Frohe Weihnachten. und viel Glück im Jahr 2014

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1 Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim Ausgabe 51/5. 0. Dezember 3 Frohe Weihten und viel Glück im Jahr wünschen Ihnen Bürgermeister Holger Haist, die Mitglieder des Gemeinderates und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.

2 Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 Geschichten und Geschichte MUNDELSHEIM WIE ES FRÜHER WAR 1 charmante, lustige, tiefsinnige aber auch denklich stimmende Geschichten, erzählt von Mundelsheimer Bürgerinnen und Bürgern, gesammelt und aufgeschrieben von Alfred Möhrer und Josef Rudolf Wennrich jetzt als Buch erhältlich Kindergarten Dammweg Wir wünschen allen Mundelsheimern fröhliche und friedvolle Weihtstage! gebunden, 30x1 cm, 108 Seiten, mit zahlreichen Schwarzweiß- und Farbabbildungen. 15, Zu beziehen beim Geschichtsverein, htsverein, bei Späth Haustechnik, beim keller, im Lagerhaus der Volksbank Freiberg u.u., in der Hölderlin- Apotheke sowie in der Käsberg- Postagentur. Herausgegeben vom Geschichtsverein Mundelsheim Die Engel, Wichtel und Nikoläuse vom Regenbogenkindergarten Dammweg Terminkalender Die nächsten Wochen auf einen Blick: Datum Tag Uhrzeit WER WAS WO Di Uhr Ev. Kirchengemeinde Silvestergottesdienst mit dem Gesangverein/Männerchor Nikolauskirche Di Uhr CVJM Silvesterkreuz Gemmrigheimer Weg 06.. Mo. Kath. Kirchengemeinde Sternsinger-Aktion Mundelsheim 11.. Sa Uhr CVJM Christbaumsammelaktion Mo. - Sa. Ev. Kirchengemeinde und CVJM Allianzgebetswoche CVJM-Haus 15.. Mi Uhr Förderverein Georg-Hager-Schule Mitgliederversammlung Bürgerhaus, Trauzimmer 19.. So Uhr Kath. Kirchengemeinde Tag der Seelsorgeeinheit Gemeindehalle in Walheim

3 Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 3 Silvesterkreuz 3 - In der Silvestert laden wir wieder herzlich zum Jahreswechsel am brennenden Kreuz ein. Gemeinsam erleben wir die letzen Minuten im alten Jahr und den Start ins Jahr. Genießen Sie die schöne Aussicht aufs Feuerwerk ins Neckartal. Wir bieten besinnliche Gedanken, Gemeinschaft, Butterbrezeln und eine heißen Punsch. Treffpunkt dazu ist um 3.00 Uhr am CVJM-Haus in der Kappelstraße. Von dort aus machen wir eine gemütliche Fackelwanderung zur Klinge im Gemmrigheimer Weg. Oder Sie kommen direkt um 3.30 Uhr zur Klinge. Veranstalter: CVJM Mundelsheim e.v. Wichtiger Hinweis: Für das Abschießen von mitgebrachten Feuerwerkskörpern übernehmen die Besucher selbst die Verantwortung. Danke Jubilare 1. Dezember 3 Frau Adaltiva Barbosa Viaes, Raiffeisenstraße 35, 73 Jahre. Dezember 3 Herr Erich Link, Marktstraße 9, 8 Jahre 5. Dezember 3 Frau Martha Wöhrle, Hartweg 3, 86 Jahre Herr Bruno Zwaygardt, Hessigheimer Straße 1, 85 Jahre 7. Dezember 3 Frau Helene Kurzenberger, Innere Au 5, 80 Jahre 8. Dezember 3 Frau Ilse Bienenstein, Hindenburgstraße 3, 81 Jahre 30. Dezember 3 Herr Horst Schreyer, Schreyerhof 18, 73 Jahre Herr Arno Schöllhammer, Panoramastraße 18, 7 Jahre. Januar Herr Ali Arslan, Hessigheimer Straße 3, 7 Jahre Herr Ali Güler, Hindenburgstraße, 73 Jahre Frau Pakize Cakir, Wasenstraße 5, 7 Jahre Herr Horst Hiller, Hessigheimer Straße 57, 71 Jahre 0. Januar Herr Joaquim Goncalves Viaes, Raiffeisenstraße 35, 75 Jahre Frau Barbara Bäuerle, Schillerstraße 1, 71 Jahre 03. Januar Frau Anna Harsch, Sylvanerstraße 15, 77 Jahre 0. Januar Herr Karl Zipperer, Langer Weinbergweg 8, 78 Jahre Frau Helga Metter, Hartweg 7, 76 Jahre 05. Januar Herr Gerhard Michel, Hartweg 9, 7 Jahre 06. Januar Herr Alfred Herbst, Wertweg 8, 71 Jahre 07. Januar Herr Fotios Fotiou, Lange Straße 16/1, 7 Jahre 09. Januar Frau Lilli Freund, Karl-Epple-Straße 15, 89 Jahre 10. Januar Herr Herbert Gosch, Hohlweg 15, 8 Jahre Herr Heinrich Knoß, Hartweg 9, 7 Jahre Wir gratulieren herzlich und wünschen für das neue Lebensjahr alles Gute. Weitere Termine Montag, Leerung flach Leerung flach l Freitag, Leerung rund Samstag, Leerung Biogut Leerung Restmüll l Freitag, 03.. Leerung Restmüll l Ferien Schule: Die Georg-Hager-Schule hat von Samstag, 1. Dezember 3 bis Montag, 06. Januar Ferien. Kindergärten: Die Gemeindekindergärten Dammweg und Seelhofen haben von Samstag, 1. Dezember 3 bis Montag, 06. Januar Ferien. Das Ev. Kinderhaus hat von Samstag, 1. Dezember 3 bis Dienstag, 31. Dezember 3 Ferien. Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Mundelsheim Übung Am Mittwoch, den 08. Januar findet um Uhr eine Zug- und Gruppenführerbesprechung statt.

