Kriminalpolizei. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei

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1 Kriminalpolizei Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 2008

2 Impressum Weitergabe und sonstige Vervielfältigung nur mit Quellenangabe gestattet Herausgegeben von der Schaffhauser Polizei, März 2009 Zitiervorschlag: Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 2008 oder PKS SHPol 2008 Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 2/45

3 Inhaltsverzeichnis 1 EINFÜHRUNG ÜBERSICHT STRAFTATEN NACH GESETZEN Verteilung nach Gesetzen Aufklärung nach Gesetzen STRAFTATEN DES STRAFGESETZBUCHES (STGB) Verteilung nach Titeln des StGB Titel des StGB mit einzelnen Titelkennzahlen Auswahl einzelner Titelkennzahlen des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen STRAFTATEN: GEOGRAPHISCHE VERTEILUNG Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) TATVERDÄCHTIGE PERSONEN NACH GESETZEN Verteilung Alter / Geschlecht nach Gesetzen Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH / Ausländer nach Aufenthaltskategorien) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro tatverdächtige Person Anzahl Tatverdächtige pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) DETAILBEREICHE GEWALTSTRAFTATEN Verteilung nach Form Aufklärung Tatmittel Tatverdächtige von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Aufenthaltskategorien Opfer von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Aufenthaltskategorien HÄUSLICHE GEWALT Verteilung nach Straftatbeständen Straftatbestände Arten der Beziehung zwischen Opfer und tatverdächtiger Person STRAFTATEN GEGEN DAS VERMÖGEN (2. TITEL STGB) Verteilung nach Straftaten Aufklärung RAUB Tatmittel bei Raub Aufklärung DIEBSTÄHLE Verteilung nach Diebstahlsformen Aufklärung Einbruchdiebstahl Örtlichkeit FAHRZEUGDIEBSTAHL Nach Fahrzeugtyp Aufklärung SACHBESCHÄDIGUNG Verteilung nach Kontext Aufklärung Vorgehensweisen bei Vandalismus Objekte resp. Örtlichkeiten von Vandalismus BETÄUBUNGSMITTELGESETZ (BETMG) Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 3/45

4 3.8.1 Verteilung nach Schwere der Widerhandlung Aufklärung Substanzen nach Schwere der Widerhandlung Tatverdächtige Polizeilich registrierte Drogentote Sicherstellungen BG ÜBER DIE AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER (AUG) Verteilung Aufklärung KANTONALE EREIGNISSE METHODISCHES GLOSSAR EINFÜHRUNG DEFINITIONEN Fall Straftat Aufgeklärte Straftat / Tatverdächtiger Opfer AUSWERTUNGSPRINZIPIEN Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung KENNZAHLEN Absolute Zahlen Relative Zahlen Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 4/45

5 1 Einführung Seit längerer Zeit erwies es sich als schwierig, die Daten der verschiedenen kantonalen Kriminalstatistiken miteinander zu vergleichen. Sei es wegen unterschiedlicher Zählweise an sich, oder wegen der verschiedenartigen Schwerpunkte innerhalb der Statistiken hinkten kantonsübergreifende Vergleiche. Mit dem Projektantrag im Jahre 1996 und dem Entscheid der KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren) wurde 1999 der Grundstein für eine schweizweit harmonisierte Kriminalstatistik die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) - gelegt. Die Bereitstellung der Grundlagendokumentationen mit Detailkonzept erfolgte im August 2004 und ab 2005 wurde das Pilotprojekt in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden lanciert. In diesem Jahr stösst nun Schaffhausen an der Seite der Kantone Glarus, Schwyz, Neuenburg, Luzern, Bern, Basel -Land und Solothurn dazu. In diesem Jahr veröffentlichen somit 17 Kantone ihre Zahlen in Form der PKS. Bis die PKS schweizweit eingeführt ist dauert es noch ein gutes Jahr, denn erst ab diesem Jahr werden die Daten schweizweit von allen Kantonen einheitlich erfasst. Folgende Ziele sollen mit der PKS erreicht werden 1 : Schaffung von flexiblen Auswertungsmöglichkeiten zum Aufkommen, zur Struktur und Entwicklung der polizeilich registrierten Vorfälle sowie zur Struktur registrierter Tatverdächtiger und Opfer unter Berücksichtigung eines mittleren Detaillierungsgrades auch auf nationaler Ebene Beseitigung der bisherigen erhebungstechnischen Defizite: kontrollierte Zählung von Tatverdächtigen und Opfern, Mutationsmöglichkeit bei neuem Wissensstand oder nachträglicher Aufklärung, etc. Zusammenlegung der nationalen und kantonalen Statistiken mit dem Ziel der Synergiegewinnung und der Verfolgung einer 1-Zahlen-Politik von Bund und Kantonen Harmonisierung der Erfassungs- und Auswertungsprinzipien über die Kantone Zeitgemässe, effiziente Erhebungstechnik Gleichzeitig wird dem gestiegenen Bedürfnis nach empirisch fundiertem Wissen nachgekommen und eine bessere Abdeckung der strafrechtlich relevanten Handlungen, die von der Polizei registriert werden erreicht. Es werden alle Artikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), Widerhandlungen gegen das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie eine Differenzierung im Betäubungsmittelbereich aufgenommen. Auch strafrechtsrelevante Bundesnebengesetze werden zumindest auf Gesetzesebene erfasst. Die PKS bringt aus Sicht der Schaffhauser Polizei einen erheblichen Mehrwert, weil ein nationaler Vergleich möglich wird. Die PKS bringt auch trotz fundamental unterschiedlicher Zählweise eine gute Darstellung des hiesigen Geschehens mit sich. Ein entscheidender Nachteil zeigt sich in diesem Jahr aber besonders: Ein Vergleich mit der bisherigen Schaffhauser Kriminalstatistik ist wegen der anderen Zählweise nicht mehr möglich. Das führt dazu, dass heuer nur vereinzelte Tendenzen aus fachspezifischen Gruppen einen ungefähren Ansatz bieten, ob in einzelnen Deliktsbereichen eher mehr oder weniger Arbeit auf die Schaffhauser Polizei zugekommen ist. Für die diesjährige und für alle weiteren PKS gelten gleich wie früher folgende Tatsachen: Die Statistiken geben Auskunft über die im Berichtsjahr auf dem Gebiet des Kantons Schaffhausen begangenen und angezeigten oder durch polizeiliche Ermittlungshandlungen erfassten Straftaten. Polizeilich nicht erfasste Ereignisse (Dunkelziffer) finden in dieser Statistik keinen Eingang. Zahlreiche Delikte des Strafgesetzbuches sind ganz oder teilweise als Antragsdelikte ausgestaltet. Sie werden zwar polizeilich festgestellt, aber möglicherweise nicht rapportiert, da ein fehlender Strafantrag eine Verurteilung verhindert. 1 Quelle: Bundesamt für Statistik; Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 5/45

