich

61 4 Zeitreihen 4.1 Tabellen Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Tabelle 34: Straftaten nach Gesetzen

62 4.1.2 Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Gesamttotal Strafgesetzbuch Total gegen Leib und Leben Tötungsdelikte vollendet (Art /116) Tötungsdelikte versucht (Art /116) Schwere Körperverletzung (Art. 122) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Total gegen das Vermögen Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) davon Einbruchdiebstahl davon Entreissdiebstahl Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) Raub (Art. 140) Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) Betrug (Art. 146) Erpressung (Art. 156) Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) Total gegen die Freiheit Drohung (Art. 180) Nötigung (Art. 181) Menschenhandel (Art. 182) Freiheitsberaubung (Art. 183) Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) Total gegen die sexuelle Integrität Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) Vergewaltigung (Art. 190) Exhibitionismus (Art. 194) Pornografie (Art. 197) Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen Brandstiftung (Art. 221) Total gegen die öffentliche Gewalt Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) Total gegen die Rechtspflege Geldwäscherei (Art. 305 bis ) Übrige gegen das StGB Tabelle 35: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten 3 Seit 2013 wird der Art. 94 SVG (Entwendung zum Gebrauch) bei den Fahrzeugdiebstählen nicht mehr berücksichtigt.

63 4.1.3 Strafgesetzbuch: Straftaten nach Regionen Strafgesetzbuch: Straftaten nach Regionen Schaffhausen Neuhausen am Rheinfall Klettgau Thayngen Stein am Rhein Unbekannt SH Tabelle 36: Strafgesetzbuch: Straftaten nach Regionen

64 4.1.4 Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Schaffhausen Neuhausen am Rheinfall Thayngen Beringen Stein am Rhein Neunkirch Schleitheim Hallau Wilchingen Buch (SH) Ramsen Siblingen Trasadingen Oberhallau Beggingen Gächlingen Hemishofen Stetten (SH) Löhningen Bargen (SH) Dörflingen Rüdlingen Buchberg Merishausen Lohn (SH) Büttenhardt Unbekannt SH Tabelle 37: Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden

65 4.1.5 Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Total Widerhandlungen gegen das BetmG Total Besitz/Sicherstellung Besitz/Sicherstellung Übertretung Besitz/Sicherstellung leichter Fall Besitz/Sicherstellung schwerer Fall Total Konsum Total Anbau/Herstellung Anbau/Herstellung Übertretung Anbau/Herstellung leichter Fall Anbau/Herstellung schwerer Fall Total Handel Handel leichter Fall Handel schwerer Fall Total Schmuggel Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall Tabelle 38: Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Regionen Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Regionen Schaffhausen Thayngen Neuhausen am Rheinfall Klettgau Stein am Rhein Unbekannt SH Tabelle 39: Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Regionen 4 Am 1. Oktober 2013 ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in den Grafiken/Tabellen nicht ersichtlich. Diese umfassen nur die Anzeigen.

66 4.1.7 Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Schaffhausen Thayngen Neuhausen am Rheinfall Stetten (SH) Hallau Beringen Ramsen Bargen (SH) Stein am Rhein Dörflingen Löhningen Buch (SH) Neunkirch Schleitheim Rüdlingen Wilchingen Hemishofen Lohn (SH) Merishausen Oberhallau Siblingen Trasadingen Beggingen Buchberg Büttenhardt Gächlingen Unbekannt SH Tabelle 40: Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden

