LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Prof. Dr. Fritz Tack und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Renteneintritt, Altersteilzeit und Rente mit 63 Jahren bei der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich das durchschnittliche Alter der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern und im Bundesdurchschnitt beim Übergang in die Altersrente bzw. in die Erwerbsunfähigkeitsrente seit dem Jahr 2007 entwickelt? Aus der Rentenzugangsstatistik der Deutschen Rentenversicherung ergeben sich folgende Angaben: Jahr Durchschnittliches Rentenzugangsalter insgesamt Mecklenburg-Vorpommern Deutschland Erwerbsminderungsrente Altersrente Erwerbsminderungsrente Altersrente ,61 62,38 50,0 63, ,93 62,37 50,1 63, ,18 62,27 50,3 63, ,53 62,14 50,4 63, ,58 62,19 50,5 63, ,11 63,27 50,7 64, ,48 63,60 51,0 64,1 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zeitreihen 2014 Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 beantwortet.

2 Drucksache 6/3459 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2. Wie hat sich das durchschnittliche Alter der Beschäftigten der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern beim Übergang in die Altersrente bzw. in die Erwerbsunfähigkeitsrente seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Tätigkeitsbereichen getrennt auflisten, z. B. Waldarbeiter, Forstwirte, Verwaltung, Leitungsebene etc.)? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Verwaltungsbereich Forstwirte/ hd gd md Waldarbeiter Regelrente , , ,25 Erläuterung: hd = Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (Leitungsebene) gd = Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt md = Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt 3. Was waren bzw. sind die Ursachen für das Ausscheiden von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Landesforstanstalt vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters? Beschäftigungsverhältnisse mit der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern - Anstalt des öffentlichen Rechts (LFoA) vor dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters endeten seit 2007 durch - Eintritt in vorzeitige Altersrente mit Rentenabschlag - Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bei Dienstunfähigkeit (Beamte) - Eintritt in Erwerbsminderungsrente (Tarifbeschäftigte) - Auflösungsverträge (Abfindung, Vorruhestandsregelung, Überleitung in die originäre Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei anderen Arbeitgebern außerhalb der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern) - Altersteilzeit - Arbeitgeberseitige Kündigung (personen- bzw. verhaltensbedingt) - Tod 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Wie soll vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftebedarfes in der Landesforstanstalt bis 2030 sichergestellt werden, dass alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen dazu beitragen, dass die Beschäftigten dem Arbeitgeber länger zur Verfügung stehen? Die Waldarbeiter der LFoA unterliegen durch den Wegfall des Leistungslohnes und die Einführung des tariflich gesicherten Monatslohnes seit mehr als 10 Jahren nicht mehr dem bis dahin zumindest gefühlten Leistungsdruck, der zusätzlichen Verschleiß befördern konnte. Zunehmende Technisierung durch die Ausstattung mit Regie-Großtechnik (Harvester und Forwarder) führten zu einem Rückgang der belastenden manuellen Einschlags- und Rückearbeiten durch vollmechanisierte Abläufe. Dessen ungeachtet bleibt der Holzeinschlag eine Kerntätigkeit der Waldarbeiter. Fortlaufend werden ergonomisch günstige Arbeitsverfahren für alle Aufgabenbereiche erprobt und eingeführt, wobei die Möglichkeiten der Mechanisierung nicht unbegrenzt sind. Im Rahmen der Erarbeitung des Kataloges ergonomisch und ökonomisch günstiger Arbeitsverfahren werden für alle Verfahren die besonderen Belastungen benannt und Hinweise für eine möglichst ergonomische Arbeitsweise gegeben. Grundsätzlich ist die Schonung älterer Waldarbeiter ohne nachhaltige negative Belastung jüngerer Kollegen nur bei einer ausgeglichenen Altersstruktur möglich. Die LFoA steuert der Überalterung durch ein umfangreiches Paket an Maßnahmen entgegen. Im Rahmen einer Konzeption, die sich unter anderem mit der Zielstellung der Sicherung einer kontinuierlichen Personalbesetzung im Waldarbeiterbereich befasst, soll eine Verbesserung der Altersstruktur herbeigeführt werden. Die LFoA führt zudem im Rahmen der Einführung und Umsetzung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) seit 2013 ein Projekt unter dem Tenor Hilfe zur Selbsthilfe durch, in welchem die Belastungen der Beschäftigtengruppen erfasst und spezielle Bewegungs- und Entspannungsübungen erarbeitet und mit den Beschäftigten professionell trainiert werden. Außerdem werden auch gezielt Ernährungshinweise gegeben. Das Projekt zielt auf Nachhaltigkeit ab, es erfordert aber dazu die Wahrnehmung der Eigenverantwortung jedes Beschäftigten, da nach Ablauf der Trainingszeit die Übungen selbständig durchgeführt werden sollen. Darüber hinaus werden BGM-Projekte auch für Waldarbeiter mit speziellen Belastungssituationen, wie beispielsweise Technikfahrer, angeboten. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Landesforstanstalt haben bereits angezeigt von der Möglichkeit der Rente mit 63 Jahren wann Gebrauch machen zu wollen oder sind aktuell aus diesem Grund bereits ausgeschieden? Bisher hat lediglich ein Waldarbeiter von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Altersrente mit 63+ Gebrauch gemacht. Informationen zu weiteren Interessenten liegen der personalführenden Stelle nicht vor. 3

