Konzept SG200 des Kantons St.Gallen

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1 Konzept SG200 des Kantons St.Gallen Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Allgemeines Zielsetzungen 3 2 Stand AV 3 3 Konzept Lagefixpunkte Bestandesaufnahme Entstehung Punktdichte Triangulation Ordnung Erfahrungen aus Nachführungs- und Erneuerungsarbeiten Künftiger Bestand Allgemeines Punktdichte LFP Punktstandorte SG Kennzeichnungen Vorbereitung zur Transformation LV03 LV Aufbau der Dreiecksvermaschung für FINELTRA Bestimmung der Koordinaten in LV Überprüfung der Qualität der Dreiecksvermaschung Massnahmen zur Vorbereitung der Daten der AV Lagerung neuer Fixpunktnetze (LFP3) Messung und Auswertung der Netze Im Bezugsrahmen LV Im Bezugsrahmen LV Umgang mit Vermessungen unterschiedlicher Qualität Nachbarkantone Nachführung und Unterhalt Zuständigkeiten Technisches Vorgehen in der Nachführung Punkte SG Hochzielpunkte Begehungen Verwaltung 10 4 Konzept Höhenfixpunkte Bestandesaufnahme Landesnivellement HFP1 (LN02) Kantonales Nivellement HFP Gemeinde-Nivellement HFP Künftiger Bestand HFP2-Netz HFP3-Netz 13 5 Massnahmenkatalog Neuerstellung / Anpassung von FP Umklassierung / Löschung von FP Richtlinien für Arbeiten im LFP3/HFP3-Bereich 13 6 Realisierungsplan 14 7 Finanzierung 14 8 Genehmigung des Konzeptes 15 1A 1B Grundlagen Abkürzungen Fixpunktkonzept.DOC

2 Konzept SG C 1D A2 A3 A4 A5 A6 Transformationsschritte Fineltravermaschung Kanton St. Gallen Doppelkoordinaten auf Hoheitsgrenzen (Teilweise überholt, siehe Konzept Lokale Entzerrungen über LFP3). Punktkosten / Kostenverteiler auf die Gemeinden Lagerung in SG200, Stand der Arbeiten Stand der Erneuerung der amtlichen Vermessung im Kanton St. Gallen Geodätische Grundlagen, Sonderdruck aus der Zeitschrift für Vermessung und Kulturtechnik, 1943 Fixpunktkonzept.DOC

3 Konzept SG Einleitung 1.1 Allgemeines Vor Beginn der Realisierung der AV93 war klar, dass die bisherige Arbeitspraxis der Triangulationsnachführung den neuen Bedingungen bezüglich Technik, Vorschriften und Terminplanung anzupassen ist. Zu sehr haben sich die Voraussetzungen bei den Messgeräten und in der Auswertetechnik gewandelt. Heute ist in den Unternehmen und in der LFP2-Nachführung des KVA dieselbe Arbeitsumgebung vorhanden. Es gilt diese Synergien zu nutzen und den Nachführungseinsatz im LFP2-Netz klar zu definieren. Die in diesem Bericht verwendeten Grundlagen sind im Anhang 1A aufgelistet. 1.2 Zielsetzungen Die Anzahl der LFP2 ist gemäss TVAV zu reduzieren. Die GPS-Messmethode RS/RTK mit ihren Randbedingungen ist zu berücksichtigen. Für die Erstellung der Vorprojekte muss die Lagerung der LFP3-Netze klar definiert sein. Vor Arbeitsbeginn der AV93, (KE, Neuvermessung) müssen die notwendigen Lagerungspunkte mit ihren Kennzeichnungen erstellt sein. Die Erstellung der LFP2 Punkte erfolgt zonenweise gemäss dem kantonalen Realisierungsprogramm der AV und dem Fixpunktkonzept. Das neue Fixpunktnetz LFP2 bereitet den Übergang von LV03 nach LV95 vor (TSP2). Die definitive Lagerung der LFP3-Netze erfolgt ausschliesslich auf LFP1 und den SG200 Punkten im Bezugsrahmen LV03. 2 Stand AV Über den aktuellen Stand der AV im Kanton St. Gallen informiert die im Anhang 5 enthaltene Übersichtskarte im Massstab 1:250'000. In über der Hälfte aller Gemeinden (Stand 2000) im Kanton St. Gallen sind entsprechende O- perate in Arbeit. Von den anerkannten Operaten sind vier Gemeinden vollständig und sieben Gemeinden teilweise in abgeschlossen. 3 Konzept Lagefixpunkte 3.1 Bestandesaufnahme Entstehung Die Triangulation 4. Ordnung im Kanton St. Gallen ist in den Jahren 1915 bis 1935 entstanden. Das Gebiet des Kantons St. Gallen lässt sich bei einer Betrachtung der geodätischen Grundlagen nicht von den Kantonen Appenzell A.Rh. und I.Rh. trennen. Das gesamte Fixpunktnetz setzt sich aus 19 Operaten zusammen. Die Geschichte ist in einem Sonderdruck aus der Zeitschrift für Vermessung und Kulturtechnik, 1943, festgehalten (Anhang 6). Fixpunktkonzept.DOC

4 Konzept SG Punktdichte Triangulation Ordnung Die Punktmenge per Ende 1996 setzte sich folgendermassen zusammen: 3939 Stationierbare Boden- und Hochpunkte 268 Hochzielpunkte 97 Topopunkte 4304 Total Triangulationspunkte Aus der obigen Zusammenstellung resultiert bei einer Kantonsfläche von 2014 km² eine mittlere Punktdichte von 2.1 TP/km². Im Mittelland liegt sie bei zirka 3.5 TP/km², in den Alpen sinkt sie bis 1.5 TP/km². Der heutige Stand (5. Mai 2000) der Datenbanken in TRIDAT ist: LFP Stationierbare Boden- und Hochpunkte 273 Hochzielpunkte 28 Topopunkte 3697 Total Triangulationspunkte 70 aus Nachbarkantonen LFP3 726 Stationierbare Bodenpunkte Erfahrungen aus Nachführungs- und Erneuerungsarbeiten Aus der Nachführungstätigkeit der vergangenen Jahre kann von einem Lagezwang zwischen zwei beliebigen benachbarten Triangulationspunkten von 0-10 cm ausgegangen werden. Bei grösseren Lagezwängen sind die Kennzeichnungen nicht mehr identisch ( z.b. Rutschpunkte). Bei ca. 5% des Punktbestandes waren uns mangelhafte Kennzeichnungen bekannt ( Schadenkartei ). Abgeschlagene, überdeckte und mehr als 2 cm gerechnete Steinschiefen sind hier aufgeführt. Weil ein unmittelbarer Handlungsbedarf nicht ausgewiesen war, wurde die Instandstellung aus Zeitgründen auf später verschoben. Temporäre Rückversicherungen, Punktverlegungen und Neupunktbestimmungen waren nebst grösseren Revisionsarbeiten in ganzen Gemeinden die Hauptaufgaben der im Kanton St.Gallen für die Nachführung zuständigen Personen ( 1 Ingenieur HTL und 1 Messgehilfe ). 3.2 Künftiger Bestand Allgemeines Aus den Zielsetzungen (vergl. vorangehendes Kapitel 1.2) und aus Sicherheitsüberlegungen (z.b. Ausfall der GPS-Satelliten), haben wir nach verschiedenen Varianten die Punktdichte des künftigen LFP2-Netzes derjenigen der ehemaligen Triangulation 3. Ordnung angepasst. Das bedeutet für den Kanton St. Gallen rund 200 Punkte. Dieses Netz heisst neu SG200. Für das ganze Kantonsgebiet ergeben sich mit der vorliegenden Punktverteilung, bei der Verwendung von SG200 Punkten als Referenzstationen, Basislinien die deutlich unter 5000 m liegen. Der flächenmässige Einsatz von GPS-RTK ist somit mit hinreichender Genauigkeit sichergestellt. Die praktischen Erfahrungen aus den Fixpunktnetzlagerungen der vergangenen Jahre zeigten, dass bereits mit klassischen Messmitteln ein Anschluss an die ehemaligen TP 3. Ordnung ü- berall problemlos möglich war. Die heute verlangte ausschliessliche Lagerung neu gemessener Fixpunktkonzept.DOC