6 Bei der vorliegenden Statistik handelt es sich nicht um eine Verurteilungsstatistik, sondern um eine polizeiliche Ermittlungsstatistik. Für Verurteilungszahlen ist der Amtsbericht des Obergerichtes beizuziehen. Nicht erfasst werden die Widerhandlungen gegen Vorschriften des Strassenverkehrsrechts. Die Gesamtdeliktszahl im Bereich des StGB (Strafgesetzbuch) für das Berichtsjahr 2008 liegt bei 4572 Straftaten. Dazu kommen 945 Straftaten gegen das BetmG (Betäubungsmittelgesetz) und 530 Straftaten gegen das AuG (Ausländergesetz). Im Bereich des StGB fallen 339 Straftaten (7%) in den Bereich der Delikte gegen Leib und Leben. Der grösste Anteil liegt mit 2584 Straftaten (57%) bei den Vermögensdelikten In dieser Kategorie sind Sachbeschädigungen mit 1173 Straftaten und Diebstähle mit 895 Straftaten die grössten Anteile. Die Aufklärungsquoten liegen bei schwersten Delikten im hohen Prozentbereich: sämtliche 4 im vergangenen Jahr verübten versuchten Tötungsdelikte wurden aufgeklärt. Ebenso konnte die Täterschaft in zwei drittel der verübten Raubüberfälle ermittelt werden und im Bereich der Sexualdelikte lag die Aufklärungsquote bei 77%. Bei den Straftaten gegen die Freiheit lag die Aufklärungsquote bei 51%. Im Bereich von Straftaten gegen das Vermögen liegt sie lediglich bei 28%, was insbesondere auf den Bereich der Diebstähle zurückzuführen ist. Gesamthaft lag die Aufklärungsquote bei 50%. Im Berichtsjahr wurden 43 % der strafbaren Handlungen nach StGB von ausländischen Staatsangehörigen begangen. Der Anteil von Täterinnen und Tätern unter 18 Jahren beträgt bei gesamthaft 2626 tatverdächtigen Personen 10.8% (284 Personen). Unter den 2626 tatverdächtigen Personen waren 2031 oder 77.4 % männlichen Geschlechts. Schaffhausen, im März 2009 SCHAFFHAUSER POLIZEI Chef Kriminalpolizei Oberleutnant Philipp Maier Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 6/45

7 2 Übersicht 2.1 Straftaten nach Gesetzen Verteilung nach Gesetzen Verteilung nach Gesetzen Bundesnebengesetze 20% (1'471) AuG/ANAG 7% (530) BetmG 13% (945) StGB 61% (4'572) Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten. Ausnahmen stellen die fahrlässigen Tötungen oder Körperverletzungen dar, die im Zusammenhang einer SVG Widerhandlung erfolgen. Je nach kantonaler Zuständigkeitsregelung fallen diverse Bundesnebengesetze zudem nicht in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Kantonalpolizei (z.b. Transportgesetz oftmals bei der Bahnpolizei). Es muss daher davon ausgegangen werden, dass nicht alle registrierten Straftaten gegen die Bundesnebengesetze in die polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen Aufklärung nach Gesetzen Aufklärung nach Gesetzen Anzahl Straftaten Aufklärung in % Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG/ANAG) Übrige Bundesnebengesetze Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 7/45

