Rahmenkonzept Professionalisierung von Leitungsmitgliedern im Bereich Schulentwicklung durch Supervision und Coaching

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1 Rahmenkonzept Professionalisierung von Leitungsmitgliedern im Bereich Schulentwicklung durch Supervision und Coaching Leitungstätigkeiten im Kontext Schule sind ein komplexes Aufgabengebiet und erfordern professionelles Führungshandeln. Eine der wesentlichen Aufgaben der staatlichen Lehrerfort- und weiterbildung ist es, Leitungskräfte für ihre Leitungstätigkeit professionell zu qualifizieren und sie in der Leitungspraxis wirksam zu unterstützen. Dafür bietet sie im Regierungsbezirk Münster verschiedene Unterstützungsformate an: Leitungsfortbildung Supervision und Coaching SLC Schulleitungsmanagement Schulentwicklungsberatung der KTs Schulentwicklungsberatung über die Kompetenzteams Leitungsfortbildung über die Bezirksregierung Dezernat 46 Supervision und Coaching über die Bezirksregierung Dezernat 46 Schulleitungscoaching über Schulmanagement NRW Zielsetzungen sind: die Verbesserung der Kommunikation und Kommunikationsstruktur am Arbeitsplatz Schule als Voraussetzung für eine nachhaltige Schulentwicklung. die Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Schulleitung, zwischen Schulleitung und Kollegium. eine Begleitung und Unterstützung von schulischen Veränderungsprozessen (Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung, Personalentwicklung) eine Unterstützung bei der Konzeptentwicklung und Profilbildung. eine Unterstützung von Schulen im Prozess ihrer Qualitätsentwicklung. Begleitung von Schulleitungen - auch durch Weiterqualifizierung - bei der systemisch orientierten Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben. eine Reflexion des Rollenhandelns (von Schulleitungen) 1

2 Das Angebot der Bezirksregierung Münster im Bereich Supervision und Coaching Im Referenzrahmen Schulqualität (Inhaltsbereich Führung und Management) wird Supervision und Coaching als integraler Bestandteil der Professionalisierung von Leitungsmitgliedern genannt. Supervision und Coaching meint die Beratung von Personen in ihren beruflichen Rollen und Positionen. Zentrales Element des Beratungsprozesses ist die Reflexion. Die Ratsuchende/ der Ratsuchende wird dabei unterstützt, Klärung und Entwicklung auf Basis eigener Erkenntnisse zu erreichen. Der supervisorische Blick ist dabei ein professioneller reflektierender Blick von außen, der es dem System ermöglicht, Handlungsoptionen zu ermitteln, Ziele zu finden, Wahlmöglichkeiten zu sehen, Entscheidungen zu treffen, Konflikte zu entschärfen, die gestellten Aufgaben und Anforderungen gesunderhaltend bzw. gesundheitsfördernd zu bewältigen. Studien zur Lehrergesundheit (s.a. die COPSOQ-Erhebung) belegen die zentrale Bedeutung von salutogener Führung für die Lehrergesundheit im Allgemeinen und die Arbeitszufriedenheit im Speziellen. Deshalb soll die Weiterqualifizierung von Schulleitungen durch Supervision und Coaching nicht nur einen Beitrag zur Ressourcenstärkung der Leitungsmitglieder, sondern auch zur Sensibilisierung und Stärkung der Kommunikationskompetenz aller im System Schule arbeitender Menschen leisten und somit dem gesamten System zu Gute kommen. Entsprechend gibt es im Bereich der Leitungsfortbildung folgende Angebote: Einzelsupervision und Coaching für Schulleiterinnen und Schulleiter Supervision für Schulleitungsteams Gruppensupervision für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für die Leitungen der ZfSL und Seminare Kollegiale Fallberatung im Rahmen der Leitungsfortbildung Konfliktsupervision / Mediation Einzelsupervision und Coaching für Schulleiterinnen und Schulleiter meint die persönliche prozesshaft - zielorientierte Beratung einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters. Anlässe für die Beantragung: Schulleitung neu im Amt - Weiterführung der Rollenentwicklung herausfordernde Situationen im Kontext von Transformationsprozessen und der systematischen Schulentwicklung, Schulen im Aufbau, auslaufend gestellte Schulen Umbau des Schulsystems zu einem inklusiven System Schulen im Brennpunkt: Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und Flüchtlingskindern Konsequenzen aus der COPSOQ-Befragung oder QA 2

