Erklärung der Verkehrsminister zu internationalen Notfallmaßnahmen auf den Schienengüterverkehrskorridoren Rhein - Alpen und Nordsee - Mittelmeer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erklärung der Verkehrsminister zu internationalen Notfallmaßnahmen auf den Schienengüterverkehrskorridoren Rhein - Alpen und Nordsee - Mittelmeer"

Transkript

1 Erklärung der Verkehrsminister zu internationalen Notfallmaßnahmen auf den Schienengüterverkehrskorridoren Rhein - Alpen und Nordsee - Mittelmeer 23. Mai 2018 Einführung Von allen Schienengüterverkehrskorridoren in der EU weist der Schienengüterverkehrskorridor Rhein- Alpen das höchste Verkehrsaufkommen auf, auch ist er eine tragende Säule des Schienengüterverkehrs zwischen wichtigen Wirtschaftszentren in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, der Schweiz und Italien. Als ein wichtiger Abschnitt dieses Korridors zählt die Rheintalstrecke zwischen Karlsruhe und Basel zu den meistbefahrenen Eisenbahnstrecken Europas mit bis zu 200 Güterzügen täglich neben einer großen Anzahl von grenzüberschreitenden Fernverkehrszügen und regionalen Nahverkehrszügen. Die Sperrung der Strecke bei Rastatt zwischen dem 12. August und dem 1. Oktober 2017 aufgrund einer Gleisabsenkung im Zuge der Bauarbeiten zum viergleisigen Ausbau dieser Strecke, um zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterverkehr freizusetzen, hatte daher erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr und die Bahnkunden in den an den Korridor angrenzenden Regionen. Während der siebenwöchigen Sperrung gingen die alpenquerenden Gütertransporte auf der Schiene auf diesem Korridor um fast ein Drittel zurück, insbesondere jene zwischen den Nordseehäfen und Zielorten in der Schweiz und Norditalien, wie im Jahresbericht 2017 des RFC Rhein-Alpen eingehend erläutert wird. Eine umfassende Prüfung zusammen mit den Interessenträgern hat ergeben, dass eine der Ursachen für den Verkehrsrückgang darin zu sehen ist, dass nicht alle Ausweichstrecken die gleichen technischen Parameter erfüllten und keine ausreichende Anzahl sowohl an Lokführern als auch an zugelassenen Lokomotiven für die Ausweichstrecken zur Verfügung stand. Während der Streckensperrung nahm die Nutzung von Ausweichstrecken durch umgeleitete Güterzüge in Verlauf der ersten fünf Wochen nach dem Störfall zu und flachte danach ab. Dies zeigt, dass mehrere begrenzende Faktoren vorlagen, darunter auch das internationale Managements des Vorfalls. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung erkennen die Minister die gemeinsamen Bemühungen aller Beteiligten an, insbesondere der Infrastrukturbetreiber, der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der (intermodalen) Betreiber: Wir danken ihnen dafür, dass während dieser Zeit eine erhebliche Anzahl der auf dieser Strecke verkehrenden internationalen Güterzüge ihre Zielorte erreichten und so die Bedürfnisse ihrer Kunden bedient wurden. 1

