Bewerbung um ein Senior Fellowship im Rahmen des Programms Fellowship für Innovationen in der Hochschullehre. I. Persönliche Motivation und Idee

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1 Prof. Dr. jur. habil. Katharina Uffmann Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Familien und Erbrecht sowie Unternehmensrecht an der Juristischen Fakultät der Ruhr Universität Bochum Bewerbung um ein Senior Fellowship im Rahmen des Programms Fellowship für Innovationen in der Hochschullehre PROJEKT RUBLAW AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT I. Persönliche Motivation und Idee Als neuberufene Professorin an der Juristischen Fakultät der Ruhr Universität Bochum möchte ich mit dem Lehrformat RUBLAW AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT eine innovative, problembasierte Lehr und Lernperspektive 1 in das juristische Studium integrieren, die die immer noch stark instruktions didaktische Ausrichtung der juristischen Lehre zielgerichtet ergänzt. Ich bin davon überzeugt, dass dieses studierendenzentrierte Lehrformat die Neugier und Freude der Studierenden an juristischen Fragestellungen und ihre Problemanalysefähigkeit und Problemlösungskompetenz verstärken wird und damit das Potential hat, eine nachhaltige Änderung der Lehrund Lernkultur in den Rechtswissenschaften im Sinne eines shift from teaching to learning 2 zu bewirken. Elementar ist dieser Wechsel meiner Ansicht nach deswegen, weil der Schlüssel zu einem erfolgreichen Studium und einer anschließenden Juristenkarriere heute mehr denn je nicht durch die Fähigkeit bestimmt wird, Wissen anzuhäufen und rechtswissenschaftliche Meinungsstreitigkeiten auswendig zu lernen die Halbwertszeit wird immer kürzer; notwendig sind vielmehr ein systematisches Verständnis und die Fähigkeit, Interessen und Problemlagen präzise und kritisch zu analysieren und fundierten Lösungen zuzuführen. Nur auf diese Weise werden Juristen/Juristinnen in der Lage sein, zukunftsorientiert die Veränderungen unserer Gesellschaft zu begleiten und juristisch zu sichern 3. Die nachfolgend vorgestellte Projektidee basiert auf meinen Lehrerfahrungen und aktivitäten, die ich im Rahmen meiner vorherigen Tätigkeit als Inhaberin eines juristischen Lehrstuhls an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Universität Witten/Herdecke gesammelt habe. Nachdem ich das Handels und Gesellschaftsrecht vor den Wirtschaftsstudenten in der klassischen Form, also primär strukturiert nach dem inneren Aufbau der jeweiligen Gesetzesbücher, gelesen hatte, war mein Eindruck, dass diese dem Jurastudium eigene Form der Normvermittlung gerade für die Studierenden der Wirtschaftswissenschaften (für Studierende der Rechtswissenschaft 1 Barrows, A taxonomy of problem-based learning methods, in: Medical Education, 1966, S. 481 ff.; Zumbach/Moser, Problembasiertes Lernen. Ein Fall für die Rechtsdidaktik?, in: Brockmann/Dietrich/Pilniok (Hrsg.), Methoden des Lernens in der Rechtswissenschaft. Forschungsorientiert, problembasiert, fallbezogen, 2012, S. 125 ff.; Klatt/Winter, Basiskompetenz Grundrechte Verantwortung entwickeln! Problembasierte Lehre in den Rechtswissenschaften, in: Senger, Kompetenzorientierung in der Hochschullehre, Paradigma Doppelausgabe 2011/2012, S. 294 ff.; Oelkers/Kraus, Problembasiertes Lernen (PBL) in der rechtswissenschaftlichen Lehre ein Anwendungsbericht, Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW) 2014, S. 142 ff. 2 Aus rechtsdidaktischer Sicht dazu z.b. Dietrich, Reflexive Rechtswissenschaft: Zur Notwendigkeit einer rechtswissenschaftlichen Didaktik, KritV 2012, S. 217 ff., HRK, Juristenausbildung heute- Zwischen Berlin und Bologna, 2014.

2 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT stellt sich dieses Problem allerdings auch regelmäßig) trotz zahlreicher Beispielsfälle häufig zu abstrakt und damit unzugänglich war. Damit wollte ich mich nicht zufrieden geben. Inspiriert durch die betriebswirtschaftlichen Lehrformate meiner Kollegen aus den Wirtschaftswissenschaften, konkret durch Unternehmensplanspiele und Harvard Business Case Studies 4, eigenes interdisziplinäres Hintergrundwissen aus meinem wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzabschluss sowie einen juristischen Fachbeitrag zum Thema Gesellschaftsrechts Geschichten 5 habe ich daher erste Überlegungen für ein neues didaktisches Konzept angestellt mit der Zielrichtung, zentrale Rechtsfragen aus dem Bereich des Unternehmensrechts in ihren jeweiligen wirtschaftlichen Kontext einzubetten und erlebbar zu gestalten 6. Mit meinem Wechsel an die Ruhr Universität Bochum bietet sich nun die Gelegenheit, die Anregungen und Erfahrungen aus meinem bisherigen Arbeitsumfeld in ein Projekt einzubringen, das auf die Herausforderungen der rechtwissenschaftlichen Lehre in besonderer Weise zugeschnitten ist und deren besonderes didaktisches Potential großer Lebensnähe bewusst nutzt. II. Ziel, Innovationsgehalt und Ablauf des Vorhabens Mit Hilfe des Fellowships möchte ich meine Idee, das materielle Recht nicht anhand der durch die Gesetzesbücher vorgegebenen Systematisierung zu behandeln, sondern den rechtstatsächlichen Kontext und die Erfordernisse des modernen Wirtschaftslebens als Ausgangspunkt zu nehmen und dann thematisch exemplarisch anhand von Case Studies diskursiv durchzuspielen, für das rechtswissenschaftliche Studium im Staatsexamensstudiengang fruchtbar machen 7 und weiterentwickeln. Warum? Das Konzept ist aufgrund seines besonderen inhaltlich systematisierenden Zugriffs und seines didaktischen Ansatzes meiner Einschätzung nach in hervorragender Weise geeignet, die bis dato primär auf dogmatische Inhalte ausgerichteten Lehrformate des juristischen Studiums, d.h. Vorlesungen, fallbasierte Übungen sowie wissenschaftliche Seminare zu ergänzen, womit der immer noch zu verzeichnende hochschuldidaktische Innovationsrückstand in den Rechtswissenschaften weiter aufgeholt werden kann. 4 Barnes/Christensen/Hansen, Teaching and the Case Method, 1994; in jüngster Zeit werden vermehrt auch Fälle für die Lehre des Rechts für Wirtschaftswissenschaftler veröffentlicht, siehe dazu Wulf, ZDRW 2015, 20, 33 m.w.n. in Fn Fleischer, Gesellschaftsrechts-Geschichten, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 2015, S. 796 ff. 6 Zu der Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der rechtswissenschaftlichen Lehre in den Wirtschaftswissenschaften Wulf, Rechtskompetenz als Teil unternehmerischer Führungsqualität, ZDRW 2015, S. 20 ff. 7 Hierfür kann auf Erfahrungen aus dem angelsächsischen Rechtskreis aufgebaut werden Charters/Gunz, Using the Case Study Approach to Challenge Students in an Introductory Business Law Course, in: Journal of Legal Studies Education 26/1, (2009), S. 47, 56. Seite 2

