31. Jahrgang (155) Donnerstag, den 20. Juni 2013 Nr. 25/2013

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2 Offenbach /2013 bitte mit Energietipp Rahmen und der mit Logo Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Innen- oder Außendämmung? Hat man die Wahl, ist eine Dämmung der Hauswände von außen eine bessere Lösung zur Begrenzung von Wärmeverlusten als eine Innendämmung. Denn bei der Außendämmung ist eine dickere Dämmschicht möglich und damit eine größere Dämmwirkung. Außerdem wird der Wohnraum nicht verkleinert, die Dämmung ist bautechnisch einfacher auszuführen und Wärmebrücken können vollständig eingedämmt werden. Bestimmte Gründe können aber auch für eine Innendämmung sprechen: Erhaltenswerte oder gar denkmalgeschützte Fassaden oder wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Entscheidung gegen eine Außendämmung gefallen ist. Sollte nur eine Innendämmung in Frage kommen, muss beim Einbau sehr sorgfältig gearbeitet werden. Es darf keine warme Raumluft hinter die Dämmkonstruktion gelangen, sonst kann es zu Wasserdampfausfall und Feuchteschäden kommen. Ob eine zusätzliche Dampfsperre einzubauen ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Hierzu und zu allen Fragen des Energiesparens in Haus und Haushalt berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Der Energieberater hat am Mittwoch, dem von Uhr Sprechstunde in Landau in der Verbandsgemeindeverwaltung (Haus 2 - Neubau), An 44 Nr.31. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06341/1430. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / (kostenlos) Montags von bis und bis Uhr, dienstags von bis und bis Uhr, donnerstags von bis und bis Uhr.

3 Offenbach /2013 Auf einen Blick Sprechzeiten Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Zentrale Tel /986-0 Fax Tel / rathaus@offenbach-queich.de Internet-Adresse: http.: // Montag-Donnerstag vorm Uhr Montag nachm Uhr Freitag vorm Uhr Öffnungszeiten im Fachbereich Bürgerdienste (Einwohnermeldeamt): Montag Uhr Uhr Dienstag und Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr das Sozialamt hat jeden Vormittag, jedoch nur an einem Nachmittag geöffnet und zwar am Montag nachmittag in der Zeit von Uhr. des Bürgermeisters Axel Wassyl jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Tel / , Zimmer 26 a.wassyl@offenbach-queich.de der Beigeordneten Ernst Laible - Geschäftsbereich Sozialwesen und Jugendhilfe montags von Uhr im Mehrgenerationenhaus, Hauptstraße 9-11, Offenbach Anmeldung über Vorzimmer, Zimmer 26,Tel.06348/ Brigitte Novak-Josten - Geschäftsbereich Schulorganisation b.novak-josten@offenbach-queich.de montags von Uhr Anmeldung über Vorzimmer, Zimmer 26,Tel.06348/ des Försters des Forstreviers Herxheim-Queichwaldungen Siegfried Knopp. Telefonische Sprechstunde donnerstags von 7:30-8:00 Uhr unter der Rufnummer 07276/ oder per Mail siegfried.knopp@wald-rlp.de. Brennholzbestellungen Winter 2013/2014 sind ab möglich. Die nächste Sprechstunde im Rathaus Offenbach findet am von 17:00 bis 18:00 Uhr statt. des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Landau Herr Peter Wagner, Zimmer 15, Tel / Mo Uhr; Di.-Fr.: Uhr der Schiedspersonen jeden 1. u. 3. Montag im Monat von Uhr unter Tel.Nr / Außerhalb der Sprechzeiten unter Tel.Nr /5285 des Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung Herr Alois Fuchs montags von Uhr Zimmer Nr. 12, Tel: 06348/ des Seniorenbeauftragten Herr Karlheinz Frech, jeden 1. u. 3. Freitag im Monat, von 10:00 bis 12:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Hauptstraße 9-11, Offenbach Bereitschaftsdienste der Polizeiinspektion Tel : Bereich der Verbandsgemeinde Offenbach/Qu. der Feuerwehren Tel. Notruf 112 des DRK-Rettungsdienstes Telefon: der ärztlichen Notfalldienstzentrale Landau / SÜW Cornichonstr. 4, Landau, Tel Die Dienstzeiten sind: Montag Uhr - Dienstag Uhr Dienstag Uhr - Mittwoch Uhr Mittwoch Uhr - Donnerstag Uhr Donnerstag Uhr - Freitag Uhr Freitag Uhr - Montag Uhr der Zahnärzte samstags von Uhr sonntags von Uhr 22./ Dr. Kandler Brigitte, Martin-Luther-Straße 39, Landau,... Tel.: 06341/20490 der Augenärzte 22./ Dr. Wehrle Martin, Martin-Luther-Straße 35, Landau... Tel.: 06341/20969 der niedergelassenen Kinderärzte in der ärztlichen Notfalldienstzentrale Landau / SÜW, Cornichonstr. 4, Landau, Tel.: 06341/19292 Die Dienstzeiten sind: Samstag Uhr bis Uhr Sonntag Uhr bis Uhr Feiertage Uhr bis Uhr der Apotheken Notdienstapotheken unter folgenden Tel. Nr plus Postleitzahl des Standortes (0,14 /min aus dem Festnetz) plus Postleitzahl des Standortes (max. 0,42 /min aus dem Mobilfunknetz)Apothekennotdienst im Internet des Abwasserwerkes für die Kläranlagen Hochstadt und Offenbach Tel.Nr. 0172/ der Gruppenwasserwerke Bereitschaftsdienst im Notfall (Wasserrohrbruch etc.) unter Funktelefon-Nr. 0172/ während der Dienstzeit Tel /6498 der Erdgas Rheinpfalz Betriebsstelle Rülzheim, Tel außerhalb der Dienstzeit: 0800/ Pfalzwerke Netz AG Rappenstraße 12a, Edenkoben Tel / Bei Störungen im Stromnetz: 0800/

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6 Offenbach /2013 Mehrgenerationenhaus Südliche Weinstraße Offenbach, Hauptstraße 9/ / Die Rheinpfalz liegt im Café zum Lesen für Sie bereit Öffnungszeiten Mo - Do 10:00 12:30 Uhr & 13:30 17:00 Uhr Fr. 10:00 14:00 Uhr Simone Trauth-Heddergott (Hauskoordination) s.heddergott@offenbach-queich.de Stefan Eckert (Projektleiter) Organisierte Nachbarschaftshilfe Offenbach Unser MGH vermittelt bei Bedarf und nach Absprache gezielt nachbarschaftliche Unterstützung. Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen bieten älteren Menschen, Kranken und auch Familien in verschiedenen Bereichen ihre Hilfe an. Brauchen Sie Unterstützung oder haben Sie Interesse bei diesem Projekt mitzumachen? Dann melden Sie sich bitte im MGH SÜW-Offenbach. Aktuelles Literaturkreis des Deutschen Frauenrings - Ortsring Landau e.v. dienstags, 17:30 19:00 Uhr - Café OZi : Besprechung des Buches Die Frau für die ich den Computer erfand von Christian Delius Leitung: Frau Saltzer (Germanistin) NEU in Offenbach: Gemeinsam Musizieren - von Anfang an Ab August für Babys (bis 18 Monate) und für Kinder (zwischen 1,5 und 3 Jahren) mit Begleitperson im MGH. Infos und Anmeldung im MGH oder unter (Musikgarten Hammer, Herxheim) Energieberatung Nächster Termin: 04.07, 16:00 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin im MGH Klavierkonzert des Talentschuppens Die TeilnehmerInnen des kostenlosen Klavierunterrichts geben ihr diesjähriges Konzert. Leitung: Herr Theobald Freitag, 28.06, Beginn 17:00 Uhr Einlass ab 16:00 Uhr Kultursaal Das Konzert ist kostenlos. Brunch Bayerische Art Dienstag, um 11:00 Uhr im Café OZi Anmeldung erforderlich Unkostenbeitrag: 9,50 / Person WIR SUCHEN EIN KLAVIER!! Haben Sie zu Hause ein funktionstüchtiges Klavier, das Sie nicht mehr brauchen? Gerne holen wir es bei Ihnen ab und sind bereit, auch einen kleinen Obolus dafür zu bezahlen. Wir freuen uns über Ihren Anruf. Regelmäßige Angebote Montag: Café Vergissmeinnicht Betreuungs- und Beschäftigungsangebot für Menschen mit Demenz, 1. und 3. Montag im Monat, 16:00 18:00 Uhr Dienstag: Offener Kreativ-Treffpunkt für Kinder Es werden Handarbeiten angefertigt, gebastelt und gemalt 14:30 16:30 Uhr, Unkostenbeitrag: 1 / Kind Deutschkurs für Aussiedler und Migranten 14:00 17:00 Uhr, Kultursaal im 1. OG Mittwoch: Kochen der Kulturen jeden 1. Dienstag im Monat, 14:30 17:00 Uhr UKB: 2 / Pers. EDV-Kurse für Senioren und Einsteiger Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Deutschkurs für Migranten 14:00 17:00 Uhr, Medienraum Leitung: Fr. Groß Donnerstag: Eltern-/Kindgruppe (bis 2 Jahre) Es wird gespielt, gekrabbelt und erzählt Uhr, Kultursaal 1.OG, UKB: 1 / Kind Rentner/innentreff 15:00 17:00 Uhr im Café OZi Freitag: Offenes Nähatelier für jedermann 14:00 15:30 Uhr (entfällt am 21.6.!) Nähmaschinen bitte selbst mitbringen. UKB: 1 / Pers. Klavierunterricht für Kinder und Jugendliche 14: Uhr, Kultursaal im 1. OG, UKB: 1 / Std ab 15:00 Uhr Generalprobe!! Sprechstunde des Seniorenbeauftragten der Verbandsgemeinde Karl-Heinz Frech 1. und 3. Freitag im Monat 10:00 12:00 Uhr Sprechstunde Bürgermeister Axel Wassyl donnerstags, 15:00 17:00 Uhr im Queichtalmuseum Ansonsten jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung / flexible Kinderbetreuung des MGH in der Grundschule Offenbach freitags von 14:00 18:00 Uhr können Sie dort ihr Kind für 2 pro Stunde in die Betreuung geben. Gerne auch vorherige Anmeldung unter / oder / OFFENBACH

7 Offenbach /2013 Anmeldung zur 18. Kinder-Ferien-Freizeit 2013 im Birkenhain Auch in diesem Jahr findet wieder eine Kinder-Ferien-Freizeit der Gemeinde Hochstadt in der Zeit von Dienstag, 13. August bis Donnerstag, 15. August 2013 auf dem Gelände des VfB im Birkenhain statt. Teilnehmen könne Kinder aus Hochstadt, die im neuen Schuljahr 2013/2014 die Klassenstufen 1 bis 5 besuchen. Der Beitrag pro Kind beträgt 20,00 und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Anmeldungen nehme ich ab sofort gerne entgegen, bei Fragen können Sie sich unter Tel 6971 am mich wenden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Außerdem brauchen wir einige Helferinnen oder Helfer, die uns in der Küche unterstützen oder die einen Kuchen backen. Mit freundlichen Grüßen Uschi Heupel 1.Ortsbeigeordnete Ich/wir melde/n hiermit verbindlich meinen/unseren Sohn / meine/unsere Tochter zur Freizeit an: Name Vorname Geburtsdatum Straße Postleitzahl Wohnort alle Telefonnummern zur Erreichbarkeit in dieser Zeit: Ich könnte an folgendem/n Tag/en in der Küche helfen: Ich könnte folgenden Kuchen backen: Name d. Erziehungsberechtigten: (bzw. d. gesetzl. Vertret.) Ich bin alleinerziehende/r Mutter/Vater ; falls ja: ich habe das alleinige Erziehungsrecht ja / nein Vermerken Sie bitte hier Krankheiten und/oder Beeinträchtigungen (z.b. Allergien) Ihres Kindes und/oder ob Ihr Kind Medikamente einnehmen muss: Mir/uns ist nichts dergleichen bei meinem/unserem Kind bekannt Ich/wir nehme/n Kenntnis davon, dass die Betreuer/innen für Unfälle und Schäden, die durch die Übertretung der Freizeitordnung bzw. Nichtbefolgen der Anweisungen der Betreuer/innen oder durch höhere Gewalt verursacht werden, sowie für verlorene Gegenstände keine Haftung übernehmen; bei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung, das Kind von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden kann. ich/wir für Hin- und Heimweg des Kindes von und zu den Haltestellen/Treffpunkten selbst Sorge trage/n. Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind bei Wanderungen, bei Spiel und Sport (auch Aktivitäten im Wald) teilnehmen darf. Nur schriftliche Anmeldungen werden angenommen! Bei mehr als 40 Anmeldungen (Höchstteilnehmerinnenzahl) gilt die Reihenfolge des Eingangs und nur die Anmeldungen, bei denen die Beiträge bezahlt sind. Einen Elternbrief (mit allen weiteren Informationen) erhalten Sie bis spätestens eine Woche vor Beginn der Freizeit. Ich/wir versichere/versichern die Richtigkeit meiner/unserer Angaben. Bei nur einer Unterschrift: die Anmeldung wurde mit weiteren Erziehungsberechtigen abgesprochen und gemeinsam beschlossen / ich bin allein erziehungsberechtigt. (Ort), den (Unterschrift/en d. Erziehungsberechtigten bzw. d. gesetzl. Vertretung)

