Nordbayerischer Musikbund e.v. Oberfranken Unterfranken Mittelfranken Oberpfalz

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1 Nordbayerischer Musikbund e.v. Oberfranken Unterfranken Mittelfranken Oberpfalz NBMB An der Spielleite Unterpleichfeld Unterpleichfeld, im Juli 2017 Ihre Zeichen/Nachricht Unsere Zeichen Telefon Datei Kl / geschaeftsstelle@nbmb.de Rundbrief Juli 2017 Liebe Vereinsvorsitzende, kurz vor der diesjährigen Sommerpause möchten wir Ihnen noch einige Informationen mit in den wohlverdienten Urlaub geben. Viel Spaß beim Lesen unseres etwas umfangreicheren Rundbriefes. Umbau Bayerische Musikakademie Hammelburg Der ehemalige Klostertrakt im Kloster Altstadt Hammelburg wird derzeit für eine zukünftige Nutzung durch die Bayerische Musikakademie Hammelburg umgebaut. In Rahmen der Umbaumaßnahme entstehen weitere Übernachtungs- und Übungsräume, des Weiteren wird der Küchenbereich und Speisesaal neu gestaltet. Nachdem die Akademie in Hammelburg eines der Zentren unserer musikalischen Aus- und Fortbildung im Nordbayerischen Musikbund ist, sind wir dankbar, dass der Freistaat Bayern hier etwa 10 Mio für die Musikförderung investiert. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden wir noch bessere Bedingungen vorfinden. Während der etwa zweijährigen Umbauphase ist allerdings mit einigen Einschränkungen bei unseren Fortbildungen zu rechnen wir bitten hier um Verständnis. Landesgartenschau Würzburg Im nächsten Jahr findet in Würzburg die Landesgartenschau 2018 (LGS) statt. In Kooperation mit der LGS und dem NBMB sind zwei Veranstaltungen geplant, auf die wir Sie bereits hinweisen möchten: Sonntag, 24. Juni 2018 Facetten der Blasmusik im Landkreis Würzburg Sonntag, 22. Juli 2018 Tag der Blasmusik im Nordbayerischen Musikbund Der erste Termin ist hauptsächlich für Vereine aus dem Landkreis Würzburg vorgesehen. Der zweite Termin im Juli 2018 ist für alle Mitgliedsvereine im NBMB offen. Jede Musikerin und jeder Musiker erhält einen Essens- und Getränkegutschein, zudem versuchen wir derzeit, einen Fahrtkostenzuschuss zu ermöglichen. Geplant sind Auftritte im gesamten LGS-Gelände. Weitere Informationen werden wir zu gegebener Zeit noch mitteilen. Wir bitten Sie, bei Interesse die Termine schon mal für das nächste Jahr vorzumerken. Nordbayerischer Musikbund e.v. Internet / geschaeftsstelle@nbmb.de Facebook Eingetragen Registergericht Bamberg VR 184 Geschäftsstelle Anschrift NBMB An der Spielleite Unterpleichfeld Telefon 09367/ Fax 09367/ IBAN DE BIC BYLADEM1SWU Steuer-Nr. Finanzamt Würzburg, Nr. 257 / 110 / 00294

2 KiKA-Beitrag über Nordbayerisches Musikcamp Das Nordbayerische Musikcamp 2017 war in diesem Jahr mit 115 Teilnehmenden und ca. 40 Betreuern und Küchenhelfern aus den Mitgliedsvereinen des NBMB wieder ein voller Erfolg. Ein besonderes Highlight: Der Kinderkanal von ARD und ZDF (KiKA) hat am einen Beitrag über unser Musikcamp ausgestrahlt. Wer sich den Beitrag ansehen möchte, findet diesen noch in der Mediathek von KiKA oder auch auf der Homepage der Bläserjugend: Termin für Zuschussanträge: Der Termin für die Einreichung der Zuschussanträge (Ensembleleiter, Mangelinstrumente, Wertungsspiele / Wettbewerbe) steht wieder an und zwar am 15. Oktober Die Zuschussrichtlinien sowie die entsprechenden Anträge sind auf unseren Internetseiten erhältlich. GEMA Uns erreichen immer wieder Anfragen, ob neuerdings Einnahmen aus Konzerten und die Besucheranzahl der GEMA gemeldet werden müssen. Ja die entsprechenden Zahlen müssen an die GEMA weitergegeben werden. Die GEMA führt mit diesen Zahlen interne