3 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Das Konzept kann zudem dazu beitragen, zentrale Probleme in der juristischen Ausbildung (s.u.) zu beheben, wie sie namentlich der Wissenschaftsrat 8, aber auch die HRK 9 adressiert haben. Mit RUBLAW AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT möchte ich also meine in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang teilweise erprobten ersten Ansätze zu einem innovativen Lehrkonzept weiterentwickeln und auf die besonderen Erfordernisse der juristischen Ausbildung im Studium der Rechtswissenschaften ausrichten. Das Lehrformat kann meiner Einschätzung nach dazu beitragen, einen ganzheitlichen und reflektierten Blick auf das Recht zu erlangen, womit man den Zielen der Juristenausbildung ein Stück näherkommt: Den Studierenden zu vermitteln, das Recht mit seinen wirtschaftlichen (.) Bezügen und seinen gesellschaftlichen Grundlagen zu erfassen, was Grundkenntnisse über Aufgaben und Arbeitsmethoden der rechtsberatenden Praxis mit einschließt (siehe etwa 2 Abs. 2 des Gesetzes über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst, JAG NRW). Überblick zum Ablauf des Projekts RUBLAW AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Basis meines Projekts ist die Vorlesung Unternehmensrecht, deren Struktur nach Maßgabe folgender Schritte umzugestalten ist: In einem ersten Schritt werde ich die Struktur und damit die Lehrinhalte der Veranstaltung verändern, indem ich die relevanten rechtlichen Fragestellungen an dem Lebenszyklus eines Unternehmens 10 ausrichten werde: Angefangen bei der Unternehmensgründung (Rechtsformwahl, Regelung der Inhaberverhältnisse, Geschäftsführung und Vertretungsmacht) über die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit am Markt (Unternehmensführung, Personal, Finanzierung) und das Unternehmenswachstum (Mergers & Akquisitions) bis hin zum Gesellschafterstreit und der Unternehmenskrise (Insolvenzrecht, Haftungsrisiken). Didaktisch ändert sich dabei die Orientierung weg von der ansonsten erkenntnisleitenden inneren Gesetzessystematik, die zwar Strukturen verdeutlicht, jedoch Zusammenhänge und Interdependenzen, wie sie für die Praxis entscheidend sind, eher verschleiert und so den Studierenden die gestalterische Rechtsanwendung erschwert. In einem zweiten Schritt wird es darum gehen, die dogmatischen Fragestellungen und Rechtsprinzipien für die Studierenden weiter erlebbar und damit greifbarer zu gestalten. Leitend sind dabei die Befunde der Neurowissenschaften und der Lernpsychologie, wonach sich abstrakte Fragestellungen leichter einprägen, wenn die Lernenden sie aktiv mit anschaulichen Fall verknüpfen. 8 Gutachten Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen 2012, S. 53 ff.; dazu Hufen, Perspektiven des rechtswissenschaftlichen Studiums, Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW) 2013, S. 5 ff. 9 Projekt Nexus der HRK, Juristenausbildung heute - Zwischen Berlin und Bologna, Lawton, Using a Management Driven Model to Teach Business Law, in: Journal of legal Studies Education 15/2 (1997), S. 211 ff.; Zum rechtlichen Lebenszyklus eines Unternehmens als Lehr- und Lernkonzept in den Wirtschaftswissenschaften Wulf, Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, 2015, S. 20, 29 ff. m.w.n. Seite 3

4 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Das heißt für mich: Abschiednehmen von dem instruktions didaktisch ausgerichteten Vorlesungsformat. In Anlehnung an das Harvard Business Case Modell 11 werde ich in Kooperation mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft die Studierenden anhand eines sich im Laufe der Veranstaltung immer weiter entwickelnden Falls und dazugehöriger Fragestellungen den Lebenszyklus eines Unternehmens und die sich dabei stellenden (exemplarisch ausgewählten) Rechtsprobleme aktiv durchspielen lassen. Dabei werden die Studierenden, jeweils eingeteilt in Gruppen, verschiedene Akteursrollen einnehmen, wodurch das Gesteuertsein des Rechts durch spezifische Interessen verdeutlicht wird: vom Unternehmensgründer über den beratenden Notar und Anwalt, den handelnden Geschäftsführer, den Geschäftskundenberater bei der Bank bis hin zum Transaktions Berater, Minderheiten Gesellschafter und Insolvenzverwalter. Die Studierenden entwickeln auf diese Weise ein Gespür für die unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten, die das Recht in Ausgleich zu bringen versucht. Ihnen wird damit zugleich erkennbar, dass das Recht immer interessenbasiert ist. Die Gruppenpräsentationen und simulierten Verhandlungen sollen im Co Teaching mit Rechtsanwälten von Luther moderiert werden, womit den Studierenden zusätzlich in narrativer Weise Einblicke in die Praxis eröffnet werden. Überblick zum Innovationsgehalt des Projekts RUBLAW AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Beförderung der Rechtsgestaltungs und Rechtsberatungskompetenz Stärkung des aktiven, reflexiven Lernens Stärkung des Praxisbezugs der juristischen Ausbildung Im Einzelnen: Im Einzelnen setzt das Konzept RUBLAW AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT folgende zentrale Anliegen des Wissenschaftsrates und der HRK zur Weiterentwicklung des rechtswissenschaftlichen Studiums um: 1. Beförderung der Rechtsgestaltungs und Rechtsberatungskompetenz Der Wissenschaftsrat hat Veränderungsbedarf bei den Lehrformen in den Rechtswissenschaften angemeldet, damit die Studierenden nicht nur, was gegenwärtig immer noch im Vordergrund steht, fundierte Kompetenzen in der Rechtsanwendung erwerben, sondern auch in der Rechtsgestaltung und Rechtsberatung. Die Rechtsanwendungskompetenz wird im juristischen Studium dadurch geschult, dass die Studierenden feststehende Lebenssachverhalte präsentiert bekommen, welche sie anhand des Ge 11 Williams, Putting Case-Based Instruction Into Context: Examples from Legal and Medical Education, in: Journal of the Learning Science 1992, S. 367 ff. Seite 4

