T OURISMUS FREIZEIT. Exklusive Informationen für Mitglieder der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Wien
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- Eike Braun
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1 Weiter kommt, wer gut informiert ist. AUSGABE: 01/ / Weiter kommen. T OURISMUS FREIZEIT Exklusive Informationen für Mitglieder der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Wien ERP-Kleinkredit Seite 2 Steuerreform 09/10 Seite 2 OFFEN gesagt Seite 3 Leihpersonal Seite 4 Gästeblatt Seite 4 Arbeitsmarktöffnung Seite 5 Aus den Fachgruppen Seite 5 Rückblick/Vorschau Seite 6 Wir gratulieren Seite 6 NEUE ERP-KLEINKREDITE nun auch für Tourismus- und Freizeitbetriebe - Anträge ab 1. März zu stellen KommR Ing. Josef Bitzinger, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien, hat schon in der Vergangenheit immer wieder einen leichteren Zugang zu den Förderungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gefordert. Geförderte Kredite waren bisher für Wiener Tourismus- und Freizeitbetriebe allerdings nur schwer zu erlangen. In der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation benötigt die Tourismus- und Freizeitwirtschaft besondere Unterstützung. Nun wurde vom Wirtschaftsminister gemeinsam mit der Wirtschaftskammer ein Paket zur Förderung von Investitionen und mit zusätzlichen Mitteln für die Tourismuswerbung geschnürt. Konjunkturpaket Tourismus 250 Mio. zusätzlicher Haftungsrahmen für die ÖHT (Verdopplung auf 500 Mio.) Aufstockung ERP-Kreditmittel um 18,75 % auf 38 Mio. Haftungsobergrenze pro Förderfall von 2 Mio. auf 4 Mio. verdoppelt Mikrokredite nach Muster der aws auch für Tourismus- und Freizeitbetriebe Sonderbudget (Werbemaßnahmen): 3 Mio. BMwA 1,5 Mio. WienTourismus 1 Mio. WKÖ Konjukturpaket Im Rahmen des Konjunkturpaketes Tourismus (siehe nebenstehende Information) wurde nun auch Tourismus- und Freizeitbetrieben der Zugang zu ERP-Kleinkrediten ermöglicht. Bis zur Änderung der Haftungsrichtlinien ist vorerst für die Kreditvergabe jedoch noch eine Bankhaftung der Hausbank (Bürge- Zahlerhaftung) nötig. Weiters wird die Bundeshaftung für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) auf 500 Mio. verdoppelt. Auch die für den Tourismus verfügbaren Kreditmittel wurden im Rahmen des ERP-Fonds bereits im Dezember von 32 auf 38 Mio. erhöht. Zusätzlich soll die Tourismusförderung in den nächsten beiden Jahren um weitere 20 Prozent aufgestockt werden. Anträge für den ERP-Kleinkredit Anträge sind bei der ÖHT erhältlich ( und sind in Abstimmung mit der haftenden Hausbank ab auch dort einzubringen. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die ÖHT als Treuhandbank des ERP- Fonds. Nähere Informationen: Österr. Hotel- und Tourismusbank Prok. Mag. Gerhard Schiefer, T 01/ Weitere Information siehe Seite 2. info Nummer 22/2009 exclusiv
2 So funktioniert der ERP-Kleinkredit Die wichtigstens Details auf einen Blick 2 Ziel des neuen ERP-Kleinkredits ist es, jungen oder kleinen Unternehmen rasch Liquidität zur Verfügung zu stellen. Wer kann einreichen? Wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche, kleine Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Wo wird eingereicht? Die Anträge sind bei Ihrer Hausbank einzureichen. Anträge erhalten Sie bei der ÖHT. (Kontaktdaten siehe Seite 1) Förderart Die Förderung besteht in einem zinsenbegünstigten Kleinkredit. Kreditbetrag: bis max (d.h. für Kleininvestitionen); Laufzeit: 