3 Ziel der Einzelsupervision ist die Beratung und Unterstützung zur Selbstreflexion und damit die Erweiterung der Kompetenzen zur Bewältigung von Aufgaben im Bereich von Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung (6-10 Sitzungen im Zeitraum von 12 Monaten, i.d.r Minuten, rechtzeitig, spätestens nach 2/3 der Sitzungen ist der weitere Supervisionsbedarf an Dezernat 46 zu melden). Supervision für Schulleitungsteams meint die prozesshaft - zielorientierte Beratung von Schulleitungsmitgliedern und erweiterter Schulleitung im Teamhandeln. Anlässe für die Beantragung: herausfordernde Situationen im Kontext von Transformationsprozessen und der systematischen Schulentwicklung, Schulen im Aufbau, auslaufend gestellte Schulen Umbau des Schulsystems zu einem inklusiven System Schulen im Brennpunkt: Integration von Migranten und Flüchtlingskindern Konsequenzen aus der COPSOQ-Befragung oder QA Ziel ist die (Weiter-)Entwicklung eines gemeinsamen Leitungsverständnisses und die stetige Verbesserung der Kommunikation und Kooperation im gemeinsamen Leitungshandeln. (6-10 Sitzungen im Zeitraum von 12 Monaten, i.d.r Minuten, rechtzeitig, spätestens nach 2/3 der Sitzungen ist der weitere Supervisionsbedarf an Dezernat 46 zu melden). Gruppensupervision für Schulleiterinnen und Schulleiter meint die Reflexion der eigenen Leitungstätigkeit, die Möglichkeit zum kollegialen Austausch und zur Vernetzung zwischen Leitungen verschiedener Schulen und Schulformen. Anlässe für die Beantragung: Schulleitung neu im Amt - Weiterführung der Rollenentwicklung herausfordernde Situationen im Kontext von Transformationsprozessen und der systematischen Schulentwicklung, Schulen im Aufbau, auslaufend gestellte Schulen Umbau des Schulsystems zu einem inklusiven System Schulen im Brennpunkt: Integration von Migranten und Flüchtlingskindern Konsequenzen aus der COPSOQ-Befragung oder QA 3

4 Ziel ist es, neue Sichtweisen zu entwickeln, die eigenen Perspektiven zu erweitern und neue Handlungsmöglichkeiten zu erproben. (schulextern, halbjährig startend, 2-3 Stunden, ca. 6 Sitzungen im Zeitraum von 12 Monaten) Profil der Supervisorinnen und Supervisoren Die Supervisorinnen und Supervisoren sind für die Bezirksregierung Münster (Dez. 46) tätig. Ihre Aufträge erhalten sie von der Bezirksregierung. Für sie gelten die Ausführungen des Moderatorenerlasses. Die eingesetzten Supervisorinnen und Supervisoren verfügen über eine mehrjährige, fundierte supervisorische Ausbildung bzw. ein Supervisionsstudium, welches den Standards des DGSv entspricht oder vergleichbare Qualifikationen. Sie nehmen zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit regelmäßig an Kontrollsupervisionen teil. Ergänzend werden externe Supervisorinnen und Supervisoren und Coaches eingesetzt. Die Gesprächsinhalte unterliegen der Vertraulichkeit zwischen Supervisor/ Supervisorin und Supervisand/Supervisandin. Kontraktphase 1. Schulleitungen stellen schriftlichen Antrag bei der Bezirksregierung (Antragsformular im Internet) und benennen Anlass für Supervisions- / Coachingprozess. 2. Dezernat 46 prüft Vergabemöglichkeit für Supervisions- / Coachingprozess. Dies ist in erster Linie von den vorhandenen Kapazitäten der Supervisorinnen und Supervisoren abhängig. Ist aufgrund der Anmeldezahlen eine Auswahl der Antragsteller notwendig, so erfolgt diese nach Priorisierung der Beantragungsanlässe. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bekommt eine schriftliche Zusage für die Führung eines Erstgesprächs oder eine begründete Absage. 3. Erstgespräch: Anlass und angestrebtes Ziel der Beratung Die Bedeutung der Supervision für die Schule als System bzw. für die Schulentwicklung in Abgrenzung zur Schulentwicklungsberatung und zur Therapie Das Verfahren (Organisation, Evaluation) 4. Rückkopplung Supervisorin/Supervisor mit Dezernat 46.2 und ggf. Änderung des Angebotformates. 5. Kontraktierung zwischen Supervisorin bzw. Supervisor und Supervisandin bzw. Supervisand und Gegenzeichnung durch Dezernat 46.2 (siehe Anhang Supervisionskontrakt). 6. Prozess beginnt 4

