Zusammenfassender Bericht. Energiemanagement

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1 Ministerium des Innern Kommunales Prüfungsamt Zusammenfassender Bericht zur überörtlichen Prüfung Energiemanagement in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Potsdam, KPA/A

2 Tz. Inhalt Seite 0 Wesentliche Ergebnisse Vorbemerkungen Prüfungsziel Prüfungsdurchführung Grundlagen der Prüfung Verbrauchskennwerte Festlegung von Bezugsgrößen Methodik zur Auswertung der Verbrauchskennwerte Organisation von Energieangelegenheiten Ergebnisse des Kennwertevergleichs Wärmeenergie-Verbrauchskennwert Elektroenergie-Verbrauchskennwert Wasser-Verbrauchskennwert Energieverträge Elektroenergie Fernwärmeverträge Empfehlungen zu Versorgungsverträgen Schlussbemerkungen...26

3 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Wärmeenergie-Verbrauchskennwerte im Verhältnis zu den Mittel- und Richtwerten Elektroenergie-Verbrauchskennwerte im Verhältnis zu den Mittel- und Richtwerten Wasser-Verbrauchskennwerte im Verhältnis zu den Mittel- und Richtwerten

4 Abkürzungsverzeichnis a - Jahr AFS - Allgemeine Förderschule ages GmbH - Gesellschaft für Energieplanung und Systemanalyse mbh AVBFernwärmeV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme BGF - Bruttogrundfläche GES - Gesamtschule GRS - Grundschule i. H. v. - in Höhe von KIS - Kommunaler Immobilien Service, Eigenbetrieb der Stadt Potsdam KPA - Kommunales Prüfungsamt kwh - Kilowattstunden MWh - Megawattstunde OS - Oberschule OSZ - Oberstufenzentrum SmSp - Schule mit Sporthalle SoSp - Schule ohne Sporthalle Tsd. - Tausend Euro VDI - Verein Deutscher Ingenieure e.v. VDI-Richtlinie - Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure e.v. VwhT - Verwaltungsgebäude mit hoher technischer Ausstattung VwnT - Verwaltungsgebäude mit normaler technischer Ausstattung

5 Kommunales Prüfungsamt 1 0 Wesentliche Ergebnisse Das Kommunale Prüfungsamt (KPA) hat folgende wesentliche Feststellungen getroffen: 0.1 Das KPA stellte sehr große Unterschiede bei der Organisation und Abwicklung von Energieangelegenheiten im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung fest. Das Spektrum reichte dabei von fachlich und organisatorisch sehr guten Eigenbetrieben bzw. Fachämtern bis hin zu Organisationseinheiten, die das wirtschaftliche Potenzial eines erfolgreichen Energiemanagements erst bei der Auswertung der Prüfungsergebnisse vollständig erkannt haben. 0.2 Das KPA ermittelte erhebliche Preisunterschiede für die Ressourcenbereitstellung. Ein Vergleich der für die Gebietskörperschaften ermittelten Durchschnittspreise ergab für Fernwärme Abweichungen von 90 %, für Elektroenergie von 30 % und für Frischwasser von 120 %. Innerhalb einzelner Gebietskörperschaften lagen die Abweichungen noch weit höher. 0.3 Das KPA ermittelte für die geprüften Gebäude insgesamt, gemessen an den Vergleichsmittelwerten, jährliche Einsparpotenziale für Wärmeenergie von 9,1 Mio. kwh, für Elektroenergie von 6,2 Mio. kwh und für Wasser von 77,7 Tsd. m³. 0.4 Die Prüfung hat gezeigt, dass allein durch Anpassung der Lieferverträge an den tatsächlichen Ressourcenverbrauch erhebliche Einsparungen zu erzielen sind. Im Wärme- und Elektroenergiebereich kann dies zudem ohne Investitionen erreicht werden. 0.5 Die Optimierung der Bewirtschaftung sowie eine direkte Einflussnahme auf den Nutzer erschließen bereits mit geringem Aufwand ein erhebliches Einsparpotenzial. In einigen Gebietskörperschaften waren vor allem die Einbeziehung und Qualifizierung der Hausmeister, finanzielle Beteiligung der Gebäudenutzer an Energieeinsparungen sowie Wettbewerbe und Maßnahmen zur Veränderung des Nutzerverhaltens sehr hilfreich. 0.6 Aufgrund fehlender Unterzähler war die Ermittlung von Verbrauchskennziffern für einzelne Gebäude größerer Liegenschaften oder Gebäudekomplexe mit Anbauten sowie unterschiedlicher Ausstattung und Nutzung nicht möglich. Projektierte Einsparungen z.b. durch Wärmedämmung oder der Verbrauch von neuen Klimasteuerungen lassen sich daher nicht kontrollieren und vergleichend bewerten. Eventuelle Abweichungen können somit nicht erkannt und korrigiert werden.

6 Kommunales Prüfungsamt 2 1 Vorbemerkungen Die Bewirtschaftung des kommunalen Gebäudebestands bedarf einer stetigen energetischen Überprüfung und Ausgabenkontrolle sowie einer Anpassung an neue Erkenntnisse und Anforderungen. Ein wirtschaftliches Energiemanagement sollte daher Bestandteil des Gebäudemanagements sein. Es umfasst die Planung, die Organisation und die Kontrolle aller mit dem Energieverbrauch in Zusammenhang stehenden Komponenten der Gebäudebewirtschaftung. Das Energiemanagement ist daher eine übergeordnete, zeitlich nicht begrenzte, mit erheblichem Koordinierungsaufwand verbundene Querschnittsaufgabe in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgrund der während des Prüfungsverlaufes weiter deutlich gestiegenen Energiekosten nahm auch die Bedeutung der Prüfung noch erheblich zu. Der Kostenanteil des Energie- und Medienverbrauchs an den an Gesamtbetriebskosten der Gebäude, welcher vorher bereits mit einem Anteil von ca. 25 % veranschlagt war, dürfte sich noch erheblich erhöht haben. Das Kommunale Prüfungsamt hat im Rahmen einer Querschnittsprüfung bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg das Energiemanagement untersucht. 1.1 Prüfungsziel Im Rahmen der querschnittlich angelegten Prüfung hat das KPA auf der Grundlage empirischer Daten Energie- und Wasserverbrauchskennwerte ermittelt. Diese Verbrauchsdaten wurden dazu verwendet Energieeinsatz, Kosten und spezifische Kennzahlen für bestimmte Perioden zu ermitteln, die sowohl einen Vergleich mit Vorperioden als auch mit anderen Gebäuden gleicher Nutzung erlaubten (Energie-Benchmarking). Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollten Hinweise und Anregungen für ein wirtschaftliches Energiemanagement mit dem Ziel gegeben werden, ohne Komforteinbußen den finanziellen Gesamtaufwand für die Bereitstellung der für die Gebäudenutzung erforderlichen Energien zu minimieren. 1.2 Prüfungsdurchführung Um einen Überblick über das Energiemanagement in den jeweiligen Gebietskörperschaften zu bekommen und Entwicklungen erkennbar darstellen zu können, wurden Verbrauchs- und Abrechnungsdaten über einen Drei-Jahreszeitraum erhoben.