8 Offenbach /2013 amtlicher teil verbandsgemeinde Information für Rentenantragsteller Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, um auch für Sie die Wartezeiten zu vermeiden, bieten wir Ihnen an für die Stellung eines Rentenantrages einen Termin mit uns zu vereinbaren. Am besten tun Sie dies telefonisch bei: Herrn Stefan Eckert, Tel.Nr.: 06348/ s.eckert@offenbach-queich.de Vorsprechen können Sie dann bei Herrn Stefan Eckert im Zimmer 11. Natürlich ist die Terminvereinbarung keine Verpflichtung, sondern nur ein Angebot. Sie vermeiden damit sich und anderen unnötige Wartezeiten und können bereits telefonisch abklären, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden. Dies gilt für Renten der deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer (bisher LVA) ebenso wie Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse. Rentenantragsteller der deutschen Rentenversicherung Bund, (bisher BfA) sollten einen Termin unter der oben genannten Telefonnummer vereinbaren. Der Versichertenälteste, Herr Alois Fuchs, führt seine Sprechstunde montags, (wöchentlich) von Uhr in Zimmer 12 durch und ist in dieser Zeit unter der Rufnummer 06348/ erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Axel Wassyl, Bürgermeister Der Verbandsgemeinderat Offenbach tagt Am Dienstag, , Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses, Konrad-Lerch-Ring 6, Offenbach, die 32. Sitzung des Verbandsgemeinderates Offenbach statt. Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Jahresbericht Verein SÜW 3. Queichtalbad - Unterhaltung Massagebrunnen 4. Anbau eines Geräteraumes an das FW-Haus Hochstadt - Vergabe 5. Vergabe Zeitvertrag Kanalreinigung und -inspektion 6. Zuschuss für das Angebot Deutsch als Zweitsprache des Mehrgenerationenhauses Offenbach 7. Zustimmung Vorschlagsliste Jugendschöffen 8. Zustimmung zur Spendenannahme gemäß 94 Abs. 3 GemO 9. Mitteilungen und Anfragen B. Nichtöffentlicher Teil 1. Personalangelegenheiten 2. Mitteilungen und Anfragen Offenbach a.d. Queich, Axel Wassyl, Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich Leihen leicht gemacht Ergänzende Information zur Servicestelle und zur weiteren Unterstützung durch den Schulträger hier: Grundschule Essingen Hainbachschule Hochstadt Grundschule Offenbach Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Elterninformation haben Sie die individuelle Zugangskennung zur Anmeldung im Onlineportal ( erhalten. Wenn Sie sich für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe interessieren und nicht während des Anmeldezeitraums (27. Mai Juni 2013) über die erforderliche technische Ausstattung verfügen oder Hilfe und Unterstützung bei der Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe benötigen, bieten wir Ihnen diese ab 04. Juni 2013 an folgenden Tagen an: Ort: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Zimmer: 10 Ansprechpartner: 08:00 12:00 Uhr und 14:00 18:00 Uhr 08:00 12:00 Uhr 08:00 12:00 Uhr :00 Uhr und 14:00 16:00 Uhr 07:30 12:00 Uhr!!! SOWIE NACH TELEFONISCHER VEREINBARUNG!!! Konrad-Lerch-Ring Offenbach Christoph Morio Telefonanschluss: (06348) Bitte bringen Sie die Elterninformation mit der Ihnen mitgeteilten Schülerkennung zur Anmeldung mit. Ohne diese kann keine Anmeldung erfolgen. Wenn Sie noch Fragen zum Thema haben, steht Ihnen das Team der Schulbuchausleihe unter der Tel. (06348) zur Verfügung. Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich Information zur Ausgabe der Schulbücher im kommenden Schuljahr 2013/2014 Sie haben Ihr Kind für die Schulbuchausleihe im Schuljahr 2013/2014 angemeldet. Das heißt, dass Ihnen Lernmittel für Ihr Kind unentgeltlich bzw. entgeltlich zur Verfügung gestellt werden, die für das Schuljahr 2013/2014 notwendig sind. Die Lernmittel, die Ihnen zur Verfügung gestellt bzw. ausgeliehen werden können, erhalten Sie als Schülerpaket zum Schuljahresbeginn 2013/14. Die Ausgabe dieser Schülerpakete wird am 1. Schultag an der jeweiligen Schule stattfinden. Es ist vorgesehen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihr persönliches Bücherpaket entweder bereits in der Klasse vorfinden oder in einem vorgesehenen Raum abholen können. Näheres werden die Klassenlehrer am 1. Schultag bekanntgeben. Bitte beachten Sie, dass gerade bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern das Schulbuchpaket umfassend und dadurch schwer sein kann. Sie sollten ggf. einplanen, Ihr Kind von der Schule abzuholen. Für die Schulbücher haben wir zwar Tragetüten vorgesehen, es wäre aber hilfreich, wenn die Schülerinnen und Schüler dennoch Schultaschen/-ranzen/-rucksäcke mitbringen könnten. Zusammen mit dem Schulbuchpaket werden den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern jeweils zwei gleiche Ausleihscheine ausgeteilt. Auf diesen sind alle Lernmittel aufgelistet, die in dem ausgegebenen Schülerpaket enthalten sind. Es ist auch derjenige Exemplarcode des Buches angegeben, das Ihrem Kind ausgeliehen wird. Grundsätzlich ist der ordnungsgemäße Empfang der Bücher durch Ihr Kind/durch die Eltern zu bestätigen. Anschließend wird eine Ausfertigung des Ausleihscheines durch den Klassenlehrer wieder eingesammelt. Eine Ausfertigung erhalten Sie. Anschließend bitten wir Sie, wenn Ihr Kind die Schulbücher nach Hause bringt, nochmals das Ausleihpaket zu prüfen, ob die Exemplarnummern der erhaltenen Bücher mit den Nummern auf dem Ausleihschein übereinstimmen. Abweichungen können auch noch am nächsten Tag der Schule mitgeteilt werden. Falls Sie noch Fragen zur Schulbuchausleihe haben, erreichen Sie das Team der Schulbuchausleihe in der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach unter der Telefonnummer 06348/

9 Offenbach /2013 Lernmittelfreiheit / Schulbuchrückgabe für das Schuljahr 2012/2013 Erstmalige Rücknahme der entliehenen Schulbücher Sehr geehrte Eltern, Sie haben im zurückliegenden Schuljahr für Ihr Kind Schulbücher über die Schulbuchausleihe erhalten. Zum Ende dieses Schuljahres sind diese Bücher wieder an den Schulträger zurückzugeben. Die Rücknahme erfolgt in der jeweiligen Schule wie folgt: Grundschule Essingen: Klassen 1-3 am 27. Juni 2013 Klasse 4 am 01. Juli 2013 Hainbachschule Hochstadt: alle Klassen am 02. Juli 2013 Grundschule Offenbach: alle Klassen am 28. Juni 2013 Die jeweiligen Zeiten, wann welche Klasse zur Rücknahmestelle kommen soll, werden intern abgeklärt. In Ausnahmefällen (krankheitsbedingt) können Bücher noch in der letzten Schulwoche bis 02. Juli 2013 (Kalenderwoche 27) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 10 zurückgenommen werden. Die Rückgabe der Schulbücher erfolgt durch die Schülerinnen und Schüler. Diese werden klassenweise aufgerufen und geben dann die Schulbücher an den festgelegten Kontrollstellen ab. In Anwesenheit der Schüler werden dann die Bücher kontrolliert, die Rückgabe und eventuelle Mängel dokumentiert. In der Anlage erhalten Sie weiterhin einen Rückgabeschein, auf dem alle Bücher aufgelistet sind, die an den festgelegten Tagen zurückgegeben werden müssen. Wir bitten Sie, vorab bereits zu prüfen, ob Ihr Kind die richtigen Bücher hat, indem Sie den Exemplarbarcode überprüfen. Dieser befindet sich auf der Buchrückseite und außerdem auf der Kopie des Ausleihscheins, den Sie zu Beginn des Schuljahres erhalten haben. Arbeitshefte, die bei der unentgeltlichen Ausleihe ausgeliehen wurden, sind nicht mehr zurückzugeben. Liegt eine erneute Anmeldung zur Ausleihe für das kommende Schuljahr 2013/14 vor, sind auch Mehrjahresbände nicht zurückzugeben. Des Weiteren möchten wir Sie bitten, die Bücher auf Vollständigkeit (z.b. CD) und auf Gebrauchsspuren zu kontrollieren und diese zu beseitigen. Eingerissene Seiten können mit Tesafilm (ordentlich) behoben werden, Eselsohren geglättet, Eintragungen ausradiert oder klebrige Flecken abgewischt werden. Lassen sich Gebrauchsspuren nicht mehr beseitigen wie z.b. Markierungen, Unterstreichungen, Eintragungen, herausgerissene Seiten oder Verunreinigungen durch Flüssigkeit und ist dieses Buch dadurch nicht mehr verwendbar bzw. ausleihbar, so ist Schadensersatz zu leisten. Über den zu leistenden Schadensersatz werden Sie schriftlich informiert. Dieser richtet sich nach der Ausleihzeit und dem Restwert der Bücher. Der zu leistende Schadensersatz entspricht beim - Einjahresband 2/3 des aktuellen Ladenpreises - Zwei und Dreijahresband 5/6 des aktuellen Ladenpreises Bei Fragen oder Problemen bezüglich Rücknahme oder Schadensersatz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Reklamationen nur persönlich in der 27. Kalenderwoche nach vorheriger Anmeldung (Tel.: 06348/ ) entgegennehmen können. Die Rücknahmestellen sind in den Schulen ausgewiesen. Ihr Schulbuchteam

10 Offenbach /2013 Niederschrift über die 23. Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde am Dienstag, , Uhr im Ratssaal des Rathauses. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Laut Einladung sind wie folgt beschlossen: Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vergabe Zeitvertrag Kanalreinigung und -inspektion 2. Maßnahmen in der Kläranlage Offenbach -Vergabe Schaltschrank, Steuerung Heizung einschl. Programmierung 3. Lizenzerwerb Ausschreibungsprogramm 4. Mitteilungen und Anfragen 4.1 Zwischenbericht Erweiterung Stauraum für das Pumpwerk Im See Offenbach 4.2 Kostenabrechnungen Kanalmaßnahmen 4.3 Sachstand Straßen- und Schachtabdeckungssanierung Im Schlangengarten Offenbach Tagesordnung A. Öffentlicher Teil 1. Vergabe Zeitvertrag Kanalreinigung und -inspektion Der Zeitvertrag für die Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten läuft aus und wurde mit einer Laufzeit von zwei Jahren öffentlich neu ausgeschrieben. Zur Submission lagen vier Angebote vor. Günstigste Bieterin ist die E. Fröhlich GmbH, Herxheim mit einer Angebotssumme von ,95 (über 2 Jahre). Der tatsächliche Auftragsumfang ergibt sich erst aus dem Kanalbetrieb. Fa. Fröhlich wurde aufgefordert fehlende Nachweise fristgerecht vorzulegen. Die Vergabeempfehlung muss vorbehaltlich der fristgerechten Vorlage erfolgen. Beschluss: Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Zeitvertrag für die Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten in der Verbandsgemeinde Offenbach an die günstigste Bieterin E. Fröhlich GmbH, Herxheim in Höhe von ,95 über 2 Jahre zu vergeben. Die Empfehlung erfolgt vorbehaltlich der fristgerechten Vorlage noch fehlender Nachweise. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 2. Maßnahmen in der Kläranlage Offenbach -Vergabe Schaltschrank, Steuerung Heizung einschl. Programmierung Der vorhandene Schaltschrank für die Heizungssteuerung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Um bestmögliche Ergebnisse für den Betrieb des Faulturms, des BHKW und der Heizung zu erreichen ist ein Austausch des Schaltschranks und die Installation einer SPS mit Programmierung erforderlich. Es wurden zwei Angebote eingeholt. Günstigste Bieterin ist die Elektrotechnik Pfirrmann GmbH, Hagenbach mit einer Angebotssumme von , 27. Beschluss: Der Werkausschuss erteilt der Elektrotechnik Pfirrmann GmbH, Hagenbach den Auftrag zur Erneuerung des Schaltschranks für die Heizungssteuerung inkl. Programmierung zum Angebotspreis von , 27. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 3. Lizenzerwerb Ausschreibungsprogramm In der Verwaltung wird durch die Bauabteilung das Ausschreibungsprogramm California.pro der G & W Software Entwicklung GmbH, München eingesetzt. Es wird vorgeschlagen, die Lizenzen für eine Nutzung im Abwasserwerk zu erweitern. Die Kosten für die Lizenzerweiterung betragen: - 1 Modul LVE Leistungsverzeichnis-Erstellung, Preisspiegel 953,19-1 Modul PRO Projektüberwachung, Abrechnung 953,19-1 Modul JLV Jahres-/Zeitvertragsarbeiten 953, ,57 Beschluss: Der Werkausschuss stimmt der Lizenzerweiterung wie vorgeschlagen zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 4. Mitteilungen und Anfragen 4.1 Zwischenbericht Erweiterung Stauraum für das Pumpwerk Im See Offenbach Es wurden erste Varianten für eine mögliche Erweiterung des Stauraums geprüft. Das Baugrundgutachten wurde beauftragt aber noch nicht ausgeführt. Außerdem haben Gespräche mit Pumpenherstellern über die Möglichkeiten der Abwasserförderung stattgefunden. Am sinnvollsten erscheint der Neubau eines tieferliegenden Pumpenschachtes mit neuer Pumpentechnik in Nassaufstellung. Es wurden noch keine Kosten ermittelt. Hierzu ist die Vorlage des Baugrundgutachtens erforderlich. 4.2 Kostenabrechnungen Kanalmaßnahmen Die geprüften Abrechnungen einschl. Ingenieurleistungen für die Kanalsanierung Offenbach Nord schließen mit folgenden Summe ab: Maßnahme Firma Abrechnung 1. Kanalsanierung Offenbach Ehnes GmbH, Nord Teil 1 Germersheim ,27 2. Kanalsanierung Offenbach Jeschke GmbH, Nord Teil 2 Stutensee ,37 insgesamt ,64 Der Sitzungsvorlage ist eine detaillierte Kostenaufstellung beigefügt. Die Gesamtkosten für die Kanalsanierungen liegen 7.509,89 unter den Vergabesummen. Bis zur nächsten Sitzung werden die Abrechnungskosten der Ingenieurleistungen nochmals überprüft. 4.3 Sachstand Straßen- und Schachtabdeckungssanierung Im Schlangengarten Offenbach Aufgrund starker Setzungen und weiterer Straßenschäden in den Stichstraßen des Gewerbegebietes berät der Gemeinderat Offenbach über den Ausbau von Teilbereichen. Unabhängig vom Ergebnis der Beratungen sind auch im Bereich einiger Schachtabdeckungen Regulierungsarbeiten erforderlich. Die Kosten sind anteilig vom Abwasserwerk zu tragen. Die Höhe der Kosten hängt von Art und Umfang der Straßenbauarbeiten ab. Auf Anfrage teilt der technische Angestellte Adams mit, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand die Ursache der Straßenschäden auf schlechte Verdichtung im Straßenbereich zurückzuführen ist. Vorsitzender: Bürgermeister Axel Wassyl Das Mehrgenerationenhaus sucht ein Klavier!! Haben Sie zu Hause ein funktionsfähiges Klavier, das Sie nicht mehr brauchen? Gerne holen wir es bei Ihnen ab und sind bereit einen kleinen Obulus dafür zu bezahlen. Wir freuen uns über Ihren Anruf! Sie erreichen uns unter Tel.: 06348/ Ansprechpartnerin ist Frau Trauth-Heddergott, s.heddergott@offenbach-queich.de Informationen für Brautpaare Sehr geehrte Brautpaare, damit bei der Anmeldung der Eheschließung unnötige Wartezeiten vermieden werden, bieten wir Ihnen hierfür die Terminvereinbarung an. Dabei können Sie die benötigten Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung abklären und vermeiden dadurch wiederholte Vorsprachen. Ansprechpartner sind unsere Standesbeamtinnen Anja Busch, Tel.: 06348/ , Mail.: a.busch@offenbach-queich.de Karin Kunz, Tel.: 06348/ , Mail.: k.kunz@offenbach-queich.de Im Rathaus finden Sie das Standesamt im Zimmer 17. Mit freundlichen Grüßen Axel Wassyl, Bürgermeister Textübermittlung fürs Amtsblatt Die Textübermittlung fürs Amtsblatt erfolgt ausschließlich über das Online-Redaktions-System (CMSweb) des Wittich Verlages Der Redaktionsschluss ist immer dienstags, Uhr. Zu spät erfasste Artikel können erst in darauf folgenden Ausgabe veröffentlicht werden. Ist in der laufenden Woche ein Feiertag, so wird der Redaktionsschluss in der Regel um 1. Tag vorverlegt. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach Amtsblatt Redaktion

