Bericht und Antrag der Sachkommission Bildung Medien Soziales (BiMeSo) an die Synode

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1 Bericht und Antrag der (BiMeSo) an die betreffend Festsetzung des Subventionsbeitrags an den Verein Freie Katholische Schulen Zürich Die Geschäftsleitung der hat an der Sitzung vom 13. Dezember 2017 entschieden, mit der Prüfung der Antragstellung des zu erwartenden Berichts und Antrags des Synodalrates betreffend Festsetzung des Subventionsbeitrags an den für die Jahre die Sachkommission BiMeSo gemäss 31 der Geschäftsordnung der zu beauftragen. Der Bericht und Antrag Nr. 477 vom 27. November 2017 wurde der am 20. Dezember 2017 zugestellt. Gemäss 38 Abs. 1 der Geschäftsordnung der muss die Finanzkommission zum Mitbericht eingeladen werden. Die Kommission hat am 17. April 2018 ein Hearing mit Synodalrat André Füglister, Hubert Lutz (Bereichsleiter Soziales und Bildung), Willy Bischofberger (Präsident Verein Katholische Schulen Zürich), Paul Betschart (Direktor FKSZ), Marc Mathis (Finanzen FKSZ), Othmar Meister (Rektor Sumatra) sowie drei Vertretern der Finanzkommission, Peter Brunner (Präsident), Theo Hagedorn und Judit Schilling, durchgeführt. Die Finanzkommission hat ihren Mitbericht, welcher in diesem Bericht und Antrag unter der Ziff. 6. aufgeführt ist, am 8. Juni 2018 zugestellt. Bericht Vorwort Die Präsenz der Kirche im schulischen Bereich zeigt sich auch durch die katholischen Schulen. Diese verfolgen wie andere Schulen die Bildungsziele und die Begleitung der Jugendlichen in einer anspruchsvollen Lebensphase. Ihre besondere Aufgabe besteht darin, einen Lebensraum zu schaffen, in dem der Geist der Freiheit und des Evangeliums lebendig ist. Seite 1 von 7

2 Der Hauptzweck des Subventionsbeitrags ist die Unterstützung von wenig begüterten katholischen Familien im Kanton Zürich, damit ihre Kinder überhaupt die Möglichkeit erhalten, in die FKSZ einzutreten, sich zu integrieren und am Schulleben teilzunehmen. Das Hearing vom 17. April 2018 konnte in angenehmer Atmosphäre durchgeführt werden. Die Sachkommission BiMeSo hatte einen guten Eindruck vom neuen Präsidenten des Vereins FKSZ, Herrn Willy Bischofberger, der offen kommuniziert und selber auch bereit ist, Bestehendes kritisch zu hinterfragen. Es war auch sehr informativ, einen Rektor dabei zu haben. Othmar Meister ermöglichte den Kommissionen gute und hilfreiche Einblicke in den operativen Betrieb der Schulen. 1. Innovation als Dauerthema Um als Privatschule Erfolg zu haben, müssen die FKSZ etwas anbieten, was die öffentliche Schule nicht leisten kann. Früher hatten die FKSZ eine Vorreiterrolle, indem sie vor den staatlichen Schulen die Ganztagesbetreuung anboten mit Mittagstisch, später die Aufgabenhilfe und die schulische Sozialarbeit. In der Zwischenzeit erfüllt die staatliche Schule diese Kriterien auch und die FKSZ müssen ihre Innovationsfähigkeit erneut unter Beweis stellen. Mit dem neuen Präsidenten sind die FKSZ gut aufgestellt. Er will diese Herausforderung annehmen und hat schon innovative Ideen. Weiterhin soll der familiäre Charakter der Schule gestärkt werden, denn es sind oft auch Kinder, die in der staatlichen Schule aus verschiedenen Gründen Mühe bekunden. In der vertrauensvollen Atmosphäre der FKSZ können sie wieder aufblühen. 2. Schulbetrieb und Religionsunterricht Obwohl die Lehrerlöhne ca. um 7% tiefer sind als an den öffentlichen Schulen, werden immer genügend Lehrpersonen gefunden. Es sind ca. drei viertel des Lehrkörpers katholisch und die gesamte Lehrerschaft beteiligt sich interessiert und kooperativ an den Weiterbildungstagen mit pädagogisch/religiöser Thematik, wie letztmals im März 2018 in Einsiedeln zum Thema «Gottesbild und Menschenbild». Grundsätzlich engagiert sich die Lehrerschaft auch an den religiösen Aktivitäten der Schulhäuser wie Eröffnungsgottesdienst, Adventsfeier, Besinnungsanlässe usw. Obwohl die Fluktuation von Lehrkräften an der Schule klein ist, führt der Präsident Willy Bischofberger eine «Watchlist», um im Bedarfsfall geeignete Lehrpersonen schneller zu finden. Die Fachlehrkräfte für den Religionsunterricht verfügen alle über eine adäquate Ausbildung, werden vom Volksschulamt bezüglich ihrer Lehrberechtigung überprüft und vom Generalvikar geleitet. Die Anstellung einer Person in der Schulseelsorge erweist sich als schwierig. Damit sie auch am Gymnasium unterrichten könnte, müsste sie ein Diplom für das höhere Lehramt mitbringen und zusätzlich die Voraussetzung für die Erteilung der kirchlichen Beauftragung (missio canonica) als SeelsorgerIn erfüllen. Diese Person müsste genügend Lektionen selber unterrichten, damit sie den Kontakt zu den Jugendlichen aufbauen und pflegen könnte. Schätzungsweise wäre deshalb mindestens von einer halben Stelle auszugehen. Es wäre zu überlegen, ob sich Personen, welche eine der beiden Voraussetzungen bereits erfüllen, sich zu einem Zusatzstudium (evtl. mit Stipendium) motivieren liessen, wenn sie Bereitschaft zeigten, anschliessend zur Verfügung zu stehen. 3. Entwicklung der Schülerzahlen Die Schülerzahlen gaben in den letzten Jahren immer wieder Anlass zu kontroversen Diskussionen in den verschiedenen Gremien. Insbesondere geht es um die Frage, ob eine fixe Schülerzahl dem Subventionsbeitrag zu Grunde gelegt werden soll oder nicht. Seite 2 von 7