7 Kommunales Prüfungsamt 3 Die Ermittlung und Auswertung der Verbrauchskennwerte sowie die Einsparberechnungen erfolgten auf der Basis der Jahresverbrauchsabrechnungen des Jahres 2003 und im Fortgang der Prüfung auch des Jahres Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sind in die Erhebungen nur Gebäude einbezogen worden, für deren Wärme-, Strom- und Wasserversorgung mindestens zwei Abrechnungsperioden vollständig vorlagen (um ggf. auch neuere Gebäude einzubeziehen) und die noch mindestens drei weitere Jahre weiter genutzt werden. Weiterhin sollten zumindest im Betrachtungszeitraum für die Kennwerteberechnung, d.h. der Jahre 2003 bzw. 2004, möglichst keine die Kennwerteermittlung erheblich beeinflussende Bau- und Sanierungsmaßnahmen stattgefunden haben. Aufgrund fehlender Unterzähler war die Ermittlung von Verbrauchskennziffern für einzelne Gebäude größerer Liegenschaften oder Gebäudekomplexe mit Anbauten sowie unterschiedlicher Ausstattung und Nutzung nicht möglich. In Absprache mit den Verantwortlichen hat das KPA dann die Untersuchung entweder abgebrochen oder Gebäude- bzw. Gebäudeteile mit unterschiedlicher Bausubstanz (z.b. Neubau/Altbau) bzw. Nutzung (Schule/Wohnheim) zusammengefasst. Die Kennwerte stellen in diesen Fällen nur einen Mittelwert dar, da die Besonderheiten der neuen oder sanierten Gebäudebzw. Gebäudeteile insbesondere im Wärme- und Elektroenergieverbrauch nicht erkennbar sind. Projektierte Einsparungen z.b. durch Wärmedämmung oder der Verbrauch von neuen Klimasteuerungen lassen sich nicht kontrollieren und vergleichend bewerten. Eventuelle Abweichungen können deshalb nicht erkannt und korrigiert werden. 1.3 Grundlagen der Prüfung Der Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten legte das KPA die VDI-Richtlinie zugrunde. Bei der Gegenüberstellung der ermittelten Verbrauchskennwerte mit entsprechenden Vergleichswerten orientierte sich das KPA am Forschungsbericht Verbrauchskennwerte 1999 der ages GmbH 2. Dieser ist Grundlage für die in der VDI-Richtlinie 3807 Blatt 2 angegebenen Mittel- und Richtwerte. Die ages GmbH ist seit mehr als zehn Jahren vorwiegend für öffentliche Auftraggeber in den Bereichen Energieberatung und Planung tätig und hat auf der Grundlage empirischer Daten von mehr als kommunalen Gebäuden Energieverbrauchskennwerte nach der Methode der VDI-Richtlinie 3807 Blatt 1 ermittelt. Somit war eine differenziertere Bewertung der Verbrauchskennwerte für unterschiedliche Gebäudearten und gruppen möglich. 1 Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI-Richtlinie) Forschungsbericht - Verbrauchskennwerte der Gesellschaft für Energieplanung und Systemanalyse mbh (ages GmbH) Münster

8 Kommunales Prüfungsamt 4 2 Verbrauchskennwerte Der Verbrauchskennwert ist ein Sammelbegriff für die flächenbezogenen Kennwerte eines Gebäudes. Er wird aus dem Energieverbrauch (Brennstoff, Wärme, elektrische Energie) und Wasserverbrauch eines Jahres ermittelt. Die Bezugsfläche ist die Bruttogrundfläche (BGF). Um eine Ermittlung und Auswertung von Verbrauchskennwerten zu ermöglichen, wurden weitere Gebäudedaten erfasst. Die entsprechende Erfassungsmaske ist in der Anlage 1 beigelegt. Das KPA ermittelte für die ausgewählten Gebäude folgende Verbrauchskennwerte: - Wärmeenergie-Verbrauchskennwert: Jahresverbrauch (temperaturbereinigt) in kwh (365 Tage) / BGF in m 2 - Elektroenergie-Verbrauchskennwert: Jahresverbrauch in kwh (365 Tage) / BGF in m 2 - Wasser-Verbrauchskennwert: Jahresverbrauch in Litern (365 Tage) / BGF in m 2 Im Verlauf der Erhebungen wurde deutlich, dass die vom KPA ermittelten Verbrauchskennwerte von bereits durch andere Institutionen, z.b. der Zukunftsagentur Brandenburg oder sonstigen Energieberatern ermittelten Werten abweichen können. Gründe dafür waren z.b. andere Bezugsgrößen wie z.b. Nettogrundflächen (NGF), Nutzflächen (NF), andere Werte zur Klimabereinigung oder fehlende zeitliche Bereinigungen. Das KPA legte allen Berechnungen einheitliche Ermittlungs- und Berechnungsmethoden zugrunde. 2.1 Festlegung von Bezugsgrößen Das KPA legte auf der Grundlage der VDI-Richtlinie 3807 Blatt 1 als Bezugsgröße für die Verbrauchskennwertermittlung die Bruttogrundfläche fest. Als Bezugszeitraum wurde ein Abrechnungsjahr mit 365 Tagen festgelegt. Lag der Verbrauchs- und Kostenabrechnung ein abweichender Zeitraum (d.h. größer bzw. kleiner als 365 Tage) zugrunde, erfolgte gemäß VDI-Richtlinie 3807 Blatt 1 eine Umrechnung auf ein Kalenderjahr mit 365 Tagen. Die Zuordnung der Abrechnung erfolgte zu dem Kalenderjahr, in welches die Monate Januar bis Mai (längste Heizperiode des Jahres 3 ) fielen. 3 Monate mit dem größten Anteil an Gradtagszahlen im Kalenderjahr

9 Kommunales Prüfungsamt 5 Zum Vergleich der Wärmeenergie-Verbrauchskennwerte ist neben der zeitlichen auch eine klimatische Bereinigung des Verbrauchs notwendig, um unterschiedliche örtliche klimatische Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Grundlage für die Berechnungen war die VDI-Richtlinie 3807 Blatt 1 sowie Daten (Gradtagszahlen 4 ) des Deutschen Wetterdienstes aus den jeweiligen Regionen. Tiefergehende Untersuchungen blieben den jeweiligen Gebietskörperschaften nach Abschluss der Prüfung vorbehalten. 2.2 Methodik zur Auswertung der Verbrauchskennwerte Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Auswertung der Verbrauchskennwerte nach Gebäudegruppen (Verwaltungen/Schulen) oder nach Gebäudearten (z.b. bei Schulen nach: Realschulen (RS), Gesamtschulen (GES), Grundschulen (GRS), Gymnasien (GYM), Oberstufenzentren (OSZ), Allgemeinen Förderschulen (AFS)) vorzunehmen. Eine Differenzierung innerhalb der Gebäudegruppen nach Gebäudearten verbessert die statistische Signifikanz der Verbrauchskennwerte. Das KPA hat deshalb den Vergleich der Verbrauchskennwerte nach Gebäudearten vorgenommen und ging von einem weitgehend vergleichbaren Nutzerverhalten innerhalb der jeweiligen Gebäudeart aus. Das KPA hat den ermittelten Verbrauchskennwerten für die einzelnen untersuchten Gebäudearten nachfolgende Vergleichskennwerte gegenübergestellt: - Modalwert (Mittelwert): Laut VDI-Richtlinie 3807 wird der Mittelwert als Modalwert verwendet. Er ist der dichteste Wert einer Verteilung, d.h. der Wert, der in einer Verteilung am häufigsten vorkommt. Liegt eine Klasseneinteilung vor, kennzeichnet der Modalwert die größte Klasse. Liegt dieser nicht vor, hat das KPA das arithmetische Mittel lt. Forschungsbericht Verbrauchskennwerte 1999 der ages GmbH angesetzt. - untere Quartilsmittelwert (Richtwert): Der untere Quartilsmittelwert wird als Richtwert im Sinne der VDI-Richtlinie 3807 Blatt 1 ermittelt. Dieser Kennwert ist als Richtwert geeignet, da er empirisch belegbar ist (es gibt tatsächlich Gebäude mit diesem Kennwert), während eine theoretische Bestimmung von Zielwerten methodisch prob- 4 Die Gradtagzahl wird zur Abschätzung des Heizenergiebedarfs eines Gebäudes an einem bestimmten Standort verwendet und dient darüber hinaus zur Normierung (=Klimabereinigung) des Heizenergieverbrauchs. Somit kann man sehen, ob sich verändernde Verbräuche klimatische Ursachen haben (strenger Winter) oder aber vom veränderten Heizverhalten der Nutzer stammen.