11 Offenbach /2013 Annahmestelle für Grünabfälle Die Anlieferung von Grünabfällen bei der Kläranlage Offenbach, Neumühle, ist an zwei Tagen in der Woche möglich, und zwar: von März - Oktober montags von Uhr bis Uhr samstags von Uhr bis Uhr die Annahme von Grünabfällen außerhalb dieser Zeit ist aus versicherungsrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Das Betreten der Kläranlage erfolgt auf eigene Gefahr. Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich Fachbereich Bürgerdienste Einsätze: Brandstifter sorgt für eine schlaflose Nacht FREIWILLIGE FEUERWEHR Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit der Verbandsgemeinde Offenbach Freiwillige Feuerwehr Offenbach Achtung Proberuf!!! Am Dienstag, dem zwischen und Uhr, Degen Sascha. Gesamtwehrübung Am Dienstag, dem findet die nächste Gesamtwehrübung ab Uhr im Feuerwehrhaus statt. Jugendfeuerwehr Am Freitag, dem findet ab Uhr die nächste Jugendübung im Feuerwehrhaus statt. Einsatz: Auslaufende Betriebsmittel aus LKW, Bornheim Die Feuerwehr Bornheim und das FEZ-Personal Offenbach wurden am Mittwoch, den 12. Juni um Uhr aufgrund»auslaufender Betriebsmittel aus einem LKW«von der Leitstelle Südpfalz alarmiert. Auf dem Betriebsgelände des Hornbach-Zentrallagers hatte sich ein LKW den Tank an der Parkplatzbegrenzung aufgerissen. Größere Mengen Diesel liefen aus und drohten, in angrenzendes Erdreich zu laufen. Mit Bindemittel konnte eine weitere Ausbreitung rechtzeitig verhindert werden. Der restliche Kraftstoff im Tank des LKWs wurde mit Hilfe einer Membranpumpe umgepumpt. Die Feuerwehr Offenbach unterstützte die Bornheimer Kameraden vor Ort. Die Reinigung der verschmutzten Fläche wurde durch den Grundstückseigentümer veranlasst. Mit vielen Säcken Bindemittel wurden der austretende Kraftststoff aufgefangen und das Erdreich geschützt Einsatz: Brandmeldeanlage Fa. Hornbach Die Feuerwehren Bornheim und Offenbach wurden am um Uhr aufgrund einer ausgelösten»brandmeldeanlage bei der Fa. Hornbach Baumarkt in Bornheim«von der Leitstelle Südpfalz alarmiert. Nach einer Erkundung vor Ort stellte sich der Einsatz als Fehlalarm heraus. In der Storchengasse wurde durch die brennenden Mülleimer eine Hauswand in Mitleidenschaft gezogen Am vergangenen Wochenende war für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Offenbach an Schlaf nicht zu denken. In der Nacht von Samstag auf Sonntag trieb ein Brandstifter sein Unwesen im Dorf und zündete gelbe Säcke und Mülleimer an. Zum ersten Brand, brennende gelbe Säcke in der Niedergasse, wurde die Wehr um 0.46 Uhr alarmiert. Hier rechnete noch niemand mit Vorsatz. Um Uhr, als die Feuerwehrangehörigen schon wieder in ihren Betten waren, schrillte der Melder erneut und die Wehr musste eine Papiermülltonne in der Kropsburgstraße löschen. Und schon um Uhr erfolgte die nächste Alarmierung zu einem Brand in der Storchengasse. Gleich mehrere Mülleimer brannten. Hier wurde auch eine Hauswand in Mitleidenschaft gezogen. Die Einsatzkräfte kehrten erst bei Tageslicht nach Hause zurück. Eine sofortige Fahndung der Polizei nach dem oder den Tätern blieb erfolglos. Die Feuerwehr verweist hier auf die Ermittlungen der Polizei. S. Kaiser und D. Pfeuti Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichenteil: Redaktions- und Annahmeschluss: Verantwortlich für Druck und Zustellung: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Anzeigenannahme: Impressum Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich Alexandra Hünerfauth, Kurt Höhlinger Konrad-Lerch-Ring Offenbach Telefon: 06348/ bei der Verbandsgemeinde, montags Uhr Verlag + Druck Linus Wittich KG Europaallee 2, Föhren Telefon: 06502/ Klaus Wirth bei Bedarf Ullmer & Brüggemann OHG Norbert Ullmer Alexander Brüggemann Spanierstr Essingen Telefon: 06347/ Fax: 06347/ info@u-b-werbung.de Mobil 0170/ Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Erscheint kostenlos im Verbandsgemeindebereich für sämtliche Haushaltungen, weitere Einzelstücke sind zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

12 Offenbach /2013 Gemeinde Bornheim Eichung von mobilen Waagen und Gewichten Das Eichamt Kaiserslautern ist bereit einen Inneneichtermin für mobile Waagen und Gewichte durchzuführen. Hierzu müssen jedoch verbindliche Anmeldungen vorliegen. Wir geben deshalb allen Landwirten, Gewerbetreibenden die eine mobile Waage und Gewichte besitzen, diese zur Eichung anzumelden. Wir bitten alle Interessierten uns ihre Anmeldung bis zum 12. Juli 2013 zukommen zu lassen. Anmeldung unter Telefon / Die Anmeldungen werden wir dann an das Eichamt weiterleiten. Dieses wird dann einen Termin festlegen. Der Termin und die Örtlichkeit werden im Amtsblatt veröffentlicht. Sollte ein Termin wegen mangelnder Beteiligung nicht zustande kommen, können die Eichungen bei den Eichämtern Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Mannheim und Karlsruhe durchgeführt werden. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Sprechstunden des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Dr. Karl Keilen Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Dr. Karl Keilen findet freitags von Uhr bis Uhr im Rathaus statt. Sprechstunde des Ersten Beigeordneten Otmar Dietz Die Sprechstunde des Ersten Beigeordneten Otmar Dietz, Geschäftsbereich Friedhof, Dorfgemeinschaftshaus, Sportplatz und Spielplätze, findet alle zwei Wochen jeweils freitags von Uhr bis Uhr im Rathaus statt. Die nächste Sprechstunde ist am Sprechstunde des Beigeodneten Uwe Acuntius Es finden keine regelmäßigen Sprechstunden statt. Gerne steht der Beigeordnete für die Bürger telefonisch oder nach Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Tel.: 06348/5459, weingutacuntius@t-online.de. Öffnungszeiten Rathaus Bornheim Das Rathaus ist geöffnet: dienstags von Uhr freitags von Uhr Tel.: 06348/8808 Rathaus geschlossen Vom 28. Juni bis 10. Juli 2013 ist der Bürgermeister Karl Keilen in Urlaub. Der Erste Beigeordnete Otmar Dietz wird die Vertretung übernehmen, so auch die Bürgersprechstunden am und Karin Hechler, Ortsgemeinde Bornheim Büro im Rathaus geschlossen In der Zeit vom 17. bis 27. Juni 2013 ist das Büro im Rathaus wegen Urlaub geschlossen. Nur die Bürgersprechstunden finden freitags von bis Uhr statt. Karin Hechler, Ortsgemeinde Bornheim Der Gemeinderat Bornheim tagt Am Montag, , Uhr, findet im Rathaus, Hauptstraße 19, Bornheim, die 35. Sitzung des Gemeinderates Bornheim statt. Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: Uhr) 1. Vorstellung Ideenskizze für ein potenzielles Nutzungskonzept für die Hauptstraße Anlagespiegel gemeindeeigene Reihenhäuser 3. Erschließung des Baugebiets Steinsteggewanne 2. Abschnitt hier: Entscheidung über eine Radonmessung 4. Verkehrssituation Ecke Mörlheimer Straße zu Straße in den Weppen hier: Beauftragung Erstellung Konzept Verkehrsführung 5. Bauangelegenheiten 6. Grundstücksangelegenheiten 7. Mitteilungen und Anfragen B. Öffentlicher Teil (Beginn: Uhr) 1. Einwohnerfragestunde 2. Betreuungssituation im Kindergartenjahr 2013/ Erweiterung des Kindergartens 3.1 Vergabe der Rohbauarbeiten 3.2 Zeitplan für weitere Ausschreibungen Nachtragshaushaltssatzung zur Änderung der Steuerhebesätze 5. Erschließung des Baugebietes Steinsteggewanne 2. Abschnitt ; hier: Entscheidung über die Breitbandversorgung 6. Neugestaltung des Containerplatzes beim Friedhof 7. Erwerb von Bänken für Innerorts und im Außenbereich 8. Forstwirtschaftsplan Verkehrsangelegenheiten 9.1 Markierungsarbeiten in der Ortsgemeinde Bornheim 9.2 Überprüfung der Straßenverkehrszeichen 10. Wahl von Schöffinnen und Schöffen 11. Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Prüfung einer gemeindlichen Energiegesellschaft 12. Tischtennisplatte für Sportplatz 13. Mitteilungen und Anfragen Bornheim, Dr. Karl Keilen, Ortsbürgermeister Gelbe Säcke im Rathaus erhältlich Im Rathaus sind gelbe Säcke erhältlich. Sie können während der bekannten Öffnungszeiten dienstags von Uhr und freitags von Uhr abgeholt werden. Gemeinde essingen Sprechstunde von Ortsbürgermeister Doppler Die nächste Sprechstunde von Ortsbürgermeister Hartmut Doppler findet am heutigen Donnerstag, 20. Juni 2013 von Uhr im Rathaus statt. Die übernächste Sprechstunde ist für Donnerstag, 4. Juli 2013 von Uhr im Rathaus vorgesehen. In dringenden Fällen kann auch jederzeit ein Gespräch im Haus des Chorverbandes (neben der Apotheke) geführt werden. Darüber hinaus ist der Ortsbürgermeister unter den nachfolgenden Anschlüssen erreichbar. Telefon Rathaus 403, Telefon privat 2332, Fax Privat 7307, Telefon Sängerbund , Fax des Sängerbundes , info@chorverband-der-pfalz.de Kontakt zu den Beigeordneten Es finden keine regelmäßigen Sprechstunden statt. Die Beigeordneten stehen für die Bürgerschaft gerne telefonisch, oder nach vorheriger Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Erster Beigeordneter Jürgen Mittag - Geschäftsbereich Umweltschutz und Forsten Tel.: 06347/ juergen.mittag@web.de Beigeordneter Bernd Schweikart - Geschäftsbereich Soziales und Sport Tel.: 06347/ info@weingutschweikart.de Terminhinweis Montag, , Uhr: Sitzung des Gemeinderates im Rathaus Donnerstag, , Uhr: Sitzung der Vereine und Gruppen im Rathaus Fünfmal Sonntagscafe im neuen Festsälchen: Am Sonntag geht es los! Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! In diesem Jahr wird das Sonntagscafe im Festsälchen und im Hof in der Schloßstraße 4 gegenüber dem Rathausplatz fünfmal geöffnet sein. Am kommenden Sonntag ist es erstmals geöffnet. Nehmen Sie die Einladung zu selbst gebackenem Kuchen, Kaffee oder Tee und sonstigen kleinen Leckereien und Getränken zwischen und Uhr an. Als Gastgeber fungieren die nachfolgend aufgeführten verschiedenen Vereine und Gruppen: Sonntag, 23. Juni 2013: Landfrauenverein Sonntag, 28. Juli 2013: Zupforchester Sonntag, 1. September 2013: Gut leben im Alter Sonntag, 22. September 2013: Chor Crescendo und Prot. Kirchengemeinde Sonntag, 6. Oktober 2013: VfL Mit freundlichen Grüßen Hartmut Doppler, Ortsbürgermeister