8 2.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung nach Titeln des StGB Verteilung nach Titeln des StGB Übrige Titel des StGB 22% (991) Leib und Leben 7% (339) Öffentliche Gewalt 1% (46) Sexuelle Integrität 1% (72) Freiheit 12% (540) Vermögen 57% (2'584) Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des StGB ausgewiesen. Bei den Zahlen im Titel gegen die Freiheit gilt es zu berücksichtigen, dass es bei verschiedenen Formen von Diebstahl gleichzeitig zu Hausfriedensbruch kommt. Der Diebstahl fällt unter den Titel Vermögen, der Hausfriedensbruch jedoch unter den Titel von Straftaten gegen die Freiheit. In der nachfolgenden Tabelle werden die verschiedenen Kontexte von Hausfriedensbruch deshalb als gesonderte Zahlen ausgewiesen. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 8/45

9 2.2.2 Titel des StGB mit einzelnen Titelkennzahlen Titel des StGB mit einzelnen Titelkennzahlen Anzahl Straftaten Aufklärung in % Total Straftaten gegen Leib und Leben Tötungsdelikte (Art ) Schwere Körperverletzung (Art. 122) 4 50 Einfache Körperverletzung (Art. 123) Total Straftaten gegen das Vermögen Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) davon Einbruchdiebstahl davon Entreissdiebstahl 5 40 Fahrzeugdiebstahl, inkl. SVG Raub (Art. 140) Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) Betrug (Art. 146) Erpressung (Art. 156) 3 67 Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) Total Straftaten gegen Ehre, Geheim, Privatbere Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) Total Straftaten gegen die Freiheit Drohung (Art. 180) Nötigung (Art. 181) Menschenhandel (Art. 182) Freiheitsberaubung (Art. 183) Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) Vergewaltigung (Art. 190) 8 75 Exhibitionismus (Art. 194) 6 17 Pornografie (Art. 197) Total Gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen Brandstiftung (Art. 221) Total Straftaten gegen die öffentliche Gewalt Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) Total Straftaten gegen die Rechtspflege Geldwäscherei (Art. 305bis) 5 60 Übrige Straftaten gegen das StGB Gesamttotal Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 9/45

10 2.2.3 Auswahl einzelner Titelkennzahlen des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Auswahl einzelner Titelkennzahlen des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Diebstahl, inkl. geringfügig Einbruchdiebstahl Einfache Körperverletzung Ladendiebstahl, inkl. ger Sexuelle Belästigung Total Straftaten 2008 davon aufgeklärt 2008 aufgeklärt aus früheren Jahren Die Aufklärung einer Straftat kann durch die polizeiliche Ermittlungstätigkeit eines Kantons, durch die namentliche Beschuldigung eines Opfers oder Zeugen, durch eine grossräumigere Fahndung etc. erfolgen. Die Zahl der Aufklärungen kann nicht zum Ausdruck bringen, wie und durch wen die Aufklärung erfolgte, sie ist auch nicht über alle Straftatbestände gleichermassen als Indikator für die Effizienz der Polizeiarbeit verwendbar. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 10/45

11 2.3 Straftaten: Geographische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Kartographie: Häufigkeitszahl nach Polizeiregionen Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1'000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Nebst der Wohnbevölkerung sind aber zusätzlich unterschiedlich starke Pendlerpopulationen (z.b. Zentrumslasten von Städten etc.) zu berücksichtigen. Diese können in die Berechnungen nicht einfliessen, müssen bei Vergleichen aber ebenfalls berücksichtigt werden Häufigkeitszahl nach Polizeiregionen Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahl nach Regionen Region Anzahl Straftaten Anzahl Einwohner Anzahl Straftaten/ 1000 Einwohner Klettgau Neuhausen am Rheinfall Schaffhausen Stein am Rhein Thayngen Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 11/45

12 2.3.2 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Kartographie: Häufigkeitszahl nach Polizeiregionen Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1'000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Insbesondere im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes beeinflussen die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten von Städten, Flughäfen oder Grenzgebiet etc.) und auch die verfügbaren Personalressourcen zur Kontrolle dieses Bereiches die Zahlen aber wesentlich stärker. Diese Angaben können in die Berechnungen nicht einfliessen, müssen bei Vergleichen aber ebenfalls berücksichtigt werden Häufigkeitszahl nach Polizeiregionen Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahl nach Regionen Region Anzahl Straftaten Anzahl Einwohner Anzahl Straftaten/ 1000 Einwohner Klettgau Neuhausen am Rheinfall Schaffhausen Stein am Rhein Thayngen Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 12/45

13 2.3.3 BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Kartographie: Häufigkeitszahl nach Polizeiregionen Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1'000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Insbesondere im Bereich des Ausländergesetzes kann die Lage und Sprache eine grosse Rolle spielen. Grenzgebiete sollten erwartungsgemäss höhere Häufigkeitszahlen aufweisen, als Gebiete im Landesinnern. Da oftmals der Feststellungsort (Ort der Anhaltung und Kontrolle) und nicht der unmittelbare Einreiseort für die polizeiliche Registrierung ausschlaggebend sind, kann der zu erwartende Effekt durch die Kontrollintensität jedoch beeinflusst werden Häufigkeitszahl nach Polizeiregionen Ausländergesetz (AuG/ANAG): Häufigkeitszahl nach Regionen Region Anzahl Straftaten Anzahl Einwohner Anzahl Straftaten/ 1000 Einwohner Klettgau Neuhausen am Rheinfall Schaffhausen Stein am Rhein Thayngen Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 13/45