10 Kommunales Prüfungsamt 6 lematisch wäre. Der untere Quartilsmittelwert ergibt sich als arithmetisches Mittel der unteren 25 % aller Daten der aufsteigend sortierten Verbrauchskennwerte (ohne 0-Werte). Die vom KPA angesetzten Vergleichskennwerte zu den jeweiligen Gebäudearten sind den entsprechenden Anlagen der Prüfungsberichte beigefügt. Auf Basis der ermittelten Verbrauchskennwerte hat das KPA durch Gegenüberstellung zu den entsprechenden Vergleichswerten der ages GmbH in jedem Prüfbericht rein rechnerische Einsparpotenziale für die jeweiligen Gebäude ausgewiesen. Diese wurden sowohl in Bezug auf Verbrauchseinsparungen als auch hinsichtlich entsprechender Ausgabenreduzierungen errechnet, wobei hier die errechneten Mischpreise eines Jahres, d.h. incl. aller Grundgebühren herangezogen wurden. Aufgrund der im Prüfungsverlauf festgestellten erheblichen Unterschiede bei der Grundgebührengestaltung, die darüber hinaus je nach Gebietskörperschaft und Versorgungsunternehmen auf unterschiedlichsten Bemessungsgrundlagen basierten, hat das KPA in diesem zusammenfassenden Bericht auf deren Darstellung verzichtet. Energie- und Wassersparmaßnahmen sollten sich daher in erster Linie an der Höhe der ermittelten Verbrauchskennziffern sowie deren Differenzen zu den Vergleichskennwerten orientieren. Die zum jeweiligen Prüfungsschwerpunkt dargestellten beispielhaften Einzelfälle sollen darüber hinaus Hinweise und Anregungen geben. 3 Organisation von Energieangelegenheiten Das KPA stellte sehr große Unterschiede bei der Organisation und Abwicklung von Energieangelegenheiten im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung fest. Das Spektrum reichte dabei von fachlich und organisatorisch sehr gut aufgestellten Eigenbetrieben bzw. Fachämtern bis hin zu Organisationseinheiten, die das wirtschaftliche Potenzial eines erfolgreichen Energiemanagements erst bei der Auswertung der Prüfungsergebnisse vollständig erkannt haben. Die Prüfungsergebnisse wurden deshalb sowohl als Bestätigung für bereits vollzogene Maßnahmen zur Energieeinsparung als auch zur Anregung für weitergehende Maßnahmen zur Kenntnis genommen. In Einzelfällen wurden jedoch erhebliche Schwachstellen insbesondere bei der Vorbereitung und Einführung eines Energiemanagements sichtbar. Die nachfolgende Übersicht soll anhand ausgewählter Kriterien einen Überblick sowohl über die untersuchten Gebäude als auch die Organisation der Gebäudeverwaltung und des Energiemanagements in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten geben.

11 Kommunales Prüfungsamt 7 Anzahl der geprüften Gebäude Organisation der Gebäudeverwaltung Energiemanagement Landkreise gesamt dav. Verwaltung (Vw) dav. Schulen zentral seit Organisationseinheit seit Controlling/ Kennzahlenauswertung - andere Verfahren, Beispiele Barnim (BAR) Dahme- Spreewald (LDS) Elbe-Elster (EE) (x) (x) x 2003 Hauptamt/ Schulamt Hauptamt/ Schulamt Gebäude- /Energiemanagement ja, - Energieberichte mit externer Unterstützung bis seit 2005 in Eigenregie - Einbeziehung d. Hausmeister nein, - Einzelaktivitäten nein, - Anfangsberatung extern - monatl. Verbrauchserfassung Havelland (HVL) (x) 2006 jeweilige Fachämter - nein, - Anfangsberatung extern - monatl. Verbrauchserfassung Märkisch- Oderland (MOL) Oberhavel (OHV) Oberspreewald-Lausitz (OSL) Oder-Spree (LOS) Ostprignitz- Ruppin (OPR) x 2006 Hauptamt x 2002 Dezernat x x 2003 Hoch- und Tiefbauamt Personal und Service x 2004 Dezernat bis nein, - seit 2004 verstärkte Aktivitäten, insbes. Fernwärmeverträge ja, - Energie-/Vertragscontrolling - laufende Prüfungen - Einbeziehung d. Hausmeister nein, - Anfangsberatung u.a. extern - bis 2002 Maßnahmen zur Kostensenkung und Konzept - keine Fortführung bis 2005 nein, - Energiebeauftragte - monatl. Verbrauchserfassung nein, - z.t. energietechnische Untersuchung von Gebäuden - Verbrauchserfassung AW GA GLM (x) Anschlusswert Fernwärme Geschäftsanweisung Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung nach den Erhebungen angekündigt/realisiert

12 Kommunales Prüfungsamt 8 Anzahl der geprüften Gebäude Organisation der Gebäudeverwaltung Energiemanagement Landkreise/ kreisfreie Städte Potsdam- Mittelmark (PM) gesamt dav. Verwaltung (Vw) dav. Schulen zentral seit x 2003 Prignitz (PR) x 2003 Spree-Neiße (SPN) Teltow- Fläming (TF) Uckermark (UM) Brandenburg a. d. H. (BRB) x x x 2004 Cottbus (CB) x 2005 Frankfurt (Oder) (FF) x Potsdam (P) x 2005 Organisationseinheit Schul-/ u. Gebäudemanagement Eigenbetrieb Immobilienverwaltung Hauptamt/ Schulamt Hauptamt/ Hoch- u. Tiefbauamt Bau- und Liegenschaftsmanagement Eigenbetrieb zentrales GLM Amt für Liegenschaften und zentrale Immobilienverwaltung Amt für zentrales Immobilienmanagement Eigenbetrieb Kommunaler Immobilienservice seit Controlling/ Kennzahlenauswertung - andere Verfahren, Beispiele ja, - Energiebeauftragter - Energieberichte mit externer Unterstützung seit GA effizienter Energieeinsatz nein, - Energieverbrauchsstatistiken - Hinzuziehung externer Beratung geplant nein, - Energiebeauftragter - Verbrauchserfassung ja, - für ausgewählte Gebäude, z.b. Kreishaus Controlling - sonst Verbrauchserfassung nein, - z.t. energietechnische Untersuchung v. Gebäuden ab Verbrauchserfassung nein, - Verbrauchserfassung ab Vertragsmanagement, insbes. zur AW-Senkung ab 2004 ja, - Energiebeauftragte - Energieberichte seit 1998; seit 2004 mit Zielkennzahlen - Einbeziehung der Hausmeister ja, - Energiebeauftragter bis Kennzahlenauswertung derzeit nur noch anlassbezogen - ggf. externe Unterstützung - Gebäudeleittechnik - Einbeziehung d. Hausmeister ja, - Energiebeauftragter bis Energiesparprogramme mit finanzieller Beteiligung der Nutzer u.a. über Contracting - Gebäudeleittechnik - Einbeziehung d. Hausmeister AW GA GLM (x) Anschlusswert Fernwärme Geschäftsanweisung Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung nach den Erhebungen angekündigt/realisiert