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei; Zinsen: 2,5 % p.a. (fix); Kosten: 0,9 % des Kreditbetrages, einmalig Besicherung: Bankhaftung; Einreichung: über die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) Steuerreform 2009/2010 Was wird neu? Förderbare Projekte Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen und damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen, Aufbau neuer oder substanzielle Erweiterungen bestehender Dienstleistungen oder Geschäftsfelder. Die Summe der förderbaren Projektkosten muss zwischen mindestens und höchstens liegen. Förderungsfähig sind nur Projekte, für die vor Beginn des Vorhabens oder der Tätigkeit ein Förderungsbzw. ERP-Kredit-Antrag gestellt wird, andernfalls fällt man um die Förderung um. Förderbare Kosten Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen, sowie Betriebsmittel (projektbezogen), wobei die geförderten Investitionsgüter neu oder gebraucht sein können. Nicht förderungsfähige Kosten sind jedoch solche, die nicht in einem Zusammenhang mit einem unternehmerischen Vorhaben stehen und solche, die vor Antragstellung angefallen sind. Weiters sind der Erwerb von Beförderungsmitteln (ausgenommen innerbetriebliche Transportmittel), laufende Personalkosten und letztlich die Tilgung von Altverbindlichkeiten von der Förderung ausgeschlossen. Beispiele für einen ERP-Mikrokredit Einziehen einer Zwischenwand zur Trennung der Raucher-/ Nichtraucherbereiche Einbau von Entlüftungsanlagen Reparaturen, die zu einer grundsätzlichen Verbesserung des Angebotes führen Neueinbau oder Austausch alter Bäder gegen neue (Qualitätssteigerung) bauliche Maßnahmen, Neugestaltung oder Zusammenlegung von Zimmern. Achtung: nicht gefördert werden bloße kleine Reparaturen oder das Neu-Ausmalen der Zimmer. Weitere Förderungen Für gastronomische Betriebe sind weiters Investitionsförderungen im Rahmen der Nahversorgungsaktion des WWFF interessant (nähere Informationen siehe unter gv.at bzw. wko.at/wien/gastronomie - Förderungen ). Die mit rückwirkend in Kraft tretende Steuerreform weist folgende Eckpunkte auf: einerseits die Entlastung aller Personen, die Lohn- und Einkommensteuer bezahlen, insbesondere des Mittelstandes, und andererseits eine umfassende Entlastung für Familien mit Kindern. Obwohl die Steuerreform 2009 bereits mit in Kraft treten soll, müssen sich die Österreicher/innen noch bis Ostern gedulden, da die Reform erst im März vom Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden soll. Folgende Maßnahmen sind geplant: Entlastungen bei der Lohnund Einkommensteuer Eine Entlastung wird durch folgenden neuen Lohn- bzw. Einkommensteuertarif erreicht werden: steuerpflichtige Einkommen bis pro Jahr sollen steuerfrei sein (bisher ) Einkommen zwischen und sollen mit 36,5 % besteuert werden (bisher 38,33 % ab ) Einkommen zwischen und sollen mit 43,143 % besteuert werden (bisher 43,6 % zwischen und ) Einkommen über (bisher ) werden mit 50 % besteuert werden. Seite 3 >>
3 OFFEN gesagt KommR Ing. Josef Bitzinger, Spartenobmann 3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, was wird das Jahr 2009 bringen? Wie wird sich die gegenwärtige weltweite Finanzkrise auf die Wiener Tourismus- und Freizeitwirtschaft auswirken? Diese Fragen sind selbst für ExpertInnen schwer zu beantworten. Nach einer Prognose des WIFO sind ab März 2009 Rückgänge im Städtetourismus sowie bei Fernreisedestinationen zu erwarten. Wien könnte aber vor allem bei heimischen und deutschen Touristen punkten und in einem