Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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- Julia Engel
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1 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 11. Sitzung der beratenden Senatskommission für Studiengebühren, Mittwoch, 04. Juli 2007, Uhr in Raum 235 der ZUV Mitglieder und Teilnehmer: Prof. Dr. Silke Leopold (Vorsitzende) Prof. Dr. Dres. h. c. Peter Hommelhoff Prof. Dr. Edgar Wolfrum Prof. Dr. Hans Gebhardt Prof. Dr. Stephan Frings Dr. Elisabeth Kaifer Dr. Eduard Thommes Dr. Christoph Leidl Sven Lehmann Sarah Bruckmann Ursula Krieger entschuldigt entschuldigt Für zentrale Einrichtungen: Dr. Veit Probst Für das Dezernat 2: Dr. Andreas Barz Oliver Orth Tagesordnung 1. Festlegung der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 2. Zuweisung an die zentralen Einrichtungen (Verlängerung Wintersemester) 3. Gebührenbefreiung von Hochbegabten 4. Investitionsfonds / Antrag Prof. Rammelsberg 5. Einrichtung von Unterkommissionen - Studierendenfonds - EPG 6. Verschiedenes Anhang: Revidierte Beratungsvorlage zur Bildung von Unterkommissionen der beratenden Senatskommission Studiengebühren ( ) 1
2 TOP 1 Festlegung der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung Änderungen zum Protokoll der letzten Sitzung vom werden nicht gewünscht. Das Protokoll 10. Sitzung der beratenden Senatskommission Studiengebühren wird somit einstimmig genehmigt. Ergänzungen zur Tagesordnung werden im Bereich Verschiedenes gewünscht. Die Tagesordnung der 11. Sitzung der beratenden Senatskommission Studiengebühren wird einstimmig genehmigt. TOP 2 Zuweisung an die zentralen Einrichtungen (Verlängerung Wintersemester 2007/08) Die ursprünglich angedachte Mittelzuweisung für Zentrale Einrichtungen der Universität wurde gemäß Senatsbeschluss vom Senat am 27. März 2007 zunächst auf das Sommersemester begrenzt. Der Entscheid der Verlängerung dieser Zuweisungen um ein weiteres Semester ist aufgrund erforderlicher Planungssicherheit für die Einrichtungen nun dringlich erforderlich, da eine Einstellung für sechs Monate weder dem neu einzustellenden Personal noch den Zentralen Einrichtung solche Planungssicherheit eröffnet. Zur Verwendung der benannten Mittel wurde folgende beschlossen: Die Personalmittel, die für das Sommersemester 2007 bewilligt worden sind, sollen nun auch für das Wintersemester 2007/08 bewilligt werden. Eine entsprechende Senatsvorlage soll von D2 erstellt werden, in der der Senat gebeten wird, dem Vorschlag der beratenden Senatskommission Studiengebühren zu folgen. (Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 2, Ja-Stimmen: 6) Die beschlossenen Zuweisungen im Einzelnen: Universitätsbibliothek (UB) Für die Ausweitung der Öffnungs- und Ausleihzeiten der UB werden dieser in Anlehnung an das im Antrag der UB vorgeschlagene Erweiterungspaket Euro für ein weiteres ½ Jahr zur Verfügung gestellt. Für die Verbesserung der Literaturversorgung erhält die UB für denselben Zeitraum Euro. Insgesamt werden der UB damit Euro zur Verfügung gestellt. Universitätsrechenzentrum (URZ) Unter der Voraussetzung, dass geeignete Räumlichkeiten für eine kleinere Außenstelle des URZ in der Altstadt zur Verfügung gestellt werden, erhält dieses zu dessen Betrieb für ein weiteres ½ Jahr Euro. Für den flächendeckenden Ausbau des WLAN-Netzes werden Personalmittel für ein weiteres ½ Jahr in Höhe von Euro bewilligt. Insgesamt werden dem URZ damit Euro zur Verfügung gestellt. 2