13 Offenbach /2013 Glasfaser endlich an der Autobahn bei Knöringen angelangt - Versorgung Essingens mit schnellem DSL im Endspurt Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Gute Nachrichten in Sachen Versorgung Essingens mit schnellem DSL: In der letzten Woche erreichte die Kolonne, die entlang der Autobahn von Worms bis Maximiliansau ein Glasfaser im Auftrag des Landes zur Versorgung verschiedener Gemeinden mit schnellem DSL verlegt, die Essinger Anschlussstelle in der Gemarkung Knöringen an der Brücke zum dortigen Friedhof. Nachdem am vergangenen Dienstag bei einer Ortsbesichtigung mit den Herren Schemel und Wegner von INEXIO, der Fa. PEKA, die die Leerrohre im Ort verlegte und der Firma, die jetzt das Glasfaser einbläst und die Anschlüsse an den Kabelverteilkästen der Telekom und den drei Schaltstationen vornimmt, zwei örtliche Unklarheiten beseitigt wurden, wird der Anschluss zeitnah erfolgen. Herr Schemel von der Geschäftsleitung bestätigte, dass noch zu einer Informationsveranstaltung in Essingen seitens INEXIO eingeladen wird. Hoffen wir, dass jetzt so schnell als möglich, das schnelle DSL in Essingen Einzug hält und viele die lange erwartete und gewünschte neue Technik einsetzen können. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Doppler, Ortsbürgermeister Neue Errungenschaften auf dem Turnplatz eingeweiht Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die neue Errungenschaften auf dem Turnplatz: Stockbrunnen, Sandsteintrog, Wippspielgeräte. Eine gute Resonanz im Dorf fand die Einladung, gemeinsam mit einem kleinen Fest die neuesten Errungenschaften auf unserem Turnplatz einzuweihen und sie so ihrer Bestimmung zu übergeben. Unser örtlicher Kinderchor Zaubertöne unter Leitung von Christina Huber eröffnete mit seinen Liedern die Einweihungsfeier und der große Chor aller Anwesenden beschloss sie mit dem gemeinsam gesungenen Lied Wenn alle Brünnlein fließen. Dazwischen hatte ich die Freude viele Mitglieder des Gemeinderates, Bürgermeister Axel Wassyl, die Beigeordneten Mittag und Schweikart, Architekt Roland Kettering, Bauamtsleiter Gustav Wünschel, Karl-Ludwig Traxel und Roland Humbert als Vertreter der Presse, die Vorsitzenden der örtlichen Vereine und Gruppen und vor allem als Hauptpersonen der Zusammenkunft die großherzigen Spender für unsere Gemeinde, unseren fast 94 jährigen Mitbürger Helmut Jäger zusammen mit seiner Frau Elfriede und mit ihnen Familienangehörige und Freunde zu begrüßen. Weitest angereiste Gäste waren neben Tochter Andrea aus Portugal und Sohn Uli aus München das Ehepaar Cambell aus Pennsylvania in den USA, die jedes Jahr einen längeren Deutschlandaufenthalt in Heidelberg absolvieren und zufällig vom Ereignis in Essingen erfahren haben, da sich hinter Frau Cambell die ehemalige Essingerin Hedi Müller verbirgt, langjährige Sängerin am Stadttheater in Heidelberg. In einem kurzen zeitlichen Aufriss stellte ich den Werdegang des Projektes dar, das mit einer Entscheidung des Ausschusses für Kultur und Dorferneuerung am begann, einen neuen Stockbrunnen mit einem erweiterten Sandsteintrog und zwei Wipp-Spielgeräten auf dem Turnplatz zu errichten. Bereits im Februar 2011 signalisierte Helmut Jäger, nicht nur die Kosten für die reparaturbedürftige Glocke bei der Friedhofshalle in Höhe von 3500 zu übernehmen, sondern mit einer Spende von auch den Neuaufbau eines Stockbrunnens auf dem Turnplatz zu ermöglichen. Die Finanzierung der zusätzlich angedachten Erweiterung des Sandsteintrogs für eine kindgerechte Nutzung des Brunnens und die Anschaffung der zwei Wipp-Spielgeräte wurde sofort zusätzlich zugesichert. Nachdem technische Ausführungsfragen beim Brunnen geklärt wurden und ursächlich für den längeren Zeitraum der Fertigstellung waren, konnte schließlich der schon vor einigen Wochen anvisierte Einweihungstermin auch eingehalten werden. Es werden wohl am Ende knapp sein, die unsere Gemeinde für Friedhofsglocke und Turnplatzerneuerung von Helmut und Elfriede Jäger als Zeichen ihrer Heimatliebe und Verbundenheit zu ihrem Geburtsort erhalten werden. Helmut Jäger kurz vor dem Durchschneiden des Bandes Ein Blick über die große Zahl der Besucher Ausdrücklich wollten sie auch die Ausgaben der Einweihungsfeier einbezogen haben. Unter großem Beifall aller Anwesenden durchschnitt unser zweitältester Mitbürger Helmut Jäger das Band und gab so Brunnen und erweiterten Trog frei. Und die Kinder nahmen alles sofort in Beschlag, dass es eine wahre Freude war, ihnen zuzuschauen. Das Band um die Wipp-Spielgeräte durchschnitt ein Juni-Geburtstagskind, Mia Vollstedt. Unser aller Dank wurde von mir und vielen Anwesenden an Helmut und Elfriede Jäger übermittelt, Herr Kettering überreichte ein Brunnenwasser, das Weingut Winfried Frey ließ eine eigens gestaltete Flasche Eiswein übergeben und ich dankte Frau Jäger mit einem Blumenstrauß und Helmut Jäger mit einem Essinger Wappen in Bleiverglasung. Über den Tag hinaus wird ein kleines Schild am Brunnentrog an die beiden Spender und an den Tag der Einweihung erinnern. Es war schön, dass so viele Mitbürgerinnen und Mitbürger an diesem kleinen Fest teilgenommen haben. Ich danke ausdrücklich dafür. Mein Dank gilt allen Helferinnen und Helfern, unseren Gemeindemitarbeitern und der Metzgerei Frech für ihren Einsatz. Wenn dann im August unsere Gaststätte Am Turnplatz wieder geöffnet sein wird, passt für die Kinder das neue Angebot auf dem Turnplatz gut dazu. Die Eltern können gemütlich auf der Terrasse sitzen und dabei ihre Kinder im Auge behalten, die sich hoffentlich am und um den Brunnen herum wohlfühlen mögen. Nächster Freizeittreff in der Dalberghalle am 26. Juni 2013 Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Im Abstand von zwei Wochen an einem Mittwochnachmittag treffen sich Frauen und Männer im Clubraum der Dalberghalle zu Kartenoder Brettspielen oder um sich einfach zu unterhalten. Die in Eigenregie ablaufende Zusammenkunft lädt herzlich zum Mittun ein. Einfach einmal kommen und schauen. Jedermann ist herzlich willkommen. Der nächste Freizeitreff findet am Mittwoch, 26. Juni 2013 um Uhr statt. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Doppler, Ortsbürgermeister

14 Offenbach /2013 Kinderspielplatz In den Baumgärten - Öffnungszeiten und Altersbegrenzung Geöffnet in der Sommerzeit von Uhr bis Uhr. Der Spielplatz ist zugelassen für Kinder bis 10 Jahre. Auf die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten wird verwiesen. Schließdienst: Andreas Günther, Hochstadter Straße 8 Kinderspielplatz Im Beichel - Öffnungszeiten und Altersbegrenzung Geöffnet in der Sommerzeit von Uhr bis Uhr. Der Spielplatz ist zugelassen für Kinder bis 12 Jahre. Auf die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten wird verwiesen. Der Spielplatz ist nicht abschließbar. Dennoch ist ein Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gelten als Hausfriedensbruch und sind strafbar. Wir werden es auch nicht hinnehmen, dass zu abendlicher oder nächtlicher Stunde dieser Platz als Party-Fläche genutzt wird. Sollte das der Fall sein, bitten wir die Nachbarschaft, sofort die Polizei zu verständigen. Hartmut Doppler, Ortsbürgermeister Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Die Bücherei ist freitags von bis Uhr geöffnet. Der Gemeinderat Essingen tagt Am Montag, , Uhr, findet im Rathaus, Schloßstraße 6, Essingen, die 35. Sitzung des Gemeinderates Essingen statt. Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Aufstellung des Bebauungsplanes In den Baumgärten Nord II 2. Abschnitt - Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher Belange/Satzungsbeschluss Nachtragshaushaltssatzung zur Änderung der Steuerhebesätze 4. Neuterminierung verschiedener Dorferneuerungsprojekte 5. Wahl von Schöffinnen und Schöffen 6. Namensgebung für örtliche Wege, Gässchen und Pfade 7. Annahme von Spenden 8. Vergabe der Arbeiten und/oder des Materials für eine Zaunanlage am Spielplatz Beichel und für ein Teilstück im Kindergarten 9. Erneuerung der Lüftungstechnik und Vorstellung der Energiebilanz der Dalberghalle 10. Mitteilungen und Anfragen 10.1 Anschaffung eines Rasentraktors 10.2 Beteiligung an den ungedeckten Sachkosten 2012 Kiga Essingen B. Nichtöffentlicher Teil 1. Beteiligung über die Queichtal-Energie AöR an Projekten der EnergieSüdpfalz 2. Auftragserteilung zur Erstellung von Gutachten für Projekte der EnergieSüdpfalz 3. Bauangelegenheiten 4. Ablösung der Baulastverpflichtung am Kirchturm der prot. Kirche 5. Mitteilungen und Anfragen Essingen, Hartmut Doppler, Ortsbürgermeister Eichung von mobilen Waagen und Gewichten Das Eichamt Kaiserslautern ist bereit einen Inneneichtermin für mobile Waagen und Gewichte durchzuführen. Hierzu müssen jedoch verbindliche Anmeldungen vorliegen. Wir geben deshalb allen Landwirten, Gewerbetreibenden die eine mobile Waage und Gewichte besitzen, diese zur Eichung anzumelden. Wir bitten alle Interessierten uns ihre Anmeldung bis zum 12. Juli 2013 zukommen zu lassen. Anmeldung unter Telefon / Die Anmeldungen werden wir dann an das Eichamt weiterleiten. Dieses wird dann einen Termin festlegen. Der Termin und die Örtlichkeit werden im Amtsblatt veröffentlicht. Sollte ein Termin wegen mangelnder Beteiligung nicht zustande kommen, können die Eichungen bei den Eichämtern Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Mannheim und Karlsruhe durchgeführt werden. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Gemeinde hochstadt Am Freitag Sprechstunde! Am morgigen Freitag, dem 21. Juni 2013 findet von Uhr bis Uhr die nächste Sprechstunde des Ortsbürgermeisters und der beiden Beigeordneten statt. Mit freundlichen Grüßen Otto Paul, Ortsbürgermeister Arbeitskreis Gedenktafeln Auf Beschluss des Gemeinderates sollen an geschichtsträchtigen Gebäuden in Hochstadt Gedenktafeln angebracht werden, um Wissenswertes aus der Dorfgeschichte für die Nachwelt und für Touristen fest zu halten. Durch diese Dokumentation soll das Interesse an unserem Dorf gestärkt werden. Ein Arbeitskreis mit Karl Guth, Adolf Breßler, Gerd Preßler, Ulrich Mohr, Rita Heberling und Karlheinz Frech hat die Auswahlphase der Gebäude erledigt. Jetzt geht es um die Einholung der Zustimmung der jeweiligen Grundstücksbesitzer. Dann wird dem Gemeinderat die Liste der ausgewählten Gebäude vorgelegt. Ziel ist es, dass noch in diesem Jahr die Gedenktafeln angebracht werden. Wer noch Interesse an der Mitarbeit im Arbeitskreis Gedenktafeln hat, ist herzlich eingeladen zur nächsten Sitzung am 23. Juli 2013, Uhr, im Naturfreundehaus, Hauptstraße 70. Mit freundlichen Grüßen Otto Paul, Ortsbürgermeister Der Rechnungsprüfungsausschuss Hochstadt tagt Am Donnerstag, , Uhr, findet in den Räumen der Verbandsgemeindekasse, Zimmer Nr. 23, Konrad-Lerch-Ring 6, Offenbach, die 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Hochstadt der Ortsgemeinde Hochstadt statt. Tagesordnung: Nichtöffentliche Sitzung 1. Prüfung der Jahresrechnung Mitteilungen und Anfragen Hochstadt, Werner Theis, Vorsitzender Änderung Sitzungstermine Die für den terminierte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Hochstadt entfällt. Eichung von mobilen Waagen und Gewichten Das Eichamt Kaiserslautern ist bereit einen Inneneichtermin für mobile Waagen und Gewichte durchzuführen. Hierzu müssen jedoch verbindliche Anmeldungen vorliegen. Wir geben deshalb allen Landwirten, Gewerbetreibenden die eine mobile Waage und Gewichte besitzen, diese zur Eichung anzumelden. Wir bitten alle Interessierten uns ihre Anmeldung bis zum 12. Juli 2013 zukommen zu lassen. Anmeldung unter Telefon / Die Anmeldungen werden wir dann an das Eichamt weiterleiten. Dieses wird dann einen Termin festlegen. Der Termin und die Örtlichkeit werden im Amtsblatt veröffentlicht. Sollte ein Termin wegen mangelnder Beteiligung nicht zustande kommen, können die Eichungen bei den Eichämtern Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Mannheim und Karlsruhe durchgeführt werden. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Niederschrift über die 36. Sitzung des Gemeinderates Hochstadt am Dienstag, , Uhr im Rathaus Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Laut Einladung sind wie folgt beschlossen: Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013, Stellenplan und Investitionsprogramm

