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3 3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Übersicht Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz (AuG) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Beschuldigte Personen nach Gesetzen Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Detailbereiche... 29

4 3.1 Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Vandalismus nach Vorgehensweise Vandalismus nach Örtlichkeit Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen

5 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Zeitreihen Tabellen Straftaten nach Gesetzen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Strafgesetzbuch: Straftaten nach Bezirken Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Bezirken Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Ausländergesetz Ausländergesetz: Straftaten nach Bezirken Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Gewaltstraftaten Straftaten häusliche Gewalt Straftaten gegen das Vermögen Grafiken Straftaten nach Gesetzen Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Straftaten gegen Leib und Leben Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Kantonale Erweiterungen nach Bedarf Kantonale Ereignisse Methodisches Glossar Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat/Beschuldigte Person Geschädigte Person Ständige Wohnbevölkerung Gemeindestand Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung... 73

6 6.4 Kennzahlen Absolute Zahlen Relative Zahlen Grafiken Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis

7 7 1 Einleitung Einheitliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Schweiz Die PKS umfasst eine Übersicht über die Straftaten nach den verschiedenen Gesetzen, die einzelnen Deliktskategorien sowie im Anhang über ein methodisches Glossar, welches eine allgemeine Einführung zu Definitionen und Auswertungsprinzipien der PKS vermittelt. Damit sind interkantonale Vergleiche möglich. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass auch die gesamtschweizerische PKS nur mit Einschränkungen allgemeingültige Vergleiche über die Kantone hinaus zulässt. Je nach Struktur der Kantone in Stadt- Land, Bevölkerungsdichte und Grenznähe ist die Kriminalität sehr unterschiedlich ausgeprägt. Des Weiteren gelten für die PKS folgende Grundsätze: Die Statistiken geben Auskunft über die im Berichtsjahr auf dem Gebiet des jeweiligen Kantons begangenen und angezeigten oder durch polizeiliche Ermittlungshandlungen erfassten Straftaten. Bei der vorliegenden Statistik handelt es sich nicht um eine Verurteilungsstatistik, sondern um eine polizeiliche Ermittlungsstatistik. Nicht erfasst werden die Widerhandlungen gegen die Vorschriften des Strassenverkehrsrechts. Die PKS soll dazu dienen, Tendenzen zu erkennen und zu interpretieren. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Straftaten angezeigt werden (Problem der Dunkelziffer), weshalb die PKS schliesslich bestenfalls eine Annäherung an die Verbrechenswirklichkeit darstellen kann. Aufklärungsquoten widerspiegeln lediglich den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt des Statistikabschlusses (31. Dezember des Berichtsjahres) und sagen nichts aus über den tatsächlichen Verlauf der Aufklärung. Wird die Täterschaft nach dem Stichtag ermittelt (sogenannte nachträgliche Aufklärung ), findet dies in der Quote des Berichtsjahres keinen Niederschlag und auch nicht in einer späteren PKS. Dieser Umstand sorgt für Unschärfen gerade bei komplexen Delikten oder Mehrfachdelikten, die in der Regel intensive und zeitaufwändige Ermittlungen erfordern. Wiederum wird in der PKS ein informativer Mehrjahresvergleich erstellt, Tabellen und Grafiken ergeben einen Vergleich über die in den Jahren 2010 bis 2016 verübten Delikte. Entwicklung der Kriminalität im Jahr 2016 im Kanton Appenzell Ausserrhoden Die Gesamtkriminalität lag im Jahr 2016 mit (2 231) erfassten Straftaten 16% unter jener von 2015 (2 677). Die Anzahl Delikte nach Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) mit Straftaten sind um 12% zurückgegangen. Auch bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 170 Straftaten (- 33%) ist ebenso wie bei den Bundesnebengesetzen mit 309 Straftaten (- 23%) ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Eine markante Abnahme der Straftaten ist mit 56% auch bei den Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz festzustellen. Die Zahl der mit Vermögensdelikten in Verbindung stehenden Straftaten fiel um 10%. Ausnahmen bildeten einzig die auf Internet basierenden, bzw. die auf das Manipulieren von elektronischen Geräten zurückzuführenden Delikte. Dies sind insbesondere Unbefugte Datenbeschaffung (+600%) und Betrügerischer Missbrauch einer EDV- Anlage (+70%). Bei den Gewaltstraftaten zeigt sich mit 178 Delikten (Vorjahr 216) und einer Aufklärungsquote von 92,7% ebenfalls eine erfreuliche Entwicklung. Es musste weder ein vollendetes noch ein versuchtes Tötungsdelikt verzeichnet werden. Ebenso wurde keine schwere Körperverletzung angezeigt. Zwei Vergewaltigungen gelangten zur Anzeige. Die Zahl der Einbruchdiebstähle hat von 83 im Vorjahr auf 70 abgenommen, was einer Reduktion von 16% entspricht. 14,3% der Einbruchdiebstähle konnten aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote aller StGB-Delikte liegt bei 64,5% (Vorjahr 62,1%). Damit konnte die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden ihre langjährige hohe Aufklärungsquote nicht nur halten, sondern sogar nochmals steigern.

