LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD Waldwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Waldflächen befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern in öffentlichem Eigentum (bitte auch Stadtforste u. ä. Welche Flächengröße umfassen die einzelnen Waldstücke (bitte einzeln 2. Welche Waldflächen umfassen die einzelnen Waldstücke (bitte einzeln a) An wen wurden die jeweiligen Waldstücke verkauft? b) Zu welchem Preis wurden die Waldstücke verkauft (bitte einzeln c) Durch wen werden die Waldstücke nun bewirtschaftet? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Gesamtwaldfläche in Mecklenburg-Vorpommern beträgt ha. Der Flächenanteil des Staats- und Körperschaftswaldes beträgt 62 %. Hierbei ist der größte Waldbesitzer das Land und die in seiner Trägerschaft befindliche Landesforstanstalt mit ha. 260 Kommunen des Landes sind Waldeigentümer. Größter kommunaler Waldeigentümer ist die Stadt Rostock mit einer Waldfläche von ha. Der übrige Staats- und Körperschaftswald befindet sich im Eigentum des Bundes und einzelner weiterer öffentlicher Körperschaften. Insgesamt verteilt sich allein der Staats- und Körperschaftswald auf Flurstücke. Eine Einzelauflistung ist nicht möglich. Im Jahr 2008 wurde kein landeseigener Wald veräußert. Eine Übersicht über den Grundstücksverkehr des sonstigen Staats- und Körperschaftswaldes liegt der Landesregierung nicht vor. Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. November 2008 beantwortet.
2 Drucksache 5/1980 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 3. Wer bewirtschaftet die Waldflächen, die sich in öffentlichem Eigentum befinden (bitte einzeln a) Welche Flächen werden durch private Unternehmen bewirtschaftet (bitte die jeweiligen Flächen und Flächengrößen benennen)? b) Welche Flächen werden durch kommunale bzw. landeseigene Betriebe bewirtschaftet (bitte die jeweiligen Flächen und Flächengrößen benennen)? c) Welche Flächen werden seit wann und aus welchem Grund nicht bewirtschaftet (bitte die jeweiligen Flächen mit Flächengröße und unter Nennung der eventuellen Programme Die Bewirtschaftung des Waldes umfasst die Sicherung aller Funktionen des Waldes und die mit dem Eigentum verbundenen sonstigen Pflichten. Soweit gesetzliche Normen oder der Eigentümerwille die rein wirtschaftliche Nutzung einschränken, bleibt die grundsätzliche Bewirtschaftungspflicht erhalten, sodass keine Flächen bewirtschaftungsfrei sind. Für den Wald des Landes und der Landesforstanstalt M-V obliegt die Bewirtschaftung gemäß 34 Landeswaldgesetz der Forstbehörde. Alle Waldbesitzer haben die Möglichkeit, zur Umsetzung ihrer gesetzlichen Verpflichtung vertragliche Beziehungen zu privaten oder öffentlichen Dienstleistern einzugehen. Diese Verträge sind anzeige- und genehmigungsfrei und somit der Landesregierung nicht bekannt. 4. Wie viel Personal steht in den einzelnen Forstbereichen zur Bewirtschaftung der Waldflächen zur Verfügung (bitte einzeln a) Wie viele und welche Stellen sind über unbefristete Festverträge besetzt? b) Wie viele und welche Stellen sind über befristete Verträge besetzt? c) Wie viele und welche Stellen sind über Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsvariante (sogenannte 1-Euro-Jobs), ABM, Praktika, Freiwilliges ökologisches Jahr, Zivildienstleistenden besetzt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Angaben können nur für das Personal und Arbeitsverträge des Landes (Großschutzgebiete) und der Landesforstanstalt M-V gemacht werden. Eine Übersicht über das Personal anderer Waldeigentümer liegt der Landesregierung nicht vor. 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1980 Großschutzgebietsverwaltung Landesforstanstalt Stellen insgesamt davon unbefristet davon befristet 6 (Verwaltung) 17 (15 Verwaltung, 2 Forstarbeiter) Stellen Freiwilliges 4 Stellen ökologisches Jahr Praktikantenstellen 4,75 ABM-Arbeitskräfte in - 79 fremder Trägerschaft* 1-Euro-Jobs in fremder Trägerschaft * Die Landesforstverwaltung stellt nur Arbeitsfelder bzw. leistet Unterstützung, Träger der Maßnahme ist eine Beschäftigungsgesellschaft. 