Einsatz von Pestiziden in den Gemeinden des Kreises Wesel
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- Miriam Becker
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1 Einsatz von Pestiziden in den Gemeinden des Kreises Wesel Mit der Veröffentlichung der Studie über den Rückgang der Insekten durch den Entomologischen Verein Krefeld ist die Diskussion über den Einsatz von Pestiziden 1 in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Glyphosat ist mittlerweile weit verbreitet: Es wurde in hohen Konzentrationen in Oberflächengewässern, im Grundwasser, in Lebensmitteln und sogar im menschlichen Urin gefunden. Obst und Gemüse müssen kontrolliert werden. Es gibt zwar Grenzwerte für einzelne Mittel, aber in der konventionellen Landwirtschaft werden meist mehrere Mittel eingesetzt. Wie toxisch diese Mittel in der Summe letztendlich wirken, darüber kann niemand eine wissenschaftlich fundierte Aussage treffen. Der Einsatz von Pestiziden auf kommunalen Flächen und auf verpachteten kommunalen Flächen trägt zur Belastung unserer Umwelt bei. Dies war der Anlass für die Kreisgruppe Wesel des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an alle Städte und Gemeinden im Kreis einen Antrag auf Übermittlung von Informationen gemäß Umweltinformationsgesetz zu stellen. Im Einzelnen hat die BUND-Kreisgruppe um folgende Informationen gebeten: Werden chemisch-synthetische Pestizide durch die Stadt/Gemeinde oder von ihr beauftragte Dienstleister sowie Pächter im Rahmen der Nutzung, Pflege und Unterhaltung gemeindeeigener Freilandflächen (mit landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder forstwirtschaftlicher Nutzung) sowie auf Grünflächen wie z.b. Beeten, Rasenflächen in Parks, Sportflächen und Friedhöfe ( Kulturland ) eingesetzt? Sofern dieses zutrifft: Um welche Anwendungsbereiche und Mengen handelt es sich und kommen hierbei auch glyphosathaltige Produkte zum Einsatz? Werden chemisch-synthetische Pestizide durch die Stadt/Gemeinde oder von ihr beauftragte Dienstleister sowie Pächter im Rahmen der Pflege und Unterhaltung auf sogenanntem 'Nicht- Kulturland (Wege, Plätze, Parkplätze, Straßenbegleitgrün, Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen etc.) eingesetzt und in wie vielen Fällen wurde hierfür in den Jahren 2014, 2015 und 2016 die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung gem. 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz beantragt bzw. erteilt? Gibt es einen Ratsbeschluss der Stadt/Gemeinde oder eine ähnliche Selbstfestlegung, die die Anwendung von Pestiziden auf o.g. eigenen Flächen (Kulturland und Nicht-Kulturland) ausschließt? In welchem Umfang (ha) ist die Stadt/Gemeinde Eigentümerin landwirtschaftlicher Flächen (unterteilt in Dauergrünland und Ackerflächen) und wird bei der Verpachtung dieser gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Flächen im Pachtvertrag der Einsatz von Glyphosat oder anderen Pestiziden ausgeschlossen oder ist er zulässig? 1 darunter werden im Folgenden Herbizide wie z.b. Glyphosat, als auch Insektizide wie z. B. Neonicotinoide und Fungizide verstanden
2 Die Antworten der Städte/Gemeinden liegen nun vor. Dabei ist ein Grundmuster zu erkennen: Auf den öffentlichen Flächen der Städte und Gemeinden (Kulturland, Nicht-Kulturland) werden zwar keine Pestizide im großen Stil eingesetzt. In Einzelfällen aber, z.b. bei den wassergebundenen Flächen 2, sollte überlegt werden, ob nicht andere Maßnahmen getroffen werden können auch wenn das mit personellem Mehraufwand verbunden ist. Bei den verpachteten Flächen hat keine Gemeinde im Pachtvertrag den Einsatz von Glyphosat oder anderen Pestiziden auf diesen Flächen ausgeschlossen. Hier wird die BUND-Kreisgruppe Wesel die Kommunen im Kreis auffordern, ein Gespräch mit den Landwirten aufzunehmen, mit dem Ziel, die Pachtverträge dahingehend zu ändern, dass auf diesen Flächen nur noch Pflanzenschutzmittel erlaubt sind, die in der EU-Bio-Verordnung aufgeführt sind. Um unsere Insekten zu schützen und gesunde Nahrungsmittel zu produzieren bedarf es dringend einer ökologischen Ausrichtung der industriellen Landwirtschaft, die auf Äckern und Wiesen wieder Lebensräume und Nahrung für Tiere anbieten muss, - wir fordern die Kommunen im Kreis auf hier ein deutliches Zeichen zu setzen. Die Natur hält viel Gutes für uns Menschen bereit, sie kann uns inspirieren, trösten, heilen und stärken. Es gibt nur einen Weg sie zu erhalten: wir müssen sie respektieren und unterstützen. 2 wassergebunde Wegdecke: Fläche ist nicht versiegelt, hier kann Regenwasser versickern
