Prüfung zur Führung eines Krankentransportunternehmens
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- Chantal Holzmann
- vor 6 Jahren
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1 Dieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr Prüfung zur Führung eines Krankentransportunternehmens Jeder Unternehmer, der Krankentransporte mit Krankenkraftwagen in Berlin durchführen will, benötigt hierfür eine Genehmigung nach dem Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (Rettungsdienstgesetz - RDG). Der Unternehmer muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit die Genehmigung erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass die Fachkundebescheinigung der IHK nicht für die Erlaubnis/ Genehmigung ausreicht. Weitere Informationen zur Erlaubnis- und Genehmigungserteilung erhalten Sie in unseren Brancheninformationen unter der Dok-Nr.: Prüfungssachgebiete Rechtsgrundlage für die Prüfung ist das Rettungsdienstgesetz für das Land Berlin (RDG) vom 8. Juli 1993 (GVBl. S. 313), in der jeweils gültigen Fassung und die Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr vom 10. Januar 2014 der IHK Berlin. Danach findet die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) entsprechende Anwendung, soweit sie sich auf den Mietwagenverkehr bezieht. Prüfungsgebiete sind die in Anlage 3 Abschnitt A zu 3 PBZugV aufgeführten Prüfungsgegenstände, soweit sie den Mietwagenverkehr betreffen, sowie ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Krankentransports und der Notfallrettung. Im Anhang 1 erhalten Sie einen Überblick über wichtige Inhalte der Fachkundeprüfung. 2 Anmeldung zur Prüfung Alle Prüflinge, die ihren Wohnsitz im Bezirk der IHK Berlin haben, müssen grundsätzlich vor dem Prüfungsausschuss Straßenpersonenverkehr der IHK Berlin die Fachkundeprüfung ablegen. Auf den (zukünftigen) Firmensitz kommt es nicht an. In bestimmten Fällen kann die Verweisung eines Prüflings an den Prüfungsausschuss einer anderen IHK in Betracht kommen. Die Anmeldung und die Entrichtung der Prüfungsgebühr erfolgt online über das Portal der IHK Berlin ( 2.1 Registrierung auf dem Portal der IHK (einmalig) Bevor Sie sich online für die Prüfung anmelden können, müssen Sie sich für das Portal der IHK Berlin registrieren. Dies können Sie jederzeit tun. Dazu gehen Sie wie folgt vor: In der Rubrik Zugangsdaten anfordern können sie sich unter Angabe ihres Namens, Geburtsdatums, einer gültigen -Adresse und eines von Ihnen selbstgewählten Passwortes registrieren. Zur Überprüfung Ihrer adresse erhalten Sie nach dem Absenden Ihrer Registrierungsdaten einen Bestätigungslink per Ihr Ansprechpartner: Team Fachkunde Verkehr Tel: Fax: fachkundeverkehr@berlin.ihk.de 1
2 Klicken Sie den Link an, um ihre adresse zu bestätigen und um die Datenschutzbestimmungen zu akzeptieren. Danach sind Sie für das Portal der IHK Berlin freigeschaltet und können sich jederzeit mit der von Ihnen angegebenen adresse und ihrem selbstgewählten Passwort (Zugangsdaten) auf dem Portal der IHK Berlin zu Prüfungen anmelden. 2.2 Prüfungsanmeldung auf dem Portal der IHK Berlin Auf dem Portal sind alle für die Anmeldung freigegebenen Fachkundeprüfungen recherchierbar. Nach dem Einloggen auf dem Portal mit Ihren Zugangsdaten, wählen Sie den gewünschten Prüfungstermin aus, melden sich sofort verbindlich für einen Prüfungstermin an und zahlen die Prüfungsgebühr mit ihrer Kreditkarte, per giropay oder mit Ihrem PayPal-Konto. Nach dem derzeit gültigen Gebührentarif der IHK Berlin wird für die Abnahme der Prüfung eine Gebühr in Höhe von 200,- erhoben. Eine Anmeldung auf Rechnung oder mittels Barzahlung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass ihre Anmeldung in jedem Fall sofort verbindlich ist und eine Änderung des Prüfungstermins im Nachhinein nicht mehr möglich ist. Für die Abmeldung von Prüfungen gelten die Rücktrittsregelungen gemäß Gebührenordnung der IHK Berlin. Sie erhalten unmittelbar nach der Anmeldung eine Zahlungsbestätigung durch unseren Online- Zahlungsanbieter und eine Anmeldebestätigung von der IHK Berlin. Etwa 10 Tage vor Beginn der schriftlichen Prüfung erhalten Sie eine Einladung zum Prüfungstermin sowie einen Gebührenbescheid für die gezahlte Prüfungsgebühr. 