8 2 Übersicht 2.1 Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Abbildung 1: Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen. Der PKS wurden im Jahr 2016 auch 309 Verzeigungen wegen Straftaten gegen übrige Bundesnebengesetze übermittelt. Je nach kantonaler Zuständigkeitsregelung fallen aber verschiedene Bundesnebengesetze gar nicht oder nicht ausschliesslich in den Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei. So können gewisse Straftaten, die durch die Bahnpolizei oder das Grenzwachtkorps erfasst werden, direkt der Staatsanwaltschaft übermittelt werden (zum Beispiel Straftaten gegen das Personenbeförderungsgesetz). Es gilt daher zu beachten, dass gewisse Straftaten gegen Bundesnebengesetze nicht in die polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen, sondern direkt an die Justizbehörden gelangen. 8

9 Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Strafgesetzbuch (StGB) ,1% ,5% -12% Betäubungsmittelgesetz (BetmG) ,0% ,4% -33% Ausländergesetz (AuG) ,0% ,0% -56% Übrige Bundesnebengesetze ,0% ,8% -23% Tabelle 1: Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich

10 2.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Abbildung 2: Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches und eine Auswahl der wichtigsten Straftaten ausgewiesen. Bei den Angaben zum Hausfriedensbruch muss berücksichtigt werden, dass ein sehr grosser Teil dieser Straftaten im Zusammenhang mit einem Diebstahl (insbesondere Einbruchdiebstahl) verzeigt wird. Dennoch fallen diese Straftaten auch unter diesen Umständen unter den Titel der Straftaten gegen die Freiheit und werden dort im Total berücksichtigt. Bei den Detailangaben zu diesem Titel werden aber nur Hausfriedensbrüche, die nicht im Zusammenhang mit Diebstahl begangen wurden, ausgewiesen. 10

11 Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Strafgesetzbuch ,1% ,5% -12% Total gegen Leib und Leben ,8% 82 96,3% -33% Vollendete Tötungsdelikte (Art /116) 1 100,0% 0-100% Versuchte Tötungsdelikte (Art /116) 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 1 100,0% 0-100% Einfache Körperverletzung (Art. 123) 12 66,7% ,0% 8% Total gegen das Vermögen ,3% ,8% -10% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,0% ,0% -2% davon Einbruchdiebstahl 83 12,0% 70 14,3% -16% davon Entreissdiebstahl 0 0 0% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) 81 1,2% 71 1,4% -12% Raub (Art. 140) 5 60,0% 3 66,7% -40% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,8% ,0% -25% Betrug (Art. 146) 24 50,0% 36 66,7% 50% Erpressung (Art. 156) 5 0,0% 6 16,7% 20% Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) 9 100,0% 2 100,0% -78% Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich 82 90,2% 56 85,7% -32% Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) ,0% 5 60,0% -64% Total gegen die Freiheit ,3% ,3% -5% Drohung (Art. 180) 61 98,4% 51 94,1% -16% Nötigung (Art. 181) 19 78,9% 37 91,9% 95% Menschenhandel (Art. 182) 0 0 0% Freiheitsberaubung (Art. 183) 1 100,0% 0-100% Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) 39 84,6% 20 80,0% -49% Total gegen die sexuelle Integrität 24 70,8% 23 95,7% -4% Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) 2 0,0% 3 100,0% 50% Vergewaltigung (Art. 190) ,0% Exhibitionismus (Art. 194) ,0% Pornografie (Art. 197) 8 100,0% 7 100,0% -13% Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen 19 42,1% 18 61,1% -5% Brandstiftung (Art. 221) 1 0,0% 2 50,0% 100% Total gegen die öffentliche Gewalt ,1% ,3% -12% Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) 8 100,0% 5 100,0% -38% Total gegen die Rechtspflege 5 100,0% ,0% 120% Geldwäscherei (Art. 305 bis ) 1 100,0% 0-100% Übrige Straftaten gegen das StGB ,6% ,7% -11% Tabelle 2: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich

12 2.2.3 Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Abbildung 3: Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung (inkl. nachträglicher Aufklärungen) Die Aufklärung einer Straftat kann durch die polizeiliche Ermittlungstätigkeit eines Kantons, durch die namentliche Beschuldigung durch einen Geschädigten oder Zeugen, durch eine grossräumigere Fahndung etc. erfolgen. Die Zahl der Aufklärungen kann nicht zum Ausdruck bringen, wie und durch wen die Aufklärung erfolgte, sie ist auch nicht über alle Straftatbestände gleichermassen als Indikator für die Effizienz der Polizeiarbeit verwendbar. Unter nachträglichen Aufklärungen werden Straftaten verstanden, die bereits in einem früheren Jahr statistisch ausgewiesen wurden, für die aber erst im aktuellen statistischen Kalenderjahr beschuldigte Personen registriert wurden. 12

13 Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Die Häufigkeitszahlen können aber nicht die unterschiedlich starke Pendlerpopulation, die insbesondere in grossen Städten einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen hat, berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 4: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken

14 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Hinterland , ,3-18% Mittelland , ,0-17% Vorderland , ,1 17% Unbekannt AR % Tabelle 3: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 5: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 14

15 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Herisau , ,8-19% Teufen (AR) , ,6 0% Speicher , ,2-18% Heiden , ,4 5% Gais , ,5-26% Urnäsch , ,8 18% Walzenhausen , ,3 43% Waldstatt , ,7-39% Wolfhalden , ,8-22% Rehetobel , ,5-54% Bühler , ,0-55% Trogen , ,4-43% Schwellbrunn , ,5-33% Stein (AR) , ,1 0% Lutzenberg , ,9 88% Grub (AR) , ,9 120% Hundwil , ,7-15% Wald (AR) , ,0 120% Reute (AR) , ,3 250% Schönengrund , ,7-25% Unbekannt AR % Tabelle 4: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden

16 2.3.2 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten) und die für die Kontrolle verfügbaren Personalressourcen, die das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich wesentlich beeinflussen, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Verzeigungen wegen Konsum sehr häufig sind und das Bild massgeblich mitbestimmen Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 6: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken 16

17 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Hinterland , ,1-52% Mittelland , ,0-41% Vorderland , ,6 44% Unbekannt AR % Tabelle 5: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 7: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden

18 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Herisau , ,5-56% Teufen (AR) , ,5-59% Speicher , ,9-69% Heiden , ,8 172% Gais , ,6 40% Urnäsch , ,0-100% Walzenhausen , ,5-93% Waldstatt , ,3 18% Wolfhalden , ,1-33% Rehetobel , ,0-100% Bühler , ,5 50% Trogen , ,0-100% Schwellbrunn , ,0-100% Stein (AR) , ,8-20% Lutzenberg , ,6 Grub (AR) , ,0-40% Hundwil , ,1-67% Wald (AR) , ,9 Reute (AR) , ,0 0% Schönengrund , ,0-100% Unbekannt AR % Tabelle 6: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 18

19 Ausländergesetz (AuG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die geografische Lage (Grenzgebiete) und die Kontrollintensität, die einen grossen Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich haben, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 8: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken

20 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Hinterland , ,7-41% Mittelland , ,5-70% Vorderland , ,1-50% Unbekannt AR 0 0 0% Tabelle 7: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 9: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 20

21 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Herisau , ,6-58% Teufen (AR) , ,0-100% Speicher , ,2 Heiden , ,2 0% Gais , ,0 200% Urnäsch , ,2 Walzenhausen , ,5 0% Waldstatt , ,6 0% Wolfhalden , ,0 0% Rehetobel , ,0-100% Bühler , ,2-88% Trogen , ,8-70% Schwellbrunn , ,0 0% Stein (AR) , ,0 0% Lutzenberg , ,0 0% Grub (AR) , ,0 0% Hundwil , ,0 0% Wald (AR) , ,0-100% Reute (AR) , ,0 0% Schönengrund , ,0-100% Unbekannt AR 0 0 0% Tabelle 8: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden

22 2.4 Beschuldigte Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet. Die nachfolgend ausgewiesenen Beschuldigtenpopulationen umfassen auch Personen, die nicht der Wohnbevölkerung zugerechnet werden. Ein Vergleich mit der Wohnbevölkerung ist deshalb nur für Beschuldigte aus der Wohnbevölkerung und unter Berücksichtigung von Alterskategorie und Geschlecht zulässig Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Total Minderjährige Junge Erw. (18-24 J.) m w m w m w Erwachsene (>24 J.) Jur. P. o. A. Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Tabelle 9: Beschuldigte nach Gesetz, Altersgruppe und Geschlecht Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Abbildung 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 22

23 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Abbildung 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Ausländergesetz (AuG) Abbildung 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht

24 2.4.3 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Abbildung 13: Beschuldigte: Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnb.): Aufenthalter (Ausweis B) Niedergelassene (Ausweis C) Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (diplomatisches Personal, internationale Funktionäre, Ausweis Ci) Asylbevölkerung (A. Asyl): Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) Asylsuchende (Ausweis N) Schutzbedürftige (Ausweis S) Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): Kurzaufenthalter (Ausweis L) Grenzgänger (Ausweis G) Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp Rückweisung an der Grenze Illegaler Aufenthalt Im Meldeverfahren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei STATPOP (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist. Anmerkung zum AuG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern. 24

25 Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten zu gewährleisten, müsste die Anzahl beschuldigter Personen einer Nationalität zusätzlich zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger in Bezug gesetzt und auf 1000 Personen umgerechnet werden. Dies ergibt lediglich auf nationaler Ebene Sinn, da die kantonalen Zahlen teilweise sehr tief sind und die interkantonale Mobilität der Beschuldigten nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere bei kleinen Personenzahlen darf aber selbst die so berechnete Belastungsrate nicht überinterpretiert werden, da bereits die Zu-/Abnahme um eine einzelne Person zu einer starken Veränderung eben dieser Zahl führt. Die Nationalitäten Serbien und Serbien-Montenegro mussten leider gruppiert werden. Da die politischen Veränderungen in diesen Ländern noch nicht sehr lange zurückliegen, haben viele Personen noch keine aktualisierten Ausweispapiere; eine differenzierte Zuordnung ist noch nicht möglich. Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Aufenthaltsstatus Ständige Asyl- Wohnbev. bereich Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Deutschland Portugal Serbien und Montenegro Italien Türkei Österreich Übrige Nationalitäten Tabelle 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Aufenthaltsstatus Ständige Asyl- Wohnbev. bereich Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Tabelle 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus

26 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Aufenthaltsstatus Ständige Asyl- Wohnbev. bereich Übrige Ausländer Total Schweiz 4 4 Total Ausländer Tabelle 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die Straftaten können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 13: Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufigere 2er- oder 3er-Straftatenkombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl). 26

27 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 14: Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die häufigste 2er-Straftatenkombination im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz ist der Besitz resp. die Sicherstellung im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 15: Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen

28 >10 Anzahl Straftaten Tabelle 16: Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, ob Straftaten alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet. 28

29 29 3 Detailbereiche 3.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Abbildung 14: Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form

