Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich

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1 Grünliberale Partei Kanton Luzern 6000 Luzern Justizdepartement des Kantons Luzern Amt für Gemeinden Bundesplatz Luzern Luzern, Ihr Kontakt:, Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich Stellung nehmen zu können. Der vorliegende Entwurf ist ein Kompromissvorschlag, der von den Beteiligten der Projektorganisation ausgehandelt und bereinigt wurde. Auch die Grünliberalen akzeptieren diesen Vorschlag. Aus Sicht der Grünliberalen ist eine bessere Berücksichtigung der Zentrumslasten von zentraler Bedeutung. Aus juristischer Sicht begrüssen wir besonders den neu vorgesehenen Rechtsmittelweg, wonach Verfügungen und Beschwerdeentscheide des zuständigen Departements mittels Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat und danach neu mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden können. Grünliberale Partei Kanton Luzern Präsidentin Grünliberale Partei Kanton Luzern 6000 Luzern

2 Amt für Gemeinden Bundesplatz Luzern Telefon Telefax Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich Angaben zum Absender Name und Adresse: Grünliberale Partei Kanton Luzern Rodteggstrasse Luzern Ansprechpartner für Rückfragen: Telefonnummer: Adresse: Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme bis spätestens 28. September 2015 an das Justizdepartement des Kantons Luzern, Amt für Gemeinden, Bundesplatz 14, 6002 Luzern zu senden. Sie finden sowohl die elektronische Fassung der Fragen als auch die Vernehmlassungsbotschaft unter Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen.

3 - 2 - Fragenkatalog zu den Änderungen des Gesetzes über den Finanzausgleich (Download des Formulars unter 1. Sind Sie, dass im Hinblick auf auslaufende Besitzstandgarantien und im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Veränderungen im Bildungslastenausgleich die Mindestausstattung von 86,4 Prozent auf 87,0 Prozent angehoben wird? nicht 2. Sind Sie, dass die horizontale Abschöpfung für alle ressourcenstarken Gemeinden einheitlich sein soll und zwar ungefähr auf dem Niveau, das heute für die grosse Mehrheit der Gemeinden gilt? nicht 3. Sind Sie, dass die Finanzierung des horizontalen Finanzausgleichs neu zu zwei Dritteln (heute 75 Prozent) durch den Kanton und zu einem Drittel (heute 25 Prozent) durch die Gemeinden erfolgt? nicht

4 Sind Sie, dass die beim Kanton Luzern durch die Änderung des horizontalen Finanzausgleichs frei werdenden Mittel für den Ausgleich von zentralörtlichen Lasten im Infrastrukturlastenausgleich zur Verfügung gestellt werden? nicht 5. Sind Sie, dass im Infrastrukturlastenausgleich der Indikator Bebauungsdichte neu mit 70 Prozent (heute 25 Prozent) und der Indikator Arbeitsplatzdichte mit 30 Prozent (heute 75 Prozent) gewichtet wird? nicht 6. Sind Sie, dass beim Bildungslastenausgleich die Abhängigkeit der Ausgleichszahlungen vom Ressourcenindex schrittweise eliminiert wird und im ersten Schritt die Grenzwerte für die Anspruchsberechtigung um 10 Prozentpunkte angehoben werden? nicht

5 Sind Sie, dass die Berechnung des Besitzstands für zukünftige Fusionen vereinfacht wird, indem er im ersten Jahr der Fusion als Frankenbetrag festgelegt wird und neu über die Besitzstanddauer als fixer Betrag unverändert bleibt? nicht 8. Sind Sie, dass die Periodizität der Wirkungsberichte und allfällig sich daraus ergebender Gesetzesrevisionen von vier auf sechs Jahre verlängert wird und der nächste Wirkungsbericht im Jahr 2020 vorgelegt wird? nicht Luzern, 2. Juni 2015

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