Oberbayern. Bergwald wird Salz

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2 6 Aus Landsberg Eichstätt Lech Oberbayern Bergwald wird Salz Donau Ammersee Altmühl Ingolstadt Isar Freising Starnberger See München Garmisch-Partenkirchen Rosenheim Inn Wasserburg Chiemsee Traunstein Königsee Bayern besitzt eine bunte Vielfalt an Landschaften, Menschen und Kulturen. Die Welt, die auf Bayern schaut, überträgt ihren Eindruck von den Sehenswürdigkeiten und dem Lebensstil Oberbayerns aber oft auf das ganze Land. Die hochragenden Alpen mit ihren zackigen Spitzen und dem Farbenspiel von grau, weiß und blau bilden den Hintergrund für den Mythos vom gesamtbayerischen Heimatgefühl. Vom Gebirge dehnt sich das Land über den Flysch und die eiszeitliche Moränenlandschaft bis zur weiten Schotterebene um München, die bei Dachau, Freising und Erding an das lehmige Hügelland aus dem Tertiär grenzt. Seine sanften Hügel und weiten Täler erstrecken sich bis zur Donau. Von Ingolstadt bis Eichstätt hat Oberbayern auch Anteil am Jura. Prägend für das Gebirge ist der Bergmischwald mit seinem Dreiklang aus Fichte, Tanne und Buche. Der größte Teil Oberbayerns wird von der Fichte dominiert; im Voralpenland ergänzen Tanne, aber auch Buche und Bergahorn die massenreichen Fichtenbestände. Die Fichten-Kiefern-Wälder des Tertiären Hügellandes sind stellenweise mit Lärche, aber auch mit ein wenig Buche und Eiche gemischt; im Jura ist die Buche zu Hause. Viele Jahrhunderte haben die bayerischen Herzöge einen großen Teil des Landes beherrscht. Über lange Zeiten regelten sie durch ihre Forstordnungen die Waldnutzung. Aber auch die Bischöfe von Freising, Eichstätt und Salzburg hatten ausgedehnte Herrschaftsbereiche und Waldbesitz im heutigen Oberbayern. Der große Staatswaldbesitz in Oberbayern stammt zu einem erheblichen Teil aus dem säkularisierten Eigentum reicher Klöster wie Tegernsee, Benediktbeuern, Schäftlarn, Ettal oder Berchtesgaden. Teile des Staatswaldes wurden nach der Säkularisation Privatwald, meist durch die Ablösung von Forstnutzungsrechten. Die Salinen in Berchtesgaden, Bad Reichenhall, Rosenheim und Traunstein waren wesentliche Fläche m 2 Waldfläche m 2 Waldanteil 33,0% davon Laubholz 36% davon Nadelholz 64% Einwohner 4,59 Mio. Waldfläche je Einwohner 1260 m 2 137

