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1 editorial Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor wenigen Tagen hat der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden die wichtigsten Problemfelder der aktuellen Gesundheits- und Berufspolitik zusammengefasst und diskutiert. In einem Entschließungsantrag forderte der Ärztetag die Vereinbarungen aus dem Koalitionspapier der neuen Bundesregierung ein: Dazu gehören die individuelle, an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung, die Stärkung des freien Arztberufes und des Selbstverwaltungsprinzips und die Erhaltung eines pluralistisch geprägten, gegliederten Krankenversicherungssystems. Die kurative ärztliche Tätigkeit müsse attraktiver werden. Verbesserungen hierzu müssen bereits im Medizinstudium mit frühzeitigem Heranführen der Studenten an den Versorgungsalltag beginnen. Die Weiterbildung soll durch die systematische Evaluation und die Koordination von Verbundweiterbildung optimiert werden. Die Krankenhäuser werden aufgefordert, stärker mitarbeiterorientierte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die wohnortnahe Versorgung in ländlichen Regionen soll durch konzertierte Aktionen der Selbstverwaltungspartner und Planungsbehörden auf Landesebene gemeinsam mit den Landesärztekammern gesichert werden. Daneben hat der Ärztetag zahlreiche weitere Einzelthemen erörtert und Stellung bezogen. Es lohnt sich, die Zusammenfassungen in den Ausgaben des Saarländischen und des Deutschen Ärzteblattes zu beachten oder sich auf den Internetseiten der Bundesärztekammer zu informieren. Die Vorbereitungen von Beschlussanträgen zum Ärztetag haben zum Teil eine lange Vorlaufzeit. So werden mögliche Änderungen bei der Musterweiterbildungsordnung viele Monate vorher in den verschiedenen Gremien auf Landes- und Bundesebene diskutiert. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass sich die saarländische Ärzteschaft im Vorfeld des Ärztetages 2012 in Kiel zusammen mit unseren Delegierten mit den wichtigsten Themen noch intensiver befasst. Zu den Bereichen, die uns besonders am Herzen liegen, könnten wir dann gut vorbereitete Entschließungsanträge einbringen. Sie alle sind zur Diskussion herzlich eingeladen! Ich bin zuversichtlich, dass wir in absehbarer Zeit die Internetplattform unserer Ärztekammer so verbessern können, dass neben einem optimierten Service u. a. ein Gedankenaustausch möglich sein wird. Unsere Vertreterversammlung am 21.April 2010 hat hierzu die Weichen gestellt. Mit den besten Grüßen Dr. med. Josef Mischo Präsident 3

2 inhalt 4 Editorial... 3 Aus der Ärztekammer 113. Deutscher Ärztetag in Dresden... 5 Delegierte fordern mehr Praxisbezug im Medizinstudium... 6 Delegierte lehnen egk in derzeitiger Form ab und befürworten Telemedizin... 7 Der Ärztetag aus Delegiertensicht... 7 Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen... 9 Euregio der Zahnärzte besucht Brüssel Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? Selektivverträge in der zahnärztlichen Versorgung Arbeitskreis Hilfen gegen Gewalt PM: Ärztekammer unterstützt Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen Studie Krankenhauslandschaft im Umbruch vorgestellt...25 Hinweis zum Klinischen Wochenende am 24. April Aus Wissenschaft und Forschung FSME: Risikogebiete in Deutschland (Stand: April 2010) Veranstaltungskalender Kurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin...29 Kursweiterbildung Palliativmedizin Aus der Kassenärztlichen Vereinigung Spendenaktion: Euro für die Herberge zur Heimat in Saarbrücken...35 Mammographie-Screening im Saarland Qualitätsanforderungen erreicht...35 Arbeitskreis Patientenorientierung im KV-System zu Gast Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung Die Bereitschaftsdienstpraxen der KV Saarland...38 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen...39 Aus dem Ärzteverband Veranstaltungen des Ärzteverbandes...39 Recht Implantate des Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) Bücher Buchbesprechung Arzneiverordnungen Nachrichten Homburger Forscher erhält Woldemar-Mobitz-Preis Kolloquium des Medizinisch-Juristischen Arbeitskreises Leserbrief von Ulrich Bihler: Das Prinzip von Ursache und Wirkung Chronik Wir gratulieren Wir betrauern Rubrikanzeigen Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer des Saarlandes, Abtei lung Ärzte und Zahnärzte, der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, des Ärzteverbandes des Saarlandes und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland. Herausgeber: Redaktion: Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistraße 4, Saarbrücken Andreas Kondziela Faktoreistraße 4, Saarbrücken Postfach , Saarbrücken telefon telefax e Mail: aerzteblatt@aeksaar.de internet: Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an diese Anschriften zu richten. Für die Richtigkeit der Darstellung der auf den vorstehenden Seiten ver öffentlichten Zuschriften wissenschaftlicher und standespolitischer Art kann die Redaktion keine Verantwortung übernehmen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen der Her ausgeber der Zeitschrift. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch unter der Ärzteschaft und ihr nahestehender Kreise. Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Zustimmung der Schrift leitung. Verlag: Geschäftsführer: leipziger Verlagsanstalt GmbH, Paul-Gruner-Straße 62, Leipzig telefon telefax internet: e Mail: info@l-va.de Dr. Rainer Stumpe Anzeigendisposition: Silke El Gendy-Johne, Melanie Bölsdorff Druck: Messedruck Leipzig GmbH An der Hebemärchte 6, Leipzig Zurzeit ist die Anzeigenpreisliste 2010 gültig. Erscheinungsweise und Bezug: Das Saarländische Ärzteblatt er scheint jeweils zum 1. eines Monats. Die Zeitschrift wird von allen Ärz ten und Zahnärzten des Saarlandes im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Ärztekammer bezogen. Der Be zugs preis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtmitglieder können das Saarländische Ärzteblatt beim Verlag abonnieren. Der Jahres be zugs preis (12 Ausgaben) beträgt im Inland _ 103,50 (einschließlich Ver sand), innerhalb der EU _ 103,50 zzgl. Versandkosten. Die Kün digung des Abonnements ist nur schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Ablauf möglich. Einzelheft preis: _ 9,85 zzgl. _ 2,50 Versandkosten. Redaktionsschluss: 3. Juni 2010 ISSN: X

3 113. Deutscher Ärztetag in Dresden Dresden, 14. Mai Als am späten Freitagnachmittag der diesjährige Ärztetag zu Ende ging, hätte man ihn sicherlich nachträglich unter das Motto des französischen Dichters Charles Baudelaire stellen können: Auf eine letzte Wahrheit gebracht: die Arbeit ist weniger langweilig als das Vergnügen. Vier Tage lang hat das deutsche Ärzteparlament in der Elbmetropole getagt und eine Vielzahl von Themen intensiv diskutiert und beraten. Doch obwohl den ehrenamtlichen Delegierten wenig Zeit für die Schönheiten der sächsischen Landeshauptstadt blieb, so wird den meisten Delegierten die Eröffnungsveranstaltung in der Semperoper im Gedächtnis bleiben. Dies war nicht nur der einmaligen Atmosphäre des Gebäudes geschuldet: Es muss wieder um den Menschen und nicht um Macht, es muss wieder um den Patienten und nicht nur um Politik gehen, forderte Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, bei seiner Eröffnung. Die Ärzteschaft habe deshalb hoffnungsvoll zur Kenntnis genommen, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine neue Dialogkultur für das Gesundheitswesen angekündigt worden sei. Seither würden zwischen Politik und Ärzteschaft kontinuierlich Gespräche geführt und die wesentlichen Probleme in gemeinsamen Arbeitsgruppen bearbeitet, so der Präsident der Bundesärztekammer. Die neue Form der Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und den verantwortlichen Gesundheitspolitikern ist auch dringend geboten. Die Zukunftsaufgaben seien gewaltig und die Ärztinnen und Ärzte wollten zu deren Bewältigung beitragen. Wir Ärzte sehen die einzelnen Menschen mit ihren Nöten, mit ihren Sorgen, mit ihren Krankheiten. Aber uns fehlen die Mitmenschen, die uns beim Heilen helfen. Das Soziale drohe in einer wachsenden Singlegesellschaft verloren zu gehen. Dies könnten weder Ärzte kompensieren, noch könnten das Politiker durch Gesetze administrieren. Wir können unsere Zukunft nur menschenwürdig gestalten, wenn wir uns rückbesinnen auf den Menschen als soziales Wesen. Wir brauchen endlich ein neues Signal aus der Mitte der Gesellschaft, wir brauchen einen Sozialpakt für die Zukunft, forderte Hoppe unter dem Beifall der Delegierten. Der Ärztepräsident sieht des Weiteren in der Gesund heitsversorgung kein weiteres Einsparpotential. Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung an den Gesundheitsausgaben liege seit Jahrzehnten bei etwas über sechs Prozent, im Vergleich zu anderen in der OECD organisierten Staaten mit einem Durchschnittswert von mindestens acht Prozent. Dass es zu Rationierung in der medizinischen Versorgung kommt, ist mittlerweile wohl unbestritten. Längst ist die heimliche Rationierung öffentlich geworden. Vor diesem Hintergrund erneuerte der Ärztepräsident seine Forderung nach einer Debatte über Priorisierung im Gesundheitswesen. Deutschland bei Patientenrechten vorbildlich Die individuellen Rechte von Pa tientinnen und Patienten sind in Deutschland umfassend geschützt. Gefahr droht ihnen aber aus der ÄRztekammer 113 Seiten stark ist das Beschlussprotokoll des diesjährigen Ärztetages. Über einige Beschlüsse wird im Folgenden und in der nächsten Ausgabe des Ärzteblattes berichtet. im Kontext staatlicher Gesund heits politik für die gesetzliche Kran kenversicherung, warnte Dr. Mont gomery. Versorgungsstruk tu ren müssten primär am medizinischen Bedarf des Patienten ausgerichtet sein und dürften nicht von ökonomischen Einsparzielen dominiert werden. Hier müssen Pati enten und Ärzte gemeinsam kämpfen, forderte der Vizepräsident der Bundesärztekammer. Die Bun des regierung hat Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz bis Ende 2010 angekündigt. Der Ärztetag (DÄT) befürwortet eine Kodifikation der Patientenrechte. Wir halten aber eine eigenständige neue Gesetzgebung im Kern für nicht notwendig, heißt es in einem Beschluss des Ärztetages. Denn schon jetzt sind die Patientenrechte in Deutschland in mehreren Gesetzen, in den Berufsordnungen der Ärztinnen und Ärzte sowie in der vieljährigen Rechtsprechung entwickelt worden. So hat jeder Patient das Recht auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Das beinhaltet das Recht auf eine angemessene Information und Beratung, auf eine standardgemäße Behandlung und Dokumentation sowie auf die Einsicht in die Behand lungs unterlagen. Patienten haben zudem Anspruch auf Vertraulichkeit und Datenschutz. So heißt es in der (Muster-) Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte: Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen. Der Europaabgeordnete, Dr. Peter Liese, wies in seinem Gastvortrag vor dem Ärztetag darauf hin, dass nach wissenschaftlichen Studien Gesundheitssysteme mit speziellen Patientenrechtegesetzen nicht zwangsläufig besser abschnitten als Länder ohne solche Regelungen. Deutschland habe in entsprechenden Länderrankings international in den letzten Jahren immer vordere Plätze eingenommen. Ich kann daher als Europaabgeordneter nicht sagen, dass ein eigenes Patientenrechtegesetz oder gar ein Patientenschutzgesetz zwingend erforderlich ist, so Liese. ärztekammer 5