15 Offenbach / Verabschiedung einer Resolution B272 / Waldstraße Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Offenbach; hier: Zustimmung der Ortsgemeinden nach 67 GemO 5. Anmeldung zu Fördermaßnahmen der kommunalen Dorferneuerung 6. Verkehrsangelegenheiten 7. Erweiterung und Umbau der Kindertagesstätte 8. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse 9. Mitteilungen und Anfragen 9.1 Parkplätze am Friedhof Oberdorf B. Nichtöffentlicher Teil 1. Personalangelegenheiten 2. Bauangelegenheiten 3. Vereinsangelegenheiten 4. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse 5. Mitteilungen und Anfragen Tagesordnung A. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor. 2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2013, Stellenplan und Investitionsprogramm Der Vorsitzende stellt den Haushalt 2013 vor und teilt mit, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbedarf von abschließt. Unter Berücksichtigung der Sonderposten für die Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich steigt dieser Fehlbedarf auf Der Ausgleich des Finanzhaushalts kann, obwohl aus Vorjahren noch liquide Mittel in Höhe von vorhanden sind, nur durch einen Kreditbedarf in Höhe von für die vorgesehenen Investitionen sowie durch liquide Mittel der Verbandsgemeinde Offenbach in Höhe von ausgeglichen werden. Die Sonderabschlüsse Landwirtschaft, Starenabwehr und israelischer Friedhof werden durch eigene vorhandene liquide Mittel, teilweise aus Vorjahren (9.900 ) finanziert und belasten den übrigen Haushalt nicht. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit sind im Haushaltsjahr die Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte mit , die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LEDLeuchten mit , der Erwerb eines Traktors für den Bauhof mit , die Beteiligung am Kreisverkehrsplatz im Zuge der B272 mit und der Restanteil am Queichwiesenprojekt mit Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer werden auf 350 v.h. bzw. auf 370 v.h. angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 285 v.h. Im Übrigen erwartet der Vorsitzende durch die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetztes (LFAG) eine Verbesserung der kommunalen Finanzen. Außerdem weist er auf mögliche zusätzliche Belastungen für die Kreisumlage hin, nachdem der Landkreis SÜW von der Kommunalaufsicht aufgefordert wurde, den Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2013 anzuheben. In der folgenden Aussprache trägt Ratsmitglied Laible für die SPD- Fraktion vor, dass dem Haushalt zugestimmt wird, jedoch werden zur Verbesserung der zukünftigen Haushalte folgende mittelfristige Einsparmöglichkeiten vorgeschlagen: Verbesserung auf der Einnahmenseite: Anhebung der Feld- und Jagdpacht. Einsparungen auf der Ausgabeseite durch: - Verlegung der Kirchweih auf den Platz an der Turnhalle der Hainbachschule und Mitnutzung der Halle anstatt des Zeltes. Es wird angeregt, hierfür die Zustimmung der Verbandsgemeinde als Träger der Einrichtung einzuholen. - Errichtung eines zentralen Bauhofes in der Verbandsgemeinde, - Übertragung der Trägerschaft des kommunalen Kindergartens an die Verbandsgemeinde. Für die CDU-Fraktion signalisiert Ratsmitglied Reuther ebenfalls Zustimmung zum Haushalt Er stellt fest, dass die im Plan veranschlagten Kredite für die Investitionen notwendig sind, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und die kommunalen Einrichtungen instand zu halten. Ferner verweist Reuther auf die niedrige Pro- Kopf-Verschuldung sowie auf einen hohen Einkommenssteueranteil der Gemeinde Hochstadt im Verhältnis zu Gemeinden mit ähnlicher Größenordnung. Im Übrigen wird die Auffassung vertreten, dass für die Entscheidung zur Errichtung eines Verbandsgemeindebauhofes die Erstellung eines Konzepts erarbeitet werden muss, aus dem die Einsparpotentiale zu erkennen sind. Des Weiteren werden Möglichkeiten zu Gewerbeansiedlungen in der Gemeinde gefordert. Sowohl Ratsmitglied Braun für die FDP als auch Ratsmitglied Hecky für die FWG schließen sich den Ausführungen der Vorredner an. Bürgermeister Wassyl äußert sich grundsätzlich positiv zur Errichtung eines Verbandsgemeindebauhofes. Dieser Vorschlag wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung schon vor längerer Zeit unterbreitet, ohne dass dies jedoch auf Resonanz gestoßen wäre. Positive Aspekte der Errichtung eines zentralen Bauhofes sowie der Übertragung der Trägerschaft des kommunalen Kindergartens an die Verbandsgemeinde sind die gemeinsame Nutzung von Gerätschaften und des Personalaustauschs, falls die Personalsituation dies erfordert. Diese Einsparungsmöglichkeiten können möglicherweise zu einer großen Entlastung aller Haushalte beitragen. Vor- und Nachteile der gemeinsamen Lösungen sollten herausgearbeitet und anschließend intensiv beraten werden. Die Nutzung der Turnhalle für die Kirchweih sollte im Gemeinderat vorberaten werden. VG-Verwaltungsrat Hilzendegen geht abschließend ebenfalls auf die ungeklärte Situation der Kreisumlage ein. Zum Entwurf des LFAG führt er ferner aus, dass dort die Anhebung der Nivellierungssätze für die Umlageberechnungen vorgesehen ist und somit die Gemeinde wohl die Steuersätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer wird anheben müssen. Fraglich ist letztlich nur, ob dies noch in diesem Jahr oder erst im kommenden Jahr der Fall sein wird. Dies wird davon abhängen, wann das neue Gesetz in Kraft trifft. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung beobachten. Im Übrigen beantwortet VGVerwaltungsrat Hilzendegen Fragen zu einzelnen Haushaltansätzen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt sodann die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 mit Stellenplan und Investitionsprogramm wie vorgetragen und erläutert. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 3. Verabschiedung einer Resolution B272 / Waldstraße Der Vorsitzende teilt mit, dass die Hochstadter Initiative B272 - Waldstraße für eine geeignete Maßnahme einer gefahrlosen Überquerung der B272 bei der Waldstraße bisher breite Zustimmung bei der Hochstadter Bevölkerung fand und mittlerweile 548 Unterschriften abgeben wurde. Zur Bekräftigung der Unterschriften wird ferner vorgeschlagen, dass im Bereich der geplanten Unterführung ermittelt werden soll, wie viele Passanten hier die Straße überqueren. Des Weiteren verweist der Vorsitzende auf die von ihm verfasste Resolution an das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM). Diese wurde den Ratsmitgliedern bereits im Vorfeld per zugestellt. Beschluss: Nach erfolgter Aussprache verabschiedet der Gemeinderat die Resolution an den Minister des ISIM. Die Resolution ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Offenbach; hier: Zustimmung der Ortsgemeinden nach 67 GemO Ratsmitglied Theis nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß 22 GemO nicht teil und nimmt im Zuhörerraum Platz. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Änderungen zur Aufnahme in die Entwurfsplanung beschlossen: a) Ausweisung eines Gewerbegebietes zwischen Interpark und der Ortslage Offenbach b) Ausweisung einer Mischbaufläche im Bereich des Böhlweges Offenbach c) Ausweisung eines Teilbereiches der Bildgärten in Offenbach als Baufläche d) Ausweisung einer Wohnbaufläche westlich der Brühlfahrt in Offenbach e) Ausweisung einer Mischbaufläche östlich des Queichtalbades für Hotel und Wohnen in Offenbach f) Ausweisung einer bisherigen Gewerbefläche im Bereich der Neustadter Straße im Gewerbegebiet Im Kirchacker als Sondergebiet Einzelhandel zur Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes sowie die Bestandsanpassung und Erweiterung des Gewerbegebietes im Bereich der Firma Theis Abgelehnt hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am die Anträge der Ortsgemeinden Essingen für die Änderung der Mischbaufläche in eine Gewerbefläche im Bereich des Dreihofes sowie einer landwirtschaftlichen Fläche südlich des Hofgutes Bützler und in Offenbach für die Ausweisung einer Ortsrandstraße westlich der bebauten Ortslage. Die Verwaltung hält den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom für fehlerhaft, weil eine gründliche Abwägung durch den Verbandsgemeinderat nicht vorgenommen wurde. Das OVG Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom (Az.: 8 A 11771/04.OVG) folgendes ausgeführt: Die gesetzliche Übertragung der Flächennutzungsplanung auf die Verbandsgemeinde führt dazu, dass die Kompetenz für die Flächennutzungsplanung in vollem Umfang der Verbandsgemeinde zusteht (s. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum Baugesetzbuch (BauGB), Rn. 33 zu 203). Allerdings muss die Verbandsgemeinde bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans das Abwägungsgebot ( 1 Abs. 7 BauGB) beachten. Bei der ihr obliegenden Abwägung der betroffenen Belange ist den Planungsvorstellungen der einzelnen Ortsgemeinden ein besonderes Gewicht beizulegen (s. Kalb, a.a.o., Rn. 11 zu 203).