13 Kommunales Prüfungsamt 9 Ergänzend zu den Angaben aus der Übersicht sollen nachfolgende ausgewählte Beispiele aus der Prüfung den sehr differenzierten Stand der Organisation verdeutlichen. Eine kreisfreie Stadt hat die zentrale Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung einem Eigenbetrieb übertragen, der einen bauleitenden Sachbearbeiter eigens mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Energiemanagement und Vertragscontrolling betraute. Regelmäßige Ablesungen und Kontrollen an den Energieverbrauchsstellen werden zentral erfasst und mit entsprechenden Rechnungsdaten abgeglichen. Für ausgewählte Gebäude werden Verbrauchskennziffern ermittelt. Im Ergebnis erfolgen Maßnahmen zur Verbrauchsoptimierung sowie entsprechende Prüfungen der Lieferverträge und ggf. deren Anpassung. Dabei werden neben der z.t. vorhandenen Gebäudeleittechnik auch die Schulhausmeister einbezogen und entsprechend qualifiziert. Als Besonderheit stellte das KPA fest, dass die Stadt im Rahmen von Energiesparprogrammen auch die Nutzer an den Einsparungen beteiligt. Eine weitere kreisfreie Stadt mit vergleichbarer Organisationsstruktur bindet ebenfalls die Schulhausmeister in die regelmäßigen Ablesungen und Kontrollen an den Energieverbrauchsstellen ein, erfasst die Daten zentral und gleicht diese mit den entsprechenden Rechnungsdaten ab. Darüber hinaus werden in einem analogen Berechnungsverfahren auf Basis der BGF entsprechende Verbrauchskennziffern errechnet. Diese werden den in einer eigenenständigen Gebäudetypisierung entwickelten Zielvorgaben gegenübergestellt und mittels einer Erfolgskontrolle im Energiebericht ausgewertet. Aufgrund der permanenten Verbrauchsbeobachtung über einen mehrjährigen Zeitraum war es der Stadt z.b. im Fernwärmebereich möglich, durchgängig optimale Anschlusswerte zu vereinbaren. Ein Landkreis hatte mit dem Aufbau eines internen Energiemanagements in Zusammenarbeit mit einem externen Berater begonnen. Im Ergebnis wurde eine Geschäftsanweisung zum effizienten Energieeinsatz in Kraft gesetzt, in der neben allgemeinen organisatorischen Maßnahmen zur Datenerfassung vor Ort auch konkrete Verhaltensweisen beim Betrieb von Heizungs- und Elektroanlagen sowie zur Warmwasserbereitung enthalten sind. Im weiteren Verlauf wurde ein Energiebeauftragter benannt und unter Hinzuziehung eines Energieberatungsunternehmens ein erster Energiebericht erstellt. Inzwischen werden für ausgewählte Verwaltungs- und Schulgebäude e- nergetische Untersuchungen zur Erschließung von Einsparpotenzialen unter Auswertung des ersten Energieberichtes durchgeführt. So sind u. a. Heizungsanlagen überprüft und eingestellt sowie Stromlieferverträge geprüft worden. In einem weiteren Schritt hat der Landkreis damit begonnen, zur Steuerung, Erfassung und Kontrolle des Energieverbrauchs entsprechende Gebäu-

14 Kommunales Prüfungsamt 10 deleittechnik zu installieren. Je nach Sanierungsfortschritt und finanzieller Ausstattung ist im Zeitraum von drei Jahren die Ausrüstung aller Gebäude mit entsprechender Regelungstechnik geplant. Ein Landkreis hatte unter Hinzuziehung mehrerer externer Berater für ausgewählte Verwaltungsund Schulgebäude energetische Untersuchungen durchführen lassen. Ziel der Untersuchungen war es, den Aufbau eines operativen Energiekostenkontrollsystems sowie den Einsatz einer entsprechenden Software vorzubereiten. Auch ein entsprechendes Konzept wurde erstellt. Die Honorarkosten betrugen insgesamt Im Ergebnis sind umfangreiche Daten als Grundlage für die Ermittlung von Verbrauchskennziffern dokumentiert, Einsparpotenziale ermittelt und Maßnahmen zur Kostensenkung für die Folgejahre, insbesondere durch die Senkung von einzelnen Anschlusswerten, eingeleitet worden. Das KPA stellte bei seinen Erhebungen jedoch fest, dass die neue Struktureinheit die zur Vorbereitung des Energiemanagements erarbeiteten umfangreichen Energieverbrauchsdaten auch nach Ablauf von bereits fünf Jahren weder fortgeschrieben noch auf weitere Gebäude übertragen hatte. Zum Prüfungszeitpunkt fand lediglich eine haushalterische Bewirtschaftung der Objekte statt. Die im Konzept vorgesehen Maßnahmen zur Einführung eines Energiemanagements waren, bis auf die Beschaffung einer entsprechenden Software, nicht umgesetzt. Ein weiterer Landkreis hatte durch eine örtliche Fachhochschule ein Energiekonzept erstellen lassen. Darüber hinaus begann eine Beratungsagentur im Rahmen eines Förderprojektes für ausgewählte Gebäude des Landkreises mit energetischen Untersuchungen. Im Ergebnis wurden Fernwärmeverträge korrigiert, energetische Bewertungen von Gebäuden erstellt sowie ein Prioritätenplan für die kreiseigenen Liegenschaften zur Umsetzung des Energiekonzeptes erarbeitet. Das KPA stellte bei den Erhebungen jedoch fest, dass die von der Beratungsagentur ermittelten Basisdaten, wie z.b. die Bezugsgröße BGF dem Landkreis nicht zur Verfügung gestellt wurden. Im Rahmen des Förderprojektes wurden dazu keine Regelungen getroffen und der Landkreis war nach Ablauf der Maßnahme auch nicht in der Lage, Energieverbrauchsdaten und -kennwerte selbst zu ermitteln und fortzuschreiben.

15 Kommunales Prüfungsamt 11 4 Ergebnisse des Kennwertevergleichs Das KPA hat die ermittelten Verbrauchskennwerte und deren Gegenüberstellung zu den Vergleichskennwerten im Anschluss an die örtlichen Erhebungen jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in einem Einzelbericht dargestellt und ausgewertet. Aufgrund dieser detaillierten Auswertung hat sich das KPA in den nachfolgenden Übersichten auf den Vergleich der Spannbreite der ermittelten Wärmeenergie-Verbrauchskennwerte für Verwaltungsgebäude sowie die wichtigsten Schultypen jeweils mit und ohne Sporthallen beschränkt; für die kreisfreien Städte sind auch die Grundschulen enthalten. Zum Vergleich sind auch die Richt- und Mittelwerte aus dem ages Kennwertebericht 1999 angegeben. Leerfelder kennzeichnen Gebietskörperschaften, in denen jeweils nur ein bzw. kein Gebäude einer Gebäudeart untersucht worden ist. Um eine zusätzliche regionale Vergleichsmöglichkeit der Prüfungsergebnisse zu eröffnen, hat das KPA aus allen ermittelten Verbrauchskennwerten nach Abschluss der Erhebungen die jeweiligen Richt- und Mittelwerte errechnet und am Ende der jeweiligen Tabellen ausgewiesen. 4.1 Wärmeenergie-Verbrauchskennwert Die Prüfung hat gezeigt, dass das größte Einsparpotenzial bei den Ausgaben für Wärmeenergie lag. Für Gebäude in Gebietskörperschaften, die bereits energetische Untersuchungen und daraus folgende Sanierungs- bzw. Sparmaßnahmen eingeleitet hatten, lagen die Wärmeenergie- Verbrauchskennwerte fast durchgängig im Bereich der jeweiligen Mittelwerte. So errechnete das KPA bei zwei kreisfreien Städten und sechs Landkreisen ein rein rechnerisches Einsparpotenzial bei den Wärmeenergieausgaben von unter 5 %. In einer kreisfreien Stadt und zwei Landkreisen wurde sogar der Richtwert nur in wenigen Fällen überschritten, was trotz z.t. noch nicht vollständig sanierter Gebäude ein Spitzenergebnis darstellt. Im Vergleich zum niedrigeren Richtwert ermittelte das KPA rein rechnerische Einsparpotenziale von jeweils unter 20 % und stellt dazu fest, dass diese im Gesamtvergleich positiv zu bewertenden Ergebnisse die Konsequenz aus dem seit mehreren Jahren intensiv praktizierten Energiemanagement innerhalb entsprechender Organisationsstrukturen sind (vgl. Tz. 3). Die Streuung der Kennwerte für Verwaltungs- und Schulgebäude geht aus der Anlage 1 hervor.