30 3.1.2 Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Gewalt ,3% ,7% -18% Schwere Gewalt (angewandt) 2 100,0% 2 50,0% 0% Tötungsdelikt (Art /116) 1 100,0% 0-100% Tötungsdelikt mit Schusswaffe 0 0 0% Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe 1 100,0% 0-100% Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0% Tötungsdelikt mit Körpergewalt 0 0 0% Tötungsdelikt anderes Tatmittel 0 0 0% Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 1 100,0% 0-100% Schw. Körperverl. mit Schusswaffe 0 0 0% Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe 0 0 0% Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0% Schw. Körperverl. mit Körpergewalt 1 100,0% 0-100% Schw. Körperverl. anderes Tatmittel 0 0 0% Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt 0 0 0% Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) 0 0 0% Geiselnahme (Art. 185) 0 0 0% Vergewaltigung (Art. 190) ,0% Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 0 0% Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) ,9% ,6% -20% Einfache Körperverletzung (Art. 123) 12 66,7% ,0% 8% Tätlichkeiten (Art. 126) 82 95,1% ,0% -32% Beteiligung Raufhandel (Art. 133) ,0% 0-100% Beteiligung Angriff (Art. 134) ,0% Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) 5 60,0% 3 66,7% -40% Nötigung (Art. 181) 19 78,9% 37 91,9% 95% Zwangsheirat (Art. 181a) 0 0 0% Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 1 100,0% 0-100% Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 3 66,7% 1 100,0% -67% Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) 8 100,0% 5 100,0% -38% Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 0% Minderschwere Gewalt (angedroht) 66 90,9% 57 86,0% -14% Drohung (Art. 180) 61 98,4% 51 94,1% -16% Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 5 0,0% 6 16,7% 20% Tabelle 17: Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 1 Bei Raufhandel und Angriff wird explizit die Beteiligung sanktioniert. Deshalb entspricht hier die Zahl der Beteiligten (also Beschuldigten) der Zahl der Straftaten. 30

31 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 15: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Abbildung 16: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses).

32 3.1.4 Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total Alter/Geschlecht Ausländer/Status 18 <18 >24 M Total Wohnb. 24 Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekant Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe Schw. Körperverl. Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag-/hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 18: Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit 32

33 Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W Jur. P. Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 19: Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht

34 3.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Abbildung 17: Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen 34

35 Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten Straftaten Differenz Vorjahr Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt % Tötungsdelikt vollendet (Art /116) 0 0 0% Tötungsdelikt versucht (Art /116) 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) % Einfache Körperverletzung (Art. 123) % Tätlichkeiten (Art. 126) % Gefährdung Leben (Art. 129) 0 2 Beschimpfung (Art. 177) % Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179 septies ) % Drohung (Art. 180) % Nötigung (Art. 181) % Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184) % Sex. Handl. Kinder (Art. 187) 0 1 Sex. Handl. Abhängige (Art. 188) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 0 0 0% Vergewaltigung (Art. 190) 0 1 Schändung (Art. 191) 0 0 0% Übrige ausgewählte Artikel des StGB % Tabelle 20: Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten die Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person erfasst. In 46 Prozent dieser Straftaten wurde eine häusliche Beziehung registriert. Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 2 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Zwangsheirat/erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art. 260 bis StGB).

36 3.2.3 Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Abbildung 18: Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. In dieser Grafik wird jede geschädigte Person pro Beziehungsart einmal ausgewiesen. Eine Person kann somit möglicherweise wiederholt enthalten sein. Beispiel: Jemand wird Opfer eines Angriffs durch den Partner und die beiden Kinder. Diese geschädigte Person wird einmal mit Beziehungsart Paarbeziehung und einmal mit Beziehungsart Eltern/Kind gezählt. 36

37 Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Abbildung 19: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität 24 70,8% 23 95,7% -4% Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) 2 0,0% 3 100,0% 50% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 3 66,7% 1 100,0% -67% Vergewaltigung (Art. 190) ,0% Schändung (Art. 191) 2 0,0% 0-100% Exhibitionismus (Art. 194) ,0% Pornografie (Art. 197) 8 100,0% 7 100,0% -13% Sexuelle Belästigung (Art. 198) 9 77,8% 4 100,0% -56% Übrige Straftaten gegen die sexuelle Integrität 0 0 0% Tabelle 21: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich

38 3.3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Abbildung 20: Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 38

39 Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Abbildung 21: Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.).