5 Konzept SG Fixpunktnetze auf SG200 und somit deren Referenzierung ist mit einem vertretbaren Aufwand zu bewerkstelligen. Das heutige SG200-Netz unterscheidet sich hauptsächlich in der Standortwahl seiner Fixpunkte vom alten Triangulationsnetz 3. Ordnung. Bei einem allerdings nach heutigen Erkenntnissen eher unwahrscheinlichen Fall des völligen Wegfalls der GPS- Messmethode, wäre eine Nachführung mit Theodolit und Distanzmesser über Exzentren und Zwischenpunkte möglich Punktdichte (LFP1-2) Ehemalige Punkte 3. Ordnung werden gemäss einem Schreiben vom 23 April 1998 des Bundesamtes für Landestopographie der Nachführungskompetenz des Kantons unterstellt. Sie werden nachfolgend wie Triangulationspunkte 4. Ordnung behandelt. Die Auswahl der neuen SG200 Punkte wird aus sämtlichen Punkten der neuen Landesvermessung 95 (LV95-HP, -VP und TSP1) und einem Teil der ehemaligen Triangulationspunkte 3. und 4. Ordnung getroffen. Sie sind homogen verteilt, wobei die Punktdichte in Gebirgsgegenden tiefer ist. Im künftigen LFP1-2 Netz sind nebst den LV95 Punkten (10), den SG200 Punkten (etwa 190) auch die Hochzielpunkte (300) enthalten. Bei einer Kantonsfläche von 2014 km² und 500 LFP1-2 ergibt sich eine neue Punktdichte von Punktstandorte SG200 In einem Büroentwurf sind diese 190 Punkte als provisorischer Standort über den ganzen Kanton ausgewählt worden. Soweit bekannt, beurteilten wir sie gemäss den nachfolgenden Kriterien. Eine abschliessende Beurteilung ist erst nach einer Feldbegehung möglich. Beurteilungskriterien: - Integration im ehemaligen TR-Entstehungsoperat (Netzplan) - Zustand der Kennzeichnung (aktuell, Geschichte) - Zugang - GPS-Tauglichkeit Punkte mit schlechter Beurteilung werden in der Realisierungsphase mit gezielten Massnahmen optimiert, so dass sie den neuen Ansprüchen entsprechen. Zielvorgaben: - homogene Punktverteilung - repräsentative LV03 Werte - Bezug zum LN02 (Landesnivellement) - revidierte Kennzeichnung - rascher und einfacher Zugang (Auto) - möglichst freier Horizont (GPS-Einsatz) Fixpunktkonzept.DOC

6 Konzept SG Kennzeichnungen Falls der Standort mit einem bestehenden Triangulationspunkt identisch ist und die letzte Revision ( Steinzentrierung ) mehr als 10 Jahre zurückliegt wird die Kennzeichnung erneuert. Zwecks einer genauen Zentrierung und einer eindeutigen Identifizierung werden in die Steinzentrumslöcher Bolzen mit der Beschriftung SG200 eingemauert. Bei bestehenden Lochbolzen wird eine Tafel mit der Aufschrift SG200 gesetzt. 3.3 Vorbereitung zur Transformation LV03 LV Aufbau der Dreiecksvermaschung für FINELTRA (Anhang 1D) Über sämtliche LFP1 (LV95-HP, -VP, TSP1) und LFP2 ( SG200 ) definiert sich die Dreiecksvermaschung im Kanton St. Gallen. Seit 1997 wurde sie aufgebaut und ist heute über das ganze Kantonsgebiet erstellt. Sie wird derzeit bereits für die definitive Lagerung der freien Netzberechnungen von neu gemessenen LFP3-Netzen benutzt. Der aktuelle Arbeitsstand ist in der Tabelle Lagerung in SG200 im Anhang 4 ersichtlich. Der Stand der Arbeiten (siehe auch das nachfolgende Kapitel 3.4.3) über die Kantonsgrenze hinweg ist der folgende: Mit den Kantonen Appenzell AR und Appenzell IR ist die Dreiecksvermaschung bereits vollständig definiert. Mit dem Kanton Thurgau ist die Dreiecksvermaschung bis auf den Abschnitt nördlich Muolen ebenfalls vollständig definiert und abgesprochen. Für die restlichen angrenzenden Kantone Zürich, Schwyz, Glarus und Graubünden sind noch detaillierte Absprachen notwendig. Das Fürstentum Liechtenstein wird als Ausland betrachtet. An der Landesgrenze ist die Dreicksvermaschung SG200 mit denjenigen Endpunkten der landesweiten, grossmaschigen Definition identisch (TSP1) Bestimmung der Koordinaten in LV95 Die Bestimmung der LV95 Werte der SG200 ist für uns ein wesentlicher Sicherheitsfaktor. Kennzeichnungen, auch bei einer sehr sorgfältigen Standortwahl, sind heutzutage durch Bauarbeiten stark gefährdet. Für die Qualität der TSP2 (SG200) ist es von grosser Bedeutung, dass die Revision der Kennzeichnung und die Bestimmung der LV03/LV95 Werte in einem möglichst kurzen Zeitraum erfolgt. Eine nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgte Zerstörung einer Kennzeichnung kann dann hingenommen werden (siehe auch die nachfolgenden Kapitel und ). Gemäss einem Messplan werden deshalb laufend die entsprechenden Basislinien gemessen und ausgewertet. Diese Messkampagne begann 1998 und sollte Ende 2000 abgeschlossen sein. Aus Kapazitätsgründen (max. 100 GPS-Koordinatensätze) erfolgt die definitive Berechnung mit LTOP in einem Teilnetz Nord und einem Teilnetz Süd Überprüfung der Qualität der Dreieckvermaschung Seit 1997 werden im Kanton St. Gallen LFP3-Netze nur noch SG200 gelagert. Für den Unternehmer besteht zudem die Auflage, sämtliche bestehenden ehemaligen Triangulationspunkte welche abklassiert werden, ebenfalls mit GPS einzumessen. Lage: Nach der definitiven Netzlagerung mit FINELTRA durch das KVA, kann mit einem Differenzvektorplan ( alte Werte - neue Werte der ehemaligen TP ) die Wahl der LV03-Werte der SG200 Punkte a posteriori bezüglich ihrem Umfeld beurteilt werden. Die Grösse der Verzerrungshauptachsen aus der FINELTRA-Transformation (ppm) zeigen ebenfalls die Inhomogenität von SG200/LV03. Bei grösseren Differenzen aus dem Differenzvektorplan oder übermässig grossen Verzerrungshauptachsen, können die LV03 Werte von SG200 Punkten, falls sie nicht schon in einer vorangehenden FINELTRA-Lagerung enthalten waren, angepasst werden. Eine Fixpunktkonzept.DOC