schrumpfenden Gesamtmarkt Anteile gewinnen. Im Bereich des Kongress-Tourismus wird Wien an das Jahr 2007 anknüpfen und steuert auf ein Rekordjahr zu. Nichtsdestotrotz wurden bereits zahlreiche Konjunkturbelebungsmaßnahmen entwickelt, wie z.b. das Konjunkturpaket Tourismus, welches unter anderem einen leichteren Zugang zu Förderungen bringen soll, das Konjunkturimpuls-Paket der Stadt Wien bzw. des WienTourismus sowie zahlreiche Maßnahmen durch die Steuerreform 2009/2010. Tatsache ist, dass auch in diesem Jahr wieder tausende Betriebsgründer ein Signal des Optimismus setzen werden. Voraussetzung für ein erfolgreiches Bestehen in dieser schwierigen Situation wird jedenfalls für alle Tourismusbetriebe eine spürbare Entlastung durch steuerliche Maßnahmen sowie durch erleichterten Zugang zu Krediten sein. Hier ist auch eine unserer Forderungen im Zusammenhang mit der Tabakgesetznovelle zu erwähnen, nämlich dass bauliche Maßnahmen auf den Gewinnfreibetrag angerechnet werden können. Diese Forderung wird nun im Rahmen des Steuerreformgesetzes umgesetzt und stellt vor allem für die Gastronomie eine wichtige Unterstützungsmaßnahme dar. Ein weiteres Problem vieler Betriebe besteht nach wie vor darin, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Die Aufnahme der Köche in das Fachkräftekontingent war sicher der Schritt in die richtige Richtung. Jetzt ist es Aufgabe der Bundesregierung, rasch weitere geeignete Instrumente und Lösungen anzubieten! Steuerreform 2009/2010 Was wird neu? Freibetrag für investierte Gewinne Ab 2010 wird der Freibetrag für investierte Gewinne von derzeit 10 % auf 13 % angehoben und auf alle betrieblichen Einkünfte und Gewinnermittlungsarten sowie auf Gebäudeinvestitionen (siehe Infokasten) ausgedehnt. Wichtig für KMUs: für Gewinne bis gibt es den Freibetrag auch ohne Investitionen, das bedeutet bei einem Gewinn von eine Entlastung von 2.344, bei von Im Gegensatz entfällt die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne. Entlastung für Familien mit Kindern Einführung eines Kinderfreibetrages von 220 pro Kind Erhöhung der Kinderabsetzbeträ- ge von 610 auf 700 Kinderbetreuungskosten (z.b. Kindergärten) werden bis zum 10. Lebensjahr bis zu pro Jahr und Kind absetzbar Der Arbeitgeber kann für die Be- treuung der Kinder seiner Dienstnehmer bis zum 10. Lebensjahr steuerfrei 500 pro Jahr bezahlen. Weitere Neuerungen Im Sinne der Konjunkturbelebung soll für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter bereits im Jahr 2009 und 2010 eine 25%ige degressive Abschreibung erlaubt sein Der Ausbau und die Vereinfachung der steuerlichen Forschungsförderung sowie steuerliche Begünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen sind ebenfalls im Gespräch - weiters die Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke im In- und Ausland sowie Entwicklungshilfeprojekte. Wichtig ist, dass es keine neuen Steuern geben wird und alte, wie beispielsweise die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Vermögensteuer nicht wieder eingeführt werden. Von uns gefordert - für Sie erreicht! Laut Beschluss des Ministerrates sollen auf den bis 2010 geltenden investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von 13 % auch Gebäude- bzw. Mieterinvestitionen angerechnet werden (Baubeginn nach dem ). Unsere Forderung in der Begutachtung wurde somit erfüllt und bringt vor allem auch eine wichtige Entlastung für Gastronomiebetriebe, die aufgrund des Tabakgesetzes Umbauten durchzuführen haben.