14 2.4 Tatverdächtige Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet. Bei Auflistungen verschiedener Straftatbestände werden Personen, denen verschiedene Straftaten zu Laste gelegt werden, jedoch unweigerlich pro Straftatbestand, Titel oder Gesetz wiederholt ausgewiesen. Auch über die Kantone oder mehrere Zeitperioden kann eine mehrfach delinquierende Person wiederholt ausgewiesen sein Verteilung Alter / Geschlecht nach Gesetzen Um die verschiedenen Altersgruppen miteinander vergleichen zu können, müssten die absoluten Zahlen der Tatverdächtigen in Bezug gesetzt werden zu den entsprechenden Altersgruppen in der Bevölkerung, denn nicht jede Altersgruppe ist in der Schweiz in gleicher Anzahl vertreten. Dies ist für das Total der Tatverdächtigen nicht möglich, da neben den Tatverdächtigen aus der Wohnbevölkerung ein nicht unerheblicher Anteil von Personen als tatverdächtig registriert werden, die nicht zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz gehören (Siehe 2.4.2) Strafgesetzbuch (StGB) StGB: Alter / Geschlecht weiblich männlich o.a. < , plus Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 14/45

15 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) BetmG: Alter / Geschlecht weiblich männlich < , plus BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) AuG: Alter / Geschlecht weiblich männlich o.a , plus Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 15/45

16 2.4.2 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH / Ausländer nach Aufenthaltskategorien) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH / Ausländer nach Aufenthaltskategorien) StGB BetmG AuG/ANAG Bundesnebengesetze % 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% CH A. Wohnb. A. Asyl I A. Asyl II A. Übrige Schweizer können beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, dies z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder durch die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländer. Die Aufenthaltskategorien der Ausländer orientieren sich - sofern vorhanden - an den zur Tatzeit gültigen Ausländerausweisen. Unterschieden wird zwischen: - der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung (Ausweis B, C und Ci), - der Asylbevölkerung I (Ausweis F, N und S), - der Asylbevölkerung II (Personen mit Nichteintretensentscheid oder rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende, deren Ausreisefrist definitiv abgelaufen ist), - den übrigen ausländischen Tatverdächtigen, die sich sei es legal oder illegal - nur temporär in der Schweiz aufhalten (inkl. Ausweis G und L 2 ). Auch Personen mit unbekanntem Aufenthaltsstatus werden unter diese Kategorie genommen. Nur für die ständige Wohnbevölkerung und eingeschränkt für den Asylbereich sind verlässliche Daten zur Anzahl und Struktur (Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit) der in der Schweiz anwesenden Personen vorhanden. 2 Auch Kurzaufenthalter mit Ausweis L und einer Aufenthaltsdauer über einem Jahr würden zur ständigen Wohnbevölkerung gehören. Da die verschiedenen Aufenthaltsdauern der Kurzaufenthalter nicht unterschieden werden, rund 2/3 der L-Ausweise eine Bewilligung unter einem Jahr aufweisen, und der verbleibende Drittel mengenmässig nicht verzerrend ins Gewicht fällt, wurde auf diese Differenzierung verzichtet. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 16/45

17 2.4.3 Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten einigermassen zu gewährleisten, wird die Anzahl Tatverdächtiger einer Nationalität in Bezug gesetzt zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger und auf 1'000 Personen umgerechnet (siehe 6.4.2). Insbesondere bei kleinen Personenzahlen) darf die so berechnete Belastungsrate aber nicht überinterpretiert werden, da bereits eine Person mehr oder weniger zu massiven Veränderungen eben dieser Zahl führt Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch (StGB): Registrierte Personen nach Nationalität Total ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich I Asylbereich II Übrige Ausländer Schweiz Serbien/Montenegro/Kosovo Deutschland Italien Mazedonien Kroatien Türkei Bosnien und Herzegowina Irak Sri Lanka Übrige Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Registrierte Personen nach Nationalität Total ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich I bereich Asyl- II Übrige Ausländer Schweiz Deutschland Italien Serbien/Montenegro/Kosovo Irak Mazedonien Türkei Grossbritannien Kroatien Portugal Übrige Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 17/45

18 BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Ausländergesetz (AuG u. ANAG): Registrierte Personen nach Nationalität Total ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich I Asylbereich II Übrige Ausländer Serbien/Montenegro/Kosovo Deutschland Russland Türkei Schweiz Rumänien Albanien Irak Italien Kroatien Übrige Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, dies z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder durch die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern. Für die ausländischen Nationalitäten gelten zudem unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, die die Wahrscheinlichkeit einer strafrechtlichen Registrierung beeinflussen. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 18/45

19 2.4.4 Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro tatverdächtige Person Die Straftaten können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) StGB: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro tatverdächtige Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Minderjährig Total Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Asyl II davon Übrige Erwachsen Total Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Asyl II davon Übrige Häufigere 2-er oder 3-er Straftatenkombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) BetmG: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro tatverdächtige Person Anzahl Straftaten pro Person Total Minderjährig Total Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Asyl II davon Übrige Erwachsen Total Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Asyl II davon Übrige Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 19/45

20 Häufige 2-er Straftatenkombinationen im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz sind Konsum und Handel von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) AuG/ANAG: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro tatverdächtige Person Anzahl Straftaten pro Person Total Minderjährig Total Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Asyl II davon Übrige Erwachsen Total Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Asyl II davon Übrige Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz Anzahl Tatverdächtige pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl Tatverdächtige pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl Tatverdächtige Anzahl Straftaten Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, inwiefern ev. Straftaten alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 20/45