2 Der Vorfall in Rastatt hat gezeigt, dass der Eisenbahnsektor für Ereignisse dieser Art keine Übersetzung ausreichenden Vorkehrungen getroffen hatte. Daher sind zusätzliche und geeignete Maßnahmen notwendig, insbesondere die Festlegung eines angemessenen Notfallmanagementprozesses, um die Betriebsfähigkeit unter solchen Umständen sicherzustellen und um eine Wiederholung der während des Vorfalls von Rastatt eingetretenen Situation zu vermeiden. Es sind Anstrengungen erforderlich, um das Ansehen des Schienengüterverkehrs wieder zu verbessern. Die während des Vorfalls von Rastatt gewonnenen Erfahrungen sollen dazu beitragen, die internationalen Störfallmanagementverfahren in Europa im Allgemeinen zu verbessern. Auf europäischer Ebene und auf der Grundlage eines Vorschlags des Schienengüterverkehrskorridors Rhein-Alpen (RFC RALP) haben alle europäischen Infrastrukturbetreiber ein Handbuch zum internationalen Notfallmanagement erarbeitet. Ein erster Entwurf des Handbuchs wurde der Europäischen Kommission vorgelegt, und eine überarbeitete Fassung einschließlich der Rückmeldungen des gesamten Sektors wurde während der Generalversammlung von RailNetEurope am 16. Mai 2018 angenommen. Die Infrastrukturbetreiber der Schienengüterverkehrskorridore Rhein- Alpen und Nordsee-Mittelmeer werden das Handbuch in ihre Vorgehensweisen gegenüber den Eisenbahnunternehmen aufnehmen, indem sie in den betreffenden Korridor-Informationsdokumenten und den entsprechenden Schienennetz-Nutzungsbedingungen darauf verweisen. Die Erklärung begründet für die einzelnen Parteien keine rechtlichen oder finanziellen Verpflichtungen. Wir, die Verkehrsminister der an den Schienengüterverkehrskorridoren Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer beteiligten Länder unterstreichen die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern und den maßgeblichen Interessenträgern im Fall eines schwerwiegenden Ereignisses auf diesen Korridoren. Wir 1. bestätigen, dass die bestehenden Korridorstellen, die gemäß Verordnung 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 eingerichtet wurden, die geeigneten Gremien darstellen, um diese Beteiligung sicherzustellen; 2. würdigen den Inhalt und die Zielsetzungen der Rotterdamer Erklärung über Schienenverkehrskorridore zur Förderung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, welche die EU-Minister plus Norwegen und die Schweiz am 21. Juni 2016 abgegeben haben, sowie die Erklärung des Eisenbahnsektors Förderung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs und ihre Prioritäten; 3. bestätigen, dass die Steuerung eines Ereignisses dieser Größenordnung aufgrund seiner erheblichen Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr nicht allein auf nationaler Ebene erfolgen kann, sondern stattdessen die Unterstützung aller betroffenen Länder und Infrastrukturbetreiber sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den Eisenbahnunternehmen bei der Organisation von Umleitungen erforderlich sind; 4. erkennen an, dass die betrieblichen Verknüpfungen zwischen dem Rhein-Alpen-Korridor und dem Nordsee-Mittelmeer-Korridor verbessert werden müssen, und dass dies eine engere und regelmäßigere Zusammenarbeit als bisher auf allen Ebenen der beiden Korridore notwendig 2

3 macht, um auf diese Weise sicherzustellen, dass Strecken nach Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt so schnell wie möglich wieder vollständig oder teilweise nutzbar werden; 5. sind bestrebt, die Interoperabilität zwischen den Schienengüterverkehrskorridoren Rhein- Alpen und Nordsee-Mittelmeer zu verbessern, einschließlich der Untersuchung von Verbesserungen bei den relevanten Infrastrukturparametern auf den entsprechenden Ausweichstrecken; 6. bestätigen, dass im Fall von Sperrungen aufgrund eines Zwischenfalls das internationale Störfallmanagement durch die führenden Infrastrukturbetreiber schnelle Entscheidungen über Notfallmaßnahmen erfordert. Wir fordern, dass die gesamten nationalen und internationalen Auswirkungen auf den Schienengüterverkehrsmarkt so weit wie möglich in diesen Prozess einbezogen werden. Wir erkennen weiter an, dass dieser Informationsaustausch durch die bestehenden Schienengüterverkehrskorridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer mittels der im Handbuch über das internationale Notfallmanagement festgelegten Abläufe erleichtert werden sollte. Wir, die Verkehrsminister unterstützen die laufenden Bemühungen der Infrastrukturbetreiber seit dem Vorfall von Rastatt innerhalb des organisatorischen Rahmens der Schienengüterverkehrskorridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer, um das Verkehrsmanagement bei Störungen zu verbessern und somit die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der europäischen Schienengüterverkehrskorridore und ihrer Akteure zu steigern, und 7. unterstützen daher die Erarbeitung der gemeinsamen Bestimmungen zur Anwendung des Handbuchs über das internationale Notfallmanagement in seiner am 16. Mai 2018 durch die Generalversammlung der Europäischen Infrastrukturbetreiber verabschiedeten Fassung, welche im Rahmen von RailNetEurope auf nationaler Ebene zusammenarbeiten, sehen es als wesentliches Element zur Verbesserung des internationalen Notfallmanagements und sind bestrebt, die Rahmenbedingungen festzulegen, um klare Regeln zu erarbeiten für die Zuweisung von Kapazitäten für die verfügbaren Zugtrassen im Falle eines Vorkommnisses sowie für die diskriminierungsfreie Zuweisung von Kapazitäten zwischen den Eisenbahnunternehmen und den umgeleiteten Verkehrsdiensten und den Verkehrsdiensten, denen im normalen Fahrplan Zugtrassen auf der Ausweichstrecke zugewiesen sind; 8. unterstützen die laufenden Bemühungen der Infrastrukturbetreiber und von RailNetEurope, um die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Verkehrsmanagements im Fall einer Unterbrechung zu verbessern und damit die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des europäischen Schienengüterverkehrs zu steigern; 9. verweisen in dieser Hinsicht auf die Bedeutung, die einer Stärkung des digitalen Datenaustauschs in der Logistikkette zukommt, sowie auf die diesbezügliche Empfehlung des Netzwerks der Exekutivräte vom 7. Februar 2018; 10. unterstützen die erstmalige Erstellung von Umleitungsübersichten und Umleitungsszenarien durch die Infrastrukturbetreiber der Schienengüterverkehrskorridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer bis Ende 2018 zusammen mit einer umfassenden Korridorumleitungsübersicht, die allen Nutzern des Korridors für den Fall geplanter sowie 3

