Schriftliche Kleine Anfrage
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- Laura Busch
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (Fraktion DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Altersentlastung und Altersteilzeit bei der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg hat nach Bremen das höchste Durchschnittsalter unter allen Lehrkräften: mehr als jede zweite Lehrkraft ist älter als 50 Jahre. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht auf Hamburgs Schulen dramatische personelle Engpässe zukommen. Nach Einschätzung von Klaus Bullan, Vorsitzender der GEW Hamburg, ist Hamburg nicht ausreichend auf die anstehende massive Pensionierungswelle der kommenden Jahre vorbereitet. Nach Auskunft der GEW Hamburg ist Hamburg gleichzeitig das einzige Bundesland, in dem es weder eine Altersentlastung noch eine Altersteilzeitregelung für beamtete Lehrkräfte gibt. Im Jahr 2000 schaffte die rot-grüne Koalition die über Jahrzehnte bewährte Altersermäßigung für Lehrerinnen und Lehrer mit der Begründung ab, es gäbe die Altersteilzeitregelungen. Kurze Zeit später wurde diese von der CDU-Schill-Koalition abgeschafft. Heute haben Lehrerinnen und Lehrer in Hamburg keine Aussicht auf Entlastung in den letzten Jahren ihres anstrengenden Berufslebens. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Trifft es zu, dass Hamburg das einzige Bundesland ist, in dem es zurzeit keine Altersentlastungs- beziehungsweise Altersteilzeitregelungen für beamtete Lehrkräfte gibt? Wenn nein, welche Bundesländer haben keine solche Regelungen? Wenn ja, wie begründet der Senat die Schlechterstellung der Hamburger beamteten Lehrkräfte? 2. Welche Regelungen zu Altersentlastung und Altersteilzeit für Lehrkräfte gibt es in den anderen Bundesländern? Das erfragte Verhalten anderer Bundesländer in Bezug auf die Altersteilzeit liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden. Für den Bereich der Altersteilzeit kann jedoch auf Ausführungen der Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz in der Landtags-
2 Drucksache 19/3888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 15/3276 vom 1. April 2009 ( zurückgegriffen werden, wonach neben Hamburg auch das Saarland zurzeit keine Regelung zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte hat. In Baden-Württemberg wird Altersteilzeit nur schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten gewährt. In der genannten Drucksache wird weiter ausgeführt: Beim Bund und in den meisten anderen Ländern gibt es Altersteilzeitregelungen, die bis zum 31. Dezember 2009 befristet sind (in Nordrhein-Westfalen erfolgt die Anwendung allerdings gemäß eines Beschlusses der Landesregierung nur für Lehrkräfte und in Personalabbaubereichen); lediglich in Sachsen-Anhalt gelten die Regelungen zur Altersteilzeit mit für Beamtinnen und Beamte günstigen Konditionen noch bis Ende Für eine Altersteilzeitregelung ab dem 1. Januar 2010 haben sich bislang Nordrhein- Westfalen und Schleswig-Holstein entschieden (Verlängerung bis Ende 2012) sowie Bremen (ohne Befristung); die Gesetze befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Der Bund, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen und Thüringen haben sich gegen Altersteilzeitregelungen ab dem Jahr 2010 entschieden; in den anderen Ländern gibt es derzeit noch keine Planungen. Für den Bereich der Altersentlastung wird auf die Ausführungen der Kultusministerkonferenz ( Pflichtstunden der Lehrer 2008) verwiesen. Daraus ergibt sich, dass Hamburg als einziges Bundesland keine Altersermäßigung für Lehrkräfte vorsieht. Davon unbenommen bleibt die Möglichkeit, an der konkreten Schule Lehrkräfte aus gesundheitlichen Gründen von Unterrichtstätigkeit zu entlasten. 