21 3 Detailbereiche 3.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, die die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (Siehe Sachbeschädigung) Verteilung nach Form Verteilung nach Form Schwere angewandte Gewalt 3% (16) Angedrohte Gewalt 28% (139) Angewandte/angedrohte Gewalt 15% (72) Minderschwere angewandte Gewalt 54% (269) Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 21/45

22 3.1.2 Aufklärung Gewaltstraftaten Anzahl Straftaten Aufklärung in % Total Schwere angewandte Gewalt Tötungsdelikt (Art ) Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Schwere Körperverletzung (Art. 122) 4 50 Schw. Körperverl. mit Körpergewalt 3 33 Schwere Körperverl. anderes Tatmittel Vergewaltigung (Art. 190) 8 75 Total Minderschwere angewandte Gewalt Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Total Angewandte/Angedrohte Gewalt Raub (Art. 140) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183) Sexuelle Nötigung (Art. 189) 3 67 Drohung und Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Total Angedrohte Gewalt Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 3 67 Total Gewaltstraftaten Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 22/45

23 3.1.3 Tatmittel Tötungsdelikte Tötungsdelikte (Art ; 116) : Tatmittel andere, unbekannte Tatmittel 25% (1) Schneid-/Stichwaffe 50% (2) Körpergewalt 25% (1) Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 23/45

24 Schwere Körperverletzung Schwere Körperverletzung (Art. 122) : Tatmittel andere, unbekannte Tatmittel 25% (1) Körpergewalt 75% (3) Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 24/45

25 3.1.4 Tatverdächtige von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Aufenthaltskategorien Tatverdächtige von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Aufenthaltskategorien Straftaten Aufgeklärt Total TV < M W Total Wohnb. Asylb. I Asylb. II Uebr. Total Schwere angewandte Gewalt Tötungsdelikt (Art ) Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Vergewaltigung (Art. 190) Total Minderschwere angewandte Gewalt Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Total Angewandte/Angedrohte Gewalt Raub (Art. 140) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung und Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Total Angedrohte Gewalt Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Total Gewaltstraftaten Altersgruppen Geschlecht Ausländer/Status Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 25/45

26 3.1.5 Opfer von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Aufenthaltskategorien Opfer von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Aufenthaltskategorien Straftaten Altersgruppen Geschlecht Ausländer/Status Total Opfer < o.a. M W jur.p Total Wohnb. Asylb. I Asylb. II Uebr. o.a. Total Schwere angewandte Gewalt Tötungsdelikt (Art ) Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Vergewaltigung (Art. 190) Total Minderschwere angewandte Gewalt Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Total Angewandte/Angedrohte Gewalt Raub (Art. 140) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung und Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Total Angedrohte Gewalt Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Total Gewaltstraftaten Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 26/45

27 3.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen (Stief-/Pflege-)Eltern- Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Verteilung nach Straftatbeständen Verteilung nach Straftatbeständen Drohung (Art. 180) 51 Tätlichkeiten (Art. 126) 35 Einfache Körperverl. (Art. 123) 19 Strafb. Hdl. Privatbereich (Art. 179) 17 Gef. Leben (Art. 129) 14 Nötigung (Art. 181) 10 Sex. Hdl. Kinder (Art. 187) 6 Tätl. wiederholt (Art. 126 Abs. 2) 5 Entführung/Freiheitsb. (Art. 183) übrige Art. StGB 2 2 Vergewaltigung (Art. 190) Schändung (Art. 191) Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl), wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung Tatverdächtiger-Opfer verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 27/45

28 3.2.2 Straftatbestände Häusliche Gewalt 2008 Anzahl Straftaten Einfache Körperverletzung (Art. 123) 19 Tätlichkeiten (Art. 126) 35 Tätlichkeiten wiederholt (Art. 126 Abs. 2) 5 Gefährdung Leben (Art. 129) 14 Strafbare Handlungen gegen Privatbereich (Art. 179) 17 Drohung (Art. 180) 51 Nötigung (Art. 181) 10 Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183) 2 Sex. Handl. Kinder (Art. 187) 6 Vergewaltigung (Art. 190) 1 Schändung (Art. 191) 1 Übrige Art. StGB 2 Total Arten der Beziehung zwischen Opfer und tatverdächtiger Person Häusliche Gewalt: Arten der Beziehung Verwandtschaft 13% (13) Eltern, Ersatz- o. Pflegeeltern / Kind 17% (17) Paarbeziehung, Partnerschaft 49% (49) ehem. Paarbeziehung, Partnerschaft 22% (22) Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen Opfer und tatverdächtiger Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 28/45

