FAQ Streik im Sozial- und Erziehungsdienst

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1 Seite 1 von 6 FAQ Streik im Sozial- und Erziehungsdienst Inhalt Kann ich als nicht Gewerkschafter auch zur Kundgebung kommen und mit streiken und anschließend noch einige Stunden arbeiten?... 2 Wenn ich zum Notdienst eingeplant bin, kann ich mich an dem Tag noch zum mitstreiken entscheiden, auch wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?... 2 Wie gehe ich mit Terminarbeiten um, die bis Ende Mai in der Oberstraße sein müssen?... 2 Wenn wir einen Studientag haben mit Moderation, ( welche ja bezahlt werden muss) können wir den durchziehen, ohne Streikbrecher zu sein?... 2 Wie gehe ich als Leitung vor, wenn nur ich und 2 Koll. streiken gehen? Wer trägt dann die Verantwortung, wenn etwas passiert?... 2 Was ist, wenn ein FSJ`ler sich am Streik beteiligen möchte?... 2 Dürfen Praktikanten sich auch Solidarisch am Streik beteiligen?... 2 Streik und Krankheit?... 3 Streik und Urlaub?... 3 Bekomme ich von verdi 100% vom Bruttolohn ersetzt?... 3 Ist das Streikgeld steuerfrei?... 3 Bin ich während des Streiks Krankenversichert?... 3 Kann ich als nichtstreikende Leitungskollegin aus dem Urlaub geholt werden?... 4 Ich bin in der Wiedereingliederungsphase und erhalte Krankengeld. Ich möchte trotzdem streiken. Was muss ich tun? Wird meine Eingliederungsphase im Streik ausgesetzt?... 4 Muss ich dem Träger Versicherungsbeiträge zurückzahlen, wenn ich streike?... 4 Bekomme ich Streikgeld? Zu wann muss ich Eintreten?... 4 Muss ich einen Elternbrief vom Arbeitgeber ausgeben?... 4 Ich habe während des Streikes Urlaub. Was soll ich tun?... 4 Wie wirkt sich der Streik sozialversicherungstechnisch aus?... 4 Rente... 5 Solistreik Paritätischer Bund... 5 Mein Arbeitgeber ruft die Mitarbeiter einzeln ins Büro und fragt ab, ob sie am Streik teilnehmen. Was soll ich tun?... 6 Mein Arbeitgeber will für die Notgruppen Therapeuten und FSJ ler einsetzen? Was soll ich den Kolleginnen/ Leitung sagen?... 6

2 Seite 2 von 6 Wenn ich nicht Gewerkschaftsmitglied bin, kann ich auch Tageweise streiken? Ja, das Streikrecht gilt für alle Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer entscheidet, wann und wie lange er/sie streiken möchte. Kann ich als nicht Gewerkschafter auch zur Kundgebung kommen und mit streiken und anschließend noch einige Stunden arbeiten? Ja, im Streik kann der Arbeitnehmer über seine Arbeitszeit verfügen. Sollte der Arbeitgeber zur Aussperrung greifen ist ein weiter-arbeiten nicht mehr möglich. Wenn ich zum Notdienst eingeplant bin, kann ich mich an dem Tag noch zum mitstreiken entscheiden, auch wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin? Ver.di hat keine Notdienstvereinbarung abgeschlossen. Niemand darf an der Streikteilnahme gehindert werden. Wie gehe ich mit Terminarbeiten um, die bis Ende Mai in der Oberstraße sein müssen? Die Terminarbeiten müssen wohl warten bis der Streik beendet ist. Wenn wir einen Studientag haben mit Moderation, ( welche ja bezahlt werden muss) können wir den durchziehen, ohne Streikbrecher zu sein? Nein, die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen während des Streikes stellt einen Streikbruch dar. Wie gehe ich als Leitung vor, wenn nur ich und 2 Koll. streiken gehen? Wer trägt dann die Verantwortung, wenn etwas passiert? Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung. Für Leitungen gilt das gleiche Streikrecht wie für alle anderen Beschäftigten. Was ist, wenn ein FSJ`ler sich am Streik beteiligen möchte? FSJ`ler können nicht aktiv streiken. Sie dürfen aber auch nicht als Arbeitskräfte in der bestreikten Kita eingesetzt werden. FSJ`ler sollten ihren Träger (des FSJ) über den Streik unterrichten und fragen ob sie den Streik als Beobachtende begleiten können. Wird das abgelehnt, muss der Träger (des FSJ) eine alternative Beschäftigung anbieten. Dürfen Praktikanten sich auch Solidarisch am Streik beteiligen? PraktikantInnen werden häufig für sogenannte Notgruppen eingeteilt dies ist nicht erlaubt! PraktikantInnen haben im bestreikten Betrieb ein Leistungs-verweigerungsrecht! Alle PraktikantInnen haben in Hamburg einen Vertrag mit der jeweiligen Schule für Sozialpädagogik und noch keinen Arbeitsvertrag mit dem jeweiligen Träger. Auch wenn

