1.1 Welche Anforderungen werden an eine Lehrperson gestellt, die den Fremdsprachenunterricht

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1 FAQ Passepartout Stand Februar Anforderungen / Weiterbildung / Kosten 1.1 Welche Anforderungen werden an eine Lehrperson gestellt, die den Fremdsprachenunterricht gemäss Passepartout erteilen möchte? Voraussetzung für die Zulassung ist ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom. Grundsätzlich wird für Lehrpersonen, die den Fremdsprachenunterricht gemäss Passepartout erteilen (Französisch ab der 3. Klasse seit dem Schuljahr 2011/2012, Englisch in der 5. Klasse ab Schuljahr 2013/2014) ein bestimmtes Sprachkompetenzniveau und der Abschluss des methodisch-didaktischen Weiterbildungskurses vorausgesetzt. Das erforderliche Sprachkompetenzniveau hängt davon ab, auf welcher Stufe die Fremdsprache unterrichtet wird: Lehrpersonen - der Primarstufe: zurzeit Sprachkompetenzniveau B2, die Lehrpersonen haben Zeit bis 2016, einen Abschluss C1 oder C1* auszuweisen. Ausnahmeregelungen im Einzelfall (vgl. Kap. 2.6) sind mit dem Volksschulamt, Abteilung Schulaufsicht, zu klären. - der Sekundarstufe I: Sek B: Sprachkompetenzniveau C1 oder C1* Sek E und P: Sprachkompetenzniveau C2 Für Lehrpersonen mit stufenfremdem Diplom ist die Situation mit dem Volkschulamt zu klären. 1.2 Wie erlange ich das S prachkompetenzniveau B2, das Voraussetzung für den Besuch des methodisch-didaktischen Weiterbildungs kurses ist? Stellen der Kanton/das Ins titut Weiterbildung und Beratung IWB auch Kurs e zur Erlangung eines Sprachkompetenzniveaus B2 zur Verfügung? Die Erlangung und der Nachweis des Sprachkompetenzniveaus liegen in erster Linie in der Verantwortung der einzelnen Lehrperson. Weder die Pädagogische Hochschule FHNW noch das Volksschulamt bieten eigene Kurse zum Sprachkompetenzniveau B2 an oder geben Empfehlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung dieser Kurse ab. Die Pädagogische Hochschule FHNW hat aber diverse regionale Anbieter und Anbieterinnen von Sprachkursen kontaktiert und mit ihnen die Durchführung von speziellen Sprachkursen für Lehrpersonen abgesprochen. Diese bieten spezielle Update-Kurse B2 für Lehrpersonen an. Einige Sprachschulen sind bereit und interessiert, dezentral an der Schule oder im Schulkreis Kurse durchzuführen. Es handelt sich um reguläre Sprachkurse ohne wesentliche Anpassung der Kursinhalte an die Schulsituation, sind aber punkto Terminwahl und Dauer weit möglichst auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen abgestimmt. Die Kursziele sollen ermöglichen, dass Lehrpersonen sich damit auch auf ein internationales Zertifikat B2 vorbereiten können, wenn sie dies möchten. Eine sprachliche Orientierung auf den Unterricht findet in den berufsspezifischen Sprachkursen der Pädagogische Hochschule FHNW statt, die vom Niveau B2 zum C1* führen. Zusätzliche Informationen gibt es unter: Wie kann der Nachweis des S prachkompetenzniveaus B2 erbracht werden, das bei Prim arlehrkräften für den Bes uch des m ethodis ch-didaktis chen Weiterbildungskurses v orausgesetzt wird? Der Anmeldung zum methodisch-didaktischen Weiterbildungskurs muss ein Nachweis des Sprachkompetenzniveaus auf dem Niveau B2 beigelegt werden. Anerkannt werden folgende Nachweise: - Ein internationales Zertifikat DELF B2 oder vergleichbare, die nach dem Jahr 2000 erworben wurden (eine Aufstellung der von Passepartout anerkannten internationalen Zertifikate finden Sie unter Früher erworbene Diplome werden nur anerkannt, wenn der regelmässige Sprachgebrauch dokumentiert werden kann _faq_pp.docx