3 Oberbayern aus Bergwald wird Salz Einnahmequellen für den Landesherrn. Ihre ständige Versorgung mit den erforderlichen großen Holzmengen war deshalb eine wesentliche Aufgabe des Salinen- und des Forstbetriebes. Um den Holzhunger der Salinen zu befriedigen, wurden umfangreiche Waldflächen durch ein leistungsfähiges Triftsystem erschlossen. In den Triftgebieten wurden die Wälder meist im Kahlschlagverfahren genutzt. 6.1 München: Forstorganisation Übernutzung, Waldweide, Streunutzung und Wildverbiss belasteten im 18. Jahrhundert die Wälder schwer. Der Wille zur Veränderung dieser Situation führte 1752 zur Gründung einer eigenen und selbständigen obersten Forstbehörde. Diese forstpolitische Zielsetzung prägte die ersten 50 Jahre dieser Bayerischen Staatsforstverwaltung. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts ging es vor allem darum, die Waldungen in den durch Säkularisation und Mediatisierung neu gewonnenen Gebieten in die bayerische Forstverwaltung einzugliedern und für ihre nachhaltige Bewirtschaftung zu sorgen. Dann war man lange bemüht, in den Staatswaldungen möglichst viel Holz zu erzeugen, um den Beitrag zum Staatshaushalt zu maximieren. Die wachsende Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes und die intensive Förderung der kommunalen und privaten Waldwirtschaft stellten die Forstverwaltung vor neue Herausforderungen, besonders seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Rationalisierung und Technisierung im Forstbetrieb, aber auch ein differenzierter Waldbau, verlangten beträchtliche Anpassungen. Zuweilen wirkte sich auch die schwierige wirtschaftliche Lage der Forstwirtschaft auf die staatliche Forstorganisation aus. 1 In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war in Bayern die Sorge gewachsen, es könne in naher Zukunft nicht mehr möglich sein, das für die Menschen und die Wirtschaft notwendige Holz zu beschaffen. 2 Der Landesherr war zudem bemüht, seine Einnahmen zu erhöhen, also auch die Erträge aus dem Wald zu steigern. Angesichts dieser Umstände und des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts der Ruf nach einem tiefgreifenden Umbau der Verwaltungs- und Behördenstrukturen immer lauter. Voraussetzung für eine dem neuen Leitbild der Nachhaltigkeit verpflichtete Waldbewirtschaftung waren grundlegende Organisationsreformen und eine selbstbestimmte Forstverwaltung. In der zweiten Hälfte des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts vollzogen sich deshalb in Bayern zahlreiche für Wald, Forstwirtschaft, Forstverwaltung und Forstleute bedeutsame Entwicklungen ist das Gründungsjahr der Bayerischen Staatsforstverwaltung. Damals entstand in Altbayern 3 die erste von der Hofkammer unabhängige forstliche Zentralbehörde, die Forstkommission. Mit Decretum vom ordnete der bayerische Kurfürst zur Verbesserung der durchgehend [ ] in verderblichen Verfall gerathenen Wälder die Einrichtung einer eigenen Deputation an. 4 Im kurfürstlichen Mandat vom 14. März 138

4 1752 wurde die Zuständigkeit der neuen Behörde, die hier erstmals commision genannt wird, geregelt und ihre Unabhängigkeit von den anderen Zentralbehörden betont. 5 Die Forstkommission war nicht nur für die kurfürstlichen Forste, sondern auch für die Aufsicht über die Gemeinde-, Kirchen- und Privatwaldungen in den Gebieten mit landesherrlicher Gerichtsbarkeit zuständig. Die Tabelle zeigt die Entwicklung staatlicher Forstverwaltung in Bayern und die Aufteilung in Forstaufsicht und Staatswaldbewirtschaftung über 250 Jahre: von der ersten Eigenständigkeit 1752 bis zur Forstreform Bis zur Errichtung der Forstkommission im Jahr 1752 war, von einer kurzen Unterbrechung am Ende des 17. Jahrhunderts abgesehen, 6 in Altbayern die Hofkammer, die oberste Finanzbehörde des Staates, zugleich auch oberste Forstbehörde für den Staatswald. Ihr oblag die Verwaltung des kurfürstlichen Waldbesitzes; zu ihren Aufgaben gehörte die Einstellung und Besoldung der Forstbeamten und die Dienstaufsicht. Die Hofkammer war nicht nur für den Staatswald, sondern auch für die Forstaufsicht zuständig. Die bei den unteren Dienststellen tätigen Forstleute gehörten zwar organisatorisch zur kurfürstlichen Landjägerey, in forstlichen Angelegenheiten waren sie aber der Hofkammer unterstellt. Die der Hofkammer unterstehenden Kastenämter 7 hatten im kurfürstlichen Wald bei der Auszeichnung der zur Fällung vorgesehenen Bäume und beim Verkauf des Holzes mitzuwirken sowie die Forstrechnung zu führen. Die oberste Forstbehörde für den Staatswald war zwischen 1752 und 1803 in acht verschiedenen Formen organisiert, die oberste Behörde für die Aufsicht über den Körperschafts- und Privatwald erlebte vier Organisationsänderungen. 8 Mit der Eingliederung der Forstverwaltung als Ministerialforstabteilung in das Finanzministerium schuf man schließlich 1803 einen Rahmen, der sich 132 Jahre lang bewährte und die Grundlagen für eine erfolgreiche Waldbewirtschaftung sicherte. Der Weg der Bayerischen Staatsforstverwaltung zwischen 1933 und dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde stark von Berlin aus beeinflusst errichtete man das Reichsforstamt als oberste Reichsbehörde mit den Befugnissen eines Reichsministeriums. Bei ihm waren Forstbetriebs- und Forsthoheitsverwaltung vereinigt. Das Reichsforstamt übte deutlichen organisatorischen und personellen Einfluss auf die Forstverwaltun- 139