3 Seite 3 von 6 manche Arbeitgeber es gern anders hätten: PraktikantInnen dürfen in einem bestreikten Betrieb nicht eingesetzt werden! PraktikantInnen müssen sich bei ihrer Schule melden und sagen, dass sie für den jeweiligen Tag in dem bestreikten Betrieb von ihrem Recht Gebrauch machen. Niemand ist verpflichtet, den im Betrieb streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Rücken zu fallen und sich als Streikbrecherin oder Streikbrecher missbrauchen zu lassen. Die Schule muss die PraktikantInnen dann beschäftigen, kann aber auch empfehlen, dass die PraktikantInnen im Rahmen gesellschaftlicher Bildung an der Streikdemo oder versammlung teilnehmen sollen. Streik und Krankheit? Streikende die während des Streikes erkranken, müssen sich bei Ihrem Arbeitgeber krank melden (wie sonst auch). Der Arbeitgeber muss im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen den Lohn weiter zahlen (wie sonst auch). Beschäftigte die vor dem Streik krank waren können aus dem Krank in den Streik treten. Streik und Urlaub? Im Dienstplan/Jahresplan eingetragener und genehmigter Urlaub ist nicht einseitig änderbar. KollegInnen die im Streik ihren geplanten Urlaub antreten sind KEINE Streikbrecher und sollen ihren Urlaub antreten. Der Arbeitgeber muss für die Zeit des Urlaubes Lohn zahlen. Nach 192 SGB V besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, die an einem Arbeitskampf teilnehmen, ohne zeitliche Begrenzung bis zur Beendigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort. Dies gilt auch für kalt Ausgesperrte. Freiwillig Versicherte müssen dagegen nach wie vor Beiträge entrichten. Bekomme ich von verdi 100% vom Bruttolohn ersetzt? Bei Mitgliedern die unter 12 Monate ver.di Mitglied sind gilt: ver.di zahlt pro ganzen Streiktag 2,2 mal den Monatsbeitrag als Streikgeld aus. Bei Mitgliedern die über 12 Monate ver.di Mitglied sind gilt: ver.di zahlt pro ganzen Streiktag 2,5 mal den Monatsbeitrag als Streikgeld aus. Ist das Streikgeld steuerfrei? Ja, dass Streikgeld ist steuerfrei Bin ich während des Streiks Krankenversichert? Ja!

4 Seite 4 von 6 Kann ich als nichtstreikende Leitungskollegin aus dem Urlaub geholt werden? Nein, das ist nicht zulässig. Ich bin in der Wiedereingliederungsphase und erhalte Krankengeld. Ich möchte trotzdem streiken. Was muss ich tun? Wird meine Eingliederungsphase im Streik ausgesetzt? Für arbeitsunfähig Erkrankte, die keine Entgeltfortzahlung erhalten, kommt Krankengeld in Frage. In allen Fällen ist es zur Sicherung des Krankengeldanspruchs notwendig, dass sich kranke Arbeitnehmer sofort bei ihrer Krankenkasse melden. Dieses muss am ersten, spätestens am dritten Tag nach der Arbeitseinstellung im Beschäftigungsbetrieb geschehen. Die Meldung kann auch durch Familienangehörige erfolgen. Muss ich dem Träger Versicherungsbeiträge zurückzahlen, wenn ich streike? Träger der Kita: Nein. Der Krankenversicherung/ Pflegeversicherung / Arbeitslosenversicherung auch Nein Bekomme ich Streikgeld? Zu wann muss ich Eintreten? Streikgeld erhält jedes ver.di Mitglied wenn es mind. 1 Monat vor dem Streikmonat ver.di beigetreten ist. Muss ich einen Elternbrief vom Arbeitgeber ausgeben? Wenn der Arbeitgeber das als Arbeitsanweisung ausgibt, ja. Bei der Streikbeteiligung selber kann der Vorgesetzte keine Arbeitsanweisungen geben. Ich habe während des Streikes Urlaub. Was soll ich tun? In den Urlaub gehen. Der Arbeitgeber muss im Urlaub wie immer den Lohn weiter zahlen. Wie wirkt sich der Streik sozialversicherungstechnisch aus? Gesetzlich Versicherte: Es besteht in jedem Fall der Krankenversicherungsschutz über die Krankenkasse. Es müssen keine Beiträge im Streik von der streikenden Person bezahlt werden.