5 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT setzes einer dogmatisch fundierten Lösung zuführen müssen (Falllösungstechnik). Rechtsberatung und Rechtsgestaltung erfordern dagegen von dem Juristen, dass er darüber hinaus Lebensverhältnisse mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts zielgerichtet und zukunftsweisend ordnet. So hat er etwa die Aufgabe, den Willen des Mandanten zu ermitteln und dann so umzusetzen, dass die gewünschten Rechtsfolgen eintreten und unerwünschte Folgen im Sinne einer Störfallvorsorge ausbleiben. Hierzu gehört auch, Vertragstypen zu entwickeln und auszugestalten, die das Bürgerliche Gesetzbuch selbst nicht vorsieht (z.b. Leasing). In der Tat ist es nun ein zentrales Problem der juristischen Ausbildung, dass dieses rechtsgestaltende und rechtsberatende Denken bislang zu kurz kommt, weil diese Perspektiven nicht mittels eigener didaktischer Konzepte institutionalisiert sind. In den Worten des Wissenschaftsrates: Die Ausbildung von Kompetenzen, die nötig sind, um Recht wie beispielsweise Gesetze oder Verträge aktiv mitzugestalten, wurde vernachlässigt. ( ) es fehlt der Rechtswissenschaft in Forschung und Lehre an Methoden und didaktischen Konzepten in diesem Bereich (S. 63). Ein solcher Befund ist angesichts der Tatsache, dass rund 75 % der Absolventinnen und Absolventen eines volljuristischen Studiums den Anwaltsberuf ergreifen, ein sehr nachdenklich stimmendes Defizit, welches ich zudem im Rahmen meines Jurastudiums auch selbst so empfunden habe. Das von mir geplante Format RUBLAW AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT trägt dazu bei, dieses Problem zu lösen. Es basiert darauf, dass die Studierenden mit einem entwicklungsoffenen Workshopsachverhalt konfrontiert werden, der ihnen jeweils zur Aufgabe gibt, von einem tatsächlichen Anliegen kommend (wie etwa: Ein Ingenieur und ein Jurist wollen sich mit einer neuen App selbständig machen) konkrete Regelungsvorschläge mit Risikoabschätzungen (um das Beispiel aufzugreifen: Zur geeigneten Rechtsform des Unternehmens) zu unterbreiten. Das Lehrformat illustriert den Studierenden damit in thematisch exemplarischer Weise zunächst, wie interessant und wichtig die behandelten Rechtgebiete für das praktische (Wirtschafts )Leben sind. Sie erkennen sodann spielerisch, dass das Recht nicht nur die Funktion der Lösung ungewollter Probleme hat, sondern den Juristinnen und Juristen die Chancen und Instrumentarien zum aktiven Mitgestalten des Wirtschaftslebens bietet. Rechtsgestaltungskompetenz wird gefördert. So können die Studierenden im Rahmen des Planspiels entsprechend ihren Akteursrollen einzelne Vertragsklauseln, beispielsweise eines Gesellschaftsvertrages oder eines Unternehmenskaufvertrages, aushandeln und sodann erleben, welchen Einfluss diese auf das Leben einer Gesellschaft nehmen können. Ferner könnten mit den Studierenden (hypothetische) alternative Gesetzestexte erarbeitet werden, um ihnen fühlbar zu machen, welchen Problemen aber auch Möglichkeiten sich der Gesetzgeber gegenüber sieht. Zugleich motiviert der Ansatz, sich mit den permanenten Neuentwicklungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehens zu beschäftigen. Die Studierenden entwickeln demzufolge die Kompetenz, Gesetze oder Verträge zu formulieren, weil sie aktiv lernen, sich in die verschiedenen Akteure und deren Interessen hineinzuversetzen. Seite 5

6 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT 2. Stärkung des aktiven, reflexiven Lernens Der Wissenschaftsrat hat sich in seinem Gutachten weiter dafür ausgesprochen, eine didaktische Praxis zu schaffen, in der Wissensaneignung mit Reflexionskompetenz und Kritikfähigkeit verbunden wird. Das von mir geplante Format RUBLAW AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT basiert auf einem diskursiven Vermittlungsansatz, bei dem es darum geht, auf positivem Norm und Applikationswissen aufbauend und dieses vertiefend die Eigeninitiative und das aktive und reflexive Lernen der Studierenden zu stärken. Im Einzelnen sollen die Studierenden die in den Workshopfällen gestellten Fragen in Gruppenarbeit selbständig bearbeiten (mit Unterstützung eines Tutors) und ihre Ergebnisse in der Präsenzveranstaltung in Rollenspielen bzw. Präsentationen vorstellen und miteinander diskutieren. Anhand der kontextualisierten, entdeckenden 12 Auseinandersetzung mit exemplarischen Themenfeldern werden die Studierenden ermutigt, eigenständig juristisch zu denken und juristische Fragestellungen und deren Lösungsmöglichkeiten miteinander zu diskutieren. Sie entwickeln auf diese Weise auch ein Verständnis für die Komplexität und Vielschichtigkeit der juristischen Praxis. Das Dozententeam nimmt hierbei primär eine Moderatorenrolle ein. Mit Hilfe dieses neuen Formats werden Methoden und Sozialkompetenzen der Studierenden gestärkt: Problemanalysefähigkeit Recherchefähigkeiten Selbständiges, kritisches Denken Kollaboratives Lernen Mündliche Argumentationsfähigkeit Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit Projektmanagementfähigkeit Praxisorientiertes Verständnis für wirtschaftsrechtliche Regelungen 3. Stärkung des Praxisbezugs der juristischen Ausbildung Schließlich plädieren Wissenschaftsrat und HRK dafür, den Praxisbezug im rechtswissenschaftlichen Studium weiter zu stärken 13. Auch hierfür eignet sich das geplante Formt in hervorragender Weise. Ich plane eine Form des Co Teachings mit Rechtsanwälten, womit die Studierenden nicht nur Einblicke in die juristische Praxis bekommen, sondern diese auch wissenschaftlich reflektieren können. Insofern verfolge 12 Oelkers/Kraus, Problembasiertes Lernen (PBL) in der rechtswissenschaftlichen Lehre ein Anwendungsbericht, Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft (ZDRW) 2014, S HRK, Juristenausbildung heute- Zwischen Berlin und Bologna, 2014, S. 9, 11. Seite 6