3 Vorbereitung auf die Prüfung Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Sie können sich selbständig mit Hilfe einschlägiger Gesetzes- und Verordnungstexte vorbereiten. Dennoch weisen wir auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung hin, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können. Sie können inhaltlich verwendet werden, soweit sie den Mietwagenverkehr betreffen. Zudem lassen sich Tiefe des Wissens sowie Art und Umfang der Fragen ohne weiteres auf den Krankentransport übertragen. Darüber hinaus sollten Sie sich intensiv mit dem Rettungsdienstgesetz für das Land Berlin befassen und über sehr gute Kenntnisse zur Ausstattung von Krankenkraftwagen sowie über Beförderungsentgelte und Abrechnungsverfahren im Krankentransport verfügen. Viele Tipps und Informationen finden Sie in den Broschüren "Arbeitsrecht von A - Z" sowie "Soziale Absicherung", die über den DIHK-Publikationen-Services zu bestellen sind. 2
3 3.1 Literatur Lehr- / Übungsbücher Kerler, Siegfried: Betriebliches Rechnungswesen im Transportgewerbe, München: Springer Transport Media GmbH (Verlag Heinrich Vogel) Grätz, Thomas: Fachkunde & Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer München: Springer Transport Media GmbH (Verlag Heinrich Vogel) Helf-Marx, Christiane: Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung Taxi und Mietwagen - Lehrbuch und Fragenkatalog, Bottrop: Verkehrsverlag-HeMa e.k. - Lösungsbuch, Bottrop: Verkehrsverlag-HeMa e.k. Kollar, Herwig/Pieper, Klaus: Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, München: Huss-Verlag Textsammlungen Kommentare Krämer, Horst: Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, Düsseldorf: Verkehrsverlag J. Fischer Hole, Hans-Gerhard: BOKraft, Kommentar, München: Springer Transport Media GmbH (Verlag Heinrich Vogel) Krämer, Horst: BOKraft, Kommentar, Düsseldorf: Verkehrsverlag J. Fischer Personenbeförderungsrecht Personenbeförderungsgesetz mit EU-Vorschriften, Regionalisierung und Freistellungs- Verordnung, BOKraft, Berufszugangsverordnung sowie sonstigen nationalen Nebenbestimmungen, München: Verlag C.H. Beck Zum Nachschlagen/weiterführende Literatur: Gerdelmann/Korbmann/Kutter: Krankentransport und Rettungswesen (Lose-Blatt-Sammlung), Erich Schmidt Verlag ergänzbares Handbuch der Rechtsvorschriften, Gebührenregelungen, Rechtsprechung und organisatorischen Bestimmungen Gorgaß/Ahnenfeld: Rettungsassistent und Rettungssanitäter, Berlin: Springer-Verlag Lehrbuch für präklinische Notfallmedizin, Band 4, Berufskunde, Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbh Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport, Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Niedersachsen Achten Sie wegen möglicher Rechtsänderungen darauf, nur aktuelles Material zu verwenden! 3
4 3.2 Anschriften der Verkehrsverlage Verkehrsverlag-HeMa e.k., Ruhehorst 37, Bottrop, Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, München, Storck Verlag, Striepenweg 31, Hamburg, Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, Düsseldorf, Verlag C.H. Beck ohg, Wilhelmstr. 9, München, Springer Transport Media GmbH (Verlag Heinrich Vogel), Neumarkter Str. 18, München, Lehrgangsveranstalter Derzeit bietet nach unseren Informationen in Berlin nur ein Veranstalter Lehrgänge an, die auf die Fachkundeprüfung für den Krankentransport vorbereiteten. Er führt die Lehrgänge in eigener Verantwortung durch. Verkehrsseminare Frank R. Bibow Otto-Franke-Str. 97, Berlin Telefon: Ansprechpartner zur Unterstützung der Existenzgründung Gerne können Sie auch bei Praxisfragen, die im Zusammenhang mit Spezialwissen zum Krankentransportgewerbe entstehen, Kontakt mit dem Landesverband Privater Rettungsdienste Berlin e.v. unter aufnehmen. 4 Ablauf der Prüfung Die Prüfung setzt sich aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls aus einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil zusammen (näheres siehe Punkt 5.1 und 5.2). Insgesamt können Sie 150 Punkte erreichen. Zum Prüfungstermin bringen sie bitte Ihren gültigen Personalausweis, ggf. Reisepass und Meldebescheinigung mit. Schreibpapier, Schreibgerät (Kugelschreiber) und Taschenrechner bekommen Sie zur Verfügung gestellt. Eigenes Schreibpapier, Schreibgerät sowie Taschenrechner des Prüflings sind nicht zugelassen. 4.1 Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung besteht aus 2 Teilen. Der Teil 1: Schriftliche Fragen enthält Multiple- Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort und der 2. Teil umfasst die Schriftlichen Übungen/ 4