4 Ärztekammer 6 Aus der ärztekammer Fortsetzung der Förderinitiative Versorgungsforschung Die BÄK will auch in Zukunft wissenschaftliche Arbeiten unterstützen, die die alltägliche medizinische Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und Arztpraxen untersuchen. Die durch die Ärzteschaft selbst gesteckten Ziele der Förderung der Versorgungsforschung wurden bereits zu weiten Teilen erreicht, sagte der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Peter Scriba, vor dem Ärzteparlament. Ziel der Förderinitiative ist es unter anderem, Konzepte für eine bessere Patientenversorgung zu entwickeln, gesicherte Zahlen zum Ärztemangel sowie Informationen zur Arbeitssituation von Ärzten zu generieren. Die Bundesärztekammer unterstützt seit 2005 verschiedene Projekte der Versorgungsforschung mit jährlich insgesamt Euro. Das lebhafte Interesse weiter Teile der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit an den Ausschreibungen der Förderinitiative der Bundesärztekammer und an den Symposien zu ausgewählten Themen belegten den erheblichen Bedarf und die Erwartungen von wissenschaftlicher und ärztlicher Seite an tragfähigen und sachlichen Analysen zu kritischen Fragen des Versorgungsgeschehens. Fachärzte in Klinik und Praxis wollen enger zusammenarbeiten In Deutschland werden nicht nur die Hausärzte knapp auch bei den Fachärzten bleiben immer mehr Stellen unbesetzt. Versorgungsengpässe sind zunehmend auch in der wohnortnahen ambulanten fachärztlichen Versorgung sowie in der stationären Versorgung zu beobachten, warnte der DÄT in einem Beschluss. Er forderte eine konzertierte Aktion von Planungsbehörden der Länder, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Klinikträgern und Krankenkassen um das Problem zu bewältigen. Konkret soll die Bedarfsplanung sektorübergreifend organisiert und die Kooperation von Fachärzten in Klinik und Praxis verbessert werden. Das Zentrum der ärztlichen Selbstverwaltung: Der Deutsche Ärztetag. Die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Fachärzten im ambulanten und im stationären Sektor müssten so umgestaltet werden, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Versorgungsbereichen möglich ist, forderten die Delegierten des Ärzteparlaments. Neuregelungen der letzten Gesundheitsreformen hätten die Konkurrenz zwischen niedergelassenen Fachärzten und Kliniken immer weiter verschärft. Vor allem die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung nach Paragraph 116b SGB V hat zu einer kontraproduktiven Konkurrenzsituation zwischen ambulantem und stationärem Sektor geführt, konstatierte Dr. Martina Wenker, die Präsidentin der Landesärztekammer Niedersachsen. Im Interesse der Patientenversorgung sei es wichtig, Synergien zu nutzen, anstatt die Wettbewerbssituation weiter zu verschärfen. Die gesetzlichen Regelungen für die ambulante Behandlung an Krankenhäusern dürften nicht dazu führen, dass Kliniken breit und undifferenziert ambulante Leistungen anbieten, kritisierte das Ärzteparlament. Deshalb sollten die Planungsbehörden der Länder in Zusammenarbeit mit der ärztlichen Selbstverwaltung die bestehende Versorgungssituation analysieren. Die Öffnung eines Krankenhauses nach 116b SGB V dürfe nur dann möglich sein, wenn die Ermächtigung eines geeigneten Krankenhausarztes ausgeschlossen ist. Sollte es zu einer Öffnung kommen, müsse die Klinik regelmäßig die benötigten Facharztkompetenzen nachweisen. Der Katalog erbringbarer Leistungen nach 116b müsse zudem im Einvernehmen mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Gemeinsamen Bundessausschuss festgelegt und regelmäßig überprüft werden. Delegierte fordern mehr Praxisbezug im Medizinstudium Ärztemangel ist längst nicht nur ein Problem in ländlichen Regionen. Jedes vierte Krankenhaus kann seine Arztstellen nicht mehr besetzen. Vor dem Hintergrund der seit Jahren zu verzeichnenden Abwanderung junger Medizinabsolventen in andere Berufsfelder müsse deshalb die Attraktivität des Arztberufes gesteigert werden. Entsprechende Weichen stellun gen sollten bereits bei der Organisation des Medizinstudiums vorgenommen werden. So sollten Studierende frühzeitig mit Patienten arbeiten und verstärkt in Kommunikations- und Teamfähigkeit ge - schult werden. Der Ärztetag stellte zudem klar, dass der wissenschaftliche Anspruch an das Medizinstudium und die gestiegenen Anforderungen an ein komplexes Krankheitsverständnis und multimodale Therapiekonzepte mit einer eventuellen Umstellung auf eine Bachelor-Master-Strukur nicht vereinbar seien. Damit die ärztliche Versorgung flächendeckend sichergestellt ist,