3 Aus dem Finanzkonzept und dem Finanzplan der FKSZ können folgende Zahlen zu den Entwicklungen/Annahmen entnommen werden: 2016/ SchülerInnen 35 Klassen, neu Primar Kreuzbühl 2017/ SchülerInnen 37 Klassen, neu MV*-Klassen in allen drei Schulhäusern 2018/ SchülerInnen 38 Klassen 2019/ SchülerInnen 38 Klassen 2020/ SchülerInnen 38 Klassen 2021/ SchülerInnen 38 Klassen * MV = Mittelschulvorbereitung An der 46. Generalversammlung der FKSZ vom wurde noch von 720 SchülerInnen und 38 Klassen ausgegangen. Ausschlaggebend für die Kosten sind neben der Anzahl der SchülerInnen auch die Anzahl Klassen. Die durchschnittliche Klassengrösse lag in den letzten Jahren bei 18 bis 19 Kindern. 4. Schulgelder 4.1. Kosten pro Klasse und Schüler Die Kosten auf Basis einer ganzen Klasse sehen für 2016/2017 wie folgt aus: 1 Primarklasse kostet CHF Sekundarklasse kostet CHF Klasse Gymnasiale Oberstufe kostet CHF Klasse 10. Schuljahr kostet CHF Die Kosten pro SchülerIn sehen für 2016/2017 wie folgt aus: Kosten pro SuS Durchschnitt Gesamt = CHF Kosten pro SuS Primar = CHF Kosten pro SuS Sek. A = CHF Kosten pro SuS Sek. B = CHF Kosten pro SuS Sek. FB = CHF (wird nicht mehr geführt) Kosten pro SuS 10. Schuljahr = CHF Kosten pro SuS Gymnasium = CHF Die FKSZ ist gut beraten, einerseits die Schulgeldtabelle über die nächsten Jahre progressiv nach oben anzupassen und andererseits die Schülerzahlen auf einem Niveau von 700 SchülerInnen mit allen Mitteln sicherzustellen und idealerweise zu erhöhen Vergünstigungen Für die ist es wichtig, dass der Subventionsbeitrag der katholischen Körperschaft von CHF 2.6 Mio. ausschliesslich dazu verwendet wird, Familien zu unterstützen, welche die finanziellen Mittel für das reguläre Schulgeld, aufgrund ihres Einkommens, nicht aufbringen können. Dabei ist Seite 3 von 7