5 Fallstudien. Die Bearbeitungszeit für jeden schriftlichen Prüfungsteil beträgt eine Stunde. Die Prüfung wird mit Punkten bewertet. Die Punkte werden wie folgt verteilt: Schriftliche Fragen Teil 1 60 Punkte = 40 % u n d Schriftliche Übungen / Fallstudien Teil 2 52,5 Punkte = 35 % Ist das Ergebnis in einem oder in beiden Prüfungsteilen unter 50 % (Teil 1 unter 30 Punkten, Teil 2 unter 26,25 Punkten) so gilt die Prüfung als nicht bestanden und die mündliche Prüfung entfällt. Wer bereits in den beiden schriftlichen Teilen zusammen 90 Punkte = 60 % von insgesamt 150 möglichen Punkten erreicht, hat die Prüfung bestanden und ist von der mündlichen Prüfung befreit. 4.2 Mündliche Prüfung Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer in jedem der beiden schriftlichen Prüfungsteile mindestens 50% der erreichbaren Punkte (Teil 1 30 Punkte und Teil 2 26,25 Punkte) erzielt hat. Der mündliche Prüfungstermin liegt ca. zwei Wochen nach dem schriftlichen Termin. Der mündliche Teil der Prüfung beträgt für jeden Prüfling ca. eine halbe Stunde und wird als Einzelprüfung durchgeführt. Mündliche Prüfung 37,5 Punkte = 25 % Die Prüfung ist bestanden, wenn auch im mündlichen Teil mindestens 50 % = 18,75 Punkte und mindestens 60 % = 90 Punkte der möglichen Gesamtpunktzahl von 150 Punkten erreicht sind. Falls diese Punkt- bzw. Prozentzahlen nicht erreicht werden, ist die Prüfung nicht bestanden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass ein Prüfling bei versuchter oder vollendeter Täuschungshandlung, bei Einsatz eines unzulässigen Hilfsmittels sowie bei erheblicher Störung des Prüfungsablaufs von der Prüfung ausgeschlossen werden kann. 4.3 Rücktritt von der Prüfung Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte über das Portal der IHK Berlin von der Prüfung ab. Dafür loggen sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ( -Adresse und selbstgewähltes Passwort) auf dem Portal der IHK Berlin ein. Öffnen sie den Menüpunkt Meine Prüfung und klicken sie dann auf den Button Stornieren und im zweiten Schritt auf verbindlich stornieren. Bei Rücktritt von der Prüfung vor dem Anmeldeschluss (14 Tage vor Prüfungsbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr von 65,00 fällig. Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss und vor Beginn der Prüfung sind 50% der Gebühr als Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Ihre Prüfungs- 5
6 gebühr wird abzüglich der hier genannten Rücktrittsgebühr auf das bei der Anmeldung angegebene Konto bzw. Kreditkarte gutgeschrieben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben und bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung fällt die volle Gebühr an. Treten Sie im Verlaufe der Prüfung zurück, so gilt die Prüfung grundsätzlich als nicht bestanden. Abschließend weisen wir darauf hin, dass für jeden neuen Prüfungstermin eine erneute Anmeldung über das Portal der IHK Berlin erforderlich ist. 6
7 Anhang 1 1. Recht 1.1 Personenbeförde rungs-recht Rettungsdienst recht Gewerberecht (Grundzüge) Handelsrecht - den Ordnungsrahmen für den Notfallrettung und Krankentransport und Mietwagenverkehr, die Regelungen für den Zugang zum Beruf sowie über Kontrollen und die Ahndung von Zuwiderhandlungen, - Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Betriebes sicherstellen - die allgemeinen Regelungen für die Gründung eines Unternehmens des Krankentransports und Mietwagenverkehrs kennen. - Grundkenntnisse der Rechtsformen von Handelsgesellschaften sowie der Vorschriften zur Gründung und Führung dieser Gesellschaften besitzen. - Rettungsdienstgesetz (RDG), - Personenbeförderungsgesetz (PBefG), - Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), - Europäische Normung EN 1789 und EN 1865, - Verordnung über den Betrieb - von Kraftfahrunternehmen im - Personenverkehr (BOKraft,) - Gesetz über Medizinprodukte - (Medizinproduktegesetz - MPG), - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions-krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) - Gewerbeordnung (GewO) - Gesellschaftsrecht nach Handelsgesetzbuch (HGB) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1.2 Straßenverkehrs - Straßenverkehrsgesetz (StVG), 7