Vergleichsberechnungen durch, um die Höhe der Pauschalvergütungen überprüfen zu können. Nachteile aus dieser Meldung ergeben sich weder für den Verein selbst noch für den NBMB. Bis auf weiteres können Konzertanmeldungen oder Musikfolgen formlos per erfolgen (kontakt@gema.de). Wir haben im beiliegenden Merkblatt alle maßgeblichen Punkte zum GEMA-Rahmenvertrag zusammengefasst. Wir bitten die Mitgliedsvereine, die Punkte zu beachten. Oberstufenwettbewerb 2018 Der Verbandsentscheid zum Oberstufenwettbewerb findet am 28. Januar 2018 in der Bayerischen Musikakademie Hammelburg statt. Vereine, die derzeit in der Oberstufe spielen und seit 2015 nicht bei einem Wertungsspiel in der Höchststufe angetreten sind, können sich ab sofort anmelden. Die Wettbewerbsbedingungen finden Sie im Kursfinder unter Wertungsspiel am 14. Oktober 2017 in Waidhaus Wenn Sie heuer noch an einem Wertungsspiel teilnehmen möchten, haben Sie am 14. Oktober 2017 in Waidhaus noch einmal die Möglichkeit. Anmeldeschluss ist der 13. September Hier besteht auch noch einmal unser Angebot für Wertungsspiel-Coaching. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Wertungsspielheft 2017 (siehe Blasmusik-Coaching Für das Jahr 2018 besteht wieder die Möglichkeit, bei Ihnen vor Ort ein Blasmusik-Coaching durchzuführen. Das Coaching besteht aus einem gesamten Wochenende plus einer Abschlussbesprechung. Die Eigenbeteiligung Ihres Vereins beträgt 200. Marschmusik-Coaching Das Marschmusik-Coaching wird von unseren Mitgliedsvereinigungen sehr gut angenommen so gut, dass wir bereits eine Warteliste haben. Sie können sich aber gerne auf die Warteliste für 2018 setzen lassen mit etwas Glück ergattern Sie dann noch einen freien Termin für das Coaching. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

3 Saxophontag mit dem Ebonit Saxophonquartett in Hammelburg Das Ebonit Saxophonquartett lädt alle begeisterten Hobby-Saxophonisten ein, ihr Instrument neu zu entdecken und somit in Zukunft noch mehr Spaß beim Musizieren zu haben. Kaum ein Instrument kommt der menschlichen Stimme so nahe wie das Saxophon. Sie wollen zeigen, wie man sich über technische Probleme hinweg frei auf dem Saxophon entfalten und durch das Instrument singen kann - egal ob symphonisch, traditionell, gejazzt oder klassisch gespielt wird. Die vier jungen, inspirierenden Dozenten des Ebonit Saxophonquartetts ( haben bei vielen internationalen Wettbewerben Preise gewinnen können und spielten bereits in Metropolen wie Amsterdam, Paris, Manchester oder Wien. Bezirksjugendtage Oktober 2017 Musikvereine stehen immer wieder vor der Herausforderung, junge MusikerInnen zum gemeinsamen Musizieren im Verein zu begeistern. In vielen Vereinen gibt es daher Jugendleitungen, die sich darum bemühen, durch (außermusikalische) Angebote die Mitgliedschaft im Verein für Kinder und Jugendliche attraktiver zu gestalten. In anderen Vereinen wiederum übernehmen einzelne engagierte MusikerInnen diese wichtige Aufgabe. Die Nordbayerische Bläserjugend veranstaltet in diesem Jahr in ihren vier Bezirken jeweils einen Jugendtag, bei welchem Jugendliche aus den Musikvereinen des NBMB zusammenkommen, sich untereinander austauschen und zu Themen der Jugendarbeit fortbilden. Der Spaßfaktor ist dabei garantiert denn hier geht es gleich zur Sache, wenn die Jugendlichen selbst die eine oder andere Freizeitmaßnahme ausprobieren! Übersicht aller Termine: , Bad Staffelstein (Oberfranken) , Nürnberg (Mittelfranken) , Schweinfurt (Unterfranken) , Ensdorf (Oberpfalz) Weitere Infos/Anmeldung: Jugendleiterseminar 20. bis 22. Oktober 2017 in Hammelburg