29 3.3 Straftaten gegen das Vermögen (2. Titel StGB) Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen das Vermögen Betrug (Art. 146) 2% (50) Übrige Vermögensstraftaten 4% (114) Diebstahl (ohne Fahrzeuge) (Art. 139) 34% (895) Sachbeschädigung, inkl. geringfügig (Art. 144) 45% (1'173) Fahrzeugdiebstahl (StGB Art. 139 / SVG Art. 94) 14% (360) Raub (Art. 140) 0% (12) Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.) Aufklärung Straftaten gegen das Vermögen Anzahl Straftaten Aufklärung in % Unrechtm. Aneignung, inkl. geringfügig (Art. 137) Veruntreuung, inkl. geringfügig (Art. 138) Diebstahl (ohne Fahrzeuge) (Art. 139) Fahrzeugdiebstahl (StGB Art. 139 / SVG Art. 94) Raub (Art. 140) Sachentziehung, inkl. geringfügig (Art. 141) 8 75 Sachbeschädigung, inkl. geringfügig (Art. 144) Betrug (Art. 146) Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage, inkl. geringfügig (Art. 147) Zechprellerei, inkl. geringfügig (Art. 149) Erschleichen Leistung (Art. 150) Erpressung (Art. 156) 3 67 Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) Hehlerei (Art. 160) Betrügerischer Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) Verfügung beschlagnahmte Vermögenswerte (Art. 169) Übrige Vermögensstraftaten Total Straftaten gegen das Vermögen, inkl. SVG Art Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 29/45

30 3.4 Raub Tatmittel bei Raub Tatmittel bei Raub Mit anderem, unbekanntem Tatmittel 8% (1) Mit verbaler Drohung 8% (1) Mit Schusswaffe 8% (1) Mit Schneid-/Stichwaffe 8% (1) Mit Körpergewalt 67% (8) Aufklärung Raub nach Tatmittel Anzahl Straftaten Aufklärung in % Mit Schusswaffe 1 0 Mit Schneid-/Stichwaffe 1 0 Mit Schlag-/Hiebwaffe 8 75 Mit verbaler Drohung Mit anderem, unbekanntem Tatmittel Total Raub (Art. 140) Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 30/45

31 3.5 Diebstähle Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Trickdiebstahl 0% (3) Fahrzeugeinbruch / Diebstahl ab/aus Taschendiebstahl 4% (40) Fahrzeug 9% (81) Entreissdiebstahl 1% (5) Ladendiebstahl 10% (93) Allgemeiner Diebstahl 42% (376) Einschleichdiebstahl 7% (61) Einbruchdiebstahl 26% (236) Das Gesetz sieht eigentlich nur den Art. 139 StGB Diebstahl vor. Häufigere Formen des Diebstahls werden von der Polizei trotzdem nach der Art des Vorgehens oder dem Ort unterschieden. Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass verschiedene Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen Einkaufsgeschäfte festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.b. Regierungsstatthalter) abwickeln können. Die effektive Zahl der registrierten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann Aufklärung Diebstahlsformen Anzahl Straftaten Aufklärung in % Allgemeiner Diebstahl Einbruchdiebstahl Einschleichdiebstahl Ladendiebstahl Entreissdiebstahl 5 40 Taschendiebstahl 40 3 Trickdiebstahl 3 33 Fahrzeugeinbruch / Diebstahl ab/aus Fahrzeug 81 7 Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 31/45

32 3.5.3 Einbruchdiebstahl Örtlichkeit Örtlichkeit Öffentlich Privat Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus Freizeit/Sportanlage Geschäftsräume Verkaufsräume Restauration Übrige Betriebsräume Garage/Fahrzeuggewerbe Baugewerbe Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 32/45

33 3.6 Fahrzeugdiebstahl Nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Fahrzeugtypen Schwere Fahrzeuge 1% (2) Übrige Fahrzeuge 1% (3) Personenwagen 4% (14) Motorräder 7% (25) Motorfahrräder 9% (31) Fahrräder 79% (285) Aufklärung Fahrzeugdiebstahl Anzahl Straftaten Aufklärung in % Schwere Fahrzeuge Personenwagen Motorräder Motorfahrräder Fahrräder Übrige Fahrzeuge 3 33 Total Fahrzeugdiebstahl Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 33/45

34 3.7 Sachbeschädigung Verteilung nach Kontext Sachbeschädigungen In Kombination mit Diebstahl 26% (304) Übrige Formen 34% (406) Vandalismus 40% (463) Der Artikel 144 StGB Sachbeschädigung kann in verschiedensten Kontexten vorkommen. Besonders häufig ist die Kombination mit Diebstahl, wenn z.b. bei einem Einbruchdiebstahl durch das gewaltsame Vorgehen ein Sachschaden entsteht. Daneben kann Sachbeschädigung aber auch bei gewalttätigen Auseinandersetzungen etc. vorkommen. Unter Vandalismus werden nur die Formen der mutwilligen Sachbeschädigungen verstanden, bei denen es um reine Zerstörungslust ohne weiteren Zweck geht, dies unabhängig von der entstandenen Schadenssumme Aufklärung Sachbeschädigung nach Kontext Anzahl Straftaten Aufklärung in % In Kombination mit Diebstahl Vandalismus Übrige Formen Total Sachbeschädigungen Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 34/45

35 3.7.3 Vorgehensweisen bei Vandalismus Vorgehensweisen bei Vandalismus aufschlitzen/zerstechen 0% (1) zerkratzen 5% (22) ohne Angabe 20% (91) ein-/zerschlagen 6% (30) andere Vorgehen 0% (1) Sprayerei/Graffiti 69% (318) Objekte resp. Örtlichkeiten von Vandalismus Örtlichkeiten bei Vandalismus Andere Geschäftsräume, Verkaufsräume, Restauration öffentliche Verkehrsinfrastruktur Verkehrsmittel Garage/Fahrzeuggewerbe Versorgung/Entsorgung, Betriebsräume Wohnräume, Heime Bildungsstätte Freizeit/Sportanlage Baugewerbe Amtsräume Automaten Religiöse Stätten Stand der Datenbank : Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 35/45