7 Konzept SG Änderung bzw. Anpassung erfolgt immer unter der Voraussetzung, möglichst repräsentative Werte bezüglich der umliegenden bestehenden TP und PP zu finden. Die notwendigen Sicherheiten und Informationen sind aktuell im Datenverwaltungsprogramm TRIDAT enthalten. Dabei werden folgende Punktzustände unterschieden: SG200prov. SG200K SG200 provisorische Standortwahl Kennzeichnung revidiert Anpassung der LV03 Werte möglich LV03 Werte definitiv Höhe: Die Höhenlagerungspunkte werden ebenfalls im KVA mit Hilfe der frei gelagerten Unternehmernetze ausgewählt. Für die Auswahl werden zuerst die nivellierten Triangulationspunkte bezeichnet und beurteilt, anschliessend betrachten wir die Höhenzwänge auf den SG200 Punkten. Bei grösseren Differenzen (v > ±6 cm) und schlechter ursprünglicher Bestimmung führt das KVA eine Neubestimmung ab LN02 durch. In der Regel sind dies GPS-Messungen, ausnahmsweise bei sehr kurzen Strecken auch Nivellenments. Ziel der Höhenlagerung ist eine bestmögliche Integration in das Landesnivellement LN02 und die derzeit bestehenden Gebrauchshöhen im Siedlungsgebiet. Abschliessend erhält der Unternehmer vom KVA eine Tabelle mit den Höhenlagerungspunkten zur Durchführung der definitiven Berechnung in seiner Ausgleichungssoftware Massnahmen zur Vorbereitung der Daten der AV Die 90 Gemeinden im Kanton St. Gallen werden gemäss ihrer Übernahme der Fixpunktnetze aufgeteilt. Wir unterscheiden A und B Gemeinden (vergleiche dazu Kapitel 4, Anhang 2) In A Gemeinden erfolgt die Vorbereitung gemäss dem Schema im Anhang 1C. Es zeigt die einzelnen Bearbeitungsschritte von Lagepunkten im Bezugsrahmen LV03 im Hinblick auf die Umstellung auf LV95. Die weiche Lagerung ist wegen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Gemäss Konzept SG200 werden die Eckpunkte des grünen Dreiecks aus der Gesamtmenge der ehemaligen Triangulationspunkte 3. und 4. Ordnung im Kanton St. Gallen ausgewählt. Die im Dreieck liegenden drei mit grünen Kreisen eingezeichneten TP sind zu den Eckpunkten nicht zwangsfrei. Ebenso sind in den Dreieckseiten Zwänge vorhanden (Kapitel und 3.3.4). Es gilt das frei gelagerte Netz des Unternehmers (rotes Dreieck, rote Punkte) in einen strengen Bezug zum Grünen Dreieck zu setzen. In einer FINELTRA-Transformation (schwarzer Pfeil) mit den Transformationspasspunktwerten SG200 LV03 freies Netz weich gelagert - SG200 LV03 erhalten wir für die roten Punkte die Werte der schwarzen Punkte. Untereinander und zu den Eckpunkten sind sie homogen. Differenzen zwischen einer beliebig gemessenen Distanz zur berechneten sind in der Grössenordnung der Verzerrrungshauptachsen der FINELTRA-Transformation (schwarz). Beim Übergang in LV95 werden in einem letzten Transformationsschritt (FINELTRA blau dargestellt) die grünen Dreiecke mit den innenliegenden schwarzen Punkten und sämtlichen in der KE auf diese mittels einer Neuberechnung oder Interpolation bezogenen Lagepunkte entzerrt. In rund 60 A Gemeinden sind keine zusätzliche Massnahmen 1) als Vorbereitung der Umstellung von LV03 auf LV95 notwendig. Die leicht verzerrten Fineltradreiecke (0-40ppm über ganzen Kanton ausser im Walenseegebiet bis ca. 120ppm), dieselben wie bei der definitiven Lagerung verwendeten, werden bei ihrer Überführung nach LV95 endgültig entzerrt. 1) Mögliche Anpassungen gemäss Anhang 2, Kapitel 7.3 in Grenzabschnitten müssen noch berücksichtigt werden. Fixpunktkonzept.DOC

8 Konzept SG In B Gemeinden, wo eine Übernahme des LFP2-3-Netzes erfolgte muss mit gezielten Messungen von Testpunkten der Bezug zum Netz SG200 hergestellt werden. Gemäss der Tabelle im Anhang 4, ist das bei rund 30 Gemeinden der Fall. Falls bei diesen Testmessungen nur kleine Differenzen festgestellt werden, kann das Fixpunktnetz als grossräumig homogen auf SG200 betrachtet werden. Der Übergang nach LV95 erfolgt mit der definierten FINELTRA Dreiecksvermaschung gemäss dem vorangehenden Kapitel wie für eine A Gemeinde. Sind die festgestellten Differenzen grösser, braucht es ein lokales Zwischenmodell. Dieses kann mit TRANSINT oder besser mit einem lokalen FINELTRA auf SG200 definiert werden. Bei den Umstellungsarbeiten nach LV95 ist dieser zusätzliche Berechnungszwischenschritt z.b. für den aussenstehenden GIS-Betreiber nicht bemerkbar. Dieser Umstand bedingt aber, dass bis zu einem möglichen Umstellungstermin sämtliche Testmessungen und Definitionen der Zwischenmodelle abgeschlossen sind. Für die Beurteilung der Differenzen der Testmessungen sind die Tabellen der TVAV (Informationsebenen Liegenschaften und Rohrleitungen) Art. 31 Abs. 1 und 2 massgebend. Es wird nur der einfache mittlere Fehler als Toleranzwert betrachtet. Damit soll die Homogenität gewährleistet werden. Die Untersuchungsergebnisse und die teilweise notwendigen Zwischenmodelle werden im KVA gemeindeweise archiviert. 3.4 Lagerung neuer Fixpunktnetze (LFP3) Wie bereits im voranstehenden Kapitel erwähnt, wird ab 1997 ausschliesslich auf SG200 gelagert. Definition: Ein AV93 Operat liegt immer innerhalb des Verbindungspolygons der aussenliegenden SG200 oder entsprechenden Punkten aus den Nachbarkantonen. Die notwendige Transformation der freien Netzberechnung der Unternehmer erfolgt im KVA. Nach einer weichen Lagerung mit TRANSINT wird die Transformation mit FINELTRA berechnet (Anhang 4). Das Problem von möglichen Doppelkoordinaten bei Hoheitsgrenzpunkten ist bekannt. Das detaillierte Vorgehen ist im Anhang 2 aufgezeichnet Messung und Auswertung der Netze Im Bezugsrahmen LV03 Die kombinierten LFP2-3 Netze werden vom entsprechenden KE-Unternehmer rekognosziert und gemessen. Meist sind dies reine GPS-Netze. Die Umrechnung der WGS84 Punktkoordinaten erfolgt mit dem Granitsatz. Allfällige klassische Ergänzungsmessungen werden in einer kombinierten Berechnung in der Ausgleichungssoftware des Unternehmers frei gelagert berechnet. Die definitive Lagerung in der Lage erfolgt im KVA gemäss dem Kapitel 3.4. Mit der freien Netzberechnung des Unternehmers werden im KVA auch die Höhenlagerungpunkte festgelegt und in einer Exceltabelle zur definitiven Höhenberechnung beim Unternehmer festgehalten Im Bezugsrahmen LV95 In Gemeinden wo bereits definitive LV95 Werte der SG200 bekannt sind, derzeit nördlicher Kantonsteil, kann für die GPS-Auswertung der strenge Übergang (WGS84 CHTRF95 LV95) gewählt werden. Die eventuell mit klassischen Messelementen kombinierte Berechnung in der Ausgleichungssoftware erfolgt gelagert auf SG200 in LV95. Abschliessend wird im KVA mit der bisherigen Dreiecksvermaschung (wie in verwendet) die FINELTA-Transformation berechnet, dann allerdings LV95 LV03. Fixpunktkonzept.DOC