3. Trifft es zu, dass jede vierte Lehrkraft in Hamburg wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet? Wenn nein, wie viele Lehrkräfte sind wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden? (Bitte Angaben in absoluten Zahlen und Prozent.) Nein. Feststellen lässt sich, dass die Zahl der Lehrkräfte, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig ausscheiden, tendenziell rückläufig ist. Aus nachfolgender Tabelle ist ersichtlich, wie viele Personen wegen Dienstunfähigkeit in den genannten Jahren ausgeschieden sind: Schuljahr Personen Anteil an allen endgültigen Abgängen (Ausscheiden) 2006/ , / , / ,52 4. Sieht der Senat einen Zusammenhang zwischen dem vorzeitigen Ausscheiden und der besonderen Belastung des Lehrerberufs insbesondere der älteren Lehrerinnen und Lehrer? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? Aus Sicht der zuständigen Behörde: Nein. Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die eindeutige Rückschlüsse auf einen Zusammenhang zwischen dem vorzeitigen Ausscheiden und der besonderen Belastung des Lehrerberufs zulassen. Dies gilt insbesondere für die Lehrkräfte, die auf eigenen Antrag mit dem 63. beziehungsweise 64. Lebensjahr ausscheiden. 5. Ist die vorzeitige Dienstunfähigkeit seit Einführung des Arbeitszeitmodells in Hamburg gestiegen? Wenn ja, welchen Zusammenhang sieht die Fachbehörde? 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/3888 Nein. Die Anzahl der Lehrkräfte, die wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden sind, schwankt. Während es im Schuljahr 2002/ Personen waren, betrug deren Anzahl im Schuljahr 2008/ Personen. 6. Trifft es zu, dass die durchschnittliche Unterrichtsstundenzahl für Hamburgs Lehrkräfte höher ist als in den übrigen Bundesländern? Wenn nein, wie hoch ist die Zahl der im Durchschnitt zu erteilenden Unterrichtsstunden in Hamburg und in den übrigen Bundesländern? (Bitte aufschlüsseln nach Lehrkräften verschiedener Schultypen, wie zum Beispiel Grundschul-, Haupt- und Realschul- und Gymnasiallehrer/ -innen.) Wenn ja, was gedenkt der Senat dagegen zu tun? Nein, siehe hierzu die entsprechende Veröffentlichung der Kultusministerkonferenz ( Pflichtstunden der Lehrer 2008). 7. Trifft es zu, dass Hamburgs Lehrkräfte im Bundesvergleich ein besonders hohes Durchschnittsalter haben? Wenn nein, wie hoch ist das Durchschnittsalter der Lehrkräfte in Hamburg und in den übrigen Bundesländern? Wenn ja, was gedenkt der Senat dagegen zu tun? Seitens der Kultusministerkonferenz und des Statistischen Bundesamtes werden keine Angaben zum Durchschnittsalter, sondern nur Daten zu Altersgruppen und dem auf sie jeweils entfallenden Anteil veröffentlicht. Bei einem Vergleich der Altersgruppen kann festgestellt werden, dass der Anteil Hamburger Lehrkräfte in den Altersgruppen 55 bis 60 Jahre und älter als 60 Jahre über dem Bundesdurchschnitt liegt. Demgegenüber verzeichnet Hamburg geringere unter dem Bundesdurchschnitt liegende Anteile in den Altersgruppen 45 bis 50 Jahre und 51 bis 55 Jahre. Das Durchschnittsalter der Hamburger Lehrkräfte sinkt seit 2003 und lag 2008 bei 48,05 Jahren. Zur Verjüngung des Personalkörpers tragen die Einstellungen von neuen Lehrkräften bei. In den Jahren 2004 bis 2008 sind Lehrkräfte unbefristet neu eingestellt worden. Das Durchschnittsalter der unbefristeten Einstellungen der letzten fünf Jahre liegt bei 33,6 Jahren (Männer: 34,2 Jahre; Frauen: 32,6 Jahre). 8. Welche Altersstruktur weist die Hamburger Lehrerschaft zurzeit auf (bitte nach Altersjahrgängen und nach Schulkapiteln auflisten)? Altersstruktur - aktive Lehrkräfte Alter GHR So Gym GS allgembild. BS gesamt