36 3.8 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Verteilung nach Schwere der Widerhandlung Straftaten gegen das BetmG Vergehen 14% (134) Verbrechen 3% (25) Übertretung 83% (786) Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbemässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet Aufklärung Widerhandlungen gegen das BetmG Anzahl Straftaten Aufklärung in % Total Übertretungen Ü. Besitz/Sicherstellung Ü. Anbau/Herstellung Ü. Konsum Total Vergehen Verg. Besitz/Sicherstellung Verg. Anbau/Herstellung Verg. Handel Verg. Schmuggel (Einfuhr,Ausführ,Transit) Total Verbrechen Verbr. Besitz/Sicherstellung Verbr. Anbau/Herstellung Verbr. Handel Verbr. Schmuggel (Einfuhr,Ausfuhr,Transit) Total Widerhandlungen gegen das BetmG Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 36/45

37 3.8.3 Substanzen nach Schwere der Widerhandlung Substanzen nach Übertretung Substanzen nach Übertretung Andere Substanzen 2% (18) Mehrere Substanzgruppen 12% (91) Halluzinogene 0% (1) Opiate 10% (78) Stimulantien 11% (85) Hanfprodukte 65% (513) Substanzen nach Vergehen und Verbrechen Substanzen nach Vergehen und Verbrechen Mehrere Substanzgruppen 14% (22) Andere Substanzen 5% (8) Opiate 7% (11) Hanfprodukte 55% (87) Stimulantien 19% (31) Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 37/45

38 resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden (siehe 3.8.6) für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Tatverdächtige BetmG Übertretungen: Alterskategorien und Durchschnittsalter BetmG: Übertretung nach Alter Total < Männlich Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Asyl II davon Übrige Weiblich Schweizerinnen Ausländerinnen davon Wohnb davon Übrige BetmG Vergehen und Verbrechen: Alterskategorien und Durchschnittsalter BetmG: Vergehen/Verbrechen nach Alter Total < Durchschnittsalter Durchschnittsalter Männlich Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Übrige Weiblich Schweizerinnen Ausländerinnen davon Wohnb davon Übrige Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 38/45

39 Verzeigungshäufigkeit pro Person über ein Jahr Verzeigungshäufigkeit pro Person über ein Jahr Verzeigungen Total Minderjährig Total Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Asyl II davon Übrige Erwachsen Total Schweizer Ausländer davon Wohnb davon Asyl I davon Asyl II davon Übrige Polizeilich registrierte Drogentote Keine Fälle im Jahr Die Festlegung der Todesursache einer Person fällt nicht in den Kompetenzbereich der Polizei. Eine Zuordnung nach medizinischen Kriterien ist für die Polizei daher nicht möglich. Die Polizei wird oftmals aber bestimmt nicht immer hinzugerufen, wenn eine Person an den Folgen des Drogenkonsums verstirbt. Die ausgewiesenen Zahlen sind insofern als Angabe zu verstehen, wie oft die Polizei bei einer Intervention von einem Drogentoten ausging. Die Zahl der medizinisch diagnostizierten Drogentoten wird deshalb von den polizeilichen Zahlen abweichen. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 39/45

40 3.8.6 Sicherstellungen BM-Sicherstellungen Fälle Menge Hanfprodukte Cannabis Gramm Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) Pflanze Hanf (Pflanze mit Blüten: getrocknet) Gramm Pflanze Haschisch Joint Stück/Tabletten/Dosis Gramm 34 3' Marihuana Joint Gramm ' Stimulantien Amphetamine Gramm Ecstasy Stück/Tabletten/Dosis ml Khat Gramm 3 208' Kokain Gramm Opiate Heroin Methadon Gramm ml Stück/Tabletten/Dosis ml Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) Gramm Andere Substanzen Flunitrazepam (Rohypnol) Stück/Tabletten/Dosis Gramm ml Andere Betäubungsmittel Stück/Tabletten/Dosis Gramm ml Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 40/45

41 3.9 BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Verteilung AuG: Formen der Widerhandlungen Täuschung der Behörden 1% (6) Übrige Widerhandlungen gegen das AuG/ANAG 8% (43) Rechtswidrige Erwerbstätigkeit/ Beschäftigung 15% (79) Erleichterung Ein-/Ausreise/ Aufenthalt 4% (19) Rechtswidrige Ein-/Ausreise/Aufenthalt 72% (383) Aufklärung Widerhandlungen gegen das ANAG resp. AuG Anzahl Straftaten Aufklärung in % Verletzung der Einreisebestimmungen Rechtswidriger Aufenthalt Ein-/Ausreise nicht bewilligte Grenzübergangsstelle Verletzung der Einreisebestimmungen ins Ausland Total rechtswidrige Ein-/Ausreise und Aufenthalt Förderung der rechtsw. Ein-/Ausreise und des Aufenthalts Erleichterung der Einreise ins Ausland Erleichterungen mit Bereicherungsabsicht oder organisiert Total rechtswidrige Erleichterungen Unbewilligte Erwerbstätigkeit Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung Wiederholte Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung Stellenwechsel ohne Bewilligung Total illegale Erwerbstätigkeit/Beschäftigung Falsche Angaben/Verschweigen wichtiger Tatsachen Scheinehe eingehen, vermitteln etc Scheinehe eingehen, vermitteln etc. mit Bereicherungsabsicht Total Täuschung der Behörden Missachtung Ein- Ausgrenzung Verletzung An- und Abmeldepflicht Nichtnachkommend der Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung Widerhandlungen mit Ausweispapieren Andere Widerhandlungen gegen das ANAG resp. AuG Total weitere Widerhandlungen gegen das ANAG resp. AuG Gesamttotal Widerhandlungen gegen das ANAG resp. AuG Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 41/45