4 Aus dem Gemeinderat Sitzungsbericht vom 1. Dezember 3 Sanierung Lindenstraße: Vergabe Die Gemeinderäte erhielten hierzu das Ausschreibungsergebnis und den Vergabevorschlag des Büros Rauschmaier vom als Sitzungsvorlage. Diese bilden eine Beilage zum Protokoll. Gemeinderat Manfred Wägerle erklärte sich für befangen und nahm im Zuhörerbereich Platz. Bürgermeister Holger Haist begrüßte Herrn Lang vom Büro Rauschmaier, das mit der Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahme in der Lindenstraße beauftragt wurde. Er verwies auf das umfangreiche Straßensanierungsprogramm der Gemeinde, das seit einigen Jahren abgearbeitet wird. Mit der Fortführung dieses Straßensanierungsprogrammes habe man 1/1 kurze Zeit ausgesetzt, weil die Sanierung der Alten Schule die Gemeinde finanziell stark gefordert habe. 3/1 wolle man nun aber das Konzept weiter umsetzen. Die Sanierung der Lindenstraße sei hierbei die größte Maßnahme, da die Straße die längste und zentralste Straße, aber auch die sanierungsbedürftigste sei. Der Vorsitzende erläuterte, dass der Gemeinderat in diesem Jahr zusammen mit dem Büro Rauschmaier die Planung der Maßnahme fertig ausgearbeitet habe. Im Frühjahr habe bereits eine Bürgerinfo für die Anlieger stattgefunden, bei der viele der Anlieger anwesend waren. Bürgermeister Holger Haist betonte, dass dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung bei der Planung der Sanierungsmaßnahme von Anfang an besonders wichtig gewesen sei, dass ein möglichst günstiger Ausschreibungszeitpunkt gewählt wird, da dies bei einer Investitionssumme von rd. 1 Mio. viel ausmachen könne. Man habe dann zunächst den Sommer 3 für die Ausschreibung vorgesehen, habe jedoch gemerkt, dass dies ein äußerst ungünstiger Zeitpunkt sei. Es hätten entsprechende Informationen aus der Baubranche vorgelegen, zudem hätten die Ergebnisse anderer umliegender Gemeinden, die teilweise Ausschreibungen aufheben mussten, da die Preise horrend hoch lagen, dies gezeigt und bestätigt. Der Vorsitzende erläuterte, dass er dem Gemeinderat daraufhin vorgeschlagen habe, die Ausschreibung auf Winter 3 zu verschieben, welchem das Gremium gefolgt sei. Dieser Entschluss des Gemeinderats habe sich nun bewährt, was das sehr erfreuliche Ausschreibungsergebnis zeige und widerspiegele. Herr Lang vom Büro Rauschmaier bestätigte dies. Er erklärte, dass das Interesse an der Ausschreibung immens groß gewesen sei. Er bestätigte, dass es die absolut richtige Entscheidung gewesen sei, die Ausschreibung zu verschieben. Er betonte, dass das jetzige Ergebnis ein toller Erfolg für die Gemeinde sei. Anschließend erläuterte Herr Lang ausführlich das Ergebnis der Ausschreibung, wobei er zunächst auf die Tief- und Straßenbaumaßnahmen einging. Hier seien insgesamt Angebote von zwölf Firmen eingegangen. Günstigster Bieter sei hierbei mit einem Angebotspreis von ,03 die Firma Schneider Bau aus Heilbronn. Herr Lang erklärte, dass er mit dieser Firma schon viele Maßnahmen umgesetzt habe, wobei die Zusammenarbeit stets sehr gut funktioniert habe. Die Firma sei eine sehr gute und zuverlässige Firma, weshalb er die Vergabe an diese absolut empfehlen kann. Herr Lang wies darauf hin, dass die Firma Schneider Bau einen Baubeginn im März zugesagt habe. Es sei geplant, dass der erste Bauabschnitt von März bis Juni erfolgen soll. Im Anschluss daran werde von Juli bis Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 Oktober der zweite Bauabschnitt umgesetzt. Herr Lang erläuterte nochmals kurz die wesentlichen Arbeiten. Dem sieht die Planung vor, die Kanalisation von der Einmündung der Sudetenstraße bis zur Johann-Wolff-Straße mit größeren Nennweiten zu erneuern. Die Wasserleitung soll im gesamten Ausbaubereich von der Sudetenstraße bis zur Neuweiler Straße erneuert werden. Zudem seien in diesem Zuge umfangreiche Straßenbauarbeiten notwendig und geplant. Im Anschluss erläuterte Herr Lang das Ausschreibungsergebnis der Rohrverlegearbeiten für die Wasserversorgung. Diese seien zeitgleich mit den Tiefbau- und Straßenbauarbeiten unter Beteiligung von drei Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Hiervon haben zwei Firmen ein Angebot abgegeben. Günstigster Bieter sei hierbei mit einem Angebotspreis von 66.85,66 die Firma Späth aus Mundelsheim. Herr Lang betonte, dass man mit dieser Firma schon viele Maßnahmen erfolgreich und gut umgesetzt habe, weshalb er die Vergabe an diese bedenkenlos empfehlen kann. Herr Lang betonte anschließend, dass die Gesamtangebotssumme mit insg ,69 (brutto) rd. 11 % unter der Kostenberechnung liege, was sehr erfreulich sei und zeige, dass die Zurückstellung der Ausschreibung durch den Gemeinderat sich in erheblichem Maße gelohnt habe. Dem stimmte Bürgermeister Holger Haist nochmals ausdrücklich zu. Das Ergebnis sei sehr erfreulich, zudem habe man gute Firmen, die die Arbeiten ausführen werden. Auch die