Einladung zur Sitzung des Verbandsgemeinderats Montag, , 19:30 Uhr

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1 Einladung zur Sitzung des Verbandsgemeinderats Montag, , 19:30 Uhr Öffentliche Sitzung des Rats Vorstellung der First-Responder-Gruppe Genehmigung von Niederschriften Starke Kommunen, starkes Land Klimaschutzkonzept Kooperationsvertrag Lebenshilfe Beschaffung eines GWTS für Bremberg Prüfdienst Feuerwehr DSL-Versorgung im Rhein-Lahn-Kreis Schulsozialarbeit an der Grundschule im Einrich Abrechnung 2013 für das Freibad Sponsoringleistungen, Spenden und Schenkungen Einwohnerfragestunde... 6 Nichtöffentliche Sitzung Personalangelegenheiten Verschiedenes, nichtöffentlich... 7 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES RATS 1. Vorstellung der First-Responder-Gruppe Die First-Responder-Gruppe des DRK Ortsvereins Katzenelnbogen für die Stadt Katzenelnbogen und die Ortsgemeinde Klingelbach ist seit offiziell in Dienst gestellt worden. In der Zwischenzeit hat die Gruppe mehrere Einsätze bewältigt. Die Gruppe will sich vorstellen und über die bisherigen Einsätze berichten. 2. Genehmigung von Niederschriften Die Niederschrift der Sitzung vom ist mit Schreiben vom versandt worden. Nach 41 der Gemeindeordnung (GemO) entscheidet der Rat über Einwendungen gegen die Niederschriften. Einwendungen sind spätestens bei der nächsten Sitzung vorzubringen. Beschlussvorschlag: Die Niederschrift wird unter Berücksichtigung der eingereichten Einwendung(en) genehmigt. R:\Sitzung\Verbandsgemeinderat\140217re.doc\Seite1\7

2 3. Starke Kommunen, starkes Land Das Land Rheinland-Pfalz hat Mitte des Jahres 2013 den Wettbewerb Zukunftsinitiative Starke Kommunen Starkes Land ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um ein Beratungs- und Begleitprojekt des Innenministeriums für Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Zusammen mit der Verbandsgemeinde Hahnstätten wurde eine Bewerbung erstellt und am 13. Januar 2014 wurden die Verbandsgemeinden Katzenelnbogen und Hahnstätten als Modellregion in dem Wettbewerb Starke Kommunen Starkes Land angenommen. Als Beratungsbüro wurde uns von Seiten des Landes das Unternehmen ENTRA aus Winnweiler zugeordnet. Über die Aufgabenverteilung und Aufgabenfelder wird in einem gemeinsamen Termin am 28. Januar 2014 beraten. Das Ergebnis werde ich in der Sitzung mitteilen. Diese Initiative erfordert von den Kommunen auch den Aufbau einer eigenen Projektstruktur. Zu benennen sind - eine Projektleitung, - eine Projektgeschäftsstelle, - eine Lenkungsgruppe, die auch aus Vertretern der Kommune und der Verwaltung besteht, und - ein regionaler Beirat, bestehend aus Vertretern kommunaler Unternehmen, Vereinen und regional Interessierten. Bis zur Sitzung werden wir zusammen mit dem Ministerium und dem Beratungsbüro einen Besetzungsvorschlag erarbeiten, der dann auch vom Verbandsgemeinderat mitgetragen werden sollte. Das Projekt läuft bis Mitte des Jahres In unserer Bewerbung haben wir folgende Projekte angemeldet: 1. Aufbau einer Entwicklungsagentur 2. Service für junge Familien 3. Effiziente Verwaltungsstrukturen Für die Projektlaufzeit stehen Fördermittel in Höhe von Euro zur Verfügung. Für weitere innovative Formen der Bürgerbeteiligung noch einmal Euro. In dem Projekt sehe ich große Chancen für die Verbandsgemeinden, zukunftsfähige Strukturen aufzubauen und damit auch die politische Selbstständigkeit der Verbandsgemeinde zu erhalten. Nähere Ausführungen dazu werde ich in der Sitzung vorstellen. 4. Klimaschutzkonzept Das gemeinsame Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinden Bad Ems, Katzenelnbogen und Nassau ist in Sitzungen der Lenkungsgruppe und in Workshops besprochen worden und kann demnächst zu einem fertigen Konzept zusammengefasst werden. R:\Sitzung\Verbandsgemeinderat\140217re.doc\2\7