3 Einsatz von Pestiziden auf öffentlichen Flächen Gemeinde Einsatz von chem.- synth. Pestiziden Erläuterungen zum Einsatz der Pestizide Alpen ja - Bekämpfung von Zikaden am Rhododendron (100 ml/jahr) - Glyphosat gegen Wurzelunkräuter (200 ml in 2017) liegt ein Ratsbeschluss gegen die Anwendung von Pestiziden vor? Dinslaken Hamminkeln zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners wird das biologische Insektizid Dipel ES 3 eingesetzt. Hünxe ja Kamp-Lintfort ja - Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners - Bekämpfung von Buchsbaumzünsler (0,405 l) und Pilzen (4,54 l) im Terrassengarten - Moers ja - Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (NeemPro tect 4 40 l in 2017;) - Punktuelle Bekämpfung invasiver Pflanzen (jap. Knöterich) (Glyphosat 1 l in 2017, ab 2018 kein glyphosathaltiges Mittel) Herkulesstaude ( Garlon, ,4 l, 2017: 0,15 l) - Rosengarten Schlosspark: Fungizideinsatz gegen Mehlund Sternrußtau; Rosenrost ( Ortiva ca.0,5 l/jahr) Insektid gegen Buchsbaumzünsler ( Xentari ca. 0,4 l/jahr) Neukirchen- Vluyn Rheinberg ja wassergebundene Wegeflächen in den Bereichen: - Straßenbegleitgrün ja (Selbstfestlegung der Stadt, seit Mitte 1981) ja (Selbstfestlegung der Stadt) 3 Wirkstoff: Bacillus Thuringiensis BerL; Produkte mit diesem Wirkstoff sind im ökologischen Landbau erlaubt 4 NeemPro tect ist ein Biozid mit Margosa Extrakt aus dem Neemsamen mit dem Wirkstoff NeemAzal und wird seit Jahren im ökologischen Landbau eingesetzt
4 - Sportanlagen - Friedhof - Sonstige Grünflächen Schermbeck seit 1980 kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf kommunalen Grünflächen, Straßen, Wegen und Plätzen ja, Ratsbeschluss vom , der am bestätigt wurde Sonsbeck ja - Sportplatz - wassergebundene Wegeflächen Voerde ja, für die Grünflächen liegt ein Beschluss des Bauausschusses von 2004 vor Wesel ja - Gehölzflächen: Herbizid mit Wirkstoff Propyzamid (500 kg/jahr) - Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Jahren mit starkem Befall - Ausnahmegenehmigungen für Friedhofswege, Sportanlagen, bestimmte Verkehrsflächen von denen letztmalig 2016 Gebrauch gemacht wurde, liefen zum aus. Xanten
5 Einsatz von Pestiziden auf verpachteten gemeindeeigenen Flächen Bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen gilt die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung als Grundvoraussetzung. Darüber hinaus werden von Städten und Gemeinden im Kreis keine weiteren Einschränkungen beim Gebrauch von Pestiziden eingefordert. Im Einzelnen: Gemeinde Alpen verpachtete Flächen [ha] 5,5 davon: - 3 Acker - 2,5 Dauergrünland Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden im Pachtvertrag vorgesehen Dinslaken 29,6 Hamminkeln 41,00 ; Ausnahme: Flächen mit extensiver Bewirtschaftung Hünxe 19,70 Kamp-Lintfort 50,50 Moers Neukirchen-Vluyn Rheinberg Schermbeck 73,86 davon: - 57,98 Acker - 15,88 Grünland 39,20 davon: - 35,00 Acker - 4,20 Grünland 50,16 davon: - 33,18 Acker - 16,97 Grünland 23,00 davon: - 15,30 Acker - 7,70 Grünland 5 Sonsbeck keine Angabe Voerde 84,88 davon: - 64,58 Acker - 20,30 Gartenland/Weide Wesel 177,00 davon: - 67,00 Acker - 110,00 Grünland Xanten 40,00 nahezu ausschließlich Acker, Änderung geplant! 6 5 Aufbringen von Klärschlamm bedarf Genehmigung, die bisher noch nie beantragt wurde. 6 Der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss hat sich in seiner Sitzung am dafür ausgesprochen, den Einsatz von Glyphosat auf städtischen Flächen auszuschließen. Dies soll sukzessive bei Neuabschluss von Pachtverträgen und durch Anpassung bestehender Pachtverträge verbindlich vereinbart werden.
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