4. Mai Mindestsicherung. Ich weise darauf hin, dass alle meine Infos, trotz gewissenhafter Recherchen ohne Gewähr erfolgen!

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1 4. Mai 2018 Mindestsicherung Ich weise darauf hin, dass alle meine Infos, trotz gewissenhafter Recherchen ohne Gewähr erfolgen!

2 Quellen: Peter Resetarits und Diverse: Mein großer Rechtsratgeber Linde Verlag, 4. Auflage, Wien, 2014 BM für Justiz: Alles was Recht ist, Wien, März 2013 Arbeiterkammer, Help GV at:

3 Quellen: Peter Resetarits und Diverse: Mein großer Rechtsratgeber Linde Verlag, 4. Auflage, Wien, 2014 BM für Justiz: Alles was Recht ist, Wien, März 2013 Arbeiterkammer, Help GV at:

4 Die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung der Länder teilt sich in zwei große Bereiche auf:

5 Die sogenannte "offene Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung", die an Privathaushalte geleistet wird, und die sogenannte "stationäre Sozialhilfe", bei der es vornehmlich um die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in Heimen geht, wenn die Bewohnerinnen/Bewohner die Kosten aus ihren eigenen Mitteln nicht selbst zur Gänze tragen können.

6 Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Wohnbeihilfe Mobilpass (In Wien)

7 Mindestsicherung NEU Durch das Scheitern einer gemeinsamen 15a-Vereinbarung zur Mindestsicherung ist die bundesweite Regelung mit Ende des Jahres 2016 ausgelaufen. Dadurch kam es zu einem Auseinanderdriften der Voraussetzungen für die Mindestsicherung in Österreich.

8 Die Mindestsicherung soll neben der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs auch intensive Förderung bei der Jobsuche sowie sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung bieten.

9 Für die Prüfung des Anspruchs auf Mindestsicherung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

10 Wer hat Anspruch? Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder gleichgestellte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie dauerhaft in den Bundesländern leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt) und ihr Einkommen unter dem jeweiligen Mindeststandard liegt

11 Wo erhalte ich ein Antragsformular? In den Sozialzentren(BH, Mag, AMS, Internet)

12 Verfahrensablauf Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit den kopierten Unterlagen kann in dem nach der Wohnadresse zuständigen Sozialzentrum abgegeben, in den Postkasten des Sozialzentrums eingeworfen oder mit der Post an das Sozialzentrum geschickt werden. Nach Abschluss des Prüfverfahrens wird die Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

13 Ein wichtiger Tipp: Immer alle Briefe beantworten, nichts liegen lassen, jeder Einladung Folge leisten!!!!

14 Folgende Unterlagen von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen müssen dem Antrag in Kopie beigefügt werden: Identitätsnachweis und Personaldokumente (Meldebestätigung, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Anmeldebescheinigung, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsdekret, Vergleich) Aktuelle Einkommensbelege, aus denen das monatliche Nettoeinkommen ersichtlich ist (Lohnbestätigung, Pensionsbescheid, Bescheide über Beihilfen, Alimentations- oder Unterhaltszahlungen, Mitteilung des AMS und Terminkarte, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, sonstige Einkünfte)

15 Folgende Unterlagen von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen müssen dem Antrag in Kopie beigefügt werden: Mietbelege (Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete, Mietaufschlüsselung, Mietzins- /Wohnbeihilfebescheid) und Nachweise über beantragte Leistungen (Anträge auf Pension, Leistungen des AMS, Leistungen der Krankenkasse (z. B. Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Wohnbeihilfe der MA 50, Unterhalt) Nachweise über Vermögen (z. B. PKW, Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Pensionsvorsorge, Haus- und Grundbesitz usw.) Begründung des Antrages (z. B. Ursache der Notlage, was wurde zu deren Überwindung bereits versucht, was wird benötigt, eventuell Kostenvoranschläge beifügen usw.)

16 Erledigungsdauer Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht vorgelegt wurden.

17 Die Berechnung der Leistung erfolgt unter Anwendung der jeweiligen Mindeststandards. Diese setzen sich bei volljährigen Personen aus einem Betrag zur Deckung des Lebensunterhalts und einem Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs zusammen.

