Vertretungskonzept Stand: Januar 2017
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- Julius Eberhardt
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1 Vertretungskonzept Stand: Januar 2017
2 Inhalt Vorbemerkung Grundsätze Ziele Rechtlicher Rahmen Qualitätssicherung Unterrichtsgarantie Rahmenbedingungen Aufgaben der beteiligten Gruppen Schulleitung Vertretungslehrkraft Abwesende Lehrer Schüler Lehramtsanwärter Genehmigung von Veranstaltungen Formen des Vertretungsunterrichts Organisation des Vertretungsunterrichts Sekundarstufe I Sekundarstufe II Belastung des Kollegiums Kommunikation und Evaluation... 7
3 Vorbemerkung Lernzeit ist ein wertvolles Gut und daher sollte der Kontinuität von Unterricht höchste Priorität eingeräumt werden. Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Verhinderung von Unterrichtsausfall ist Vertretungsunterricht im Schulalltag unumgänglich. Zentrales Anliegen des vorliegenden Vertretungskonzepts ist das Bemühen, Vertretungsunterricht so zu organisieren, dass die Unterrichtszeit von den Schülerinnen und Schülern 1 möglichst optimal als aktive Lernzeit genutzt und dabei gleichzeitig die Mehrbelastung der Lehrer begrenzt und möglichst gerecht verteilt werden kann. Mit dem Vertretungskonzept des Konrad-Duden-Gymnasiums wird das Ziel verfolgt, einen verbindlichen Rahmen für die Organisation und die inhaltliche Gestaltung des Vertretungsunterrichts festzulegen, an dem sich Eltern, Schüler sowie Lehrer orientieren können. Dieses Vertretungskonzept zielt auf die Regelung einer kurzfristigen Abwesenheit einer Lehrkraft. Bei mittelfristigen Absenzen (ca. 3-8 Wochen) wird versucht, den Einsatz von Fachkolleginnen und -kollegen zu gewährleisten. Gegebenenfalls muss dazu anderer Unterricht gekürzt werden, um die Fachvertretung zu ermöglichen. Bei langfristigen Absenzen (länger als 6 Wochen) werden in der Regel Vertretungskräfte eingestellt, bzw. wird sogenannte angeordnete Mehrarbeit von Kolleginnen und Kollegen geleistet. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass nicht immer abzusehen ist, ob eine Absenz kurz-, mittel- oder langfristig sein wird. 1 Grundsätze 1.1 Ziele Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht, denn dies entspricht unserem zentralen Anliegen, die Unterrichtszeit optimal zu nutzen. Unser Ziel ist es, allen ausfallenden Unterricht zu vertreten, denn die verlässliche Sicherung des Schulunterrichts ist für die meisten Eltern unserer Kinder eine wesentliche Voraussetzung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Um die Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung und Verständigung. Basis dafür sind die im Schulprogramm festgelegten Grundsätze: Eltern stellen ihre Erwartungen an die Schule darauf ein, dass einerseits besondere schulische Veranstaltungen und Unterrichtsangebote (Projekte, Fahrten etc.) immer organisatorisch gesehen systemische Auswirkungen haben und deshalb nur in vertretbarem Maße stattfinden können und dass sie andererseits die so verursachten Belastungen akzeptieren. Die Schüler verhalten sich in Vertretungsstunden lernorientiert. Sie arbeiten im Vertretungsunterricht aktiv mit bzw. bearbeiten die bereitgestellten Selbstlernmaterialien und Aufgabenstellungen pflichtbewusst. 1.2 Rechtlicher Rahmen Die rechtliche Grundlage für den Vertretungsunterricht bildet die Allgemeine Dienstordnung (ADO), welche insbesondere in 12 (4) festlegt: 1 Wenn im Folgenden von Schüler(n), Lehrer(n) oder Kollege(n) die Rede ist, so sind damit immer Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer bzw. Kolleginnen und Kollegen gemeint. 3