9 Konzept SG Dieser Weg muss spätestens nach der ersten Zerstörung von einzelnen SG200 Kennzeichnungen beschritten werden. Die heute vorgeschriebene Referenzierung aller umliegenden SG200 ist dann wegen der fehlenden Punkte nicht mehr möglich Umgang mit Vermessungen unterschiedlicher Qualität Grundsätzlich unterscheiden wir im Kanton St. Gallen zwischen Gemeinden wo ein LFP3-Netz grossräumig auf SG200 (A Gemeinden) gelagert vorhanden ist, und wo die Fixpunkte ohne Bezug zu SG200 (B Gemeinden) in die AV93 übernommen worden sind Nachbarkantone In Randzonen ist zwingend ein Übergang in ein entsprechendes Konzept des jeweiligen Nachbarkantons vorgesehen. Das Ziel die FINELTRA-Dreiecksvermaschung über die Kantonsgrenze hinweg zu definieren hat derzeit folgenden Arbeitsstand: Appenzell A.Rh. definitiv abgeschlossen Appenzell I.Rh. definitiv abgeschlossen Glarus erste Orientierung 1998 Graubünden offen Thurgau bis auf ein Teilgebiet nördlich Muolen abgesprochen. Schwyz offen Zürich erste Orientierung 1997 Weil in der Regel in den angrenzenden Kantonen vollständige Konzepte fehlen, sind gegenseitige Absprachen sehr zeitaufwändig. Änderungen in der FINELTRA-Dreiecksvermaschung oder gar der LV03 Werte von TSP2 sind nicht zu vermeiden. Sie erhöhen den Arbeitsaufwand und reduzieren die erreichte Genauigkeit. Eine Koordination über eine entsprechende Bundesstelle ist unerlässlich. Ebenso ist es wünschbar, die derzeitige landesweite Dreiecksvermaschung entsprechend den Verfeinerungen in den Kantonen nachzutragen und im Internet für Berechnungen offen zu halten. 3.5 Nachführung und Unterhalt Zuständigkeiten Das KVA ist für die Nachführung und den Unterhalt des LFP2 Netzes (SG200) zuständig. Für die Aktualisierung der Hochzielpunkte kann ein entsprechender Auftrag dem zuständigen Nachführungsgeometer erteilt werden. Fixpunktkonzept.DOC

10 Konzept SG Technisches Vorgehen in der Nachführung Punkte SG200 Die laufende Nachführung erfolgt zeitlich betrachtet blockweise. Punktverlegungen und temporäre Rückversicherungen sind nicht mehr notwendig. Zerstörte SG200 werden mit denselben Vorgabekriterien wie bei ihrer Erstellung ersetzt. Die Bestimmung der neuen Werte erfolgt mit GPS-Messungen auf die umliegenden Nachbarpunkte im Bezugsrahmen LV95. Mit einer FINELTRA-Transformation ergeben sich abschliesend die neuen LV03 Werte Hochzielpunkte Für die Neubestimmung von Hochzielpunkten ist massgebend, ob es sich um eine A, B oder C Gemeinde handelt (Kapitel 4, Anhang 2). In einer A Gemeinde (Fixpunktnetz auf SG200 gelagert) können die umliegenden LFP3 für eine Neubestimmung verwendet werden. In B und C Gemeinden muss die Einmessung über den zugehörigen Bodenpunkt und entsprechende Hilfspunkte erfolgen. Eine Höhenbestimmung fällt weg Begehungen Die periodische Nachführung, die Punktbegehung der SG200, ist im Fünfjahresrhythmus vorgesehen. Die Aufarbeitung der dabei festgestellten Mängel ist im voranstehenden Kapitel beschrieben Verwaltung TRIDAT: Die Verwaltung der Punktprotokolle geschieht im Datenverwaltungsprogramm TRIDAT. Zerstörte SG200 aus der FINELTRA-Vermaschung verbleiben in der Datenbank. Nebst einem Eintrag in der Rubrik Nachführung (Feststellung der Zerstörung mit Datum), wird die Versicherungsart auf Punkt unversichert geändert. FINELTRA: Die definitiven LV03 und LV95 Werte der ursprünglichen SG200 und entsprechende Punkte aus den Nachbarkantonen werden redundant zu TRIDAT mit den Dreiecksdefinitionen im Passpunkt-Vermaschungsfile WORKSG.DAT von FINELTRA eingetragen. Gegenwärtig wird dieses File laufend erweitert. Nach dem Abschluss der definitiven Vermaschung über die Kantonsgrenze hinweg und dem Vorliegen der definitiven Werte sämtlicher Transformationspasspunkte ist eine Nachführung nicht mehr zulässig. Fixpunktkonzept.DOC

11 Konzept SG Konzept Höhenfixpunkte 4.1 Bestandesaufnahme Landesnivellement HFP1 (LN02) Das Landesnivellement mit seinen rund 543 HFP1 im Kanton St.Gallen ist entlang der Hauptverkehrsachsen in Haupt- und Sekundärlinien angelegt. Primärlinien: Sekundärlinien: Bad Ragaz - Sargans Sargans - Rorschach Rorschach - Lütisburg - Rapperswil Murg - Sargans Lütisburg - Will - Oberbüren Wattwil - Gams Die Nachführung der Kennzeichnungen und Protokolle obliegt dem Bundesamt für Landestopographie. Das Kantonale Vermessungsamt leitet Meldungen über Schäden und Gefährdungen weiter Kantonales Nivellement HFP2 Das Kantonale Nivellement umfasste 12 Linien mit 748 Punkten. Nur in der Anfangszeit, bis zirka 1935, erfolgte eine Nachführung, welche in den Originalakten vermerkt ist. Eine punktweise Dokumentation mit Lageskizze fehlt gänzlich. Im Originalverzeichnis ist lediglich ein verbaler Punktbeschrieb, eine Übersicht der verwendeten Kennzeichnungen und eine Karte 1:250'000 enthalten. Nr. Bezeichnung Anzahl HFP 1 Uznach - Kaltbrunn - Schänis, Kaltbrunn - Benken 46 2 Brunnadern - St. Peterzell - Hemberg - Kummenau, 76 St. Peterzell - Schönengrund 3 Mogelsberg - Degersheim - Thal 64 4 Mels - Weisstannen 55 5 Bad Ragaz - Vättis 78 5a Vättis - Kantonsgrenze SG/GR, Vättis - St. Martin 42 6 Weesen - Amden 26 7 Gossau - Arnegg - Niederbüren 50 8 Kronbühl - Häggenschwil, Muolen - Sitterdorf Flawil - Uzwil - Wil Au - Berneck, Heerbrugg - Berneck, Berneck - Reute Altstätten - Eichberg - Oberriet Murg - Murg-Seen 58 Mit einer Stichprobe erfolgte im Jahre 1987 eine Zustandsanalyse. In einer Punktbegehung der Linie 8 waren noch 20% der Kennzeichnungen auffindbar. Die restlichen Punkte waren zerstört. Diese Feststellung ist auf die übrigen Linien in Agglomerationen übertragbar. Fixpunktkonzept.DOC