2 - Nachweis des Sprachkompetenzniveaus B2 mittels des BULATS Einstufungstests: In den Kursausschreibungen des Instituts Weiterbildung und Beratung IWB der Pädagogischen Hochschule FHNW wird detailliert beschrieben, wie und wo der BULATS Einstufungstest gelöst werden kann. Die Testresultate können direkt nach dem Lösen des Tests ausgedruckt werden und zeigen das erreichte Sprachkompetenzniveau von A1 bis C2 an. - Für den Eintritt in die berufsspezifischen Kurse C1* werden dieselben Nachweise anerkannt. Zusätzlich zum BULATS Einstufungstest wird eine kurze mündliche Standortbestimmung durchgeführt. Das Institut Weiterbildung und Beratung IWB der Pädagogischen Hochschule FHNW überprüft die eingereichten Nachweise und entscheidet über die Zulassung der angemeldeten Lehrpersonen. 1.4 Sollen die Primarlehrpersonen das Sprachkompetenzniveau C1 oder ein C1* erwerben? Der Abschluss des berufsspezifischen Sprachkurses C1* wird in allen sechs Passepartout- Kantonen anerkannt. Er orientiert sich am Sprachkompetenzniveau des internationalen Zertifikats C1, ist aber auf die Anforderungen des Schulumfeldes ausgerichtet. Es steht den Lehrpersonen frei, selbständig das internationale Zertifikat C1 zu erlangen oder den Weg über den berufsspezifischen Sprachkurs C1* zu wählen. Passepartout empfiehlt aber letzteres, weil die Anforderungen des internationalen Zertifikats inhaltlich viel breiter orientiert sind. Sie gehen über das hinaus, was in der Schule benötigt wird. Die C1* Kurse sind sowohl inhaltlich als auch strukturell auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen abgestimmt. 1.5 Werden die methodisch-didaktischen Weiterbildungskurse und die C1*-Kurse auch während der Unterrichtszeit stattfinden oder nur in der unterrichtsfreien Zeit der Lehrkräfte? Falls sie auch während der Unterrichtszeit stattfinden: Werden die dadurch entstehenden Stellvertretungs stunden v om Kanton subventioniert? Die methodisch-didaktischen Weiterbildungskurse dauern 12 Tage, wenn nur eine Fremdsprache unterrichtet wird; beziehungsweise 16 Tage, wenn beide Sprachen (Französisch und Englisch) unterrichtet werden. Die Kurstage finden teils in der Unterrichtszeit, teils in der unterrichtsfreien Zeit statt. Der Kanton übernimmt für jene Kursteile, die in der Unterrichtszeit stattfinden, die Stellvertretungskosten (maximal für die Hälfte der Kurstage). Der Kurs, in dem die Lehrpersonen ihre Sprachkompetenz vom Niveau B2 auf das Niveau C1* erweitern können, findet in der unterrichtsfreien Zeit statt. Eine Übernahme von Stellvertretungskosten ist demnach nicht vorgesehen. 1.6 Beteiligt sich der Kanton finanziell am privaten Erwerb eines Zertifikats C1? Wie wird die Kostenbeteiligung des Kantons abgewickelt, wenn ein Zertifikat C1 auf privatem Weg erlangt wird? Die Schulleitungen und Schulträger sind im März 2011 darüber informiert worden, in welchem Rahmen eine finanzielle Rückerstattung erfolgt. Ein Merkblatt und das entsprechende Antragsformular sind im Netz zu finden unter: In welchen Schulty pen der Sekundarschule wird eine Lehrperson der Sekunda r- stufe I den Fremdsprachenunterricht gemäss Passepartout erteilen können. In Bezug auf die Sprachkompetenzniveaus wird den Lehrpersonen mit folgenden Abschlüssen der Sekundarstufe I grundsätzlich das geforderte Sprachkompetenzniveau C1 attestiert, sofern der Abschluss des Sprachfachs im Lehrdiplom für die Sekundarstufe I ausgewiesen ist: - SEREAL-Generalistendiplom - SEREAL-Fachdiplom Französisch oder Englisch - Diplom des solothurnischen Lehramtskurses (LAK) für die Sekundarschule (mit Französisch) 2 / 10

