Zuchtordnung. des Berner Sennen Hunde Verein 2010 e. V. BSV 2010 e. V. Berner Sennen Hunde Verein 2010 e.v.

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1 BSV 2010 e. V. Berner Sennen Hunde Verein 2010 e.v. VR AG Düsseldorf Stand

2 Inhalt 1. Zuchtvoraussetzungen: Durchführung der Zucht: Vorschriften für die Verpaarung: Wurf / Wurfabnahme: Administratives - Ahnentafel: Allgemeines: Gebühren: Überwachung der Zuchtvorschriften / Sanktionen bei Verstoß: Veröffentlichung von Entscheidungen: Änderungen der Zuchtbestimmung: Schlussbestimmung: Seite 2 von 16

3 Gemäß 22 der Satzung beschließt der Gesamtvorstand die nachfolgende Zuchtordnung. Zuchtordnung: Der Zuchtordnung liegt der Rassestandard für Schweizer Sennenhunde (Berner Sennenhunde) der FCI, Nr. 45 zugrunde. Das Ziel ist eine kontrollierte Reinzucht des Berner Sennenhundes hinsichtlich seiner Gesundheit, seiner äußeren Erscheinung und seines Wesens. Das Ziel aller Züchter muss es sein, aus guten standardgerechten Elterntieren, möglichst eine noch bessere Nachzucht hervorzubringen. Erbliche Defekte und Krankheiten müssen erfasst und züchterisch bekämpft werden. Wenn nach dieser Zuchtordnung Veröffentlichungen erforderlich erscheinen, werden diese im, in der Satzung des BSV 2010 e. V. vorgesehenen, Mitteilungsmedium bekannt gegeben. Alle Züchter sind gehalten ein besonderes Augenmerk auf eine wohlüberlegte Zuchtauswahl unter Berücksichtigung geeigneter Erbmassenträger zu richten, materielle Überlegungen durch den Züchter dürfen nicht im Vordergrund stehen. Als Züchter im BSV 2010 e. V. gelten im Sinne der Zuchtordnung Zuchthündinnenund Deckrüdenhalter. Die Zuchtordnung ist für alle Züchter des BSV 2010 e. V. bindend. 1. Zuchtvoraussetzungen: Allgemeine Anforderungen an die Person des Züchters: 1.1. Die Beteiligung am Zuchtgeschehen des BSV 2010 e. V. steht nur anerkannten Hauptmitgliedern nach Prüfung durch die Zuchtkommission des BSV 2010 e. V. zu. Nachweise darüber sind auf Verlangen dem amtierenden Vorstand vorzulegen Der Züchter verpflichtet sich im Zuchtgeschehen im Interesse der Rasse Berner Sennenhunde zu handeln, den Zweck des BSV 2010 e. V. zu fördern, die Regelungen der Zuchtordnung einzuhalten, sowie das Tierschutzgesetz, die jeweiligen Hundeverordnungen und sonstige tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Seite 3 von 16