3 Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung (ZSW) Zur Verbesserung der zentralen Studienberatung und als Ersatz für Mittel, die dem ZSW aus Langzeitstudiengebühren für die Finanzierung von Tutoren und studentischer sowie wissenschaftlichen Hilfskräften bereitgestellt wurden, erhält dieses für ein weiteres ½ Jahr ,50 Euro. Die Abteilung Schlüsselkompetenzen erhält für den Ausbau des Bereichs Schlüsselkompetenzen, zur Gewährleistung einer Nachfrageorientierung und Umsetzung bestehender Kooperationen für ein weiteres ½ Jahr Euro. Insgesamt werden dem ZSW damit zunächst ,50 Euro zur Verfügung gestellt. Akademisches Auslandsamt Für den Einsatz von Hilfskräften werden dem Akademischen Auslandsamt als Ersatz für wegfallende Mittel aus Langzeitgebühren und Sonderzuweisungen des MWK und für die Verbesserung von Beratungs-, Betreuungs- und Koordinationsaufgaben im internationalen Bereich insgesamt Euro für ein weiteres ½ Jahr zur Verfügung gestellt. Nicht gefördert werden soll der Einsatz von Hilfskräften für Verwaltungsarbeiten im Sekretariat für ausländische Studierende. Für Lehrveranstaltungen für ausländische Austauschstudierende, die in Kooperation mit dem Seminar für Deutsch als Fremdsprachenphilologie bzw. dem Internationalen Studienzentrum angeboten werden, wird die Summe von ,50 Euro für ein weiteres ½ Jahr zugesagt. Insgesamt werden dem Akademischen Auslandsamt damit zunächst ,50 Euro zur Verfügung gestellt. Zentrales Sprachlabor (ZSL) Für den Ausbau der studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung erhält das ZSL (Sprachlehrzentrum) zur Finanzierung von Personal (für Lektorate in Französisch, Englisch, Schwedisch und eine Hilfskraft) ,60 Euro für ein weiteres ½ Jahr, eine Evaluierung ist nach diesem Zeitraum vorzulegen. Die gesamten Zuweisungen an Zentrale Einrichtungen entsprechen der Summe von ,60 Euro. Die tatsächlichen Beträge orientieren sich wie bereits im Sommersemester an der Höhe der tatsächlich zum 30. September verteilten Studiengebühren. Für das Folgeverfahren wird festgelegt, dass Mitte September D2 die zentralen Einrichtungen über die neue Ausschreibungsrunde informiert. Die Frist, Anträge an die beratende Senatskommission Studiengebühren einzureichen, wird am enden. 3
4 Darüber hinaus wird der Antrag der UB zur nachhaltigen Qualitätsverbesserung der Angebote diskutiert, persönlich vertreten durch Herrn Dr. Probst. Die detaillierten Antragsunterlagen gingen den Kommissionsmitgliedern vorab elektronisch zu. Die beratende Senatskommission Studiengebühren bekundet ihr Verständnis für die Bedarfssituation, fühlt sich allerdings an die Beschlusslage im Senat gebunden. Eine Unterstützung des Antrags durch die Senatskommission kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen. TOP 3 Gebührenbefreiung von Hochbegabten Gemäß Senatsbeschluss vom ist von der beratenden Studienkommission Studiengebühren binnen eines Jahres dem Senat der Universität ein Vorschlag zur Regelung der Befreiung von Hochbegabten vorzulegen. In der Diskussion wird eine generelle Gebührenbefreiung von Studierenden mit Stipendien, wie sie an anderen Universitätsstandorten stattfindet, abgelehnt. Da 6 Abs.1 Satz 3 LHGebG eine Befreiung aufgrund von Hochbegabung oder herausragenden Leistungen ermöglicht, müsste für beide Fälle eine Regelung vorgesehen werden. Es bleibt hierbei auch weiterhin die Schwierigkeit bestehen, Hochbegabung und herausragende Leistungen mit eindeutigen Kriterien zu definieren. Der in der Sitzung vom benannte Vorschlag der Auslobung von Preisen durch die jeweilige Fakultät anstatt solcher Gebührenbefreiung wird erneut diskutiert. Klargestellt wird, dass eine Befreiung einen Erlasstatbestand darstellt und somit nur befristet erfolgen kann, jedoch kein Anspruch auf eine Dauerbefreiung abgeleitet werden kann. Einigkeit herrscht darüber, dass falls eine Gebührenbefreiung hier erfolgen soll, dafür ein eindeutig transparentes und belastbar nachprüfbares Befreiungsverfahren erforderlich einzurichten ist, zumal keine Gebührensatzung existent ist, die dieses regeln würde. Da das Landeshochschulgebührengesetz in 6 Abs.1 Satz 3 die Befreiung als Kann- Bestimmung darstellt, kann somit aber auch von einer Befreiung in beiden Fällen abgesehen werden. In Abwägung der Argumente für und wider schlagen die Studentischen Vertreter den generellen Verzicht der Universität