Gemeinderäte zeigten sich über dieses Ergebnis sehr erfreut. Ohne weitere Diskussion wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst: 1. Die Tief- und Straßenbauarbeiten werden zum Preis von ,03 an die Firma Schneider Bau aus Heilbronn vergeben.. Die Rohrverlegearbeiten Wasserversorgung werden zum Preis von 66.85,66 an die Firma Späth aus Mundelsheim vergeben. Bürgermeister Holger Haist wünschte der Gemeinde und dem Büro Rauschmaier abschließend ein gemeinsames gutes Gelingen. Er hoffe weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Büro Rauschmaier und auf eine reibungslose Abwicklung der Maßnahme. Herr Lang bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und sicherte einen guten Ablauf der Maßnahme zu. Impressum Herausgeber: Gemeinde Mundelsheim Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 0, 7163 Weil der Stadt, Telefon , Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Holger Haist, Hindenburgstraße 1, 7395 Mundelsheim, für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 0, 7163 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: anzeigen.7163@nussbaummedien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße, 7163 Weil der Stadt, Tel oder abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:

5 Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 Gemeindeverwaltung Bodenrichtwerte in der Gemeinde Mundelsheim zum Stichtag ( 196 BauGB) Der Gutachterausschuss der Gemeinde Mundelsheim hat in seiner Sitzung am die Bodenrichtwerte für Mundelsheim neu festgelegt (Ermittlung der durchschnittlichen Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands). Eine Differenzierung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken wird nicht mehr vorgenommen. Durch einstimmigen Beschluss des Gutachterausschusses wurden für die verschiedenen Bereiche folgende Werte festgelegt. 5 Die Werte ergeben sich aus der bei der Gemeinde geführten Kaufpreissammlung. Abweichungen von diesen Werten sind je konkreten Umständen (Lage, Grundstückszuschnitt, etc.) des Einzelfalls möglich. Der Gutachterausschuss konnte für das Ertragswertverfahren wegen ungenügender Anzahl von Kaufverträgen und somit fehlender repräsentativer Grundlage für die verschiedenen Grundstücksarten wie Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, - keinen Liegenschaftszinssatz (marktübliche durchschnittliche Verzinsung der Verkehrswerte von Grundstücken) und auch - keinen Sachwertfaktor (Faktor zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt) festlegen. Gemeindegebiet 1. Ortsmitte einschließlich der Gebiete Neuweilerstraße bis Johann-Wolff-Straße und Lange Straße bis Lindenstraße, ohne Bebauungsplan Hohlweg / Lange Straße / Johann-Wolff-Straße unbebaut erschlossen 00,00 Euro. Sanierungsgebiet 00,00 Euro 3. Mischgebiet Dorfgebiet a) alle Gebiete, die zwischen Ortsmitte und qualifizierten Bebauungsplänen liegen, außer Schreyerhof b) Schreyerhof c) Ziegelhütte d) Alter Weg / Fischerwert / Dammweg e) Kappeläcker / Kirchgärten / Schnellergärten 00,00 Euro 00,00 Euro 00,00 Euro 60,00 Euro 30,00 Euro Die Bodenrichtwertkarte, aus der die Abgrenzung der einzelnen Bereiche hervorgeht, kann auf dem Rathaus, Zimmer bei Frau Faas eingesehen werden kann. Mundelsheim, den Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Gemeinde Mundelsheim. Wohngebiet a) alle qualifizierten Bebauungspläne mit allgemeinem oder reinem Wohngebiet, außer Wert I und Wert. Änderung b) Wert I (Raiffeisenstraße) / Wert. Änderung c) Steinbruch (Großbottwarer Straße) 5. Gewerbegebiet a) Innere Au (ohne die Flurstücke westlich des Feldweges 950; Flst. Nr. 8, und ) b) Wert und Wert II c) Industriegebiet Ottmarsheimer Höhe - Randlage - Innenbereich 6. Mischgebiet Rohbauland Wert (Flurstücke westlich der Hessigheimer Straße, östlich des Feldwegs 805/, südlich des Feldwegs und nördlich des Flurstücks Nr. 59) 7. Gewerbegebiet Bauerwartung (nicht erschlossen) a) Innere Au, alle Flurstück westlich des Feldweges 950 (Flst. Nr. 8, und ) b) Industriegebiet Ottmarsheimer Höhe 335,00 Euro 65,00 Euro 30,00 Euro 90,00 Euro 90,00 Euro 77,00 Euro 8,00 Euro 0,00 Euro 50,00 Euro 15,00 3,00 Euro 8. Gartenland 0,00 Euro 9. Wochenendhausgebiet Dobel 10. Landwirtschaftliche Flächen a) Wiesen (ohne Bepflanzung) b) Äcker (ohne Bepflanzung) c) Wald (ohne Bepflanzung) d) Weinberge (im Ertrag) - Mühlbächer - Käsberg - Rozenberg 0,00 Euro 0,50 Euro 1,50 Euro 1,50 Euro 5,50 Euro 10,00 Euro 6,50 Euro