8 recht - die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung usw.) 1.3 Arbeitsrecht kennen - die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, - die Regeln für Arbeitsverträge von Krankentransport- und Mietwagenunternehmen (Form der Verträge, Verpflichtungen der Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen und Arbeitsdauer, bezahlter Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Auflösung des Arbeitsverhältnisses usw.), - die fachliche Eignung des bei der Auftragsannahme eingesetzten Personals festlegen - Straßenverkehrszulassungs- - ordnung (StVZO), - Straßenverkehrsordnung (StVO), - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) u.a.: - Arbeitszeitgesetz (ArbZeitG), - Allgemeines - Gleichbehandlungsgesetz (AGG), - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), - Jugendarbeitsschutzgesetz - (JArbSchG), - Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - Bundesurlaubsgesetz (BurlG), - Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), - Mutterschutzgesetz (MuSchG), - Bundeselterngeld- und - Elternzeitgesetz (BEEG), - Sozialgesetzbuch (SGB IX), - Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), - Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz), - Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz 8
9 1.4 Sozialversiche rungsrecht 1.5 Grundzüge des Be förderungsver trags rechts 1.6 Grundzüge des Steuerrechts - die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers kennen. - die wichtigsten Vertragstypen kennen, die im Krankentransport- und Mietwagenverkehr üblich sind, - in der Lage sein, einen Beförderungsvertrag auszuhandeln. die Vorschriften kennen für - die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen (u.a. die Regeln für die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen), - die Kraftfahrzeugsteuern, - die Einkommensteuern und die - Gewerbesteuer, - Berechnung der Lohnsteuer - Steuerklassen, - Kirchensteuer, - Körperschaftsteuer 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs - Bücher des Sozialgesetzbuches (SGB) - BGB, PBefG, SGB, RDG, - Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten, - Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Vergütung von Krankenfahrten auf Grund ärztlicher Verordnung für gehfähige Patienten gemäß 133 SGB V - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), - Einkommensteuergesetz (EStG), - Umsatzsteuergesetz (UStG), Umsatzsteuerrichtlinien (UStR), - Umsatzsteuerdurchführungs-verordnung (UstDV), - Gewerbesteuergesetz, - Körperschaftsteuergesetz (KStG) 2.1 Zahlungsverkehr - die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Scheckarten, Kreditkartensysteme, Wechselschuldner, Wechselgläubiger, die Arten der Lastschriftverfahren, 9
10 2.2 Beförderungsentgelte und - bedingungen 2.3 Ermittlung der Finanz- und Rentabi litäts-lage eines Krankentransportund Mietwagenunternehmens Verwendung von Schecks, Wechseln, Eigenwechseln, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln und -verfahren kennen, - Sicherungsübereignung - Bürgschaft - Grundkenntnisse der verschiedenen Kreditformen (Bankkredite, Kautionen, Hypotheken, Leasing, usw.) haben, - Gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung - - Beförderungsentgelte kalkulieren können. - Höhe des Entgeltes, - Abrechnungsverfahren - Erfassung der Beförderungsaufträge und deren Abwicklung - die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens ermitteln können. Überweisung, verschiedene Finanzierungsarten (Eigen- und Fremdfinanzierung), Darlehensarten, Kreditsicherung - SGB - RDG - Finanzplanung und -analyse - Kostenrechnung - die Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen usw.) kennen und je Fahrzeug, Kilometer oder Fahrt berechnen können. 2.4 Buchführung - die allgemeinen Verpflichtungen bzgl. Führung von Geschäftsbüchern, Aufbewahrungsfristen usw. kennen - Kostenrechnungssysteme, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger-, Deckungsbeitragsrechnung, Kosten- und Angebotskalkulation HGB, Abgabenordnung (AO, - 22 UStG, 10