3 Diese Abschlüsse berechtigen grundsätzlich zum Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe I, Sek B. Lehrpersonen mit einem Fremdsprachen-Lehrdiplom für die Bezirksschule wird in dieser Fremdsprache ein Sprachkompetenzniveau C2 attestiert. Dieser Abschluss berechtigt zum Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe I, Sek B, E und P. Der Besuch der methodisch-didaktischen Weiterbildungskurse ist für die Lehrpersonen der Sekundarstufe I, die eine Fremdsprache unterrichten, ebenfalls obligatorisch. Als Voraussetzung für die Zulassung gilt auch hier ein Lehrdiplom. 1.8 Wie wird die Zulassung von bilingualen Lehrpersonen zu den methodischdidaktischen Weiterbildungskursen geregelt? Die Zulassung ist nicht grundsätzlich anders geregelt. Das Sprachkompetenzniveau wird auf Grund einer Dossiereingabe überprüft. Bilinguale Lehrpersonen dokumentieren ihr Sprachkompetenzniveau im Anmeldedossier. Dazu melden Sie sich direkt bei der folgenden Adresse, damit das Verfahren eingeleitet werden kann. Auskunft und Beratung zu Sprachzertifikaten, Dossierprüfungen, individuelle Weiterbildung bei: Françoise Egger Pädagogische Hochschule FHNW Institut Weiterbildung und Beratung, T (Kanzlei) francoise.egger@fhnw.ch 1.9 Wann finden Informationsveranstaltungen für Schulleitungen der Sek. I über Rahmenbedingungen, Lehrmittel, Weiterbildungen, etc. statt? Gemäss Planung wird der Frühfremdsprachenunterricht Passepartout an der Sekundarstufe I ab Schuljahr 2015/2016 umgesetzt. Die Erarbeitung der Überführung Passepartout von der Primar- auf die Sekundarstufe I ist eines der Hauptthemen der Gesamtprojektleitung in Zusammenarbeit mit den sechs Kantonalen Projektleitungen. Wir gehen davon aus, dass wir die Schulleitungen der Sekundarstufe I im Kanton Solothurn im Winter 2013/2014 über die Rahmenbedingungen, Lehrmittel, Weiterbildungen, etc. informieren können Wann s tarten die m ethodis ch-didaktis chen Weiterbildungs kurs e für Lehrpers o- nen der Sek. I? Grundsätzlich wird, für alle Lehrpersonen, die Fremdsprachenunterricht gemäss Passepartout erteilen, ein bestimmtes Sprachkompetenzniveau und der Abschluss des methodischdidaktischen Kurses vorausgesetzt. Details finden Sie in unseren FAQ unter Punkt 1.1. Die Kurse für Lehrpersonen der Sekundarstufe I starten voraussichtlich im Herbst Lehrberechtigung / Anstellung 2.1 Ist es möglich, Fachlehrpersonen einzusetzen? Ja, es ist sowohl für die Primar- als auch die Sekundarstufe I möglich für den Fremdsprachenunterricht Fachlehrpersonen einzusetzen. Sie müssen die Vorgaben gemäss Passepartout erfüllen. 2.2 Können Lehrpersonen des Kindergartens und Lehrpersonen des Werkens den Fremdsprachenunterricht erteilen? Welche Bedingungen müssen sie erfüllen? Ja, diese Lehrpersonen können den Fremdsprachenunterricht an der Primarstufe erteilen, vorausgesetzt, sie erfüllen die Anforderungen im Bereich der Sprachkompetenzniveaus und besuchen die methodisch-didaktischen Weiterbildungskurse. 2.3 Wie wird TEPS oder EFEP (Kanton Aargau) anerkannt? Bei jenen Lehrpersonen, die TEPS (Teaching English at Primary School) oder EFEP (Enseignement du Français à l Ecole Primaire) abgeschlossen haben, kann eine Sprachkompetenz in Englisch beziehungsweise Französisch auf dem Niveau C1 vorausgesetzt werden. Die- 3 / 10