5 Oberbayern aus Bergwald wird Salz Uniform der altbayerischen Forstbeamten gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Von links nach rechts: Oberförster (eine Schulterklappe), Forstmeister (zwei Schulterklappen), Revierförster, Forstjunge. gen der Länder aus. Es erhielt 1935 das Recht zu Eingriffen in die deutsche Holzwirtschaft. 9 Besonders bedeutsam wurde die Verpflichtung der Forstbetriebe zur starken Erhöhung der Holzeinschläge und die Einführung amtlich festgesetzter Preise für Rund- und Schnittholz. Die Mehreinschläge führten zu umfangreichen Kahlflächen, deren Aufforstung die bayerische Forstwirtschaft in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg zu bewältigen hatte wurden die Leitung der Bayerischen Staatsforstverwaltung und die Forstaufsicht (die man 1817 dem bayerischen Innenministerium übertragen hatte) wieder zusammengefasst und als Landesforstverwaltung dem bayerischen Ministerpräsidenten unmittelbar unterstellt. 10 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der bisher bayerische Regierungsbezirk Pfalz, der zur französischen Besatzungszone gehörte, in das neu gebildete Bundesland Rheinland-Pfalz eingegliedert ging die oberste Bayerische Forstbehörde in den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über. 11 Als Mittelbehörden übten in Altbayern bis in die 140

6 zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts die Rentämter Landshut, Straubing, Burghausen und München die Aufsicht über die unteren Behörden auf allen Gebieten staatlicher Tätigkeit aus also auch über die unteren Forstbehörden. 12 Seit Beginn des 19. Jahrhunderts leitete dann der Kreisforstrat bei der Kreisregierung die Staatswaldbewirtschaftung und die Forstaufsicht. Aus den 1885 bei den Finanzkammern der Kreisregierungen eingerichteten Forstabteilungen entstanden 1908 die Kammern der Forste. Sie wurden 1935 von den Regierungen gelöst und führten als selbständige Behörden der Mittelstufe die Dienstbezeichnung Regierungsforstamt, später Oberforstdirektion und schließlich Forstdirektion. Es waren vor allem Jäger, die auf der Unterstufe der Forstverwaltung im 18. Jahrhundert für den Wald verantwortlich waren; ihre forstlichen Kenntnisse waren sehr beschränkt. 13 Zudem standen sie lange unter der Aufsicht von Pflegern, Kastnern 14 und Jagdbeamten. 15 Es bedeutete deshalb einen wesentlichen Fortschritt, dass mit Mandat vom 14. März 1789 in Altbayern 20 Forstmeisterämter errichtet wurden. 16 Damit löste man die unteren Forstdienststellen weitgehend aus der Bindung an die Innen-, Finanz-, und Jagdverwaltung und stellte sie unter die direkte Aufsicht der obersten Forstbehörde. Die Forstmeisterämter wurden in Reviere unterteilt, für die Revierförster, zuweilen auch Ober- und Unterförster, verantwortlich waren. 17 Die Aufgaben der forstamtlichen Beamten und die Dienstführung der Forstmeisterämter regelte in Ergänzung der Vorschriften von 1789 vor allem die 1796 erlassene Instruktion für die kurpfalz-baierischen Forstmeister, Oberförster, Revier- und Unterförster. 18 Sie war nicht nur eine Organisationsentscheidung, sondern legte auch wesentliche Zuständigkeiten und Aufgaben des Forstpersonals fest. Als Forstbeamter sollte nur noch angestellt werden, wer sich in der Praxis bewährt und seine Kenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen hatte. Die Forstmeister waren nun auch für die Jagdangelegenheiten ihres Bereiches zuständig (das Oberstjägermeisteramt war ihnen gegenüber aber weisungsbefugt). Die Forstmeister erhielten den Auftrag, die Wälder des Landesherrn zu vermessen und in einem Waldlagerbuch genau zu beschreiben. Der Holzeinschlag war so festzusetzen, dass die Nachhaltigkeit der Holznutzung und die natürliche Verjüngung gesichert wurden. Das Holz sollte in Schlägen genutzt werden; die Waldungen auszulichten wurde bei schwerer Strafe verboten. Die Forstmeister hatten alle in den landesherrlichen Forsten zu fällenden Bäume auszuzeichnen. Holzbezugs-, Weide- und Streurechte sollten eingeschränkt werden. 19 Eine Besoldungsordnung, in der die Bezüge der Beamten auf vergleichbaren Dienstposten einheitlich geregelt wurden, gab es bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts nicht. Im späten 18. Jahrhundert hatte der Am Beginn der Ludwigstraße, zwischen dem Denkmal Ludwig I. und der Universitätskirche, liegt das Forstministerium. In den 1930er Jahren wurde es als Gesamtministerium erbaut. 141