4 unvorhergesehener Streckensperrungen für alle Abschnitte beider Schienengüterverkehrskorridore zur Verfügung gestellt werden und in denen Strecken für die Umleitung von Güterzügen des Korridors festgelegt sind. Diese Umleitungsübersicht muss den Eisenbahnverkehrsunternehmen basierend auf europäischen Normen detaillierte Informationen zu den Betriebsparametern der Ausweichstrecken an die Hand geben, wie zum Beispiel Zugbeeinflussungssysteme, Stromversorgungssysteme, Ladeprofile, Angabe von Kapazitäten, maximale Zuglängen und theoretische Fahrzeiten. 11. fordern die Eisenbahnverkehrsunternehmen auf, die von den Infrastrukturbetreibern erstellten Umleitungsübersichten zu prüfen und eventuell Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, wobei sie gebeten werden, diese Umleitungsübersichten dazu zu nutzen, ihre eigenen grenzübergreifenden Notfallmanagementpläne zu verbessern; 12. unterstützen die fortlaufenden Arbeiten zur gegenseitigen Anerkennung von Betriebsvorschriften und zur Entwicklung konkreter Fahrzeugzulassungsbedingungen im Einklang mit dem europäischen Rahmenwerk für den Fall von Vorkommnissen auf den Umleitungsstrecken gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, wie sie in der Umleitungsübersicht von den Verkehrsministerien zusammen mit den nationalen Sicherheitsbehörden, und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Eisenbahnagentur, den Infrastrukturbetreibern und den Eisenbahnverkehrsunternehmen festgelegt wurden; 13. begrüßen die von der Europäischen Kommission und der Europäischen Eisenbahnagentur vorgeschlagenen Initiativen zur Erzielung von Fortschritten bei grenzübergreifenden Themen des Betriebs und der Interoperabilität; 14. setzen uns zum Ziel, standardisierte Zugbeeinflussungssysteme (Bordrechner), Betriebsvorschriften für die Steuerung des Zugverkehrs und die standardisierte Produktion für Eisenbahnverkehrsunternehmen einzuführen, unter Einhaltung der Fristen des Europäischen Einführungsplans für ERMTS von Januar 2017 und der nationalen Umsetzungspläne; 15. fordern die Europäische Kommission auf, im Einvernehmen mit den Interessenvertretern der Schienengüterverkehrskorridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer eine Analyse durchzuführen, um bei gleichzeitiger Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsniveaus zu einer größeren Flexibilität bei den Anforderungen an die Betriebssprache der Triebfahrzeugführer zu gelangen, und Maßnahmen hinsichtlich der Prüfung möglicher Ausnahmen, die bereits von der Richtlinie abgedeckt sind, zu unterstützen und in die Wege zu leiten; 16. unterstützen in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Interessenträgern die Überprüfung der Betriebsvorschriften sowohl für die Bremszettel als auch für die Zugschlusssignale auf den Korridorstrecken, sowie für die in der Umleitungsübersicht aufgeführten Ausweichstrecken, um die Effizienz der Betriebsabläufe zu verbessern; 17. vereinfachen die Rahmenbedingungen für ein gemeinsames Vorgehen der Infrastrukturbetreiber bei der Planung und Terminierung von Bauarbeiten entlang den Korridoren, gemäß Anlage VII 2012/34/EU in ihrer geänderten Fassung sowie gemäß 4

5 Verordnung 913/2010 in enger Zusammenarbeit mit den Kunden, insbesondere bei der Durchführung von Arbeiten bei laufendem Betrieb; 18. empfehlen, dass die Exekutivräte der Korridore Rhein-Alpen und Nordsee-Mittelmeer die in Punkt 7 bis 17 dieser Erklärung aufgeführten Entwicklungen im Rahmen der bestehenden Berichterstattungsaktivitäten, z.b. der Jahresberichte, überwachen; 19. bekräftigen, dass die Umsetzung der Zielsetzungen der Rotterdamer Erklärung vom 21. Juni 2016 Schienenverkehrskorridore zur Förderung des internationalen Güterverkehrs fortgeführt wird und damit ein entscheidender Beitrag zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Europa geleistet wird, wobei der gegenwärtige Schwerpunkt auf dem Pilotprozess der Fahrplanüberprüfung, der Harmonisierung der Betriebsvorschriften und technischen Anforderungen der Schienengüterverkehrskorridore, dem sensiblen Umgang mit digitalen Daten zur Verbesserung der Produktionsprozesse und der Förderung von Entwicklungszielen, einschließlich Leistungskennzahlen für die Schienengüterverkehrskorridore, liegt. 5

