mit der Jahreslosung 2015 grüße ich Sie herzlich. Paulus schreibt: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob.

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1 An die Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche von Westfalen Liebe Schwestern und Brüder, mit der Jahreslosung 2015 grüße ich Sie herzlich. Paulus schreibt: Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Lob. (Röm 15,7) Heute erhalten Sie das Kollektenheft für das Jahr Aus diesem Anlass danke ich Ihnen herzlich für Ihr persönliches Engagement bei der Sammlung der Kollekten. Diesen Dank spreche ich auch im Namen der vielen Empfänger aus, deren Reaktionen uns verdeutlichen, wie unverändert wichtig diese Mittel zur Förderung ihrer Arbeit sind. Bitte geben Sie meinen Dank auch an Ihre Gemeinden weiter! Auch mit unseren Kollektengaben im Gottesdienst können wir die Aufforderung der Jahreslosung sichtbar umsetzen. Weil Christus uns angenommen hat, können wir einander annehmen. Und das wir nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten. Einige Beispiele machen das deutlich: Hier wird jungen Frauen geholfen, die durch eine Schwangerschaft in finanzielle Not geraten sind. Dort werden Obdachlose unterstützt, die einen harten Winter vor sich haben. Flüchtlinge bekommen Beistand bei der Suche nach einem Platz in unserer Gesellschaft. Durch innovative missionarische Projekte werden auch Kirchenferne angesprochen und eingeladen. Zum ersten Mal wird im Jahr 2015 die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa) durch eine Kollekte gefördert. Mit den Kollektenmitteln wird die Rettung historischer Kirchen unmittelbar unterstützt. Ich bin überzeugt: Wir brauchen Kirchen. Denn jede Kirche lädt zur Einkehr ein auf dem Weg durchs Leben und weist über uns selbst hinaus auf den, der die Welt in seinen Händen hält. Ihre Präses Annette Kurschus 1

2 Hinweise zum Kollektenplan 2015: Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat aufgrund eines Vorschlages des Kollektenausschusses den Kollektenplan für das Jahr 2015 festgesetzt. Der Kollektenplan überlässt wie bisher an 12 Sonntagen den Presbyterien und an vier Sonntagen den Kreissynoden bzw. den Kreissynodalvorständen die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Kollekte. Die Kollekten sind an den im Plan bestimmten Sonn- und Feiertagen in allen Predigtstätten einzusammeln, auch dann, wenn dieser Gottesdienst nicht am Vormittag, sondern erst am Nachmittag oder am Abend stattfindet. Die Verbindung des im Plan angegebenen Kollektenzwecks mit einem anderen Sammlungszweck ist nicht zulässig. Für die einzelnen Kollekten gehen den Presbyterien besondere Empfehlungstexte zu. Wenn besondere Gründe vorliegen, kann vom landeskirchlichen Kollektenplan abgewichen werden. Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat in ihrer Sitzung am 12./ dazu eine Änderung der Verwaltungsordnung in 54 beschlossen. Die Rechtsgrundlagen für die Kollekten in der Evangelischen Kirche von Westfalen lauten nunmehr wie folgt: I. Kirchenordnung Artikel 57 h) Die Aufgaben des Presbyteriums beinhalten im Einzelnen: h) es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten; Artikel 88, Abs.3 (3) Sie (die Kreissynode) ordnet Kirchenkollekten im Kirchenkreis im Rahmen des von der Kirchenleitung aufgestellten Kollektenplanes an. Artikel 118, Abs. 2 o) (2) Demgemäß hat die Landessynode vor allem folgende Aufgaben: o) sie trifft Bestimmungen über die Kirchen- und Hauskollekten in den Kirchengemeinden; Artikel 169, Abs.3 (3) In jedem Gottesdienst wird ein kirchliches Opfer abgekündigt und eingesammelt. II. Verwaltungsordnung 54 Kollekten (1) Zu jedem Gottesdienst und jeder gottesdienstlichen Versammlung gehört das kirchliche Opfer (Kollekte). (2) 1 Die Kollekte an Sonn- und Feiertagen ist nach dem Kollektenplan der Landeskirche abzukündigen und einzusammeln. 2 Abweichungen vom Kollektenplan in Form eines Tausches von planmäßig vorgesehenen Kollektenzwecken bedürfen der Genehmigung der Superintendentin oder des 2

3 Superintendenten. 3 Wenn der Tausch Sonntage innerhalb eines Monats betrifft, ist er ohne Genehmigung der Superintendentin oder des Superintendenten möglich. 4 An den Hauptfesttagen (Heiligabend, Weihnachten, Karfreitag, Ostern, Pfingsten) ist eine Abweichung vom Kollektenplan nicht zulässig; dies gilt auch für die Sonntage Kantate und Erntedankfest. (3) Über Kollekten an den Sonn- und Feiertagen, für die der Kollektenplan der Landeskirche keine Zweckbestimmung vorsieht, sowie über die Zweckbestimmung der Kollekten in sonstigen Gottesdiensten, Bibelstunden und bei Amtshandlungen beschließt das Presbyterium. (4) Neben der Kollekte ist in jedem Gottesdienst für die Diakonie der Gemeinde durch Klingelbeutel oder Opferstock gesondert zu sammeln. (5) 1 Die Kollekten sind sofort nach dem Gottesdienst von zwei Mitgliedern oder Beauftragten des Presbyteriums zu zählen. 2 Das Ergebnis ist in das Kollektenbuch einzutragen und von den Zählerinnen und Zählern zu bescheinigen. 3 Die Kollekten sind unverzüglich der Kassenverwaltung zuzuführen und von dieser ungekürzt an die berechtigte Stelle weiterzuleiten. (6) 1 Die ausgeschriebenen Kollekten sind für jeden Kalendermonat gesammelt und unter Angabe der Zweckbestimmung an den Kirchenkreis bis zum 10. des folgenden Monats abzuführen. 2 Der Kirchenkreis leitet den Gesamtertrag bis zum 25. des Monats an die Landeskirche weiter. Die Kirchenleitung behält sich vor, an zwei Sonntagen, an denen im Kollektenplan kein besonderer Sammlungszweck vorgesehen ist, eine landeskirchliche Kollekte anzusetzen, wenn dringende Aufgaben dies erfordern. Im Übrigen beschließt das Presbyterium über die Zweckbestimmung der Kollekten an Sonn- und Feiertagen, für die im landeskirchlichen Kollektenplan keine Zweckbestimmung vorgesehen ist, der Kollekten in sonstigen Gottesdiensten und der Kollekten in Bibelstunden und bei Amtshandlungen. Neben der Kollekte wird in jedem Gottesdienst für die Diakonie der Gemeinde durch Klingelbeutel oder Opferstock gesondert gesammelt. Die Kollektenbeträge sind für jeden Monat gesammelt bis zum 10. des auf die Einsammlung folgenden Monats an die Kollektenstelle des Kirchenkreises und von dort bis zum 25. des auf die Einsammlung folgenden Monats an die Landeskirchenkasse abzuführen. Die biblischen Grundlagen der Kollekten finden Sie ebenso wie rechtliche Hinweise dazu und Anregungen für die Praxis in der Arbeitshilfe der EKvW mit dem Titel Kollekten. 1 1 Die Arbeitshilfe kann als Broschüre beim Landeskirchenamt bestellt werden und findet sich auf unter Service/Download. 3