12 Konzept SG Gemeinde-Nivellement HFP3 In den nachfolgenden Gemeinden sind HFP3-Netze vorhanden und werden von den entsprechenden Bauämtern oder Nachführungsgeometern nachgeführt. Gemeinde Anzahl HFP Nachführungsstelle Altstätten 55 S Bauamt Altstätten Au 43 G Geometer Balgach 47 S nicht geregelt Buchs 24 S nicht geregelt Diepoldsau 35 G Bauamt Diepoldsau Gossau 146 S Geometer Grabs 11 S nicht geregelt Marbach 37 ohne Riet nicht geregelt Oberriet 110 S nicht geregelt Oberuzwil Rebstein 45 G Geometer Rorschach 111 G Bauamt Rorschach Rüthi 54 S nicht geregelt St. Gallen 808 G Städt Vermessungsamt Sevelen 9 Baugebiet nicht geregelt Uzwil 116 S Geometer Vilters-Wangs Wattwil 26 S Geometer Widnau 39 S Geometer Will 107 S Geometer Wittenbach 33 S Geometer In der obigen Tabelle bedeutet: S Höhenfixpunkte im Siedlungsgebiet G Höhenfixpunkte über die ganze Gemeinde Insgesamt gibt es im Kanton St. Gallen rund 1856 HFP3 Punkte mit sehr unterschiedlichem Nachführungsstand. Wie eine Bestandesaufnahme im Büro FKL in Grabs zeigte, ist die Herkunft nicht immer bekannt. Ebenso wurde festgestellt, dass in sieben von acht Gemeinden die Nachführung nicht geregelt ist. 4.2 Künftiger Bestand HFP2-Netz Im HFP2-Netz muss damit gerechnet werden, dass die übrigen Linien ebenso stark verfallen sind wie die Stichprobe der Linie 8. Sämtliche Punkte des bestehenden HFP2-Netzes sind zu löschen. Für weite Teile des Kantons fehlen somit in Zukunft Höhenfixpunkte als Anschlusspunkte in akzeptablen Entfernungen. Es ist noch zu prüfen, ob gegebenenfalls das Lagenfixpunktnetz SG200 teilweise auch die Funktion eines Höhenfixpunktnetzes übernehmen könnte. Wie erste Resultate der Auswertung von SG200 in LV95 zeigen, sind Höhenangaben mit einer Genauigkeit von ± 10 mm im Mittelland möglich. In den Alpengebieten dürfte sich dieser Wert erhöhen. Fixpunktkonzept.DOC

13 Konzept SG HFP3-Netze Sämtliche HFP3-Netze müssen analysiert werden. Netze mit unklarer Herkunft und nicht geregelter Nachführung sind zu revidieren oder zu löschen. 5 Massnahmenkatalog 5.1 Neuerstellung/Anpassung von FP Das detaillierte Vorgehen für LFP2 ist im voranstehenden Kapitel 3.2 aufgezeichnet. Für LFP3 ist die kantonale Weisung zur Bearbeitung von Lagefixpunkten der Kategorie 3 massgebend. Das Vorgehen für die Neuerstellung von HFP2/3 ist derzeit noch offen. 5.2 Umklassierung/Löschung von FP Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf LFP2. Für LFP3 ist die nachfolgend aufgeführte Weisung massgebend. Die Zuständigkeit für die Umklassierung von ehemaligen Triangulationspunkten 3. und 4. Ordnung in LFP3 liegt beim KVA. Die Behandlung dieser Punkte richtet sich nach der Art der Überführung des bestehenden Fixpunktnetzes. Das detaillierte Vorgehen ist in der Weisung zur Bearbeitung von Lagefixpunkten der Kategorie 3 (LFP3), vom 4. Juni 1998, siehe Handbuch über die amtliche Vermessung des Kantons St. Gallen, enthalten. Das Vorgehen erfolgt gemeindeweise in der Datenbank TRIDAT. Der Kanton St. Gallen hat für diesen Zweck das Umklassierungsmodul bei der Firma GEOCOM in Burgdorf entwickelt. Die Idee dahinter ist folgende: Jeder umklassierte Punkt wechselt die Tabelle von LFP1-2 nach LFP3. Gleichzeitig werden vom Unternehmer ausgeführte Arbeiten an den Kennzeichnungen und der Skizze festgehalten. Die Lage- und Höhenwerte aus der FINELTRA-Lagerung und aus der definitiven Höhenberechnung werden übernommen. Schliesslich wird die Punktnummer angepasst. Die ursprüngliche Punktnummer bleibt an einer anderen Stelle im Protokoll erhalten. Mit der Zeit entsteht eine vollständige Datenbank mit sämtlichen in der AV als LFP3 weiterverwendeten ehemaligen Triangulationspunkten 3. und 4. Ordnung. Es zeigt sich schon heute der Nutzen bei angrenzenden Nachfolgeoperaten, indem in der Datenbank vorhandene Punkte wiederverwendet werden können. Zerstörte Punkte werden nicht umklassiert, sondern in der Tabelle LFP1-2 gelöscht. Die Lagewerte der Hochzielpunkte sind wo nötig neu einzumessen (vergleiche Kapitel ), oder werden gemäss ihren zugehörigen Bodenpunkten mit TRANSINT im KVA interpoliert. 5.3 Richtlinien für Arbeiten im LFP3/HFP3-Bereich Der Kanton St. Gallen hat für die Bearbeitung der LFP3-Netze die Weisung zur Bearbeitung von Lagefixpunkten der Kategorie 3 (LFP3) am 4. Juni 1998 erlassen. Ein entsprechender Teil für den HFP3 Bereich fehlt zur Zeit ganz. Fixpunktkonzept.DOC

14 Konzept SG Realisierungsplan Gemäss dem Vermessungsprogramm "Realisierung Amtliche Vermessung im Kanton SG" werden zonenweise die provisorisch ausgewählten Standorte in einen definitiven Zustand überführt. Die Realisierung der SG200 Punkte erfolgt in drei Stufen: 1. Revision der Kennzeichnung (Bolzen oder Tafel mit Beschriftung SG200) 2. Bestimmung der LV03 Werte (Punktverlegung, Beziehungsmessung, Neuberechnung über LFP3-Netz) 3. Bestimmung der LV95 Werte Die Arbeiten für die Realisierung setzten im Frühjahr 1997 ein. Bis zum Jahresende 2001 sind sie abgeschlossen. 7 Finanzierung Für die Erstellung des Grundlagennetzes SG200 ( LFP2 alle drei Stufen gem. Kap. 6 ) wird mit Fr. 650' gerechnet. Die Details sind im Anhang 3 enthalten. In diesen Kosten sind die Aufwendungen für die Neuerstellung des HFP2-Netzes noch nicht enthalten. Die Erneuerung des LFP2 und eventuell des HFP2 Netzes in Kanton St. Gallen hat im Sinne von Art. 37 ff. TVAV einen Anspruch auf einen Bundesbeitrag. Seit dem Jahr 1997 wird im KVA ausschliesslich am Aufbau des neuen Grundlagennetzes gearbeitet. Die Nachführungsarbeiten an Punkten der bisherigen Triangulation 4. Ordnung sind eingestellt. Die letzte mit vom Bundesamt für Landestopographie verifizierte Jahresabrechnung stammt aus dem Jahr Es wird vorgeschlagen die Arbeiten am neuen LFP2-Netz SG200 in vier Etappen, in den Jahren 2000 bis 2003 den entsprechenden Bundesstellen zur Verifikation bzw. Abrechnung einzureichen. Die inhaltliche Gliederung könnte folgendermassen aussehen: 1. Etappe Kennzeichnungen und LV03 Werte von 60 SG200 Punkten. 2. Etappe Kennzeichnungen und LV03 Werte der restlichen SG200 Punkten. 3. Etappe LV95 Werte des SG200 Netzes. 4. Etappe HFP2 Netz (ev. mit SG200 identisch) Fixpunktkonzept.DOC