4 Lehrer und Lehrerinnen sind verpflichtet, auf Anordnung des Schulleiters oder der Schulleiterin auch Vertretungsunterricht zu erteilen. Sie sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet ( 6). Die zu Vertretenden haben soweit dies zumutbar ist sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z. B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren). Die Erteilung des kurzfristigen Vertretungsunterrichts wird im Rahmen der Mehrarbeitsverordnung (Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht BASS Nr. 21) auf die Arbeitszeit der Lehrkraft angerechnet. Aus Schülersicht legt das Schulgesetz 42 (3) den rechtlichen Rahmen fest. Hier gilt das, was auch für den normalen Unterricht gilt: Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. 2 Qualitätssicherung Das Vertretungskonzept bedarf einer regelmäßigen Evaluation auf Aktualität durch die Schulleitung und das Planungsteam. Ziel ist dabei die kontinuierliche Sicherstellung der Qualität des Vertretungsunterrichts. 2.1 Unterrichtsgarantie Die Klassen 5-7 werden immer von der ersten bis zur neunten Stunde verlässlich vertreten. Die Klassen 8-9 erhalten Vertretungsunterricht von der 1. bis zur 6. Stunde, die 8./9. Stunde wird vertreten, wenn es personell möglich ist. In der Sekundarstufe II nutzen die Schüler ausfallende Stunden zum eigenverantwortlichen Arbeiten (EVA). Für diese eigenverantwortliche Lernzeit erhalten sie, wenn möglich, Arbeitsaufträge, außerdem werden notwendige Lehrmaterialien und Räume (außer Fachräume) zur Verfügung gestellt. Eine Ausnahme gilt für das Fach Sport. Ein eigenes Konzept für die Vertretungen in der EF wird zurzeit erarbeitet. 2.2 Rahmenbedingungen Um Vertretungsunterricht personell und inhaltlich vorzubereiten und planen zu können, ist es notwendig, dass Vereinbarungen eingehalten werden. Abwesende Kolleginnen und Kollegen informieren die Schulleitung so frühzeitig wie möglich über geplante Abwesenheiten und informieren die Schulleitung bis spätestens 7:30 Uhr über eine ungeplante, kurzfristige Abwesenheit (Krankheit). Alle Kolleginnen und Kollegen informieren sich über den Vertretungsplan im Lehrerzimmer und über die Vertretungsnachrichten bzw. über den Vertretungsplan online (Webuntis) über Veränderungen im Vertretungsplan rechtzeitig und regelmäßig vor dem eigenen Unterrichtsbeginn und einmal täglich nach Unterrichtsschluss. Schüler informieren sich über den Vertretungsplan auf den Monitoren in 4
5 der Pausenhalle sowie über die mobile Vertretungs-App rechtzeitig vor Schulbeginn. Maßgeblich ist immer der aktuellste Stand, der auf dem Monitorübertragen wird. Die Vertretung der Randstunden (1./2. und 8./9. Stunde) erfolgt über eine längerfristige Bereitschaftsplanung. Diese werden gerecht verteilt, hier wird die reduzierte Stundenzahl der Teilzeitkräfte berücksichtigt. Eine Vollzeitkraft hat ca. 4-5 Bereitschaften pro Halbjahr, über die sie frühzeitig und auch als Mail-Erinnerung informiert wird. Weitere feste Bereitschaften fallen so nicht an. 3 Aufgaben der beteiligten Gruppen 3.1 Schulleitung Die Schulleitung ist zuständig für die permanente, tagesaktuelle Organisation (Stellvertretender Schulleiter und Vertretungsplanteam) sowie die mittel- und langfristige Organisation (Stellvertretender Schulleiter und Stundenplanteam). Des Weiteren gewährleistet die Schulleitung eine gerechte Verteilung von Vertretungen für Lehrpersonal und Klassen, analysiert langfristig und setzt entsprechende Maßnahmen um, stellt die Umsetzung des Vertretungskonzeptes sicher und ist zuständig für die Rückmeldung in der Gesamtkonferenz. 