16 Offenbach /2013 Dieses Recht der Ortsgemeinde auf angemessene Berücksichtigung ihrer Planungsvorstellungen und ihrer Belange kann durch eine die Planungsabsichten der Ortsgemeinde missachtende Flächennutzungsplanung verletzt werden, so dass die Klägerin aus diesem Grund klagebefugt nach 42 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juni 2000, NJW 2000, 3584). Die Ablehnung im Verbandsgemeinderat am erfolgte ausschließlich aufgrund persönlicher Einschätzungen einzelner Ratsmitglieder ohne das Vorliegen von Stellungnahmen von Fachbehörden oder Fachverbänden. Auch in der Sitzung vorgetragene Messergebnisse, die zumindest die Möglichkeit einer positiven Haltung zu dem Antrag der Ortsgemeinde Offenbach begründet hätten, wurden schlichtweg ignoriert. Auch die Ablehnung des Antrages der Ortsgemeinde Essingen erfolgte ohne jegliche Abwägung planungsrelevanter Unterlagen oder Stellungnahmen. Eine gründliche Abwägung der Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesen beiden strittigen Bereichen wäre im weiteren Verfahren nach Vorliegen der verschiedenen Stellungnahmen, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingeholt werden, fundiert möglich gewesen. Nach 67 Abs. 2 S. 2 ff. bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung zu der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Hochstadter Teile. Die anderen Änderungen betreffen die Belange der Gemeinde Hochstadt nicht. Die Beschlussgrundlage ist jedoch nicht der Sitzungsvorlage beigefügter, sondern der vom Verbandsgemeinderat beschlossene Lageplan. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 Nach erfolgter Abstimmung nimmt Ratsmitglied Theis an den weiteren Beratungen und Beschlussfassungen wieder teil. 5. Anmeldung zu Fördermaßnahmen der kommunalen Dorferneuerung Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der beschlossene Haushalt 2013 keine Förderungsmaßnahmen der kommunalen Dorferneuerung vorsieht und schlägt daher vor, keinen Antrag dafür zu stellen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt sodann, dass keine Anmeldung zu Förderungsmaßnahmen der kommunalen Dorferneuerung erfolgen soll. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 6. Ergebnis der Verkehrsschau am Der Vorsitzende informiert über das Ergebnis der Verkehrsschau am Auch der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom gerade mit der Verkehrssituation in der Neustadter Straße befasst. Es wurde festgestellt, dass sich der im Bereich der Gehwegverbreiterung Hauptstraße/Neustadter Straße aufgestellte Frankfurter Hut sowie der dort aufgestellte Pfosten bewährt haben. Allerding sollte der Pfosten nach der Umleitungsphase aufgrund der Sperrung der B272 in den Sommerferien tiefer gesetzt oder ggf. ausgetauscht werden. In diesem Bereich sollte aber schon jetzt noch ein weiterer Frankfurter Hut aufgestellt werden. An den Anwesen Nr. 21 und 24 gibt es Gebäudeschäden, auch der Bereich vor dem Anwesen Nr. 11 ist für Fußgänger sehr gefährlich. Aus diesen Gründen sollten auch dort Frankfurter Hüte angebracht werden. Es wird vorgeschlagen, zur besseren Erkennung insgesamt vier Frankfurter Hüte zu bestellen. Die Verbandsgemeinde wird einen Antrag beim LBM stellen. Das Zeichen (30km/h) wird vor das Anwesen 22 versetzt. Die Ortsgemeinde beantragt im Übrigen eine Sperrung für Lkw für die L 540 mit der Einschränkung Anlieger frei und die Prüfung des Straßenverkehrszeichens 308 ( Vorrang vor dem Gegenverkehr ) von Süden her kommend. Als Begründung wurden der schmale Gehweg sowie die vielen Sachschäden an den Gebäuden genannt. Die Verbandsgemeinde wird diesen Antrag unterstützen. Ferner teilte am Herr Nuber vom LBM in Speyer mit, dass von Seiten des LBM keine Frankfurter Hüte montiert werden und diese durch die Ortsgemeinde zu installieren sind. Die Frankfurter Hüte wurden schon bestellt. Beschluss: Nach erfolgter Aussprache stimmen die Ratsmitglieder den vorgetragenen Maßnahmen zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 7. Erweiterung und Umbau der Kindertagesstätte Am findet die Submission der ausgeschriebenen Maler-, Schreiner- Innentüren, Fensterarbeiten, Abbruch-, Erd-, Beton u. Maiurerarbeiten, Zimmerer-, Holz- u. Gerüstbauarbeiten, Dachdecker- u. Klempnerarbeiten und Trockenbau- u. Verputzarbeiten statt. Der Bauzeitenplan liegt den Ratsmitgliedern vor. Für die Erteilung der Aufträge nach erfolgter Ausschreibung wird die nächste Sitzung des Gemeinderates auf den angesetzt. Ratsmitglied Frech regt an, den Elisabethenverein Hochstadt zu bitten, den Umbau und die Sanierungsarbeiten der Kindertagesstätte mit einer Spende von zu unterstützen. Die Anfrage ist an den Vorsitzenden des Vereins zu richten. 8. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse Landwirtschafts-, Umwelt- und Tourismusausschuss Hochstadt am Zustimmung folgende Wirtschaftswege herzurichten: 1. der Wirtschaftsweg südlich der Gewanne Oberer Roßberg und der südliche Bereich des Fischlinger Weges zwischen den Gewannen Im oberen Mittelbühl sind im Frühjahr mit Schotter auszubessern. 2. Wegen des Zustandes des nördlichen Bereichs des Fischlinger Weges setzt sich der Vorsitzende mit dem Landespfleger der Kreisverwaltung SÜW in Verbindung. 3. Sobald es die Witterung zulässt, ist der Wirtschaftsweg zwischen den Gewannen Aufm Berg und Am Essinger Weg mit Schotterpackungen auszubessern. Zustimmung den erforderlichen Rückschnitt von Hecken in der Gemarkung durch die Firma Fleischmann, Edesheim, zu einem kaum veränderten Preis, durchführen zu lassen. Zustimmung zum Erwerb der fehlenden Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz Landwirtschaftlicher Verkehr frei von der Firma MD, Fernwald, zum Angebotspreis in Höhe von 696,86 zu erwerben. Die Ratsmitglieder nehmen die Ausführungen des Vorsitzenden zur Kenntnis. 9. Mitteilungen und Anfragen a) Auszeichnung der Kindertagesstätte mit einem Zertifikat Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Kindertagesstätte Die Nussknacker im Rahmen des Projekts Erziehungspartnerschaft SÜW - Familie und KiTa vom Kreisjugendamt in Zusammenarbeit mit der Fachberatung ein Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme vom Februar 2011 bis September 2012 erhalten hat. b) Seniorenausflug nach Bad Friedrichsfeld am Der Vorsitzende informiert, dass am der alljährliche Seniorenausflug nach Bad Friedrichshall stattfindet. Auch Ratsmitglieder können zur Unterstützung des Teams die Fahrt kostenlos begleiten. 9.1 Parkplätze am Friedhof Oberdorf Es wurde Klage darüber geführt, dass die Parkplätze beim Friedhof im Oberdorf tagsüber oft von Nichtfriedhofsbesuchern belegt sind. Die Einschränkung der Nutzung des öffentlichen Parkplatzes am Friedhof Oberdorf auf die Besucher des Friedhofes ist aber laut Mitteilung der Verwaltung rechtlich nicht möglich. Gemäß 12 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken unzulässig, soweit es durch Verkehrszeichen 314 (Parkplatz) mit Zusatzschild verboten ist. Durch das Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten und Schwerbehinderte mit außergewöhnliche Gehbehinderung. Es ist jedoch nicht möglich, bestimmte Personengruppen, wie z.b. Frauen, Lehrer, Besucher des Friedhofes etc. eigene Parkplätze zuzuweisen. Nach eingehender Diskussion spricht sich der Gemeinderat mit großer Mehrheit aus, die Parkerlaubnis auf dem Parkplatz am Friedhof Oberdorf für zwei Stunden zu begrenzen. B. Nichtöffentlicher Teil Vorsitzender: Ortsbürgermeister Paul Anlagen: Zu Top 3 öffentlicher Teil Verabschiedung einer Resolution B272/ Waldstraße Resolution des Gemeinderates Hochstadt zur Gefahrlosen und sicheren Überquerung der B 272 bei der Waldstraße in Hochstadt hier: Sitzungs- und Beschlussvorlage für die Gemeinderatsitzung am über: Bürgerinnen und Bürger (z. Zt. über 500) von Hochstadt fordern wegen der stetig steigenden Verkehrsbelastung der B272 von bis zu Kfz/24 h, davon einem Schwerlastanteil von ca. 15 %, was Lkw täglich entspricht und aufgrund der geplanten kreuzungsfreien Ausbaumaßnahmen B272/L540 und B272/K40 eine gefahrlose und sichere Überquerung der B 272 bei der Waldstraße in Hochstadt. Der Gemeinderat Hochstadt bittet mit dieser Resolution den Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, Herrn Roger Lewentz, dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger von Hochstadt zu entsprechen.

17 Offenbach /2013 Die Bürgerschaft fordert eine gefahrlose und sichere Erreichbarkeit 1.) des Naherholungsgebietes Queichwaldungen. Die sehr naturverbundenen und Bewegung suchenden Einwohner Hochstadts fordern eine sichere Erreichbarkeit des nahen Hochstadter Waldes mit der Anbindung zum Queichtalradweg und an das südpfälzische Radwegenetz. Der Überweg Waldstraße wird im Sommer auch von Jugendlichen zur Fahrt mit dem Fahrrad zum Schwimmbad nach Offenbach genutzt. 2.) der Sportanlagen Im Birkenhain des VfB mit über 900 Mitgliedern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Auf den modernen, neu angelegten Anlagen des VfB trainieren in den wöchentlichen Abendstunden sechs Jugendmannschaften und drei aktive Mannschaften (I. II. und eine AH-Mannschaft). Sie tragen an den Wochenenden dort ihre Runden-, Pokal- und Freundschaftsspiele aus. Der VfB Hochstadt hatte in der letzten Saison mit einem Schnitt von rd. 300 Personen die meisten Zuschauer in der Bezirksklasse. Die Fußballdorfmeisterschaften mit örtlichen Vereinen und Gruppen bilden neben vielen weiteren Veranstaltungen einen Teil des gesellschaftlichen Lebens des Dorfes inmitten des schönen Hochstadter Waldes in wunderschönem Ambiente. 3.) der Ziele im Gemeindewald Hochstadt für die Kinder der Kindertagesstätte Die Nussknacker im Rahmen ihrer pädagogischen Konzepte Bewegungskindergarten und Waldkindergarten zum Erlernen und Erleben von Natur und Umwelt. 4.) der Ziele im Gemeindewald für die Schülerinnen und Schüler der Hainbachschule im Rahmen ihres naturnahen Unterrichts. 5.) des Gemeindewaldes für die Mitglieder der NaturFreunde Hochstadt und des Naturschutzverbandes (NVS), Ortsgruppe Hochstadt. Die vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger und der Gemeinderat Hochstadt sind der Auffassung, dass mit dem Wegfall der beiden Ampelanlagen zum kreuzungsfreien Ausbau der B272 eine wesentlich größere, unterbrechungslosere Verkehrsdichte auf dieser vielbefahrenen Straße entsteht. Sie befürchten, dass die Überquerung der B272 bei der Waldstraße für Fußgänger oder Radfahrer aller Altersgruppen nicht nur wesentlich gefährlicher, sondern bald überhaupt nicht mehr möglich sein wird! Das Überqueren der B272 bei der Waldstraße wird für alle zur großen Gefahr für deren Leben und Gesundheit! Mit Schreiben vom und hat sich der Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, Herr Roger Lewentz, mit dem Anliegen der Gemeinde Hochstadt und seiner Bürgerinnen und Bürger befasst. Im Schreiben vom hat der Minister mitgeteilt, dass die endgültige Förderentscheidung von der konkreten Situation vor Ort abhängig zu machen ist und mit Zählungen der Frequentierung die Förderfähigkeit neu zu bewerten ist. Auch Frau Landrätin Theresia Riedmaier, die die Initiative des Gemeinderates und der Hochstadter Bevölkerung unterstützt, geht in ihrer Presseerklärung vom davon aus, dass in Hochstadt belastbare Zahlen und Daten zusammengestellt werden, die die Argumente belegen. Der Minister stellt gegenüber der Landrätin in Aussicht, dass eine Landesförderung erst auf der Grundlage der noch ausstehenden Untersuchungen entschieden werden kann. Mit den Unterschriften der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird das große Interesse zu unserem Antrag auf eine gefahrlose und sichere Überquerung der B 272 bei der Waldstraße in Hochstadt belegt. Die Unterschriften wurden geleistet von 1.) Mitgliedern der Vereine - VfB (Verein für Bewegungsspiele) - NaturFreunde e. V. - Naturschutzverband 2.) Eltern von Kindern der Kindertagesstätte Die Nussknacker 3.) Eltern von Schülerinnen und Schülern der Hainbachschule Hochstadt 4.) vielen weiteren Bürgerinnen und Bürgern, u. a. auch Rentnerinnen und Rentnern, die das Naherholungsgebiet Queichwaldungen und darüber hinaus die Anbindung zum Queichtalradweg, zum Schwimmbad Offenbach und dem weiteren südpfälzischen Radwegenetz gefahrlos und sicher erreichen wollen. Die Gemeinde Hochstadt wird bei entsprechender Zuschussquote des Landes Rheinland-Pfalz auch ihren finanziellen Beitrag zur beantragten Maßnahme leisten. Diese Resolution wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 14. Mai 2013 (einstimmig) beschlossen. Bei dem Ausflug müssen sich die Kinder selbst versorgen, an den zwei Tagen im Birkenhain werden sie verköstigt. Teilnehmen können Kinder aus Hochstadt, die im neuen Schuljahr 2013/2014 die Klassenstufen 1 bis 5 besuchen. Der Beitrag pro Kind beträgt 20,00 und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Die Anmeldeformulare finden Sie hier im Amtsblatt auf der Jugendseite. Bei Fragen können Sie sich unter Tel.: 6971 am mich wenden. Weitere Infos in Kürze hier im Amtsblatt. Außerdem brauchen wir einige Helferinnen oder Helfer, die uns in der Küche unterstützen oder die einen Kuchen backen. Mit freundlichen Grüßen Uschi Heupel, Erste Beigeordnete Seniorenausflug der Gemeinde Hochstadt Liebe Senioren, am findet unser jährlicher Ausflug statt. Wir haben für sie dieses Jahr etwas ganz besonderes ausgesucht. Wir fahren nach Bad Friedrichshall ins Salzbergwerk. Laut Ausschreibung der Firma Eisinger Reisen möchte ich ihnen die Reisebeschreibung mitteilen. Abfahrt ist um Uhr im Oberdorf. Wir werden alle üblichen Bushaltestellen anfahren. Ankunft in Bad Friedrichshall ist um ca Uhr dort werden wir in der Bergschänke» Über Tage«Mittagessen. Anschließend besuchen wir das Salzbergwerk um ca Uhr. Dies dauert ungefähr 2 Stunden. Es ist alles behindertengerecht - es geht mit einem sehr geräumigen Fahrstuhl in die Tiefe. Dann erfolgt der Rundgang - ganz gemütlich - auch für» Fußkranke«über einen selbsterklärenden Rundweg, ca. 1,5 Kilometer. Zur Information, die Temperatur unter Tage betragen konstant 18 Grad, es wird festes Schuhwerk empfohlen. Ca Uhr Weiterfahrt in das benachbarte Bad Wimpfen - Aufenthalt und Zeit zur persönlichen Verfügung - Kaffeepause Uhr Abfahrt von Bad Wimpfen zurück nach Hochstadt. Die Fahrtkosten einschließlich Eintrittskosten betragen 15 Euro. Anmeldungen werden ab sofort von Hermann Köhler angenommen. Tel.: Birgit Deuschel Gemeinde offenbach Coiffeur und Lotto-Annahmestelle Blädel überreichen Spende an Mehrgenerationenhaus Bei einer Spendenaktion haben das Friseurgeschäft und die Lotto- Annahmestelle der Familie Blädel mehr als 250 Euro gesammelt. Das Geld ist jetzt dem Mehrgenerationenhaus in Offenbach überreicht worden. In einem Zeitraum von neun Öffnungstagen, vom 7. bis 18. Mai 2013, hat das Geschäft in der Essingerstraße 15 in Offenbach/ Queich seine Kunden zu Kuchen und Kaffee eingeladen. Die meisten der insgesamt rund 15 Kuchen hat die Chefin nach Feierabend selbst gebacken - aber auch das Team von Coiffeur Jeanette sowie Mitarbeiterinnen der Sparkasse Offenbach haben mitgeholfen. Auch die Lotto- Bezirksdirektion hat Kaffee gespendet; dafür war Leiter Robert Krauß aus Speyer zu Gast. Otto Paul, Ortsbürgermeister 18. Kinder-Ferien-Freizeit 2013 der Gemeinde Hochstadt im Birkenhain Auch in diesem Jahr veranstaltet die Gemeinde Hochstatt wieder eine Kinder-Ferien-Freizeit. Diese findet in der letzten Ferienwoche in der Zeit von Dienstag 13. August 2013 bis Donnerstag 15. August 2013 auf dem Gelände des VfB im Birkenhain statt. Wie in den Jahren zuvor werden wir wieder an einem Tag eine Fahrt ins Blaue unternehmen und uns zwei Tage auf dem Sportgelände im Birkenhain und dem Wald bei Sport und Spiel vergnügen. Von Anfang an war geplant, das Geld dem Mehrgenerationenhaus zukommen zu lassen. Die Einrichtung besteht seit August 2008 in Offenbach. Die Verantwortlichen freuen sich über die Idee und wollen das Geld für Angebote in der musikalischen Jugendförderung nutzen. Auch Lothar Blädel freut sich über die Aktion: Wir sind seit mehr als 30 Jahren mit unserem Geschäft in Offenbach, und wir haben immer versucht, soziale Einrichtungen zu unterstützen.