7 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT ich einen integrativen Ansatz. Die Kanzlei Luther hat mir bereits Ihren Unterstützungswillen für das neue Lehrformat signalisiert. III. Verankerung im rechtswissenschaftlichen Studium und Möglichkeiten der Verstetigung An der Juristischen Fakultät der Ruhr Universität Bochum werden mehrere Studiengänge angeboten. Zentral ist der Studiengang, der zur Ersten Juristischen Prüfung führt. Daneben gibt es einen Bachelor Studiengang im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht sowie mehrere Master Studiengänge. Ich plane, das vorgestellte Lehrformat in erster Linie im Studiengang, der zur Ersten Juristischen Prüfung führt, zu verankern. Eine Übertragung in die anderen Studiengänge ist ebenfalls denkbar, ebenso wie in die juristischen Lehrangebote für die Wirtschaftswissenschaften. Der Studiengang, der zur Ersten Juristischen Prüfung führt, gliedert sich in das Grundstudium und das Hauptstudium. Das Grundstudium beträgt in der Regel vier Semester und dient dem Erwerb von Grundwissen aus dem Bereich der Pflichtfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung, sprich dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht und dem Öffentlichem Recht. Mit umfasst werden auch die sog. Grundlagenfächer sowie der Erwerb von methodischen Fähigkeiten. Abgeschlossen wird das Grundstudium mit Bestehen der Zwischenprüfung. Im Hauptstudium, das vom 5. bis zum 8./9 Semester dauert, wird das bereits erworbene Pflichtfachwissen vertieft und ergänzt, außerdem findet die Ausbildung in den Schwerpunktbereichen statt. Das neue Format kann meiner Einschätzung nach sehr gut in das Hauptstudium und dort in den Schwerpunktbereich implementiert werden. Der Schwerpunktbereich, bei dem es sich um einen Wahlpflichtbereich handelt, eignet sich deswegen, weil die Studierenden in dieser fortgeschrittenen Phase bereits ein breites dogmatisches Grundlagenwissen mitbringen, auf dem aufgebaut werden kann. Zudem sind die Studierendenzahlen in den Schwerpunktbereichen nicht zu groß; eine Bedingung dafür, dass Gruppenarbeiten und Präsentationen durchgeführt werden können. Im Rahmen des Schwerpunktbereichs kann das Format als Wahl, aber auch als Wahlpflichtfach angeboten werden. Für eine Einordnung in den Wahlpflichtbereich (also mit einer in das Examen eingehenden Abschlussprüfung) spricht, dass damit eine stärkere Institutionalisierung der oben skizzierten Kompetenzen erreicht würde. Angesichts der Tatsache, dass das Lehrformat im Rahmen der bestehenden Studien und Prüfungsordnung in den Schwerpunktbereich integriert werden kann, sind die Aussichten für eine Verstetigung im Curriculum sehr gut. Daneben ist es perspektivisch auch denkbar, das Format seinem konzeptionellen Ansatz nach in die erste Studienphase zu integrieren und zwar in der Form, dass im Rahmen der schon jetzt stattfindenden vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften auch im Pflichtfachbereich einzelne Workshopeinheiten abgehalten werden. Eine solche wohldosierte Implementierung des Seite 7

8 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Workshopformats hätte meiner Ansicht nach den Vorteil, dass schon frühzeitig die oben aufgeführten Kompetenzen geschult würden. Auch hier ist eine Verstetigung einfach umsetzbar, da an bestehende Lehrformate angedockt werden könnte. IV. Transferpotential der Lehrinnovation auf andere Lehrkontexte Ein zentraler Vorteil des Konzepts besteht zudem darin, dass es nicht auf eine konkrete Disziplin wie das Unternehmensrecht begrenzt ist. Es lässt sich im Gegenteil auf alle drei Bereiche, also das gesamte Bürgerliche Recht, das Straf und das Öffentliche Recht übertragen, womit es ein universell einsetzbares didaktisches Modell für das rechtswissenschaftliche Studium ist. RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT ist also nur ein Beispiel, in welcher Weise sich der dahinter liegende didaktische Ansatz praktisch ausgestalten lässt. Vergleichbares ist daneben z.b. auch im Arbeitsrecht denkbar (Durchspielen wichtiger Fragestellungen einer Personalabteilung eines Unternehmens), oder aber im öffentlichen Wirtschaftsrecht (Genehmigung einer Anlage im Umweltrecht o.ä.). Auch das Strafrecht bietet, wenn man etwa die Position eines Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren einnimmt, die Möglichkeit, die Tätigkeit eines Strafjuristen erlebbar zu gestalten (Mandatierung aus der Untersuchungshaft, Haftprüfung, Zulässigkeit der Beweiserhebung, Täter Opfer Ausgleich, Vorbereitung der Hauptverhandlung etc.). Der aufgezeigte Transfer kann durch eine Vorstellung des Projekts im Kollegenkreis gefördert werden. Im Zuge der Antragsvorbereitung habe ich das Konzept bereits mit mehreren Kollegen, darunter einem Fellow des Stifterverbands (Herrn Prof. Julian Krüper zugleich Herausgeber und Redakteur der Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft), diskutiert; es ist bei sämtlichen Kollegen auf ein äußerst positives Echo gestoßen. Zudem erlaubt das Konzept in einer künftigen Weiterentwicklung einen Brückenschlag hin zu einem interdisziplinären Unterrichtsformat, in dem gemischte Teams aus Studierenden der Rechtswissenschaften und angrenzenden Nachbardisziplinen wie der Soziologie (z.b. Fragen der Soziologie des Geschlechterverhältnisses im Kontext der Behandlung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes), der Politikwissenschaft (z.b. im Zusammenhang mit Fragen des Staats und Völkerrechts), der Wirtschaftswissenschaft (Fragen der Unternehmensgründung) oder der Psychologie (z.b. Fragen der Konfliktdynamiken im Kontext des Themas der außergerichtlichen Streitbeilegung) gebildet werden. Die angrenzenden Disziplinen können, hierauf weist der Wissenschaftsrat zutreffend hin, den Studierenden jeweils andere Denkweisen vermitteln, womit die Reflexivität auf das eigene Studienfach weiter gefördert wird. Solche interdisziplinären Lehrformate sollten als exemplarische Workshopeinheiten im jeweiligen Grundstudium verankert werden. Seite 8