3.2 Vertretungslehrkraft Der Vertretungslehrer ist verantwortlich für die Bearbeitung vorliegender Arbeitsaufträge, außerdem für unterrichtsergänzende Wissensvermittlung (Lerntechniken, Aktuelles, Allgemeines). Er erteilt fachbezogenen Unterricht und gibt den unterrichtenden Kollegen eine Rückmeldung. 3.3 Abwesende Lehrer Die abwesenden Lehrer erteilen Arbeitsaufträge und werten diese im Unterricht aus. 3.4 Schüler Für die Schüler besteht i.d.r. Anwesenheitspflicht (für die Oberstufenschüler in der Kernzeit), außerdem die Pflicht, die Materialien vollständig mitzubringen. Die Schüler haben eine Ausführungspflicht (Durchführung von Arbeitsaufträgen), die sie ernsthaft befolgen müssen und zeigen Respekt vor dem Vertretungspersonal. Die Vertretungslehrkraft gibt der Klassenleitung bzw. der Stufenleitung eine Rückmeldung. (vgl. hier auch unsere Schulverfassung). 3.5 Lehramtsanwärter Der Einsatz der Referendare erfolgt nur nach persönlicher Absprache. Ist der zu vertretende Unterricht im Rahmen ihres Ausbildungsunterrichts, sollen sie in der Regel auch die Vertretung dieses Unterrichts übernehmen. Nach jeweiliger Einzelrücksprache und Absprache mit dem ZfsL können Lehramtsanwärter zu kurzfristigen Vertretungen und in Notsituationen herangezogen werden, auch wenn es sich um Lerngruppen handelt, in denen aktuell kein Ausbildungsunterricht erteilt wird. 5
6 4 Genehmigung von Veranstaltungen Es gehört zum pädagogischen Selbstverständnis des Konrad-Duden-Gymnasiums, dass Lernen auch einer besonderen Methodik und Anschauung bedarf (u.a. Projekte, außerschulische Lernorte wir BYK-Chemie und Kinder-Uni). Zur Vermeidung von kurzfristigen Veränderungen in der Unterrichtsplanung der Lehrkräfte und Schüler werden im Terminplan feststehende Termine wie Klassen- und Studienfahrten, Betriebspraktika, Projekt- und Exkursionstage langfristig bekannt gegeben (rechtzeitige Genehmigung bei der Schulleitung). Eine Vielzahl außerunterrichtlicher Veranstaltungen werden derzeit in die zu Schuljahresbeginn terminierte Präventionswoche gelegt werden. Die Genehmigung der Schulleitung von Unterrichtsprojekten, Veranstaltungen und Fortbildungen, die unterrichtsorganisatorische Auswirkungen haben, ist davon abhängig, welche weiteren Belastungen zu diesem Zeitpunkt für den angestrebten Termin bestehen bzw. wie hoch der absehbare Vertretungsbedarf ist. Eine bereits genehmigte Fortbildung kann aufgrund erhöhten Vertretungsbedarfs im Einzelfall widerrufen werden. Insbesondere in der Sekundarstufe II ist darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen vom Fachlehrer rechtzeitig informiert werden, die von der Abwesenheit der zu Unterrichtenden betroffen sind (z.b. rechtzeitige Mitteilung, Aushang der Teilnehmerlisten). Die Schüler sollten weder kurz vor einer noch während einer Klausur abwesend sein. Daher ist ein Terminabgleich mit dem Klausurplan zwingend erforderlich. Rechtzeitiges Eintragen in den Termin- und Klassenarbeitsplan erleichtert die Organisation für alle. 5 Formen des Vertretungsunterrichts 1) Unterricht durch eine Lehrkraft der Klasse in ihrem Unterrichtsfach oder Unterricht durch eine Fachlehrkraft, die das ausgefallene Fach vertritt 2) Unterricht durch einen Kollegen, die Vertretungsunterricht in einem ihrer Fächer erteilen 3) Verlegung/Vorziehung von Unterricht, um Unterricht durch eine Lehrkraft der Klasse zu ermöglichen. 