16 Kommunales Prüfungsamt 12 Wärmeenergie Verwaltungsgebäude Ergebnisse des Kennwertevergleichs (kwh/m²a) Schularten** (ohne und mit Sporthallen) OSZ GYM AFS GRS Richt- / Mittelwert* von bis von bis von bis von bis von bis S. ohne Sporthallen S. mit Sporthallen Landkreise/ Vom KPA ermittelte Wärmeenergie Verbrauchskennwerte*** kreisfreie Städte Barnim (BAR) Dahme-Spreewald (LDS) Elbe-Elster (EE) Havelland (HVL) Märkisch-Oderland (MOL) Oberhavel (OHV) Oberspreewald Lausitz (OSL) Oder-Spree (LOS) Ostprignitz Ruppin (OPR) Potsdam Mittelmark (PM) Prignitz (PR) Spree-Neiße (SPN) Teltow-Fläming (TF) Uckermark (UM) Brandenburg a. d. H. (BRB) Cottbus (CB) Frankfurt (Oder) (FF) Potsdam (P) regionale **** Richt- / Mittelwerte * Richt- und Mittelwerte als Vergleichswerte aus dem Kennwertebericht 1999 der ages GmbH Münster ** In Fällen der zusätzlichen Nutzung von Schulgebäuden für Abendschulen (VHS): Kennwerte zzgl. 20% (vgl. Prüfberichte) *** Klimakorrektur-Basiswert G15m nachträglich einheitlich analog ages - Berechnungen auf Würzburg verändert (daher sind geringe Veränderungen der Kennwerte zum Prüfbericht möglich) **** Auswertung der Prüfungsergebnisse aus allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg

17 Kommunales Prüfungsamt Elektroenergie-Verbrauchskennwert Die Auswertung der Elektroenergie-Verbrauchskennwerte ergab ein sehr differenziertes Bild. Bereits im Verlauf der Erhebungen stellte das KPA z.t. erhebliche Abweichungen zu den herangezogenen Vergleichskennwerten insbesondere bei den Verwaltungsgebäuden fest. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass dafür mehrere Ursachen in Betracht kommen. Das KPA stellte fest, dass die technische Ausstattung der untersuchten Verwaltungsgebäude ganz erheblich differiert. So sind aufgrund der Konzentration in einigen Kreis- bzw. Stadtverwaltungen hochtechnisierte Verwaltungsneubauten mit einer erheblichen Mitarbeiterkonzentration auf geringen Flächen entstanden, die selbst örtlich höher angesetzte Vergleichskennwerte erheblich überschritten. Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass die Ausstattung der Gebäude mit modernen Wärme- bzw. Klimasteuerungen zu einer erheblichen Steigerung des Elektroenergieverbrauchs führt, der dann oftmals als gegeben hingenommen wird. Die Erfahrungen von Energieberatern zeigen aber, dass gerade hier eine intensive Kontrolle des Verbrauchsverhaltens und ggf. eine Nachjustierung technischer Funktionen angezeigt ist. Darüber hinaus sollte auch die gesamte EDV-Ausstattung sowie die Organisation und Ausgestaltung der Servertechnik unter dem Gesichtspunkt des Energieverbrauchs betrachtet werden. In anderen Fällen mit offensichtlich geringerer technische Ausstattung der Gebäude war selbst den Verantwortlichen der hohe Verbrauch nicht erklärbar und nach den Untersuchungen lag oftmals auch der Verdacht nahe, dass sich noch andere bisher unbekannte Verbraucher am Netz befanden wie z.b. Sportplätze und Straßenbeleuchtungen. Die Prüfung des KPA war dann Anlass für gezielte Untersuchungen durch die Mitarbeiter vor Ort. Ein fast umgekehrtes Bild ergab die Untersuchung der Schulgebäude. In zwei kreisfreien Städten und einem Landkreis war die Abweichung der Verbrauchskennwerte zum Vergleichs-Mittelwert so gering, dass das rein rechnerische Einsparpotenzial unter 3% und für acht weitere Gebietskörperschaften unter 10% lag. Ursache war die im Schulbereich oft bereits seit mehreren Jahren praktizierte zentrale Gebäudebewirtschaftung und insbesondere die vor Ort präsenten Hausmeister. Die gesamte Streuung der Kennwerte im Verhältnis zu den entsprechenden Mittel- und Richtwerten ist in der Anlage 2 dargestellt.

18 Kommunales Prüfungsamt 14 Elektroenergie Ergebnisse des Kennwertevergleichs (kwh/m²a) Verwaltungs- Schularten*** (ohne und mit Sporthallen) gebäude OSZ GYM AFS GRS ø-preis ct/kwh **** Richt-/ Mittelwerte* von bis von bis von bis von bis von bis Jahr S. ohne Sporthallen S. mit Sporthallen (23)** Landkreise/ kreisfreie Städte Vom KPA ermittelte Elektroenergie - Verbrauchskennwerte Barnim (BAR) ,41 14,46 Dahme-Spreewald (LDS) ,14 - Elbe-Elster (EE) ,36 - Havelland (HVL) ,33 - Märkisch-Oderland (MOL) ,91 - Oberhavel (OHV) 14 51** ,58 15,44 Oberspreewald ** Lausitz (OSL) ,34 16,14 Oder-Spree (LOS) ,57 16,90 Ostprignitz Ruppin (OPR) ,62 - Potsdam Mittelmark (PM) ,82 - Prignitz (PR) 12 39** ,23 16,70 Spree-Neiße (SPN) ,24 - Teltow-Fläming (TF) 32 35** ,04 13,00 Uckermark (UM) ,04 - Brandenburg a. d. H. (BRB) ,88 16,08 Cottbus (CB) 35 55** ,28 13,26 Frankfurt (Oder) (FF) ,33 15,07 Potsdam (P) ,47 14,37 regionale Richt- / Mittelwerte ,98 15,14 * Richt- und Mittelwerte als Vergleichswerte aus dem Kennwertebericht 1999 der ages GmbH Münster ** erhöhter Vergleichskennwert angesetzt aufgrund technischer Ausstattung *** In Fällen der zusätzlichen Nutzung von Schulgebäuden für Abendschulen (VHS): Kennwerte zzgl. 20% (vgl. Prüfberichte) **** Die Erhebung von Bezugspreisen (Brutto incl. aller Grundgebühren) war für 2004 aufgrund des Prüfungszeitraumes nicht für alle Gebietskörperschaften möglich