9 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT V. Erfolgsindikatoren und Risiken des Vorhabens Dass ein diskursives, aktivierendes Vermittlungsformat die Studenten begeistern kann, kann man zudem an den auch an der Juristischen Fakultät der Ruhr Universität Bochum sehr erfolgreich implementierten sog. Moot Courts sehen. Im Rahmen meiner Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bayreuth habe ich regelmäßig studentische Teams in Moot Courts in Zusammenarbeit mit dem Direktor des Arbeitsgerichts betreut, womit ich auch breite Erfahrung im Bereich des Co Teaching und des diskursiven Vermittlungsformats mitbringe. Für mein Engagement in der Lehre wurde ich auf Vorschlag der Fachschaft mit dem Lehrpreis der Rechtsund Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth ausgezeichnet. Eine zusätzliche Erfolgsabsicherung sehe ich darin, dass ich das Konzept im Diskurs mit Studenten und Absolventen, Kollegen und erfahrenen Praktikern ausarbeiten möchte, um von Anfang an die verschiedenen Perspektiven einzubinden. Hierbei werde ich ein besonderes Augenmerk darauf legen, die Risiken, die mit einem auf Eigeninitiative basierendem Konzept verbunden sind, nicht aus den Augen zu verlieren. So darf der Arbeitsaufwand des neuen Formats nicht zu groß sein, damit die Studierenden angesichts des hohen Lernaufwands für das Erste Juristische Staatsexamen nicht abgeschreckt werden. Dieses Risiko ließe sich zum einen dadurch minimieren, dass der im Rahmen des neuen Formats zu erbringende Leistungsnachweis auch in das Examen einfließt, also Bestandteil der Schwerpunktbereichsprüfung wird. Zum anderen sind strukturierte Materialien sowie eine begleitende Betreuung idealerweise durch Tutoren erforderlich, damit die jeweiligen Gruppen nicht allein gelassen werden. Die Begleitung durch einen Tutor hätte auch den Vorteil, dass man gerade auch die Studierenden erreicht und mitnimmt, die sich mit dem Zugang zum juristischen Denken in seinen verschiedenen Facetten noch schwertun. VI. Erwarteter Gewinn durch den Austausch mit anderen Fellows Meine Konzeptidee basiert bereits auf dem Austausch mit den Lehrmethoden einer anderen Fachdisziplin. Deswegen erhoffe ich mir, dass der regelmäßige Austausch mit den anderen Fellows meinen Horizont hinsichtlich der Vielschichtigkeit der unterschiedlichen Lehrformate noch mehr erweitert und ich hieraus neue Impulse für die Weiterentwicklung meiner eigenen Lehrexpertise generieren, sowie umgekehrt im Diskurs auch selbst Impulse für die anderen Fellows geben kann. Von einer offenen, konstruktiven Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Denkweisen und Methoden anderer Fachkulturen erhoffe ich mir, einen neuen und geschärften Blick auf den eigenen Lehr und Forschungsgegenstand zu gewinnen. Bezüglich des konkreten Vorhabens würden mich etwa innovative Formen des E Learning sehr interessieren, deren Implementierung in anderen Fächern schon viel weiter fortgeschritten ist. Gerne würde ich das RUBLAW AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT nämlich auch digital ergänzen, um in Seite 9

10 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Chats das spielerische Element mehr zu betonen, womit man die Studierenden als Digital Natives gerade motivationspsychologisch möglicherweise noch besser ansprechen könnte. Daneben möchte ich über passende Formen der Leistungsnachweise nachdenken, um besonders das problemorientierte Lernen auch durch eine geeignete Prüfungsform zu fördern. Generell erhoffe ich mir von einem kritischen Diskurs mit den Fellows somit eine Reflexionshilfe. VII. Organisatorische Einbindung und Vernetzung innerhalb der Ruhr Universität Bochum Mit meinem neuen Lehrkonzept wäre ich innerhalb der Ruhr Universität Bochum sehr gut eingebunden, was für die Verstetigung und die Transferfähigkeit entscheidende Erfolgsfaktoren sind. Die Juristische Fakultät hat mit den sog. Lehrrunden, die mehrmals im Semester stattfinden, gezielt ein Forum für ein Peer Feedback, eine Supervision und eine gemeinsame Reflexion mit dem Ziel der Weiterentwicklung der juristischen Lehre institutionalisiert. Zudem ist die Lehrrunde der Fakultät gesamtuniversitär vernetzt, indem etwa ein regelmäßiger Austausch mit dem IFB (Stabsstelle Interne Fortbildung und Beratung) gepflegt wird. Darüber hinaus gibt es ein Austauschforum der Studiendekane sämtlicher Fakultäten. Die Ruhr Universität Bochum ist somit ein Ort, der seine Lehrstrategie Lernen, Leisten, Gemeinschaft Leben 14 ernst nimmt und fördert. Auch jenseits der Ruhr Universität Bochum pflege ich im Kollegenkreis den regelmäßigen Austausch über die Probleme und Weiterentwicklungsmöglichkeiten der juristischen Lehre. So bin ich etwa mit dem diesjährigen Ars legendi Fakultätenpreisträger Rechtswissenschaften, Herrn Prof. Rupprecht Podszun, in regelmäßigem Austausch. 14 Strategiepapier Zukunft der Lehre an der RUB, abrufbar unter Seite 10

11 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT VIII. Anlagen zum Antrag 1. Arbeitsplan Insgesamt veranschlage ich für die Umsetzung des beantragten Projekts einen Zeitraum von zwei Jahren. Nach einer Vorbereitungsphase soll die erstmalige Umsetzung des Lehrkonzepts im Wintersemester 2017/2018 stattfinden und nach durchgeführter Evaluation und Überarbeitung aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein zweites Mal im Sommersemester Im Einzelnen könnte der Zeitplan für die Umsetzung wie folgt aussehen: Zeit Aufgabe Meilensteine 01 03/2017 Ausschreibung der Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (25 % Stelle) Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (idealerweise ein Doktorand oder ein Referendar) ist gefunden 01/2017 Gewinnung der Praxispartner Vorbereitende Organisation für die Durchführung im WS 2017/2018 (Rhythmus, Zeitplan, Dozierende) Co Teaching Partner sind gefunden 02 03/2017 Vorbereitung Auftaktworkshop Ausgearbeitete Konzeptskizze als Diskussionsgrundlage 04/2017 Auftaktworkshop (mit Praxispartnern, Lehrstuhlteam, interessierten Kollegen aus der Fakultät, Studierenden) Detailplanung der konkreten Themenfelder für die exemplarischen Cluster Detailplanung der Lehrmaterialien Elemente einer digitalen Lernumgebung (Gruppenforen etwa über Messengerdienste; Diskussionsforen zum Austausch mit dem Tutor etc.; Einsatz von Wikis) PR Texte und Formate zur Ankündigung und Publikmachung des neuen Formats Konzept liegt detailliert vor Seite 11

12 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT 05 08/2017 Ausarbeitung des Lehrmaterials auf der Grundlage des Workshops in Arbeitsgruppen Workshopfälle begleitende Fragenstellungen Einbindung der digitalen Lernumgebung Die Materialien liegen vor Workshop zur Besprechung und kritische Reflexion der Unterlagen 05 08/2017 Gewinnung und Schulung von studentischen Tutoren Tutoren sind gefunden und instruiert 10/ /2018 Durchführung des neuen Formats Die Veranstaltung ist durchgeführt 02/2018 Evaluierung der Veranstaltung Evaluation ist ausgewertet 03/2018 Reflexionsworkshop zur Überarbeitung des Konzepts und der Materialien 04 07/2018 Zweite Runde der Durchführung Die Veranstaltung ist durchgeführt 08/2018 Öffentlicher Abschlussworkshop zur Ergebnisvorstellung mit dem Ziel der Verstetigung und des Transfers Die Ergebnisse und Erfahrungen sind ausgetauscht 09 12/2018 Abfassung und Publikation eines Projektberichts zur Sichtbarmachung und Unterstützung des Transferpotentials Abschlussbericht liegt vor und wird publiziert Seite 12