5 Seite 5 von 6 Freiwillig Versicherte, also Arbeiter und Angestellte, die bei einer GKV versichert sind und deren Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, bleiben ohne Rücksicht auf Beginn und Dauer eines Arbeitskampfes bei der bisherigen Kasse versichert. Anders als bei Pflichtversicherten besteht für diesen Personenkreis Beitragspflicht für die Dauer des Arbeitskampfes. Entsprechendes gilt für Streikbeteiligte, die nach erfolgter Befreiung von der Versicherungspflicht ( 8 SGB V) Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung sind. In diesen Fällen kann der Bundesvorstand von ver.di die Übernahme der Krankenkassenbeiträge beschließen, wenn die Leistung der Beiträge zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes erforderlich ist. Rente 1. Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten setzt ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt voraus ( 1 SGB VI). Gleiches gilt für Auszubildende. Da während eines Streiks der Lohn- bzw. Gehaltsanspruch entfällt, ist nach der Rechtsprechung (BSG , BB 1974, 740) das rentenversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis suspendiert. Für die Dauer des Streiks sind daher keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. 2. Jeder Kalendermonat, der zumindest teilweise mit Beiträgen aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung belegt ist ( 122 Abs. 1 SGB VI), wird als Versicherungsmonat bewertet. Beispiel: Der Streik beginnt am und endet am Die Monate Mai und Juni werden voll als Versicherungsmonate bewertet. Allerdings wird die Wertigkeit der Beiträge durch die geringere Beitragszahlung vermindert. Dies hat allerdings auf die Höhe der Rente nur minimale Auswirkungen. Ein Ausgleich dieser Renteneinbußen ist nur durch die Entrichtung eines freiwilligen Beitrages (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu erreichen, dessen Aufwand allerdings nicht im Verhältnis zu den zu erwartenden Leistungen steht. In seltenen Fällen, z.b. bei Nichterfüllung der Wartezeit, kann der Ausfall kompletter Streikmonate der Entstehung des Rentenanspruches entgegenwirken. Bei Streiks, die ununterbrochen einen vollen Kalendermonat und mehr andauern (und damit zum Verlust von einem/mehreren Versicherungsmonat/en führen) kann die Errichtung eines freiwilligen Beitrages notwendig werden und sinvoll sein Solistreik Paritätischer Bund: - Dürfen die Kitas schließen Die Leitung (Trägerverantwortliche) kann die Kita schließen. - Bekommen die Mitglieder Streikgeld Nein, sie gehören nicht zu den zum Streik aufgerufenen.

6 Seite 6 von 6 Dürfen Praktikanten/ FSJ ler in Streikbetrieben eingesetzt werden? Praktikanten und FSJ ler sind nicht verpflichtet Streikbrecherarbeit zu leisten. Auf keinen Fall dürfen sie eine Gruppe allein betreuen. Situation: Der Betrieb in dem der Praktikant/FSJ ler tätig ist wird bestreikt. Praktikant ruft bei seiner Schule an und meldet, dass sein Betrieb bestreikt wird. Und sagt Ich möchte von meinem Leistungsverweigerungsrecht gebrauch machen und nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Die Schule muss den Praktikanten dann anders beschäftigen. Er kann ihn z.b. in einem nicht-bestreikten-betrieb einsetzen. In der Regel erhält der Praktikant aber die Aufgabe frei oder die Erlaubnis am Streik teilzunehmen. Für FSJ ler gilt das gleiche. Diese müssen sich bei ihrem Träger melden. Mein Arbeitgeber ruft die Mitarbeiter einzeln ins Büro und fragt ab, ob sie am Streik teilnehmen. Was soll ich tun? Dem Chef mitteilen, das man sich noch nicht festlegen möchte. JedeR Beschäftigen ist es erlaubt in der Streikzeit spontan in den Streik zu gehen. Man kann dem Chef auch sagen das man am Streik teilnimmt. Mein Arbeitgeber will für die Notgruppen Therapeuten und FSJ ler einsetzen? Was soll ich den Kolleginnen/ Leitung sagen? Beiden Berufsgruppen ist die alleinige Betreuung von Notgruppen untersagt. FSJ`l er können sich weigern in einer bestreikten Kita zu arbeiten (s. oben). Therapeuten sind nicht verpflichtet Aufsichtsmaßnahmen einer Erzieherin zu übernehmen.

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