4 1.3. Die Zuchtstätte befindet sich dort, wo der Züchter seinen Wohnsitz hat und wird durch ein Mitglied der Zuchtkommission vor dem ersten Wurf begutachtet und genehmigt. Bei einem Wohnsitzwechsel des Hündinnenbesitzers ist eine erneute Zuchtstättenbesichtigung gegen Gebühr durch ein Mitglied der Zuchtkommission erforderlich Dem Züchter ist es erlaubt mit max. 2 verschiedenen Rassen zu züchten Bei mehr als 3 in der Zucht stehenden Tieren hat der Züchter eine Genehmigung der Veterinärbehörde einzuholen und diese auf Verlangen dem amtierenden Vorstand vorzulegen. 2. Durchführung der Zucht: 2.1. Anforderungen an den für die Zucht vorgesehenen Hund: Rüden und Hündinnen müssen auf mind. 2 Ausstellungen die Formwertnote Sehr Gut ab einem Alter von 9 Monaten erreicht haben, davon mind. 1x in der Offenen Klasse Ahnennachweis: Im BSV 2010 e. V. darf nur mit Berner Sennenhunden gezüchtet werden, welche einen Ahnennachweis in einer anerkannten Ahnentafel über mind. 5 Generationen erbringen können HD / ED / OCD Untersuchung: Das Mindestalter der Hunde für die erforderlichen Röntgenaufnahmen beträgt 15 Monate Die Aufnahmen sind mit der Chip-Nr. des Hundes zu versehen und werden zusammen mit dem Auswertungsformular an die offizielle FCI Gutachter Stelle für Schweizer Sennenhunde in Deutschland geschickt Das Auswertungsformular muss bei Anmeldung der Körung in Kopie eingereicht und am Tage der Körung gemeinsam mit dem Ahnenpass im Original vorgelegt werden Es dürfen nur 1 Mal Röntgenaufnahmen zur Begutachtung angefertigt und an den Gutachter weitergeleitet werden, der dazu beauftragte Tierarzt hat dieses zwingend in die Ahnentafel mit Datum, Unterschrift und Stempel einzutragen Soll ein Obergutachten durch einen bestellten Obergutachter angefertigt werden, ist dies schriftlich bei der BSV 2010 e. V. Zuchtkommission zu beantragen. Zusammen mit den Seite 4 von 16

5 Erstaufnahmen gehen diese dann an den bestellten Obergutachter. Aufnahmen für ein Obergutachten sind in gestreckter u. gebeugter Haltung durch eine Universitätsklinik anzufertigen ED operierte Hunde sind von der Zucht ausgeschlossen, vor der Röntgenuntersuchung ist von dem Besitzer schriftlich zu bestätigen dass der Hund bisher nicht an ED operiert wurde Zugelassen zur Zucht sind nur Hunde mit folgendem Untersuchungsergebnis: HD-A, HD-B ED - bis Grad 1 OCD ohne u. mit Befund OCD-NG. (nicht geröntgt) nur vereinsfremde Hunde. Hunde, welche keine klassifizierte ED Auswertung besitzen, werden im BSV 2010 e. V. nicht zur Zucht zugelassen Das Ergebnis des Tests auf Degenerative Myelopathien (DM- Test) muss dem Zuchtbuchamt vorliegen Folgende Paarungen sind erlaubt: HD-A x HD-A HD-A x HD-B ED-0 x ED-0 ED-0 x ED-1 OCD-Frei x OCD-Frei OCD-Frei x OCD-Befund OCD-Frei X OCD-NG. (NG = nicht geröntgt) Körung: Für alle Hunde, welche im BSV 2010 e. V. zur Zucht verwendet werden sollen, ist die Körung obligatorisch. Hunde, welche bereits im SSV e. V., DCBS e. V., u. SSF e. V. gekört wurden, können nach kostenfreier Begutachtung und Überprüfung der vorgelegten Unterlagen durch die BSV 2010 e. V. Zuchtkommission in das Zuchtbuch des BSV 2010 e. V. übernommen werden. Dies gilt gleichermaßen für anerkannte Zuchtstätten dieser Vereine. Seite 5 von 16

