Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer

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1 Informationen zur Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen. Die weiteren Nachweismöglichkeiten sind im Merkblatt "Informationen für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer" beschrieben. Die IHK Südlicher Oberrhein ist zuständig für Bewerber, mit Wohnsitz in den IHK Bezirken Südlicher Oberrhein, Schwarzwald-Baar-Heuberg und Hochrhein-Bodensee. 1. Struktur der Prüfung Die Prüfung besteht aus zwei jeweils einstündigen schriftlichen Teilen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus: schriftlichen Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination der beiden Systeme schriftlichen Übungen / Fallstudien. 2. Bewertung der Prüfungsleistungen Die Prüfungsleistungen werden in den einzelnen Prüfungsteilen mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktezahl (150 Punkte) teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf: - schriftliche Fragen 40% - d.h. max. erreichbar sind 60 Punkte - schriftliche Übungen / Fallstudien 35% - d.h. max. erreichbar sind 52,5 Punkte - mündliche Prüfung 25% - d.h. max. erreichbar sind 37,5 Punkte Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60% (d.h. 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50% der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Teil unter 50% der möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl (d.h. 90 von 150 Punkten) erzielt wurden. 1/5

2 3. Prüfungssachgebiete Die Prüfung umfasst folgende Sachgebiete: Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten Personenbeförderungsrecht Straßenverkehrsrecht Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts Grundzüge des Steuerrechts Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs Zahlungsverkehr Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife) Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage Buchführung Versicherungswesen Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Bereitstellung der Fahrzeuge Fernsprech- und Funkverkehr Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge Grenzüberschreitende Beförderungen Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxi- und Mietwagenverkehr wichtig sind Beförderungsdokumente Ein ausführlicher Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung kann bei der IHK angefordert werden. 4. Anmeldung und Zahlungsbedingungen Die Anmeldung bei der IHK Südlicher Oberrhein muss schriftlich erfolgen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 125,00 wird mit der Anmeldung fällig. Erst nach Eingang der Prüfungsgebühr bei der IHK, ist sie verbindlich. Die Anmeldungen werden nach dem Zahlungseingang in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Die Prüfungsgebühr kann durch Beilegung eines Schecks oder durch Bezahlung einer angeforderten Rechnung bezahlt werden. Die Einladung zur Prüfung erhalten Sie ca. 10 Tage vor dem Prüfungstermin. 2/5

3 Sofern es Ihnen nicht möglich ist, an dem genannten Tag an der Prüfung teilzunehmen, muss dies der Kammer spätestens 4 Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt werden. Bleibt der Bewerber dem Prüfungstermin unentschuldigt fern oder geht uns das Entschuldigungsschreiben nicht rechtzeitig zu, gilt die Prüfungsgebühr als verfallen 5. Vorbereitung auf die Prüfung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen Literatur Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen bezogen werden können, weisen wir hin: Lehr-/Übungsbücher Grätz, Thomas: Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer, Lehrbuch Taxi Helf-Marx, Christiane: Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer; Fachrichtung Taxi und Mietwagen : Lehrbuch, Fragenkatalog und Lösungsbuch HeMa Verlag & Dienstleistungen e.k., Karlstr. 13,,45739 Oer-Erkenschwick, Tel / bzw oder aber im Internet unter: Meißner, Hans / Mattern, Claus Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung, Kollar, Herwig / Pieper, Klaus Taxi Handbuch. Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer. HUSS VERLAG GMBH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, München, Tel.: 089 / , Fax: 089 / oder im Internet unter: Textausgaben von Rechtsvorschriften Krämer, Horst: Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, Düsseldorf, Tel oder aber im Internet unter: Taxen- und Tarifordnung: der jeweiligen Betriebssitz-Gemeinde (bei den Genehmigungsbehörden zu erhalten) Kommentare Hole, Dr. Gerhard: BO Kraft, Kommentar, Recht & Praxis Personenverkehr, oder auch im Internet unter: 3/5

4 @ Schulungsveranstalter Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Vorbereitungskurse auf die Prüfung durch: Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH; Weißerlenstraße 9, Freiburg- Hochdorf, Telefon Verkehrsseminare.com; Marbs & Siemers GbR, Danzigerstr. 5, Habichtswald (bei Kassel), Tel.: (kostenlos), bundesweite Lehrgänge (Omnibus und Taxiu. Mietwagen) Bildungswerk Wolfgang Föhrenbach; Turnseestraße 49, Freiburg, Telefon Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA e.k. Haigerloch; Seminarhaus Schwanau bei Lahr, Lehenstraße 1, Tel , Ansprechpartner: Herr Schöninger Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass 1. der Besuch solch eines Vorbereitungslehrganges keine zwingende Voraussetzung für eine Prüfungsteilnahme ist und 2. es sich hierbei lediglich um Aufzählungen der Unternehmen handelt, die uns mitgeteilt haben, dass sie entsprechende Kurse durchführen - und nicht um Empfehlungen. Da weder für den Kursaufbau, die eingesetzten Lehrmaterialen und - kräfte noch die Schulungsorte irgendwelche Zulassungsbestimmungen, die von neutraler Seite kontrollierbar wären, einzuhalten sind. Informationen über Kosten und Termine der Vorbereitungslehrgänge erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern. Für Rückfragen zur Prüfung und den Prüfungsterminen erhalten Sie Auskunft bei: Bei weitergehenden Rückfragen zur Fachkunde wenden Sie sich bitte an: IHK Südlicher Oberrhein IHK Hochrhein-Bodensee Schnewlinstraße Schützenstr Freiburg Konstanz Jan Martin Ass.lic.iur. Manfred Goossens Tel.: 0761 / Geschäftsführer Fax: 0761 / Tel / / Fax jan.martin@freiburg.ihk.de Manfred.Goossens@Konstanz.ihk.de 4/5

5 Für Vermerke der IHK: Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Dienstleistungszentrum Schnewlinstr Freiburg Anmeldung zur Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs Name: Vorname: geb. am in (Ort/ggf. Herkunftsland): Straße u. Hausnummer, Plz, Wohnort Telefon (tagsüber): (privat): Hiermit melde ich mich verbindlich zu oben genannter Prüfung an. Ich bitte mich frühestens ab für einen Prüfungstermin vorzumerken. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 125,00 bezahle ich durch o Beilegung eines Verrechnungsschecks. o durch Überweisung, nach Rechnungsstellung durch die IHK. Das Merkblatt zur Prüfung wurde von mir gelesen und ist mir bekannt. Das Mitbringen von Mobiltelefonen zur Prüfung ist nicht zulässig. Ein Ausschalten des Gerätes während der Prüfung ist nicht ausreichend. Nichtbeachtung kann als Täuschungsversuch gewertet werden und zum Ausschluss von der Prüfung führen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass meine Anmeldung bei der IHK erst nach Eingang der Prüfungsgebühr verbindlich ist und ich erst nach Gutschrift auf dem IHK-Konto (VoBa Freiburg BLZ: ; Kto-Nr.: ) für einen Prüfungstermin berücksichtigt werde. Ort, Datum Unterschrift 5/5

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