11 Beförderungsdo kumente 2.5 Versicherungswe sen - ein Kassenbuch führen können, - Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns haben. Einnahme-/Ausgaben-Überschussrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz - die bei jeder Beförderung mitzuführenden Schriftstücke und die Aufbewahrungsfristen kennen - die im Krankentransport und Mietwagenverkehr vorgeschriebenen Versicherungen (vor allem Kraftfahrthaftpflichtversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) mit ihrem Versicherungsschutz und ihren Verpflichtungen kennen. 3. Technischer Betrieb und Betriebsführung, insbesondere - 4 Abs. 3 Einkommensteuer- - gesetz, - AO - Inventur, Inventar, Abschreibung, Grundbuch, Hauptbuch, Kassenbuch, Kontenführung, Aufbewahrungspflichten - fahrerbezogene, fahrzeugbezogene, unternehmerbezogene Beförderungsdokumente - Haftpflichtversicherungen (u.a. Kfz-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht) - Rechtsschutzversicherungen - (Verkehrs-, Betriebs-, Privatrechtsschutz) - Sachversicherungen - (u.a. Fahrzeug-, Betriebs-schaden-, Gebäude-, Einrichtungsversicherungen) - Persönliche Versicherungen - (u.a. Alter, Krankheit, Pflege) 3.1 Zulassung und Betrieb der Fahrzeu ge 3.2 Ausrüstung und Beschaffenheit der - die Formalitäten für die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Zulassung dieser Fahrzeuge kennen. - die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge je nach - StVZO, Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - BOKraft - Europäische Normung EN 1789 und EN Europäische Normung EN 1789 und EN 1865, - BOKraft, StVZO, StVO, 11
12 Fahrzeuge 3.3 Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge 3.4 Bereitstellung der Fahrzeuge 3.5 Fernsprech- und Funkverkehr Einsatzzweck kennen. - Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden - die Vorschriften für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit von Medizinprodukten (Medizin- kennen. - produkte-betreiberverordnung MPBetreibV, 2. Verordnung - die Vorschriften für den Einsatz von Defibrillatoren kennen. zur Änderung Medizinprodukterechtlicher Vorschriften), Hygieneplan - Europäische Normung EN 1789 und EN 1865, - Pläne für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und - StVO, StVZO, BOKraft, - ihre Ausrüstung aufstellen können, - Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung, die Vorschriften für die technische Überwachung dieser Fahrzeuge kennen. - Untersuchungsfristen, Nachweisformen, - Wartungspläne - die gesetzlichen Bestimmungen für das Bereitstellen von Krankentransportwagen und Mietwagen kennen. - die Vorschriften für die Vergabe von Frequenzen und den Betrieb eines Funknetzes kennen. 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge - Europäische Normung EN 1789 und EN 1865, - PBefG, - StVO, StVZO - Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Telekommunikationsgesetz (TKG), insbes. 55 Abs. 9, 61 Abs. 1 und 2, 132 Abs. 1 und Verkehrssicherheit - Anweisungen an die Fahrer zur Überprüfung der Sicherheitsvorschriften für den Zustand der Fahrzeuge und der Ausrüstung sowie für sicherheitsbewusstes Fahren ausarbeiten können. - DGUV Grundsatz "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal", - straßenverkehrsrechtliche Vor-schriften zu besonderen Gefahren (Verkehrszeichen), Bremsen von Fahr- 12
13 4.2 Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind 4.3 Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwen dung und War tung der Fahr zeuge - in der Lage sein, Maßnahmen für das Verhalten bei Unfällen auszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Wiederholung von Unfällen und schweren Verstößen zu vermeiden. - Arbeitsmedizinische- und sicherheitstechnische Betreuungspflicht - die Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge kennen, - Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Abgase der Kraftfahrzeuge und gegen Lärmbelästigung treffen können. - Die ordnungsgemäßen gesundheitlichen und hygienischen Verhältnisse der - Fahrzeuge und Betriebsräume sicherstellen: einschließlich Entseuchung, Entwesung und Dekontamination zeugen - Altölverordnung (AltölV) - Kreislaufwirtschaftsgesetz - (KrWG) - Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, insbesondere UVV Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70), Grundsätze der Prävention (BGV A 1) - 30 StVO - 47 StVZO (Abgase) - 47a StVZO - (Abgasuntersuchung) - Altölverordnung (AltölV) - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - Wasserhaushaltsgesetz - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und hierzu erlassene, verkehrsrelevante Verordnungen (u.a. 22. BImSchV, 35. BImSchV) - IfSG Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 13
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