15 Konzept SG Genehmigung des Konzeptes Verfasst: St. Gallen, den 31. Mai 2000 Vermessungsamt des Kantons St. Gallen der Projektleiter SG200 R. Scherrer Genehmigt: St. Gallen, den 15. November 2000 Vermessungsamt des Kantons St. Gallen Leiter Vermessung F. Widmer Genehmigt: Bern, den 17. Januar 2001 Eidgenössische Vermessungsdirektion: sig. Ph. Ehrenberg Bundesamt für Landestopographie: sig. Th. Signer (vorbehältlich der im Brief vom 17. Januar 2001 erwähnten Problemkreise) Fixpunktkonzept.DOC

16 Anhang 1A Grundlagen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV vom 18. November 1992) Technische Verordnung über die amtliche Vermessung (TVAV vom 10. Juni 1994) Gesetz über die amtliche Vermessung (VermG vom 26. Nov. 1995) Verordnung zum Gesetz über die amtliche Vermessung (VoVermG vom 15. Januar 1996) Richtlinien für die Bestimmung von Lagefixpunkten (V+D/L+T November 1996) Richtlinien für die Beurteilung und die Überführung von bestehenden Fixpunktnetzen in AV93 konforme LFP3-Netze (RAV-CH Juni 1992) Weisungen zur Bearbeitung von Lagefixpunkten der Kategorie 3 (LFP3) (SG vom 4. Juni 1998) Triangulation: Verifikationsberichte Netzpläne Berechnungsakten Punktkarten Protokolle Geodätische Grundlagen der Vermessungen in den Kantonen St.Gallen und Appenzell I.RH. und A.RH.(Sonderdruck aus der Schweiz. Zeitschrift für Vermessungswesen und Kulturtechnik 1943) Neue Landesvermessung 1995, LV95 Informationstagung ETH Zürich, 6. Oktober 1995 Schlussbericht Konsequenzen der neuen Landesvermessung 95 für die amtliche Vermessung (V+D/L+T August 1996) Konsequenzen der neuen Landesvermessung LV95 für die raumbezogenen Daten (RD/LV95),(V+D/L+T ) Transformation zwischen den Bezugsrahmen LV03 und LV95, Projekt Transformation mit finiten Elementen - Test Zug (V+D/L+T/KVAZG/IGP-ETHZ 19 Februar 1997) Transformation raumbezogener Daten von LV03 auf LV95 im Kanton Uri (Reussebene Altdorf - Amsteg) (L+T April 1997) Aufbau der neuen Landesvermessung der Schweiz LV95, Teil 9, GPS-Landesnetz: Verdichtung und Bezug zur bisherigen Landesvermessung, Transformation LV95 LV03 (L+T März 1999) Bezugsysteme in der Praxis, Geodätische Bezugssysteme und Koordinatentransformationen für den GPS Anwender (L+T August 1999) Anhang1A.doc

17 Anhang 1B Abkürzungen AV93 Amtliche Vermessung 1993 (nach neuem Recht) CH1903 Bezugssystem der Schweiz. Landesvermessung (für die Lage) CH1903+ Erneuertes Bezugssystem der Schweiz. Landesvermessung (für die Lage) CHTRS95 Swiss (CH) Terrestrial Reference System 95 DGPS Differential GPS FINELTRA Transformationsprogramm für den Übergang LV03 LV95 GIS Geographisches Informationssystem GPS Global Positioning System HFP1 Höhenfixpunkt (Landesnivellement) HFP2 Höhenfixpunkt (Kantonales Nivellement) HFP3 Höhenfixpunkt (Kommunales Nivellement) LFP1 Lagefixpunkt der amtlichen Vermessung AV93, Kat. 1 (früher Triangulation I. - III. Ordnung) LFP2 Lagefixpunkt der amtlichen Vermessung AV93, Kat. 2 (früher Triangulation IV. Ordnung) LFP3 Lagefixpunkt der amtlichen Vermessung AV93, Kat. 3 (früher Polygonpunkt) LN02 Landesnivellement 1902 (Gebrauchshöhen) LHN95 Landeshöhennetz 95 Erneuertes Bezugssystem der Schweiz. Landesvermessung (für die Höhe)? L+T Bundesamt für Landestopographie LV03 Landesvermessung 03 (Bezugsrahmen von CH1903) LV95 Landesvermessung 95 (Bezugsrahmen von CH1903+) LV95-HP Hauptpunkt des GPS-Landesnetz LV95 LV95-VP Verdichtungspunkt des GPS-Landesnetz LV95 RTK Real Time Kinematic (Messmodus von GPS) SG200 Neues LFP2-Netz im Kanton St. Gallen Topopunkte Türme und Hausgiebel (Lage in dm-koordinaten) TP Triangulationspunkt alter Ordnung TR Triangulation TRANSINT Transformations- Interpolationsprogramm der L+T TS Toleranzstufe TVAV (1-5) TSP Transformationsstützpunkt LV03 LV95 V+D Eidg. Vermessungsdirektion WGS84 World Geodetic System Anhang1B.doc

18 Lagefixpunktnetz - Transformationsschritte bis 10cm LV03 CH1903 alte Punktdichte Triangulation Bezug auf CH1903 neue Punktdichte LFP1-2 Netz (SG200) freies Netz Unternehmer bis ca. 60cm im Y bis ca. 30cm im X LV95 LV95-HP/VP CH1903+ GPS-Messung SG200 FINELTRA-Transformation Diff. In Y oder X LFP2 umkl. / LFP3 FINELTRA-Transformation X-Wert SG200 Y-Wert Anhang 1C Vermessungsamt Kanton St. Gallen R. Scherrer

19 Anhang 2 Doppelkoordinaten auf Hoheitsgrenzpunkten Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1 2. Die Kategorien der Hoheitsgrenzen Landesgrenze Kantonsgrenze Bezirksgrenze Gemeindegrenze 2 3. Vorgaben und Definitionen 2 4. Organisation 2 5. Feststellung von Koordinatendifferenzen 3 6. Beurteilung der Koordinatendifferenzen 3 7. Vorgehen Definitive Lösungen Temporäre Lösung Übergangslösung 4 8. Schlussbereinigung 4 9. Lagefixpunkte 4 1. Allgemeines Mit der operatsweisen Einführung der AV93 müssen auf identischen Grenzpunkten in angrenzenden Vermessungswerken dieselben Koordinaten vorhanden sein. In bestehenden älteren teilnumerischen Operaten ist das bereits heute nicht immer gewährleistet. Die Problematik ist somit nicht neu. Sie erhält aber nicht zuletzt auch wegen den vorgesehenen GIS-Projekten ein grösseres Gewicht. Eine vollständige Übersicht über Doppelkoordinaten auf Hoheitsgrenzen ist derzeit im KVA noch nicht vorhanden. Ein entsprechendes Konzept ist in Bearbeitung. Mit der praktizierten grossräumigen, gemeindeweisen Lagerung von LFP2-3 Netzen gemäss vorliegendem Konzept können neu auf Hoheitsgrenzpunkten wieder Doppelkoordinaten entstehen. Gegenüber vorgesehenen AV93 Folgeoperaten ist dieser Umstand unproblematisch. Handelt es sich aber um ein bereits anerkanntes AV93 Nachbaroperat ohne Lagerung auf SG200, so ist eine gezielte Bearbeitung und Dokumentation notwendig. 2. Die Kategorien der Hoheitsgrenzen 2.1 Landesgrenze Die Koordinaten der Landesgrenzpunkte und die Liniendefinitionen sind Bestandteile von Staatsverträgen. Diese Elemente sind zwingend unverändert in die AV93 zu übernehmen. 2.2 Kantonsgrenze Für die Bereinigung der Kantonsgrenzen wird dasselbe Verfahren wie mit den Gemeindegrenzen angewendet. Die endgültige Festlegung erfolgt in Absprache mit dem Nachbarkanton. Anhang2.DOC