13231/16 kh/gt/dp 1 DGE 2A

13231/16 kh/gt/dp 1 DGE 2A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 14. Oktober 2016 (OR. en) 13231/16 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Empfänger: Nr. Vordok.: 12390/16 Betr.: Generalsekretariat des Rates Ausschuss der Ständigen Vertreter/Rat

Mehr

dem Ministerium für Verkehr, öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft der Niederlande

dem Ministerium für Verkehr, öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft der Niederlande Gemeinsame Absichtserklärung über die Durchführung der Zulassungsverfahren für rollendes Material und die gegenseitige Anerkennung der Zulassungsverfahren der zuständigen Aufsichtsbehörden zwischen dem

Mehr

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV) vom 5. Juli 2007 (BGBl I S. 1305) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 2009 Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2007/0244(CNS) 29.11.2007 * ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Mehr

Empfehlung zum Verhältnis zu Eisenbahnnetzen mit einer Spurweite von 1520/1524 mm (ERA/REC/ /INT)

Empfehlung zum Verhältnis zu Eisenbahnnetzen mit einer Spurweite von 1520/1524 mm (ERA/REC/ /INT) Empfehlung zum Verhältnis zu (ERA/REC/03-2008/INT) Version: 1.1 Datum: 31.10.2008 Status: öffentlich Autor: ERA, Referat Interoperabilität Eisenbahnsystem mit der Spurweite Europäische Eisenbahnagentur

Mehr

L 320/8 Amtsblatt der Europäischen Union

L 320/8 Amtsblatt der Europäischen Union L 320/8 Amtsblatt der Europäischen Union 17.11.2012 VERORDNUNG (EU) Nr. 1078/2012 DER KOMMISSION vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Kontrolle, die von Eisenbahnunternehmen

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 13. März 2008 (25.03) (OR. en) 7553/08 TRANS 77

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 13. März 2008 (25.03) (OR. en) 7553/08 TRANS 77 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 13. März 2008 (25.03) (OR. en) 7553/08 TRANS 77 BERICHT des Generalsekretariats des Rates für den Rat Nr. Kommissionsvorschlag: 14165/07 TRANS 313 Nr. Vordokument:

Mehr

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.10.2018 C(2018) 6559 final ANNEX ANHANG des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen

Mehr

Ein Neubeginn für den sozialen Dialog

Ein Neubeginn für den sozialen Dialog Ein Neubeginn für den sozialen Dialog Erklärung der Europäischen Sozialpartner, der Europäischen Kommission und des Vorsitzes des Rates der Europäischen Union Die Förderung des sozialen Dialogs ist im

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Mai 2018 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Mai 2018 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. Mai 2018 (OR. en) 8622/18 WTO 110 SERVICES 36 FDI 24 COMER 43 VERMERK Absender: Empfänger: Betr.: Vorsitz Rat Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates über die

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.11.2016 C(2016) 7495 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.11.2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission zur

Mehr

Vorschlag der Bundesregierung

Vorschlag der Bundesregierung Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)

Mehr

Die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr.

Die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr. INTEROPERABILITÄT INTEROPERABILITÄT Unser heutiges Europa besteht aus vielen historisch gewachsenen Bahnsystemen, deren unterschiedliche technische Standards einen grenzüberschreitenden Bahnverkehr erschweren.

Mehr

ANHANG. des. Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

ANHANG. des. Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.5.2017 COM(2017) 242 final ANNEX 1 ANHANG des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Überprüfung der praktischen Anwendung der

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen

Mehr

3. Regionales ERA TAF TSI Workshop ÖBB-Infrastruktur AG. ÖBB-Infrastruktur/GB MK (öffentlich) Unternehmenspräsentation

3. Regionales ERA TAF TSI Workshop ÖBB-Infrastruktur AG. ÖBB-Infrastruktur/GB MK (öffentlich) Unternehmenspräsentation 3. Regionales ERA TAF TSI Workshop ÖBB-Infrastruktur AG Wien, März 2016 Der ÖBB-Konzern ÖBB-Holding AG ÖBB-Personenverkehr AG Rail Cargo Austria AG ÖBB-Infrastruktur AG ÖBB-Business Competence Center ÖBB-Produktion