Das nächste Jugendleiterseminar findet vom in der Bayerischen Musikakademie Hammelburg statt. Hier werden den Teilnehmenden nützliche Tipps & wichtiges Basiswissen rund um die Jugendarbeit im Verein praxisnah vermittelt. Bitte weisen Sie Ihre Jugendlichen auf diesen Termin hin eine frühzeitige Anmeldung sichert die besten Plätze. Erfahrungsgemäß sind diese Lehrgänge immer ausgebucht. Festival UNerHÖRTes /21. Oktober 2017 in Hammelburg Im Rahmen des Festivals UNerHÖRTes werden Workshops für Dirigenten und Bläserklassen/Mittelstufen-Orchester angeboten. Den Abschluss bildet am Sonntag, um 16 Uhr ein Konzert des Polizeiorchesters Bayern unter der Leitung von Prof. Johann Mösenbichler in der Klosterkirche Altstadt. Weitere Infos unter:

4 Fortbildung für Dirigenten: Das Schlagwerk im Orchester Samstag, 07. Oktober 2017 Für viele Dirigenten ist das Schlagwerk eine unbekannte Größe. Dies fängt bei der Vielzahl an Instrumenten im Percussionbereich an, geht über unbekannte Abkürzungen und Notationen in der Partitur bis hin zur Spielweisen der einzelnen Instrumente. Um hier Hilfestellungen zu bieten, veranstaltet der NBMB in Zusammenarbeit mit der Firma Meinl in Gutenstetten (Landkreis Neustadt/Aisch Mittelfranken) einen eintägigen Workshop, der sich folgenden Themen widmet: Schlagwerk im Blasorchester, Schlägelwahl, Notation in der Partitur, Klangmöglichkeiten, Anspieltechniken, Dirigiertechnik für Schlagwerkeinsätze und natürlich viele Praxistipps. Die Firma Meinl wird hierfür Schlagwerk und Percussionsinstrumente kostenlos zur Verfügung stellen. Herzlichen Dank dafür. Pilotlehrgang Dirigentenassistent und in Alteglofsheim Im Dezember 2017 startet ein neuer Pilotlehrgang Dirigentenassistent speziell für angehende Dirigentinnen und Dirigenten. Damit kommen wir dem vielfach geäußerten Wunsch nach, eine Fortbildung anzubieten, bei der die Grundlagen für das Dirigieren im Vordergrund stehen ohne den Druck einer abschließenden Prüfung. Angesprochen sind alle Musikerinnen und Musiker mit dem Leistungsstand D2 und einem Mindestalter von 16 Jahren. Lehrgangsinhalte sind Schlagtechnik (inkl. Tempi, Dynamik, Einsätze, Übergänge, Problemstellen usw.), Partiturstudium/-Vorbereitung, Vor- und Nachbereitung einer Probe, Werkauswahl, Einstimmen und Intonation, Probenpädagogik und Harmonielehre. MEHR ZEIT FÜR JUGENDARBEIT! - DAS NEUE JUGENDARBEITSFREISTELLUNGSGESETZ Unsere Musikvereine leben vom Engagement vieler Ehrenamtlicher nicht nur in der Vereinsführung sondern auch in der Jugendarbeit. Der Freistaat Bayern unterstützt das Engagement in der Jugendarbeit. Damit Jugendleiterinnen und Jugendleiter mehr Zeit für Jugendarbeit haben und diese flexibler einsetzen können, wurde das bisherige Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitsfreistellungsgesetz beschlossen. Das Gesetz gilt für ehrenamtliche Jugendleiter, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Diese können sich auf Grundlage dieses Gesetzes für Zwecke der Jugendarbeit (z.b. Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsangebote etc.) stunden- oder tageweise vom Arbeitgeber freistellen lassen. Der Antrag für die Freistellung kann über die Nordbayerische Bläserjugend gestellt werden und muss dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn des Zeitraums, für den die Freistellung beantragt wird, zugehen. Das Antragsformular finden Sie im Großen Ratgeber unter und auf der Website der Nordbayerischen Bläserjugend ( Bei Fragen zum Jugendarbeitsfreistellungsgesetz hilft die Geschäftsstelle der Nordbayerischen Bläserjugend gerne weiter ( info@blaeserjugend.de oder Tel.: / ). Konzerte der Auswahlorchester des Nordbayerischen Musikbundes Im Herbst findet wieder eine Reihe von Konzerten unserer Auswahlorchester statt, für die wir bereits herzlich einladen möchten: Nordbayerisches Jugendblasorchester, Ltg. Ernst Oestreicher Samstag, Uhr Rosenthal Theater in Selb (Oberfranken) Sonntag, Uhr Stadthalle Neustadt/Aisch (Mittelfranken)