13 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT 2. Kostenplan Ich möchte die beantragten Mittel in Höhe von wie folgt einsetzen: Kostenart Beträge / Personal Wiss. Mitarbeiter/in als 25% Stelle (9,96 Stunden p. W.) für 1 Jahr 1 Studentische Hilfskraft für 6 Monate je 5 Stunden pro Woche (monatlich 292,51 ) 1 Wiss. Hilfskraft als Tutor für 5 Monate je 5 Stunden pro Woche im WS 2017/2018 (monatlich 451,29 mal 5 Monate) 1 Wiss. Hilfskraft als Tutor für 4 Monate je 5 Stunden pro Woche im SoS 2018 (monatlich 451,29 mal 4 Monate) , , , ,16 Laufende Sachmittel Verbrauchsmaterial und Kommunikationskosten Bewirtungskosten für Praxispartner 700,00 300,00 Einmalige Sachmittel PC Literatur 1.500,00 500,00 Gesamtkosten ,48 Seite 13

14 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT 3. Lebenslauf Prof. Dr. Katharina Uffmann RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM JURISTISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Familienund Erbrecht sowie Unternehmensrecht Gebäude GC 5/156 Universitätsstraße Bochum Fon + 49 (0) Fax + 49 (0) Mail katharina.uffmann@rub.de Derzeitige Position Seit April 2016 Inhaberin des W3 Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Familien und Erbrecht sowie Unternehmensrecht, Juristische Fakultät, Ruhr Universität Bochum. Werdegang Mai 2014 bis März 2016 Inhaberin des WIFU Stiftungslehrstuhls für Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Recht der Familienunternehmen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Universität Witten/Herdecke; gefördert vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. November 2015 Ruf auf den W3 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Familien und Erbrecht sowie Unternehmensrecht (vorgezogene Nachfolge Muscheler), Universität Bochum. Februar 2014 Habilitation durch die Rechts und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth; venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsund Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht; Thema der Habilitationsschrift Interim Management (erschienen Februar 2015 bei Mohr Siebeck in der Reihe Jus Privatum); Thema des Habilitationsvortrags Interne Vertriebsvorgaben in der Anlageberatung aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Grenzen. Januar 2014 Ruf an die Universität Witten/Herdecke auf den WIFU Stiftungslehrstuhl (W3 äquivalent) für Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Recht der Familienunternehmen. Januar 2012 bis Februar 2014 Habilitandin an der Rechts und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth. Juni bis September 2011 Auslandsaufenthalt an der University of California (Irvine). Seite 14

15 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Oktober 2009 Promotion zum Dr. jur.; Thema der Dissertation Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (summa cum laude); erschienen März 2010 bei Mohr Siebeck in der Reihe Studien zum Privatrecht. Juni 2006 Zweites Juristisches Staatsexamen (11,8 Punkte [gut]). Dezember 2005 bis April 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits, Steuer und Sozialrecht der Universität Bayreuth (Zivilrecht II, Prof. Dr. Karl Georg Loritz) mit angegliederter Forschungsstelle für Kapitalanlagerecht sowie deutsches und internationales Unternehmenssteuerrecht. April 2004 bis Mai 2006 Juristischer Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Bamberg. Januar 2004 Erstes Juristisches Staatsexamen (11,7 Punkte [gut]). April 2003 Abschluss des wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzstudiums mit dem Titel Wirtschaftsjuristin Universität Bayreuth (Note 1,91) bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlichem Zusatzstudium an der Universität Bayreuth Abitur am altsprachlichen Rabanus Maurus Gymnasium in Mainz (Note 1,1). Lehrerfahrung seit Sommersemester SWS; Sommersemester 2006 bis Wintersemester 2013/2014 jeweils 5 SWS (siehe Verzeichnis der Lehrveranstaltungen). Wissenschaftliche Vorträge Geplant: Arbeitsrechtliche Gestaltungsformen familienorientierter Beschäftigungsstrukturen", Würzburger Forum Arbeitsrecht, 8. November 2016, Universität Würzburg. Geplant: Sicherung des Familieneinflusses beim Einsatz von Interim Management, Tagung der Forschungsstelle für Familienunternehmen der Universität Bayreuth, 6. bis 7. Oktober 2016, Bayreuth. Möglichkeiten und Grenzen flexiblen Arbeitens, Digitalisierung der Arbeitswelt Herausforderungen und Regelungsbedarf, Vorfeldveranstaltung zum 71. Deutschen Juristentag, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, 7. Juli 2016, Essen. Wie können wir die notwendigen Veränderung der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung gestalten, Tarifforum 2016, Carl Friedrich von Weizäcker Stiftung, Bereich Zukunft der Arbeit, am 30. Juni/1. Juli 2016, Berlin. Rechtsfragen des Einsatzes von Interim Managern in Krise und Insolvenz, Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.v. 1m 3. Mai 2016, Köln. Seite 15