6 Nachkommen von nicht zur Zucht anerkannten Hunden werden im BSV 2010 e. V. nicht zur Zucht zugelassen Hunde, abstammend von Elterntieren mit HD-C, ED-2 u. 3 sowie gänzlich fehlender Auswertung, können im BSV 2010 e. V. nicht angekört werden Das Mindestalter des Hundes am Tage der Körung beträgt 18 Monate An der Körung können nur Hunde mit offenem, freiem Wesen teilnehmen, scheue, ängstliche und aggressive Hunde werden abgewiesen Die Anmeldung zur Körung erfolgt beim Zuchtbuchamt des BSV 2010 e. V., dieses sendet dann die Unterlagen für die Teilnahme an der nächsten Körung zu Die Körung des BSV 2010 e. V. kann bei nicht Bestehen max. noch 2x wiederholt werden, allerdings nicht bei durch die Zuchtkommission festgestellten zuchtausschließenden Fehlern lt. gültigem FCI Standard Nr Nach erfolgter Körung erhält der Besitzer des angekörten Hundes einen ausführlichen Körbericht und eine Körmappe. Das Ergebnis der Körung wird durch den BSV 2010 e. V. in die Ahnentafel des Hundes eingetragen Angekörte Hunde, bei denen nachträglich erhebliche Fehler oder vererbbare Krankheiten festgestellt werden, oder unter deren Nachkommen nachweisbar vermehrt Erbfehler auftreten, können durch die BSV 2010 e. V. Zuchtkommission abgekört werden Körtermine werden rechtzeitig durch die BSV 2010 e. V. Vereinsmedien bekannt gegeben, oder können bei der Geschäftsstelle / Zuchtkommission erfragt werden Mindest- und Höchstalter der Zuchttiere: Das Mindestalter für einen Zuchteinsatz beträgt bei Rüden u. Hündinnen 18 Monate Hündinnen dürfen nach Vollendung des 8. Lebensjahres grundsätzlich nicht mehr belegt werden Deckrüden unterliegen keiner Altersbeschränkung, allerdings muss die Zuchttauglichkeit entweder durch regelmäßige Nachkommen oder einem Spermatogramm welches von einem Seite 6 von 16

7 Fachtierarzt erstellt wurde ab dem vollendeten 8ten Lebensjahr nachgewiesen werden Zuchtgrundlagen Zuchtgenehmigung: Vor Belegung der ersten Zuchthündin muss eine BSV 2010 e. V. Zuchtgenehmigung vorliegen. Diese kann zunächst für einen Wurf erteilt werden. Bei der Wurfabnahme kann dann durch den Zuchtwart eine endgültige Zuchtgenehmigung erteilt werden Bevor eine Zuchtgenehmigung erteilt wird, hat der Antragsteller einen Zwingerschutzantrag zu stellen und den Fragenkatalog zur Erlangung der Zuchtgenehmigung schriftlich zu beantworten und an die Zuchtkommission zu senden. Danach erfolgt die Abnahme der Zuchtstätte vor Ort durch die Zuchtkommission Mit Berner Sennenhunden, welche nicht im BSV 2010 e. V. zur Zucht stehen, dürfen BSV 2010 e. V. Züchter und deren im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern nicht in einem anderen Verein züchten Angekörte Hunde, welche versterben, müssen unter Aufführung der Todesursache gemeldet werden. 3. Vorschriften für die Verpaarung: 3.1. Paarungsvorschriften für Rüden: Jede Verpaarung auch mit Hündinnen außerhalb des BSV 2010 e.v. - muss der BSV 2010 e. V. Zuchtkommission im Vorfeld gemeldet und durch das BSV 2010 e. V. Zuchtprogramm geprüft werden Bei drei erfolglosen Deckakten in Folge muss die Zuchttauglichkeit durch ein Spermatogramm welches durch einen Fachtierarzt erstellt wurde bestätigt werden. Diese Bestätigung ist der BSV 2010 e. V. Zuchtkommission schriftlich einzureichen Der Rüdenbesitzer hat ein Deckbuch zu führen in dem alle erfolgten Deckakte festgehalten werden müssen. In dieses ist der Zuchtkommission auf Verlangen Einsicht zu gewähren Einschränkung in Bezug auf das 3-Generationen-Modell zur Epilepsie nach Frau Dr. Kathmann Inzuchtkoeffizient über 5 Generationen < 2.0 % Zuchtbeschränkungen die bei der Körung festgelegt wurden. Seite 7 von 16