4 Ausländerbeschäftigung Vorsicht bei Leihpersonal 4 Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist nicht nur die Tätigkeit in einem Arbeitsoder Ausbildungsverhältnis, sondern auch die Tätigkeit im Rahmen einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung oder einer Arbeitskräfteüberlassung. Unter arbeitnehmerähnliche Beschäftigung fällt damit auch die Beschäftigung von freien Dienstnehmern oder Auftragnehmern im Rahmen eines Werkvertrags. Vorsicht! Auf Auftragnehmer ( Leihpersonal ) ist trotz ihrer formellen Selbständigkeit das Ausländerbeschäftigungsgesetz anzuwenden, wenn in Wirklichkeit eine persönlich abhängige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies gilt auch dann, wenn ein Gewerbeschein vorliegt. Beschäftigung von Leihpersonal Das Ausländerbeschäftigungsgesetz hat einen sehr weiten Arbeitgeberbegriff. In der Arbeitskräfteüberlassung gilt nicht nur der eigentliche Arbeitgeber, sondern auch der Beschäftiger, bei dem der überlassene Mitarbeiter konkret tätig ist, als Arbeitgeber. Der Arbeitskräfteüberlasser ist grundsätzlich verpflichtet, für die Beschäftigungsbewilligung eines ausländischen Mitarbeiters zu sorgen. Tut er dies nicht, haftet aber auch der Beschäftiger. Elektronisches Gästeblatt für die Wiener Hotellerie Vorsicht! In der Praxis wird wegen unerlaubter Beschäftigung der Beschäftiger bestraft, da der Ausländer von den Kontrollorganen konkret bei diesem und nicht beim Arbeitskräfteüberlasser angetroffen wird. Zulässigkeit der Beschäftigung Die Beschäftigung von Ausländern in Österreich ist nur zulässig, wenn diese vom Ausländerbeschäftigungsgesetz generell ausgenommen sind oder eine behördliche Zustimmung zu ihrer Beschäftigung vorliegt. Für die behördliche Genehmigung einer Ausländerbeschäftigung ist die jeweilige regionale Geschäftsstelle des AMS zuständig. Bereits vor Beginn der Beschäftigung des Ausländers muss eine Bewilligung erteilt sein. Ausgenommen von den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sind grundsätzlich alle EWR- (und damit auch EU-)Staatsbürger, weiters drittstaatsangehörige Ehegatten und Kinder eines österreichischen Staatsbürgers oder eines anderen EWR-Bürgers. Vorsicht! Auf Grund von Übergangsbestimmungen in den Beitrittsverträgen mit den neuen Mitgliedsländern benötigen EU-Staatsangehörige der neuen Beitrittsländer, mit Ausnahme von Malta und Zypern, nach wie vor Beschäftigungsbewilligungen. Kontrolle und Sanktionen Die unzulässige Beschäftigung von Ausländern in Österreich wird von der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung), einer Abteilung der Finanzbehörde, streng kontrolliert und ist mit hoher Geldstrafe bedroht. Die KIAB überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sowie die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich. Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sind hohe Geldstrafen vorgesehen. Bei wiederholter unerlaubter Beschäftigung von Ausländern kann sogar die Entziehung der Gewerbeberechtigung die Folge sein. Weitere Informationen: ServiceCenter Wien, T Mag. Sandra Arthold, T Im Frühjahr 2009 wird die Fachgruppe Hotellerie Wien mit Vertretern der MA 5 Gespräche zur Einführung des elektronischen Gästeblattes für die Wiener Hotellerie beginnen. Ziel ist es, eine Verwaltungsvereinfachung zu erreichen. Das umständliche Abstempeln der Gästeblattsammlung und das händische Ausfüllen der Gästebuchblätter sollen der Vergangenheit angehören. 20 Tipps, wie Sie online Gäste überzeugen & dabei Geld sparen - Gratis-Report für Touristiker Wie können sich Hotels, Tourismusverbände und Ausflugsziele überzeugender im Internet präsentieren, ohne dabei ihr Budget zu belasten? Die Expertin Mag. Karin Schmollgruber gibt gratis wertvolle Tipps. Mehr dazu unter Foto: Inhouse GmbH/ Lukas Ilgner