4 Drucksache 6/3459 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6. Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Landesforstanstalt haben seit dem Jahr 2007 jährlich von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht? Beginn ATZ Anzahl der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Die Regelung zur Gewährung von Altersteilzeit in der LFoA endete mit Ablauf des Inwieweit schließt die neue Möglichkeit der Inanspruchnahme der Rente mit 63 Jahre eine tarifliche Regelung zur Frage der Altersteilzeit aus? Durch die Rente mit 63 Jahren ist eine tarifliche Regelung zur Frage der Altersteilzeit nicht ausgeschlossen. 8. Wie viele Ersatzstellen für gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter, insbesondere für Waldarbeiter, gibt es aktuell in der Landesforstanstalt, wie hat sich deren Anzahl seit dem Jahr 2007 entwickelt, und wie viele dieser Stellen waren jeweils jährlich besetzt? Der Stellenplan der LFoA weist Kernstellen für Waldarbeiter aus, die grundsätzlich mit allen forstbetrieblichen Aufgaben betraut werden. Auch wenn im Rahmen des operativen Geschäftes in den Forstämtern darauf geachtet wird, Beschäftigte entsprechend ihres Leistungsvermögens einzusetzen, ergibt sich nicht die Möglichkeit des Einsatzes auf Schonarbeitsplätzen. Im Einzelfall ist es gelungen, leistungsgeminderte Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter auf Dienstposten im Verwaltungsbereich (z. B. Hausmeister, Zentrale, Servicekräfte, Bürosachbearbeitung nach entsprechender Aus-/ Fortbildung) überzuleiten, dies setzt jedoch die Besetzbarkeit von entsprechenden Dienstposten, anforderungsgerechte Kompetenzen und die Bereitschaft der Beschäftigten voraus. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Welche Tätigkeiten könnte die Landesforstanstalt Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern über Frage 8 hinaus anbieten, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Tätigkeit, z. B. als Waldarbeiter, nicht mehr ausüben können? Die LFoA hat in den vergangenen Jahren große Bemühungen darauf verwandt, alle sich bietenden Möglichkeiten der Überleitung von Waldarbeitern in andere Bereiche der Landesverwaltung zu nutzen. Ein erfolgreiches Projekt war die Überleitung von 64 Waldarbeitern nach 2-jähriger Umschulung zu Straßenwärtern in die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auch wenn hier nicht nur leistungsgeminderte Waldarbeiter angesprochen waren, ergab sich für viele die Chance, eine körperlich weniger intensive Tätigkeit auszuüben. 10. Zu welchen Konditionen würden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen auf andere Dienstposten bzw. in andere Bereiche mit anderen Tätigkeiten wechseln müssten, weiter beschäftigt? Grundsätzlich besteht Tarifbindung, sodass der Einsatz auf einem Dienstposten im Geltungsbereich des TV-L auch die Überleitung in den TV-L und eine entsprechende Eingruppierung nach den auszuübenden Tarifmerkmalen nach sich zieht. 5

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