8 Ein im BSV 2010 e. V. angekörter Deckrüde kann gemäß den BSV 2010 e. V. Zuchtbestimmungen in einem anderen Verein decken, wenn der Zuchtkommission der Ahnenpass und die Röntgenauswertung in Kopie eingereicht werden. Es wird empfohlen keine Hündin durch den eigenen Rüden belegen zu lassen welche keine ED bzw. OCD Auswertung besitzt Der Rüdenhalter muss den Hündinnenbesitzern mitteilen ob in dem Zeitraum (14 Tage vor und während des Belegtermins) weitere Hündinnen zur Bedeckung anstehen Der Rüde darf pro Tag nur eine Hündin bedecken Künstliche Besamung ist nur erlaubt, wenn der Rüde seine natürliche Deckkraft in einem Natursprung bereits bewiesen hat. Eine künstliche Besamung ist auf dem Deckschein gesondert zu vermerken und von dem durchführenden Tierarzt schriftlich zu bestätigen Paarungswiederholungen sind genehmigungspflichtig Eine Deckbescheinigung ist zwingend auszustellen und von beiden Hundebesitzern zu unterschreiben Der Rüdenbesitzer hat sich davon zu überzeugen, dass der Hündinnenbesitzer eine gültige Zuchterlaubnis besitzt und einem Verein angehört Es wird empfohlen einen Deckgebührenvertrag abzuschließen Paarungsvorschriften für Hündinnen: Hündinnen dürfen pro Kalenderjahr einen Wurf haben. Der Abstand zwischen den Würfen einer Hündin muss mindestens 10 Monate betragen. Sollte in einem Ausnahmefall von einer Hündin innerhalb der gesetzten Monatsfrist 2 Würfe aufgezogen werden, so muss für den nachfolgenden ( 3. ) Wurf ein Abstand von mind. 24 Monaten eingehalten werden. Als Berechnungsgrundlage dient der Wurftag des ersten Wurfes Bei Würfen, bei denen mehr als 8 Welpen aufgezogen bzw. mindestens das Ende der vierten Lebenswoche erlebt haben ist die Hündin durch einen Abstand von 18 Monaten zwischen den Belegtagen zu entlasten Bei einer Schnittgeburt (Kaiserschnitt) ist der weitere Zuchteinsatz der Hündin vorher durch einen Tierarzt abzuklären. Bedarf es bei zwei Geburtsvorgängen eines Kaiserschnitts, erlischt die Zuchtzulassung der Hündin automatisch. Seite 8 von 16

9 Bei kleinen Würfen (1-3 Welpen) ohne Kaiserschnitt darf die Hündin bei der darauf folgenden Hitze belegt werden, allerdings wird die Hündin unabhängig von der Zahl der lebenden Welpen im Anschluss an diesen Wurf für 18 Monate gesperrt Besitzt der Züchter mehr als 2 Hündinnen, die in der Zucht stehen, dürfen weitere Hündinnen erst nach 6 Wochen belegt werden Mit Zuchthündinnen, die im BSV 2010 e. V. zur Zucht stehen, darf nicht in anderen Vereinen gezüchtet werden Eine im BSV 2010 e. V. stehende Zuchthündin kann nach schriftlicher Genehmigung durch die Zuchtkommission von einem vereinsfremden Rüden belegt werden. Der Zuchtkommission ist frühzeitig der Ahnenpass und die Röntgenauswertung in Kopie vorzulegen. Der Rüde muss eine durch einen Gutachter ausgewertete HD / ED / OCD Auswertung besitzen. Für deutsche Rüden werden nur Auswertungen durch die offiziell anerkannten Gutachter für Schweizer Sennenhunde der FCI in Deutschland anerkannt. Erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Zuchtkommission darf diese Verpaarung stattfinden. Fremdrüden, welche keine OCD-Auswertung besitzen, dürfen nur mit einer OCD frei ausgewerteten Hündin verpaart werden Künstliche Besamung ist nur erlaubt, wenn die Hündin bereits mind. einmal natürlich belegt wurde. Eine künstliche Besamung ist auf dem Deckschein gesondert zu vermerken und von dem durchführenden Tierarzt schriftlich zu bestätigen Einschränkung in Bezug auf das 3-Generationen-Modell zur Epilepsie nach Frau Dr. Kathmann Zuchtbeschränkungen die bei der Körung festgelegt wurden müssen Beachtung finden Vor jeder Belegung sollte der Züchter frühzeitig mit der BSV 2010 e. V. Zuchtkommission Rücksprache bzgl. der Rüdenauswahl halten, damit die zuchtgünstigste Verpaarung angestrebt werden kann. Eine Wurfplanung durch das elektronische Zuchtprogramm ist zwingend durchzuführen um den Inzuchtkoeffizienten (IK) festzustellen. Der IK darf einen Wert von 2,0 nicht überschreiten. Damit eine umfassende Überprüfung stattfinden kann, ist ein vollständiges erfassen aller Ahnen bis zur fünften Generation notwendig. Seite 9 von 16

