Alles, was man über die bedarfsorientierte Mindestsicherung wissen sollte

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1 Alles, was man über die bedarfsorientierte Mindestsicherung wissen sollte Aktuelle Daten, Trends und Entwicklungen (Beilage) Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) hat im Jahr 2016 die sozialpolitische Berichterstattung beherrscht. Kaum ein anderes Thema hielt sich so lange und mit so vielen Detailfragen in der Öffentlichkeit. Grund dafür waren die Verhandlungen zu einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung über die Grundzüge der BMS. Im Dezember 2016 einigte sich die Salzburger Landesregierung darauf, keine Änderung der Mindestsicherung vorzunehmen. Die Mindestsicherung ist eine temporäre Unterstützung, eine Pensionsaufstockung oder eine längerfristige Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts aufgrund einer Erkrankung. In diesen Varianten muss sie auch bestehen bleiben. Denn die sozialpolitische Kernaufgabe ist, ein Sicherheitsnetz für alle Salzburgerinnen und Salzburger zu bieten. Die Anspruchsberechtigung für Mindestsicherung wird in Salzburg streng überprüft. Vor der Leistung steht ein Antrag Die BMS wird nur auf Antrag gewährt, vor allem, wenn eine Person erstmals einen Antrag stellt, wird hier ganz genau geprüft. So werden zum Beispiel Ausweisdokumente (inklusive Aufenthaltsberechtigungen), aktuelle Kontoauszüge aller Konten (der vergangenen drei Monate), aktueller Stand von Vermögenswerten (Lebensversicherungen, Sparbüchern, Bausparverträgen) aller Familienmitglieder, Wert eines vorhandenen Autos, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Mietvertrag und aktuelle Miethöhe (insbesondere Heiz- und Warmwasserkosten) für das Ermittlungsverfahren benötigt, um die Anspruchsberechtigung zu prüfen. Die BMS wird nicht auf unbestimmte Zeit gewährt. Meist wird die Leistung für ein bis drei Monate zuerkannt. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. Meist werden dazu auch nochmals Unterlagen eingefordert, zum Beispiel der Nachweis, dass Miete und Strom einbezahlt wurden, dass Termine beim Arbeitsmarktservice 11. Mai

2 oder Kursmaßnahmen besucht werden, oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen zur Berechnung des genauen Anspruchs. Bescheide für ein Jahr erhalten in der Regel nur Pensionistinnen und Pensionisten als Aufzahlung auf ihre Pension. Sollten wichtige Änderungen (zum Beispiel zusätzliches Einkommen) nicht sofort bekannt gegeben werden, wird zu viel erhaltene Leistung zurückgefordert. Dies kann auch eine Verwaltungsstrafe bis Euro nach sich ziehen. Zahlen, Daten und Fakten Im Jahr 2016 haben im Jahresschnitt insgesamt Bedarfsgemeinschaften (Haushalte) im Bundesland Salzburg die bedarfsorientierte Mindestsicherung erhalten. Das sind um elf Haushalte weniger als im Jahr Dieser Trend spiegelt sich in den unterstützen Personen nicht ganz wieder. Hier zeigt sich, dass 2016 im Jahresschnitt Personen unterstützt wurden. Im Jahr 2015 waren es um 96 Personen weniger, also Das entspricht einer Steigerung von nur 1,1 Prozent. Einen so niedrigen Anstieg gab es in der BMS in den vergangenen Jahren nicht. Regionale Entwicklung Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften entwickelte sich 2016 auch regional sehr unterschiedlich. Während sich in der Stadt Salzburg und dem Bezirk Zell am See die Anzahl der Haushalte nur sehr gering veränderte, ergab sich für den Tennengau, den Pongau und den Lungau ein anderes Bild: Im Lungau beispielsweise gab es im Vergleich zu 2015 eine Steigerung von 9,1 Prozent beziehungsweise fünf Bedarfsgemeinschaften. Die Stadt Salzburg ist aber immer noch mit Abstand der Bezirk mit den meisten BMS-Beziehenden (3.113 Haushalten oder Personen, das sind 60 Prozent aller BMS-Beziehenden). Staatsbürgerschaft der Bezieherinnen und Bezieher Von den Personen, die 2016 Mindestsicherungsleistungen erhalten haben, sind Österreicherinnen und Österreicher sowie 571 Personen aus den EU- Staaten, den Staaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz. 11. Mai