18 Offenbach /2013 Auf die Idee, dem Mehrgenerationenhaus eine Spende zu überreichen, sind wir gekommen, weil wir die Angebote des Hauses wie zum Beispiel den kostenlosen Sprachkurs für Migranten oder das Demenzcafe Vergissmeinnicht ganz toll finden, und den Ehrenamtlichen für ihr Engagement so einfach mal Danke sagen möchten. Bedanken möchten sich Lothar und Jeanette Blädel aber auch bei ihrem Team und allen Helfern. Ein besonderer Dank geht natürlich auch an unsere Kunden, sagt Jeanette Blädel. Ohne die vielen freiwilligen Spenden wäre das Ganze nicht möglich gewesen. Sprechstunde des Bürgermeisters Jeden Donnerstag von bis Uhr im Mehrgenerationenhaus, Hauptstraße 9. Ansonsten jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr.: ). Niederschrift über die 42. Sitzung des Gemeinderates Offenbach am Donnerstag, , Uhr im Ratssaal des Rathauses Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Laut Einladung sind wie folgt beschlossen: Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde Nachtragshaushaltssatzung zur Änderung der Steuerhebesätze 3. Sanierung und Erweiterung Friedhofshalle 4. Forstwirtschaftsplan Wahl von Schöffinnen und Schöffen 6. Errichtung eines Bauhofes, Ottersheimer Straße 2; Vergabe Estricharbeiten 7. Straßenausbau Im Schlangengarten Änderung Bebauungsplan Ost Änderung Bebauungsplan Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet Im Schlangengarten Änderung des Bebauungsplanes Niedergasse 11. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse 12. Mitteilungen und Anfragen B. Nichtöffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Konzessionsvertrag Strom und Straßenbeleuchtungsvertrag 3. Beteiligung über die Queichtal-Energie AöR an Projekten der EnergieSüdpfalz 4. Mitteilungen und Anfragen Tagesordnung A. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde Auf Anfrage erklärt der Vorsitzende, dass die in der Einwohnerversammlung vom vorgestellten Pläne zur Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Ferner beantwortet der Vorsitzende Fragen zum laufenden Verfahren der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde. Er macht deutlich, dass es sich hierbei um eine auf Jahrzehnte ausgelegte Rahmenleitplanung handelt, aus der in der Regel kein direktes Baurecht abgeleitet werden kann. Auf Nachfrage, wann Verkehrszählungen in der Hauptstraße durchgeführt werden, teilt der Vorsitzende mit, dass er hofft, mit diesen noch vor den Sommerferien beginnen zu können Nachtragshaushaltssatzung zur Änderung der Steuerhebesätze Am hat die Landesregierung den von ihr beschlossenen Entwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) dem Landtag zur Verabschiedung zugeleitet. Die Änderungen sind neben einem allgemeinen Regelungsbedarf auch infolge eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland- Pfalz erforderlich. Unter anderem werden in der geänderten Fassung des LFAG auch die Nivellierungssätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer wie folgt angepasst: Grundsteuer A von 285 v.h. auf 300 v.h. = + 15 v.h. Grundsteuer B von 338 v.h. auf 365 v.h. = + 27 v.h. Gewerbesteuer von 352 v.h. auf 365 v.h. = + 13 v.h. Diese neuen Nivellierungssätze sind Grundlage für die Umlageberechnungen der Kreis-, Verbandsgemeinde- und Finanzausgleichsumlage und werden bereits auf die Einnahmen im laufenden Jahr angewendet. Ferner werden die neuen Sätze bei der Prüfung von Anträgen auf Landesmittel zugrunde gelegt. Sofern die tatsächlichen Steuerhebesätze einer Gemeinde unter den Nivellierungssätzen liegen, gelten die eigenen Einnahmequellen als nicht ausgeschöpft und können somit zu einer Ablehnung eines Zuschussantrages führen. Im Zuge der diesjährigen Haushaltsberatungen wurden die Steuersätze für die Grundsteuer B auf 350 v.h. und für die Gewerbesteuer auf 375 v.h. angehoben. Nicht verändert wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A, der derzeit 285 v.h. beträgt. Nach der Anhebung der Nivellierungssätze besteht nun Handlungsbedarf bei der Grundsteuer A und B. Deren Hebesätze müssen auf 300 v.h. für die Grundsteuer A und auf 365 v.h. für die Grundsteuer B angehoben werden, um im Hinblick auf Anträge auf Landeszuschüsse die eigenen Einnahmequelle auszuschöpfen und um zu vermeiden, dass die Kreis-, Verbandsgemeinde- und Finanzausgleichsumlage aus fiktiven Grundsteuereinnahmen errechnet wird, die die Gemeinde nicht eingenommen hat. Ferner ist zu prüfen, ob im gleichen Verhältnis der Anhebung der Nivellierungssätze die Steuersätze insgesamt angehoben werden. Dies würde folgende Steuerhebesätze erfordern: Grundsteuer A: 300 v.h. Grundsteuer B 377 v.h. Gewerbesteuer 388 v.h. Ansonsten verringern sich die im Haushalt der Ortsgemeinde verbleibenden Einnahmen bei der Gewerbesteuer von 23 v.h. auf 10 v.h. und die Einnahmen der Grundsteuer fließen vollständig in die Berechnungsgrundlagen für die Umlagen ein. Die Anhebung der Steuersätze kann in diesem Jahr nur noch dann vorgenommen werden, wenn die Anhebung im Rahmen einer 1. Nachtragssatzung beschlossen wird und die Bekanntmachung der Satzung bis zum erfolgt. Im Falle einer Nachtragssatzung kann auch die vom Kreistag am erhöhte Kreisumlage mit berücksichtigt werden. Diese steigt infolge der Anhebung des Umlagesatzes auf 43,10 v. H um Der Ausgleich dieses Betrages kann durch die nachfolgenden aufgeführten Mehreinnahmen der Grundsteuer A und B sowie durch ein verbessertes Ergebnis bei der Gewerbesteuer erfolgen. Die Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B auf die Nivellierungssätze führen zu folgenden Mehreinnahmen: Grundsteuer A: Grundsteuer B: Alle Fraktionen schlagen vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B maximal auf die Höhe der Nivellierungssätze anzupassen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll unverändert bei 375 v.h. bleiben. Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anhebung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A auf 300 v.h. und die Grundsteuer B auf 365 v.h. wird beschlossen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 375 v.h. Gleichzeitig werden die überplanmässigen Ausgaben infolge der Erhöhung der Kreisumlage von beschlossen. Die Finanzierung erfolgt durch die erhöhten Grundsteuereinnahmen sowie einer Verbesserung bei den Gewerbesteuereinnahmen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 3. Sanierung und Erweiterung Friedhofshalle In seiner Sitzung vom hat der Gemeinderat Offenbach beschlossen die Haushaltsberatungen 2013 abzuwarten und danach eine Entscheidung über die Sanierung und Erweiterung der Friedhofshalle zu treffen. Der Haushaltsplan für 2013 wurde am beschlossen. Das Architekturbüro Hebel hat im Planungsentwurf die Gesamtkosten inkl. Honorarkosten auf ,00 berechnet. Dieser Betrag ist als Ansatz im Haushalt vorgesehen. Der Zuschussantrag wurde bereits in 2011 gestellt. Die Bewilligung des Zuschusses ist bis zum Ende des Jahres 2013 gültig. Sollte die Umbaumaßnahme in Höhe der aufgeführten Kosten durchgeführt werden, müsste ein Aufstockungsantrag für den Zuschuss gestellt werden. In seiner Sitzung am hat der Haupt und Finanzausschuss dem Gemeinderat empfohlen, mit der Umbaumaßnahme zu beginnen und den Bauantrag einzureichen. Der Zuschussantrag ist entsprechend zu aktualisieren. In der folgenden Aussprache wird gebeten, den Gremien für die weiteren Beratungen eine Aufstellung mit der aktuellen Kostenentwicklung der Maßnahme vorzulegen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, mit der Umbaumaßnahme zu beginnen und den Bauantrag einzureichen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0 Im Anschluss wird die Sitzung zur Behebung technischer Problem mit dem Beamer für 5 Minuten unterbrochen. 4. Forstwirtschaftsplan 2013 Nach den Planansätzen des Forstwirtschaftsplanes 2013 beträgt der Ertrag ,00 und der Aufwand ,00, so dass ein Fehlbedarf in Höhe von ,00 ausgewiesen ist. Der Landwirtschafts- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am empfohlen, dem Forstwirtschaftsplan zuzustimmen und das Forstamt Haardt zu bevollmächtigen, für die genehmigten Maßnahmen im notwendigen Umfang die Aufträge an Unternehmer zu vergeben (z.b. Holzeinschlag, Wegebau) und die notwendigen Pflanzen, Zaundraht, Geräte etc. zu beschaffen.