16 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Beschäftigte versus Selbständige Bindung staatlicher Schutzmechanismen an den Beschäftigtenbegriff: ein rechtsvergleichender Blick nach Belgien, Deutschland und Polen (Vortragsthema wird noch festgelegt), Institut für Europäisches und Internationales Arbeitsund Sozialrecht (EIAS), 19./20. Februar 2016, Bucerius Law School, Hamburg. Interim Management in Krise und Insolvenz, Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2015, 4. bis 6. November 2015, Berlin. Industrie 4.0 als Herausforderung des Arbeitsrechts, Möglichkeiten und Grenzen erfolgsabhängiger Vergütung, 7. Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) Tagung, Wiesbaden, 20. Oktober Familienunternehmen als konfliktträchtige Schicksalsgemeinschaft Herausforderungen für die Family Business Governance, ZIP Kolloquium, Zukunft der Familienunternehmen Unternehmensnachfolge im Mittelstand, 19. Juni 2015, Köln. Tarifvertragliche Regelung der Fremdvergabe zwischen Innovation und Protektionismus, 12. Mai 2015, Universität Konstanz. Interim Management in der Unternehmenskrise Gefängnis oder Schuldturm, gemeinsamer Vortrag mit RA Detlef Specovius, Schultze & Braun GmbH, 5. Abendsymposium des Instituts für Insolvenz und Sanierungsrecht (ISR), Interim Management in der Unternehmenskrise, Juristische Fakultät der Universität Düsseldorf, 22. April Preisanpassungsklauseln in der Rechtsprechung von EuGH und BGH, 6. Bayreuther Energierechtstage, Energieversorgung in Zeiten der Energiewende, 5./6. März 2015, Bayreuth. Der Schwarm im Bürgerlichen Recht Rechtsbeziehungen beim Crowd Funding, 2. Februar 2015, Universität Bochum. Familienorientierte Beschäftigungsstrukturen in einer sich wandelnden Arbeitswelt Bestandsaufnahme, ausgewählte Problemlagen und Ausblick, 3. Kolloquium mit Nachwuchswissenschaftlern im Arbeitsrecht der BDA, 20./21. November 2014, Frankfurt. Tarifvertraglicher Zugriff auf personalpolitische Flexibilisierungsinstrumente, 24. Februar 2014, Universität Mannheim. Interne Vertriebsvorgaben in der Anlageberatung aufsichtsrechtliche und zivilrechtliche Grenzen, Habilitationsvortrag, 12. Februar 2014, Universität Bayreuth. Unabhängige Aufsichtsratsmitglieder ein Legal Irritant für gute Unternehmensführung in börsennotierten Familienunternehmen?, 29. August 2013, Universität Witten/Herdecke. Rechtsfolgen unwirksamer Vertragsklauseln, 3. Türkisch Deutsches Symposion zum Arbeitsrecht, 21. September 2012, Eskişehir. Interim Management bei Familienunternehmen im Nachfolgeprozess, 9. Bayreuther Forum für Wirtschafts und Medienrecht, 24./25. Mai 2012, Bayreuth. Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion Paradigmenwechsel im Arbeitsrecht? ; 11. Colloquium des Wissenschaftlichen Nachwuchses zum Arbeits und Sozialrecht, Fachtagung der Hans Böckler Stiftung, 12./13. Februar 2009, Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Seite 16

17 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Sonstige Vorträge, Podiumsdiskussionen und Workshops Podiumsdiskussion, Wie sehen die Aufgaben der Sozialpartner in der digitalen Arbeitswelt aus?, Tarifforum 2016, Carl Friedrich von Weizäcker Stiftung, Bereich Zukunft der Arbeit, am 30. Juni/1. Juli 2016, Berlin. Workshop Interne Vertriebsvorgaben in der Anlageberatung, Netzwerk der Betriebsräte in Genossenschaftsbanken, 18./19. April 2016, Dortmund. Workshop Die SE als Rechtsform für Familienunternehmen, in Kooperation mit Dr. Arnd. Becker und Paul Schreiner, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, 18. Kongress für Familienunternehmen, Universität Witten/Herdecke, 12./13. Februar 2016, Witten. Workshop Compliance für Familienunternehmen. Unsinnige Kosten oder notwendiger Schutz vor der Staatsanwaltschaft?, in Kooperation mit Rechtsanwalt Hans Peter Huber und Thomas Schwarz, Oberstaatsanwalt, Leiter der wirtschaftsstrafrechtlichen Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, 18. Kongress für Familienunternehmen, Universität Witten/Herdecke, 12./13. Februar 2016, Witten. Vortrag und drei Workshops Family Business Governance als Lösung! Aber für welches Problem?, 22. Institutsträgersitzung des Wittener Instituts für Familienunternehmen, 24./25. September 2015, Haren/Ems. Vortrag Erfolgsfaktor Interim Management bei Familienunternehmen Fachtagung Familienunternehmen, Unternehmenserfolg und Familienfrieden langfristig sichern, in Kooperation mit CBH Rechtsanwälte, 16. April 2015, Köln. Workshop Nachfolgeregelungen und Interim Management Eine glückliche Ergänzung, 17. Kongress für Familienunternehmen, Universität Witten/Herdecke, 13./14. Februar 2015, Witten. Workshop Motivation bei der Nachfolge, zusammen mit Prof. Dr. Marcel Hülsbeck, 21. WIFU Institutsträgersitzung, 12. Februar 2015, Dortmund. Workshop, Die (Unternehmer)Kleinfamilie im Umbruch, 20. WIFU Institutsträgersitzung, 25./26. September 2014, Breuninger Stiftung, Berlin/Paretz. Workshop Legal Exchange ; 10. Jahresforum Arbeitskreis Interim Management Provider (AIMP), 25./26. April 2014, Burg Schwarzenstein. Workshop Vertragsgestaltung und Scheinselbständigkeit ; 8. International Interim Management Meeting, 18./19. Oktober 2012, Berlin, veranstaltet von der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.v. Podiumsdiskussion Neue Flexibilitätsanforderungen an die Unternehmensorganisation ; 7. International Interim Management Meeting & Networking Tagung, 25./26. November 2011, Wiesbaden, veranstaltet von der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.v. und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft für Arbeit und Beschäftigung. Seite 17

18 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Organisierte Tagungen Trägersitzungen WIFU (Wittener Institut für Familienunternehmen) Herbst 2014 bis Frühjahr 2016 (Mitorganisation) Fachtagung Familienunternehmen, Unternehmenserfolg und Familienfrieden langfristig sichern, in Kooperation mit CBH Rechtsanwälte und Teilnahme des Justizministers NRW, Herrn Thomas Kutschaty, 16. April 2015, Köln, ca. 70 Teilnehmer, vollständig drittmittelfinanziert (ca ). 2. Assistententagung im Arbeitsrecht am 27./28. Juli 2012 an der Johannes Gutenberg Universität Mainz, gemeinsam mit Dr. Katharina Dahm ( mainz.de/kaiser/269.php); vollständig drittmittelfinanziert ( ) über folgende eingeworbene Sponsoren: C.H. Beck Verlag, Robert Bosch GmbH, Rechtsanwaltskanzlei Greenfort, Nomos Verlagsgesellschaft, Gesellschaft für Arbeitsrecht in der Unternehmung. o Tagungsbericht Dirk Selzer, RdA 2013, Heft 2, S o Tagungsbericht Alexander Stöhr, Rechtswissenschaft 2012, Heft 3, S Engagement in der universitären Selbstverwaltung Vorsitzende einer Berufungskommission, Universität Witten/Herdecke. August 2015 Mitglied der Bibliothekskommission Handapparat, Universität Witten/Herdecke. Herbst 2014 bis März 2016 Mitglied der Fakultätskommission Entwicklung eines nichtkonsekutiven Management Master, Universität Witten/Herdecke. Januar 2015 bis März 2016 Mitglied der Senatskommission Tenure Track, Universität Witten/Herdecke. Oktober 2011 bis Oktober 2013 stellvertretende Vorsitzende des Konvents der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Universität Bayreuth. Oktober 2011 bis Oktober 2013 Vertreterin der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter im Senat der Universität Bayreuth. Oktober 2010 bis April 2012 Beauftragte der Universität Bayreuth für die Belange behinderter Studierender Mitglied der Berufungskommission für die Nachfolge des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte (Prof. Dr. Diethelm Klippel) Mitglied der Berufungskommission für die Stiftungsprofessur Verbraucherrecht. Seite 18