3 Der Anteil der beiden Personengruppen ist im Vergleich zu 2015 gesunken. Der Anteil der Drittstaatsangehörigen und darunter auch der Asylberechtigten hat sich entsprechend der Rahmenbedingungen 2016 erhöht. Die Anzahl der Asylberechtigten stieg von 2015 auf 2016 um 38 Prozent (585 Personen). Sie bilden so einen Anteil von 24 Prozent der gesamten Bezieherinnen und Bezieher. Durchschnittliche Bezugsdauer Die durchschnittliche Bezugsdauer 2016 betrug den stabilen Wert von 7,3 Monaten. "Dies beweist, dass die Mindestsicherung meist eine temporäre Unterstützung ist", so Schellhorn. "Immer wieder wurde die Mindestsicherung als soziale Hängematte bezeichnet. Das weise ich entschieden zurück. Die Mindestsicherung muss als Sicherheitsnetz gesehen werden und als Leiter, die Menschen aus einer Notsituation heraus zurück in den Arbeitsmarkt hilft." Formen der Bedarfsgemeinschaften Immer noch beziehen mit 52,2 Prozent mehr Frauen als Männer die Mindestsicherung. Dies kann damit erklärt werden, dass die Mindestsicherung besonders von Haushalten mit Kindern benötigt wird, um Lebensunterhalt und Wohnkosten zu decken. So leben von den BMS-Bezieherinnen und -beziehern mehr als Personen (5.233) in Familien. Insgesamt 30,6 Prozent aller Bezieherinnen und Bezieher (2.711 Personen) sind minderjährige Kinder. Auch hier gibt es im Vergleich zu 2015 eine Steigerung von 2,5 Prozent. Mindestsicherung als Einkommens-Aufstockung Noch ist die Mindestsicherung für die meisten Bezieherinnen und Bezieher eine Zuzahlung zu anderen Einkommen, da diese für die Bewältigung des täglichen Lebens nicht ausreichen. Für rund 70 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften ist die Mindestsicherung eine Aufstockung. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen der BMS als Einkommens- Aufstockung beziehen, hat sich im Gegensatz zum Vorjahr leicht verringert (um 131 Bedarfsgemeinschaften). 11. Mai

4 Die Zahl der Vollbezieherinnen und -bezieher hat sich erhöht (plus 8,1 Prozent beziehungsweise 120 Bedarfsgemeinschaften) und beläuft sich nun auf Bedarfsgemeinschaften. Bei der Betrachtung der hauptunterstützten Personen zeigt sich auch die Entwicklung, dass vor allem der Anteil der Personen mit AMS-Leistungen und der Personen ohne eigenes Einkommen kontinuierlich steigt. So ist auch von 2015 auf 2016 die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 127 gestiegen (plus 7,6 Prozent). Positive Tendenzen Neben der geringen Steigerung von nur 1,1 Prozent an BMS-beziehenden Personen in Salzburg lässt sich noch eine erfreuliche Tendenz bei Personen mit Pensionseinkommen feststellen. Es zeigt sich hier ein Rückgang von 943 Bedarfsgemeinschaften 2015 auf 843 im Jahr Dies liegt auch daran, dass die Zahl der Ausgleichszulagenbezieherinnen und -bezieher zurückgeht und somit jüngere Pensionistinnen und Pensionisten mehr von ihrer eigenen Pension leben können und nicht auf eine Aufzahlung durch die BMS angewiesen sind. Alter Die Mindestsicherung ist vor allem für Menschen im erwerbsfähigen Alter eine wichtige Unterstützung, wenn andere Systeme nicht ausreichend greifen oder das Einkommen nicht ausreicht, um sich und die Familienmitglieder zu versorgen. Dies zeigt sich auch darin, dass in 80 Prozent der unterstützen Haushalte Personen zwischen 21 und 60 Jahre alt waren. Es zeigt sich in den einzelnen Altersgruppen auch eine Zweiteilung. Bei Haushalten mit Personen bis 40 Jahre ist die Anzahl von 2015 auf 2016 gestiegen. Bei Haushalten mit Personen über 40 sind die Zahlen (bis auf eine Haushaltsteigerung zwischen 61 und 65 Jahre) gesunken. Soziallandesrat Schellhorn dazu: "Dies verdeutlicht, dass vor allem junge Menschen und junge Familien Probleme haben, mit ihrem Gehalt den Lebensunterhalt zu bestreiten und deshalb die Unterstützung der Gemeinschaft brauchen. Dies zeigt, wie wichtig die Mindestsicherung ist, da sie in diesem Bereich nichtvorhandenes Einkommen kompensiert." 11. Mai