4 diese Abfederung des Schulgeldes nicht an die Konfession der Kinder gebunden, sondern kommt allen Familien mit beschränkten finanziellen Mitteln zugute. Der jährliche Beitrag des Stadtverbandes von CHF 1.7 Mio. ist nur an die Bedingung geknüpft, dass der Stadtverband Einsitz im Schulrat hat. Der Beitrag der Kirchgemeinden, welche Vereinsmitglieder sind, von ca. CHF 0.45 Mio. ist nicht zweckgebunden. Mit den aktuellen Zahlen des Schuljahres 2016/2017 zeigt sich folgende Abrechnung: Total Schulgeld-Vergünstigungen für Schülerinnen und Schüler Total Beiträge von Körperschaft, Stadtverband und Kirchgemeinden CHF 5'572'344 CHF 4'798'500 Differenz von der Schule selber getragen CHF Die Vergünstigungen zugunsten der Eltern sind also höher als die Beiträge der katholischen Organisationen. Leider lässt sich nicht exakt nachvollziehen, ob der Subventionsbeitrag der katholischen Körperschaft von CHF 2.6 Mio. effektiv ausschliesslich jenen Eltern in den niedrigen Einkommenskategorien zugutekommt. Die FKSZ gewähren neben den einkommensabhängigen Vergünstigungen auch Rabatte für Eltern, welche die römisch-katholische Kirchensteuer bezahlen; mehr noch wenn ihre Kirchgemeinde Mitglied des Vereins FKSZ ist. Letzteres trifft für drei viertel der Kirchgemeinden zu. Im Schuljahr 2016/2017 erhielten 73% der Eltern Rabatte von insgesamt CHF Total Schulgeld-Vergünstigungen für Schülerinnen und Schüler Rabatte an Eltern, welche die römisch-katholische Kirchensteuer bezahlen und/oder deren Kirchgemeinde Mitglied der Schulen ist Einkommensabhängige Vergünstigungen CHF 5'572'344 CHF 1'646'970 CHF 3'925'374 Der Beitrag der katholischen Körperschaft macht etwa zwei drittel der effektiven Kostenvergünstigungen aus. Die Zahlen zeigen jedoch, dass auch Eltern mit einem Nettoeinkommen ab CHF 120'000, ja sogar solche, die aus der katholischen Körperschaft ausgetreten sind, einer andern Konfession oder Religion angehören, von der katholischen Körperschaft subventioniert werden. Denn der eigentliche Aufwand für ein Sekundarschüler beträgt rund CHF 20'000 pro Jahr. Das Schulgeld für einen Schüler, dessen Eltern keine katholischen Kirchensteuern bezahlen, beträgt CHF bei einem Reineinkommen von CHF Bei CHF sind es folglich CHF Eltern, welche katholische Kirchensteuern bezahlen und in einer Kirchgemeinde wohnen, die Mitglied des Vereins der katholischen Schulen ist, bezahlen dementsprechend nur CHF 12'180 bzw. CHF 14'950. Für finanzielle Härtefälle bemühen sich die Schulen darum, adäquate Lösungen zu finden, damit auch Kinder aus diesen Familien die FKSZ besuchen können Revision der Schulgeldtabelle Die Sachkommission BiMeSo hat sich intensiv mit der aktuellen Schulgeldtabelle befasst und bei den FKSZ nachgefragt, wann die letzte Schulgelderhöhung stattgefunden hat. Die unten stehende Tabelle zeigt, dass seit dem Schuljahr 2010/2011 keine Anpassung der Schulgelder mehr vorgenommen wurde und vor diesem Zeitpunkt nur die Reineinkommen bis CHF 140'000 subventioniert Seite 4 von 7

5 wurden. 2010/2011 wurde der Betrag auf Reineinkommen erhöht und bis heute beibehalten. Aufschläge in Prozent Jahr Oberstufe und 10. Schuljahr Gymnasium Primarschule 2007/ % 1.5% 2.5% 2008/ % 1.0% 2.0% 2009/ % 3.0% 4.0% 2010/ % 1.0% 2.0% 2011/ % 0.0% 0.0% Ab 2011/2012 bis 2018/2019 wurden keine Schulgelderhöhungen mehr vorgenommen! 5. Wünsche der Sachkommission BiMeSo an die FKSZ Am Hearing vom 17. April 2018 wurde die Frage der Schulgeldrevision diskutiert und die Sachkommission BiMeSo orientiert, dass der Schulrat beschlossen hat, die Schulgelder auf das Schuljahr 2019/2020 progressiv um 0 bis 3% anzuheben. Die Sachkommission BiMeSo begrüsst diesen Schritt und würde es gutheissen, wenn Eltern aus dem obersten Einkommenssegment, auch nach Abzug der Rabatte, ungefähr den Vollkostenbeitrag bezahlen müssten. Auch folgt die Schulgeldtabelle bis anhin der Überlegung, dass das Schulgeld pro Schüler oder Schülerin nicht mehr als ca. 12% des Reineinkommens absorbieren sollte. Dies ist nicht sehr sozial, denn 12% bei einem Reineinkommen von CHF 60'000 fallen viel mehr ins Gewicht als bei CHF 170'000. Die Sachkommission BiMeSo würde deshalb eine noch stärkere Progression und eine viel höhere Gewichtung des Vermögens befürworten. Weitere Wünsche: Mittelfristig sollten die FKSZ darüber nachdenken, alle im Kanton Zürich wohnhaften Personen, die katholische Kirchensteuern bezahlen, aus Gründen der Fairness, gleich zu behandeln. Dies ungeachtet dessen, ob ihre Kirchgemeinde Mitglied des Vereins der FKSZ ist oder nicht. Denn auch alle Kirchgemeinden mit ihren Mitgliedern unterstützen jedes Jahr mit ihren Steuerbeiträgen den Subventionsbeitrag bzw. das Sozialwerk der FKSZ. Die FKSZ sollten bei Eltern, die mehr als CHF Reineinkommen ausweisen, den Vollkostenbeitrag verrechnen. Für die Sachkommission BiMeSo ist es wichtig, dass eine für die Seelsorge zuständige - und entsprechend ausgebildete - Person angestellt wird, in Absprache mit dem Generalvikariat und der Mittelschulseelsorge. 6. Mitbericht der Finanzkommission Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 7. Juni 2018 folgenden Mitbericht verabschiedet Bericht Die Finanzkommission hat den B&A des Synodalrates eingehend geprüft. An der gemeinsamen Sitzung mit der (BiMeSo) haben die anwesenden Vertreter Seite 5 von 7