10 Bei vereinsfremden Hunden sind diese Daten vom Züchter / Besitzer beizubringen. Gelingt dies nicht, kann der entsprechende Hund zur Zucht solange nicht eingesetzt werden, bis alle Daten vorhanden sind. Wurfplanungen sind für max. 3 ausgesuchte Rüden pro geplanter Paarung frühzeitig bei der Zuchtkommission zu beantragen Es ist zwingend erforderlich einen Deckschein auszufüllen und diesen von Rüden und Hündinnenbesitzer unterschrieben innerhalb 7 Tage nach dem letzten Deckakt an das BSV 2010 e.v. Zuchtbuchamt zu senden Jeder Züchter des BSV 2010 e. V. hat ein Zwingerbuch über den lückenlosen Nachweis seiner Zucht zu führen, dies kontrolliert der Zuchtwart bei jeder Wurfabnahme Paarungswiederholungen sind genehmigungspflichtig Es wird empfohlen einen Deckgebührenvertrag abzuschließen. 4. Wurf / Wurfabnahme: 4.1. Züchter des BSV 2010 e. V. müssen folgende Mindestvoraussetzungen für die artgerechte Unterbringung einer Zuchthündin und ihren Wurf schaffen: Wurfraum oder Hundehaus mit anschließendem freien Auslauf (mind. 50 qm) f. d. Welpen ab Ende der 3. Lebenswoche Die Wurfstätte muss ausreichend große Lichtquellen und Belüftungsmöglichkeiten besitzen Eine ausreichend große Wurfkiste mit Abstandsleisten muss vorhanden sein Die Hunde müssen trocken u. sauber untergebracht werden Der Auslauf muss abwechslungsreich mit Spielmöglichkeiten für die Welpen angelegt werden. Es sollten verschiedene Untergründe angeboten werden und es sollten Rückziehungspunkte geschaffen sein Es ist für eine gute Sozialisierung der Welpen zu sorgen Täglich ausreichende menschliche Betreuung ist zu gewährleisten. Seite 10 von 16