5 müsse zudem die Bedarfsplanung für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie die Krankenhausplanung in Deutschland neu geregelt werden. Die bereits jetzt schon bestehende Unterversorgung in ländlichen Regionen und städtischen sozialen Brennpunkten betrifft insbesondere ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Patienten und wird sich in den kommenden Jahren dramatisch verschärfen, warnte das Ärzteparlament. Künftig soll die Bedarfsplanung deshalb sektorübergreifend und populationsbezogen organisiert werden. Konkret sprachen sich die Delegierten dafür aus, zur besse - ren Koordination der Versorgungsplanung Regionalverbünde bestehend aus Vertretern der Landesärztekammern, der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Landesministerien und der Landeskrankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Patienten vertreter zu gründen. Damit wurde im Grundsatz einen Vorschlag aufgegriffen, den zuvor die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterbreitet hat. Die Delegierten wiesen darauf hin, dass die Ärztekammern wegen ihrer sektorübergreifenden Zuständigkeit hierbei eine unverzichtbare Scharnierfunktion übernehmen sollten. Eine Übernahme des Sicherstellungsauftrags für die ambulante Versorgung durch die Länder lehnte der Ärztetag strikt ab. aus der ÄRztekammer Delegierte lehnen egk in derzeitiger Form ab und befürworten Telemedizin Der Ärztetag hat seine Ablehnung der Pläne für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der derzeitigen Form auch in diesem Jahr bekräftigt und stattdessen gefordert, den Datenaustausch zum Nutzen der Patienten zu verbessern. Insbesondere müsse darauf geachtet werden, dass Daten gezielt versandt werden können, ohne dass sie in falsche Hände gelangen. Es wurde klargestellt, dass elektronische Patientenakten in die Hand des Hausarztes, des Patienten und gegebenenfalls des behandelnden Arztes in Klinik und Praxis gehörten. Sie gehörten nicht in die Hand von Kostenträgern und sollten nicht auf Zentralservern abgelegt werden. Außerdem wandte sich das Parlament der Ärzte entschieden gegen die Verwandlung der Arztpraxen in Aussenstellen der Krankenkassen durch Verlagerung des Versichertendatenmanagements in die Praxen. Zugleich forderte der Ärztetag für zukünftige Telemedizinprojekte eine bundeseinheitliche, diskriminierungsfreie Telematik-Infrastruktur als technische und datenschutzrechtliche Grundlage. Diese Infrastruktur soll den Anwendern von telemedizinischen Verfahren auch eine Unabhängigkeit gegenüber IT-Unternehmen gewährleisten, die ein Geschäftsmodell in einer Nichtkompatibilität ihrer jeweiligen Lösungen gegenüber konkurrierenden Angeboten sehen. ärztekammer Der Ärztetag aus Delegiertensicht Dr. Markus Hardt, Marburger Bund: In der historisch und kunstgeschichtlich bedeutsamen Stadt Dresden fand der diesjährige Ärztetag statt. Die Inhalte waren vielfältig und bezogen Stellung zu den aktuellen Problemen im Gesundheitssystem. Der Nachwuchsfrage in Ausbildung in Klinik und Praxis fand ebenso eine breite Diskussion wie die anstehenden Streikmaßnahmen der Ärzte an kommunalen Kliniken und die zukünftige Entwicklung des Gesundheitssystems. Vielfältige Beschlüsse und Aufforderungen an die Politik wurden gefasst um eine Verbesserung zu erzielen. Die Solidarität mit den streikenden Ärzten war einhellig. Die Tage waren arbeitsintensiv und lang, konzentriertes Arbeiten auch am Feiertag erforderlich, Antragsberge waren durchzuarbeiten und zu beraten. Immer blieb die Atmosphäre bei den saarländischen Delegierten entspannt und angenehm. Sehr emotional wurde das Thema Telematikinfrastruktur und die Zukunft der Telemedizin in Deutschland diskutiert, wobei hier der Datenschutz einen wesentlichen Aspekt darstellte. Einig war man sich, dass durch verbesserte Rahmenbedingungen die Attraktivität des Arztberufes gesteigert werden muss. Die Einführung eines allgemeinen Kostenerstattungssystems mit sozial verträglicher Selbstbeteiligung wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die Delegierten bekundeten ihre Solidarität mit den ab 17. Mai streikenden Krankenhausärzten. Die Fülle der diskutierten Themen erforderte an allen vier Tagen höchste Anzeige Dr. Cornelia Rupp-John, Facharztforum: Aufruf zum Dialog, nicht nur in Dresden. Unter dem Motto Vertrauen durch Dialog wurde der 113. Ärztetag am 11. Mai 2010 in Dresden von Prof. Hoppe eröffnet. In seiner Begrüßungsrede kündigte Bundesgesundheitsminister Rösler an, die Mittel im Gesundheitswesen künftig effizienter einzusetzen. 250 Delegierte aus 17 Länderärztekammern formulierten an vier Kongresstagen ihre berufspolitischen Ziele und diskutierten eine Fülle von Themen, wie etwa die Überwindung von Partikularinteressen und die Erarbeitung nachhaltiger Lösungen unter dem Aspekt des demographischen Wandels. 7

6 Ärztekammer 8 Aus der ärztekammer Aufmerksamkeit. Umso mehr genoss ich das Orgel- und Trompetenkonzert in der Frauenkirche, das Teil eines abwechslungsreichen Rahmenprogramms war. Am Ende dieses Ärztetages gilt umso mehr der Satz von Hermann Hesse: Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen. Dr. Thomas Kajdi, Liste Freie Ärzte : Priorisierung und ich als Enfant terrible auf dem Deutschen Ärztetag. Nie werde ich diesen Ärztetag vergessen! Die Organisation: Hunderte Ärzte stellen Anträge über die in einer mehrtägigen Abstimmungsorgie abgestimmt wird. Dauernd werden ganze Papierstapel vor einem abgelegt, die anschließend in den Papierkorb wandern. Gleichzeitig soll man Reden und Argumenten folgen und selbst Antworten oder Argumente liefern, Verbündete und Unterschriften sammeln, Leute überzeugen. Ziemlich chaotisch ist der Versuch mit der Informationsflut fertig zu werden. Das Rahmenprogramm: Einführung in der Oper mit virtuoser musikalischer Eröffnung, Frauenkirche mit Orgelkonzert, nettes Saarländisches Treffen in einer Kneipe, bombastisches Riesenfeuerwerk am Elbufer das zufällig, aber passend, gerade stattfindet, köstliche Clown nummer bei einer Zirkusveranstaltung. Priorisierung pusht mein Adrenalin: es steigt als ein freundlicher älterer ÄK-Chef bei der Eröffnung in der Dresdner Oper den neuen Gesundheitsminister Rösler sächselnd anfleht, er müsse unbedingt die Priorisierung einführen, weil das Geld nicht reiche. Hoppe, der BÄK-Präsident, legt nach und fordert einen Gesundheitsrat (für mich: Gesundheitssowjet ), der die Priorisierung im gesellschaftlichen Konsens steuern soll. Der Minister verkündet, dass es mit ihm weder mehr Geld noch Rationierung geben werde. Tags drauf fordert auch noch Montgomery (MB) die Priorisierung im Gesundheitswesen. Gegenreaktion und Show-down: Ich muss versuchen, dass die Priorisierungsbefürworter sich an diesem Thema die Finger verbrennen: suche nach zehn Verbündeten für meinen Antrag gegen die Priorisierung, die ich schließlich außerhalb des Saarlandes finde. Insgesamt vier Redebeiträge mit z. T. scharfen Formulierungen (z. B. Selektion von Patienten aus der dunkelsten Episode deutscher Geschichte, in deren historische Tradition man sich dummerweise stellt wenn man priorisiert. Der erste Clash ist da, man verwahrt sich dagegen). Mein Antrag gegen die Priorisierung wird der erste sein von den hunderten anderen, der auf Vorschlag des Sitzungsleiters Montgomery mit Nichtbefassung geächtet werden soll. Es folgt ein turbulenter Tagesordnungskampf. Redezeitbegrenzung: Meine formale Gegenrede wird schon nach dem ersten Blatt, das ich vorlese wegen angeblicher Überschreitung von zwei Minuten von Montgomery unterbrochen. Neue Chance ergibt sich durch einen folgenden ostdeutschen Antrag der Priorisierungsbefürworter. Jetzt auch hier Zurufe aus dem Saal: Nicht befassung! Mein Gegenrede Versuch, um wenigstens einen Austausch von Argumenten zu ermöglichen und schriftlich festzuhalten, wird von Montgomery schon nach meinen ersten Sätzen abgewürgt. Mehrheitlich wird Nichtbefassung mit der Priorisierung beschlossen Das Wort Priorisierung finden sie Die saarländischen Delegierten im Gespräch mit dem Kammerpräsidenten: Dr. Thomas Kajdi, Dr. Markus Hardt, Dr. Josef Mischo, Rüdiger Guß, Dr. Cornelia Rupp-John (v.l.n.r.). jetzt nur noch in den Dokumenten der ersten Tage dieses Kongresses. Schaun wir mal, ob s noch mal kommt. Die Saarländer: alle nett und die Contenance wahrend, wie freundliche Erwachsene, die ein nerviges Enfant terrible aus der eigenen Familie aushalten müssen. Erinnerungen an meine Studentenzeit aus den 70ern wurden hier geweckt: mit den verbalen Hörsaalschlachten, den Tagesordnungskämpfchen mit den Gegnern, der Suche nach Verbündeten und den Buhrufen. Alles erlebe ich jetzt noch mal hier auf dem Ärztetag. Rüdiger Guß, Liste der Hausärzte: Der Deutsche Ärztetag in Dresden war für mich der fünfte Ärztetag, an dem ich teilgenommen habe. Daher musste ich mich nicht mehr ins Prozedere eindenken und konnte meinen mitgereisten Kollegen bei der ein oder anderen Frage helfen. Das Größte für mich war die absolut freie Rede des neuen Bundesgesundheitsministers Philipp Rösler am Eröffnungstag. Die Sitzungen fanden in einem architektonisch eigenartig anmutenden Gebäude statt, da man nach vielen Treppen erst eine schiefe Ebene hochgehen musste, um dann wieder eine Treppe herunter zu gehen, die in den Plenarsaal führte. Die Abstimmungsgespräche der hausärztlichen Delegierten fand diesmal im gleichen Gebäude statt wie die Vollversammlung, was zeitlich zu einer sehr intensiven Arbeit führte. Selbstverständlich fanden auch dieses Jahr nach den Sitzungen Abstimmungsgespräche am Abend statt, die zum näheren Kennenlernen anderer Delegierter und Problemen in anderen Kammern führte. Hervorzuheben war hierbei der Saarländische Abend am Mittwoch, zu dem Kammer und Saarländisches Ärzte-Syndikat eingeladen hatten. Die Stadt Dresden konnte ich nach anstrengenden Tagen auch noch kennenlernen. Eine schöne Stadt mit vielen Sehenswürdigkeiten, die man in dieser kurzen Zeit nicht alle besichtigen konnte, die also dazu einladen, wieder zu kommen. Dies werde ich ganz sicher tun.