6 der FKSZ und des Synodalrates die gestellten Fragen einleuchtend beantwortet. An einer zweiten Sitzung haben sich die beiden Kommissionen ausgetauscht. Die Finanzkommission empfiehlt den Antrag des Synodalrates zu unterstützen. Erwägungen der Finanzkommission: Der Subventionsbeitrag der Körperschaft trägt u. a. dazu bei, dass auch finanziell schwächere Familien sich das abgestufte Schulgeld leisten können und so die soziale Durchmischung gewährleistet wird. Die FKSZ müssen in einem schwierigen Umfeld bestehen. Die ganze Budgetkalkulation basiert auf den Schüleranmeldungen für das folgende Schuljahr. Daraus ergeben sich die Anzahl der zu bildenden Klassen sowie die Klassengrössen, die benötigte Infrastruktur (Schulraum, Turnhallen, Mittagstisch, etc.) und die Anzahl Lehrpersonen. Die Anzahl Klassen mit ihren kalkulierbaren Kosten stehen da im Gegensatz zu den schwankenden Erträgen. Viele Anmeldungen erweisen sich nämlich vor dem Schuljahresbeginn als nicht verbindlich, weil das Kind die Aufnahmeprüfung einer anderen Schule ebenfalls bestanden hat. Unter diesen Betrachtungen sind die einzigen sicheren Ertragskomponenten die Beiträge der Körperschaft und des Stadtverbandes. Die Finanzkommission möchte hervorheben, dass dank der FKSZ 666 Schüler (Stand April 2018) tagtäglich erreicht werden konnten, und eine nachhaltige Bildung im christlichen Sinne erhalten. Die FKSZ geniessen einen hohen Stellenwert unter den katholischen Institutionen, allen voran unter denen mit Bezug zu Jugendlichen. Die Finanzkommission empfiehlt, dass die Schülerzahlen sich langfristig auf einem Niveau stabilisieren, das eine verlässliche Planung der Ertragsseite ermöglicht, und dass die angekündigte Überarbeitung der Schulgeldtabelle zur gerechten Lastenteilung unter den Eltern beiträgt. Antrag Die nach Einsichtnahme in Bericht und Antrag des Synodalrats vom 27. November 2017 beschliesst: 1. Dem wird für 2019, 2020, 2021 und 2022 zulasten der Kostenstelle 570 (Kath. Schulen) der Zentralkasse ein jährlicher Beitrag von CHF zur Verfügung gestellt. 2. Der Beitrag wird jährlich der allfälligen Teuerung angepasst. Massgebend für die Anpassung ist der jeweilige Beschluss der zum Teuerungsausgleich. 3. Der Schulrat berichtet dem Synodalrat jährlich über die Tätigkeiten und die Finanzen der Freien Katholischen Schulen Zürich. Seite 6 von 7

7 4. Auf die Beitragsperiode hin erstattet der Synodalrat ausführlich Bericht über die Erfüllung der genannten Bedingungen und stellt der Antrag. 5. Die kann den Beitrag während der Vierjahresperiode an ausgewiesene veränderte Verhältnisse anpassen. 6. Mitteilung an den Synodalrat, an den Generalvikar sowie an den Verein Freie Katholische Schulen Zürich. Für die (BiMeSo): Bruno Rüttimann Präsident Prisca Münzer Kommissionsmitglied Referent der : Bruno Rüttimann Zürich, 12. Juni 2018 Der (BiMeSo) gehören an: Bruno Rüttimann (Präsident), René Däschler, Ingrid Kienast, Prisca Münzer, Susanne Ruckstuhl, Hans Peter Staub, Sonja Virchaux Seite 7 von 7

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