6 6 Amtsblatt 3/ Mitteilung des Verlages In der KW 5/3 und in der KW / erscheint kein Amtsblatt. Das erste Amtsblatt im neuen Jahr erscheint am Freitag, 10.. (KW 0/). Redaktionsschluss ist Dienstag, 07.. um Uhr. Öffnungszeiten Rathaus Mundelsheim Das Rathaus Mundelsheim ist während der Weihtsfeiertage sowie über den Jahreswechsel an folgenden Tagen geöffnet: Montag, 3.1., Uhr Freitag, 7.1., Uhr Montag, 30.1., Uhr Donnerstag 0.. u. Freitag, Uhr Geschlossen ist das Rathaus am,.1.3, 5.1.3, 6.1.3, ,.. und Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass ab sofort erhältlich! Ab sofort sind auf dem Bürgermeisteramt, 1. Stock, Zimmer, die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass erhältlich. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 0 Mal im Jahr die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigteneintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden- Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Die Gutscheine Wilhelma und Blühendes Barock berechtigen zu einem ermäßigteneintritt. Der Gutschein Wilhelma berechtigt in der Zeit vom zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstatt des Normaltarifs. In der Zeit davor und da gilt der ermäßigte Wintertarif. Mit dem Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 1 EURO (Saison von ). Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechsgutscheinen Sonstiges Objekt auch mehrfachim Jahr kostenfreibesucht werden. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Mit den Gutscheinen Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn sowie Europa-Park, Rust können weiterhin die zwei Freitzeitparks mit einem Gutschein besucht werden. Der Gutschein für TRIPSDRILL gilt einmal an den beiden Tagen: oder zu einem ermäßigten Preis pro Person von 5. Der Gutschein für den EUROPA-PARK gilt auch nur am Pro Person wird eine Ermäßigung von 5 an diesem Tag gewährt. Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 Der Gutschein des Mercedes-Benz-Museum Stuttgart berechtigt im Januar oder Februar zu einem kostenfreien Besuch. Das Porsche Museum Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Januar oder November 1einen kostenfreien Eintritt an. Gutscheine: SENSAPOLIS am Flugfeld in Sindelfingen bietet allenauf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen einen um 5 EURO ermäßigten Preis pro Person und Einzelticket. Das Angebot gilt vom Eisenbahnerlebniswelt in Horb; Familienkarte für 1 EURO. Die Karte ist nicht kombinierbar mit anderen Ermäßigungen und Rabatten. Biosphärenzentrum Schwäbische Alb: Familienkarte kostet statt 10 EURO nur 7,50 EURO. Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf: Familienkarte um 5 EURO ermäßigt. Alleinerziehende sind mit Einzelkarten günstiger dran. Ohne besonderen Gutscheinnur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses, können das Museum Oberrheinische Narrenschau in 7931 Kenzingen und das Schloss Waldburg in 8889 Waldburg, das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach in 887 Bad Schussenried-Kürnbach, das Schmuckmuseum in Pforzheim, das Schiller-Nationalmuseum sowie das Literaturmuseum der Moderne in Marbach a.n., das Naturkundliche Bildungszentrum in Ulm, die Kraichtaler Museen in Kraichtal, die Galerie für Kunst und Technik in 7361 Schorndorf sowie die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen ( in Baden-Württemberg kostenfrei besucht werden. Darüber hinaus können die Passinhaber an der historischen Stadtführung durch Esslingen (Do., Uhr) sowie an den Stadtführungen in Besigheim kostenfrei teilnehmen. Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhabern ab 3 Kindern einen um 3 EURO ermäßigten Eintritt; das SEA LIFE in Konstanz gewährt den Inhabern eines Landesfamilienpasses einen um 30% ermäßigten Eintritt auf die jeweiligen Eintrittspreise. Das Römermuseum in Güglingen ( gewährt Inhabern eines Landesfamilienpasses eine Ermäßigung von 50%. Auch das Auto & Technik Museum Sinsheim e.v. (ATM) gewährt Landesfamilienpassinhabern einen ermäßigten Eintritt. Kinder und Erwachsene zahlen den jeweiligen Gruppenpreis und erhalten noch einen Museumsführer kostenlos dazu. Zudem gewährt auch der Histotainment Park Adventon in 7706 Osterburken Landesfamilienpassinhabern den jeweils günstigeren Tagessatz ( NEU: Naturparkzentrum Stromberg-Heuchelberg in 737 Zaberfeld Dauerausstellung mit Kletterwand, Geräuschetunnel, Hörstationen, Multivisionsschau und vieles mehr. Möglichkeit im Stausee zu baden, Rundwanderung bis zum bebarten Monkey-Kletterwald. Passinhaber zahlen nur 3,50 EURO. NEU: Freilichtmuseum Beuren Verschiedene Mitmachaktionen, spezielle Angebote im Sommer (Kindergeburtstage, Geburtstagsfeier). Für die GROßEN: Oldtimertreffen, Moschtfescht, Backtag. Jeden Samstag öffentliche und kostenlose Führung um Uhr. Einmalig kostenfreier Eintritt. Das Museum ist vom. April bis 0. November, dienstags bis sonntags von 9.00 Uhr Uhr geöffnet. NEU: Pfänderbahn in A-6900 Bregenz, das Planetarium Sternwarte in 8871 Laupheim, das Naturtheater in 717 Ren-