11 4.2. Sind diese Voraussetzungen von dem Züchter nicht zu erbringen, oder nur zum Teil erfüllt ist der BSV 2010 e. V. Zuchtwart berechtigt die erteilte Zuchtgenehmigung bei einer Kontrolle zurückzunehmen. Er muss den Vorstand darüber unterrichten. Der Züchter ist verpflichtet rechtzeitig vor der Belegung einer weiteren Hündin die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und den Zuchtwart zur erneuten Kontrolle zu bestellen. Die Kosten für die erneute Anreise des Zuchtwartes trägt der Züchter Die Wurfmeldung hat der Züchter innerhalb 7 Tage an das BSV 2010 e.v. Zuchtbuchamt die BSV 2010 e. V. Geschäftsstelle zu senden. Alle Welpen, auch Totgeborene, lebensuntüchtige und missgebildete sind hier aufzuführen Alle gesunden, lebenden Welpen, auch fehlgezeichnete müssen aufgezogen werden. Auch sie werden in das BSV 2010 e. V. Zuchtbuch eingetragen. Das Zuchtverbot für fehlgezeichnete Hunde wird in den Kaufvertrag, den Ahnenpass und die Abnahmepapiere inkl. Begründung eingetragen. Der Welpenpreis ist angemessen zu reduzieren und der Käufer ist zwingend über das Zuchtverbot aufzuklären Werden mehr als 8 Welpen aufgezogen, ist die Mutterhündin durch zusätzliche, zweckmäßige, gehaltvolle Beifütterung der Welpen zu entlasten. Andernfalls ist eine Ammenaufzucht zu empfehlen Ammenaufzucht darf keinesfalls als normale Aufzuchtform angesehen werden Es ist untersagt eine Amme in die Zuchtstätte zu holen. Die der Amme unterzulegenden Welpen müssen immer zur Amme gebracht und dort aufgezogen werden. Auch die Wurfabnahme findet im Beisein der Amme statt. Befindet sich die Amme im Eigentum und Besitz des Züchters, so muss eine Überprüfung zu Beginn der Ammenaufzucht durch einen BSV 2010 e. V. Zuchtwart in den Räumlichkeiten des Züchters stattfinden. Der Zuchtwart hat hierzu ein Protokoll anzufertigen. Ammenaufzucht ist nur bei Tod oder schwerer Krankheit der Mutterhündin gestattet. Soweit durch Einbeziehung einer Amme zusätzliche Kosten für den Zuchtwarteinsatz entstehen sind diese durch den Züchter zu tragen Bei der Ammenhündin muss es sich um eine etwa gleichgroße Hündin handeln. Seite 11 von 16

12 Sollte es sich bei der Amme um eine scheinträchtige Hündin handeln, so ist eine zusätzliche Überprüfung durch einen Zuchtwart und eine tierärztliche Untersuchung zwingend erforderlich Das Gewicht der Welpen ist bis zum 14. Lebenstag täglich zu ermitteln, danach bis zur Abgabe wöchentlich. Die Tabelle ist dem Zuchtwart bei der Wurfabnahme vorzulegen. Dieser nimmt bei der Abnahme die aktuelle Gewichtskontrolle vor. Das Gewicht sollte pro Lebenswoche ca. 1 kg betragen, das Mindestgewicht bei der Wurfabnahme ab der 8. Lebenswoche muss mind. 7 kg betragen Der Züchter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zuchtwart nicht vergeblich zu einer Abnahme anreist, ansonsten sind die doppelten Reisekosten von dem Züchter zu tragen Bis zur Wurfabnahme sind die Welpen regelmäßig zu entwurmen und durch einen Tierarzt zeitgemäß zu impfen und mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Des Weiteren ist von einem Tierarzt die tierärztliche Abschlussuntersuchung bei den Welpen durchzuführen. Eine Kopie dieser Bescheinigung ist dem abnehmenden Zuchtwart auszuhändigen, ebenfalls ist diesem Einblick in die Impfpässe der Welpen zu gewähren Der Zuchtwart muss sich bei der Wurfabnahme auch von dem Zustand der Mutterhündin und der Zuchtstätte überzeugen. Sind Mängel zu erkennen, berät der Zuchtwart den Züchter und wiederholt seinen Besuch. Haben sich die Umstände nicht sichtbar gebessert, ist der Zuchtwart berechtigt die Zuchtgenehmigung einzuziehen Der Zuchtwart erstellt in Gegenwart des Züchters die Abnahmepapiere für den Wurf aus. Die Originale werden an das BSV 2010 e.v. Zuchtbuchamt die BSV 2010 e. V. Geschäftsstelle übergeben, die Kopien verbleiben beim Züchter für dessen Unterlagen / Zwingerbuch Mit der eigenhändigen Unterschrift des Züchters zeichnet dieser rechtsverbindlich für alle gemachten Angaben auf den Wurfpapieren, diese werden ebenfalls durch den zuständigen Zuchtwart per Unterschrift auf den Abnahmepapieren bestätigt Die Abgabe der Welpen darf erst nach der Wurfabnahme erfolgen, frühestens aber in der 9. Lebenswoche. Eine Veräußerung und / oder Abgabe von Welpen zur Kaufvermittlung an Dritte, Tierheim od. gewerblichen Hundehandel ist untersagt. Ein Zuwiderhandeln hat den sofortigen Ausschluss aus dem BSV 2010 e. V. zur Folge. 5. Administratives - Ahnentafel: 5.1. Inhalt der Ahnentafel: Seite 12 von 16