3 Die wichtigsten Punkte sollen in einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung in den Verbandsgemeinderäten (Termin und Ort wird noch mitgeteilt) vorgestellt werden. Zu entscheiden ist in dieser und/oder einer separaten Verbandsgemeinderatssitzung zu folgenden Punkten : a) Findung eines Klimaschutzzieles (gemeinsam oder eher doch separat für jede Verbandsgemeinde) b) Erstellung eines Klimaschutzteilkonzepts für eigene Liegenschaften c) Einstellung eines Klimaschutzmanagers für alle drei Verbandsgemeinden (wird in den ersten drei Jahren gefördert mit 65 % der Kosten) 5. Kooperationsvertrag Lebenshilfe Soweit der Kooperationsvertrag mit der Lebenshilfe bis zur Sitzung vorliegt, soll er beraten und beschlossen werden. Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Lebenshilfe zu. 6. Beschaffung eines GWTS für Bremberg Nach dem Feuerwehrbedarfsplan ist für die Feuerwehreinheit Bremberg ein GWTS vorgesehen. Ein Zuschuss dafür ist 2008 beantragt worden. Am ist ein Bewilligungsbescheid ergangen. Danach gibt es zu den zuwendungsfähigen Kosten von Euro eine Landeszuwendung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer von Euro. Davon entfallen auf Haushaltsmittel Euro und auf Verpflichtungsermächtigungen 2014 bis 2016 jeweils Euro. Es wird vorgeschlagen die Beschaffung des GWTS auszuschreiben. Dadurch entsteht eine überplanmäßige Ausgabe, da mangels Bewilligungsbescheid zum Zeitpunkt der Planaufstellung die Ausgabe nicht vorhersehbar war. Beschlussfassung: Der Rat stimmt der Ausschreibung und Beschaffung eines GWTS für die Feuerwehr Bremberg zu und billigt die dadurch entstehende überplanmäßige Ausgabe. 7. Prüfdienst Feuerwehr Im Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Feuerwehren (GUV-V C53) sind für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben. Art, Zeitpunkt und Umfang der Prüfungen ergeben sich aus den vorliegenden Grundsätzen. Diese spiegeln den Stand der Technik hinsichtlich der Prüfung von Ausrüstungen und R:\Sitzung\Verbandsgemeinderat\140217re.doc\3\7