19 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Außeruniversitäre Berufserfahrung Oktober 2009 bis Februar 2013 Rechtsberatung der Studierenden der Hochschulen Bayreuth, Hof und Coburg im Auftrag des Studentenwerkes Oberfranken im Umfang von 3 Stunden wöchentlich. Gutachtenstätigkeiten im Bürgerlichen Recht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht Mitgliedschaften Zivilrechtslehrervereinigung e.v. Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer. Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.v. Arbeitskreis für Insolvenzwesen e.v. Köln. Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens und Gesellschaftsrecht (VGR). Deutscher Juristentags e.v. Forschungsstelle für Familienunternehmen der Universität Bayreuth. RWalumni Recht und Wirtschaft in Bayreuth e.v. Preise, Förderungen und Stipendien Preis für gute Lehre der Fachschaft der Rechts und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth (Oktober 2014). Förderung der Drucklegung der Habilitationsschrift durch einen Druckkostenzuschuss der VG Wort (Juli 2014). Auszeichnung der Dissertation mit dem Preis der Stadt Bayreuth (November 2010). Preis des Universitätsvereins für das Erste Juristische Staatsexamen des Jahrgangs Januar 2003 der Universität Bayreuth Stipendiatin der e fellows.net GmbH & Co. KG (Initiative von McKinsey, Deutsche Telekom, Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck). Eingeworbene Drittmittel für die Ausrichtung der Assistententagung im Arbeitsrecht in Mainz, Juli Ca für die Ausrichtung der Fachtagung Familienunternehmen, in Kooperation mit CBH Rechtsanwälte, 16. April 2015, Köln. Seite 19

20 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT für zwei Promotionsstipendien im Bereich Recht der Familienunternehmen in Höhe von jeweils mit einer Laufzeit von 36 Monaten; Drittmittelgeber WIFU Stiftung. Betreute Doktorarbeiten (laufend) Die SE & Co. KGaA als Rechtsform für Familienunternehmen, Tobias Begemann. Gesellschaftsrechtliche Ansätze zur Auflösung von Pattsituationen in der Gesellschafterversammlung, Sönke Bock. Außergerichtliche Streitbeilegung in Familienunternehmen Analyse der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung einer Konfliktmanagementordnung, Thomas Schmeing. Family Compliance Maßnahmen zur Absicherung der Regelbefolgung von Familienchartas, Henry Neumueller. Die Ergänzungspflegschaft bei minderjährigen Gesellschaftern in Familienunternehmen, Skrollan Häsemeyer. Publikationen Monographien Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, erschienen bei Mohr Siebeck in der Reihe Studien zum Privatrecht, Tübingen 2010; zugl. Dissertation Universität Bayreuth WS 2009/2010. o Ausgezeichnet mit dem Preis der Stadt Bayreuth am 25. November o Rezension: H. Schmidt, ZHR 2011, Heft 4, S. 584 ff. Interim Management, erschienen bei Mohr Siebeck in der Reihe Jus Privatum, Band 190, Tübingen 2015; zugl. Habilitationsschrift Universität Bayreuth WS 2013/2014. o Drucklegung gefördert durch die VG Wort. o Rezensionen: Möhlenkamp, GmbHR 2015, R 129 f.; Theisen, Der Aufsichtsrat 2015, 95. Aufsätze Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr Verbesserung der Rechtslage durch die Buttonlösung des 312 e II BGB RefE?, Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 2011, Heft 2, S (zusammen mit Alexander Kredig). Die Unzumutbarkeitsschwelle als neue Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung im Arbeitsrecht Zur Abkehr des BAG von der grundsätzlichen Zulässigkeit richterlicher Vertragsergänzung, Recht der Arbeit (RdA) 2011, Heft 3, S Seite 20

21 Prof. Dr. Katharina Uffmann RUBLAW-AKTIV: UNTERNEHMENSRECHT Richtungswechsel des BGH bei der ergänzenden Vertragsauslegung dargestellt am Beispiel der Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2011, Heft 19, S Effektive Gewerkschaftswerbung als Aufgabe richterlicher Rechtsfortbildung?, Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen (SAE) 2011, Heft 3, S Vertragstypenzuordnung zwischen Rechtsformzwang und Privatautonomie im Bereich der Neuen Selbständigkeit dargestellt am Beispiel der Honorarärzte, Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA) 2012, Heft 1, S Der Richter als pensionsloser Tagelöhner freie Hand der Mitgliedstaaten bei der Definition des Arbeitnehmerbegriffs im Sekundärrecht?, Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht (EuZA) 2012, Heft 4, S Vertragsgerechtigkeit als Leitbild der Inhaltskontrolle Der BGH und die ergänzende Vertragsauslegung, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2012, Heft 31, S Altersdiskriminierung bei der Sozialauswahl eine Gratwanderung auf unionsrechtlich schwankendem Boden, Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen (SAE) 2013, Heft 1, S Interim Management in Zeiten nachhaltiger Unternehmensführung? Blick auf ein relativ unbekanntes Phänomen am Beispiel des Nachfolgeprozesses von Familienunternehmen, Zeitschrift für Unternehmens und Gesellschaftsrecht (ZGR) 2013, Heft 2, S Der Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und Investmentformen außerhalb desselben Erste Überlegungen, auch zum Auslegungsschreiben der BaFin vom , Zeitschrift für Wirtschafts und Bankrecht (WM) 2013, S (zusammen mit Prof. Dr. Karl Georg Loritz). Überwachung der Geschäftsführung durch einen schuldrechtlichen GmbH Beirat?, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) 2015, Heft 5, S Fehlanreize in der Anlageberatung durch interne Vertriebsvorgaben, JuristenZeitung (JZ), 2015, Heft 6, S Informationspflichten und ergänzende Vertragsauslegung bei Preisanpassung in Energielieferverträgen, Neue Juristischen Wochenschrift (NJW), 2015, Heft 17, S Familienorientierte Beschäftigungsstrukturen in einer sich wandelnden Arbeitswelt Bestandsaufnahme, ausgewählte Problemlagen und Ausblick, Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA) 2015, S Family Business Governance Rule Making in the Shadow of Law and Love, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), 2015, S Interim Management in der Unternehmenskrise, gemeinsam mit RA Detlef Specovius, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), 2015, S Beschäftigte versus Selbständige Bindung staatlicher Schutzmechanismen an den Beschäftigtenbegriff Deutsches Arbeitsrecht, NZA Sonderbeilage 2016, erscheint demnächst. Seite 21

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