13 Die Ahnentafel ist ein Auszug aus dem BSV 2010 e. V. Zuchtbuch Die Ahnentafel ist der Abstammungsnachweis des Hundes, deren Identität mit dem Zuchtbucheintrag gewährleistet wird Ahnentafel und Hund gehören zusammen Ahnentafeln dürfen dem Käufer nicht gesondert berechnet werden Eigentum der Ahnentafel: Die Ahnentafel bleibt Eigentum des BSV 2010 e. V. Dieser kann jederzeit die Vorlage bzw. nach Tod des Hundes die Rückgabe verlangen Der Käufer eines jeden Welpen ist durch den Züchter auf das Eigentumsverhältnis der Ahnentafel hinzuweisen Besitzrecht an der Ahnentafel: Zum Besitz der Ahnentafel ist der Eigentümer des Hundes berechtigt. Es besteht nur solange Besitzanspruch gegenüber dem BSV 2010 e. V. wie die Pflichten durch den Hundebesitzer erfüllt werden Eintragung bei Eigentumswechsel: Jeder Eigentumswechsel muss auf der Ahnentafel vermerkt werden Bei Abgabe des Hundes ist die Ahnentafel an den neuen Besitzer kostenfrei abzugeben Zweitschrift von Ahnentafeln: Abhandengekommene Ahnentafeln müssen dem BSV 2010 e. V. gemeldet und für ungültig erklärt werden. Nach Prüfung durch den BSV 2010 e. V. und schriftlichen Antrag des Besitzers des Hundes an das Zuchtbuchamt fertigt der BSV 2010 e. V. eine Zweitschrift gegen Gebühr an. Die ausgestellte Ersatz-Ahnentafel muss den Vermerk Zweitschrift tragen. 6. Allgemeines: 6.1. Jeder Hündinnenbesitzer muss vor seinem ersten Wurf einen eigenen Zwingernamen beantragen dieser ist der Zuname der für in seinem Zwinger gezüchteten Welpen Der Zwingername erlischt bei Austritt oder Tod des Züchters. Seite 13 von 16

14 Der Zwingername darf 10 Jahre lang an keinen anderen Züchter des BSV 2010 e. V. vergeben werden, es sei denn, bei Tod des Züchters beantragen die rechtmäßigen Erben diesen zur Weiterführung Wer die Übertragung des Zwingers begehrt, muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die für die Erstzuteilung erforderlich sind Zwingergemeinschaften mit verschiedenen Wohnsitzen sind nicht erlaubt, ebenso dürfen keine Hündinnen für die Zucht angemietet werden. Bei Auflösung von Zwingergemeinschaften mit gleichem Wohnsitz kann nur ein Partner den Zwingernamen weiterführen Jeder Züchter ist verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen Eine regelmäßige Teilnahme ist gegeben wenn diese innerhalb eines 2 Jahresturnus liegt Die Fortbildungen müssen nicht vom BSV 2010 e. V. angeboten werden, hier ist der Züchter selbst in der Pflicht und hat dementsprechende Nachweise über seine Teilnahme zu führen und diese auf Verlangen der Zuchtkommission zur Einsicht vorzulegen Der Hündinnenbesitzer hat die Paarung und die Wurfmeldung innerhalb 7 Tage mit den entsprechenden Vordrucken schriftlich bei dem BSV 2010 e.v. Zuchtbuchamt zu melden. Auch das Leerbleiben oder Verwerfen einer Hündin ist schriftlich zu melden Die Deckgebühr im BSV 2010 e. V. beträgt für jeden lebenden Welpen nach 14 Tagen 90,00 EUR (Richtpreise) Spätestens bis zum 28. Lebenstag der Welpen sind die Namen unaufgefordert, schriftlich anzugeben Doppelnamen sind zulässig, Abkürzungen nicht Der Name sollte zuverlässig das Geschlecht erkennen lassen Der Name des Welpen mit Zwingername inkl. aller Zeichen darf nicht länger als insgesamt 30 Zeichen umfassen Der Züchter beginnt mit seinem ersten Wurf namentlich bei dem Buchstaben A für die Welpen. Die weiteren Würfe folgen in alphabetischer Reihenfolge. Die alphabetische Reihenfolge bezieht sich auf die Würfe des Zwingers, nicht auf einzelne Hündinnen. Seite 14 von 16