7 Auf Initiative des Vorstandes der Ärztekammer des Saarlandes werden in regelmäßigen Abständen die Kolleginnen und Kollegen benannt, die ihre Facharztweiterbildungsprüfung, Prüfung Schwerpunktbezeichnung und Prüfung Zusatz-Weiterbildung erfolgreich abgelegt haben. Die Ärztekammer des Saarlandes gratuliert sehr herzlich zur bestandenen Prüfung. Erworbene Qualifikationen von Januar bis März 2010: Facharztweiterbildung: Allgemeinmedizin Larissa Dick Saarbrücken Dr. med. Laila El-Masri Nonnweiler aus der ÄRztekammer Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen Facharztweiterbildung: Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. med. Kathy Neumann F Grosbliederstroff Facharztweiterbildung: Gefäßchirurgie Dr. med. Isabell Jester Saarbrücken Dr. med. Mohammed Moussavian Homburg Facharztweiterbildung: Haut- und Geschlechtskrankheiten Dr. med. Claudia Leissner Saarlouis ärztekammer Nadine Godel Saarbrücken Dr. med. univ. Claudia Guttmann Homburg Facharztweiterbildung: Innere Medizin Dr. med. Nicole Adrian Höheinöd Dr. med. Anja Haucke Bechhofen Patrick Ruhnke St.Ingbert Michele Schwarz-Breinig Rehlingen-Siersburg Facharztweiterbildung: Anästhesiologie Martin Golinski Homburg Facharztweiterbildung: Augenheilkunde Saeed Dashti Saarbrücken Dr. med. Steffen Heinen Saarbrücken Dr. med. Leonie Troeber Trier Facharztweiterbildung: Chirurgie Dr. med. Hamzeh Jaradat Marpingen Dominik Müller Bubach Karsten Schwinn Schwalbach 51. Saarbrücker Ärztegespräch am Krankenhaus St. Josef Saarbrücken-Dudweiler Thema: Referent: Krankenhaus St. Josef Saarbrücken-Dudweiler Moderne Therapie des Schlaganfalls Internistisch oder neurologisch? Anzeige Dr. Jürgen Lehmann Chefarzt des Schlaganfallzentrums im DRK-Krankenhaus Saarlouis, Saarlouis Moderation: CA Dr. med. H.-J. Langer Termin: Dienstag, 15. Juni 2010, Uhr, Seminarraum Krankenhaus St. Josef Saarbrücken-Dudweiler Veranstaltung gemäß 34 ÄAPPO, von der Ärztekammer des Saarlandes zertifiziert mit 3 Fortbildungspunkten Jahre Krankenhaus St. Josef

8 Anzeige Pflegezusatzversicherung schont das eigene Vermögen Der Wunsch nach langem Leben und Gesundheit steht bei den Menschen ganz oben auf der Wunschliste. Ein Wunsch, der bei Vielen auch in Erfüllung geht. Doch das Risiko, krank und sogar zum Pflegefall zu werden, ist dabei ein ständiger Begleiter im Alter ebenso wie in jungen Jahren. Der Gedanke, eines Tages möglicherweise auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, berührt dabei unangenehm. Und noch unangenehmer ist die Vorstellung, dass es beinahe das letzte Hemd kosten kann, wenn man mit guter Pflege alt werden möchte. Staatliche Pflegeversicherung kann Individualität nicht berücksichtigen Vater Staat hat dieses Risiko erkannt und seit 1995 versucht er mit der gesetzlichen Pflegeversicherung die gesetzlich Krankenversicherten im Pflegefall finanziell abzusichern. Die Pflegeversicherung ist jedoch keine automatische Vollversicherung. Sie ist lediglich eine soziale Grundsicherung und gibt unterstützende Hilfeleistungen. Die Einheitsversicherung macht aber auch deutlich: Die Eigenleistungen der Versicherten werden dadurch keineswegs verzichtbar. Denn dank des medizinischen Fortschrittes werden Menschen immer älter. Die Pflegekosten steigen von Jahr zu Jahr, die Leistungen der Pflegekasse können hier jedoch nicht mithalten. Die unverblümte Wahrheit Die private Pflegezusatzversicherung kann hier eindeutig das Leben erleichtern. Ein Beispiel zeigt es unverblümt: Je nach Pflegestufe kostet ein Heimplatz circa 3000 Euro im Monat oder sogar noch mehr. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt im Extremfall aber höchstens rund 1700 Euro. Den Rest muss der Versicherte aus eigener Tasche dazu geben. Rente und Ersparnisse reichen oft nur kurze Zeit. Wenn diese aufgezehrt sind, muss die eigene Familie zahlen, um diese finanzielle Lücke zu schließen. Der Staat geht zwar in Vorlage, holt sich aber sein Geld von den nahen Verwandten wieder. Kinder haften also voll für die Pflege ihrer Eltern. Eine ergänzende Pflegeversicherung ist also auf jeden Fall zu empfehlen, sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Welche private Pflegeversicherung gibt es? Da ist zum einen die Pflegekostenversicherung und zum anderen die Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegekostenversicherung übernimmt bis zu einem bestimmten Prozentsatz die von der (sozialen oder privaten) Pflegepflichtversicherung noch nicht gedeckten Kosten bei stationärer Pflege. Je nach Tarif können auch die Kosten bei ambulanter Pflege erstattet werden. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte einen monatlichen Geldbetrag, der frei vereinbart werden kann. Das sorgt für Flexibilität im Pflegefall. Aber auch hier gilt es, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen: Einige Versicherer zahlen nur den Tagessatz bei Pflegestufe III. Die meisten Gesellschaften zahlen in den ersten beiden Pflegestufen einen Teil des Tagessatzes. Dieser wird dann bei Pflegestufe III auf die volle Summe aufgestockt. Darüber hinaus ist auch wichtig, wie die häusliche Pflege organisiert wird. Denn einige Versicherer zahlen weniger oder gar nichts, wenn Angehörige oder Laien die Versorgung übernehmen. Empfehlenswert sind die Versicherungen, bei denen das Tagegeld völlig frei verwenden kann. Es gibt sogar auch Tarife mit einer Dynamik. Hier wird entsprechend der Kostenentwicklung von dem Versicherer eine Erhöhung des Bedarfs angeboten, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen. Darüber hinaus gibt es keine Karenzzeit zwischen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und dem Einsetzen der Leistungen. Vorsicht vor Kleingedrucktem bei Billigangeboten Bei Billigangeboten ist genau wie bei allen anderen Versicherungsarten auch bei der privaten Pflegezusatzversicherung jedoch höchste Wachsamkeit geboten. Denn meist sind die Leistungen sehr stark eingeschränkt. So zahlen einige Versicherungen nur, wenn der Kunde Schwerstpflegefall in Pflegestufe III ist. In diese höchste Pflegestufe werden aber gerade mal 13 Prozent von den derzeit rund 1,9 Millionen Pflegebedürftigen eingestuft. Billigangebote entpuppen sich in solchen Fällen dann leider als enttäuschende und dann auch teure Fehlinvestitionen. Interessiert? Sie möchten nähere Informationen zum Thema? Dann rufen Sie uns unter der Telefonnummer ( ) an oder senden Sie uns den beigefügten Antwortcoupon per Fax zurück. Unsere Fachberater nehmen sich gerne Zeit für Sie und beraten Sie in Ihrem Interesse. 5, rue C. M. Spoo L-2546 Luxembourg Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage

9 Anzeige Antwort-Coupon Antwort-Coupon Fax: ( ) Welche Adresse dürfen wir als Postanschrift vormerken? per Telefax: ( ) Assekuranz AG Internationale Versicherungsmakler 5, rue C. M. Spoo L-2546 Luxembourg Geburtsdatum: Fachrichtung: r Ja, ich bin an einem Angebot zur Pflegetagegeldversicherung für folgende Personen interessiert: 1. Name, Vorname, Geburtsdatum 2. Name, Vorname, Geburtsdatum 3. Name, Vorname, Geburtsdatum 4. Name, Vorname, Geburtsdatum gewünschter Tagessatz: Euro Angebotspalette Praxis und Privat Berufshaftpflichtversicherung Betriebliche Altersversorgung Ärzteregressversicherung Kapital-Lebensversicherung Praxisinventarversicherung Vermögenszuwachskonzepte Elektronikversicherung Fondsgebundene Lebensversicherung Arzt-Rechtsschutz-Paket Rentenversicherung Wohngebäude-/Hausratversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung Private Haftpflichtversicherung Risiko-Lebensversicherung Unfallversicherung Kinder-/Enkelversorgung Kfz-Versicherung Absicherung gegen Ersatzansprüche wegen Diskriminierung (AGG) Berufsunfähigkeitsversicherung Höhe der monatlichen Rente Endalter (z.b. 60/65 Jahre) Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten zur Beitragsersparnis. Bitte nennen Sie uns den Zeitpunkt, wann unser Anruf für Sie am angenehmsten ist. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Ich bin unter folgender Rufnummer: in der Zeit von bis Uhr am besten zu erreichen. Service-Büro: Telefon ( ) , Telefax ( ) Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Assekuranz AG, Internationale Versicherungsmakler, Luxembourg