19 Kommunales Prüfungsamt Wasser-Verbrauchskennwert Bei der Ermittlung und Auswertung der Wasser-Verbrauchskennwerte ist nur der Frischwasserverbrauch betrachtet worden. Ausgehend von dem Grundsatz, dass der Frischwasserverbrauch auch entsprechende Abwasserentsorgungskosten nach sich zieht, sind auch die entsprechenden Abwassermengen zu beachten. Analog zu den vorherigen Untersuchungen hat das KPA auch die Wasser-Verbrauchskennwerte auf Basis der BGF ermittelt und den entsprechenden Vergleichskennwerten gegenübergestellt. Dabei wurden sowohl innerhalb der einzelnen Gebietskörperschaften als auch in Auswertung der gesamten Prüfung erhebliche Abweichungen deutlich. Anzumerken ist, dass nur in fünf Gebietskörperschaften annähernd für die Hälfte und in drei weiteren Gebietskörperschaften für ein Drittel der geprüften Gebäude der zum Vergleich herangezogene Mittelwert erreicht wurde. Die entsprechenden Richtwerte wurden nur selten erreicht. Um auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Wasserverbrauch zu einem erheblichen Anteil von der Zahl der Gebäudenutzer abhängig ist, hat das KPA zusätzlich eine Auswertung unter Hinzuziehung der Mitarbeiteranzahl in den Verwaltungsgebäuden bzw. der Schüler in den Schulen vorgenommen. Dazu wurden die im Jahresdurchschnitt im Gebäude tätigen Mitarbeiter/Schüler dem Gesamtjahresverbrauch gegenübergestellt. In Auswertung aller Untersuchungen hat das KPA die ermittelten Minimal-, Maximal- und Durchschnittswerte geordnet nach Gebäudeart in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Förderschulen, die über Therapie-Schwimmbecken verfügen sind in die Berechnungen nicht einbezogen worden. Wasserverbrauch je Gebäudenutzer (Schüler/Verwaltungsmitarbeiter) in m³/jahr Gebäudeart/ Prüfungsergebnis Verwaltungsgebäude mit Sporthalle OSZ GYM AFS GRS ohne Sporthalle mit Sporthalle ohne Sporthalle mit Sporthalle ohne Sporthalle mit Sporthalle ohne Sporthalle Minimalwert 3,96 0,34 0,21 0,15 0,44 1,52 0,68 1,84 1,14 Maximalwert 20,56 4,61 1,67 4,64 3,07 6,20 13,50 5,66 3,18 ø - Werte 8,18 1,71 0,96 1,78 1,53 3,07 4,18 2,92 2,04

20 Kommunales Prüfungsamt 16 Trinkwasser Richt-/ Mittelwerte* Ergebnisse des Kennwertevergleichs (m³/m²a) Verwaltungs- Schularten (ohne und mit Sporthallen) gebäude OSZ GYM AFS GRS ø-preis von bis von bis von bis von bis von bis Jahr /m³ ** S. ohne Sporthallen 0,064 0,170 0,061 0,116 0,068 0,131 0,064 0,098 0,077 0,117 S. mit Sporthallen 0,092 0,142 0,083 0,143 0,067 0,180 0,086 0, Landkreise/ kreisfreie Städte Vom KPA ermittelte Trinkwasser - Verbrauchskennwerte TW AW TW AW Barnim (BAR) 0,201 0,353 0,067 0,109 0,113 0,394 0,092 0, , ,02 4,30 2,07 4,50 Dahme- 0,094 0,208 0,117 0,248 0, ,163 0,310 Spreewald (LDS) 0,161-1,184 0,349 0,106 0, ,79 3, Elbe-Elster (EE) 0,116 0,305 0,133 0,138 0,061 0,198 0,155 0, ,117 0, , ,15 3, Havelland (HVL) 0,148 0, ,138 0,396 0,161 0, , ,42 3, Märkisch-Oderland (MOL) - - 0,081 0,281 0,109 0, ,086 0,187 0,146 0,307 0, ,112 0,257 1,53 4, Oberhavel (OHV) 0,114 0,449 0,175-0,135 0,217 0,099 0, ,154 0, , ,93 4,19 2,04 4,30 Oberspreewald- 0, ,106 0, ,117 0,240 Lausitz (OSL) 0,101 0,222 0,061 0,231 0, ,47 4,20 2,66 4,40 Oder-Spree 0, , ,183 0,233 (LOS) 0, ,75 3,06 1,73 3,01 Ostprignitz- 0,251 0,397 0, ,118 0,300 Ruppin (OPR) ,088 0, ,68 3, Potsdam- 0,146-0,108 0,356 0,093 0, ,162 0,188 Mittelmark (PM) ,73 3, Prignitz (PR) 0,143 0,285 0,065 0,191 0,112 0,053 0,130 0, ,337-0, ,85 3,38 1,90 3,41 Spree-Neiße 0,110 0,757 0,118 0,158 0,071 0, ,214 - (SPN) 0,139 0,146 0,128 0,740 0, ,67 3, Teltow-Fläming 0,153 0,161 0, ,228 - (TF) 0,503-0,036 0,206 0,055 0, ,49 3,24 2,50 3,36 Uckermark (UM) 0,121 0,229 0,097 0,176 0,133-0,215 0, , ,26 2, Brandenburg - - 0, ,086 0, a. d. H. (BRB) - - 0, ,171 0,286 2,32 2,90 2,62 3,50 Cottbus (CB) 0,221 0,309 0,149 0,173 0,089 0, ,128 0, ,167-2,90 3,09 2,84 3,13 Frankfurt 0,094-0, ,104 0,169 0,069 0,134 (Oder) (FF) - - 0,162 0, ,332-2,04 2,30 2,25 3,10 Potsdam (P) 0,133 0, ,090-0,145 0, ,230-0, ,091 0,162 2,12 3,62 2,15 3,66 regionale 0,091 0,131 0,105 0,120 0,088 0,111 0,103 0,163 0,125 0,180 Richt-/ Mittelwerte 0,112 0,131 0,121 0,147 0,092 0,136 0,126 0,154 2,17 3,45 2,28 3,64 * Richt- und Mittelwerte als Vergleichswerte aus dem Kennwertebericht 1999 der ages GmbH Münster ** Die Erhebung von Bezugspreisen (Brutto incl. aller Grundgebühren) war für 2004 aufgrund des Prüfungszeitraumes nicht für alle Gebietskörperschaften möglich