4 1. Januar 2015, Neujahr Für Ökumene und Auslandsarbeit der EKD Reformationsjubiläum 2017 in deutschsprachigen Gemeinden im Ausland und in Partnerkirchen und interreligiöser Dialog Gemeinden und Gemeindegruppen in der ganzen Welt werden das Reformationsjubiläum 2017 mit Begeisterung feiern. Sie planen schon heute Projekte wie Ausstellungen, Konzerte und Seminare vor Ort, besinnen sich dabei auf ihre historischen Wurzeln und wollen sich mit ihrer besonderen Geschichte auch in die Feierlichkeiten in Deutschland einbringen. Zugleich wird in vielen Partnerkirchen, in denen unsere Gemeinden verortet sind, und darüber hinaus das Reformationsjubiläum vorbereitet und bedacht. Mit dieser Kollekte möchte die EKD die Auslandsgemeinden, Partnerkirchen und weiteren interessierten Kirchen bei ihren Aktivitäten zum Reformationsjubiläum unterstützen und sie damit in ihrem geistlichen und spirituellen Leben stärken. Zugleich möchte die EKD den Interreligiösen Dialog fördern. Dazu braucht es Menschen, die den Kontakt zu Menschen anderer Religionszugehörigkeit suchen, die sich Kenntnisse über andere Religionen erwerben und die sich bemühen, rechtes Zeugnis über andere zu reden. In den zunehmend multireligiös geprägten Gesellschaften von heute und morgen leisten die im interreligiösen Dialog engagierten und fachkundigen Personen einen wichtigen Beitrag zu einem friedvollen und konstruktiven Miteinander. Die EKD möchte auf dieser Grundlage Begegnungsprojekte auf allen Ebenen, in den Gemeinden und Kirchen, auf europäischer und globaler Ebene fördern. Mit dieser Kollekte möchte die EKD die Auslandsgemeinden und Partnerkirchen bei ihren Aktivitäten zum Reformationsjubiläum 2017 unterstützen und sie damit in ihrem geistlichen und spirituellen Leben stärken. Außerdem soll der interreligiöse Dialog durch Begegnungsprojekte auf allen Ebenen gefördert werden. Informationen im Internet: 4

5 4. Januar 2015, 2. Sonntag nach dem Christfest Für die Arbeit mit Ausländern und Flüchtlingen in Westfalen Groß ist die Not. Vor den Toren Europas findet ein Flüchtlingsdrama ohnegleichen statt. 11 Millionen Flüchtlinge gibt es allein in Syrien und im Irak. Ins Ausland flüchteten allein aus Syrien bisher 3,5 Millionen Menschen. Ein Bruchteil rettet sich auf oft lebensgefährlichen Wegen zu uns nach Westfalen. Vielseitig ist die Hilfe in Kirche und Diakonie durch das Werben um eine humanitäre Unterbringung vor Ort, konkrete ehrenamtliche Hilfe und die Flüchtlingsberatung. Wachsende Armut veranlasst auch viele Europäer aus Staaten wie Italien, Griechenland, Polen oder Spanien, sich in Deutschland eine neue Existenz aufzubauen. Oft sind unsere Beratungsstellen ein erster Wegweiser in die zunächst fremde neue Gesellschaft. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit der Beratungsstelle in Westfalen. Groß ist die Not. Millionen Menschen fliehen vor Krieg und Verfolgung - etwa aus Syrien, Irak oder Eritrea. Ein Bruchteil rettet sich auf oft lebensgefährlichen Wegen zu uns nach Westfalen. Groß ist der Hilfebedarf und vielfältig sind die Initiativen in Kirche und Diakonie, Geflüchteten zur Seite zu stehen und zugewanderte Ausländer willkommen zu heißen. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit der Beratungsstelle in Westfalen. Informationen im Internet: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom Januar 2015, Erster Sonntag nach Epiphanias Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck 5

6 18. Januar 2015, 2. Sonntag nach Epiphanias Für Projekte zum Themenjahr Reformation. Bild. Bibel Die Botschaft der Bibel hat Martin Luther bewegt. Die Botschaft der Bibel ob als Bild oder geschriebenes Wort will auch heute herausfordern, ermutigen und in Bewegung setzen. Darum nimmt das Themenjahr 2015 auf dem Weg zum Reformationsjubiläum die Bibel in den Blick. Unter dem Motto Gotteswort Reformation. Bild. Bibel plant die EKvW zahlreiche Projekte und Veranstaltungen, die Lust auf die Bibel machen wollen: Neben einer Westfälischen Bilderbibel, unterschiedlichen Ausstellungen und Vorträgen zum Buch der Bücher, dem Luther Pop-Oratorium und praxisnahem Arbeitsmaterial sind in vielen Orten und Gemeinden Veranstaltungen geplant, die die Bibel neu ins Leben und ins Bild holen wollen. Mit dieser Kollekte können solche Vorhaben im Themenjahr Reformation. Bild. Bibel in den unterschiedlichen Bereichen unserer Landeskirche umgesetzt werden. Die Bibel war für die Reformation von entscheidender Bedeutung. Im Jahr 2015 wollen wir gemeinsam unter dem Thema Gotteswort Reformation. Bild. Bibel den unterschiedlichen Menschen in unserer Kirche Lust machen, sich (wieder) neu ein Bild von der Bibel zu machen. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die dazugehörigen Veranstaltungen und Projekte. Informationen im Internet unter: 6