4) Unterricht durch die Lehrkraft, die in einer Randstunde Bereitschaft haben. Mitbetreuung unter Aufsicht einer Lehrkraft aus der Nachbarklasse Der Begriff des Unterrichts wird hier weiter gefasst. Unterricht findet insbesondere auch dann statt, wenn Schüler selbstständig lernen, wenn sie sich mit den gestellten Arbeitsaufträgen alleine oder in Kleingruppen eigenständig auseinandersetzen und ihre Ergebnisse mit Hilfe von Lösungsblättern kontrollieren. 6 Organisation des Vertretungsunterrichts 6.1 Sekundarstufe I Grundsätzlich orientieren sich alle eingesetzten Lehrkräfte an den Eintragungen im Klassenbuch, den Absprachen in den Fachschaften und an den von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern bereitgestellten Vertretungsmaterialien. Es ist wünschenswert, dass Kollegen Arbeitsaufträge hinterlassen und das Planungsteam frühzeitig darüber informieren, besonders bei geplanten Abwesenheiten (bspw. Klassenfahrten), auch wenn den Schülern die Informationen bereits vorliegen. 6
7 Die Schüler haben ihre Materialien für das zu vertretende Fach mitzubringen (besonders bei geplanten Abwesenheiten), sobald ihnen Informationen über Arbeitsaufträge vorliegen. Die vertretenden Kollegen beziehen die situativen Bedürfnisse der Schüler mit ein (z.b. Üben für eine Klassenarbeit). 6.2 Sekundarstufe II Da die eingesetzten Lehrkräfte und das Planungsteam sich durch das Kurssystem thematisch nicht an einem Klassenbuch orientieren können, bedarf es anderer Kommunikationsstrukturen und Absprachen in den Fachschaften. Es ist wünschenswert, dass die Schüler von den abwesenden Kollegen Arbeitsaufträge erhalten (Das Material wird per oder Lernplattform weitergeleitet oder im Regal vor dem Büro des stellvertretenden Schulleiters hinterlegt). Die vorhandenen Arbeitsaufträge müssen in der Schule bearbeitet und im Unterricht ausgewertet werden. Liegt kurzfristig kein Arbeitsauftrag vor, nutzen die Schüler die Vertretungszeit, um Unterrichtsinhalte zu wiederholen oder selbstständig am aktuellen Unterrichtsthema weiterzuarbeiten. Unterstützung für das eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) muss gewährleistet sein, etwa durch Erstellung einer Kursteilnehmerliste in jedem Kurs zu Beginn des Halbjahres mit den jeweiligen Kontaktdaten, damit die Schüler sich absprechen können und durch Empfehlung von Selbstlernmaterialien durch die Fachlehrer zu Beginn des jeweiligen Halbjahres. 7 Belastung des Kollegiums Die Schulleitung achtet auf die Vermeidung übermäßiger Belastungen durch Beauftragung mit Vertretungen. In persönlichen Gesprächen werden ggf. besondere Situationen mit den Vertretungslehrern abgestimmt. Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten bei Lehrkräften verursacht werden, sollten auf das notwendige Maß beschränkt werden. Ziel ist es, eine ausgewogene Jahresbelastung für den Vertretungsunterricht entsprechend des Umfangs der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte zu erreichen. Die Schulleitung führt ein (jederzeit einsehbares) Stundenkonto für jede Kollegin und jeden Kollegen. 8 Kommunikation und Evaluation Ein regelmäßiger Informationsaustausch findet innerhalb der erweiterten Schulleitung statt, um rechtzeitig Lösungen zu finden. Der Vertretungsunterricht wird durch die Schulleitung evaluiert. Hierbei werden Informationen aus dem Stundenplanprogramm, Rückmeldungen der Kollegen, der Schüler und der Eltern berücksichtigt. Ansprechpartner: Burkhard Scheepers, kommissarischer stellvertretender Schulleiter Mail: schulleitung2@kdg.wesel.de 7
Für die Klassen 5-7 werden 5 Zeitstunden pro Tag, d.h. 6 Unterrichtsstunden vertreten.
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