21 Kommunales Prüfungsamt 17 Die breite Streuung der Kennwerte für Verwaltungs- und Schulgebäude sowie Abweichungen von den jeweiligen Mittel- und Richtwerten sind in der Anlage 3 dargestellt. Die Prüfung hat darüber hinaus gezeigt, dass die durchschnittlichen m³-einzelpreise je nach Gebührenstruktur einen erheblichen Grundgebührenanteil beinhalten. So werden in der Regel im Land Brandenburg durch die Wasser- und Abwasserzweckverbände satzungsgemäß Grundgebühren für die Bewirtschaftung der Leitungsnetze erhoben und jeweils auf den Frisch- und Abwasserverbrauch umgelegt. Da die Gebäude der kreisfreien Städte nur von einem Versorger (Stadtwerke) beliefert werden, waren unterschiedliche Einzelpreise allein auf das Verhältnis von Grundgebühren zu Verbrauchskosten zurückzuführen. Für Gebäude der Landkreise waren differierende Einzelpreise über Ortsgrenzen hinweg überwiegend auf die unterschiedlichen Gebührenstrukturen der jeweiligen örtlichen Versorger zurückzuführen. Das KPA weist an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass das in den Prüfberichten ermittelte rein rechnerische Einsparpotenzial daher in jedem Einzelfall unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Grundgebührenstruktur geprüft werden sollte. Dabei wird deutlich, dass sich in den meisten Fällen die Senkung des Verbrauchs erst nach entsprechender Reduzierung der Zählergröße und damit einhergehender niedrigerer Grundgebühren signifikant kostensenkend auswirkt. Das KPA stellt im Ergebnis seinen Erhebungen vor Ort fest, dass es insbesondere beim Wasserverbrauch angeraten ist, periodische Kontrollen vorzunehmen und die Ergebnisse mit den Rechnungsdaten abzugleichen. Nachfolgende Einzelfälle sollen zur Veranschaulichung dienen. In einer Stadt wurden die Höchstwerte je m³ Trinkwasser von 4,90 und Abwasser von 4,79 für ein Schulgebäude ermittelt, welches durch eine Verringerung der Nutzerzahl in den letzten Jahren einen erheblichen Verbrauchsrückgang verzeichnete. Da die Grundgebühren nach der Größe des Wasserzählers erhoben wurden, z.b. lagen die monatlichen Grundpreise in der Stadt für die Frischwasserversorgung im Jahr 2004 zwischen 8,75 und 492,37, ergab sich letztlich ein sehr ungünstiges Verhältnis von Grundgebühren zu Verbrauchskosten. In einem Landkreis resultierte der hohe Preis von 5,72 /m³ für Frischwasser aus der Vorhaltung eines nicht benötigten parallelen Anschlusses für eine Schule. Dafür wurden in den Jahren 2000 bis 2003 bei einem Gesamtverbrauch von nur 27 m³ Grundgebühren von rd. 41 Tsd. bezahlt. Der Landkreis hat den Anschluss im Jahr 2004 abgemeldet.

22 Kommunales Prüfungsamt 18 Für ein Gymnasium wurden drei Wasserzähler vorgehalten. Während für zwei Zähler mit einem Jahresverbrauch von 663 m³ bzw. 402 m³ eine Grundgebühr von 160,13 bzw. 101,15 bezahlt wurde, betrug die Grundgebühr für den dritten Zähler 499,90 bei einem Verbrauch von nur 85 m³. Der Verwaltung war dies noch nicht aufgefallen. In einem Landkreis hat die Verbrauchsanalyse für ein Gebäude über einen Dreijahreszeitraum ergeben, dass sich der Wasserverbrauch von m³ p.a. auf 239 m³ p.a. verringerte. Nachfragen haben ergeben, dass dieser hohe Verbrauch aus einem über einen längeren Zeitraum nicht erkannten Rohrleitungsschaden resultierte. Für die gesamte Wassermenge fielen darüber hinaus auch entsprechende Abwasserausgaben an. Ein Verbrauchsvergleich über die Jahre 2003 und 2004 zeigte für zwei Gebäude eines Landkreises, dass sich der Frischwasserverbrauch um 150 % bzw. um 159 % erheblich erhöhte. Für die anderen untersuchten Gebäude wurde überwiegend ein konstanter bzw. rückläufiger Verbrauch festgestellt. Die Ursachen waren nicht bekannt. 5 Energieverträge Das Vertragsmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des Energiemanagements. Dabei werden die Abrechnungen der Energieversorger mit den Verbrauchsdaten verglichen. Neben der Rechnungskontrolle besteht nunmehr die Möglichkeit, bei verändertem Verbrauch entsprechende Vertragsanpassungen vorzunehmen. Das KPA hat deshalb für die untersuchten Gebäude auch die Wirtschaftlichkeit der Vertragskonditionen für den Energiebezug geprüft und festgestellt, dass die ermittelten Preise je Liefereinheit innerhalb der einzelnen Ressourcen erhebliche Unterschiede aufwiesen. 5.1 Elektroenergie Der Bezug von Elektroenergie wurde neben Einzelverträgen überwiegend auf der Grundlage von Sammelverträgen unter Einbeziehung der meisten Objekte einer Gebietskörperschaft vereinbart. Erhebliche Preisunterschiede zwischen einzelnen Objekten der gleichen Gebietskörperschaft waren für das KPA Anlass für eine nähere Betrachtung von Verbrauch und Vertragsbedingungen. Dabei wurde folgendes festgestellt: Eine kreisfreie Stadt hatte für den Großteil der Gebäude die Lieferung von Elektroenergie mit den Stadtwerken in einem Sammelvertrag geregelt. Darüber hinaus waren für einzelne Gebäude Son-

23 Kommunales Prüfungsamt 19 derverträge abgeschlossen worden. Dies führte dazu, dass der Bezug von Elektroenergie für ein Verwaltungsgebäude aufgrund des Sondervertrages durch große Abnahmemengen mit 12,51 ct/kwh zu sehr günstigen Konditionen, für zwei Schulen jedoch zu vergleichsweise hohen Preisen von bis zu 17,74 ct/kwh erfolgte. Grund war der im Verhältnis zum Gesamtverbrauch hohe Grundgebührenanteil. Das KPA stellte fest, dass die Notwendigkeit des Sondervertrages, welcher ein anderes Verhältnis von Grundgebühr und Verbrauchskosten hatte, vorher nicht geprüft wurde. Das gleiche Problem stellte das KPA in einem Landkreis fest, der die Lieferung von Elektroenergie ebenfalls weitgehend in einem Sammelvertrag geregelt hatte. Für lediglich drei Gebäude wurden Sonderverträge mit Leistungsmessung geschlossen. Für das Verwaltungsgebäude wurde dies von der Verwaltung mit Spannungsspitzen zu bestimmten Tageszeiten begründet, während für zwei Schulen keine Gründe genannt wurden. Die Sondervereinbarung führte auch hier aufgrund des ungünstigen Verhältnisses von Grundgebühr und Verbrauchskosten zu vergleichsweise hohen Bezugspreisen von 19,06 ct/kwh bzw. 20,34 ct/kwh. Das KPA bemerkt dazu, dass die Notwendigkeit einer Leistungsmessung für Verwaltungs- und Schulgebäude in der Regel nicht besteht. Sie ist allenfalls für Gewerbe- und Industriebetriebe mit zeitweise hoher Leistungsaufnahme gegeben. Die Verträge sollten entsprechend geprüft und zu den üblichen Konditionen, d.h. ohne Leistungsmessung in die bestehenden Rahmenverträge einbezogen werden. Darüber hinaus sollten über einen Erfahrungsaustausch die positiven Erfahrungen anderer Landkreise genutzt werden, wie folgende Beispiele zeigen: Eine Kreisverwaltung konnte durch einen Sondervertrag für ein Verwaltungsgebäude einen besonders günstigen Preis von 12,47 ct/kwh gegenüber dem Rahmenvertrag zur Lieferung aus dem Niederspannungsnetz erzielen. Die Lieferung von elektrischer Energie erfolgte direkt aus dem Mittelspannungsnetz über eine eigene zum Objekt gehörige Trafostation. Die Preisdifferenz betrug 38 %. Ein Landkreis bemerkte bei eigener Prüfung der Energieausgaben, dass die Lieferung von Elektroenergie im Bereich einer Stadt im Durchschnitt ca. 1 ct/kwh günstiger war als in zwei anderen Städten. Durch den Abschluss eines Zweijahresvertrages konnte sich der Landkreis diese günstigen Konditionen dann auch in dieser Stadt sichern. Ein weiterer Landkreis hatte die Lieferung von Elektroenergie seit dem Jahr 2000 in einem Rahmenvertrag gebündelt. Der aktuelle Vertrag lief zum Ende des Jahres 2005 aus. Bereits im Vorfeld einer möglichen Vertragsverlängerung hatte der Landkreis Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ein-