7 25. Januar 2015, Letzter Sonntag nach Epiphanias Für die offene Arbeit an psychisch Kranken und Behinderten Psychische Überforderungen und Erkrankungen nehmen zu. Langfristig und dauerhaft psychisch erkrankte Menschen leben auch heute noch am Rande der Gesellschaft. Die Teilhabe an alltäglichen Lebenswelten ist psychisch Behinderten oftmals verschlossen. Die diakonischen Fachdienste und Einrichtungen sind mit viel individueller Zuwendung bemüht, diese gesellschaftliche Randstellung zu durchbrechen und den Betroffenen positive Alltagserlebnisse im Wohnquartier zu ermöglichen. Nicht große Prestigeprojekte, sondern eine engagierte und phantasievolle Vielfalt kleiner Alltags-Projekte soll mit Hilfe der Spenden und Kollekten Unterstützung erfahren. Wir bitten mit der heutigen Kollekte um Unterstützung der diakonischen Angebote für psychisch kranke und behinderte Menschen. Die Mitarbeitenden der Diakonie sind mit viel Engagement und individueller Zuwendung bemüht, ein Stück Lebensqualität in den Alltag der Betroffenen zu bringen und sie aus ihrem gesellschaftlichen Abseits herauszuholen. Informationen im Internet: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom

8 1. Februar 2015, Septuagesimae Für besondere Aufgaben evangelischer Schulen in der EKvW und die missionarische Bildungsinitiative der Jugendverbände Evangelische Schulen sind das Salz in der Suppe unserer Schullandschaft. Mit dieser Kollekte unterstützen Sie besonders fördernswerte Projekte in den Schulen, z.b. solche Projekte, die es allen Kindern mit und ohne Behinderungen ermöglichen, gemeinsam zur Schule zu gehen und ihre Begabungen optimal zu entfalten. Besonders förderungswürdig sind auch Projekte, die der religiösen Dimension der Bildung Raum geben. Deshalb unterstützen wir aus Kollektenmitteln auch Projekte der Schulseelsorge an unseren eigenen und an vielen öffentlichen Schulen. Die Kollekte unterstützt auch die missionarische Bildungsinitiative der Jugendverbände, wie z.b. dem CVJM oder den christlichen Pfadfindern. Die Werke und Verbände laden als Schwerpunkt ihrer Arbeit immer wieder junge Menschen zu ersten Schritten des Glaubens ein und begleiten sie auf dem Weg zu einem selbstständig und selbst verantworteten Glauben. Evangelische Schulen sind das Salz in der Suppe unserer Schullandschaft. Mit dieser Kollekte unterstützen Sie ganz besondere Projekte in den Schulen. Sie helfen z.b. dabei, einen einladenden Raum der Stille zu errichten. Die Kollekte unterstützt auch die missionarische Bildungsinitiative der Jugendverbände, wie z.b. dem CVJM oder den christlichen Pfadfindern. 8. Februar 2015, Sexagesimae Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck 8

9 15. Februar 2015, Estomihi Für die Werkstatt Bibel der von Cansteinschen Bibelanstalt in Westfalen Pro Jahr kommen mehrere Tausend Menschen in die Werkstatt Bibel, um zu erleben, wie lebendig die Bibel auch heute zu uns spricht. Zu Beginn des Jahres wurde die Ausstellung neu gestaltet. So sollen vor allem Schulklassen und Konfirmandengruppen einen Zugang zum Buch der Bücher erleben, der über den Besuch hinaus wirkt. Zudem wird Mitte des Jahres die Werkstatt Bibel mobil eröffnet, die von Gemeinden ausgeliehen werden kann. Mit allen Sinnen kann man in Dortmund und dann auch vor Ort erleben, das die Bibel zwar auf eine lange interessante Geschichte zurückblicken kann, aber vor allem auch eine Zukunft bereithält. Bitte unterstützen Sie diese bibelmissionarische Arbeit mit Ihrer Kollekte. Die neu gestaltete Werkstatt Bibel in Dortmund ist ein Lern- und Erfahrungsort für Menschen allen Alters. Mitte des Jahres wird zudem die Werkstatt Bibel mobil eröffnet, die ausgeliehen werden kann. Bitte unterstützen Sie diese bibelmissionarische Arbeit. Sie helfen, Menschen einen Zugang zur Bibel zu ermöglichen. Informationsmaterial der Bibelanstalt kann bei der von Cansteinschen Bibelanstalt in Westfalen, Olpe 35, Dortmund, Tel: 0231/ ; angefordert werden. Besuchen Sie uns im Internet: Die von Cansteinsche Bibelanstalt in Westfalen ist vom Finanzamt Dortmund-West nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Es liegt ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes Dortmund-West vom 02. Januar 2013 vor. 22. Februar 2015, Invokavit Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck 9

10 1. März 2015, Reminiszere Für die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland Stiftung KiBa Damit der Himmel nicht in Vergessenheit gerate, haben die Menschen Kirchen gebaut: Räume voller Kultur. Heimat für die Seele. Orte, an denen Gott zelten kann. Mit Gold nicht aufzuwiegen, und doch nur mit ausreichend Geld zu bewahren. Die deutschlandweit tätige Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler, Stiftung KiBa, unterstützt Gemeinden bei der Sanierung ihrer Kirchen - zwischen Kiel und Garmisch, zwischen Düsseldorf und Frankfurt an der Oder: Im letzten Jahr 88 Mal mit insgesamt 1,2 Millionen Euro. In Westfalen hat sie bereits u.a. in Rhaden, Neuengesecke und Minden geholfen. Unsere Kollekte unterstützt die Stiftung KiBa: Damit wir überall im Land Kirchen haben, die uns an den Himmel erinnern und an Gottes Barmherzigkeit. Kirchen sind ein wertvolles, in finanzieller Hinsicht leider aber auch teures Erbe. Die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler, kurz: Stiftung KiBa, hilft Kirchengemeinden in ganz Deutschland bei der Sanierung ihrer Kirchen auch in Westfalen. Unsere Kollekte unterstützt die Arbeit der KiBa für die Gemeinden. Informationen über die Stiftung KiBa können angefordert werden bei: Stiftung KiBa, Herrenhäuser Str. 12, Hannover, Tel.: , kiba@ekd.de Die Stiftung KiBa ist vom Finanzamt Hannover-Nord nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord vom