4 sen Nachweis haben diese Lehrpersonen nicht mehr zu erbringen. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass sie die methodisch-didaktischen Weiterbildungskurse Passepartout besuchen. 2.4 Was muss ich als Schulleiterin / S chulleiter tun, wenn keine Lehrperson des Teams den Fremdsprachenunterricht erteilen will? Was kann ich als S chulleit e- rin / Schulleiter unternehmen, wenn ich keine Fachlehrperson Englisch oder Französisch mit den entsprechenden Ausweisen finde? Gemäss Volksschulgesetz trägt die Schulleitung die Ergebnisverantwortung. Dies beinhaltet mitunter die Personalplanung und führung. Grundsätzlich kann eine Lehrperson mit einem Diplom für die Primarschule, das den Französisch- oder den Englischunterricht einschliesst, verpflichtet werden, diesen Unterricht zu erteilen. Bei veränderten Anforderungen besteht für die Lehrperson eine Weiterbildungspflicht. Folgende Abklärungen und Massnahmen können in die Wege geleitet werden: - Gespräche mit den Mitarbeitenden mit dem Ziel, den Weiterbildungsbedarf zu ermitteln und deren Weiterbildung zu planen - Zielvereinbarungen treffen - möglichen Fächerabtausch im Team planen - Absprachen mit Schulleitungen benachbarter Schulen / Schulkreise - den Fremdsprachenunterricht regional organisieren - Interesse und Kompetenzen bei Fachlehrpersonen (z.b. Werken) abklären - Stellen ausschreiben. 2.5 Können auch Personen, die keine pädagogische Grundausbildung haben, aber über ein Sprachkompetenzniveau C1 in Französisch oder Englisch verfügen, Unterricht erteilen, falls s ie den m ethodis ch-didaktis chen Weiterbildungs kurs belegen? Diese Frage stellt sich nicht nur in den Fremdsprachen, sondern generell. Ohne Lehrdiplom ist lediglich eine befristete Anstellung durch die Schulleitung möglich. Für eine unbefristete Anstellung ist jedoch eine pädagogische Grundausbildung (Patent, Lehrdiplom) erforderlich. Personen ohne pädagogische Grundausbildung mit entsprechendem Lehrdiplom werden nicht zu den Passepartout Weiterbildungskursen zugelassen. 2.6 Gibt es eine Übergangsfrist für ältere Lehrpersonen, dere n Pensionierung in den nächsten 5 Jahren ansteht? Grundsätzlich wird für Lehrpersonen, die den Fremdsprachenunterricht gemäss Passepartout erteilen (Französisch ab der 3. Klasse seit Schuljahr 2011/2012, Englisch in der 5. Klasse ab Schuljahr 2013/2014) ein Sprachkompetenzniveau B2 und der Abschluss des methodisch-didaktischen Weiterbildungskurses vorausgesetzt. Die Lehrpersonen haben dann Zeit bis 2016, einen Abschluss C1 oder C1* auszuweisen. Ausnahmeregelungen im Einzelfall sind mit dem Volksschulamt, Abteilung Schulaufsicht, zu klären. 3 Umsetzung / Unterricht 3.1 Wo finde ich Informationen zur aktuellen Umsetzung v on Passepartout? Interkantonal: Auf der Homepage von Passepartout: Kantonal: Auf der Homepage des Volksschulamtes: Hier werden unter der Rubrik Aktuelles laufend die neuesten Informationen aufgeschaltet. 3.2 Wo finde ich Informationen und Hilfsmittel zu Mille feuilles? Auf der Internet-Plattform des Schulverlags, Rubrik Lehrperson > Planung. Hier werden laufend Informationen und neue Dokumente abgelegt. Zugang zu dieser Plattform erhalten Sie durch die Lizenz, die jedem fil rouge beiliegt. 4 / 10

5 Link zur Plattform: m= Ist das Lektionenpensum den 3. Klässlern zuzumuten? Die Kinder im Kanton Solothurn hatten bisher weit weniger Lektionen Unterricht als jene in anderen Kantonen der Deutschschweiz. Die Erhöhung des Lektionenpensums hat sich aus den beiden Themen Frühfranzösisch und Medienbildung ergeben, die eine zeitgemässe Bildung ebenfalls enthalten muss. Die Erweiterung des Blockzeitenmodells trägt seit dem Schuljahr 2012 / 2013 dieser Situation Rechnung. 