5 Ausgaben Mindestsicherung Die Ausgaben für die Mindestsicherung betrugen im Jahr 2016 insgesamt 43,5 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung um 6,7 Prozent (2,8 Millionen Euro). Heinrich Schellhorn: "Die Mindestsicherung macht nur einen kleinen Teil des Salzburger Sozialbudgets aus, das gesamt rund 350 Millionen Euro beträgt. Der größte Teil von rund 148 Millionen geht in die stationäre und ambulante Pflege." Andreas Eichhorn, Leiter der Sozialabteilung des Landes, betonte: "Das Instrument der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird seit Einführung 2010 klar und konsequent vollzogen. Trotz der Herausforderung des vergangenen Jahres ist es gelungen, das Budget für die Mindestsicherung nahezu einzuhalten." Was leistet die BMS sonst noch? Die BMS ermöglicht durch konkrete Unterstützungsangebote eine Eingliederung oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. "Die BMS ist eine vorübergehende Maßnahme bis zur Reintegration in den Arbeitsmarkt", so Eichhorn. Zusammenarbeit mit dem AMS Die Zusammenarbeit mit dem AMS (Arbeitsmarktservice Salzburg) ist generell ein wichtiger Bestandteil des Ermittlungsverfahrens in der Mindestsicherung, da arbeitsfähige Personen verpflichtet sind, Termine und Verpflichtungen beim AMS wahrzunehmen. Übergeordnete Problemstellungen werden auch in regelmäßigen Terminen zwischen Sozialverwaltung und AMS besprochen und gemeinsame Lösungen gefunden. "Die gute Zusammenarbeit in diesem Bereich kann für Salzburg nur unterstrichen werden", so Eichhorn. "Sie ermöglicht auch für die neue Zielgruppe der Asylberechtigten eine effektive Verschränkung zwischen Sozialamt und AMS. So kann sichergestellt werden, dass nach dem Erwerb von Deutschkenntnissen auch die folgende Integration in den Arbeitsmarkt durch Kompetenzchecks, Perspektivenplanung und entsprechender Schulungsmaßnahmen erleichtert und unterstützt wird." In der Mindestsicherung werden aber auch Personen unterstützt, für die aus verschiedenen Gründen noch keine Vermittlung durch das AMS möglich ist. Für 11. Mai

6 diese Gruppe stehen aus der Mindestsicherung eigene Projekte zur Verfügung. Diese Projekte dienen dazu, die Vermittlung herzustellen und die Menschen auf eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Beratungs- und Beschäftigungsprojekte Aus der BMS werden auch Beratungs- und Beschäftigungsprojekte finanziert. "Dafür nimmt das Land zwei Millionen Euro in die Hand. Die Projekte machen die Menschen fit für die Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt. Eine der grundlegenden Maßnahmen ist die Clearingstelle für BMS-Beziehende. So können medizinische, sozialarbeitsrelevante und psychologische Schritte, die eine Person auf dem Weg zum Arbeitsmarkt braucht, festgelegt werden. Darüber hinaus bringt die Sozialabteilung EU-Geld aus dem Europäischen Sozialfonds nach Salzburg. 1,15 Millionen Euro werden für die Kofinanzierung von solchen Projekten vorgesehen. Diese Projekte erleichtern den Übergang vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt", sagte Eichhorn." Zusätzlich werden Beschäftigungsprojekte für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gefördert, jeweils mit verschiedenen Schwerpunkten. Bei der Halleiner Arbeitsinitiative finanziert das Land seit 2017 beispielsweise noch zwei zusätzliche Frauenarbeitsplätze mit. Bei der Lebensarbeit der Sozialen Arbeit Gmbh besteht neben allgemeinen Plätzen zum Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zusätzlich die Möglichkeit, dass fehlende Pensionsversicherungszeiten erworben werden können und so ältere Vollbezieherinnen und -bezieher die Möglichkeit erhalten, dann in eine Regelpension zu wechseln. (rb) Weitere Informationen: Johanna Jenner, Büro Landesrat Heinrich Schellhorn, Tel.: , Mai

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