5 Nordbayerische Brass Band, Ltg. Mathias Wehr Dienstag, Uhr Festhalle Kahl am Main (Unterfranken) Sonntag, Uhr Musikhalle / Kongresshalle Nürnberg Gastdirigent: Dr. Robert Childs, England (ehemals Cory Band) Nordbayerische Spielleuteorchester, Ltg. Christoph Ahlemeyer Samstag, 07. Oktober 2017 Kulturhalle Grafenrheinfeld (Unterfranken) Samstag, 04. November 2017 Selb (Oberfranken) Wiedereinführung der Vereinsehrung für 50 bzw. 75 jährige Musiktradition Mit der letzten Reform unserer Ehrungsordnung wurde die Ehrung Goldene Medaille am weiß-blauen Band für eine über 50-jährige Musiktradition (leider) eingestellt. Wir möchten diese Tradition bzw. Ehrung wieder aufleben lassen und bieten ab sofort die Auszeichnung für eine 50-jährige und für eine 75- jährige Musiktradition an: Hinweis: Musiktradition heißt nicht, dass auch der jeweilige Verein bereits so lange bestehen muss. Es ist lediglich ein Nachweis zu bringen, dass in der Gemeinde / Stadt bereits seit 50 bzw. 75 Jahren musiziert und damit am kulturellen Leben der Gemeinde / Stadt teilgenommen wurde. Voraussetzungen für die Verleihung sind: 50 bzw. 75 Jahre Musiktradition in der Gemeinde bzw. Stadt regelmäßige Konzerttätigkeit und / oder Wertungsspiel- bzw. Wettbewerbsteilnahmen in den letzten fünf Jahren aktive Teilnahme am örtlichen Kulturleben der Gemeinde bzw. Stadt Ehrungsanträge von Mitgliedsvereinen sind formlos an den/die jeweilige/n Ehrungsbeauftragte/n des Bezirks oder ersatzweise an die Geschäftsstelle zu richten. Die Ehrung ist natürlich kostenfrei. Buchführungspflicht von Vereinen Auf Anregung der Geschäftsstelle wurde über den Bayerischen Musikrat eine Anfrage beim dortigen Finanzamt und beim Finanzministerium mit dem Ziel gestartet, die elektronische Buchführungspflicht bei Vereinen zu überprüfen. Folgende Aussagen haben wir dazu erhalten: Die gemeinnützigen Vereine sind nicht im Fokus der Finanzbehörden. Betroffen sind nur die Vereine, die umsatzsteuerpflichtig sind. Diese müssen eine entsprechende Software einsetzen. Alle anderen Vereine können ihre Buchhaltung so machen, wie es ihnen beliebt. Vereine, die umsatzsteuerpflichtig sind, empfehlen wir, die Steuererklärungen so lange in gewohnter Weise abzugeben, bis das jeweils zuständige Finanzamt die elektronische Form einfordert. Leitfaden für Vereinsfeiern Die Bayerische Staatskanzlei hat einen kostenlosen Leitfaden für die Planung und Durchführung von Vereinsfeiern herausgegeben, die Informationen zu Genehmigungen, Jugendschutz, GEMA, Haftungsfragen etc. enthält. Die Broschüre kann über folgenden Link bezogen werden: Schwarzes Brett auf Sie suchen einen Ausbilder / Dirigenten oder haben ein Instrument zu verkaufen? Auf unseren Internetseiten können Sie unseren kostenlosen Service nutzen, um Ihre Anfragen oder Angebote für einen bestimmten Zeitraum zu veröffentlichen. Wir veröffentlichen gerne alle Gesuche und Angebote, sofern sie mit unserem Hobby Blasmusik zu tun haben und keine geschäftlichen Interessen verfolgt werden. Ein Anrecht auf eine Veröffentlichung besteht jedoch nicht. Infos zum Einstellen von Angeboten finden Sie auf den Internetseiten unter der Rubrik Schwarzes Brett -> Eintrag am Schwarzen Brett veröffentlichen.