40 3.4.2 Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen das Vermögen ,3% ,8% -10% Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) 7 28,6% 5 40,0% -29% Veruntreuung (Art. 138) 7 100,0% 7 100,0% 0% Diebstahl, ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,0% ,0% -2% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) 81 1,2% 71 1,4% -12% Raub (Art. 140) 5 60,0% 3 66,7% -40% Sachentziehung (Art. 141) 10 80,0% 5 40,0% -50% Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) 1 0,0% 7 14,3% 600% Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143 bis ) 2 0,0% 2 50,0% 0% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,8% ,0% -25% Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) ,1% 89 13,5% -21% Betrug (Art. 146) 24 50,0% 36 66,7% 50% Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) 10 40,0% 17 47,1% 70% Zechprellerei (Art. 149) 5 80,0% 1 100,0% -80% Erschleichen Leistung (Art. 150) ,0% Erpressung (Art. 156) 5 0,0% 6 16,7% 20% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) 1 100,0% 1 100,0% 0% Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) 1 100,0% 0-100% Hehlerei (Art. 160) 3 100,0% 1 100,0% -67% Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) 5 100,0% 1 100,0% -80% Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) 4 100,0% 0-100% Übrige Vermögensstraftaten 1 100,0% 3 100,0% 200% Tabelle 22: Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 40

41 Raub Tatmittel bei Raub Abbildung 22: Raub (Art. 140): Tatmittel Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Raub (Art. 140) 5 60,0% 3 66,7% -40% Schusswaffe 2 100,0% 0-100% Schneid-/Stichwaffe 1 100,0% 0-100% Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0% Körpergewalt 1 0,0% 2 100,0% 100% Verbale Drohung 0 0 0% Anderes Tatmittel 1 0,0% 0-100% Unbekanntes Tatmittel 0 1 0,0% Tabelle 23: Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich

42 3.6 Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Abbildung 23: Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nicht Vorgehen oder Örtlichkeit, jedoch verschiedene Formen des Diebstahls. Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass einzelne Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen in Einkaufsgeschäften festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.b. Regierungsstatthalter) abgewickelt werden können. Die effektive Zahl der registrierten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) ,0% ,0% -2% Diebstahl (unspezifiziert) ,0% 93 37,6% -7% Einbruchdiebstahl 83 12,0% 70 14,3% -16% Einschleichdiebstahl 56 12,5% 67 32,8% 20% Ladendiebstahl 17 64,7% 20 95,0% 18% Entreissdiebstahl 0 0 0% Taschendiebstahl 9 0,0% 7 0,0% -22% Trickdiebstahl 1 0,0% 5 0,0% 400% Fahrzeugeinbruchdiebstahl 7 57,1% 8 12,5% 14% Diebstahl ab/aus Fahrzeug 13 0,0% 11 0,0% -15% Tabelle 24: Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 42

43 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Abbildung 24: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses) Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien

44 Abbildung 25: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien 3.7 Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Abbildung 26: Fahrzeugdiebstahl: Verteilung nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Fahrzeugdiebstahl 81 1,2% 71 1,4% -12% Schwere Fahrzeuge 0 0 0% Personenwagen ,0% Motorräder 0 1 0,0% Motorfahrräder mit Verbrennungsmotor 4 0,0% 4 0,0% 0% Motorfahrräder mit Elektromotor 3 0,0% 5 0,0% 67% Fahrräder 73 1,4% 56 0,0% -23% Übrige Fahrzeuge 1 0,0% 0-100% Tabelle 25: Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich 44

45 Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Abbildung 27: Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Der Artikel 144 StGB Sachbeschädigung kann in verschiedenen Kontexten vorkommen. Besonders häufig ist die Kombination mit Diebstahl, wenn z.b. bei einem Einbruchdiebstahl durch das gewaltsame Vorgehen ein Sachschaden entsteht. Daneben kann Sachbeschädigung aber auch bei gewalttätigen Auseinandersetzungen etc. vorkommen. Unter Vandalismus werden nur die Formen der mutwilligen Sachbeschädigungen verstanden, bei denen es um reine Zerstörungslust ohne weiteren Zweck geht, dies unabhängig von der entstandenen Schadenssumme Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz zu Vorjahr Total Sachbeschädigungen ,5% ,3% -23% Im Kombination mit Diebstahl ,1% 89 13,5% -21% Vandalismus 95 43,2% 67 31,3% -29% Übrige Formen 85 31,8% 68 54,4% -20% Tabelle 26: Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten

46 3.8.3 Vandalismus nach Vorgehensweise Abbildung 28: Vandalismus nach Vorgehensweise 46

47 Vandalismus nach Örtlichkeit Abbildung 29: Vandalismus nach Örtlichkeit

48 3.9 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 30: Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 48

49 Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Widerhandlungen gegen das BetmG ,0% ,4% -33% Total Besitz/Sicherstellung ,0% 47 97,9% -47% Besitz/Sicherstellung Übertretung ,0% 27 96,3% -58% Besitz/Sicherstellung leichter Fall ,0% ,0% -17% Besitz/Sicherstellung schwerer Fall 1 100,0% 1 100,0% 0% Total Konsum ,0% ,0% -20% Total Anbau/Herstellung ,0% 6 100,0% -45% Anbau/Herstellung Übertretung 3 100,0% 5 100,0% 67% Anbau/Herstellung leichter Fall 6 100,0% 1 100,0% -83% Anbau/Herstellung schwerer Fall 2 100,0% 0-100% Total Handel ,0% 8 100,0% -20% Handel leichter Fall 6 100,0% 7 100,0% 17% Handel schwerer Fall 4 100,0% 1 100,0% -75% Total Schmuggel ,0% 3 100,0% -77% Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall ,0% 2 100,0% -83% Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall 1 100,0% 1 100,0% 0% Tabelle 27: Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich

50 3.9.3 Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 31: Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln 50

51 Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 32: Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o. A. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländerinnen Tabelle 28: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit

52 Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o. A. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländerinnen Tabelle 29: Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Anzahl Registrierungen (Fälle) >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Tabelle 30: Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr 52

53 Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Differenz Vorjahr Männer 0 3 Frauen % Erwachsene % Minderjährige 0 0 0% Schweizer/innen 0 1 Ausländer/innen % Total registrierte Drogentote % Tabelle 31: Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Die Festlegung der Todesursache einer Person fällt nicht in den Kompetenzbereich der Polizei. Eine Zuordnung nach medizinischen Kriterien ist daher nicht möglich. Die Polizei wird oftmals aber bestimmt nicht immer hinzugerufen, wenn eine Person an den Folgen des Drogenkonsums verstirbt. Die ausgewiesenen Zahlen sind insofern als Angabe zu verstehen, wie oft die Polizei bei einer Intervention von einem Drogentoten ausging. Die Zahl der medizinisch diagnostizierten «Drogentoten» wird deshalb von den polizeilichen Zahlen abweichen.

54 3.9.6 Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Fälle Stück/Tabletten/ Dosis/Joints kg ml Pflanzen Hanfprodukte Hanfsamen 4 0, Hanf (Jungpflanze ohne Blütenstände) Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) 3 54 Hanf (Pflanze mit Blüten: getrocknet) Haschisch 9 0,155 Haschischöl Marihuana ,121 Synthetische Cannabinoide Stimulantien Amphetamin 2 0,006 Crack Ecstasy Khat Kokablätter Kokain 2 0,007 Methamphetamin (Thaipillen, Ice, Crystal) Mephedron MDPV Opiate Heroin 6 0,716 Morphin-/Heroin-Base Opium 1 0,001 Methadon Andere Substitutionsprodukte Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) 1 1 LSD 2 25 Mescalin Andere Halluzinogene 1 Andere Substanzen GHB/GBL Andere Betäubungsmittel 1 Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung (Swissmedic Verzeichnis e) Rezeptpflichtige betäubungsmittelhaltige Medikamente 3 74 Rezeptfreie betäubungsmittelhaltige Medikamente Streckmittel 1 0,925 Substanzart noch unbekannt Tabelle 32: Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen 54

55 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 33: Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung

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