Forum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Rechtsprechungshinweis Nr. 1/2007

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1 Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln Diskussionsforum Teilhabe und Prävention Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian in Kooperation mit: Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Ulrich Preis PD Dr. Felix Welti Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Institut für Deutsches und Europäisches Sozialrecht, Universität zu Köln Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa, Christian- Albrechts-Universität zu Kiel Forum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Rechtsprechungshinweis Nr. 1/2007 Hinweis auf anstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Schwerbehindertenrecht Januar 2007 Mit den besten Wünschen für 2007 möchten wir Sie mit dem ersten diesjährigen Rechtsprechungshinweis auf der Grundlage der Terminvorschau 1/2007 des Bundesarbeitsgerichts auf anstehende und jüngst bekannt gewordene höchstrichterliche Urteile zum (Schwer)Behindertenrecht und betrieblichen Gesundheitsmanagement aufmerksam machen. Zu einem für dieses Forum besonders interessanten Urteil des BAG vom AZR 182/06 zu 84 Abs. 1 SGB IX hat Dr. Alexander Gagel im Beitrag NR. 18/2006 bereits Stellung bezogen. Wir fügen die Übersicht der anstehenden Termine aus den Monaten Januar bis März sowie die in der Pressemitteilung enthaltenen Hintergrundinformationen zu einem für die Leser dieses Forums voraussichtlich besonders interessanten Urteil bei: Am 13. Februar 2007 verhandelt der neunte Senat unter dem Aktenzeichen 9 AZR 822/05 zu der Frage, ob und ggf. inwieweit der Verstoß gegen die in 82 SGB IX normierte Pflicht öffentlicher Arbeitgeber, schwerbehinderte Stellenbewerber einzuladen, eine Vermutung für eine Benachteiligung wegen Behinderung ( 81 Abs. 2 SGB IX) begründet. Marcus Schian Dr. Alexander Gagel Dr. Hans-Martin Schian Wir möchten Sie auch auf die Sammlung aller bisher erschienenen Diskussionsbeiträge im Internet unter aufmerksam machen und Sie herzlich einladen sich an der Diskussion durch eigene Beiträge und Stellungnahmen zu beteiligen.

2 Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Januar März Sind zu einer Sitzung eine größere Zahl von Zuhörern oder Vertretern der Medien zu erwarten, werden Platzkarten ausgegeben. Die Hälfte der Platzkarten wird auf entsprechende Vorbestellung bei der jeweiligen Senatsgeschäftsstelle reserviert. Die übrigen Platzkarten werden am Sitzungstag in der Reihenfolge des Eintreffens der Interessenten ausgegeben. Ob die angegebenen Termine bestehen geblieben sind, erfragen Sie bitte bei der entsprechenden Senatsgeschäftsstelle des Bundesarbeitsgerichts. Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts Tel. (0361) Hugo-Preuß-Platz 1 Fax (0361) Erfurt Internet

3 13. Februar 2007 Neunter Senat Schwerbehinderte Menschen; Benachteiligung bei der Einstellung; Vermutungswirkung bei unterlassener Einladung zum Vorstellungsgespräch Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig- Holstein (RAe. Koch, Staats, Kickler, Schramm & Partner, Kiel)./. B. (RAe. Jeß, Kolberg, Schleswig) - 9 AZR 822/05 - Die Beklagte schrieb im Juni 2004 Stellen für IT-Systemspezialisten für den Prüf- und Beratungsdienst aus. Nach dem Anforderungsprofil sollten sich auch Quereinsteiger mit fundierten IT-Systemkenntnissen (vergleichbar MCSE-Qualifikation) angesprochen fühlen. Es bewarben sich 216 Interessenten, darunter neben dem Kläger zehn weitere Schwerbehinderte. Die Beklagte lud zehn Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein. Unter ihnen befand sich kein Schwerbehinderter. Die Wahl fiel auf einen bei der Beklagten bereits befristet beschäftigten Arbeitnehmer und einen externen, nicht behinderten Bewerber. Im September 2004 unterrichtete die Beklagte den Kläger, die Wahl sei auf zwei noch qualifiziertere Bewerber gefallen. Mit der Klage verlangt der Kläger eine Entschädigung wegen Benachteiligung auf Grund der Behinderung. Der Kläger behauptet, die Beklagte habe ihn bei der Einstellung wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt. Das folge daraus, dass sie ihn nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen habe, obwohl er durch seine langjährige Praxis im IT-Bereich die für Quereinsteiger geltenden Anforderungen erfüllt habe. Die Beklagte meint, nicht zur Einladung des Klägers verpflichtet gewesen zu sein, weil dieser für die ausgeschriebene Stelle nach seinen Bewerbungsunterlagen offensichtlich nicht geeignet gewesen sei. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einladung nach 82 SGB IX begründe im Übrigen nicht die Vermutung einer Benachteiligung wegen Schwerbehinderung. Selbst wenn der Nichterfüllung der Einladungspflicht eine Vermutungswirkung beigemessen werde, sei diese widerlegt, wenn der Arbeitgeber von der Behinderung unabhängige sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung darlege. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr in Höhe eines voraussichtlichen Bruttogehalts von 3.500,00 Euro stattgegeben. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November Sa 277/05-15