Mehr

31. Deutscher Krankenhaustag Europaveranstaltung

31. Deutscher Krankenhaustag Europaveranstaltung 31. Deutscher Krankenhaustag Europaveranstaltung Ziel und Inhalt der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Düsseldorf, 20. November 2008 Corinna

Mehr

Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge

Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge Eisenbahn-Bundesamt bm~.'lno Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge zwischen den nationalen Eisenbahnsicherheitsbehörden

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.10.2017 C(2017) 6560 final EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 3.10.2017 zur Durchführung der Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes über die vorübergehende Wiedereinführung

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.3.2017 C(2017) 1951 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.3.2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 zur Ergänzung der

Mehr

FACHRICHTLINIEN FÜR EXPERTEN DER BERUFLICHEN VOR- SORGE

FACHRICHTLINIEN FÜR EXPERTEN DER BERUFLICHEN VOR- SORGE FACHRICHTLINIEN FÜR EXPERTEN DER BERUFLICHEN VOR- SORGE STAND 29.11.2011 Fachrichtlinien für Experten der beruflichen Vorsorge, Stand 29.11.2011 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden in diesen Fachrichtlinien

Mehr

Realisierung des European Train Control System im deutschen Schienennetz

Realisierung des European Train Control System im deutschen Schienennetz Deutscher Bundestag Drucksache 19/1472 19. Wahlperiode 29.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), weiterer

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 11.12.2008 KOM(2008) 852 endgültig Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes

Mehr

EMAS UND ECOLABEL FITNESS CHECK- REFIT

EMAS UND ECOLABEL FITNESS CHECK- REFIT EMAS NEWS 3. Oktober 2017, Marktgemeinde Telfs --- 1 --- bmlfuw.gv.at EMAS UND ECOLABEL FITNESS CHECK- REFIT EMAS wurde gemeinsam mit Ecolabel im Rahmen von REFIT durch die Europäische Kommission bewertet

Mehr

Masterplan Schienengüterverkehr

Masterplan Schienengüterverkehr Masterplan Schienengüterverkehr IBS-Frühjahrskongress Lübeck, 12./13. April 2018 Runder Tisch Schienengüterverkehr BMVI hat im Spätsommer 2016 Vertreter von Verbänden, Verladern, Logistikern, DB und Wissenschaft

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 17. November 2010 (OR. en) 16402/10 TRANS 336

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 17. November 2010 (OR. en) 16402/10 TRANS 336 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 17. November 2010 (OR. en) 16402/10 TRANS 336 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 9. November 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/392 "Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme" Brüssel, den 15. Juli 2009 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mehr

VERWALTUNGSVEREINBARUNG ÜBER EINEN RAHMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN. dem Sekretariat der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt.

VERWALTUNGSVEREINBARUNG ÜBER EINEN RAHMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN. dem Sekretariat der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. VERWALTUNGSVEREINBARUNG ÜBER EINEN RAHMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN dem Sekretariat der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen

Mehr

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN 15.12.2017 L 335/1 I (Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2017/2305 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der

Mehr

Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - Die Mitteilung der Kommission und ihre Umsetzung

Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - Die Mitteilung der Kommission und ihre Umsetzung Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - Die Mitteilung der Kommission und ihre Umsetzung Helge Kleinwege "Online-Glücksspiel: Die neue Herausforderung" Wien - 17. Juni 2013 Die

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK Brüssel, 19. Dezember 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EU UND DAS EMISSIONSHANDELSSYSTEM DER EU (EU-EHS) Am 29.

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.5.2018 COM(2018) 318 final 2018/0163 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES über die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses nach Artikel

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHE U IO. Brüssel, den 20. April 2012 (24.04) (OR. en) 8913/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0130 (COD)

RAT DER EUROPÄISCHE U IO. Brüssel, den 20. April 2012 (24.04) (OR. en) 8913/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0130 (COD) RAT R EUROPÄISCHE U IO Brüssel, den 20. April 2012 (24.04) (OR. en) 8913/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0130 (COD) JUSTCIV 145 COPE 92 COC 1022 VERMERK des Vorsitzes für den Rat Nr. Komm.dok.:

Mehr

Lissabonner Erklärung zur Gesundheit am Arbeitsplatz in kleinen und mittleren Unternehmen KMU (2001)

Lissabonner Erklärung zur Gesundheit am Arbeitsplatz in kleinen und mittleren Unternehmen KMU (2001) Lissabonner Erklärung zur Gesundheit am Arbeitsplatz in kleinen und mittleren Unternehmen KMU (2001) Diese Erklärung wurde vom ENBGF auf dem Netzwerktreffen am 16. Juni 2001 verabschiedet und auf der anschließenden