11 8. März 2015, Okuli Für den Dienst an Frauen und deren Kindern in besonderen Notlagen Die Not von Frauen findet meist im Geheimen statt. Es dauert oft lange, bis eine Frau den schlagenden Partner verlässt und für sich und ihre Kinder Schutz in einem Frauenhaus sucht oder auch nur bei einer Frauenberatungsstelle um Rat anfragt. Außerdem gelangten noch nie so viele Opfer von Menschenhandel in die evangelischen Beratungsstellen in Westfalen. Meistens sind es Frauen und minderjährige Mädchen, die auf Umwegen nach Deutschland kommen und gezwungen werden, in der Prostitution zu arbeiten. Diese Frauen benötigen viel Unterstützung in persönlichen und organisatorischen Fragen, um ein neues Leben ohne Gewalt beginnen zu können. Häufig muss erst das Trauma der Gewalterfahrung überwunden und ein neues Selbstbewusstsein erarbeitet werden, bevor sich die Frauen um eine neue Wohnung und Arbeitsstelle in Begleitung der Fachkräfte kümmern können. Mit Ihrer Spende können Sie unter anderem die dringend notwendigen therapeutischen Hilfen in Einzel- und Gruppengesprächen in den Einrichtungen unterstützen. Außerdem bittet der Arbeitskreis gegen Kinderprostitution um Ihre Kollekte, um die Opfer von Menschenhandel in Westfalen wie in unterschiedlichen Ländern in Afrika und Asien mit Beratungsstellen und gezielten Projekten zu unterstützen. Bitte unterstützen Sie die Arbeit der diakonischen Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Westfalen. Auch wenn es nicht offensichtlich ist: Jede vierte Frau und deren Kinder sind von häuslicher Gewalt und ihren massiven psychischen und physischen Folgen betroffen und benötigen dringend Hilfe, die Sie mit Ihrer Spende unterstützen können. Außerdem werden mit dieser Kollekte Projekte in unterschiedlichen Ländern in Afrika und Asien unterstützt, die helfen, den Menschenhandel zu bekämpfen. Weitere Informationen können angefordert werden bei: Amt für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung (MÖWe) der Ev. Kirche von Westfalen Olpe 35, Dortmund Tel , Fax

12 Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom März 2015, Lätare Für den Deutschen Evangelischen Kirchentag damit wir klug werden das ist die Losung für den Kirchentag in Stuttgart, der kurz bevor steht. Die Losung aus Psalm 90 schickt uns auf einen gemeinsamen Lernweg unser Leben zu nutzen und Gott darin zu entdecken. Sie sind alle herzlich eingeladen, vom 3. bis 7. Juni 2015 in die Hauptstadt Baden-Württembergs zu kommen. In Ost und West freuen sich viele Menschen auf die 5 Tage im Juni. Gemeindegruppen aus dem Osten Deutschlands erhalten Impulse, erleben Gemeinschaft und stärken so ihr Leben und ihren Glauben im Alltag einer säkularen Umgebung. Christinnen und Christen aus ganz Deutschland und über 80 anderen Ländern feiern Gottesdienste, sprechen miteinander über unsere Gesellschaft, über Politik und Wirtschaft. Kirchentage zeigen, wie bunt und fromm und vielfältig christliches Leben sein kann. Das Kirchentagshaus in Fulda ist die Zentrale ob es um die Einladung an Ökumenische Gäste oder die ökologische Weiterentwicklung der Veranstaltungen geht. Von Fulda aus werden Bibelarbeitende berufen, mehr als 500 Ehrenamtliche beauftragt, um die einzelnen Veranstaltungen zu konzipieren. Gleichzeitig werden Einladungen zur Mitwirkung ins ganze Land verschickt. Hunderte von Gruppen melden sich an, um dabei zu sein. Diese Arbeit hinter den Kulissen kostet viel Geld. Die Bewegung ruht nicht. Schon jetzt laufen die Vorbereitungen für den Kirchentag auf dem Weg, der 2017 in Mitteldeutschland gefeiert wird. Mehr denn je ist der Kirchentag auf Unterstützung durch die Gemeinden angewiesen. damit wir klug werden das ist die Losung für den Kirchentag in Stuttgart, der kurz bevor steht. Kirchentage zeigen, wie bunt und fromm und vielfältig christliches Leben sein kann. Sie sind alle herzlich eingeladen, vom 3. bis 7. Juni 2015 in die Hauptstadt Baden-Württembergs zu kommen und mit Christinnen und Christen aus ganz Deutschland und über 80 anderen Ländern Gottesdienst zu feiern und über Gesellschaft, Politik und Wirtschaft miteinander ins Gespräch zu kommen. Weitere Informationen erhalten Sie von Anja Elm-Kremer (kremer@kirchentag.de) oder im Internet unter 12

13 22. März 2015, Judika Für die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen und die Evangelische Frauenarbeit in Westfalen Arbeit von und für Frauen fördern Weltweit denken - vor Ort handeln - Glauben leben gehören in der Evangelischen Frauenhilfe zusammen. Sie bietet einen Ort, an dem Fragen gestellt und gemeinsame Antworten gefunden werden. Sie ist eine Brücke zum Glauben und zur Kirche. Zahlreiche Frauen der Frauenhilfe arbeiten mit großem Engagement und vielfältigen Kompetenzen in den Gemeinden. Sie sind Sammlerinnen, Bezirksfrauen, Leiterinnen von Frauengruppen, Helferinnen in der Senioren- und Besuchsdienstarbeit. Sie sind bereit, viel Zeit und Kraft einzusetzen. Dafür brauchen sie Fortbildungen, Arbeitshilfen, Materialien, Erfahrungsaustausch und verlässliche Begleitung. Sie benötigen Anregungen für Andachten und Bibelarbeiten, für die Ausarbeitung von Themen oder für die Gesprächsführung am Krankenbett. Fördern Sie die Nähe von Mensch zu Mensch - unterstützen Sie durch Ihre Kollekte die qualifizierte Begleitung von Ehrenamtlichen. Weltweit denken - vor Ort handeln - Glauben leben: darauf zielt die Evangelische Frauenhilfe. Mit Ihrer heutigen Kollekte unterstützen Sie die qualifizierte und engagierte Begleitung der vielen Frauen, die in der Evangelischen Frauenhilfe eine Kraft- und Glaubensquelle, einen Ort der Hoffnung, der Stärkung und des Handelns finden. Hinweis zu Informationen und Materialanfrage (Vorlage für einen Judika-Gottesdienst): Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.v., Materialdienst und Service, Feldmühlenweg 19, Soest, Tel.: /246, Fax: , beckheier@frauenhilfe-westfalen.de Freistellungsbescheid vom wegen gemeinnütziger Zwecke im Sinne der 51 ff. AO. 13