20 Anhang 2 zum Konzept SG Bezirksgrenze Die Bezirksgrenze definiert sich aus den Kategorien Landesgrenze, Kantonsgrenze und Gemeindegrenze und bedarf somit keiner zusätzlichen Bearbeitung. 2.4 Gemeindegrenze Auf den Gemeindegrenzen liegen die Schnittstellen der AV93 Operate. Im Kanton St. Gallen ist die Verwaltungseinheit die Gemeinde. Die Bereinigung wird in den nachfolgenden Kapiteln detailliert behandelt. 3. Vorgaben und Definitionen Für das bessere Verständnis der nachfolgenden Ausführungen dienen die unten aufgeführten Vorgaben und Definitionen. Bereinigt bedeutet Aufarbeitung gemäss nachfolgendem Kapitel 7.2. Grenzpunktkoordinaten in anerkannten AV93 Operaten können zur Zeit nicht geändert werden. Erst bei der Überführung in den Bezugsrahmen LV95 können lokale Entzerrungen realisiert werden. In neuen Lagefixpunktnetzen ist es nicht sinnvoll in Randgebieten durch Anpassung die Homogenität zu verschlechtern. Für unvermarkte natürliche Hoheitsgrenzen in unzugänglichen Geländeeinschnitten (Bachoder Flussläufe) oder auf Bergkreten, kann in der Regel eine Übernahme erfolgen. Gemeinde A: Gemeinde B1: Gemeinde B2: Gemeinde C: ist aktuelles AV93 Operat mit neuem Lagefixpunktnetz auf SG200 gelagert. ist ein anerkanntes AV93 Übernahme-Operat ohne Messungen im Fixpunktnetz gemäss Kapitel 5 in den Kantonalen Weisungen zur Bearbeitung von Lagefixpunkten der Kategorie 3. ist ein anerkanntes AV93 Übernahme-Operat mit Messungen im Fixpunktnetz und lokaler Lagerung gemäss Kapitel 6 in den Kantonalen Weisungen zur Bearbeitung von Lagefixpunkten der Kategorie 3. es besteht ein AV93 Projekt. 4. Organisation Der ausführende KE-Geometer liefert die Entscheidungsgrundlagen für die Beurteilung der Koordinatendifferenzen. Das KVA koordiniert die Differenzbereinigung und erstellt eine Sammlung der Dokumentationen der realisierten Lösungen gemäss Kapitel 7. (Anhang 4) Anhang2.DOC

21 Anhang 2 zum Konzept SG Feststellung von Koordinatendifferenzen Falls es sich nicht um einen bereits bereinigten Grenzabschnitt handelt, muss im laufenden AV93 Operat die Grenze neu berechnet oder transformiert werden. Die Visualisierung der Differenzen alt - neu ist die Grundlage für den weiteren Arbeitsverlauf. 6. Beurteilung der Koordinatendifferenzen Für die Beurteilung der Differenzen sind die Tabellen der TVAV (Informationsebenen Liegenschafen und Rohrleitungen) Art. 31 Abs. 1 und 2 massgebend. Es wird nur der einfache mittlere Fehler als Toleranzwert betrachtet. Damit soll die Homogenität und die Langfristigkeit in der Nachführung gewährleistet werden. Tabellen zur Berurteilung: Lagegenauigkeit [cm] für einen im Gelände exakt definierten Punkt: TS2 TS3 TS4 TS Lagegenauigkeit [cm] für einen im Gelände nicht exakt definierten Punkt: TS2 TS3 TS4 TS Unterschreiten die festgestellten Differenzen die entsprechenden Werte aus den obigen Tabellen (Standardabweichung), so ist der in der Gemeinde B vorhandene Abschnitt zu übernehmen. Überschreiten die festgestellten Differenzen die entsprechenden Werte aus den obigen Tabellen (Standardabweichung), so ist gemäss folgendem Kapitel 7.3 die Übergangslösung zu realisieren. Ebenso sind die Differenzen dahingehend zu untersuchen, ob sie einzig mit der unterschiedlichen Lagerung erklärbar sind, oder ob noch andere Einflüsse, z.b. Messfehler in den bestehenden Punktaufnahmen, Punktidentität, Lagerungsfehler etc. eine Rolle spielen. 7. Vorgehen 7.1 Definitive Lösungen Vergleiche zu den nachfolgenden Kapiteln das am Ende dieses Anhangs beigefügte Ablaufschema. Fall A Gemeinde - A Gemeinde In der Nachbargemeinde ist bereit ein anerkanntes AV93 Operat mit Lagerung auf SG200 vorhanden. Die Daten werden nach einer Kontrolle in das laufende Operat übernommen. Fall A Gemeinde - B1/B2 Gemeinde Die festgestellten Koordinatendifferenzen unterschreiten die Werte aus den Tabellen in Kapitel 6. Die Daten werden übernommen. Die festgestellten Koordinatendifferenzen überschreiten die Werte aus den Tabellen in Kapitel 6. Die Bearbeitung erfolgt in einer Übergangslösung gemäss dem nachfolgenden Kapitel Temporäre Lösung Fall A Gemeinde - C Gemeinde Anhang2.DOC

22 Anhang 2 zum Konzept SG Die Nachbargemeinde beabsichtigt in absehbarer Zeit die Realisierung der AV93. Im Operat der Gemeinde A wird die neu berechnete Grenze verwendet. Die Gemeinde C muss sie zu einem späteren Zeitpunkt unverändert übernehmen. Die Doppelkoordinaten werden kurzzeitig geduldet. 7.3 Übergangslösung Fall A Gemeinde - B1/B2 Gemeinde Der neu berechnete Grenzabschnitt wird im Operat der Gemeinde A durch den bereits rechtsgültigen Grenzabschnitt der Gemeinde B ersetzt. Es erfolgt im Operat A keine lokale Anpassung. Die Differenzen verbleiben in der letzten Parzellentiefe. Damit diese Randparzellen der Gemeinde A in der Schlussbereinigung keine grossen Flächenänderungen mehr erfahren, werden im Grundbuch, mit einem entsprechenden Vermerk, die Parzellenflächen mit dem neu berechneten Grenzabschnitt eingetragen. Der neu berechnete Grenzabschnitt wird im KVA bis zur Schlussbereinigung Kapitel 8. archiviert. Gemeinde A Gemeinde B Im Grundbuch eingetragene Fläche Grenzpunktkoord. Grenzpunktkoord. AV93 von der Gemeinde B grossräumig von der Gemeinde A = Übergangslösung = Schlussbereinigung 8. Schlussbereinigung Die Übergangslösung bedarf zu einem späteren Zeitpunkt einer endgültigen Bereinigung. Mit dem Entscheid für eine Umstellung von LV03 nach LV95 ist der Zeitpunkt gegeben. Als Vorarbeit für die Umstellung in den Bezugsrahmen LV95 müssen in den Gemeinden des Typs B1 und B2 die lokalen Inhomogenitäten bezüglich SG200 mit Messungen (Testpunkte) festgestellt werden. Als Resultat entsteht ein lokales Fineltra-Modell auf SG200 LV03, welches auch die Verhältnisse in den Grenzabschnitten berücksichtigt. Bei den Umstellungsarbeiten erfolgt in diesen Gemeinden somit die Transformation LV03-LV95 in zwei Schritten. Gleichzeitig wird in der Gemeinde A und B1/B2 der im KVA archivierte Grenzabschnitt wieder eingefügt. 9. Lagefixpunkte LFP3, die auf der Grenze liegen, erhalten als Grenzpunkt gemäss Kapitel 7.3 identische Koordinaten. Als Lagefixpunkt müssen sie jedoch aus Sicherheitsgründen in beiden Operaten gelöscht werden. R. Scherrer St. Gallen, den 25. Mai 2000 Anhang2.DOC