Heidelberg auf eine Gebührenbefreiung aufgrund von Hochbegabung oder herausragenden Leistungen vor. Die Kommission stimmt dem zu und bittet D2, eine Vorlage bis zur übernächsten Sitzung der beratenden Senatskommission Studiengebühren zu formulieren. TOP 4 Investitionsfonds / Antrag Prof. Rammelsberg Mit den Ergänzenden Informationen zum Antrag auf Zuweisung von Mitteln aus dem Investitionsmittelfonds der Studiengebühren kam die Klinik für Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten der Bitte der Senatskommission nach Informationen zur Dringlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahme und der Übersicht über die aktuelle Verteilung der Mittel aus den regulären Einnahmen an Studiengebühren des Faches nach. Aufgrund dieser erweiterten Information beschließt die beratende Senatskommission Studiengebühren die Zuweisung der beantragten ,00 mit 0 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen. 4
5 TOP 5 Einrichtung von Unterkommissionen Die an die Mitglieder der Senatskommission versendete Beratungsvorlage zur Bildung von Unterkommissionen wird hinsichtlich mehrerer Änderungsvorschläge der studentischen Vertreter verändert. Beschlossen wird darüber hinaus die Anzahl der Mitglieder der beiden Unterkommissionen. Für die Unterkommission Ethisch-Philosophisches Grundstudium sollen dies neun Mitglieder sein, davon fünf Studierende, zwei Professoren sowie zwei Mitarbeiter aus dem Mittelbau. Für die Unterkommission Studierendenfonds soll die Besetzung aus zehn Mitgliedern bestehen, davon acht Studierende, ein(e) Professor(in) sowie ein(e) Mitarbeiter(in) aus dem akademischen Mittelbau. Die Beratungsvorlage zur Bildung von Unterkommissionen der beratenden Senatskommission Studiengebühren vom wird daher in folgender Weise geändert: Änderung von Abschnitt 1.1 Besetzung der Unterkommission : Die Unterkommission setzt sich aus insgesamt neun Mitgliedern zusammen, wovon fünf studentische Vertreter sein müssen, weiterhin zwei Professoren sowie zwei Mitarbeiter aus dem akademischen Mittelbau. Die Mitglieder der Unterkommission sollen nicht Mitglieder der beratenden Senatskommission Studiengebühren sein. Änderung von Abschnitt 2.1 Besetzung der Unterkommission : Die Unterkommission setzt sich aus insgesamt zehn Mitgliedern zusammen, wovon acht studentische Vertreter sein müssen, weiterhin ein(e) Professor(in) sowie ein(e) Mitarbeiter(in) aus dem akademischen Mittelbau. Die Mitglieder der Unterkommission sollen nicht Mitglieder der beratenden Senatskommission Studiengebühren sein. Änderung von Abschnitt 1.3 und 2.3 Wahlmodus für die Mitglieder der Unterkommission : Die studentischen Mitglieder der Unterkommission werden vom Fachschaftsrat ( 25 IV LHG, 12 II Grund O) gewählt. Die weiteren Mitglieder der Unterkommission werden von der beratenden Senatskommission Studiengebühren vorgeschlagen. Sie werden mit einfacher Mehrheit ihrer anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Änderung der Abschnitte 1.4 und 2.4 Verfahrensregelungen : Für die Unterkommission gilt die Verfahrensordnung der Universität (gem. 10 Abs. 8 i.v.m. 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 LHG), sofern diese nicht dem vom Senat beschlossenen Verteilungsmodell widerspricht. Die Kommission gibt sich bei ihrer konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung, welche die Abweichungen von der VerfO regelt. Der Vorsitz ist der beratenden Senatskommission Studiengebühren berichtspflichtig, er formuliert weiterhin die Empfehlungen an diese. Auf dieser Grundlage formuliert die beratende Senatskommission Studiengebühren eine Beschlussvorlage für den Senat. Die revidierte Fassung der Beratungsvorlage ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. 5
