Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Folgeantrag zu demjenigen, den wir im vergangenen Jahr für das Projekt E-Learning im
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- Detlef Acker
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5 Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Düsseldorf Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung Prof. Dr. Andreas Feuerborn Telefon 0211 / Telefax 0211 / Arbeitsrecht@uni-duesseldorf.de Projektbeschreibung des Projekts E-Learning im Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen Interaktive Lehr- und Lernmaterialien zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht und in der interdisziplinären Vorlesung Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Folgeantrag zu demjenigen, den wir im vergangenen Jahr für das Projekt E-Learning im Düsseldorf, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Universitätsstraße Düsseldorf Gebäude Ebene 02 Raum 46 dozenten/feuerborn Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen Interaktive Lehr- und Lernmaterialien zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht gestellt haben. Der letztjährige Antrag wurde von der Kommission für Lehre und Studienqualität sehr positiv bewertet und vom Rektorat bewilligt, im Hinblick auf die damals zur Verfügung stehenden Mittel allerdings nur für die ersten zwei der vier beantragten Semester. Da die bisher entwickelten interaktiven Lehr- und Lernmaterialien bei den Studierenden sehr positive Resonanz gefunden haben, beantragen wir nun die Förderung für die weiteren zwei Semester, um die der letztjährige Antrag gekürzt werden musste, damit wir den Studierenden die in den Anträgen näher beschriebenen interaktiven Lehr- und Lernmaterialien auch für die noch fehlenden Veranstaltungen zur Verfügung stellen können. Außerdem wird der Antrag um die Entwicklung derartiger Lehrmaterialien für die interdisziplinäre Lehrveranstaltung Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler erweitert. Dabei handelt es sich um eine juristische Lehrveranstaltung für die Studierenden der Wirtschaftswissenschaften, die ihnen die Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht vermittelt.
6 1. Ziele des Projekts Die Auseinandersetzung der Studierenden mit den Anforderungen der späteren juristischen Praxis und Berufswelt sowie ihre Vorbereitung auf diese spezifischen Anforderungen erfolgen idealerweise bereits in der Endphase des Studiums und damit in der Phase einer fachspezifischen Ausbildung. Das belegen sowohl die Erfahrungen der Absolventen/innen eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums als auch die ständige Kommunikation mit der juristischen Praxis deutlich. Diesem Ziel einer frühzeitigen Orientierung auch an den praktischen Bedürfnissen, denen gerade im Arbeitsrecht besondere Bedeutung zukommt, dient das vorliegende Projekt. Es soll die Studierenden des Schwerpunktbereiches Arbeit und Unternehmen fundiert auf den universitären und staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung sowie auf den sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) vorbereiten. Darüber hinaus dient das Projekt allgemein dem Erwerb der Fachqualifikationen, die erforderlich sind im Hinblick auf die spätere arbeitsrechtlich geprägte Berufswelt in der Rechtsoder Personalabteilung von Unternehmen, bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, als Richter/in in der Arbeitsgerichtsbarkeit oder als spätere/r Fachanwalt/anwältin für Arbeitsrecht. Ein ähnliches Ziel verfolgt das Projekt im Hinblick auf die teilnehmenden Studierenden der Betriebswirtschaftslehre. Sie sollen im Rahmen der interdisziplinären Veranstaltung Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler einerseits die grundlegende juristische Arbeitstechnik, andererseits die für die in der Praxis tätigen Wirtschaftswissenschaftler notwendigen Grundkenntnisse des Bürgerlichen Rechts erlernen. Damit soll potentiellen Führungskräften schon frühzeitig das erforderliche juristische Grundverständnis im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Entscheidungen vermittelt werden. 2. Adressierte Zielgruppen Das Projekt richtet sich insbesondere an die ca. 20 Studierenden des Schwerpunktbereiches Arbeit und Unternehmen, die sich in der Endphase ihres rechtswissenschaftlichen Studiums und damit in der fachspezifischen Ausbildung befinden. Hinsichtlich der Studierenden der Wirtschaftswissen- Seite 2 von 5
7 schaften erfolgt die Vermittlung der juristischen Grundlagen bereits im Rahmen des Bachelor-Studiums im vierten Fachsemester. 3. Methodisches Vorgehen / Materialeinsatz Im Rahmen des Projekts sollen die Vorlesungs- und Vorlesungsbegleitmaterialien, welche die Grundlage des in jeder Lehrveranstaltung zu erörternden und zu erarbeitenden Stoffes bilden, visuell in Form von interaktiven Präsentationen aufbereitet werden. Nachdem diese visuelle Aufarbeitung für die Schwerpunktbereichsveranstaltungen Fallstudien zum Individualarbeitsrecht, Kolloquium zum Arbeitsrecht, und Betriebsverfassungsrecht bereits durch die erstmalige Projektbewilligung realisiert werden konnte, soll das jetzt ebenso in den Veranstaltungen Deutsches und Internationales Arbeitsrecht, Vertiefung im Individualarbeitsrecht und Tarifvertragsrecht des Schwerpunktbereiches sowie in der interdisziplinären Veranstaltung Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler umgesetzt werden. Auf diese Weise soll die gemeinsame Erarbeitung des Lehrstoffes im Rahmen einer Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden gefördert und erleichtert werden. Im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung werden den Studierenden die ausführlichen Vorlesungsmaterialien über das