Herbizide (Wirkstoffe + PSM-Produktbeispiele) erlaubt gemäß 17 PflSchG für Flächen der Allgemeinheit
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- Insa Schmitz
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1 Herbizide (Wirkstoffe + PSM-Produktbeispiele) erlaubt gemäß 17 PflSchG für Flächen der Allgemeinheit a) Kulturland, also gärtnerisch genutzte Flächen (z.b. Rasenflächen, Rabatten in Parks und Gärten, bepflanzte Verkehrsinseln, Friedhofsbeete) Kultur/Objekt Rasen Rasen Anwendungsbereich (Kategorien 17 PflSchG) Öffentliche Parks und Gärten, Friedhöfe, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des, Spiel- und Liegewiesen, Sport- und Freizeitplätze Schadorg./ Zweckbest. Rasen Golf- und Sportplätze Rasen öffentliche Parks und Gärten (ohne Spielund Liegewiesen), Sportplätze, Freizeitplätze, Golfplätze, Schulgelände, Friedhöfe und Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Moose Wirkstoff Dicamba Dicamba + MCPA Dicamba (höhere Wirkstoffkonzentration) Eisen-II- Sulfat PSM-Produkte (Beispiele) COM H GR, COMPO Floranid Rasendünger plus Unkrautvernichter, Rasen Floranid mit Unkrautvernichter, Zulassungsende ; Aufbrauchfrist bis GREENMASTER Fine Turf Extra, EUROGREEN Unkrautvernichter und Rasendünger, Keyzers Unkraut-EX, Tuta-RU Zulassungsende /19; BANVEL M, Hedomat Rasenunkrautfrei, Rasen-Utox flüssig Zulassungsende ; Aufbrauchfrist bis COM H, toom Rasendünger plus Moosvernichter, COMPO Floranid Rasendünger mit Moosvernichter Daten-Quelle: BVL Stand Apr Anwendungstechnik Streuen Auflage 17 PSM- Zul.* Streuen NW 802 Spritzen, Gießen NW 802 Streuen, von Hand, mit handgeführten Streugeräten Kat. 3,7,8: Antje Frers Beratung zum Pflanzenschutz im Öffentlichen Grün Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Tel: afrers@lksh.de 1
2 Rasen Rasen Nicht im Ansaatjahr Rasen, nicht im Ansaatjahr Rasen, zur Kulturvorbereitung vor Neuansaat Zierpflanzen Zierpflanzen Sportrasen: hier Golfplätze (Grüns und Abschläge) Liegewiesen), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Sportplätze, Spiel- und Liegewiesen, Spielplätze, Schul- und Kindergartengelände, Friedhöfe, Liegewiesen), Sport- plätze, Spielund Liegewiesen, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Friedhöfe, Öffentliche Parks und Gärten, Spiel- und Liegewiesen Liegewiesen) Moose Quinoclamin Mogeton Spritzen, Feldspritze mit Spritzschirm; Gießen, Gießkanne mit Brausenkopf ; Dicamba + MCPA + Mecoprop-P Mecoprop-P DICOTEX, CELAFLOR RASEN- UNKRAUTFREI WEEDEX, ETISSO Rasen Unkraut-frei perfekt, Loredo Quattro Universal- Rasenunkrautfrei Zulassungsende Duplosan KV- Combi Zulassungsende ; Aufbrauchfrist bis rückentragbaren en NW 801 NW 802, Glyphosat Roundup PowerFlex spritzen Glyphosat Liegewiesen); hier: Teilflächen im Arboretum, einzelne Schmuckpflanzenbereiche, Maleinsäurehydrazid + Roundup Ultra, Roundup LB Plus, Roundup Solid, Etisso Total Unkrautfrei ultra, Zulassungsende ; Finalsan UnkrautFrei Plus, Finalsan Konzentrat Gierschfrei, Finalsan Plus, RA-3000-flüssig, COVIL UKV Rückenspritze Spritzen, als mit, Antje Frers Beratung zum Pflanzenschutz im Öffentlichen Grün Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Tel: afrers@lksh.de 2
3 Zierpflanzen, Liegewiesen) Öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze einschl. Golfplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Liegewiesen), Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenräume), Sportplätze, Golfplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des 1-blättrige 2-keimblättrige Moose Flumioxazin T; N; B4 Flufenacet + Glyphosat + Metosulam Finalsan, Finalsan UnkrautLos Speed, Bayer Garten Bio Unkrautfrei, UNKRAUT-FREI ORGANIC Zulassungsende Nozomi, Vorox F, RA-50, HYGANEX-Perfekt Zulassungsende BAYER GARTEN LANGZEIT- UNKRAUTFREI PERMACLEAN, Handdruck- Spritze, gezielte Anwendung unterhalb der, mit Spritzschirm, ab 1. Standjahr (ausgenommen: Blaufichte) Freiland, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sportplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Liegewiesen) Vogel- Sternmiere Hühnerhirse, zweikeimblättrige Weidenröschen- Arten, Taubnessel- Arten, Kreuzkraut- Arten Propyzamid Metusolam + Flufenacet GROOVE, Kerb 50W, Kerb Flo, Kerb-Streugranulat, Vorox-Streugranulat, Herbenta, RA-400-Granulat Terano Zulassungsende ; Aufbrauchfrist bis Spritzen, Streuen Spritzen, Anwendung mit Antje Frers Beratung zum Pflanzenschutz im Öffentlichen Grün Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Tel: afrers@lksh.de 3 Spritzen:
4 b) Nichtkulturland (z.b. alle ) - Ausnahmegenehmigung erforderlich! Vorbemerkung: Grundsätzlich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen nach 12 Pflanzenschutzgesetz nicht erlaubt, da Pflanzenschutzmittel nur auf Flächen eingesetzt werden dürfen, die gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzt werden. Zur Bekämpfung von n, die sich in Pflasterfugen oder auf Kies- oder Schotterflächen ansiedeln, werden vom Gartenfachhandel allerdings verschiedene Präparate angeboten. Diese dürfen aber nur eingesetzt werden, wenn der Anwender über eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung verfügt. Diese Regelung gilt nicht nur für Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat, sondern auch für alle weiteren Herbizide, auch wenn es sich um scheinbar "harmlose" Präparate mit den Wirkstoffen oder Essigsäure handelt. Ebenfalls unzulässig zur Unkrautbekämpfung sind so genannte Steinreiniger oder andere Produkte wie Streu- oder Kochsalz und Haushaltsessig. Auf den genannten Flächen kann die Unkrautbekämpfung mechanisch durch Jäten oder thermisch mit Hilfe von Abflammgeräten, Infrarot-geräten oder Heißwasser/-dampf erfolgen. Für die Anwendung von Pflanzengschutzmitteln ist auf diesen Flächen eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Pflanzenschutzdienst (in SH ist das die Landwirtschaftskammer) zu beantragen. Eine Genehmigung erfolgt landesspezifisch und in Schleswig-Holstein im Einzelfall nur, wenn eine besondere Gefährdungslage vorliegt. Kultur/Objekt Anwendungsbereich (Kategorien 17 PSchG) Schadorg./ Zweckbest. Wirkstoff PSM-Produkte (Beispiele) Anwendungstechnik zus. Auflage mit Holzgewächsen mit Holzgewächsen Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Sportplätze, Öffentlich zugängliche (Kat. 14) Öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze einschl. Golfplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des einkeimblättrige zweikeimblättrige Moose Flumioxazin T; N; B4 Finalsan, Finalsan UnkrautLos Speed, Bayer Garten Bio Unkrautfrei, UNKRAUT-FREI ORGANIC Zulassungsende Nozomi, Vorox F, RA-50, HYGANEX-Perfekt Zulassungsende Spritzen Handdruck- Spritze, gezielte Anwendung unterhalb der Wege und Plätze: Antje Frers Beratung zum Pflanzenschutz im Öffentlichen Grün Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Tel: afrers@lksh.de 4
5 mit Holzgewächsen Nichtkulturland ohne Holzgewächse mit Holzgewächsen,, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen); Friedhöfe, Sportplätze, Öffentlich zugängliche Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Sportplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Tennenflächen, Sportplätze (ausgenommen Rasenflächen), Schulsportanlagen (Hartplatz, Laufbahnen, Weitsprunganlagen), Friedhöfe, Pflanzscheiben bei Gehölzen und einzelne Grabfelder, Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen), Öffentlich zugängliche, Anwendung in Fugen der Granitbordsteine zwischen Asphaltstraße und asphaltiertem Geh- /Radweg, Straßenbegleitgrün, Öffentliche Parks und Gärten (incl. Spiel- und Liegewiesen), Friedhöfe, Sportplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des, Spiel- und Liegewiesen, Straßenbegleitgrün, ; Algen, Moose Bärenklau-Arten, Große Brennnessel Maleinsäurehydrazid + Diflufenican + Iodosulfuron Glyphosat ()* Triclopyr 480,00 g/l Finalsan UnkrautFrei Plus, Finalsan Konzentrat Gierschfrei, Finalsan Plus, RA-3000-flüssig, COVIL UKV EPYRIN - herbex Pistol Flex, RA-X Roundup Ultra, Roundup LB Plus, Roundup Solid, Etisso Total Unkrautfrei ultra, Roundup Roto, GARLON 4 Zulassungsende ; Aufbrauchfrist bis Spritzen, als mit spritzen, gezielt mit Handdruckspritze Tupfen Streichen, Spritzen, *außer bei Rotofix Walzenstreichverfahren rückentragbare m mit Spritzschirm, Horst- oder Wege und Plätze: SF251, SF252 * Tennen + Sportplätze: NW 802 ()* Aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom ist eine Genehmigung Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Nichtkulturland aus Vorsorgegründen bis auf Weiteres in Schleswig-Holstein ausgeschlossen. Antje Frers Beratung zum Pflanzenschutz im Öffentlichen Grün Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Tel: afrers@lksh.de 5
6 Auszug aus der BVL-Liste für Flächen der Allgemeinheit zusätzliche Kodes und Anwendungsbestimmungen NW802 NW801 SF251 SF252 SF254 Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Dränund Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet. Drän- und Oberflächenwasser von behandelten Funktionsflächen (Greens und Abschläge) sind in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abzuleiten. Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Während der Anwendung ist sicherzustellen, dass sich außer dem Anwender keine weiteren Personen in einem Abstand von mindestens 3 m von der behandelten Fläche oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren. Die Anwendung auf den Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird beschränkt auf die maximale Flächenleistung von 500 m²/d. * PSM-Zul. = Pflanzenschutzmittel-Zulassung (siehe Anwendungsbestimmungen des Pflanzenschutzmittels, die grundsätzlich gelten; hier nur auszugsweise aufgeführt) Quelle: BVL (Stand vom April 2018) Aktuelle ORIGINAL-Daten: BVL Link: blob=publicationfile&v=31 Antje Frers Beratung zum Pflanzenschutz im Öffentlichen Grün Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Tel: afrers@lksh.de 6
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