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 19. Januar 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN FÜR DEN STRAßENVERKEHR Am 29. März 2017

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) L 289/18 5.11.2015 BESCHLÜSSE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1984 R KOMMISSION vom 3. November 2015 zur Festlegung der Umstände, Formate und Verfahren der Notifizierung gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung

Mehr

vom 29. September 2009

vom 29. September 2009 0.110.036.18 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Nr. 253 ausgegeben am 1. Oktober 2009 Kundmachung vom 29. September 2009 des Beschlusses Nr. 94/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss

Mehr

+ Schweizerische Eidgenossenschaft Conf~d rat,on suisse Confederazione Svizzera Confederaziun 5vizra

+ Schweizerische Eidgenossenschaft Conf~d rat,on suisse Confederazione Svizzera Confederaziun 5vizra + Schweizerische Eidgenossenschaft Conf~d rat,on suisse Confederazione Svizzera Confederaziun 5vizra Bundesamt für Verkehr BAV {nspecde Verkeer en Warerstaat Ministerje t an Inftastructuuren Milieu 4%

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) 13412/14 TRANS 435 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 18. September 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Dezember 2015 (OR. en) 15108/15 SCH-EVAL 58 SIRIS 95 COMIX 671 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Generalsekretariat des Rates vom 3. Dezember 2015 Empfänger: Delegationen

Mehr

Ausbau des Schienengüterverkehrs auf der Achse Köln Karls ruhe und dessen Auswirkungen auf das Land Baden-Württemberg

Ausbau des Schienengüterverkehrs auf der Achse Köln Karls ruhe und dessen Auswirkungen auf das Land Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6461 05. 02. 2015 Antrag der Abg. Johannes Stober u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ausbau des Schienengüterverkehrs

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 1077/2012 DER KOMMISSION vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Überwachung durch die nationalen

VERORDNUNG (EU) Nr. 1077/2012 DER KOMMISSION vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Überwachung durch die nationalen 17.11.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 320/3 VERORDNUNG (EU) Nr. 1077/2012 DER KOMMISSION vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Überwachung durch die nationalen Sicherheitsbehörden

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

1. Die Kommission hat den oben genannten Verordnungsvorschlag am 29. November 2016 vorgelegt.

1. Die Kommission hat den oben genannten Verordnungsvorschlag am 29. November 2016 vorgelegt. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0368 (COD) 8025/1/17 REV 1 TRANS 139 MAR 70 CODEC 561 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 17.9.2007 KOM(2007) 525 endgültig 2007/0192 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung

Mehr

ENTWURF pren ISO/IEC 27001

ENTWURF pren ISO/IEC 27001 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE ENTWURF pren ISO/IEC 27001 Oktober 2016 ICS 03.100.01; 35.040 Deutsche Fassung Informationstechnik - Sicherheitsverfahren - Informationssicherheits-Managementsysteme

Mehr

BESSERE RECHTSETZUNG UND TRANSPARENZ

BESSERE RECHTSETZUNG UND TRANSPARENZ BESSERE RECHTSETZUNG UND TRANSPARENZ 1 #BetterRegulation #BetterRegulation Eine politische Kommission ist eine Kommission, die dem Europäischen Parlament zuhört, die allen Mitgliedstaaten zuhört und die

Mehr

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, Tel (Herr Raff) Bericht der Verwaltung

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, Tel (Herr Raff) Bericht der Verwaltung Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, 18.10.2013 1-10 Tel. 0032 2 282 00 70 (Herr Raff) Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie

Mehr

EBA/GL/2015/ Leitlinien

EBA/GL/2015/ Leitlinien EBA/GL/2015/04 07.08.2015 Leitlinien Zu den konkreten Umständen, die zu einer wesentlichen Bedrohung der Finanzstabilität führen, sowie zu den Aspekten hinsichtlich der Effektivität des Instruments der

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.10.2016 COM(2016) 648 final 2016/0316 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens zwischen

Mehr

Leitlinie zu Vertragsgrenzen

Leitlinie zu Vertragsgrenzen EIOPA-BoS-14/165 DE Leitlinie zu Vertragsgrenzen EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu site: https://eiopa.europa.eu/

Mehr

mit dem Titel "Zahlreiche Verzögerungen bei den IT-Systemen für den Zoll: Was ist falsch gelaufen?" veröffentlicht.

mit dem Titel Zahlreiche Verzögerungen bei den IT-Systemen für den Zoll: Was ist falsch gelaufen? veröffentlicht. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Februar 2019 (OR. en) 6752/19 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Empfänger: Betr.: Generalsekretariat des Rates Ausschuss der Ständigen Vertreter/Rat UD 69 FIN 164