4 Geräten der Feuerwehr wider. 1 Prüfungsumfang, Prüfungszeiträume und Qualifikation der Prüfer ergeben sich aus der Unfallverhütungsvorschrift Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr BGG/GUV-G 9102, Ausgabe September Über die notwendigen Prüfungen will ich in der Sitzung informieren. 8. DSL-Versorgung im Rhein-Lahn-Kreis Zur Verbesserung der DSL-Versorgung hat der Rhein-Lahn-Kreis mit der Telekom und dem Land verhandelt. Die Telekom unterstützt den Kreis mit Informationen und Planungsgrundlagen. Das Land hat ein Unternehmen beauftragt, die vorhandene Versorgung zu untersuchen und dabei festzustellen, welche Maßnahmen notwendig sind, was sie kosten und was davon förderfähig ist. Ziel des Ausbaus ist eine flächendeckende Versorgung mit 30 MBit/s. Dafür müssen 222 Kabelverzweiger mit Glasfaser angeschlossen werden und 290 km Leitungen verlegt werden. Für den Ausbau ist mit Kosten von rund 13 Millionen zu rechnen. Das Land signalisiert einen Zuschuss von 3 Millionen, der Kreis gibt 1 Million dazu, der Rest ist von den beteiligten Verbandsgemeinden zu tragen. Verteilungsmaßstab für die verbleibenden Kosten soll die Zahl der Kabelverzweiger sein. Noch ist nicht bekannt, wie viele der 222 Kabelverzweiger in der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen aufzurüsten sind. Der Übertragung der Aufgabe auf die Verbandsgemeinde haben die Stadt sowie 16 Ortsgemeinden zugestimmt. Eine Ortsgemeinde hat abgelehnt, 3 Ortsgemeinden haben noch nicht abgestimmt. In der Stadt und den zustimmenden Ortsgemeinden leben 79,96 % der Einwohner. Übernimmt die Verbandsgemeinde eine Aufgabe von den Ortsgemeinden, werden die dann anfallenden Aufwendungen über die Verbandsgemeindeumlage finanziert, d. h. die Stadt und die Ortsgemeinden werden nach ihrer Finanzkraft beteiligt. Eine reiche Gemeinde übernimmt einen größeren Anteil, eine arme Gemeinde einen kleineren Anteil. Davon abweichend haben die anwesenden 2 Ortsbürgermeister/Beigeordneten in der Dienstversammlung am einstimmig beschlossen, dass die Aufwendungen als Durchschnittspreis je Kabelverzweiger abgerechnet werden sollen. Berndroth und Rettert, die eigene Aufwendungen hatten, brauchen dann keinen neuen Kabelverzweiger und werden über die Umlage auch nicht belastet. Die Stadt und die Ortsgemeinden werden nun gebeten sich auf eine der Abrechnungsarten zu verständigen. Gelingt eine Verständigung nicht, besteht nach 26 Abs. 2 FAG die Möglichkeit eine Sonderumlage zu erheben. Die Erhebung einer Sonderumlage erfolgt durch Aufnahme der Erhebungsmerkmale in der Haushaltssatzung. 1 Auszug aus den Vorbemerkungen zu BGG/GUV-G 9102, Ausgabe September Von 21 Stadt- und Ortsbürgermeistern waren 10 anwesend R:\Sitzung\Verbandsgemeinderat\140217re.doc\4\7

5 9. Schulsozialarbeit an der Grundschule im Einrich Nach den Sommerferien ist die Grundschule im Einrich ohne Schulsozialarbeiter. Bis heute gibt es keine Folgeförderung für dieses Aufgabenfeld. Eine Anfrage beim Jugendamt läuft derzeit. Derzeit erstellt die Verwaltung eine Situationsbeschreibung an den Grundschulen im Rhein-Lahn-Kreis. Alle Informationen werde ich in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses vorstellen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates soll über das weitere Vorgehen beraten und beschlossen werden. Der Beschlussvorschlag erfolgt nach dem Ergebnis der Beratung im Hauptund Finanzausschuss. 10. Abrechnung 2013 für das Freibad Die Finanzabteilung hat die Abrechnung 2013 für das Freibad erstellt. Die Abrechnung ist beigefügt Sponsoringleistungen, Spenden und Schenkungen Für die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gibt es eine gesetzliche Regelung, die in 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung aufgenommen ist: 1 Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach 2 Abs. 1 beteiligen. 2 Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. 3 Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. 4 Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. 5 Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. 6 Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. 7 Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. 8 Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten. 24 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist um einen Absatz 3 ergänzt worden: 4 (3) Bei der Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen oder deren Vermittlung an Dritte 3 Abrechnung 2013 für das Freibad 4 Erste Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 6. April 2010, GVBl. S. 64 R:\Sitzung\Verbandsgemeinderat\140217re.doc\5\7

6 kommen die gesetzlichen Verfahrensbestimmungen gemäß 94 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 und Satz 5 GemO und 58 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 und Satz 5 der Landkreisordnung erst dann zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung im Einzelfall die Wertgrenze von 100,00 EUR übersteigt; dies gilt nicht in Zweifelsfällen und sobald die Summe der Einzelzuwendungen eines Gebers in einem Haushaltsjahr diese Wertgrenze übersteigt. Es liegen folgende Spenden/Zuwendungen vor: Spende von Uli Pohl für Einrichmuseum und Seniorenbeirat, je 150 Euro Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt der Annahme der Spenden/Zuwendungen zu. 12. Einwohnerfragestunde Nach 21 der Geschäftsordnung findet vor dem nichtöffentlichen Teil einer Sitzung des Verbandsgemeinderats eine Einwohnerfragestunde statt. R:\Sitzung\Verbandsgemeinderat\140217re.doc\6\7

7 R:\Sitzung\Verbandsgemeinderat\140217re.doc\7\7

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