67 4.1.8 Straftaten gegen das Ausländergesetz Straftaten gegen das Ausländergesetz Gesamttotal Widerhandlungen gegen das AuG Total rechtswidrige Ein-/Ausreise und Aufenthalt Verletzung der Einreisebestimmungen Rechtswidriger Aufenthalt Ein-/Ausreise nicht bewilligt Grenzübergangsstelle Verletzung der Einreisebestimmungen ins Ausland Total rechtswidrige Erleichterungen Förderung der rechtswidrigen Ein-/Ausreise oder Aufenthalts Erleichterung der Einreise ins Ausland Erleichterungen mit Bereicherungsabsicht/organisiert Total illegale Erwerbstätigkeit/Beschäftigung Unbewilligte Erwerbstätigkeit Verschaffen unbewilligter Erwerbstätigkeit Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung Wiederholte Beschäftigung ohne Bewilligung Stellenwechsel ohne Bewilligung Total Täuschung der Behörden Falsche Angaben/Verschweigen wichtiger Tatsachen Scheinehe eingehen, vermitteln etc Total weitere Widerhandlungen gegen das AuG Missachtung Ein-/Ausgrenzung Verletzung An- und Abmeldepflicht Kantonaler Wohnortwechsel ohne Bewilligung Nichteinhalten von Bedingungen Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung Andere Widerhandlungen gegen das AuG Tabelle 41: Straftaten gegen das Ausländergesetz

68 4.1.9 Ausländergesetz: Straftaten nach Regionen Ausländergesetz: Straftaten nach Regionen Thayngen Schaffhausen Neuhausen am Rheinfall Klettgau Stein am Rhein Unbekannt SH Tabelle 42: Ausländergesetz: Straftaten nach Regionen

69 Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Thayngen Schaffhausen Neuhausen am Rheinfall Bargen (SH) Ramsen Stein am Rhein Trasadingen Neunkirch Dörflingen Hallau Beringen Buch (SH) Löhningen Oberhallau Schleitheim Wilchingen Beggingen Buchberg Büttenhardt Gächlingen Hemishofen Lohn (SH) Merishausen Rüdlingen Siblingen Stetten (SH) Unbekannt SH Tabelle 43: Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden

70 Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 44: Gewaltstraftaten 5 Bei Raufhandel und Angriff wird explizit die Beteiligung sanktioniert. Deshalb entspricht hier die Zahl der Beteiligten (also Beschuldigten) der Zahl der Straftaten.

71 Straftaten häusliche Gewalt Straftaten häusliche Gewalt Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt Tötungsdelikt vollendet (Art /116) Tötungsdelikt versucht (Art /116) Schwere Körperverletzung (Art. 122) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Gefährdung Leben (Art. 129) Beschimpfung (Art. 177) Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179 septies ) Drohung (Art. 180) Nötigung (Art. 181) Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184) Sex. Handlungen Kinder (Art. 187) Sex. Handlungen Abhängige (Art. 188) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Vergewaltigung (Art. 190) Schändung (Art. 191) Übrige ausgewählte Artikel des StGB Tabelle 45: Straftaten häusliche Gewalt 6 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Zwangsheirat/erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art. 260 bis StGB).

72 Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen Total gegen das Vermögen Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) Veruntreuung (Art. 138) Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) Raub (Art. 140) Sachentziehung (Art. 141) Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143 bis ) Sachbeschädigung (Art. 144) Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) Betrug (Art. 146) Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) Zechprellerei (Art. 149) Erschleichen Leistung (Art. 150) Erpressung (Art. 156) Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) Hehlerei (Art. 160) Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) Übrige Vermögensstraftaten Tabelle 46: Straftaten gegen das Vermögen 7 Seit 2013 wird der Art. 94 SVG (Entwendung zum Gebrauch) bei den Fahrzeugdiebstählen nicht mehr berücksichtigt.

73 4.2 Grafiken Anhand einer Auswahl von Grafiken soll die Beurteilung der Entwicklung der polizeilich registrierten Kriminalität erleichtert werden. Dabei wird in den Grafiken mit einer schwarzen Linie jeweils das Total des Gesetzes (StGB und BetmG) oder des Titels des StGB dargestellt. In anderen Farben wird zusätzlich die Entwicklung für eine Auswahl von Straftaten oder Kriminalitätsbereichen dargestellt Straftaten nach Gesetzen Abbildung 36: Straftaten nach Gesetzen

74 4.2.2 Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Straftaten gegen Leib und Leben Abbildung 37: Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Abbildung 38: Straftaten gegen Leib und Leben

75 4.2.4 Straftaten gegen die sexuelle Integrität Abbildung 39: Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen das Vermögen Abbildung 40: Straftaten gegen das Vermögen

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