Mehr

Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen

Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV) Änderung vom ENTWURF 17.10.018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Eisenbahnverordnung vom 3. November 1983 1 wird wie

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.9.2014 COM(2014) 596 final 2014/0278 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Bestimmung von Folge- und Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Beendigung der

Mehr

Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT

Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT Annegret Kübler-Bork, Referatsleiterin Berlin, 30. Oktober 2014 www.bundesnetzagentur.de New Approach EMV-Richtlinie

Mehr

Haager Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper * in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Charta der Vereinten Nationen,

Haager Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper * in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Charta der Vereinten Nationen, Haager Verhaltenskodex gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper * Präambel Die unterzeichnenden Staaten in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Charta der Vereinten Nationen, unter Betonung der Rolle

Mehr

Inklusion im Bereich Schiene Wann erreichen wir das?

Inklusion im Bereich Schiene Wann erreichen wir das? Öffentlicher Verkehr, Medien und Arbeit 4.0 7. März 2017 Johannes Brunner, Abteilung IV / Sch 4, 5 Inklusion im Bereich Schiene Wann erreichen wir das? DI Johannes Brunner, bmvit, Abt. IV / Sch 4, Sch

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN. Begleitunterlage zur

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN. Begleitunterlage zur DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 18.10.2007 SEK(2007) 1325 ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Begleitunterlage zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN

Mehr

EUROPÄISCHER AUSSCHUSS FÜR SYSTEMRISIKEN

EUROPÄISCHER AUSSCHUSS FÜR SYSTEMRISIKEN 21.9.2018 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 338/1 I (Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen) EMPFEHLUNGEN EUROPÄISCHER AUSSCHUSS FÜR SYSTEMRISIKEN EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN AUSSCHUSSES

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Guideline on Inspection Procedure related to the IPPC, LCP and VOC- Directive. Nr. 1 und 2

Guideline on Inspection Procedure related to the IPPC, LCP and VOC- Directive. Nr. 1 und 2 Guideline on Inspection Procedure related to the IPPC, LCP and VOC- Directive Nr. 1 und 2 Activity 4.3 and 4.4 Bucharest, 27 th Feb. To 1 st March 2007 Franz-W. Iven Bezirksregierung Köln e-mail:franz-willi.iven@bezreg-koeln.nrw.de

Mehr

4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten,

4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, 4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) 4.3.1 Umweltaspekte Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, a) um jene Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte

Mehr

Die Rolle des Kombinierten Verkehrs in der deutschen Verkehrspolitik aus Sicht des BMVI

Die Rolle des Kombinierten Verkehrs in der deutschen Verkehrspolitik aus Sicht des BMVI Terminaltag der SGKV am 04.11.2015 Die Rolle des Kombinierten Verkehrs in der deutschen Verkehrspolitik aus Sicht des BMVI www.bmvi.de Peter Lüttjohann, Referatsleiter Güterverkehr und Logistik im Bundesministerium

Mehr

NIS-RL und die Umsetzung im NISG

NIS-RL und die Umsetzung im NISG NIS-RL und die Umsetzung im NISG 17.12.2018 Datenschutz neu : Erste Erfahrungen und neue Herausforderungen Mag. Verena Becker, BSc Bundessparte Information und Consulting Inhalt Zeitablauf NIS-RL Allgemeines

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 23. Oktober 2018 Ersetzt die Mitteilung vom 5. Juli 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.6.2012 COM(2012) 270 final 2012/0145 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des

Mehr

Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ

Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ 1 Überblick IPPC-relevante Regelungen in der IE-R IPPC-Kapitel II Inspektionen Boden Berichtspflichten

Mehr

12596/17 bhw/gha/ar 1 DGD 2B

12596/17 bhw/gha/ar 1 DGD 2B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Oktober 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0144 (COD) 12596/17 VERMERK Absender: Empfänger: Vorsitz Nr. Vordok.: 12187/17 Nr. Komm.dok.: 10940/17

Mehr

Vereinbarung. zwischen dem. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland. und dem

Vereinbarung. zwischen dem. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland. und dem Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich über die koordinierten Planungen

Mehr

Kontrollpflichten externer Lieferanten. Resilience

Kontrollpflichten externer Lieferanten. Resilience Kontrollpflichten externer Lieferanten Resilience Bezeichnung der Kontrolle 1. Geschäftsvorschriften für Resilience und Beschreibung der Kontrolle Der Lieferant muss für alle wichtigen Prozesse und Dienste

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) 22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