24 Kommunales Prüfungsamt 20 schließlich einer Strompreisprognose für die Jahre 2006 und 2007 mit Hilfe eines Energieberatungsunternehmens vorgenommen. Ein anderer Landkreis führte Ausschreibungen zur Lieferung von Elektroenergie durch und konnte so die Ausgaben senken. Ferner bereitete er für die Wärmeversorgung in Zusammenarbeit mit einem Energie-Broker den Wechsel des Gaslieferanten vor. Die Einschaltung des Energie-Brokers veranlasste den örtlichen Versorger dazu, in direkten Verhandlungen mit dem Landkreis einen Preisnachlass zu vereinbaren. Für eine Stadt in einem anderen Landkreis wurden überdurchschnittlich hohe Einzelpreise für den Bezug von Elektroenergie festgestellt. Im Rahmen von Ausschreibungsverfahren hatte der Landkreis bereits vergeblich versucht, günstigere Konditionen zu erreichen. Alle Vergabeverfahren, in die auch ein externes Sachverständigenbüro einbezogen wurde, brachten aufgrund der alleinigen Beteiligung des örtlichen Versorgers kein wirtschaftliches Ergebnis. 5.2 Fernwärmeverträge Aufgrund des hohen Anteiles der Fernwärmeversorgung an der Gesamtversorgung mit Heizenergie (in größeren Städten besteht oftmals ein Anschlusszwang durch Fernwärmesatzungsgebiete) hat das KPA ausgewählte Vertragsdaten erfasst. Dabei kam das KPA zu dem Ergebnis, dass gerade für den Bereich der Fernwärmeversorgung auch kurzfristig durch ein verbessertes Vertragsmanagement und ohne Investitionen erhebliche Einsparpotenziale zu erschließen wären. Ansatzpunkt für die Untersuchungen waren wiederum die jeweiligen Einzelpreise je MWh pro Objekt, d.h. Bruttopreise incl. aller Grundgebühren (Wärmemischpreise). Die nachfolgende Übersicht zeigt den Anteil der Fernwärmeversorgung während der Erhebungen, die Auswertung der Anschlusswertüberprüfung sowie die Preisspanne der Fernwärmepreise (Wärmemischpreise) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Das KPA hat auch die jeweiligen Durchschnittspreise für die Jahre 2003 und 2004 ermittelt:

25 Kommunales Prüfungsamt 21 Landkreise/ kreisfreie Städte Energieträger * Anzahl der Gebäude Prüfung der Anschlusswerte (AW) für die Fernwärmeversorgung (FW) (Jahres-Wärmeenergieverbrauch/Vollbenutzungsstunden) Anzahl der Abweichungen AW 15% vom Vergleichswert ** höchste Überschreitung des Vergleichswertes in % FW-Bezugspreis *** 2003 /MWh ø-preis**** /MWh von bis Barnim (BAR) FW: 9 EG: 4; Öl: 1 Verwaltung: 2 Schulen: 3 Verwaltung: 97 Schulen: ,27 97,94 76,69 77,37 Dahme- Spreewald (LDS) FW: 10 EG: 11: Öl: 2 Verwaltung: 1 Schulen: 3 Verwaltung: 31 Schulen: ,04 126,87 77,23 entfällt Elbe-Elster (EE) FW: 7 EG: 4; Öl: 7 Verwaltung: - Schulen: - Verwaltung: - Schulen: - 62,75 107,82 74,94 entfällt Havelland (HVL) FW: 3 EG: 6 Öl: - Verwaltung: - Schulen: - Verwaltung: - Schulen: - 61,17 69,90 65,50 entfällt Märkisch- Oderland (MOL) FW: 10 EG: 4; Öl: 3 Verwaltung: 1 Schulen: 5 Verwaltung: 62 Schulen: 86 56,50 139,04 82,99 entfällt Oberhavel (OHV) FW: 12 EG: 3; Öl: - Verwaltung: 2 Schulen: 5 Verwaltung: 108 Schulen: 80 58,41 137,88 86,41 80,15 Oberspreewald-Lausitz (OSL) FW: 13 EG: 4; Öl: 2 Verwaltung: 2 Schulen: 3 Verwaltung: 31 Schulen: ,51 142,20 71,47 73,27 Oder-Spree (LOS) FW: 6 EG: 7; Öl: 1 Verwaltung: - Schulen: 2 Verwaltung: - Schulen: 45 59,04 87,12 68,76 71,09 Ostprignitz- Ruppin (OPR) FW: 11 EG: 1; Öl: 2 Verwaltung: 1 Schulen: 4 Verwaltung: 74 Schulen: ,09 99,01 73,45 entfällt Potsdam- Mittelmark (PM) FW: 5 EG: 6; Öl: - Verwaltung: - Schulen: 3 Verwaltung: - Schulen: ,19 113,48 81,24 entfällt

26 Kommunales Prüfungsamt 22 Landkreise/ kreisfreie Städte Energieträger * Anzahl der Gebäude Prüfung der Anschlusswerte (AW) für die Fernwärmeversorgung (FW) (Jahres-Wärmeenergieverbrauch/Vollbenutzungsstunden) Anzahl der Abweichungen AW 15% vom Vergleichswert ** höchste Überschreitung des Vergleichswertes in % FW-Bezugspreis *** 2003 /MWh ø-preis**** /MWh von bis Prignitz (PR) FW: 3 EG: 11; Öl: 3 Verwaltung: - Schulen: 3 Verwaltung: - Schulen: ,82 366,75 108,23 120,16 Spree- Neiße (SPN) FW: 11 EG: 2; Öl: 2 Verwaltung: - Schulen: 6 Verwaltung: - Schulen: ,82 120,66 73,20 entfällt Teltow- Fläming (TF) FW: 6 EG: 7; Öl: 1 Verwaltung: 0 Schulen: 1 Verwaltung : - Schulen: ,63 104,92 77,44 82,28 Uckermark (UM) FW: 10 EG: 2; Öl: 3 Verwaltung: 0 Schulen: 5 Verwaltung: - Schulen: ,70 102,14 67,83 entfällt Brandenburg a. d. H. (BRB) FW: 10 EG: -; Öl: - Verwaltung: - Schulen: 2 Verwaltung: - Schulen: 49 44,90 80,62 67,96 69,89 Cottbus (CB) FW: 18 EG: -; Öl: 1 Verwaltung: 2 Schulen: 0 Verwaltung: 32 Schulen: - 51,30 74,56 58,92 61,45 Frankfurt (Oder) (FF) FW: 14 EG: -; Öl: 1 Verwaltung: 4 Schulen: 1 Verwaltung: 32 Schulen: 35 58,10 74,71 64,27 73,83 Potsdam (P) FW: 19 EG: 1; Öl: - Verwaltung: 3 Schulen: 9 Verwaltung: 79 Schulen: ,24 108,47 68,13 69,87 ø - Preis Gesamt 58,62 105,60 74,70 77,94 * Kombination mehrerer Energieträger aufgrund der Gebäudestruktur möglich (z.b.: EG/ÖL; FW/EG) ** Berechnung gemäß Wärmeverbrauch für 12 Monate und empfohlener Vollbenutzungsstunden (vgl. Anlagen der Prüfungsberichte) *** nur Fernwärme; brutto incl. aller Grundgebühren **** Durchschnittspreise den Verbrauchsmengen entsprechend gewichtet. Die Erhebung von Fernwärme-Bezugspreisen für 2004 war aufgrund des Prüfungszeitraumes nicht für alle Gebietskörperschaften möglich AW = Anschlusswert für die Fernwärmeversorgung FW = Fernwärme EG = Erdgas

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