6 Termine zum Vormerken Nordbayerische Bläserakademie - Hammelburg Prüfungswochenende Nordbayerische Bläserakademie - Hammelburg Kammermusikwettbewerb - Bezirksentscheid Oberpfalz und Mittelfranken Kammermusikwettbewerb - Bezirksentscheid Unterfranken Kammermusikwettbewerb Bezirksentscheid Oberfranken Phase I Dirigentenassistent - Alteglofsheim Phase II Dirigentenassistent - Alteglofsheim Phase I Orchesterassistent - Hammelburg Phase I Ausbildung zum Bläserklassenleiter - Hammelburg Let s do Volksmusik - Hammelburg Phase II Orchesterassistent - Hammelburg Phase II Ausbildung zum Bläserklassenleiter - Hammelburg Alphorn / Anfängerkurs - Hammelburg Fortbildung für Spielleute - Hammelburg Kurs-Finder Sommerferien Alle Ausschreibungen zu den genannten Lehrgängen und Workshops sind über unseren Kursfinder erhältlich. Der Kursfinder ist die zentrale Datenbank für alle Angebote des Nordbayerischen Musikbundes und der Nordbayerischen Bläserjugend. Während der Sommerferien sind die beiden Geschäftsstellen von Bläserjugend und Musikbund nur eingeschränkt erreichbar. Richten Sie daher vorzugweise Ihre Anfragen an uns per (geschaeftsstelle@nbmb.de / info@blaeserjugend.de). Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien und danach wieder viel Kraft, um die Räder in Ihrem Musikverein wieder richtig in Schwung zu bringen. Ihr Team von der Geschäftsstelle Nordbayerischer Musikbund e.v. & Nordbayerische Bläserjugend e.v. Andreas Kleinhenz Verbandsgeschäftsführer

7 Merkblatt Nordbayerischer Musikbund e.v. zum GEMA-Rahmenvertrag GEMA, Postfach, Berlin Telefon 030 / Fax 030 / kontakt@gema.de Was ist der GEMA-Rahmenvertrag? Der GEMA-Rahmenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Blasmusikverband und der GEMA. Der Nordbayerische Musikbund ist Mitglied im Bayerischen Blasmusikverband und damit Nutznießer des Vertrages. Der Rahmenvertrag gilt für fast alle Mitgliedsvereinigungen des NBMB Ausnahmen sind zum Beispiel die Musikschulen, für die ein eigener Rahmenvertrag über den Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen gilt. Wann muss eine Veranstaltung an die GEMA gemeldet werden? Grundsätzlich müssen alle wirtschaftlichen bzw. geselligen Veranstaltungen (z.b. Sommerfest mit Bewirtung) drei Tage vor Stattfinden der GEMA unter Angabe der Veranstaltungsgröße gemeldet werden (siehe Regelung zur Veranstaltungsgröße 666 qm). Konzerte (mit untergeordneter Bewirtung) können auch noch 10 Tage nach dem Stattfinden nachgemeldet werden. Müssen zwingend die von der GEMA zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden? Bis auf weiteres können Konzert- oder Veranstaltungsanmeldungen und Musikfolgen formlos per erfolgen (kontakt@gema.de). Die Verwendung der Formulare ist nicht zwingend vorgeschrieben. Gibt es eine Vereinfachung bei der Meldung von Ständchen? Die GEMA unterhält ein eigenes Formular für die Jahresmeldung von allen Ständchen en bloc. Wir empfehlen, nicht dieses Formular zu verwenden, sondern jedes durchgeführte Ständchen einzeln zu melden. Dies aus dem Grund, weil bei einer Jahresmeldung nicht zwingend feststeht, ob die Anzahl der Ständchen auch korrekt ist. Eine Meldung ist auch nur dann erforderlich, wenn das Ständchen öffentlich stattfindet. Ständchen im privaten Rahmen fallen nicht unter den GEMA-Rahmenvertrag. Fallen alle Ständchen unter der Rahmenvertrag? Unter den Rahmenvertrag fallen nur Ständchen, die für eigene Vereinsmitglieder gespielt werden. Ständchen, die im Auftrag von Dritten gespielt werden, sind nicht abgedeckt. Hier fällt die Meldung in den Zuständigkeitsbereich des Bestellers. Welche Angaben müssen bei einer Veranstaltungsmeldung gemacht werden? Name des Veranstalters, Datum der Veranstaltung und Veranstaltungsort Hinweis auf Rahmenvertrag Bayerischer Blasmusikverband (NBMB) / GEMA. Des Weiteren sind bei geselligen Veranstaltungen noch die Art der Veranstaltung sowie die Größe des Veranstaltungsraues in qm anzugeben. Was sind Musikfolgen und wie muss die Meldung erfolgen? Eine Musikfolge ist eine Auflistung der gespielten / aufgeführten Musikstücke. Eine Musikfolge ist bei allen Veranstaltungen, bei denen live gespielt wird, spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung an die GEMA zu schicken. Folgende Angaben sind bei der Abgabe erforderlich: Name des Veranstalters, Datum der Veranstaltung und Veranstaltungsort. Die Anzahl der Besucher und der erzielte Umsatz aus dem Eintritt sind bei Konzerten ebenfalls anzugeben - des Weiteren alle gespielten Musikstücke mit Titel, Komponist und ggf. Arrangeur.