10 Ärztekammer Dr. med. Svenja Azimi Saarlouis Dr. med. Kathrin Lembert Saarbrücken Anne-Kathrin Lerner-Gräber Kirkel Facharztweiterbildung: Innere Medizin und Hämatologie u. Onkologie Johannes Schneider Blieskastel-Zierbach Aus der ärztekammer Schwerpunkt: Hämatologie u. Internistische Onkologie Dr. med. Hauke Täger Saarlouis Schwerpunkt: Kardiologie Dr. med. Patrick Müller Gries Dr. med. Benedikt Münz Homburg Dr. med. Hans-Ruprecht Neuberger Homburg 12 Dr. med. Carsten Zwick Bexbach Facharztweiterbildung: Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Conrad J. Rhoikos Furtwängler Saarbrücken Dr. med. Sascha Kalkbrenner Zweibrücken Karsten Theiß Saarbrücken Facharztweiterbildung: Kinderheilkunde Nahetha Al-Jewaheri Merzig Facharztweiterbildung: Neurochirurgie Dr. med. Kaveh Shariat Saarbrücken Facharztweiterbildung: Psychiatrie und Psychotherapie Bernd Hoffmann Saarbrücken Facharztweiterbildung: Thoraxchirurgie Hewa Mustafa Völklingen Dr. med. Dietmar Tscholl Homburg Schwerpunktweiterbildung: Angiologie Priv.-Doz. Dr. med. Erik Friedrich Homburg Dr. med. Kishor Lahiri St.Ingbert Schwerpunkt: Endokrinologie Dr. med. Natalia Grigorian Homburg Zusatz-Weiterbildung: Akupunktur Dr. med. Harald Schmitz Heimbach Zusatz-Weiterbildung: Allergologie Miriam Clüsserath Mettlach Dr. med. Nicolas Hammerschmitt Bad Dürkheim Zusatz-Weiterbildung: Diabetologie Dr. med. Marcus Möllenberg Bad Oeynhausen Zusatz-Weiterbildung: Hämostaseologie Dr. med./ro Viorica Petrescu-Jipa Köln Zusatz-Weiterbildung: Homöopathie Dr. med. Anette Hammes Saarbrücken Zusatz-Weiterbildung: Intensivmedizin Dr. med. Andreas Brandt Prof. Dr. med. Bruno Scheller-Clever Mandelbachtal Zusatz-Weiterbildung: Medikamentöse Tumortherapie Dr. med. Peter Jurkat Saarbrücken Dr. med. Paul-Dieter Karp Neunkirchen Zusatz-Weiterbildung: Notfallmedizin Alexander Dastbaz Momtaz Schwalbach Thierry Fozing Gonsu Saarbrücken

11 Dr. med. Stefan Junk St. Wendel Daniel Köhler Homburg Alexander Löw Tholey Christian Oßwald Saarbrücken Christian Schlichter Saarbrücken Matthias Schröder Homburg Christine Soranna Saarbrücken Zusatz-Weiterbildung: Orthopädische Rheumatologie Priv.-Doz. Dr. med. Hans Michael Dienst Starnberg aus der ÄRztekammer Zusatz-Weiterbildung: Palliativmedizin Dr. med. Dirk Bütermann Neunkirchen Dr. med. Holger Klaproth Homburg Prof. Dr. med. Marcus Niewald Bechhofen Zusatz-Weiterbildung: Psychotherapie fachgebunden Eva Kropp-Milek Wadgassen Zusatz-Weiterbildung: Sozialmedizin Jürgen Horn Schiffweiler Dr. med. Martin Schlickel Weiskirchen ärztekammer Euregio der Zahnärzte besucht Brüssel Wer findet sich im Dschungel der europäischen Gesetzgebung zurecht? Wo sind die Schaltstellen, wenn es im europäischen Gesetzgebungsverfahren (richtig: Richtlinien ) um neue, jede Praxis in Saarbrücken, Trier, Mainz, aber auch Forbach, St. Avold, Esch-sur-Alzette oder Luxemburg zu beachtende Regelungen geht? Dies und noch viel mehr zu hinterfragen, sich über die europäischen Institutionen und ihre Wirkmechanismen zu informieren, aber auch mit maßgeblichen Parlamentariern des Europäischen Parlaments über aktuell anstehende Probleme zu diskutieren, war das Ziel der Visite der Repräsentanten der Mitgliedsorganisationen der Euregio der Zahnärzte am 27. und 28. April 2010 in Brüssel. So absolvierten 10 Vertreter der in der Euregio der Zahnärzte seit 14 Jahren zusammenarbeitenden Organisationen unter Leitung ihres derzeitigen Präsidenten, Herrn Kollegen San.Rat Dr. Wolfgang Weis, ein vom Leiter des Brüsseler Büros der Bundeszahnärztekammer, Herrn Dr. jur. Büttner, ausgearbeitetes und zum Teil auch speziell auf die Besucherdelegation abgestelltes zweitägiges Informationsprogramm. Der 10-köpfigen Delegation gehörten weiter an: Dr. Lellig und Ass. Kuntz für die saarländische Kammer, Dr. Degen, Dr. Bakalara und Dr. Heck für den Conseil Départemental de la Moselle, Dr. Nilles für das Collège Médical aus Luxemburg und Dr. Rumpf, Dr. Mohr und RA Schütz für die LZK Rheinland-Pfalz Die Delegation im Europäischen Parlament v.l.n.r. : SR Dr. Weis, Dr. Degen, Dr. Bakalara, Dr. Lellig, RA Schütz, Ass. jur. Kuntz, Dr. Heck, Dr. Büttner, Dr. Nilles Das Programm begann am Nachmittag des 27. April mit einem Informationsbesuch im Brüsseler Büro der Bundeszahnärztekammer und in den im gleichen Gebäude befindlichen Räumen des Council of European Dentists (CED), des politischen Repräsentationsorgans der europäischen Zahnärzte gegenüber den europäischen Institutionen. Dr. Büttner, der über ein immenses Wissen über die Zusammenarbeit und Kompetenzen der wichtigsten europäischen Institutionen (Rat, Kommission und Europäisches Parlament) verfügt, stellte uns nicht nur das von ihm ausgearbeitete Besuchsprogramm vor, sondern gab auch einen ersten Überblick über die Funk ti- 13

12 Ärztekammer 14 Aus der ärztekammer onsweise und die Kompetenzen der europäischen Institutionen, die darauf abgestimmte Arbeitsweise des Brüsseler Büros und die enge Zusammenarbeit der Bundeszahnärztekammer mit den im CED vertretenen zahnärztlichen Organisationen. Nicht nur regionalen Charakter enthielt der anschließende Besuch der Vertretung des Saarlandes bei der Europäischen Union, deren Aufgaben und Arbeitsweise uns in einem ersten Referat des stellv. Leiters der Vertretung, Herrn Kampf, dargelegt wurden. Schnell wurde uns klar, dass die Aufgaben der Vertretung eines Bundeslandes bei der Europäischen Union sich prinzipiell von den Aufgaben der Vertretung eines Berufsstandes in Brüssel nicht allzu sehr unterscheiden. Auch wenn die Interessenssphäre eines Bundeslandes wesentlich breiter gefächert ist, geht es dabei auch um die Prinzipien der Beobachtung, der Berichterstattung (an das zuständige Europaministerium des Landes) und des Versuchs der (rechtzeitigen) Einflussnahme durch die Ansprache der maßgeblichen Akteure auf Kommissions-, Politik- und Parlamentsebene, was man auch mit dem im nicht angelsächsischen Sprachraum eher negativ besetzten Wort Lobbyismus bezeichnet. Dieser ist aber das sehen die Angelsachsen vollkommen richtig für das Funktionieren unserer Demokratie gerade in Brüssel unerlässlich. So befasst sich die saarländische Landesvertretung auch mit den Fragen der europäischen Gesundheitspolitik; schließlich ist die Regelung der Heilberufsausübung nach unserem Grundgesetz eine ausschließliche Länderzuständigkeit und in Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Länder ein Mitbestimmungsrecht im Bundesrat. So sollte es uns eigentlich nicht verwundern, welch profunde Kenntnisse der Prozes se der europäischen Gesundheitspolitik die in der Landesvertretung Saarland zuständige Fachreferentin, Frau Gudrun Jakobs, darzubieten hatte. Der erste Tag wurde abgerundet mit einem Referat der Leiterin des Brüsseler Büros des Ordre National des Chirurgiens- Dentistes de la France, also der französischen Kammer organisation, Mme Julie-Jeanne Régnault. Zwar wird Frankreich im CED nicht durch den Ordre, sondern durch die größte Syndikatsorganisation, den CNSD, vertreten; gleichwohl hat der Ordre National in Brüssel seit 1996 ein eigenes Büro errichtet, da er sich zum einen als einziger Vertreter aller französischen Zahnärzte bezeichnen darf und zum anderen in Frankreich die staatlich übertragene Aufgabe der Zulassung und Registrierung von Zahnarztpraxen sowie deren berufsordnungsgemäße Überwachung übertragen bekommen hat. Gleiches gilt im Übrigen für die in unserer Euregio vertretene luxemburger Organisation des Collège Médical. Beide Organisationen haben an Stelle des CED mit anderen europäischen Ländern mit einem vergleichbaren System den europäischen Verband CODE gegründet, der sehr gerne mit dem CED und mit den dort vertretenen Organisationen, auch der BZÄK, zusammenarbeiten möchte. Im Vordergrund des Berichtes standen somit die Fragen der Zulassungsqualifikation (insbesondere die Drittstaatenqualifikation) und der Austausch von Informationen über berufsrechtliche und disziplinarrechtliche Maßnahmen bei Zulassung in einem Mitgliedsland der EU. Die Delegation nach der Unterredung mit dem MdEP, Jo Leinen: v.l.n.r. : RA Schütz, Dr. Lellig, Dr. Nilles, MdEP Leinen, SR Dr. Weis, Ass.jur. Kuntz Der erste informationsüberflutete Arbeitstag wurde abgerundet mit einem Gedankenaustausch bei einem gemeinsamen Abendessen. Im Mittelpunkt des zweiten Tages standen der Besuch des Europäischen Parlaments und dort die vereinbarten Gespräche mit der Vorsitzenden des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments, Frau Doris Pack, und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments, Herrn Jo Leinen, beide Abgeordnete aus dem Saarland und in für die europäischen (Zahn-)Ärzte wichtigen Funktionen als Vorsitzende der beiden genannten Ausschüsse. Im Mittelpunkt des Gespräches mit Frau Pack standen bildungspolitische Fragen und hier insbesondere die Berufsanerkennungsrichtlinie, das Grünbuch Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa sowie die anhaltende Diskussion in Deutschland und Europa über die Bachelor/Master-Abschlüsse im (zahn-)medizinischen Bereich. Frau Pack stimmte zu, dass der Bologna-Prozess, der nicht in die Zuständigkeit des Europäischen Parlaments falle, im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedsstaaten wie etwa Schweden in Deutschland für viel Verwirrung gesorgt habe und gerade für die Gesundheitsberufe nicht zielführend sei. Bezüglich des Grünbuches Arbeitskräfte des Gesund heitswesens in Europa, zu dem die Kommission derzeit ein sog. Konsultationsverfahren durchführt, wurde von unserer Seite auf die Gefahr hingewiesen, dass zur Abdeckung ausreichenden Personals in unterversorgten Gebieten seitens der Kommission an einen sog. Skill-Mix gedacht werde, was die Substitution ärztlichen durch nicht ärztliches Personal vorsehe. In die gleiche Richtung weise eine Resolution Delegation ja Substitution nein hin, die der CED im November 2009 verabschiedet habe. Frau Pack zeigte sich sehr interessiert an den Themen und sagte ihre Unterstützung wann immer nötig zu. Nach einer Besichtigung der Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments und einer Vertiefung der Kenntnisse über die dortige Arbeitsweise durch Herrn Dr. Büttner, stand das Gespräch mit dem MdEP Jo Leinen, an. Herr Leinen zeigte sich der Besuchergruppe gegenüber sehr aufgeschlossen und begrüßte die interregionale europäische