VORSCHRIFTEN FÜR DIE ZIVILLUFTFAHRT

VORSCHRIFTEN FÜR DIE ZIVILLUFTFAHRT Kurztitel Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EG Marokko Kundmachungsorgan BGBl. III Nr. 26/2018 Typ Vertrag - Multilateral /Artikel/Anlage Anl. 6 Inkrafttretensdatum 19.03.2018 Index 99/04 Luft- und

Mehr

7738/17 bhw/cat 1 DG D 1 A

7738/17 bhw/cat 1 DG D 1 A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 27. März 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0028 (NLE) 7738/17 SCH-EVAL 95 ENFOPOL 154 COMIX 227 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: vom 27. März 2017 Empfänger:

Mehr

14257/16 bz/bl 1 DG G 2B

14257/16 bz/bl 1 DG G 2B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 9. November 2016 (OR. en) 14257/16 FISC 190 ECOFIN 1023 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Generalsekretariat des Rates vom 9. November 2016 Empfänger: Delegationen Nr.

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2001, 3854 FNA: FNA Verordnung über Medizinprodukte Medizinprodukte-Verordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2001, 3854 FNA: FNA Verordnung über Medizinprodukte Medizinprodukte-Verordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Gültig ab: 01.01.2002 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2001, 3854 FNA: FNA 7102-47-6

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den. April 207 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 207/00 (NLE) 5649/7 SCH-EVAL 28 SIRIS 4 COMIX 59 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS

Mehr

ENTWURF EINES PROTOKOLLS

ENTWURF EINES PROTOKOLLS Conseil UE Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juni 2016 (OR. en) 9518/16 LIMITE PUBLIC PV/CONS 28 ECOFIN 511 ENTWURF EINES PROTOKOLLS 1 Betr.: 3468. Tagung des Rates der Europäischen Union (WIRTSCHAFT

Mehr

Rechtsgrundlage für die Verordnung

Rechtsgrundlage für die Verordnung Rechtsgrundlage für die Verordnung Kommission: Artikel 95 und Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b) EG so die Juristischen Dienste von Kommission und EP Stellungnahme des Juristischen Dienst des Rates steht

Mehr

Ferlemann stellt Korridorstudie Mittelrhein vor

Ferlemann stellt Korridorstudie Mittelrhein vor BMVI - Pressemitteilungen-Ferlemann stellt Korridorstudie Mittel... http://www.bmvi.de/shareddocs/de/pressemitteilungen/2015/016... Ferlemann stellt Korridorstudie Mittelrhein vor Erscheinungsdatum Laufende

Mehr

ANHANG. des Vorschlags für einen. Beschluss des Rates

ANHANG. des Vorschlags für einen. Beschluss des Rates EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.9.2016 COM(2016) 621 final ANNEX 1 ANHANG des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu dem Standpunkt, der im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO hinsichtlich der Annahme

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 33. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Amtsblatt der Europäischen Union L 33. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache Amtsblatt der Europäischen Union L 33 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 7. Februar 2018 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter BESCHLÜSSE Beschluss (EU) 2018/180 des Rates

Mehr

Leitlinien Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze

Leitlinien Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze Leitlinien Zugang von Zentralverwahrern zu den Transaktionsdaten zentraler Gegenparteien und Handelsplätze 08/06/2017 ESMA70-151-298 DE Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Begriffsbestimmungen...

Mehr

Information Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie

Information Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie Information Security Management System Informationssicherheitsrichtlinie I. Dokumentinformationen Version: 0.3 Datum der Version: 08.1.017 Erstellt durch: Kristin Barteis Genehmigt durch: Hannes Boekhoff,

Mehr

12. Wahlperiode der Abg. Stephanie Günther u. a. Bündnis 90/Die Grünen

12. Wahlperiode der Abg. Stephanie Günther u. a. Bündnis 90/Die Grünen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 436 12. Wahlperiode 26. 09. 96 Antrag der Abg. Stephanie Günther u. a. Bündnis 90/Die Grünen und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Ausbau

Mehr

Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung

Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung 1. Räumlicher Geltungsbereich, Zuständigkeit Der Überwachungsplan gilt für alle Störfallbetriebe innerhalb des Saarlandes. Bei Anlagen die dem Bergrecht

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und

Mehr

Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden.

Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden. GZ: 269350/2016 zu erecht LG - 03109/2016/0001 1 von 2 Gesetz, mit dem die Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 und das Wiener Tierzuchtgesetz geändert werden Der Wiener

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Präambel. 2. Der Zeitpunkt für die Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes wird so festgesetzt, dass

Präambel. 2. Der Zeitpunkt für die Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes wird so festgesetzt, dass Vorschlag aller ÜNB für die Zeitpunkte für die Öffnung und die Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung

Mehr