23 Bereinigung der Differenzen in den Hoheitsgrenzen und Verbesserung der Homogenität im Gemeindetyp B1/B2 Anhang 2 Gemeinde A aktuelles AV93 Operat Lagefixpunktnetz auf SG200 gelagert Gemeinde C Gemeinde B1 Gemeinde B2 AV93 vorgesehen AV93 anerkannt AV93 anerkannt Übernahme ohne Mit Messungen es besteht ein Messungen im Fix- im Fixpunktnetz AV93 Projekt punktnetz und lokaler Lagerung Grenzlinien Grenzlinien Beurteilung der Beurteilung der Differenzen gemäss Differenzen gemäss Tabellen Kapitel 6 Tabellen Kapitel 6 kleiner grösser kleiner grösser Grenze B1 übernehmen Grenze B2 übernehmen gemäss der Übergangs- gemäss der Übergangslösung lösung Kapitel 7.3 Kapitel 7.3 Messung der Testpunkte Übergang LV03 in LV95 beschlossen Gemeinde B1 Gemeinde B2 Lokale Inhomogenität Lokale Inhomogenität der Testpunkte der Testpunkte gemäss Tabelle gemäss Tabelle Anhang 4 Anhang 4 Ja Nein Ja Nein neu berechnete Grenze B1/2 Definitive Lösung Definitive Lösung Grenze definitiv lokales Fineltra als definitiv übernehmen übernehmen lokales Fineltra als Zw.- Zwischenschritt über schritt über die ganze einen Randstreifen Gemeinde B1/2 Gemeinde B1/2 Anhang2A.xls ,Sc

24 Anhang 3 SG200 Punktkosten Kosten gem. Arbeitskategorie Zeitaufwand HO11 Feldbegehung ca. 2 h * Kennzeichnung 1 Tag 1000 GPS-Messung LV03 1 Tag Fr. 2'600 GPS-Messung LV95 ca. 1/2 Tag 1300 Planung 1 Tag * Auswertung Dokumentation * In den Beträgen Kennzeichnung Total Fr. 4'900 und Messung enthalten. Punktkosten 70 % HO11 Fr. 3'430 Gesamtkosten Anzahl SG200 Punktkosten 190 x Fr. 3'430 Fr. 651'700 Total gerundet Fr. 650'000 (Preisbasis 98) Anhang3.XLS , Sc

25 Kostenverteiler SG200 auf die Gemeinden Arealstatistik 1979/85: Kanton St. Gallen AGGREGATION 'BN15' (15 Nutzungsarten) (verwendet u.a. in der Publikumsbroschüre) (erstellt am Fi) Anhang 3 Bezirk Gmde Gemeindename Flugjahr, Erhebungsjahr Polygonfläche Alpwirtschaftliche Nutzflächen Unproduktive Vegetation Vegetationslose Flächen Korr. Fläche Anteil an SG200 Punkte Nr. Nr (2+3+4) ha ha ha ha ha Fr Häggenschwil Muolen St.Gallen 1983/ Wittenbach Berg (SG) Eggersriet Goldach Mörschwil Rorschach Rorschacherberg Steinach Tübach Untereggen Au (SG) Balgach Berneck Diepoldsau Rheineck St.Margrethen Thal Widnau Altstätten 1983/ Eichberg Marbach (SG) Oberriet (SG) 1983/ Rebstein Rüthi (Rheintal) Buchs (SG) Gams 1983/ Grabs Anhang3A.XLS Seite ,Sc

26 Kostenverteiler SG200 auf die Gemeinden Arealstatistik 1979/85: Kanton St. Gallen AGGREGATION 'BN15' (15 Nutzungsarten) (verwendet u.a. in der Publikumsbroschüre) (erstellt am Fi) Anhang 3 Bezirk Gmde Gemeindename Flugjahr, Erhebungsjahr Polygonfläche Alpwirtschaftliche Nutzflächen Unproduktive Vegetation Vegetationslose Flächen Korr. Fläche Anteil an SG200 Punkte Nr. Nr (2+3+4) ha ha ha ha ha Fr Schänis 1983/ Weesen 1983/ Ernetschwil Eschenbach (SG) Goldingen Gommiswald Jona Rapperswil (SG) St.Gallenkappel Schmerikon Uznach Alt St.Johann 1983/ Ebnat-Kappel 1983/ Krummenau Nesslau 1983/ Stein (Toggenburg) 1983/ Wildhaus 1983/ Brunnadern Hemberg Krinau Lichtensteig 1983/ Oberhelfenschwil St.Peterzell Wattwil 1983/ Bütschwil Kirchberg (SG) Lütisburg 1983/ Mosnang Degersheim Flawil 1983/ Anhang3A.XLS Seite ,Sc

27 Kostenverteiler SG200 auf die Gemeinden Arealstatistik 1979/85: Kanton St. Gallen AGGREGATION 'BN15' (15 Nutzungsarten) (verwendet u.a. in der Publikumsbroschüre) (erstellt am Fi) Anhang 3 Bezirk Gmde Gemeindename Flugjahr, Erhebungsjahr Polygonfläche Alpwirtschaftliche Nutzflächen Unproduktive Vegetation Vegetationslose Flächen Korr. Fläche Anteil an SG200 Punkte Nr. Nr (2+3+4) ha ha ha ha ha Fr. TOTAL SG Berechnungen: Gesamtfläche ha Gesamtfläche korr. ha Hektarpreis unkorr. Fr Hektarpreis korr. Fr Gesamtkosten SG200 Fr Anhang3A.XLS Seite ,Sc

28 Anhang 4 Lagerung in SG200 Stand der Arbeiten Fineltra Lagerung AV93 1=erledigt 2=in Arbeit 3=vorgesehen 4=teilw. 1=Übernahme Resultat Testpunkte 1=grossräumig 2=Transf. notw. 3= Abkl. pend. Bezirk Gde. Gemeindename Nr. Nr. A Gemeinde B1 Gemeinde B2 Gemeinde Häggenschwil Muolen St.Gallen Wittenbach Berg (SG) Eggersriet Goldach Mörschwil Rorschach Rorschacherberg Steinach Tübach Untereggen Au (SG) Balgach Berneck Diepoldsau Rheineck St.Margrethen Thal Widnau Altstätten Eichberg Marbach (SG) Oberriet (SG) Rebstein Rüthi (Rheintal) Buchs (SG) Gams Grabs Sennwald Sevelen Wartau Bad Ragaz Flums Mels Pfäfers Quarten Sargans Vilters Walenstadt 2 Bemerkungen Anhang4.xls Seite ,Sc

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