7 Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 ningen, Der Archäopark Vogelherd in Niederstotzingen-Stetten, das LaLo-Center in Heidenheim, das Hallen/Freibad in 710 Korb, die Stadtbücherei in 7133 Waiblingen, die Miniaturgolfanlage in 7768 Reutlingen- Sickhausen und die Experimenta in 707 Heilbronn. Seit 0 wird die Broschüre Staatliche Schlösser und Gärten von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt. 0Die einzelnen Objekte werdenunter der Internetseite der SSG bereit gestellt. Folgende Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können einen solchen Pass beim Bürgermeisteramt beantragen: * Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; * Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; * Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind. * Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, und mit mindestens einemkindergeldberechtigten Kinder in häuslicher Gemeinschaft leben. (Leistungsbescheid vorlegen) Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Verkauf und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) 7 Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) 3 Abs. der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am und am.. eines jeden Jahres gestattet ist (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silvestertag sowie dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper / Knallkörper zu zünden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten ( 3 Abs.1 der 1. SprengV). Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern/Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II) verboten ist ( 3 Abs. Satz ). Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Sicherheitsbestimmungen der 1. und. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. und. SprengV) bei der Verwendung der pyrotechnischen Gegenstände eingehalten werden. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist anzeigepflichtig Wer erstmals pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II verkaufen will, muss dies gemäß 1 Sprengstoffgesetz mindestens zwei Wochen vor dem Beginn des Verkaufs der zuständigen Behörde (Landratsamt Ludwigsburg) schriftlich anzeigen. Dies gilt auch für erstmals betriebene Zweigstellen. Ebenso müssen Änderungen in der Leitung des Betriebes und Wechsel der verantwortlichen Personen angezeigt werden. In der Anzeige müssen die mit der Leitung des Betriebs, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragten Personen angegeben werden. Eine Anzeige genügt für die gesamte Dauer des Betriebs, muss also nicht jährlich wiederholt werden. Dagegen sind Veränderungen in der Leitung der Betriebsstätte sowie die Beendigung des Betriebes unverzüglich mitzuteilen. Verkauf nur von 8. bis 31. Dezember Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II ist Abs SprengV im Jahr 3 nur von 8.1. bis erlaubt (ausgenommen Verkauf an Verbraucher mit Erlaubnis 7 oder 7 oder Befähigungsschein 0). Kleinstfeuerwerk der Klasse I ( Knallerbsen, Wunderkerzen, etc.) darf dagegen das ganze Jahr über verkauft werden. Aufsicht und Auskünfte über den Verkauf und die Aufbewahrung Verkauf und Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände werden in den Landkreisen durch Mitarbeiter der Landratsämter überwacht. Hier erhalten Sie Auskünfte zu Fragen: Landratsamt Ludwigsburg, Tel. 0711/1-0 oder Umwelttelefon 0711/1-371; gewerbeaufsicht@landkreis-ludwigsburg.de Weitere Informationen gibt es auch unter (Merkblatt). Sicherheit Um Schäden an Gebäuden zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass beim Steigen lassen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern genügend Sicherheitsabstand eingehalten wird und auch herabfallende Raketen nicht auf Gebäuden landen. Bei stärkerem Wind ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. Sauberkeit Eine Selbstverständlichkeit sollte es sein, dass Rückstände von abgebrannten Feuerwerkskörpern, Sektflaschen usw. von den Verursachern weggeräumt und entsorgt werden. Wir bitten um Beachtung. Ordnungsamt der Gemeinde Mundelsheim Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch das Landratsamt Ludwigsburg Am wurden in Ihrer Gemeinde folgende Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt: Messsystem: Radarmessung Messpunkt: Großbottwarer Straße Einsatzzeit: Uhr 1.5 Uhr zul. Geschwindigkeit: 50 km/h gemessene Fahrzeuge: 117 Überschreitungen: 10 Höchstgeschwindigkeit: 65 km/h Messpunkt: Neckarstraße Einsatzzeit: 1.30 Uhr Uhr zul. Geschwindigkeit: 30 km/h gemessene Fahrzeuge: 1 Überschreitungen: 0 Höchstgeschwindigkeit: - km/h Am wurden in Ihrer Gemeinde folgende Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt: Messsystem: Radarmessung Messpunkt: Großbottwarer Straße Einsatzzeit: 09.5 Uhr 10.5 Uhr zul. Geschwindigkeit: 50 km/h gemessene Fahrzeuge: 77 Überschreitungen: Höchstgeschwindigkeit: 67 km/h Messpunkt: Seebachweg Einsatzzeit: Uhr 1.00 Uhr zul. Geschwindigkeit: 30 km/h gemessene Fahrzeuge: 18 Überschreitungen: 3 Höchstgeschwindigkeit: 5 km/h