5 Evaluation Eine erste Evaluation findet rechtzeitig, spätestens nach 2/3 der Sitzungen statt. In der letzten Sitzung erfolgt eine Auswertung des gesamten Supervisionsprozesses zwischen Supervisorin bzw. Supervisor und Supervisand bzw. Supervisandin. In diesem Gespräch schätzen die am Kontrakt Beteiligten den Supervisionsprozess ein, inwieweit die kontraktierten Ziele im Prozessverlauf erreicht sind. Hierüber wird ein Ergebnisprotokoll geführt bzw. ein Evaluationsbogen eingesetzt. Kontraktverlängerung Wenn bei der ersten Evaluation festgestellt wird, dass der Prozess weiterer Sitzungen zwingend bedarf, kann in einem begrenzten Zeitrahmen die Supervision weitergeführt werden. Voraussetzung ist, dass eine Befürwortung aller Beteiligter vorliegt und dass die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit stehen. Die Vereinbarungen zur Verlängerung werden in einem Ergänzungskontrakt dokumentiert. Vorzeitiger Kontraktabbruch Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann ein Supervisionskontrakt vorzeitig beendet werden. Die Supervisorin/der Supervisor wertet den Prozess aus und dokumentiert die Gründe, die zum Abbruch des Prozesses geführt haben. Das Angebot der Bezirksregierung Münster im Bereich Leitungsfortbildung Kollegiale Beratung ist ein systematisches Beratungsgespräch, in dem Leitungsmitglieder sich nach einer vorgegebenen Gesprächsstruktur wechselseitig zu beruflichen Fragen und Schlüsselthemen beraten und gemeinsam Lösungen entwickeln. Diese Form der Beratung ist integriert in die Fortbildung "Schulleitung neu im Amt", und in die Fortbildung "Leitungshandeln - Kommunikation und Qualitätsmanagement" (mittlere Leitungsebene) Das Angebot der Bezirksregierung Münster im Bereich Mediation Mediation und Konfliktsupervision ist eine Beratung mit dem Ziel, einen Konflikt gemeinsam mit den beteiligten Konfliktparteien einer Konsenslösung zuzuführen. Den Mediatorinnen und Mediatoren kommt eine neutrale moderierende Vermittlungsrolle zu. Mediation und Konfliktsupervision kann im Rahmen der Beratung von Schulaufsicht in Konfliktsituationen eingesetzt werden. Im Zusammenhang von Organisationsentwicklung kann ein Schulentwicklungsberater bzw. eine Schulentwicklungsberaterin, unter Einbeziehung der Schulaufsicht in den Beratungsprozess, Mediation bzw. Konfliktsupervision empfehlen. Die Beantragung erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung über die Schulaufsicht. 5

6 Anlage 1: Kontrakt Dezernat 46 Veranstaltungsnummer Supervisions- / Coachingkontrakt zwischen Herrn /Frau als Supervisand(in) und Herrn/Frau als Supervisor(in) Prozessbeginn: Prozessende: Gegenstand: Vereinbart werden 6-10 Sitzungen im Abstand von in der Regel 2-4 Wochen. Der Zeitrahmen für den Prozess sollte 12 Monate nicht überschreiten. Die Dauer der einzelnen Sitzungen beträgt i.d.r. 90 Minuten (in der Summe maximal 900 Minuten) Erstreckt sich der Prozess in das nächste Schuljahr, unterliegt der Kontrakt dem Haushaltsvorbehalt. Die Supervision findet statt in Ort/Schule Anlass der Supervision/ des Coaching: Ziel(e) der Supervision/ des Coaching: Vertragsbedingungen: Terminabsagen durch Supervisand(in) sind spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Termin vorzunehmen. Höchstens 1 Termin kann nachgeholt werden. Sollte eine Terminabsage weniger als drei Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, so wird der Termin auf die vereinbarten Sitzungen angerechnet. Beide Seiten verpflichten sich, den Inhalt des in der Supervision Besprochenen vertraulich zu behandeln. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Vereinbarung oder sind im Kontrakt festzulegen. Der Kontrakt erlangt erst nach Mitzeichnung eines Vertreters/ Vertreterin der Bezirksregierung Münster seine Gültigkeit. Die Reisekosten des Supervisors/ der Supervisorin werden vom Supervisanden/ von der Supervisandin getragen. Ort, den (Supervisor/in) (Supervisand/in) (genehmigt Bezirksregierung Dez.46) 6

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