3.4 Wo finde ich Informationen und Hilfsmittel zur Beurteilung im Rahmen v on Pa s- separtout? Das Laufbahnreglement für die Volksschule fordert eine ganzheitliche Beurteilung bestehend aus mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen. In der Broschüre fördern und fordern finden sich umfassende Grundlagen zu einer förderorientierten Beurteilung. Die Didaktik der Mehrsprachigkeit und das pädagogische Konzept, die Passepartout zu Grunde liegen, fügen sich in diese Art der Beurteilung ein. Die Broschüre Grundlagen für die Beurteilung im Fremdsprachenunterricht (Version November 2013) ergänzt die beiden vorgenannten Dokumente. Die Checkliste im ersten Teil fasst die wichtigsten Punkte einer förderorienterten Beurteilung im Sinne der Mehrsprachigkeit zusammen und ermöglicht einen raschen Zugang zu den Kerninformationen des zweiten und dritten Teils der Broschüre. Die Lehrmittel für die Sekundarstufe I sind in Erarbeitung. Deshalb fehlen die konkreten Bezüge dazu noch und können vorerst nur anhand von Beispielen für die Primarstufe gezeigt werden. Eine Neufassung der Broschüre ist für Frühjahr 2014 vorgesehen. Die Broschüre (Projektversion 2013) ist auf der Website von Passepartout unter folgendem Link zu finden: Wie wird der Französischunterricht in der 3. Klasse im Zeugnis ausgewiesen? In der 1. bis 3. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in den Fächern Deutsche Sprache inkl. Schreiben/Sachunterricht/Musik und Mathematik am Ende des Schuljahres im Zeugnis mit einer Note ausgewiesen; das Fach Französisch am Ende der dritten Klasse als besucht. (Kantonales Laufbahnreglement für die Volksschule vom 12. Juli 2010, BGS ) 3.6 Wie ist im Fach Französisch die Notengebung für die mit dem Lehrmittel Bonne Chance! auslaufenden 5. und 6. Klassen geregelt? Für diese Klassen gilt eine Ausnahme in Bezug auf das neue Laufbahnreglement. Im Französischunterricht werden in diesen Klassen wie bisher keine Zeugnisnoten gesetzt. Es erfolgt der Eintrag besucht. 3.7 Können Kinder mit S pezieller Förderung v om Fremdsprachenunterricht dispe n- siert werden? Schulversuch S pezielle Förderung Während dem Schulversuch Spezielle Förderung gelten die Rahmenbedingungen gemäss Projekthandbuch zum Schulversuch. Für den Fremdsprachenunterricht gelten dieselben Regelungen wie für die anderen Fächer. Die Durchführung aller Massnahmen der Speziellen Förderung orientiert sich am Regelkreis der Förderung. Für Schülerinnen und Schüler, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des individualisierenden und differenzier Regelunterrichts übersteigt, bieten Massnahmen der Speziellen Förderung gezielte Unterstützung. Das Vorgehen, die Abläufe und Zuständigkeiten sind für Versuchsschulen und Vergleichsschulen im Projekthandbuch zum Schulversuch beschrieben. In Versuchsschulen erfolgt die Umsetzung der Speziellen Förderung integrativ, in Vergleichsschulen separativ in Kleinklassen. Damit die Anschlussfähigkeit von Schülerinnen und Schüler in Vergleichsschulen gewährleistet werden kann, sind der Französisch- und der Englischunterricht in- 5 / 10

6 nerhalb der Kleinklasse oder zusammen mit den Schülerinnen und Schülern der Regelklassen anzubieten. Die Wochenlektionen für den Französisch- und den Englischunterricht richten sich nach der Lektionentafel des entsprechenden Schuljahres Spezielle Förderung ab Schuljahr 2014/2015 Der Leitfaden Spezielle Förderung beschreibt das Vorgehen, die Abläufe und Zuständigkeiten für Angebote und Massnahmen der Speziellen Förderung ab dem Schuljahr ung/201311_leitfaden_spezielle_foerderung.pdf Im vergangenen Schuljahr fanden drei Informationsveranstaltungen für Förderlehrpersonen der Primarstufe statt. Weitere Anlässe sind für den Frühling 2014 geplant. Die Anlässe vermitteln Orientierungswissen zur Umsetzung von Passepartout, zur Didaktik der Mehrsprachigkeit und einen Einblick in die Lehrmittel Mille Feuilles und New World. Die Teilnehmenden erhalten Anregungen und Umsetzungshilfen durch erfahrene Praktikerinnen und erarbeiten gemeinsam Umsetzungsmöglichkeiten für den Förderunterricht. Im Rahmen der interkantonalen Umsetzung wird eine Hilfestellung für Lehrpersonen erarbeitet, die darüber Auskunft gibt, welche Inhalte im Sprachlehrmittel sich für die Arbeit mit Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen oder Lernbeeinträchtigungen besser eignen. Vorgesehen sind Anpassungen im elektronischen fil rouge in Form von Hinweisen zu den Activités. Eine Information an die Schulleitungen und ein Hinweis auf der Homepage werden dazu folgen. 