15 6.9. Der Züchter hat zwingend einen Kaufvertrag zu verwenden und zuchtausschließende Fehler hier als Fußnote einzutragen Der Züchter muss den BSV 2010 e. V. Ahnenpass vor der Weitergabe des Welpen unterschreiben und Namen und Adresse des Käufers eintragen. Die Anschrift des Käufers muss er auch in seinem Zwingerbuch nachweisen können Der Verkauf des BSV 2010 e. V. Röntgenformulars pro Welpe ist für jeden Züchter Pflicht Jeder Züchter des BSV 2010 e. V. ist verpflichtet den Todestag und die Ursache des Todes seiner Zuchttiere und falls ihm bekannt deren Nachkommen, sowie aufgetretene Fehler u. Krankheiten der Zuchtkommission zu melden Die Züchter sind verpflichtet dem BSV 2010 e.v. Zuchtbuchamt die Namen und Adressen der Welpenkäufer, mit deren Einverständnis, schriftlich mitzuteilen. Diese werden nur vereinsintern verwendet und bei Tod oder Abgabe des Hundes bei Meldung sofort gelöscht. 7. Gebühren: Die Gebühren sind gesondert in der Gebührenordnung festgelegt. 8. Überwachung der Zuchtvorschriften / Sanktionen bei Verstoß: 8.1. Die Überwachung und Einhaltung der Zuchtvorschriften des BSV 2010 e. V. obliegt der Zuchtkommission des BSV 2010 e. V., jedoch sollte auch jedes Vereinsmitglied es als seine Pflicht ansehen Verstöße zum Wohle der Hunde umgehend an den BSV 2010 e. V. zu melden Sollte gegen die gültige Zuchtordnung verstoßen werden behält sich der BSV 2010 e. V. Vorstand und die Zuchtkommission zuchtbezogene Strafen vor Neben dem Ausschluss aus dem Verein kommen auch andere Maßnahmen wie: Belehrung Verwarnung Befristet oder dauerhafte Zuchtsperre Befristet oder dauerhafte Zuchtbuchsperre Befristetes oder dauerhaftes Zuchtverbot Befristete oder dauernde Zwingersperre in Betracht. Seite 15 von 16

16 Bevor eine Entscheidung durch das Gremium des BSV 2010 e. V. getroffen wird, hat dieser dem Betroffenen Gehör zu gewähren Soweit auf befristet Verbote erkannt wird, beginnt die Frist mit der Entscheidung. Dies wird dem Züchter schriftlich mitgeteilt. 9. Veröffentlichung von Entscheidungen: Sobald eine Entscheidung, die im Sinne der Zuchtordnung auch Außenwirkung entfaltet rechtmäßig getroffen ist, wird diese in den Vereinsmedien bekannt gegeben. 10. Änderungen der Zuchtbestimmung: Werden nach Bedarf in Anlehnung an die gültige Satzung des BSV 2010 e. V. vorgenommen. 11. Schlussbestimmung: Die Zuchtkommission ist für die Einhaltung dieser Zuchtordnung verantwortlich Nachweislich schlechten Vererbern kann die Zuchtzulassung entzogen werden In besonders gelagerten Einzelfällen kann die Zuchtkommission in Absprache mit dem Vorstand Ausnahmen bzgl. der Zuchtordnung zulassen. Seite 16 von 16

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