18 Höhe der BMS 2018 Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: ca 900,- Paare: 628,32 pp oder insgesamt 1.256,64 Kinder (pro Kind): 226,20 In diesen Summen ist bei Volljährigen der Wohnkostenanteil enthalten ( ca.209,44 für Alleinstehende, für Paare ca. 314,16) Betrachtet man die durchschnittliche Bezugsdauer über ein Jahr, bezogen Bedarfsgemeinschaften (wie Familien oder Lebensgemeinschaften) im Jahresschnitt 584.

19 Der Mindeststandard für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher richtet sich nach der ASVG-Mindestpension. Zusätzlich können Pensionistinnen und Pensionisten Mindestsicherung-Mietbeihilfe für Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher beantragen. Die Mindestsicherung wird zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt.

20 Bedarfsorientierte Mindestsicherung - Dauerleistung Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen (Waisenpension) haben und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder volljährige auf die Dauer von mind. 12 Monate arbeitsunfähige Personen, können eine Dauerleistung beantragen. Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung Die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung von der Dauerleistung sind vielfältig und immer im Einzelfall zu beurteilen. Die Dauerleistung erfolgt, nachdem die Familien-, Vermögens- und Wohnverhältnisse der AntragstellerInnen abgeklärt wurden.

21 Anrechnung von Einkommen und Vermögen Bei der Berechnung des Anspruchs auf Mindestsicherung werden das Einkommen und das verwertbare Vermögen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Ehepartnerin/Ehepartner, Lebensgefährtin/Lebensgefährte, verpartnerte Personen, minderjährige Kinder) berücksichtigt. Liegt das Einkommen unter dem in der Verordnung gemäß Wiener Mindestsicherungsgesetz festgesetzten Betrag, können ergänzende Mindestsicherungsleistungen in Anspruch genommen werden, damit ein Mindesteinkommen in Höhe des Mindeststandards gesichert ist.

22 Der Bezieher einer BMS darf max. ca ,20,- besitzen, wobei eine Eigentumswohnung für den eigenen Wohnzweck nicht berücksichtigt wird.

23 Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung in Wien erhalten auch automatisch den Mobilpass zuerkannt.

24 Wohnbeihilfe

25 Für mit öffentlichen Geldern gebaute Wohnungen, wenn dafür Förderungskredite mit der Miete zurückbezahlt werden. Für mit öffentlichen Geldern sanierte Wohnungen, wenn dafür Förderungskredite mit der Miete zurückbezahlt werden. Für ungeförderte Wohnungen. Die Wohnbeihilfe für ungeförderte Wohnungen heißt "Allgemeine Wohnbeihilfe". Hilfsbedürftige Menschen bekommen die Wohnbeihilfe jeweils immer für höchstens 2 Jahre. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Sie können Wohnbeihilfe auch für einen kürzeren Zeitraum bewilligt bekommen, wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommen.

26 Wie sehen tatsächlich die Sozialleistungen in Wien aus?

27 BezieherInnen % aller BMS-BezieherInnen sind asylberechtigte Personen sowie subsidiär Schutzberechtigte (AsylwerberInnen haben KEINEN Anspruch auf die BMS). Nur 9,5 % sind VollbezieherInnen und leben ausschließlich von der Mindestsicherung. 77,9 % sind ErgänzungsleistungsbezieherInnen und bekommen einen Teil der Mindestsicherung zu ihren anderen Einkünften (etwa Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Erwerbseinkommen) aufgestockt, damit sie auf die Höhe von 837,76 bzw ,64 Euro kommen. Der Rest (12,6%) verteilt sich auf Mietbeihilfe, Dauerleistung und Hilfe in besonderen Lebenslagen.

28 Tipps: 1. Tipp für Angehörige: Lassen Sie sich bitte nicht entmutigen, wenn nicht von Anfang des Ansuchens alles reibungslos funktioniert.

29 Tipps: 2. Tipp für Angehörige: Lassen Sie sich nicht abwimmeln, von mündlichen Aussagen, sondern verlangen Sie immer ein Formular zum ausfüllen und einen schriftlichen Bescheid.

30 Tipps: 3. Tipp für Angehörige: Wenn Sie einen abschlägigen Bescheid bekommen, bekämpfen Sie diesen. Dabei halten Sie unbedingt die Fristen ein!

31 Tipps: 4. Tipp für Angehörige Bevor Sie um die Mindestsicherung ansuchen, versuchen Sie ein handfesten ärztliches Gutachten, Attest, nach Möglichkeit von einem zertifizierten und gerichtlich beeidigten Sachverständigen erstellen zu lassen.

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