3.8 Wie können S chülerinnen und S chüler unterstützt und gefördert werden, die schon sehr gut oder fliessend Französisch bzw. Englisch können? Wenn Schüler und Schülerinnen schon mit guten bis sehr guten Vorkenntnissen den Französischunterricht in der 3. Klasse bzw. den Englischunterricht in der 5. Klasse beginnen (z.b. aus bilingualen Familien), gilt es zuerst abzuklären, wo ihre Stärken und Schwächen sind. Häufig verfügen diese Kinder und Jugendlichen über hohe mündliche Fremdsprachenkenntnisse, zum Teil sind die schriftlichen Kompetenzen weniger stark entwickelt. Um die Kinder und Jugendlichen mit fremdsprachlichen Vorkenntnissen ihren Fähigkeiten entsprechend zu fördern und fordern, sind verschiedene Massnahmen innerhalb des binnendifferenzierten Unterrichts möglich, wie zum Beispiel: - Verdichtung des Schulstoffs (Übungseinheiten verkürzen oder weglassen) - Anreicherung des Programms durch anspruchsvolle Zusatzaufgaben, die ein vertieftes und erweitertes Lernen ermöglichen - Prinzip Lernen durch Lehren : der Schüler oder die Schülerin übernimmt zum Beispiel in einer Gruppenarbeit die Leitung Massnahmen der Begabungs-und Begabtenförderung orientieren sich am Regelkreis der Förderung. Der binnendifferenzierte Unterricht durch die Klassenlehrperson / Fachlehrperson bildet die Grundlage. Für Schülerinnen und Schüler, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des individualisierenden und differenzierenden Regelunterrichts übersteigt, bieten Massnahmen der Speziellen Förderung gezielte Unterstützung. Für den Fremdsprachenunterricht gelten in der Speziellen Förderung grundsätzlich dieselben Regeln wie für die anderen Fächer. Im Leitfaden Spezielle Förderung ist die Umsetzung der Speziellen Förderung ab dem Schuljahr 2014/2015 geregelt _Leitfaden_Spezielle_Foerderung.pdf 6 / 10

7 Für Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung bzw. mit einem ausgeprägten Leistungsvorsprung sind die Massnahmen, die Abläufe und Zuständigkeiten auf den Seiten ausführlich beschrieben. 3.9 Wo befinden sich Informationen für das Angebot Frühfremdsprachen für Zugezogene an Versuchs - und Vergleichsschulen? Frühfremdsprachen für Zugezogene ist ein Angebot der Speziellen Förderung. Es ist für die Dauer des Schulversuchs beschrieben im Projekthandbuch Spezielle Förderung, Seite 47, Kapitel 4.9. Für die Zeit ab 1. August 2014 sind die Informationen im Leitfaden Spezielle Förderung zu finden, Seite 17 bzw. Seite 44/ _Leitfaden_Spezielle_Foerderung.pdf 3.10 Muss im Fremdsprachenunterricht geschichtet werden? Nein, nicht zwingend. Je nach Situation kann es jedoch sinnvoll sein, im Französischunterricht z.b. eine Lektion zu schichten Wie lässt sich der Fremdsprachenunterricht in zwei- und mehrstufigen Abteilungen organisieren? Seit dem Schuljahr 2012/2013 ergibt sich mit dem einlaufenden Fremdsprachenunterricht in zweistufigen Abteilungen die Fragestellung der Unterrichtsorganisation, wenn eine Fachlehrperson den Fremdsprachenunterricht erteilt. Auf der Homepage des Volksschulamts können dazu Modelle von Lektionsplänen (vgl. 3.10) heruntergeladen werden. Die Unterrichtsgestaltung für mehrstufige Abteilungen muss individuell angepasst werden Wie lässt sich der Unterricht in zwei- und mehrstufigen