8 8 Schließung der Käsberghalle Während der Weihtsferien ( ) bleibt die Käsberghalle für alle Benutzer geschlossen. Letzter Übungs- und Trainingstag ist somit Freitag, 0.1.3, ab Montag, 06.. kann die Halle wieder genutzt werden. Wir bitten alle Hallenbenutzer um Verständnis sowie um Kenntnisnahme und Beachtung. Fälligkeit von Wasserzins und Abwassergebühren am Am ist der. Abschlag für Wasserzins und Abwassergebühren fällig. Der Zahlungstermin und die Höhe des Abschlags sind aus dem Wasserzins- und Abwassergebührenbescheid für vom ersichtlich. Wir bitten, den Zahlungstermin einzuhalten, damit keine Säumniszuschläge und Mahngebühren angesetzt werden müssen. Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird der fällige Abschlag aufgrund der zugesandten Umwandlungsschreiben zum Fälligkeitstermin belastet. Bei der Überweisung bitten wir Sie, das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen bzw. Mandatsreferenznummer anzugeben. Auf folgende Konten der Gemeinde können Sie überweisen: Kreissparkasse Ludwigsburg IBAN: DE BIC: SOLA DE S1 LBG Volksbank Freiberg u. Umgebung IBAN: DE BIC: GENO DE S1 FAN Wir empfehlen die zweckmäßige Einrichtung des Abbuchungsverfahrens, das zum.0. europaweit vom SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst wird. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie sich das Formular von der Homepage der Gemeinde Mundelsheim Steuern&Abgaben) herunterladen bzw. wir senden Ihnen das Formular auch gerne zu. Das ausgefüllte Formular lassen Sie bitte ausgefüllt und unterzeichnet der Gemeindekasse im Rathaus zukommen. Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 Probenstress zum Weihtsfest hieß es in diesem Jahr in der Theater-AG der Georg- Hager-Schule! Auf der Suche dem Sinn von Weihten stellen die Mitspieler einer Theatergruppe schließlich fest, dass das Weihtsfest mehr bedeutet, als möglichst viele Geschenke zu bekommen, sondern dass es vor allem ein Fest der Liebe und des Friedens ist. Allerdings erlebte das Publikum die Generalprobe des Stückes, in der nicht alles ganz glatt lief fast wie im richtigen Leben Zwischendurch wurden verschiedene Weihtslieder gesungen begleitet mit Xylofon, Metallofon, Klarinette und Geige, Klavier, Flöte und Gitarre. Am Ende tanzten die Kinder vor Freude über die gewonnenen Weihtserkenntnisse. Nach alter Tradition fand die Premiere des Stücks auch in diesem Jahr vor den Mundelsheimer Senioren im CVJM- Haus statt. Gerne folgte die Theater-AG einer Einladung Pleidelsheim, was durch die tatkräftige Transport-Unterstützung der Eltern ermöglicht wurde. Im evangelischen Gemeindehaus warteten gespanntdie Pleidelsheimer Senioren und auch Bewohner des Johanneshauses auf die Weihtsüberraschung der Kinder. Sowohl das Theaterstück, als auch das anschließende gemeinsame Singen wurde vom Publikum begeistert aufgenommen. Der geplante Auftritt im Mundelsheimer Alexanderstift wurde leider kurzfristig abgesagt. Natürlich bekamen auch die Angehörigen der Schauspieler und die Schüler der Georg-Hager-Schule die Möglichkeit, das Ergebnis der Probenarbeit von einigen Wochen zu erleben. Mitwirkende und Zuschauer waren gleichermaßen damit zufrieden und stellten fest, dass sich die viele Mühe gelohnt hatte. Traudel Moser Gertud Eisenhardt Bildung / Schulen Ortsbücherei Die Ortsbücherei ist während den Weihtsferien geschlossen. Nächster Ausleihtag ist Donnerstag, den 09. Januar von bis Uhr. Georg-Hager-Schule (Fortsetzung Seite 11)

9 Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 9 Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 3 veröffentlichen wir alle Aushangfahrpläne der Mundelsheimer Haltestellen zum Ausschneiden und Aufbewahren. Alle Fahrpläne und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter über Hessigheim Freiberg (N) Stadtzentrum Mundelsheim Lange Str. 0 Mundelsheim Hessigheimer Str. 05 Hessigheim Gartenstraße 06 Hessigh. Sattlerei Eisele 10 Besigheim Neusatz 1 Besigheim Oberamteigasse 13 Besigheim Kelterplatz 16 über Hessigheim Freiberg (N) Stadtzentrum Mundelsheim Hessigheimer Str. 03 Hessigheim Gartenstraße 0 Hessigh. Sattlerei Eisele 08 Besigheim Neusatz 10 Besigheim Oberamteigasse 11 Besigheim Kelterplatz 1 Gültig ab Am. und Verkehr wie samstags Fahrten 0 Uhr gehören zum Vortag. ab Mundelsheim Lange Str. Montag - Freitag Samstag Sonn-/Feiertag = bis Mundelsheim Hessigheimer Str. = bis Hessigh. Sattlerei Eisele = nicht.1. Gültig ab Am. und Verkehr wie samstags Fahrten 0 Uhr gehören zum Vortag. ab Mundelsheim Hessigheimer Str. Montag - Freitag Samstag Sonn-/Feiertag = bis Hessigh. Sattlerei Eisele = nicht.1. Freiberg (N) Stadtzentrum über Freiberg (N) Bf Gültig ab Am. und Verkehr wie samstags Fahrten 0 Uhr gehören zum Vortag. Mundelsheim Lange Str. 03 Pleidelsheim SÜWAG 05 Pleidelsheim Wiegehalle 08 Pleidelsheim Beihinger Str. 09 Pleidelsheim Hohenzollernstr. 10 Pleidelsheim R.