5 Öffnung des Arbeitsmarktes für Kellner/Restaurantfachleute aus den neuen EU-Mitgliedsländern 5 Meldung offener Stellen beim AMS Den Wünschen unserer Mitglieder folgend bemüht sich die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft um eine Öffnung des Arbeitsmarktes auch für Kellner/Restaurantfachleute aus den neuen EU- Mitgliedsländern, wie dies bereits bei den gelernten Köchen erreicht werden konnte. Leider wurde unserem Wunsch nach Aufnahme der Servicemitarbeiter in die Fachkräfte-Verordnung bisher nicht entsprochen. Grund dafür ist, dass beim Arbeitsmarktservice zu wenig offene Stellen für Kellner gemeldet waren. Entscheidend ist nämlich das Verhältnis zwischen offenen Stellen und Arbeitssuchenden im jeweiligen Beruf. Wir bitten Sie daher - in Ihrem eigenen Interesse - dringend, alle offenen Stellen im Service umgehend beim AMS zu melden! Wir wissen, dass viele Betriebe ihren Arbeitskräftebedarf nicht gemeldet haben, da sie Mitarbeiter auf anderen Wegen suchen! Mit der Erweiterung der Fachkräfte-Verordnung um die Restaurantfachleute könnte die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern für die Gastronomie wesentlich einfacher werden. Helfen Sie bitte mit! Foto: Inhouse GmbH der WKÖ Aus den Fachgruppen Aktuelle Informationen Bäder Kollektivvertrag jederzeit abrufbar auf unserer Website Hotellerie T 01/ W wko.at/wien/baeder Klima- und Energiefonds - Verlängerung der Einreichfrist bis T 01/ W wko.at/wien/hotel Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter Investitionsförderung der Fachgruppe - Jetzt anfordern! T 01/ W wko.at/wien/kinos Freizeitbetriebe Fremdenführerverzeichnis zu bestellen in Ihrer Fachgruppe T 01/ W Kaffeehäuser Schanigarten-Eröffnung , Nähere Infos auf unserer Website. T 01/ W wko.at/wien/kaffeehaeuser Private Krankenanstalten und Kurbetriebe Honorar-Verhandlungen mit der WGKK erfolgreich abgeschlossen. T 01/ W wko.at/wien/gesundheitsbetriebe Gastronomie Gastro-Tag am 20. April 2009 im Messezentrum Wien Kultur- und Vergnügungsbetriebe Sozialversicherung im Familienbetrieb - Neues Infoblatt anfordern! T 01/ W wko.at/wien/vergnuegungsbetriebe Reisebüros T 01/ W wko.at/wien/gastronomie Elektronische Einreisegenehmigung für die USA ab T 01/ W wko.at/wien/reisebueros Foto: Inhouse GmbH der WKÖ
6 Rückblick 2. Dezember 2008 Verleihung Goldene Ehrennadel der Sparte im Hotel Sacher 23. Jänner 2009 Zertifikatsverleihung prevent Veranstaltungen Vorschau März, April Foto: Nessler 24. März 2009 KOSTENfalle ENERGIE Einsparungspotenziale erkennen & optimal nützen! am Judenplatz 3-4 v.l.n.r. KommR Ing. J. Bitzinger, Vbgm. Mag. R. Brauner, W. J. Kraus, N. Kettner, v.l.n.r. VP KommR P. Stuller, Roland Mikula (Absolvent), SO KommR J. Bitzinger 18. April 2009 Tag des Kaffees Messe Alles für den Gast, Messe Wien 21. Jänner 2009 Neujahrsempfang der Sparte 27. Jänner 2009 Wiens 10 Millionster-Nächtigungsgast 20. April 2009 Gastro-Tag Messe Alles für den Gast, Messe Wien Foto: Nessler Foto: G. Weinkirn 20. April 2009 Ein Abend für Europa - auf dem Weg in eine gemeinsame Zukunft Wiener Stadthalle v.l.n.r. SO KommR J. Bitzinger, Schülerin, WKW-Präsidentin B. Jank, Dir. Prof. F. Zodl Wir gratulieren... Goldene Ehrennadel der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Direktor-Stv. a.d. Wolfgang J. Kraus, WienTourismus v.l.n.r.: WKW Präsidentin B. Jank, VBgm. R. Brauner, Heivi, Quirin und Alexander Hoffmann, Bgm. M. Häupl Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie unter wko.at/ wien/tourismus - Rubrik Veranstaltungen - ein Überblick. Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Judenplatz 3-4, 1010 Wien T 01/ T 01/ E tourismus@wkw.at info Nummer 22/2009 exclusiv Impressum: MEDIENINHABER UND HERAUSGEBER: Wirtschaftskammer Wien Stubenring 8-10, 1010 Wien DRUCK: Piacek GesmbH Favoritner Gewerbering 19, 1100 Wien GRAFIK: Ref. für Marketing Foto: Inhouse Gmbh; picturesborn P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien, Nr.: 02Z032241M
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