14 29. März 2015, Palmarum Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck 2. April 2015, Gründonnerstag Für die Förderung der Familienpflege und der ergänzenden Dienste in der ambulanten Pflege Familien, die sich vorübergehend oder dauerhaft in belastenden Lebenslagen befinden, benötigen dringend Unterstützungsangebote. Diakoniestationen helfen durch pflegeergänzende Maßnahmen und familienentlastende Angebote in schwierigen Situationen. Zudem wird vielen alten, kranken und behinderten Menschen der Verbleib in dem gewohnten häuslichen Umfeld ermöglicht. Zu den Hilfeangeboten der Diakonie zählen zum Beispiel familiäre Hilfen bei Krankheit eines Elternteils, die Unterstützung für pflegende Angehörige die oftmals mit der Versorgung ihrer Familienangehörigen schwer belastet sind sowie Hilfsangebote für demenziell erkrankte oder behinderte Menschen. Familien, Pflegebedürftigen und vor allem Kindern kann durch unterstützende Hilfen im hauswirtschaftlichen, pädagogischen und pflegerischen Bereich in Krisen geholfen werden. Informationen im Internet: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom

15 3. April 2015, Karfreitag Für den Dienst an Migranten und Aussiedlern Menschen, die als Spätaussiedler und Migranten in unseren Gemeinden leben, wollen dazugehören und willkommen geheißen werden. Aber nicht immer ist das Miteinander konfliktfrei, wenn andere Lebensgewohnheiten und religiöse Vorstellungen spürbar sind. Manche benötigen Unterstützung, um sich in der Schule oder in der Arbeitswelt zu integrieren. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Integrationsprojekte des Diakonischen Werkes, Dolmetscherpools oder Einzelfallhilfen, die es besonders neu Zugewanderten erleichtern, sich in der neuen Umgebung zu orientieren. Menschen, die als Spätaussiedler und Migranten in unseren Gemeinden leben, wollen dazugehören und willkommen geheißen werden. Andere, die auf der Suche nach einem besseren Leben aus Bulgarien, Griechenland oder Spanien neu nach Deutschland kommen, benötigen Beratung, Orientierungshilfen und Unterstützung durch Kirche und Diakonie. Hier hilft Ihre Kollekte. Informationen im Internet: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom

16 5. April 2015, Ostersonntag Für die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland Stiftung KiBa Die kleinen Hoffnungszeichen des Alltags: Die ersten Knospen am Mandelbaum gehen auf, die Nachbarin kann wieder ohne Gehhilfe ihre Runde drehen, und in Waltersdorf hat die Kirche endlich ein dichtes Dach. Die deutschlandweit tätige Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler, kurz: Stiftung KiBa, unterstützt Gemeinden bei der Sanierung ihrer Kirchen - zwischen Kiel und Garmisch, zwischen Düsseldorf und Frankfurt an der Oder: Im letzten Jahr 88 Mal mit insgesamt 1,2 Millionen Euro. In Westfalen hat sie unter anderem bereits in Lüdenscheid, Preußisch Oldendorf und in Gelsenkirchen geholfen auch das: Hoffnungszeichen für Gemeinden! Unsere Kollekte unterstützt die Stiftung KiBa: Damit wir überall im Land Kirchen haben, die uns an den Himmel erinnern und an Gottes große Osterzusage. Kirchen sind ein wertvolles, in finanzieller Hinsicht leider aber auch teures Erbe. Die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler, kurz: Stiftung KiBa, hilft Kirchengemeinden in ganz Deutschland bei der Sanierung ihrer Kirchen auch in Westfalen. Unsere Kollekte unterstützt die Arbeit der Stiftung KiBa für die Gemeinden. Informationen über die Stiftung KiBa können angefordert werden bei: Stiftung KiBa, Herrenhäuser Str. 12, Hannover, Tel.: , kiba@ekd.de Die Stiftung KiBa ist vom Finanzamt Hannover-Nord nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord vom

17 6. April 2015, Ostermontag Für die Bahnhofsmission und für Projekte mit Arbeitslosen Menschen mit Handicap, ältere Menschen, allein reisende Kinder oder unsichere Menschen erhalten durch die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden der 13 Bahnhofsmissionen in Westfalen schnelle, kompetente, flexible und liebevolle Hilfe am Bahnhof und auf ihrer Fahrt unterwegs. Einrichtungen in kirchlich-diakonischer Trägerschaft bieten Unterstützung für Menschen an, die keinen Platz im Arbeitsleben finden oder diesen verloren haben. Sie helfen jungen Leuten, eine Arbeit oder Ausbildung zu finden und bieten Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven. Unterstützen Sie mit Ihrer Kollekte die Bahnhofsmissionen und helfen Sie, dass junge arbeitslose Menschen wieder eine Perspektive erhalten. An 13 Bahnhöfen in Westfalen begleiten die Mitarbeitenden der Bahnhofsmissionen Menschen mit Handicap, ältere Menschen, allein reisende Kinder am Bahnhof und unterwegs. Kirche und Diakonie helfen Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Unterstützen Sie mit Ihrer Kollekte die Bahnhofsmissionen und helfen Sie, dass junge arbeitslose Menschen wieder eine Perspektive erhalten. Informationen im Internet: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom

18 12. April 2015, Quasimodogeniti Für Kur- und Erholungsangebote für Kinder und Familien Einmal im Jahr wegfahren in eine kinderfreundlichere Umgebung. Zeit füreinander haben oder zusammen mit anderen Familien Gemeinschaft erleben. Abstand von Sorgen und den Problemen des Alltags bekommen, Ruhe und Erholung finden, einfach mal die Seele baumeln lassen. Die Diakonie nimmt sich der Sorgen der Familien an. Dabei geht es nicht um ferne Länder, sondern um diakonische Freizeit- und Erholungsangebote in Form von Familienfahrten, Gesundheitsreisen oder thematischen Freizeiten. Leider können sich Familien mit geringem Einkommen, mit kranken Kindern oder von Arbeitslosigkeit betroffene Familien einen Urlaub oft nicht leisten. Um gemeinsam verreisen zu können, benötigen sie einen Zuschuss zu ihren Urlaubskosten. Ihre Kollekte hilft dabei. Freizeit- und Erholungsangebote von Kirche und Diakonie ermöglichen Eltern und Kindern, mit fachlicher Unterstützung Abstand von Sorgen und den Problemen des Alltags zu bekommen, Zeit füreinander zu haben, gemeinsam mit anderen Familien Gemeinschaft zu erleben. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Möglichkeit, bedürftigen Familien dafür Zuschüsse zu gewähren. Informationen im Internet: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom

19 19. April 2015, Miserikordias Domini Für Projekte in der kirchlichen Umweltarbeit Der Auftrag Gottes an uns Menschen ist es, die Erde zu bebauen und zu bewahren und die Schöpfung zu erhalten. Angesichts des Klimawandels und seiner Folgen ist dieser Auftrag so dringend wie selten zuvor. Erfreulicherweise engagieren sich immer mehr Christen an vielen Stellen in ihren Gemeinden tatkräftig für die Bewahrung der Schöpfung. Vielerorts wird nach ökologischen und fairen Kriterien eingekauft, Feste klimafreundlich gestaltet, in kirchlichen Gebäuden systematisch Energie gespart oder Schöpfungsgottesdienste gefeiert. Mit Ihrer heutigen Kollekte ermöglichen Sie, dass die Engagierten fachkundig begleitet und unterstützt werden für die vielen wertvollen Umwelt- und Klimaschutzprojekte vor Ort. Mit Ihrer heutigen Kollekte unterstützen Sie den Ausbau von Umwelt- und Klimaschutzprojekten in der Evangelischen Kirche von Westfalen. Ihre Spende ermöglicht die fachkundige Begleitung und Unterstützung der vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich in ihren Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen. Unterstützung und weitere Informationen erhalten Sie bei: Klimaschutzagentur EKvW Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW Nordwall 1, Schwerte Tel

20 26. April 2015, Jubilate Für die Evangelische Jugendarbeit in Westfalen 2 Alle sollen mitmachen können in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit: unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, kulturellem Hintergrund, ökonomischen Voraussetzungen oder Behinderung. Dass dies gelingt, ist manchmal nicht so einfach. Manche Menschen brauchen zusätzliche Unterstützung. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Freizeiten und Veranstaltungen in den Gemeinden und Kirchenkreisen, zu denen ausdrücklich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen eingeladen werden. Zusätzliche Kosten wie eine größere Anzahl von Mitarbeitenden, das Ausleihen von Hörschleifen, Rampen, behindertengerechte Fahrzeuge sollen als Neuheit durch den Kirchlichen Jugendplan zumindest teilweise erstattet werden können. Dass alle Kinder und Jugendliche, vor allem auch solche mit Behinderungen, an den Angeboten evangelischer Kinder- und Jugendarbeit teilnehmen können ist ein Ziel, für das wir Sie heute um Ihre Kollekte bitten. Dafür braucht man zusätzliche Mittel, um Rampen, Hörschleifen, behindertengerechte Fahrzeuge und Ähnliches ausleihen zu können. 3. Mai 2015, Kantate Für die Förderung der evangelischen Kirchenmusik Zentrale Aufgabe der Kirchenmusik ist, bei der Verkündigung des Evangeliums und beim Lob Gottes mitzuwirken. Bitte tragen Sie durch Ihre Kollekte dazu bei, dass kirchenmusikalische Gruppen und Kreise diesen Auftrag erfüllen können: Sie ermöglichen so den Kauf oder die Überholung von Instrumenten sowie die Durchführung von Fortbildungen und besonderen kirchenmusikalischen Veranstaltungen. So kann in Vielfalt Kirchenmusik gelebt werden im Sinne einer modernen Übertragung von Psalm 150: Halleluja, lobt Gott in sei m Heiligtum, Lobt ihn mit Piano, Bass und Saxophon! Lobt ihn mit Gitarren und mit Tambourin! Preist ihn mit Trompete, Schlagzeug und Gesang! 2 Falls an diesem Sonntag keine Konfirmation stattfindet, ist die Kollekte entsprechend auszutauschen. 20

21 Preist ihn mit Posaunen und mit Orgelklang! Alles was Atem hat, lobe den Herrn. Bitte unterstützen Sie die vielfältige kirchenmusikalische Arbeit in unserer Landeskirche durch Ihre Kollekte. So können besondere musikalische Gottesdienste, herausragende Konzerte, Anschaffung von Instrumenten und vielfältige andere regionale Angebote finanziell unterstützt werden. 10. Mai 2015, Rogate Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck 14. Mai 2015, Christi Himmelfahrt Für die Weltmission Nachdem die Existenz von HIV und Aids lange verschwiegen wurde, stellen sich die asiatischen VEM-Mitgliedskirchen dem Thema heute in verantwortlicher Weise. Fast alle Kirchen führen mit Unterstützung der VEM regelmäßig Schulungen und Aufklärungskampagnen zur Vermeidung der Ausbreitung von HIV und Aids durch. In der indonesischen Provinz West-Papua herrscht mit Abstand die Höchste Infektionsrate. Die gelernte Sozialarbeiterin Aginel Chingwaro, gebürtig aus Botswana, kämpft hier im Auftrag der VEM unermüdlich gegen die Ausbreitung der Krankheit. Aus langjähriger Erfahrung in ihrer südafrikanischen Heimat weiß sie, dass es zunächst gilt, die Hauptursachen der Aids-Epidemie zu bekämpfen: Unkenntnis, Machtmissbrauch und Armut. Ohne eine flächendeckende Aufklärungsarbeit würde die furchtbare Immunschwächekrankheit insbesondere in der armen, wenig aufgeklärten Bevölkerung immer mehr Todesopfer fordern. Mit der heutigen Kollekte zugunsten der Vereinten Evangelischen Mission unterstützen Sie den Kampf indonesischer Frauen gegen HIV und Aids. Schulungen, Aufklärungsarbeit unter der Bevölkerung selbst in den entlegenen Gebieten und praktische Hilfestellung zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen tragen dazu bei, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Vereinte Evangelische Mission, Abteilung Finanzen und Verwaltung, Rudolfstrasse 137, Wuppertal 21