13 Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Im Mittelpunkt unserer Fragen stand zum einen die Richtlinie Grenzüberschreitende Patientenrechte, mit Hilfe derer die Rechtsprechung des EuGH zum Recht des europäischen Bürgers auf Inanspruchnahme ambulanter Leistungen in jedem der EU angehörigen Land kodifiziert werden soll. Herr Leinen zeigte sich sehr gut orientiert zu dieser Frage und wusste, dass die derzeitige spanische Präsidentschaft, nachdem der Gesundheitsministerrat am 01. Dezember 2009 keine politische Entscheidung herbeiführen konnte, die Sache ruhen lässt. Hintergrund sei die Tatsache, dass insbesondere Spanien sich gegen diese Richtlinie gewandt habe. Er habe jedoch große Hoffnung, dass die belgische Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2010 die Sache wieder aufgreifen werde und die Richtlinie dann gute Chancen zur Umsetzung haben werde. Unsererseits wurde darauf hingewiesen, dass wir diese Richtlinie ausdrücklich begrüßen, andererseits aber auch Gefahren insoweit sehen, als damit unter dem Gesichtspunkt einer angeblich notwendigen Rechtsangleichung die Gefahr drohe, dass man europaweit bei Arzthaftungsprozessen eine Umkehr der Beweislast einführen wolle, was zu einer Defensivmedizin führen müsse. Herr Leinen sagte zu, diese Frage schon in der nächsten Woche, wenn er sich mit dem neuen Kommissar für Gesundheit, Herrn Dalli aus Malta, treffe, aufzugreifen. Ein entsprechendes Positionspapier der BZÄK wurde ihm von Herrn Dr. Büttner zugesagt. Weitere Themen, die mit Herrn Leinen diskutiert wurden, waren ebenfalls das Grünbuch Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa, ferner die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/ aus der ÄRztekammer EG, die seitens der Kommission bis zum Jahr 2012 überarbeitet werden soll und für die bereits im März 2010 eine erste Evaluation der derzeitigen Richtlinie mit den europäischen Verbänden stattfand. Mit Blick auf die in Artikel 5 ff. der BA-Richtlinie festgelegten Bestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit ist es für unsere Seite entscheidend, dass ein Dienstleistungserbringer, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat tätig wird, auch weiterhin den dort geltenden berufsständischen und berufs- sowie verwaltungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt (sog. Bestimmungslandprinzip). Auch insoweit sagte Herr Leinen eine Diskussion mit dem Gesundheitskommissar Dalli zu. Der erste Besuch der Euregio der Zahnärzte Saar-Lor-Lux- Rheinland/Pfalz in Brüssel kann als ein voller Erfolg verbucht werden. Nicht nur konnten die Teilnehmer neue Erkenntnisse für die Einschätzung der europäischen Politik gewinnen, vielmehr war es uns auch gelungen, unsere gemeinsamen Anliegen in Brüssel vorzutragen und dafür Gehör zu finden. Abschließend gilt nochmals unser ganz herzlicher Dank an die Organisation durch das Brüsseler Büro der BZÄK durch Herrn Dr. Büttner und Frau Beheyt. Dr. Hans Joachim Lellig Vorsitzender Ärztekammer des Saarlandes Abteilung Zahnärzte ärztekammer Wer hat Angst vorm schwarzen Mann? Selektivverträge in der zahnärztlichen Versorgung Am 19. und 20. Februar dieses Jahres trafen sich die Öffentlichkeitsreferenten der zahnärztlichen Körperschaften in Frankfurt/Main, um das Thema Selektivverträge in der zahnärztlichen Versorgung zu diskutieren. Wohl kaum ein anderes Thema ist derzeit so umstritten und emotional diskutiert wie diese Selektivverträge nicht nur im zahnärztlichen Bereich. Der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz stellte fest: Der sogenannte Vertragswettbewerb bleibt eine Mogelpackung, weil er eben nur eine vermeintliche Lösung für die Finanzierungsprobleme der GKV bietet und schlug eine Ausweitung des Festzuschussmodells, das sich beim Zahnersatz bewährt habe, auf andere Bereiche der zahnmedizinischen Versorgung vor. Sein Stellvertreter Dr. Wolfgang Eßer warnte vor einer Kannibalisierung des Kollektivvertrags, solange nicht geklärt sei, wo das zusätzliche Geld für die Selektivverträge herkäme. Die meisten im zahnärztlichen Bereich bisher geschlossenen Verträge seien übrigens Add-On Verträge zusätzlich zum Kollektivvertrag. Jochen Gabriel, Gruppenleiter zahnärztliche Leistungen der DAK, referierte über Win-Situation für Patienten, Krankenkassen und Zahnärzte?! Alleine schon die Formulierung des Themas ließ ahnen, dass von einer Win-Win- von links nach rechts: Dr. Oesterreich, Dr. Engel (beide BZÄK), Dr. Kern, Dr. Fedderwitz (beide KZBV), Dr. Baumgärtner (MEDI). Foto: Jana Zadow, LZK Brandenburg Situation nicht die Rede war, geschweige denn von einem dreifachen Nutzen Er sprach weiter von einem Kundennutzen zum Nutzen der Krankenkasse (nanu?) und (verdächtig häufig) 15