5. Wie hat sich die Personalstärke in den einzelnen Forstbereichen seit 1990 entwickelt (bitte einzeln a) Welche Stellen wurden neu geschaffen (bitte einzeln b) Welche Stellen wurden abgebaut (bitte einzeln auflisten und den Grund für den Stellenabbau benennen)? Die Verwaltung und Bewirtschaftung der Landeswaldflächen erfolgte von 1990 bis in den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben mit ca Mitarbeitern. Ab wurden die Forstdirektionen gebildet. Die Gründung der Forstämter erfolgte zum Zu diesem Zeitpunkt waren noch insgesamt Stellen vorhanden. Die Stellenentwicklung ab 1993 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Eine Erhebung über die seit 1990 neu geschaffenen und abgebauten Stellen liegt im Einzelnen nicht vor. Der Stellenabbau erfolgte aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben der jeweiligen Haushaltspläne. Eine Übersicht der Personalstärke anderer Forstbereiche liegt der Landesregierung ebenfalls nicht vor. 3
4 Drucksache 5/1980 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 6. In welchen Bereichen gibt und gab es seit 1990 Ausbildungsplätze (bitte einzeln auch nach den jeweiligen Berufszweigen a) Welche Ausbildungsplätze wurden neu geschaffen (bitte einzeln b) Welche Ausbildungsplätze wurden abgebaut (bitte einzeln auflisten und den Grund für den Stellenabbau benennen)? Vom Land M-V wurden seit 1990 folgende Berufsausbildungen durchgeführt: - Forstfacharbeiter/Forstwirt, - Forstingenieur/Diplomforstingenieur und die - forstliche Laufbahnausbildung des gehobenen und höheren Forstdienstes. Zur Entwicklung der konkreten Ausbildungszahlen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Grund für den allgemeinen Rückgang der Ausbildungsstellen ist der abnehmende Bedarf, insbesondere der öffentlichen Hand. Die technische Rationalisierung der Waldarbeit und die finanziellen Möglichkeiten des Landes im Zusammenhang mit der Strukturentwicklung der Landesforstverwaltung trugen ebenfalls zu diesem Prozess bei. Eine Übersicht über Art und Umfang der Ausbildung in den Forstbereichen außerhalb der Landesverwaltung und der Landesforstanstalt liegt der Landesregierung nicht vor. 7. Welche tarifliche Bindung ist für die einzelnen Bereiche maßgebend (bitte einzeln a) Wer sind die entsprechenden Tarifparteien? b) Wann laufen welche Tarifverträge aus? Für die Waldarbeiter des Landes und der Landesforstanstalt gelten der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst) und die diese ergänzenden Tarifverträge. Für die sonstigen Beschäftigten des Landes und der Landesforstanstalt, die in der Waldwirtschaft eingesetzt werden, gelten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und die diesen ergänzenden Tarifverträge. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1980 Zu a) Tarifpartner zum TV-Forst und zu diesen ergänzenden Tarifverträgen sind die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU). Tarifpartner zum TV-L und zu diesen ergänzenden Tarifverträgen sind die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bzw. die dbb tarifunion. Zu b) Der TV-Forst und der TV-L sind ohne zeitliche Begrenzung abgeschlossen worden. Sie können von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember Abweichend davon können die Entgelttabellen mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2008 gekündigt werden. Eine Übersicht der in den Forstbereichen außerhalb der Landesverwaltung und der Landesforstanstalt zu Anwendung kommenden tariflichen bzw. arbeitsvertraglichen Regelungen liegt der Landesregierung nicht vor. 5
6 Anlage 1 Stellenübersicht Kapitel Bezeichnung Landesamt für Forsten u. Großschutzgebiete Landesnationalparkamt Forstämter Landesamt für Forstplanung 0815 Forstdirektionen Überbetriebliche Ausbildungsstätten Forst 0817 Nationalparkämter Landesforstanstalt Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Außenstelle Forstwirtschaft Raben Steinfeld Summe Treuhandwaldarbeiter (ab 2006 in die LFoA übergegangen)
7 Stellen forstwirtschaftlicher Ausbildung Anlage 2 Jahr Fach(hoch)schule für Forstwirtschaft Raben Steinfeld (in Zuständigkeit des Innenministeriums) Direktstudenten Fernstudenten Landesforstverwaltung (LFV) Forstreferendare Forstinspektoranwärter Auszubildende zum Forstfach-arbeiter/ Forstwirt Auszubildende zum Forstfacharbeiter/Forstwirt Bund, Kommunen und Private
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