4 Januar 2007 Datum Uhrzeit Senat Stichwort Seite Uhr 5 Tarifvertraglich geregelte Vergütungskürzung wegen Zahlung von Aufwendungsersatz; Art. 3 Abs. 1 GG und Tarifvertrag; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Uhr 2 Personenbedingte Kündigung; Wegfall der bei Vertragsschluss vorausgesetzten Sozialversicherungsfreiheit des Arbeitnehmers (als ordentlicher Studierender) als personenbedingter Kündigungsgrund Uhr 8 Schadensersatz; Haftung für Verdienstausfall nach Eigenkündigung; Haftungsbeschränkung zwischen Arbeitnehmern Uhr 9 Feststellung des Bestehens eines Zurückbehaltungsrechts Uhr 9 Anspruch auf Altersteilzeit nach 2 Abs. 2 TV ATZ; Beschränkung der Altersteilzeit auf zwei Jahre wegen schlechter Haushaltslage Uhr 4 Lehrereingruppierung; Höhergruppierung im Wege des Bewährungsaufstiegs; Richtlinien zur Eingruppierung des Freistaats Sachsen; Auswahl nach Regionalschulamtsbezirken Uhr 4 Begriff der Wohnung isv. 7 BRTV-Bau 11 3

5 Februar 2007 Datum Uhrzeit Senat Stichwort Seite Uhr 2 Änderungskündigung; Annahme des Angebots nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist, aber vor Ablauf der Kündigungsfrist Uhr 1 Kleiderordnung im Spielcasino; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; Kostentragung Uhr 9 Schwerbehinderte Menschen; Benachteiligung bei der Einstellung; Vermutungswirkung bei unterlassener Einladung zum Vorstellungsgespräch Uhr 7 Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Überprüfung des vorletzten befristeten Arbeitsvertrags Uhr 6 Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Interessenausgleich mit Namensliste auch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe; soziale Auswahl Uhr 6 Voraussetzungen für die Annahme von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Überraschungsklausel - Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung Uhr 8 Übergang der Ausbein-, Zerlege- und Schlachtarbeiten in einem Schlachthof; Fortbestand des Arbeitsverhältnisses; Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses Uhr 8 Wirksamkeit einer Kündigung; Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes nach einem Betriebsübergang; analoge Anwendung von 323 Abs. 1 UmwG Uhr 4 Lehrereingruppierung; Gleichwertigkeit einer Lehrerausbildung nach britischem Recht; Verbot der Diskriminierung auf Grund einer anderen Staatsangehörigkeit nach Art. 39 Abs. 2 EG

6 März 2007 Datum Uhrzeit Senat Stichwort Seite Uhr 2 Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung durch Partnerschaftsgesellschaft als Arbeitgeberin; Wahrung der Drei- Wochen-Frist des 4 Satz 1 KSchG durch Erhebung einer gegen die Partner als Einzelperson gerichteten Klage Uhr 2 Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung; Darlegungs- und Beweislast für die Negativprogonose; Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter; Ausschluss des Sonderkündigungsschutzes bei nicht mindestens drei Wochen vor dem Zeitpunkt der Kündigung gestelltem Antrag auf Gleichstellung Uhr 1 Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten in personellen Angelegenheiten; Versetzung bei kurzfristigem anderweitigen Einsatz; Durchführung einer Betriebsvereinbarung; Überwachung der Durchführung eines Tarifvertrags; Mitbestimmungsrecht nach 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG Uhr 9 Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen zu spät angesetzter mündlicher Prüfung; 14 Abs. 3 BBiG af; Schließung einer planwidrigen Regelungslücke Uhr 9 Inhaltskontrolle eines unbefristeten Anstellungsvertrags für den Einsatz auf Abruf Uhr 5 Arbeitsvertragliche Regelung der Arbeitszeit durch Verweisung auf die für vergleichbare Beamte geltenden Vorschriften des Arbeitgebers; AGB-Kontrolle Uhr 4 Umgruppierung; Überleitung in einen neuen Entgeltrahmentarifvertrag; Auflösung der Tarifpluralität nach dem Prinzip der Spezialität Uhr 3 Zusage einer Versorgung; betriebliche Übung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Darlegungs- und Beweislast; Zurückweisung verspäteten Vorbringens Uhr 8 Übergang eines Autohauses; Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

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