6 Weitere Änderungen werden in der folgenden Sitzung der beratenden Studienkommission Studiengebühren geklärt. Festgehalten wird, dass der Senat nicht mit der Bildung der Unterkommissionen befasst wird. Die beratende Senatskommission bildet eigenverantwortlich die erforderlichen Unterkommissionen. Über die Besetzung der beiden Unterkommissionen wird in der nächsten Sitzung der Kommission am entschieden. Vorschläge hierfür werden bis zum per an das Dezernat 2 zu Händen von Herrn Orth (orth@zuv.uni-heidelberg) gesendet. TOP 6 Verschiedenes 1) Übersichtsliste über Gebührenkommissionen auf Fachebene Die beratende Senatskommission Studiengebühren bittet um eine Übersichtsdarstellung aller Gebührenkommissionen auf Fachebene, einschließlich deren personeller Zusammensetzungen anhand der Namen der Kommissionsmitglieder. Das Dezernat 2 wird eine entsprechende Mail an die Studiendekane formulieren und darum bitten, die Daten bis zur kommenden Sitzung der Studiendekane am Dienstag, den elektronisch zur Verfügung zu stellen. 2) Information der Fakultäten über das Konzept der Studierenden zur Evaluation Die studentischen Vertreter bitten um die Information der Fakultäten über das Konzept der Studierenden zur Evaluation und hierfür um dessen Veröffentlichung auf den Internetseiten der ZUV. Verdeutlicht wird hierbei, dass sich der Evaluierungszeitraum auf ein Jahr beschränkt, Stichtag dieses Zeitraums ist der ) Neubesetzung der beratenden Senatskommission Studiengebühren Die studentischen Mitglieder weisen auf auslaufende Amtsperioden der Senatskommission hin. Für die nächste Periode sollte die im Senatsbeschluss vom festgelegte neue Zusammensetzung mit einer studentischen Mehrheit realisiert werden. Ein entsprechender Beschlussantrag soll zur nächsten Sitzung formuliert und dort verhandelt werden. Zeitpunkt der Wahl soll zu den nächsten Senatswahlen sein. Herr Dr. Barz wird gebeten, sich diesbezüglich mit Herrn Klenk in Verbindung zu setzen. 4) Verwendungspläne für den Einsatz der dem Fach zugewiesenen Studiengebühren Das Dezernat 2 wird die Fakultätsgeschäftsführer bitten, die Verwendungspläne der Fächer auf die Studiengebührenseite von D2 zu verlinken. 5) Ergebnisse Gebührenkompass Frau Prorektorin Leopold weist auf die für Heidelberg sehr positiven Ergebnisse der im Rahmen des Projektes Gebührenkompass durchgeführten Befragung der Universität Hohenheim zum Thema Studiengebühren hin. So liegt Heidelberg bspw. auf Platz 1 aller Universitäten, wenn Studierende befragt werden, ob nach ihrem Wissen die Studiengebühren bereits zur Verbesserung der Lehre eingesetzt wurden (63,11% der Befragten antworten positiv). 6
7 Ähnlich hoch wird im Vergleich die Transparenz an Informationen über die Verwendung der Studiengebühren von Studierenden der Universität bewertet. Nachzulesen sind die Ergebnisse unter: Die nächste Sitzung der beratenden Senatskommission Studiengebühren findet statt am: um Uhr in Raum 235 der ZUV. gez. Oliver Orth Anhang: Revidierte Beratungsvorlage zur Bildung von Unterkommissionen der beratenden Senatskommission Studiengebühren ( ) 7
8 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Universität Heidelberg Postfach _ Heidelberg An die beratende Senatskommission Studiengebühren Az.: (Bitte bei Antwortangeben) Abteilung/ Sachbearbeiter(in) Telefon-Durchwahl Datum D2 - Orth/Sch 06221/ orth@zuv.uni-heidelberg.de Revidierte Beratungsvorlage zur Bildung von Unterkommissionen der beratenden Senatskommission Studiengebühren Die Bildung folgender beider Unterkommissionen wird vorgeschlagen: 1) Unterkommission Ethisch-Philosophisches Grundstudium 2) Unterkommission Studierendenfonds Zu 1): Beratungsvorlage zur Bildung einer Unterkommission Ethisch-Philosophisches Grundstudium der beratenden Senatskommission Studiengebühren 1.1 Besetzung der Unterkommission Die Unterkommission setzt sich aus insgesamt neun Mitgliedern zusammen, wovon fünf studentische Vertreter sein müssen, weiterhin zwei Professoren sowie zwei Mitarbeiter aus dem akademischen Mittelbau. Die Mitglieder der Unterkommission sollen nicht Mitglieder der beratenden Senatskommission Studiengebühren sein. 1.2 Aufgaben der Unterkommission Die Unterkommission hat beratende, keine beschließende Funktion. Sie erarbeitet Vorschläge auf der Grundlage von Vorschlägen zur Verteilung der Mittel aus den am Ethisch- Philosophischen Grundstudium beteiligten Fakultäten für die beratende Senatskommission Dienstgebäude: Seminarstraße 2, Heidelberg Fernsprecher Vermittlung ( ) 54-0 Telefax ( ) Bankverbindungen: BW-Bank Heidelberg BLZ Konto Sparkasse Heidelberg BLZ Konto