22 Fon +49 (0)202 / Fax +49 (0)202 / grapentin-v@vemission.org, projekteundspenden@vemission.org Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wuppertal-Barmen vom Mai 2015, Exaudi Für besondere gesamtkirchliche Aufgaben der EKD Konfirmanden in Wittenberg 2017 Das Reformationsjubiläum im Jahr 2017 ist ein kirchliches und kulturelles Ereignis von Weltrang, so stellte es der Deutsche Bundestag fest. Das Reformationsjubiläum soll kein nur auf die Vergangenheit ausgerichtetes Fest werden. Darum werden 2017 Konfirmandinnen und Konfirmanden zu einem zentralen Ort des Geschehens, in die Lutherstadt Wittenberg, eingeladen. In großen Zeltlagern sollen Konfirmandinnen und Konfirmanden dort die Einheit von Glauben, Leben und Gemeinschaft erleben. Sie sollen erfahren, dass die Gemeinschaft der Christen groß und vielfältig ist und ermutigt werden, das Bild der Kirche von morgen zu gestalten. Ältere Jugendliche werden die Konfirmanden nach Wittenberg begleiten. Sie sollen organisatorische und inhaltliche Aufgaben übernehmen, Gruppen leiten, Andachten halten und für eine besondere Atmosphäre sorgen. Dafür brauchen sie eine intensive Vorbereitung. Mit Ihrer Kollekte helfen Sie, diese Schulung der ehrenamtlich Mitarbeitenden und das Konfirmandencamp 2017 in Wittenberg zu unterstützen. Anlässlich des Reformationsjubiläums im Jahr 2017 werden Konfirmandinnen und Konfirmanden in die Lutherstadt Wittenberg eingeladen. Die Konfi- Camps wollen das Evangelium erlebbar machen und die Jugendlichen darin bestärken, ihren Glauben in ihren Ortsgemeinden zu leben. Mit Ihrer Kollekte helfen Sie, die Schulung der ehrenamtlich Mitarbeitenden und das Konfirmandencamp zu unterstützen. 22

23 24. Mai 2015, Pfingstsonntag Für die Bibelverbreitung in der Welt Die heutige Kollekte erbitten wir für die Weltbibelhilfe der Deutschen Bibelgesellschaft. Gottes Wort hat lebensverändernde Kraft. Menschen auf der ganzen Welt schöpfen aus der Bibel neue Hoffnung. Darum setzt sich die Weltbibelhilfe dafür ein, jedem Menschen die Bibel zugänglich zu machen - zu einem erschwinglichen Preis und in seiner eigenen Sprache. In Tansania mit seinen über 120 Sprachen wird die Bibel derzeit in etliche Volkssprachen übersetzt. Denn viele Menschen verstehen die Amtssprache nicht. In Äthiopien werden christliche Waisenhäuser mit Bibeln ausgestattet. Straßenkinder erfahren hier Gottes Liebe und entwickeln eine neue Perspektive für ihr Leben. Christen in Kambodscha bekommen ihre lang ersehnte Bibel, die sie sich sonst nicht leisten könnten. Christen in Indonesien lernen bei Alphabetisierungsprogrammen mit biblischen Texten lesen und schreiben. Nach Abschluss des Kurses erhalten sie ihre eigene Bibel. Sie werden selbstbewusster, können besser für ihren Lebensunterhalt sorgen und nehmen aktiver am Gemeindeleben ihrer Kirche teil. Außerhalb Europas warten Millionen von Christen auf eine eigene Bibel oder auch nur darauf, das Evangelium in ihrer Sprache lesen zu können. Es mangelt an hunderten von Übersetzungen und an preiswerten Bibelausgaben in nahezu allen Entwicklungs- und Schwellenländern. Die heutige Kollekte erbitten wir für die Weltbibelhilfe der Deutschen Bibelgesellschaft. Die Weltbibelhilfe setzt sich dafür ein, jedem Menschen die Bibel zugänglich zu machen - zu einem erschwinglichen Preis und in seiner eigenen Sprache. Weitere Informationen: :

24 25. Mai 2015, Pfingstmontag Für die Förderung des kirchenmusikalischen und theologischen Nachwuchses Kaum zu glauben, aber wahr: Auch heutzutage finden sich immer wieder junge Menschen, die sich entscheiden, Theologie oder Kirchenmusik zu studieren. Sie möchten gerne und mit Freude Pfarrerin oder Religionslehrer oder Kirchenmusiker werden. Dazu nehmen sie eine lange und anspruchsvolle Ausbildung auf sich. Und sie wissen: Auf sie wartet ein anspruchsvoller und erfüllender Dienst. Es ist wichtig, dass sie sich durch ihre Kirche gut begleitet und unterstützt wissen. Seelsorge und fachliche Beratung, Begegnungstagungen und Stipendien tragen dazu bei, dass sie sich in ihrem Studium zurechtfinden. Unser theologischer und kirchenmuskalischer Nachwuchs wird dringend gebraucht. Mit Ihrer Kollekte können Sie dabei helfen, dass auch in Zukunft junge Menschen den Weg ins Pfarramt, ins Lehramt und ins Kantorenamt gut begleitet gehen können. In absehbarer Zukunft wird der theologische und kirchenmusikalische Nachwuchs dringend gebraucht. Erfreulicherweise finden sich immer wieder junge Menschen, die gerne und mit Freude Theologie oder Kirchenmusik studieren und das Pfarramt oder Lehramt oder Kantorenamt anstreben. Mit Ihrer Kollekte tragen Sie dazu bei, sie auf dem Weg durch ihr Studium zu unterstützen und zu begleiten. 31. Mai 2015, Trinitatis Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck 24

25 7. Juni 2015, 1. Sonntag nach Trinitatis Für die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen Streit in der Familie oder am Arbeitsplatz, Versagensängste oder die Einsicht, etwas schuldig geblieben zu sein. Trauer oder Wut über Ereignisse im Leben, die alle Planungen zunichte machen. Keine Antworten auf die Fragen nach dem nächsten Schritt angesichts von Krankheit, Entfremdung und Tod. Evangelische Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sind Orte, an denen dies zur Sprache gebracht wird. Es bleibt nicht beim Von-der- Seele-Reden. Eigene Möglichkeiten in der Krise werden entdeckt und erprobt. Wohl jede und jeder von uns kann ermessen, welche enorme Entlastung davon ausgeht, wenn Belastungen für eine Zeit geteilt werden können. Ihre Kollekte trägt mit dazu bei, dass Hilfen in seelischen Notlagen kompetent, verschwiegen und kostenfrei angeboten werden. Von der Seele reden, was die Seele belastet. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sind Orte, an denen Krisen und Konflikte, wodurch auch immer ausgelöst, zur Sprache gebracht werden, um neuen Mut zu fassen und veränderte Lebensperspektiven in den Blick zu nehmen. Die Mitarbeitenden sind ausgebildet und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mit Ihrer Kollekte tragen Sie dazu bei, dass diese Beratungen auch weiterhin kostenfrei angeboten werden können. Informationen im Internet: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom Juni 2015, 2. Sonntag nach Trinitatis Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck 25