14 Ärztekammer Aus der ärztekammer / gremienarbeit von Kunden statt von Versicherten. Ein Kunde interessiert sich nur im Leistungsfall für das Leistungsangebot vorher kann ich ihm nichts verkaufen so sein Originalton. KZVen, Zahnärztekammern oder -netzwerke seien für seine Krankenkasse gewünschte Premiumpartner, allerdings stelle sich die Frage nach dem Vertretungsanspruch(!) Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, und sein Vizepräsident Dr. Dietmar Oesterreich referierten zum Thema Öffnungsklausel in der GOZ als präjudizierender Faktor für Selektivverträge und zu den Deprofessionalisierungsgefahren durch ebendiese Verträge. Besonders spannend war dann noch der Vortrag des MEDI-Vorsitzenden Dr. Werner Baumgärtner. Er referierte über den MEDI-Vertrag und seine Besonderheiten, insbesondere das Einsparpotential für die Kassen durch sparsamere Medikamentenverordnung sowie die bessere Vergütung der am MEDI-Vertrag teilnehmenden Ärzte. Für die ärztliche Leistung gebe es einen Marktpreis, die Umverteilung laufe auf Kassenebene. In der Diskussion machte er aber auch auf die Unterschiede zwischen Ärzten und Zahnärzten aufmerksam: bei den Zahnärzten wird ein nicht unerheblicher Teil des Honorars mit dem Patienten direkt vereinbart und von diesem bezahlt. Wenn es das bei den Ärzten gäbe, bräuchten wir keinen Selektivvertrag. Dr. Wolfgang Carl Arbeitskreis Hilfen gegen Gewalt Dieser Arbeitskreis befasste sich in seien Anfängen vornehmlich mit der Gewalt gegen Kinder und deren Prävention. Heute wissen wir, dass nicht nur Kinder, sondern Frauen und Männer, behinderte und alte Menschen Opfer von körperlicher und seelischer Gewalt, sexuellem Missbrauch sowie Vernachlässigung werden können. 16 Auch die akuten und langdauernden gesundheitlichen Auswirkungen dieses Gewalterleben und Gewalt-Mit-erleben sind nunmehr allerseits bekannt. Ärztinnen und Ärzten in Kliniken, Ambulanzen und Praxen kommt bei der Diagnostik und Therapie eine besondere Rolle zu, da sie die häufig entscheidenden ersten Ansprechpersonen sind und nicht nur medizinisch/ärztlich tätig werden, sondern sozusagen auch die entscheidende Weichstellung für Hilfe und Veränderung geben können. Im Arbeitskreis der Ärztekammer arbeiten Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Fachgebieten mit, aus Allgemeinmedi - zin, Frauenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin und Kinderund Jugendpsychiatrie, Chirurgie und Zahnmedizin. Sie sind tätig in Klinik, Praxis und Öffentlichem Gesundheitsdienst und arbeiten auch in ihren jeweiligen Fachgebieten in weiteren bestehenden Arbeitskreisen mit (bei Justiz, Jugendhilfe, Ministerium u.a.). Im April 2009 erschien die Neuauflage des Leitfadens Gewalt gegen Kinder, als download verfügbar auf der Homepage der Ärztekammer und der mitwirkenden Organisationen. Im November 2009 fand ein Klinisches Wochenende zum Thema Gewalt gegen alte Menschen statt. Moderator war Prof. Dr. Dr. Rolf Hirsch aus Bonn, Initiator der Aktion handeln statt misshandeln hsm. Nach den Kammerwahlen hat sich der Arbeitskreis in seiner neuen Zusammensetzung nun zum Ziel gesetzt, den Kolleginnen und Kollegen die im Saarland vorhandenen Hilfsangebote für die Opfer von Gewalt vorzustellen. Eva Groterath Kinder- und Jugendärztin/Psychotherapie Kammervorstandsmitglied und Vorsitzende des Arbeitskreises Vorstellung der Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt im Saarland Johannisstr. 2, Saarbrücken Tel.: 0681/ , Fax: 0681/ interventionsstelle@skf-saarbruecken.de

15 aus der ÄRztekammer / gremienarbeit Fallzahlen der Interventionsstelle bleiben auch in 2009 hoch Im Jahr 2009 sind bei der Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt im Saarland insgesamt 916 Fälle eingegangen, von denen 882 Fälle häuslicher Gewalt waren. Somit ist die Anzahl der Fälle häuslicher Gewalt im Vergleich zum Vorjahr ungefähr identisch geblieben. Wie in den vergangenen Jahren waren die meisten Opfer weiblich (ca. 94 %). In 61 % der Fälle lebten Kinder mit im Haushalt der Betroffenen, waren also von elterlicher Partnerschaftsgewalt mit betroffen. In 70 % der Fälle lag das Alter der Betroffenen zwischen 20 und 50 Jahren. Auffallend ist, dass mit zunehmendem Alter häufiger Beratungen in Anspruch genommen wurden. Je älter also die Betroffenen waren, umso mehr stieg das Interesse, sich auch tatsächlich beraten zu lassen. Ungefähr 96 % der Opfer waren deutschsprachig, ca. 80 % hatten die deutsche Staatsbürgerschaft. 22,8 % der Betroffenen hatten einen Migrationshintergrund. Die Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt hat ihre Beratungstätigkeit im April 2007 aufgenommen. Die Zuständigkeit umfasst das ganze Saarland mit 20 Polizeidienststellen. Träger ist der Sozialdienst katholischer Frauen e.v. in Kooperation mit dem Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.v..finanziert ist die Stelle zu 90 % über Landesmittel, die Träger müssen einen Eigenanteil von 10 % aufbringen. Die Einrichtung bietet eine Kurzzeitberatung im Sinne einer Krisenintervention für Personen, die Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen geworden sind oder die gegen ihren Willen von einer Person, mit der sie eine Beziehung hatten, dauerhaft und penetrant verfolgt werden. (Stalking) Neben der Beratung für Erwachsene besteht ein eigenständiges Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche, die durch das Miterleben elterlicher Partnerschaftsgewalt ebenfalls Opfer geworden sind. Sowohl für die Beratung erwachsener Opfer häuslicher Gewalt, als auch für die Kinder- und Jugendberatung stehen jeweils eine dreiviertel Sozialarbeiterinnenstelle zur Verfügung. Das Sekretariat ist mit einer halben Stelle besetzt. Die Initiative zur Kontaktaufnahme geht in erster Linie von der Interventionsstelle aus (proaktiver Beratungsansatz). Mit dem Einverständnis der Betroffenen schickt die Polizei die Kontaktdaten per Fax an die Interventionsstelle, die innerhalb von 24 h (außer Wochenende und Feiertage) einen ersten Kontaktversuch zum Opfer unternimmt. Die Betroffenen können sich auch selbst oder mittels einer Vertrauensperson an die Beratungsstelle wenden. Die Gesprächsinhalte reichen von der aktuellen körperlichen und psychischen Situation das Opfers, dessen psychosozialer Situation sowie der Information über polizeiliche und rechtliche Schutzmaßnahmen, bis hin zur Gefährdungsanalyse und möglichen Schutz -und Hilfsmaßnahmen. Bei Bedarf werden Betroffene an andere Beratungsstellen, RechtsanwältInnen, ÄrztInnen, Opferhilfeeinrichtungen, Frauen häuser und PsychotherapeutInnen weiter vermittelt. Finden Beratungsgespräche mit dem Gewalt betroffenen Elternteil im Rahmen der Kinder- und Jugendberatung statt, so liegt der Focus auf der Situation des mit betroffenen Kin - des. Wird darüber hinaus ein weiterer Hilfebedarf für das Kind gesehen, können von der Interventionsstelle entsprechende Kontakte vermittelt werden. Christine Theisen, Leiterin der Interventionsstelle Kontakt und Information: Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt Johannisstr. 2, Saarbrücken Tel.: 0681/ Fax: 0681/ interventionsstelle@skf-saarbruecken.de ärztekammer PM: Ärztekammer unterstützt die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen Die Ärztekammer unterstützt die Forderungen der an den kommunalen Kliniken tätigen Kolleginnen und Kollegen nach besseren Arbeitsbedingungen. Die Differenzen bei den Tarifverhandlungen zwischen dem Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) und der Ärzteschaft sind Ausdruck einer unzureichenden Wertschätzung ärztlicher Arbeit. Die große Zustimmung bei der Urabstimmung des Marburger Bundes über den Streik zeigen, dass die Ärztinnen und Ärzte die derzeitige Situation nicht mehr widerspruchslos hinnehmen, kommentiert Kammerpräsident Dr. Mischo den Beginn des Arbeitskampfes. Die Ärztekammer fordert die VKA auf, sich um konstruktive Lösungen zu bemühen, die sowohl dem Wert ärztlicher Arbeit gerecht werden als auch diese anspruchsvolle Tätigkeit wieder attraktiv machen. In den letzten Jahren wurden die Anforderungen an die Arbeitsintensität ärztlicher Leistungen, die Dokumentationspflicht und die Qualitätsnormen mit großer Selbstverständlichkeit erhöht. Während die Anzahl der stationären Krankenhausfälle im Vergleich 2004 zu 2008 um rund 5 % gestiegen ist, hat sich die Zahl der Ärzte an kommunalen Krankenhäusern nur um 0,7 % erhöht. Die Arbeitsverdichtung hat auch vor dem Bereitschaftsdienst nicht Halt gemacht. Er wird regelmäßig im Anschluss an einen achtstündigen Routine-Arbeitstag geleistet. Nach 24 Stunden in der Klinik darf der Arzt dann in den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhetag gehen. Dieser Arbeitstag wird (zu 100 %) von dem geringer vergüteten (meist zwischen 60 und 75 %) Bereitschaftsdienst abgezogen. 17