Abteilungen organisieren, wenn Französisch vorübergehend mit zwei unterschiedlichen Sprachleh r- mitteln zu unterrichten ist? In den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 wird es in zweistufigen Abteilungen die Situation geben, dass auf unterschiedlichen Niveaus sowohl mit dem Sprachlehrmittel Mille feuilles und Bonne Chance! unterrichtet wird. Auf der Homepage des Volksschulamts können dazu Modelle von Lektionsplänen herunter geladen werden Gibt es Lektionsplanmodelle? Lektionsplanmodelle für ein- und zweistufige Abteilungen liegen vor und sind im Netz unter fruehfremdsprachen.html aufgeschaltet. Es handelt sich um Lektionspläne, die situativ angepasst werden müssen. Das kantonale Reglement über die Lektionspläne für die Volksschule vom 9. Mai 2011, BGS gilt es grundsätzlich einzuhalten. Die Information zur Neuregelung der Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule (Schreiben vom 23. Januar 2012) und das Kreisschreiben vom 23. Mai 2013 (ersetzt das Kreisschreiben vom 11. Dezember 2011) Unterrichtsorganisation mit Passepartout befinden sich auf der Homepage Welche Infrastruktur wird benötigt? Der Fremdsprachenunterricht - gestützt auf die neuen Sprachlehrmittel - sollte mit einer Grundausstattung, wie sie in den Schulen in der Regel vorhanden ist, erteilt werden können. Für den Einsatz der elektronischen Medien gilt es zum jetzigen Zeitpunkt Folgendes zu beachten: Damit eine optimale Umsetzung der Sprachlehrmittel gewährleistet werden kann, sind die Schulen aufgerufen, auch bezüglich der Infrastruktur für die Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und ihrer Handhabung unterstützende Bedingungen zur Umsetzung der neuen Sprachdidaktik zu schaffen. Im Kanton Solothurn bildet das Stufenübergreifende ICT-Entwicklungskonzept für die Schulen des Kantons Solothurn (2008) die Grundlage dazu. ICT vermag insbesondere in folgenden Bereichen Lernprozesse wirksam zu unterstützen: - Unterstützung und Intensivierung des selbstgesteuerten Lernens - Vielfalt des Informationsangebotes - Festigung des behandelten Stoffes - Vielfaches Hören 7 / 10

8 - Austausch und Kommunikation auf Distanz - Formen der Dokumentation, Ablage, Archivierung, Daten-Bewirtschaftung. Auf Grund detaillierter Abklärungen, die im Zusammenhang mit den durchgeführten Praxistests erfolgten, gibt das interkantonale Umsetzungsprojekt Passepartout Empfehlungen dazu ab: - Anzahl Computer: Die Empfehlung Passepartout hierzu stimmt überein mit den kantonsspezifischen Sollwerten im stufenübergreifenden ICT-Entwicklungskonzept für die Schulen des Kantons Solothurn (in der 3. Klasse mindestens 1 Notebook pro 5 Schülerinnen und Schüler). - Schulhaus-Szenario: Sinnvoll ist ein flexibles, dem einzelnen Schulhaus angepasstes Einsatzszenario. Solche Szenarien wurden bereits von vielen Schulen erstellt. Optionen ergeben sich einerseits aus der verfügbaren Einrichtung, dem Planungshorizont und der Organisation des pädagogischen und technischen Supports vor Ort. - Audio-Visuelle Medien: Für die Klärung der Aufgabenstellungen (z.b. tâches in den Magazines von Mille feuilles ) im Klassenverband kann ein Beamer und eine Audioanlage unterstützend wirken. Deshalb ist die Beamer-Verfügbarkeit in der jeweiligen Einzelschule (in Abhängigkeit der Anzahl Klassen) vorteilhaft nicht aber zwingend für jedes Schulzimmer Wo erhalte ich Unterstützung bei der Nutzung der elektronischen Lehr - und Lernmaterialien des Französisch-Lehrwerks Mille feuilles der Primarschule? ICT-Probleme können - bei ungenügenden Minimalanforderungen an Hard- und Software - am Produkt (CD Mille feuilles ) - am mangelnden pädagogischen und/oder