19 Offenbach /2013 In der folgenden Aussprache erläutert der Vorsitzende die Zusammensetzung der im Plan ausgewiesenen Beträge. Vom Rat wird ferner bedauert, dass der aus dem Holzverkauf erzielte Gewinn zu gering ist. Im Übrigen sollten die Selbstwerber mehr unterstützt werden. Abschließend erläutert der Vorsitzende, dass das Defizit nur dann verringert werden könnte, wenn mehr Holzverkäufe an das holzverarbeitende Gewerbe erfolgen würde. Dafür ist jedoch der im Gemeindewald vorhandene Eichenbestand zu gering. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt sodann, den Forstwirtschaftsplan wie vorgelegt und erläutert. Ferner wird das Forstamt Haardt bevollmächtigt, für die genehmigten Maßnahmen im notwendigen Umfang die Aufträge an Unternehmer zu vergeben (z.b. Holzeinschlag, Wegebau) und die notwendigen Pflanzen, Zaundraht, Geräte etc. zu beschaffen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0 5. Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit Nach der VV des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom , geändert durch VV vom , JBl. 2012, S. 317 und vom MJV steht für das Jahr 2013 die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 an. Hierzu hat der Präsident des Landgerichts Landau i. d. Pfalz mit Schreiben vom über die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass für die Gemeinde Offenbach 5 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Nach der VV Nr des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom bedarf die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl des Gemeinderates (also mindestens 12 Stimmen). Bei der Aufnahme einer Person handelt es sich um eine Wahl im Sinne des 40 GemO. Bei der letzten Schöffenwahl wurden folgende Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen: Burckgard Maria, Denger Marianne, Heid Erhard, Reichert Thomas, Scherer Joachim Im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr. 16 vom 18. April erfolgte ein Aufruf zur Bewerbung in die Vorschlagsliste für das Amt der Schöffen. Folgende Bewerbungen sind eingegangen: - Hackert Artur, Gartenstraße 11, Offenbach, Sparkassen-Betriebswirt, geb Heid Erhard, Schlesienstraße 8, Offenbach, Regierungsbeamter beim Bundesverfassungsgericht, geb Kästner Thomas, Luxemburger Straße 7, Offenbach, Physiktechniker (Prüfer bei der BGN), geb März Günter, Hermann-Platz-Straße 15, Offenbach, Beamter bei der DB, geb Reichert Thomas, Wasgaustraße 11, Offenbach, Bezirksschornsteinfeger, geb Stammler Martina, Gartenstraße 16, Offenbach, Regierungsangestellte im Sekretariat der Universität, geb Weidemann Peter, Niedergasse 116, Offenbach, Förderschulrektor i. R., geb Wulfrath Dieter, Schlesienstraße 6, Offenbach, Gymnasiallehrer, geb Der Gemeinderat beschließt einstimmig offen über die Kandidaten abzustimmen. Es liegt folgender gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen vor: Hackert Artur Heid Erhard Reichert Thomas Stammler Martina Weidemann Peter Beschluss: Der Gemeinderat wählt die im gemeinsamen Wahlvorschlag genannten Personen in die Vorschlagliste. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Der Vorsitzende hat gem. 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO nicht an der Wahl teilgenommen. Die Beigeordnete Heid-Gensheimer, sowie die Ratsmitglieder Reichert und Kupper haben den Sitzungstisch verlassen und gem. 22 GemO ebenfalls an der Wahl nicht teilgenommen. 6. Errichtung eines Bauhofes; Vergabe Estricharbeiten Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden sechs Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Vorfeld der Angebotsaufforderung wurde die Prüfung der Bietereignung durch die Verwaltung durchgeführt. Alle aufgeforderten Firmen sind als leistungsfähig, zuverlässig und fachkundig bekannt. Zum Submissionstermin am , 12:00 Uhr lagen dem Verhandlungsleiter drei Angebote in analoger Form vor. Ein Angebot musste ausgeschlossen werden, da mehrere Einheitspreise fehlten. Die Zuschlagsfrist endet am Ergebnis der Angebotsauswertung: - Die Firma Yildiz GmbH, Heuchelheim hat das mindestfordernde Angebot vorgelegt. - Die Prüfung der Bietereignung erfolgte vor Versand der Vergabeunterlagen. - Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. Beschluss: Der Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten wird an die Firma Yildiz GmbH, Auf dem langen Furt 19, Heuchelheim, gemäß Angebot vom als Mindestbietende zu einem Gesamtbetrag von 9.010,68 EUR (brutto) erteilt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Im Anschluss betont der Vorsitzende nochmals, dass er den zeitlichen Verzug bei der Baumaßnahme bedauert. Diese sei nicht wie erhofft verlaufen, was nicht das Verschulden des Gemeinderates war. Die notwendigen Konsequenzen wurden gezogen und die Bauleitung wurde extern an das Architekturbüro Zörcher vergeben. Es wird von Seiten des Rates großen Wert auf die Feststellung gelegt, dass die Verantwortung auch bei der Leitung der Bauabteilung liegt. Architekt Zörcher informiert über die aktuell ausgeführten Arbeiten am Bauhof. Er stellt anhand eines Bauzeitplanes in Aussicht, dass das neue Bauhofgebäude voraussichtlich ab Oktober genutzt werden kann. 7. Straßenausbau Im Schlangengarten Aufgrund von Straßenabsenkungen und Asphaltschäden waren zunächst Reparaturen in den Stichstraßen vorgesehen. Im Vorfeld wurden einzelne Erkundungen zur Tragfähigkeit des Untergrundes vorgenommen. Wegen der geringen Verdichtungswerte und des schlechten Gesamtzustandes der Straßenoberflächen ist über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Reparaturen in Teilflächen sind technisch und wirtschaftlich wenig sinnvoll. Das Gewerbegebiet Im Schlangengarten wurde in den 70er und 80er Jahren abschnittweise erschlossen bzw. der Endausbau vorgenommen. Im Jahr 1999 wurde ein Teil der Straße Im Schlangengarten saniert. Die reinen Baukosten betrugen für ca qm Oberbau ca ( 1. Bauabschnitt ). Die Asphaltflächen der Stichstraßen betragen ca bzw qm. Die Restflächen (noch nicht saniert) des Hauptstrangs bis zur Einmündung an der Jakobstraße haben eine Größe von ca m2. Der Vorsitzende teilt mit, dass für die Sanierung der Straßen Kosten von geschätzt ,00 anfallen können. Bei der Berechnung des Ausbaubeitrages ist vermutlich mit einem Eigenanteil der Gemeinde von 35 % bis 45 % zu rechnen. Der Ausbaubeitrag für die Anlieger läge dann bei ca ,00. Maßstab für die Ausbaubeitragsberechnung wäre der Bebauungsplan und die Ausbaubeitragssatzung. Nach eingehender Beratung stellt Ratsmitglied Ullemeyer den Antrag, bevor eine Entscheidung über diesen Ausbau getroffen wird, zunächst alle Straßen in der Gemeinde zu begutachten und dementsprechend Prioritäten festlegen, welche Straßen zuerst saniert werden sollten. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, zunächst eine Zustandsbegutachtung der Gemeindestraßen durchführen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 2 Zudem wird vorgeschlagen eine Anwohnerversammlung für die betroffenen Anlieger der Straßen Im Schlangengarten und Franz- Matt-Straße einzuberufen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für die betroffenen Anlieger der Franz- Matt-Straße und Im Schlangengarten eine Anwohnerversammlung einzuberufen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: Änderung Bebauungsplan Ost Der 11. Änderungsplan hat mit den textlichen Festsetzungen in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurde die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Bedenken wurden keine erhoben. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom eine Stellungnahme mit Anregungen abgegeben, die vom Planungsbüro WSW & Partner GmbH in einer Synopse dargestellt sind und den Ratsmitgliedern vorliegt. Die folgenden dargelegten Ergänzungen sind in den Plan aufzunehmen und bedingen eine erneute Auslegung: Inhalt der Stellungnahme Fachliche Stellungnahme 1. Plandarstellung Die endgültige Planurkunde muss alle Bestandteile enthalten, die Rechtskraft erlangen. Im vorliegenden Fall sind die textlichen Festsetzungen auf dem Plan zu ergänzen.

20 Offenbach /2013 Zu 1. Der Anregung wird entsprochen. 2. Textfestsetzung und Begründung Der Ausschluss der hier genannten Ausnahmen ist nicht begründet. Dies ist zu ergänzen. Die Festsetzung gilt nur für den jetzigen Änderungsbereich. In den bisherigen allgemeinen Wohngebieten gilt diese Einschränkung nicht. Es wäre zu überlegen, ob diese Festsetzung nicht für den Gesamtbebauungsplan gelten und in den Festsetzungskatalog integriert werden sollte. Zu 2. Der Ausschluss der Nutzungen -Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen - wird textlich für den Gesamtplan ergänzt und begründet. 3. Textfestsetzung 1 des rechtskräftigen Bebauungsplanes Der rechtskräftige Bebauungsplan enthält seit der 7. Änderung unter dreigeschossig eine GRZ von 0,6. Das ist planungsrechtlich unzulässig, da die festgesetzte GRZ das Höchstmaß des 17 Abs. 1 BauNVO (0,4) überschreitet und planerisch nicht nachvollziehbar, weil bei allen anderen Geschossigkeiten 0,4 festgesetzt wird. Es wurde per Mail vom darauf hingewiesen und darum gebeten, den Fehler im jetzt vorliegenden Änderungsverfahren zu korrigieren. Zu 3. und 4. Nach Absprache mit der Verwaltung sollen nun diese Änderungen nachträglich in das Änderungsverfahren aufgenommen werden und die Rechtsfehler damit behoben werden. Dazu ist die Grundflächenzahl innerhalb der Wohngebiete auf maximal 0,4 festzusetzen und die Regelung, dass das 3. Vollgeschoß im Dachraum unterzubringen ist zu streichen. Diese Ergänzungen bedingen eine erneute Auslegung des geänderten Planes. 4. Hinweis In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im rechtskräftigen Bebauungsplan in der Legende festgesetzt wird, dass das 3. Vollgeschoss im Dachraum unterzubringen ist. Es ist mittlerweile gerichtlich geklärt, dass es für eine solche Festsetzung keine Rechtsgrundlage gibt. Die Festsetzung ist auch nicht nachvollziehbar, da sie für 4 und 5 Geschosse nicht gilt und der Plan keine Höhenfestsetzungen enthält. Auch hier wäre zu überlegen, im vorliegenden Änderungsverfahren rechtskonforme Verhältnisse zu schaffen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig über die Ergänzungen in einer gemeinsamen Beschlussfassung abzustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan wie in der fachlichen Stellungnahme beschrieben. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist danach noch einmal offenzulegen. Die Frist wird entsprechend verkürzt und die Stellungnahme nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zugelassen ( 4a BauGB). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Die Ratsmitglieder Ullemeyer, Wiesenauer, Schievelbein und Denger haben gem. 22 GemO den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt Änderung Bebauungsplan Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet Im Schlangengarten Der 8. Änderungsplan hat mit den textlichen Festsetzungen in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurde die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Einwendungen wurden nicht vorgebracht. Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde teilt jedoch zu Ziff. 4.1 Bereich östlich Essinger Straße mit: Mit der 8. Änderung wird die überbaubare GrundstücksflaÅNche erweitert. Die Aufnahmekapazität des Regenwasserkanals in der Essinger Straße ist auf die nach dem Generalentwässerungsplan zugeordneten Flächen und Abflussbeiwerte begrenzt. Es ist deshalb folgender Hinweis bei den textlichen Festsetzungen aufzunehmen: Anfallendes Niederschlagswasser aus den bebauten und befestigten Flächen außerhalb der Baugrenzen kann nicht direkt an den Regenwasserkanal eingeleitet werden. Das Niederschlagswasser ist möglichst zu versickern oder durch entsprechende Maßnahmen zurückzuhalten (Zisterne, Teichanlagen o.ä.). Rückhalteeinrichtungen sind so herzustellen, dass ein Leerlaufen sichergestellt ist und bei Regenereignissen ausreichend freier Speicherplatz zur Verfügung steht. Die Entwässerungsplanung und Niederschlagswasserbewirtschaftung ist mit dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Offenbach abzustimmen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Anregungen des Abwasserwerkes in die Hinweise zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen. Ferner wird der 8. Änderungsplan als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Die Ratsmitglieder Bantz, Bibus und Kupper, sowie die Beigeordnete Heid-Gensheimer haben gem. 22 GemO den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt Änderung des Bebauungsplanes Niedergasse Entgegen des bisher dargelegten Sachverhaltes sind für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Niedergasse Anträge zur Realisierung von Bauvorhaben mit Dachaufbauten eingegangen, deren Wandhöhe über der im Bebauungsplan festgesetzten Wandhöhe für das Hauptdach von 7,00 m liegt. Obwohl die Gemeinde zu diesem Vorhaben das Einvernehmen erteilte, ist die Kreisverwaltung der Auffassung, dass im Bebauungsplan die Festsetzung konkretisiert werden muss und eine Genehmigung nicht über eine Befreiung erteilt werden kann. Festzustellen bleibt auch, dass im Bebauungsplan eine Bebauung mit drei Vollgeschossen zulässig ist. Das besagte Bauvorhaben ist bisher nur zweigeschossig und würde erst durch Dachaufbauten eventuell dreigeschossig werden. Diese liegen aber dann im Widerspruch zu der erlaubten Wandhöhe. Die Intention der Gemeinde war, einen möglichst einfachen Bebauungsplan aufzustellen, um jedes einzelne Bauvorhaben im Einzelfall so beurteilen zu können, wie es nach Ansicht des Gemeinderates in die Umgebung passt. Insofern ist die Ausgangslage diejenige, dass alles das zulässig ist, was sich nach 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt und nicht im Bebauungsplan explizit geregelt ist. Die Kreisverwaltung hat den Bebauungsplan in dieser Form genehmigt und war beim Aufstellungsverfahren beteiligt. Nach Ansicht der Kreisverwaltung soll die Änderung des Bebauungsplanes die textliche Festsetzung beinhalten, dass abweichend von der Wandhöhe von 7,00 m für Dachaufbauten, Nebengiebel und Dacheinschnitte auch höhere Wandhöhen zulässig sind. Gleichzeitig ist festzusetzen, dass für Dachaufbauten und Nebelgiebel von der festgesetzten Dachneigung für das Hauptgebäude von 45 abgewichen werden kann. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit diesem Tagesordnungspunkt befasst und empfiehlt dem Gemeinderat, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Ratsmitglied Schievelbein teilt mit, dass er sich intensiv mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes befasst hat und schlägt deshalb vor den Bebauungsplan wie folgt zu ändern: Für das Hauptdach wird eine maximale Wandhöhe von 7,00 m, sowie eine maximale Firsthöhe von 12,00 m festgelegt. Eine Dachneigung soll nicht festgelegt werden. Für Dachaufbauten, Nebengiebel und Dacheinschnitte sind abweichende Höhen zulässig. Beschluss: Nach eingehender Beratung, beschließt der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans wie vorgeschlagen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1 Die Ratsmitglieder Reifel, Frank, Scherer, Kupper, Bantz, sowie die Beigeordnete Heid-Gensheimer haben gem. 22 GemO den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Entscheidung nicht mitgewirkt. 11. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse Der Vorsitzende informiert über die abschließenden Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses Offenbach vom Zuschussantrag der Kultuskapelle Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Kultuskapelle für die Anschaffung einer Gasheizung einen Zuschuss in Höhe von 30 % der Kosten von maximal ,94 zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnung nach Abschluss der Maßnahme. Erneuerung der Trinkwasser- und Heizungsanlage - altes Clubhaus Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, von einer ortsansässigen Heizungsfirma Lösungsvorschläge für die Erneuerung der Heizung- und Trinkwasseranlage des alten FSV Clubhauses erarbeiten zu lassen. Das Material hierfür soll auch von der beauftragten Firma geliefert werden. Der Einbau und die Installation der Anlage soll der Verein in Eigenleistung durchführen, sodass die Gemeinde nur die Materialkosten tragen müsste. Neubau Bauhof - Vergaben Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Arbeiten für den Anschluss ab dem bestehenden Stahlfußboden an die Innenseite der neuen Blechfassade des Bauhofes an die Firma Weitzel, Kirrweiler zum Angebotspreis von 2.591,58 zu vergeben. Der Haupt- und Finanzausschuss vergibt den Auftrag für die Lieferung und den Einbau von Standart-Stahltürelementen in Brandschutzqualität für die Tür zwischen der Verwaltung/Lager und der Fahrzeughalle des neuen Bauhofes an die Firma Schneider, Venningen zum Preis von 4.154,06. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Vergabe der Herstellung der Außenentwässerung mit einer Regenzisterne an die Firma Schreieck zum Angebotspreis von , Mitteilungen und Anfragen 12.1 Bushaltestelle in der Essinger Straße Der Landesbetrieb Mobilität in Speyer (LBM) sieht noch Korrekturbedarf hinsichtlich der Straßenhöhe und der Schleppkurve bei der Planung der Bushaltestelle in der Essinger Straße. Der Vorsitzende teilt zudem mit, dass der Zuschuss voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr bewilligt wird.

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