-Bosch-Str. 1 Freiberg (N) Beihinger Platz 15 Freiberg (N) Menzelstraße 1 Freiberg (N) Bf Freiberg (N) Stadtzentrum efa-pres; :7:; H; 75 vvs:31::h:j1&qr=1&sid= Freiberg (N) Stadtzentrum Mundelsheim Hessigheimer Str. Mundelsheim Lange Str. über 05 Pleidelsheim SÜWAG 07 Pleidelsheim Wiegehalle Freiberg (N) Bf 10 Pleidelsheim Beihinger Str. 11 Pleidelsheim Hohenzollernstr. 1 Pleidelsheim R.-Bosch-Str. 16 Freiberg (N) Beihinger Platz 17 Freiberg (N) Menzelstraße 3 Freiberg (N) Bf 6 Freiberg (N) Stadtzentrum Gültig ab Am. und Verkehr wie samstags Fahrten 0 Uhr gehören zum Vortag. ab Mundelsheim Lange Str. Montag - Freitag Samstag Sonn-/Feiertag = bis Freiberg (N) Bf = nicht.1. A3 = nicht 5.1. und 1.. A3 ab Mundelsheim Hessigheimer Str. Montag - Freitag Samstag Sonn-/Feiertag = bis Freiberg (N) Bf = nicht.1. A3 = nicht 5.1. und 1.. A3 efa-pres; :9:57; R; 7 vvs:31::r:j1&qr=1&sid= efa-pres; :8:; R; 75 vvs:31::r:j1&qr=1&sid=

10 10 N Besigheim Gültig Bf ab Freiberg (N) Bf Mundelsheim Lange Str. Mundelsheim Hessigheimer Str. 03 Hessigheim Gartenstraße 0 Hessigh. Sattlerei Eisele 07 Besigheim Neusatz 08 Besigheim Oberamteigasse 09 Besigheim Kelterplatz 1 N 09 Großingersheim Tiefengasse 10 Großingersh. Bietigheimer Str. 1 Freiberg (N) Löchlesäcker 13 Freiberg (N) Nummer Palazzo 51/5 1 Freitag, Freiberg 0. (N) Dezember Starenweg 3 16 Freiberg (N) Bilfinger Str. 17 Freiberg (N) ca. Fahrzeit Stadtzentrum in Minuten 1 Freiberg (N) Bf Freiberg (N) Bf Mundelsheim Hessigheimer Str. 0 Hessigheim Gartenstraße 03 Hessigh. Sattlerei Eisele 06 Besigheim Neusatz 07 Besigheim Oberamteigasse 08 Besigheim Kelterplatz 13 Gültig ab ab Mundelsheim Lange Str. ab Mundelsheim Lange Str. 0 Nacht auf Samstag = nicht Nacht auf Sonn-/Feiertag 1 = nicht N Freiberg (N) Bf Mundelsheim Lange Str. N = nicht.1. Gültig ab Nacht auf Samstag 03 Pleidelsheim SÜWAG 0 Pleidelsheim Wiegehalle 06 Pleidelsheim Hauptstraße 07 Pleidelsheim Am Friedhof 09 Großingersheim Tiefengasse 10 Großingersh. Bietigheimer Str. 1 Freiberg (N) Löchlesäcker 13 Freiberg (N) Palazzo 1 Freiberg (N) Starenweg 16 Freiberg (N) Bilfinger Str. 17 Freiberg (N) Stadtzentrum 1 Freiberg (N) Bf Gültig ab ab Mundelsheim Hessigheimer Str. Nacht auf Samstag efa-pres; :3:5; 3--1-H; 75 vvs:30::h:j1&qr=1&sid=0 Nacht auf Sonn-/Feiertag Freiberg (N) Bf Gültig ab Nacht auf Sonn-/Feiertag Mundelsheim Hessigheimer Str. Mundelsheim Lange Str. 0 Pleidelsheim SÜWAG 05 Pleidelsheim Wiegehalle 07 Pleidelsheim Hauptstraße 08 Pleidelsheim Am Friedhof 10 Großingersheim Tiefengasse 11 Großingersh. Bietigheimer Str. 13 Freiberg (N) Löchlesäcker 1 Freiberg (N) Palazzo 15 Freiberg (N) Starenweg Freiberg (N) Bilfinger Str. 18 Freiberg (N) Stadtzentrum Freiberg (N) Bf ab Mundelsheim Lange Str. Nacht auf Samstag Nacht auf Sonn-/Feiertag = nicht.1. ab Mundelsheim Hessigheimer Str. Nacht auf Samstag Nacht auf Sonn-/Feiertag = nicht.1. efa-pres; :3:06; 3--1-R; 7 vvs:30::r:j1&qr=1&sid= efa-pres; :3:06; 3--1-R; 7 vvs:30::r:j1&qr=1&sid= efa-pres; :35:3; 3--1-R; 75 vvs:30::r:j1&qr=1&sid=

11 Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 11 Schumacher hatte ja bei seiner ersten praktischen Prüfung das Nachsehen. Und heute ist er doch trotzdem ein gestandener Rennfahrer, welcher sein Fahrzeug beherrscht. Diese Schüler werden die praktische Prüfung im neuen Jahr holen können und diese dann auch sicherlich bestehen. Jugendverkehrsschule Neben Mathe, Deutsch und MeNuK hatten die Schülerinnen und Schüler der. Klasse in den vergangenen Wochen noch eine weitere Aufgabe zu bewältigen. Es stand die Fahrradprüfung an. Zudem schrieben alle Schüler eine theoretische Prüfung, welche auch von allen mit Erfolg gemeistert wurde. So erhielt der größte Teil noch vor Weihten den heiß begehrten Fahrradführerschein und es gibt nun einige Verkehrsteilnehmer mehr auf den Straßen von Mundelsheim und Umgebung. T. Mutz, Klasse a Amtliche Bekanntmachungen Landkreis Ludwigsburg Man traf sich jede Woche in der Käsberghalle mit den Polizisten der Jugendverkehrsschule Ludwigsburg und übte eifrig den Umgang und die Regeln mit dem Fahrrad im offenen Verkehr. So lernten die Kinder das richtige Verhalten an Hindernissen auf der Straße, bei der Vorfahrt an Kreuzungen, beim vermeintlich leichten Abbiegen oder bei den bisher noch nicht bekannten Verkehrsschildern. Nach fünf Probetagen stand dann die Prüfung für die Schüler an. Konzentriert umkurvten sie den vorgegeben Parcours und versuchten all das Neuerlernte umzusetzen. Wie es dann auch oft bei den Erwachsenen ist, konnte leider nicht jeder die Prüfung bestehen. Aber auch ein Ralf untere Flurbereinigungsbehörde Postfach Ludwigsburg Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Hessigheim (Wurmberg) Landkreis Ludwigsburg AUSFÜHRUNGSANORDNUNG vom Das Landratsamt Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Hessigheim (Wurmberg) an. 1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den.0. festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan - einschließlich der Planträge - vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. 1. Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke. Zu dieser Ausführungsanordnung ergehen keine Überleitungsbestimmungen. Der tatsächliche Übergang des Besitzes und die Nutzung der neuen Grundstücke muss nicht geregelt werden, da bei der Neuvermessung die Grenzfestlegung der neuen Flurstücke entsprechend der tatsächlichen Nutzung in der Örtlichkeit und dem tatsächlichen Verlauf des Wurmbergweges mit den dazugehörenden Anlagen (Stützmauern, Ent-