9 Studiengebühren. Die beratende Senatskommission Studiengebühren prüft diese Vorschläge und erarbeitet auf deren Grundlage ihre Empfehlungen an den Senat. 1.3 Wahlmodus für die Mitglieder der Unterkommission Die studentischen Mitglieder der Unterkommission werden vom Fachschaftsrat ( 25 IV LHG, 12 II Grund O) gewählt. Die weiteren Mitglieder der Unterkommission werden von der beratenden Senatskommission Studiengebühren vorgeschlagen. Sie werden mit einfacher Mehrheit ihrer anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder gewählt. 1.4 Verfahrensregelungen Für die Unterkommission gilt die Verfahrensordnung der Universität (gem. 10 Abs. 8 i.v.m. 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 LHG), sofern diese nicht dem vom Senat beschlossenen Verteilungsmodell widerspricht. Die Kommission gibt sich bei ihrer konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung, welche die Abweichungen von der VerfO regelt. Der Vorsitz ist der beratenden Senatskommission Studiengebühren berichtspflichtig, er formuliert weiterhin die Empfehlungen an diese. Auf dieser Grundlage formuliert die beratende Senatskommission Studiengebühren eine Beschlussvorlage für den Senat. Zu 2): Beratungsvorlage zur Bildung einer Unterkommission Studierendenfonds der beratenden Senatskommission Studiengebühren 2.1 Besetzung der Unterkommission Die Unterkommission setzt sich aus insgesamt zehn Mitgliedern zusammen, wovon acht studentische Vertreter sein müssen, weiterhin ein(e) Professor(in) sowie ein(e) Mitarbeiter(in) aus dem akademischen Mittelbau. Die Mitglieder der Unterkommission sollen nicht Mitglieder der beratenden Senatskommission Studiengebühren sein. 2.2 Aufgaben der Unterkommission Die Unterkommission erarbeitet Vorschläge zur Verwendung der Mittel des Studierendenfonds für zentrale Aufgaben in Studium und Lehre. Die beratende Senatskommission Studiengebühren prüft diese Vorschläge und erarbeitet auf deren Grundlage ihre Empfehlungen an den Senat. 2.3 Wahlmodus für die Mitglieder der Unterkommission Die studentischen Mitglieder der Unterkommission werden vom Fachschaftsrat ( 25 IV LHG, 12 II Grund O) gewählt. Die weiteren Mitglieder der Unterkommission werden von der beratenden Senatskommission Studiengebühren vorgeschlagen. Sie werden mit einfacher Mehrheit ihrer anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder gewählt. Dienstgebäude: Seminarstraße 2, Heidelberg Fernsprecher Vermittlung ( ) 54-0 Telefax ( ) Bankverbindungen: BW-Bank Heidelberg BLZ Konto Sparkasse Heidelberg BLZ Konto
10 2.4 Verfahrensregelungen Für die Unterkommission gilt die Verfahrensordnung der Universität (gem. 10 Abs. 8 i.v.m. 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 LHG), sofern diese nicht dem vom Senat beschlossenen Verteilungsmodell widerspricht. Die Kommission gibt sich bei ihrer konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung, welche die Abweichungen von der VerfO regelt. Der Vorsitz ist der beratenden Senatskommission Studiengebühren berichtspflichtig, er formuliert weiterhin die Empfehlungen an diese. Auf dieser Grundlage formuliert die beratende Senatskommission Studiengebühren eine Beschlussvorlage für den Senat. Dr. Andreas Barz Dezernent Studium und Lehre Dienstgebäude: Seminarstraße 2, Heidelberg Fernsprecher Vermittlung ( ) 54-0 Telefax ( ) Bankverbindungen: BW-Bank Heidelberg BLZ Konto Sparkasse Heidelberg BLZ Konto
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