26 21. Juni 2015, 3. Sonntag nach Trinitatis Für junge Frauen in Not Durch besondere Lebensumstände und unvorhergesehene Ereignisse kommen Alleinerziehende und junge Familien oftmals in schwierige Situationen, die sie alleine nicht bewältigen können. Auf manche schwierige Situationen sind Familien nicht vorbereitet und geraten in Existenzängste. Vor allem die Kinder müssen unter diesen Notlagen leiden. Junge Familien sollten gerade dann mit ihren Sorgen und Ängsten nicht alleine gelassen werden. Dank Ihrer Kollekte erhalten junge Mütter mit ihren Kindern sowohl professionelle Beratung als auch finanzielle Hilfen in Evangelischen Schwangerschaftsberatungsstellen. Dann wird der Strom nicht abgeschaltet, dann kann Kinderbekleidung angeschafft werden und es kommt nicht zu Obdachlosigkeit. Manchmal läuft das Leben mit einem Kind aus dem Ruder. Wenn sich die Finanzierung der Kinderbekleidung, des Kinderzimmermobiliars oder eines notwendigen Umzuges aus eigenen Mitteln nicht realisieren lässt, sind junge Frauen auf finanzielle Unterstützung aus Hilfsfonds angewiesen. Mit dieser Kollekte gewinnen Familien wieder Zuversicht. Informationen im Internet: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom Juni 2015, 4. Sonntag nach Trinitatis Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck 26

27 5. Juli 2015, 5. Sonntag nach Trinitatis Für das Diakonische Werk der EKD Gute Nachbarschaft zu fördern und zu pflegen, für einander da zu sein, sich um einander zu sorgen, dafür setzt sich die Diakonie zusammen mit vielen evangelischen Kirchengemeinden ein. Damit wirklich alle dazugehören und niemand ausgegrenzt bleibt, ist sehr viel Engagement, aber auch professionelle Hilfe notwendig. In der Nachbarschaft leben Menschen vielfältiger kultureller Traditionen und Lebensformen. Die meisten Menschen wollen auch im hohen Alter in der eigenen Wohnung bleiben. Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen wollen meist nicht in stationären Sonderwelten leben, sondern mittendrin mit der Unterstützung, die sie brauchen. Die Diakonie schafft Nähe. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Familienunterstützung, in der Kinder- und Jugendhilfe, der Hilfe für alte Menschen und für Menschen mit Behinderung. Sie hilft, Zugewanderte in die Nachbarschaft zu integrieren. Und sie ist da, wenn Armut und soziale Ausgrenzung drohen. Mit Ihrer Kollekte werden Vorhaben und Projekte gefördert, die dafür sorgen, dass Menschen auch in schwierigen Lebenslagen nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, sondern mittendrin bleiben und sich von einem Netz aus engagierter und professioneller Hilfe unterstützt wissen. Mit Ihrer Kollekte sollen diakonische Projekte unterstützt werden, die vor Ort lebendige Nachbarschaften fördern und dafür sorgen, dass Menschen auch in schwierigen Lebenslagen nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Informationen über die Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband im Internet: 27

28 12. Juli 2015, 6. Sonntag nach Trinitatis Für die Aktion Hoffnung für Osteuropa Zeichen setzen für ein gerechtes Europa ist das Ziel der Spendenaktion Hoffnung für Osteuropa in Westfalen. Es werden jährlich kleine diakonische Projekte in Osteuropa gefördert, z.b. die Arbeit in Frauenhäusern, Jugendbegegnungsstätten und Senioreneinrichtungen in Ländern wie Polen oder Rumänien. Es ist uns wichtig, das Engagement vieler Menschen zu unterstützen, um Begegnung, Dialog, und Friedensarbeit möglich zu machen. Wir bitten Sie um Ihre Kollekte für diese Projekte in den armen Teilen Osteuropas. Sie helfen damit benachteiligten Menschen und setzen auch ein kleines Zeichen für ein gerechtes Europa. Zeichen setzen für ein gerechtes Europa ist das Ziel der Spendenaktion Hoffnung für Osteuropa in Westfalen. Mit Ihrer Kollekte können Sie auch ein Zeichen für ein gerechtes Europa setzen, indem Sie z.b. die Arbeit in Frauenhäusern, Jugendbegegnungsstätten und Senioreneinrichtungen in armen Ländern Osteuropas unterstützen. Informationen im Internet: Das Amt für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung ist als gemeinnützige, kirchliche Einrichtung anerkannt und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. 19. Juli 2015, 7. Sonntag nach Trinitatis Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck 28

29 26. Juli 2015, 8. Sonntag nach Trinitatis Für die Förderung der evangelischen Kindertagesstätten Die Tageseinrichtungen für Kinder sind wichtige Orte am Anfang des Lebenswegs. In Kitas spielen Kinder, erfahren die Welt und sich selbst, auch können sie andere Kinder kennenlernen. Um ein gelingendes Leben führen zu können, sind gerade die ersten Lebensjahre wichtig, in denen viele Weichen für das spätere Leben gestellt werden. Das Miteinander zu erfahren, die Welt zu erkunden, die Liebe Gottes zu spüren und die eigenen Interessen zu entdecken, dabei werden Kinder jeden Tag von erfahrenen Mitarbeiterinnen begleitet und unterstützt. Mit Ihrer Kollekte unterstützen Sie die gelingende Arbeit in den Kitas. Und Sie unterstützen die Kinder, die die evangelischen Einrichtungen besuchen. Kinder entdecken ihre Umwelt und sich selbst neben familiären Bezügen in evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder. Mit Ihrer heutigen Kollekte unterstützen Sie die Qualität in den Kitas und die Kinder, die sie besuchen. Informationen im Internet: Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen ist nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster- Innenstadt vom August 2015, 9. Sonntag nach Trinitatis Für einen von der Kreissynode oder dem Kreissynodalvorstand zu bestimmenden Zweck 29

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