technischen Support vor Ort und an fehlenden oder schwachen ICT-Kompetenzen bei den Usern auftreten. Die unterschiedlichen Hard- und Softwarekonfigurationen in den Schulen führen dazu, dass zum Teil die auftretenden Schwierigkeiten vor Ort zu lösen sind und nicht in direktem Zusammenhang mit den elektronischen Lehr- und Lernressourcen stehen. Probleme in diesem Bereich gilt es mit der verantwortlichen Person für den pädagogischen und technischen Support vor Ort zu erörtern. In Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Lehr- und Lernmaterialien des Französisch-Lehrwerks Mille feuilles kann die Support-Webseite des Schulverlags plus konsultiert werden: Da die Schülerinnen und Schüler die elektronischen Lehr- und Lernmaterialien des Französisch Lehrwerks Mille feuilles auch zu Hause nutzen können, ist es vorteilhaft, wenn die Lehrpersonen die Eltern über die existierende Supportseite des Schulverlags plus informieren. Auf kantonaler Ebene steht die Beratungsstelle imedias der Pädagogischen Hochschule FHNW für technische Fragen zur Verfügung, bei mediendidaktischen Anliegen und bei urheberrechtlichen Fragen nicht aber, wenn eine Schule z. B. nicht die passenden Treiber hat. Die folgende Adresse gibt Auskunft: imedias Beratungsstelle für digitale Medien in Schule und Unterricht Pädagogische Hochschule FHNW Institut Weiterbildung und Beratung Obere Sternengasse Solothurn Tel.: +41 (0) generell: info@imedias.ch 3.16 Wie heissen die Lehrmittel für den Fremdsprachenunterricht auf der S ekunda r- stufe I? Die Lehrmittel für den Französischunterricht werden Clin d oeil und diejenigen für den 8 / 10

9 Englischunterricht New World heissen. Sie werden ab dem Schuljahr 2013/2014 in den Praxistestklassen erprobt. Im Kanton Solothurn sind dies Klassen im Schwarzbubenland. 4 Auskunft und Beratung 4.1 Fragen zur kantonalen Umsetzung zu Passepartout: Ansprechstelle Volksschulamt Kanton Solothurn Ursula von Burg Ursula.vonBurg@dbk.so.ch 4.2 Strukturen v on Passepartout Verantwortung für die kantonale Umsetzung v on Passepartout Claudia Roth-Rampa Kantonale Projektleiterin Passepartout Volksschulamt Kanton Solothurn St. Urbangasse Solothurn T claudia.roth@dbk.so.ch Weiterbildungskurse Auskunft und Beratung für: Kursorganisation, Einstufungstests und S prachkurse Urs Oberthaler Co-Ressortleitung berufsbegleitende Weiterbildung Pädagogische Hochschule FHNW Institut Weiterbildung und Beratung Obere Sternengasse 7 Postfach Solothurn T urs.oberthaler@fhnw.ch Aus kunft und Beratung für: S prachzertifikate, Dos s ierprüfungen und indiv iduelle Weiterbildung Françoise Egger Pädagogische Hochschule FHNW Institut Weiterbildung und Beratung T (Kanzlei) francoise.egger@fhnw.ch Auskunft und Beratung für: Administration und Einreichen der Dossiers Michael Röthlisberger Pädagogische Hochschule FHNW Institut Weiterbildung und Beratung Obere Sternengasse Solothurn T michael.roethlisberger@fhnw.ch 5 Weitere Informationen und weiterführende Links: - Fragen zu Anstellung, Weiterbildung, Kosten, Lehrberechtigung, Umsetzung, Unterricht: 9 / 10

10 insbesondere die FAQ - Weiterbildung allgemein: insbesondere die PDF-Datei Detaillierte Informationen zu den Weiterbildungen und Orientierungshilfen zum Sprachniveauerwerb und nachweis. - Passepartout allgemein: - Lehrmittel, Informationen und Hilfsmittel: Internet-Plattform des Schulverlags, Rubrik Lehrperson > Planung. Hier werden laufend Informationen und neue Dokumente abgelegt. Zugang zu dieser Plattform erhalten Sie durch die Lizenz, die jedem fil rouge beiliegt. Link zur Plattform: tem=4. Projektleitung Passepartout 10 / 10

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