7 Oberbayern aus Bergwald wird Salz Bezug von Naturalien für die Forstbeamten besondere Bedeutung, weil ihre Besoldung in Geld recht bescheiden war. Daneben standen ihnen aber als wichtige Bestandteile ihrer Bezüge sogenannte Accidentien zu, nämlich Abgaben der landesherrlichen Untertanen für dienstliche Leistungen (z. B. Holzanweisgelder), Anteile an den Einnahmen (aus Holzverkauf, Streunutzung und Waldweide) und schließlich gewisse Sondervergütungen (z. B. Anteile an den Bußgeldern). Bis weit in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts war es den Forstbeamten zudem erlaubt, Gipfel-, Dürr- und Windbruchholz aus ihren Revieren auf eigene Rechnung zu verkaufen. 20 Die Bayerische Forstverwaltung hat die Aufgabe Inventuren durchzuführen. Sie sind Grundlage für Planungen und politische Entscheidungen. Diese Besoldungsregelungen führten dazu, dass Forstbeamte gleichen Ranges je nach den Umständen in ihren Amtsbereichen über ganz unterschiedliche Einkünfte verfügen konnten. Außerdem bestand die Gefahr, dass nicht alle Forstbeamten unbedingt die Interessen ihres Dienstherrn vertraten und sich um die bestmögliche Waldbehandlung bemühten. Manche gerieten in die Abhängigkeit von Holzkäufern und Forstrechtlern und wurden dazu verleitet, die eigenen Einkünfte zu Lasten des ihnen anvertrauten Waldes zu erhöhen. In vielen Dokumenten der Zeit wird über der Förster Unfleiß geklagt. 21 Seit 1804 erhielten alle Forstbeamten an den Forstämtern feste Bezüge: Gehalt, Dienstwohnung oder Wohngeld, Futtergeld für die Dienstpferde, Reise-Tagegelder und Brennholz. Oberförster, Revierförster und Forstwärter bezogen darüber hinaus weiter einen bestimmten Anteil am Ertrag ihrer Reviere. Mit der Staatsdienstpragmatik von 1805 ordnete man alle Beamten in bestimmte Besoldungsstufen ein, die mit festen, für alle Bediensteten dieses Ranges gleichen Gehaltsbezügen verbunden waren. 22 Bei der Neuordnung der bayerischen Verwaltung nach Eingliederung Frankens und Schwabens zu Beginn des 19. Jahrhunderts richtete man landesweit neue Forstämter ein. In den nächsten 100 Jahren vollzog sich ein entscheidender Wandel der Aufgaben und der Stellung der Beamten an den Forstämtern. Zunächst waren Zuständigkeit und Verantwortung auf zwei Ebenen verteilt: Forstmeister und Revierförster. Der Vorstand des Forstamtes (alter Ordnung), das mehrere Reviere umfasste, war der allein maßgebende Forstverwaltungsbeamte. Die Revierförster hatten den Amtsvorstand bei der Verwaltung ihrer Reviere zu unterstützen, den Betrieb zu vollziehen und für den Forstschutz 23 zu sorgen. Es gehörte zu ihren Aufgaben, die 142

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