Dozierendenportal bzw. über die elearning-plattform ILIAS zum Download zur Verfügung gestellt. Diese Art der Interaktion ist bereits bei den bisher realisierten Projekten auf sehr positive Resonanz bei den Studierenden gestoßen und soll daher auch für die übrigen Veranstaltungen eingeführt werden. Nachdem sowohl für die Veranstaltungen Vorlesung im Arbeitsrecht und Examensrepetitorium Arbeitsrecht als auch für die Schwerpunktbereichsveranstaltungen Betriebsverfassungsrecht und Fallstudien im Individualarbeitsrecht bereits ein mit Hilfe der elearning-plattform ILIAS erstellter, veranstaltungsbezogener Materialpool eingerichtet werden konnte, soll das nun auch für weitere Veranstaltungen umgesetzt werden. Insbesondere soll für die Vorlesungen Individualarbeitsrechtliche Vertiefung und Tarifvertragsrecht sowie für die interdisziplinäre Vorlesung Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler ein strukturierter Pool erstellt werden, der die im Rahmen des jeweiligen Kurses verwendeten Materialien sowie weiterführende themenund problemorientierte Literatur und Rechtsprechung zum direkten Down- Seite 3 von 5
8 load enthält. Zudem werden Übungseinheiten und Lebenssachverhalte (Fälle) zur selbständigen Falllösung durch die Studierenden erarbeitet, eingerichtet und angeboten, in deren Rahmen die Studierenden eine problembewusste und zugleich zielführende juristische Arbeitsweise einüben können. Ferner wird für die Studierenden zum Ende eines jeden Kurses ein Online-Selbsttest freigeschaltet, welcher den maßgeblich behandelten Stoff in Form von sog. Multiple-Choice-Fragen wiederholt. 4. Darstellung des Mehrwerts Das Projekt stärkt in erster Linie die Veranstaltungen der fachspezifischen Ausbildung innerhalb der Endphase des Studiums und erleichtert den Studierenden die Erarbeitung und das Verständnis von komplexen Zusammenhängen. Damit fördert das Projekt die spezifische Ausbildung von arbeitsrechtlich interessierten Studierenden und schafft beste Voraussetzungen im Hinblick die universitären Abschlussprüfungen, die zum großen Teil auf die fachspezifische Ausbildung Bezug nehmen. Insoweit steht das Projekt idealerweise im Einklang mit der vorwiegend wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung der Juristischen Fakultät. Darüber hinaus rundet die Entwicklung der interaktiven Lehr- und Lernmaterialien für die interdisziplinäre Lehrveranstaltung bei den Wirtschaftswissenschaftlern das Angebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ab. 5. Konzept der Nachhaltigkeit Zum Ende des Förderzeitraums von zwei Semestern ist die aufwendige Recherche-, Erstellungs-, und Einrichtungsphase der jeweiligen Materialienpools sowie der interaktiven Veranstaltungsgestaltung der einzelnen Module abgeschlossen. Die zur Nachhaltigkeit des Projekts erforderliche Pflege und Aktualisierung der einzelnen Materialienpools sowie die etwaige Anpassung der Veranstaltungsmaterialien kann durch im Rahmen der Professur eingesetzte Hilfskräfte durchgeführt werden. Auf diese Weise wird ein langfristiger und nachhaltiger Nutzen des Projekts im Hinblick auf eine qualitativ hochwertige fachspezifische Ausbildung arbeitsrechtlich interessierter Studierenden gewährleistet. Seite 4 von 5
9 6. Mitteleinsatz Für die fachliche und inhaltliche Ausarbeitung der Lern- bzw. Übungseinheiten, die Erstellung von Vorlesungs- und Vorlesungsbegleitmaterialien sowie für die Recherche und ständige Aktualisierung themen- und problemorientierter Literatur bzw. höchstrichterlicher Rechtsprechung in Fachzeitschriften wird eine wissenschaftliche Hilfskraft im Umfang von 17 Wochenstunden eingesetzt. Für die technische und redaktionelle Erfassung und Gestaltung der erarbeiteten Lehr- und Lernmaterialien, die Aufbereitung und Zurverfügungstellung der themen- und problembezogenen Fachzeitschriftenliteratur sowie für die pflegende Aktualisierung des Datenbestands wird eine studentische Hilfskraft im Umfang von 15 Wochenstunden eingesetzt. Seite 5 von 5
10 Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Düsseldorf Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung Prof. Dr. Andreas Feuerborn Telefon 0211 / Telefax 0211 / Arbeitsrecht@uni-duesseldorf.de Düsseldorf, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Universitätsstraße Düsseldorf Gebäude Ebene 02 Raum 46 dozenten/feuerborn Finanzierungsplan des Projekts E-Learning im Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen Interaktive Lehr- und Lernmaterialien zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht und in der interdisziplinären Vorlesung Bürgerliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler Für die fachliche und inhaltliche Ausarbeitung der Lern- und Übungseinheiten, die Erstellung von Vorlesungs- und Vorlesungsbegleitmaterialien sowie für die Recherche und ständige Aktualisierung themen- und problemorientierter höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur in Fachzeitschriften wird eine wissenschaftliche Hilfskraft im Umfang von 17 Wochenstunden (13,55 EUR/Stunde) eingesetzt, für deren Finanzierung ein Betrag in Höhe von ,04 EUR aufgewendet werden muss. Für die technische und redaktionelle Erfassung und Gestaltung der erarbeiteten Lehr- und Lernmaterialien, die Aufbereitung und Zurverfügungstellung der themen- und problembezogenen Fachzeitschriftenliteratur sowie für die pflegende Aktualisierung des Datenbestands wird eine studentische Hilfskraft im Umfang von 15 Wochenstunden (8,56 EUR/ Stunde) eingesetzt, für deren Finanzierung ein Betrag in Höhe von 7.365,99 EUR aufgewendet werden muss. Insgesamt ist für die Durchführung des Projektes eine Antragssumme in Höhe von ,03 EUR erforderlich.
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