42 4 Kantonale Ereignisse Ereignisse mit polizeilichen Interventionen Ereignisart 2008 Total Brandfälle 14 davon unbekannte Ursache 2 davon technische Ursache 11 Total Fahrzeugbrände 3 Total aussergewöhnliche Todesfälle 40 davon natürliche Ursache 38 davon unbekannte Ursache 2 Total Suizide 8 davon durch Erschiessen 2 davon durch Erhängen 3 davon durch Ertränken 1 davon durch Überfahrenlassen 1 davon durch Sterbehilfeorganisation 1 Total Suizidversuche 13 Total Unfälle (ohne SVG) 9 davon Arbeitsunfall (tödlich: 1) 8 davon andere Unfälle 1 Total abgängige Personen 94 davon Vermisst 35 davon Entwichen 57 davon Entlaufen 2 Total Interventionen im häuslichen Bereich 113 Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 42/45

43 5 Methodisches Glossar 5.1 Einführung In der PKS werden die polizeilich registrierten, strafrechtlich relevanten Sachverhalte aufgenommen. Sämtliche Artikel des Strafgesetzbuches aber auch strafrechtlich relevante Artikel diverser Nebengesetze werden erfasst. Zusätzlich werden auch Widerhandlungen gegen das AuG und das BetmG detailliert aufgenommen, jedoch separat ausgewertet. Nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder die über andere Wege direkt in ein Justizverfahren einmünden. Ebenfalls nicht vollständig enthalten sind Widerhandlungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr Definitionen Fall Unter einem Fall wird die Gesamtheit aller Straftaten verstanden, die innerhalb einer Anzeige oder eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens registriert werden. Eine absolut einheitliche Erfassung ist auf der Fallebene nicht möglich, da die verschiedenen Kantone unterschiedliche Zuständigkeitsaufteilungen aber auch unterschiedliche Rapporttraditionen haben, die nur mit viel Aufwand harmonisiert werden könnten. Fallzahlen werden zwar ausgewiesen, die Zählung der Fälle innerhalb der PKS steht aber nicht im Vordergrund Straftat Eine Handlung wird als eine oder auch mehrere Straftaten registriert, wenn sie gegen einen oder mehrere Gesetzesartikel verstösst. Der für die PKS verwendete Handlungsbegriff orientiert sich an der vom Gesetzestext vorgegebenen Definition (z.b. Tötung, Beteiligung an Raufhandel, ungetreue Geschäftsbesorgung etc.). Gezählt werden die eindeutig abgrenzbaren, strafbaren Akte, ungeachtet der Anzahl Opfer; diese werden separat ausgewertet Aufgeklärte Straftat / Tatverdächtiger Eine Straftat gilt als aufgeklärt, wenn nach polizeilichem Ermessen zumindest eine Person 4 als Urheber dieser Straftat identifiziert werden kann. Diese Person erscheint in der PKS als Tatverdächtiger. Als Tatverdächtige gelten auch Anstifter, Mittäter oder Gehilfen. Der zugeordnete Status bildet den momentanen Wissensstand der Polizei ab und sagt nichts über den weiteren Verlauf des möglicherweise anschliessenden Justizverfahrens aus Opfer Als Opfer werden Personen bezeichnet, die durch eine rechtswidrige Handlung in ihrer physischen, psychischen, sozialen oder wirtschaftlichen Integrität geschädigt worden sind. Darunter fallen auch juristische Personen, die einen materiellen resp. wirtschaftlichen Schaden (z.b. Ladendiebstahl) gemeldet haben. Aufgrund des zusätzlichen Merkmals 'juristische' oder 'natürliche' Person, können die zwei verschiedenen Opferkategorien jedoch voneinander unterschieden werden. 5.3 Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Als Standardauswertungsdatum wurde das Ausgangsdatum festgelegt. Mit den Auswertungen nach dem Ausgangsdatum wird abgebildet, was die Polizei unmittelbar im Vormonat oder Vorjahr endbearbeitet und/oder verzeigt hat. Darunter können auch Kriminalfälle oder Ereignisse aus früheren Kalenderjahren sein. 3 Mit Ausnahme des Art. 94 SVG Entwendung zum Gebrauch. 4 Handelt es sich um eine Täterschaft, d.h. um eine Gruppe tatverdächtiger Personen, gilt eine Straftat bereits als aufgeklärt, auch wenn erst eine Person der Täterschaft bekannt ist. Polizeiliche Kriminalstatistik der Schaffhauser Polizei 43/45

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