8 Müssen erzielter Umsatz (Eintritt) und Besucherzahl bei Konzerten gemeldet auch werden? Einnahmen aus Konzerten und die Anzahl der Besucher müssen nach der Veranstaltung der GEMA gemeldet werden. Diese Angaben lösen keine eigene gesonderte Rechnung aus - sondern dienen der GEMA nur für interne Vergleichsberechnungen. Die GEMA hat einen Anspruch auf die Meldung dieser Zahlen. Welche Musiknutzungen sind durch den Rahmenvertrag abgegolten? Abgegolten sind alle LIVE-Musik Veranstaltungen und Konzerte, bei denen der NBMB-Mitgliedsverein alleiniger Veranstalter ist. BGB-Gesellschaften, bei denen die Mitgliedsvereinigung beteiligt ist, fallen nicht unter die Anwendung des GEMA-Rahmenvertrages. Des Weiteren sind im GEMA-Rahmenvertrag alle Ständchen (Geburtstage, Hochzeiten von Mitgliedern, eigene Wohltätigkeits-, Werbe- und Standkonzerte) enthalten. Über den Rahmenvertrag sind zusätzlich drei gesellige Veranstaltungen mit Musik/Tanz abgegolten. Einschränkungen: Raumgröße incl. Toiletten / Verpflegung / Kaffeebar bis max. 666 qm. Bei einer Veranstaltungsdauer von drei Tagen hintereinander, sind nur die ersten beiden Tage frei. Der dritte Tag ist kostenpflichtig. Meldepflichtig sind nur Auftritte und Ständchen, die öffentlich sind. Auftritte bei privaten Feiern (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) sind nicht melde- und gemapflichtig. Bei Jubiläumsveranstaltungen (25./50./75./100./125 und 150 Jahre Jubiläum) des Mitgliedsverein sind die ersten beiden Tage abgegolten. Ein möglicher dritter Tag wird auf die vorgenannten drei geselligen Veranstaltungen angerechnet (sofern diese noch nicht in dem Jahr in Anspruch genommen wurden). Die Einschränkung der Veranstaltungsgröße (666 qm) entfällt in diesem Fall. Landes-, Verbands-, Bezirks- und Kreismusikfeste: Gleiche Regelung wie bei Jubiläumsveranstaltungen. Bundesbezirksmusikfeste: Mit dem Rahmenvertrag ist der erste bis vierte Tag abgegolten. Welche Musiknutzungen sind nicht über den GEMA-Rahmenvertrag abgegolten: Nicht rechtzeitig gemeldete oder falsch gemeldete Veranstaltungen Veranstaltungen mit Tonträgern Gesellige / wirtschaftliche Veranstaltungen über einer Veranstaltungsgröße von 666 qm Veranstaltungen von Einzelmitgliedern (Einzelmitglied = Veranstalter) Veranstaltungen, bei denen der Mitgliedsverein nur mitwirkend ist Tourneeveranstaltungen (z.b. im Rahmen einer Gastspielreise) Stand-/Platz-/Promenadenkonzerte während der Saison in Fremdenverkehrsorten CD- und Videoproduktionen von Konzerten oder Veranstaltungen Musik im Internet Gibt es einen Nachlass bei kostenpflichtigen Veranstaltungen? Auf kostenpflichtige Veranstaltungen wird bei Hinweis auf den bestehenden Rahmenvertrag ein Nachlass von 20 % gewährt. Was passiert, wenn eine Veranstaltung nicht gemeldet wird? Die GEMA ist berechtigt, bei nicht gemeldeten Veranstaltungen den normalen Tarif zu berechnen, der lt. Tariftabellen für die Veranstaltungen anfallen würde zuzüglich eines Aufschlages von 100 %. Hinweis: Stand: 07/ Änderungen vorbehalten. Der NBMB übernimmt keine Gewährleistung für die 100%ige Richtigkeit der Angaben

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