4 Drucksache 19/3888 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Altersstruktur - aktive Lehrkräfte Alter GHR So Gym GS allgembild. BS gesamt Stand: Erläuterungen der Abkürzungen: GHR = Grund-, Haupt- und Realschulen So = Sonderschulen Gym = Gymnasien GS = Gesamtschule BS = Berufliche Schulen 9. Ist der Senat der Ansicht, dass die Belastung der Lehrkräfte über 55 beziehungsweise über 60 Jahren in den zurückliegenden Jahren gesunken ist, sodass die Altersermäßigung nicht mehr nötig ist und wenn nein, was tut der Senat, um die Belastung zu reduzieren? Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass das Belastungsempfinden eng mit persönlichen Mustern des arbeitsbezogenen Verhaltens und Erlebens zusammenhängt (siehe Im Übrigen siehe Antwort zu 10. und 11. sowie Drs. 19/ Was ist geplant, um im Zuge der beabsichtigten Novellierung des Arbeitszeitmodells die Belastung älterer Lehrkräfte zu reduzieren? 11. Wann wird die im Herbst 2008 für in Kürze angekündigte Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des Arbeitszeitmodells ihre Arbeit aufnehmen? Eine behördeninterne Arbeitsgruppe wurde bereits eingesetzt. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 12. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen dem Senat über die tatsächliche Belastung und die Gesundheitsgefährdung der Lehrerinnen und Lehrer in Hamburg vor? Siehe Antwort zu 9. 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/ Aus welchen Gründen ist die Teilzeitbeschäftigung der Lehrkräfte in Hamburg überproportional hoch (bitte auflisten)? Die Teilzeitquote der in Hamburg beschäftigten Lehrkräfte liegt bei 46,1 Prozent. Bundesweit liegt sie bei 42,1 Prozent (alte Bundesländer 40,9 Prozent, neue Bundesländer 47,0 Prozent), wobei Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg (48,1 Prozent) und Brandenburg (56,1 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (78,1 Prozent) höhere Teilzeitquoten als Hamburg aufweisen. In Hamburg sind Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt (Stand: 31. Dezember 2008). Hiervon sind 80,2 Prozent Frauen. Als Teilzeitbeschäftigung gelten auch geringfügige Stundenreduzierungen. Gründe für die hohe Teilzeitquote lassen sich nicht eindeutig aufschlüsseln, da ein Anspruch auf voraussetzungslose Teilzeitgewährung besteht, soweit dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen. 14. Trifft es zu, dass der Senat Gespräche mit der gewerkschaftlichen Interessenvertretung der Lehrkräfte, der GEW, über eine Entlastung der Lehrkräfte abgelehnt hat und weiter ablehnt und wenn ja, aus welchen Gründen? Im Zusammenhang mit der Neuregelung des hamburgischen Beamtenrechts und der darin vorgesehenen Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr ist auch die Frage der Wiedereinführung einer Regelung zur Altersteilzeit erörtert worden. Eine entsprechende Forderung zu dem Gesetzentwurf im Rahmen der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ist, auch mit Blick auf die demografische Entwicklung, abgelehnt worden (siehe Drs. 19/3757). In der zuständigen Behörde werden zurzeit Gespräche mit dem Gesamtpersonalrat über die Veränderung der Lehrerarbeitszeitverordnung und in diesem Zusammenhang auch über Möglichkeiten der Entlastung älterer Lehrkräfte geführt. An einem dieser Gespräche haben Mitglieder der GEW teilgenommen. 15. Wie beurteilt der Senat unter dem Gesichtspunkt stark belasteter und überalterter Lehrkräfte in Hamburg die Erfolgsaussichten der geplanten Schulreform, die ja auf dem besonderen Einsatz und der Motivation der Lehrkräfte an den Schulen beruht? Die Motivation der Lehrkräfte stellt einen bedeutsamen Faktor für das Gelingen der Schulreform dar. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Motivation der Lehrkräfte und deren Alter ist für die zuständige Behörde jedoch nicht ersichtlich. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 5
Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
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