12 1 wässerungsanlagen) angepasst wurden. Ansonsten gab es eigentumsrechtlich keinerlei Verschiebungen. 1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde- gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.. Begründung Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 56) liegen vor. Die Beteiligten sind am über den Flurbereinigungsplan gehört worden. Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da im Anhörungstermin Abs. FlurbG keine Widersprüche eingelegt wurden 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung können die Beteiligten innerhalb eines Monats der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde-, Berliner Str. 19, 731 Bietigheim-Bissingen oder beim Dienstsitz Lerchenstr. 0, 707 Heilbronn einlegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, muss er innerhalb dieser Frist bei der unteren Flurbereinigungsbehörde eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung. gez. Friedrich Bopp D.S. Amtsleiter Notdienste /Service Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bitte beachten Sie die Notdienst-Regelung für Mundelsheim: Notfallpraxis nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.v. Uhlandstraße, 731 Bietigheim-Bissingen (neben Krankenhaus Bietigheim, ausgeschildert) Zentraler ärztlicher Notdienst an Wochenenden und Feiertagen für: Bietigheim-Bissingen, Untermberg, Metterzimmern, Freiberg mit allen Stadtteilen, Klein- und Großingersheim, Mundelsheim und Pleidelsheim. Werktags ab Uhr bis zum Folgetag 7.00 Uhr sowie von Freitagabend ab Uhr bis Montagmorgen 7.00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend ab Uhr bis auf den Folgetag 7.00 Uhr. Telefonische Anmeldung erbeten unter: 071/ Parkmöglichkeiten vor dem Haus und in der Krankenhaustiefgarage. Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr., 7160 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr geschlossen. Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 Diakoniestation Besigheim Die Dienst habende Schwester für Mundelsheim Die Dienst habende Schwester ist am Wochenende und feiertags erreichbar unter der Handy-Nr. 50/9087, Tel Wochenenddienst Robert-Breuning-Stift Mobile Dienste Sie können die Schwestern des Mobilen Pflegedienstes unter der Tel Tag und Nacht erreichen. Ihr Gespräch wird auf das Bereitschafts-Handy weitergeleitet. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Unter der Rufnummer 0711/ kann der zahnärztliche Notfalldienst erfragt werden. Notdienst der Apotheken Beginn: 8.30 Uhr, Ende 8.30 Uhr des nächsten Tages Freitag, Hölderlin-Apotheke, Mundelsheim, Lange Straße 9, Tel Samstag, Apotheke im Kaufland, Bietigheim, Talstraße, Tel Sonntag,.1.3 Metter-Apotheke, Sachsenheim, Großsachsenheimer Straße 1/1, Tel Montag, Apotheke am Bahnhof, Bietigheim, Bahnhofsplatz, Tel Dienstag,.1.3 Apotheke im Kaufland, Bietigheim, Talstraße, Tel Mittwoch, Sonnen-Apotheke, Kirchheim/N., Schillerstraße, Tel Donnerstag, Bahnhof-Apotheke, Besigheim, Bahnhofstraße 11, Tel Freitag, Stadt-Apotheke, Bönnigheim, Kirchstraße, Tel Samstag, Rosen-Apotheke, Bietigheim, Buchstraße, Tel Sonntag, Neckar-Enz-Apotheke, Besigheim, Hauptstraße 16, Tel Montag, Mörike-Apotheke, Bissingen, Bahnhofstraße 18, Tel Dienstag, Schloß-Apotheke, Sachsenheim, Äußerer Schlosshof 9, Tel Mittwoch,.. Apotheke am Unteren Tor, Bietigheim, Hauptstraße 1, Tel

13 Nummer 51/5 Freitag, 0. Dezember 3 13 Donnerstag, 0.. Neckar-Apotheke, Gemmrigheim, Hauptstraße, Tel Freitag, 03.. Apotheke im Aurain, Bietigheim, Stuttgarter Straße 56, Tel Samstag, 0.. Apotheke im Enztal-Center, Besigheim, Riedstraße, Tel Sonntag, 05.. Rats-Apotheke, Bönnigheim, Kirchstraße 15, Tel Montag, 06.. Enz-Apotheke im Zentrum, Bissingen, Kreuzstraße 1, Tel Dienstag, 07.. Rathaus-Apotheke, Löchgau, Hauptstraße /, Tel Mittwoch, 08.. Apotheke im Buch, Bietigheim, Buchstraße 8, Tel Donnerstag, 09.. Bahnhof-Apotheke, Sachsenheim, von-koenig-straße 1, Tel Freitag, 10.. Schiller-Apotheke, Bietigheim, Großingersheimer Straße 17, Tel Weitere Apotheken können Sie unter der Telefonnummer 805/00963 und im Internet unter abrufen. Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Der Tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/ der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen.

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