16 aus wissenschaft und forschung FSME: Risikogebiete in Deutschland (Stand: April 2010)* Bewertung des örtlichen Erkrankungsrisikos 18 In dieser Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins wird in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Ausführungen in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am RKI (STIKO) eine aktualisierte Darstellung der Risikogebiete der Frühsommer- Meningoenzephalitis (FSME) in Deutschland in einer Einteilung nach Kreisgebieten als Grundlage für gezielte präventive Maßnahmen publiziert. Sie beruht auf den gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten FSME-Erkrankungsdaten aus den Jahren 2002 bis Diese Karte ersetzt die Karte der Risikogebiete vom April Als FSME-Risikogebiete werden Endemiegebiete der FSME deklariert, in denen für Personen mit Zeckenexposition ein Erkrankungsrisiko besteht, das nach einer Übereinkunft der Experten präventive Maßnahmen begründet. Dazu ge - hört vorrangig die verfügbare Impfung für gegenüber Zecken exponierte Einwohner oder Touristen bzw. beruflich Exponierte. Eine Einschätzung des FSME-Erkrankungsrisikos wird anhand der kreis be zo genen Inzidenz der nach IfSG gemeldeten und dem RKI übermittelten FSME-Erkrankungen vorgenommen. 2 Flächendeckende Untersuchungen zum Nachweis des FSME- Virus in Zecken und/oder Antikörpern bei Wildtieren, die als Virusreservoir eine Rolle spielen, sind sehr aufwändig und liegen derzeit nicht aktuell und nur für wenige Gebiete vor. Seroprävalenzstudien bei ungeimpften Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko liegen ebenfalls nur begrenzt vor, sind aufwändig durchzuführen und geben nicht immer Aufschluss über den genauen Infektionsort. Daher bleibt die Surveillance menschlicher Erkrankungen weiterhin die bestmögliche Grundlage zur aktuellen Risikoeinschätzung. Sollte die Inzidenz jedoch aufgrund steigender Impfquoten abnehmen, wer den zukünftig ergänzende Indikatoren benötigt. Daher haben die Erfassung von Impfquoten sowie die Etablierung einer systematischen Überwachung der Zecken zahlen, des Befalls der Zecken mit dem FSME-Virus oder der Erfassung der Infektion bei Tieren eine hohe Bedeutung. Diesbezüglich sind die Etablierung des Netzwerks Nagetier-übertragene Pathogene 3 sowie Aktivitäten zur Untersuchung von Zecken oder der Seroprävalenz in Tieren in verschiedenen Regionen in Deutschland seitens einiger Landesbehörden, des Nationalen veterinärmedizinischen Referenzlabors für durch Zecken übertragene Erkrankungen (NRL-ZüK) im Friedrich-Loeffler-Institut und des FSME-Konsiliarlabors am RKI von hoher Bedeutung. Methodik Für die aktuelle Karte wird eine einheitliche Datenbasis verwendet bestehend aus den im Zeitraum 2002 bis 2009 dem RKI übermittelten Meldedaten. Es wurden kreisbezogene gleitende 5-Jahresinzidenzen für die Zeiträume 2002 bis 2006, 2003 bis 2007, 2004 bis 2008 und 2005 bis 2009 berechnet, um die Vergleichbarkeit der FSME-Krankheitslast in den einzelnen Kreisen zu gewähr leisten. Als Zähler wird die Zahl der in einem Kreis erworbenen FSME-Erkrankungen (also Erkrankungen bei Bewohnern und Besuchern des Kreises) und als Nenner die Kreisbevölkerung verwendet. Ferner wird das Infektionsrisiko in umliegenden Kreisen berücksichtigt, zum einen, um der Mobilität der Bevölkerung Rechnung zu tragen und zum anderen, weil Naturherde grenzüberschreitend sein können. Zudem kann dadurch eine Glättung zufälliger Unterschiede in der Inzidenz erreicht werden. Durch das Einbeziehen der Inzidenz der sogenannten Kreisregion (bestehend aus dem betreffenden Kreis sowie aus allen angrenzenden Kreisen) ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass das Infektionsrisiko in Kreisen unterschätzt wird, in denen wegen steigender Impfquoten die Inzidenz abnehmen könnte. Wie bereits beschrieben 2, wird ein Kreis dann als Risikogebiet definiert, wenn die Inzidenz im Kreis selbst oder in der Kreisregion signifikant den festgelegten Grenzwert von 1 FSME- Erkrankung/ Einwohner/5 Jahre übersteigt. Anmerkungen zur Datenbasis Die übermittelten Daten zu gemeldeten FSME-Erkrankungen unter lagen während des Datenzeitraums noch folgen den Einschränkungen: Infektionsort: Die Übermittlung des Infektionsortes war in den Jahren 2001 und 2002 noch sehr lückenhaft, hat sich aber in den letzten Jahren deutlich verbessert: In den Jahren 2002, 2003, 2004 und 2005 fehlte der Infektionsort jeweils bei 49,4 %, 20,2 %, 4,4 % und 15,3 % der übermittelten Fälle. In den Jahren 2006 bis 2009 konnte er nur bei 1,6 %, 2,1 %, 4,5 % und 5,4 % nicht ermittelt werden. Ohne Hinweis zum vermutlichen Infektionsort kann ein übermittelter FSME-Fall nicht zur Präzisierung der FSME-Risikogebiete genutzt werden. Die Kenntnis des Infektionsortes ist folglich unverzichtbar. Daher sei hier der hohe Stellenwert der engagierten und auf wändigen Ermittlung dieser Information seitens der Gesundheitsämter betont. Falldefinition nach IfSG: Die von 2001 bis Ende 2003 gültige Falldefinition 4 des RKI war auch dann erfüllt, wenn labordiagnostisch nur ein serologischer FSME-spezifischer IgM-Anti körper-nachweis vorlag. Dies wurde nachträglich von Experten als nicht ausreichend spezifisch eingeschätzt. Zur sicheren Diagnose wurde entweder zusätzlich ein erhöhter IgG-Titer oder ein signifikanter Titeranstieg gefordert. Die ab Beginn des Jahres 2004 gültige aktualisierte Falldefinition 5 hat dies berücksichtigt. Im Gegensatz zu den Jahren 2002 und 2003, in denen Fälle mit alleinigem FSME-spezifischem IgM-Antikörper-Nachweis dann zur Datengrundlage für die Karte gerechnet wurden, wenn eine ZNS-Symptomatik vorlag, wurden Erkrankungen mit alleinigem serologischen IgM-Anti körper-nachweis gemäß der im Jahr 2004 aktualisierten FSME-Fall definition seitdem generell ausgeschlossen. Auch der alleinige IgM-Antikörper-Nachweises im

17 aus wissenschaft und forschung Liquor wird seit 2004 nicht mehr akzeptiert; es wird nunmehr der Nachweis einer intrathekalen Antikörpersynthese (erhöhter Liquor-Serum-Index) gefordert. In der 2007 erneut aktualisierten Falldefinition 6 ( > Infektionsschutz > Infektionsschutz gesetz > Falldefinitionen > nach IfSG) wird auch der Nachweis eines simultanen IgM- UND IgG-Nachweises im Liquor wie im Serum als Labor bestätigung anerkannt. Dies wurde in der Praxis bereits bei den in den Jahren 2004 bis 2006 übermittelten Fällen so gehandhabt. Als Übergangsregelung wurde im Jahr 2007 beschlossen, dass keines der bis zum Jahr 2006 definierten bestehenden Risikogebiete den Risikostatus verlieren sollte, auch wenn dort die Inzidenz nicht signifikant über dem neuen Grenzwert liegen sollte. Vielmehr soll die Inzidenz dort über weitere 5 Jahre beobachtet werden. Dann sollte neu beurteilt werden, ob das Infektionsrisiko konsistent als niedrig eingestuft werden kann. Gleiches gilt für Risikogebiete, die über den neuen Inzidenzansatz definiert werden. Die gleitenden 5-Jahresinzidenzen in allen Kreisen und Kreis regionen mit auftretenden FSME-Erkrankungen im Zeitraum von 2002 bis 2009 werden als Anhang zu diesem Artikel auf der Internetseite des RKI unter > Infektionsschutz > Epidemiologisches Bulletin 17/2010 veröffentlicht. Dort sind auch die p-werte verfügbar, die aussagen, ob die beobachtete Inzidenz signifikant höher als 1 Erkrankung/ Einwohner liegt. Die Risikogebiete für die aktuelle Karte werden daher folgendermaßen definiert: Ein Kreis wird als FSME-Risikogebiet definiert, wenn die Anzahl der übermittelten FSME-Erkrankungen in den Zeiträumen 2002 bis 2006, 2003 bis 2007, 2004 bis 2008 oder 2005 bis 2009 im Kreis ODER in der Kreisregion (bestehend aus dem betreffenden Kreis plus allen angrenzenden Kreisen) signifikant (p < 0,05) höher liegt als die bei einer Inzidenz von 1 Erkrankung/ Einwohner erwartete Fallzahl. Zur aktuellen Datenbasis Für die Definition der Risikogebiete werden die im Zeitraum 2002 bis 2009 dem RKI gemäß IfSG übermittelten Daten zu gemeldeten FSME-Erkrankungen mit vorliegendem Infektionslandkreis verwendet (insgesamt Erkrankungsfälle, s. Kasten). Zur FSME-Situation in Deutschland im Jahr 2009 Im Jahr 2009 wurden insgesamt 313 FSME-Erkrankungen übermittelt, die der gültigen Falldefinition (Referenzdefinition) des RKI entsprachen. Dies entsprach einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr (289 FSME-Erkrankungen) um 8 %. Damit liegt die Fallzahl auch etwas höher als auf dem Niveau der Jahre 2001 bis 2004 ( Fälle), aber deutlich niedriger als in den Jahren 2005 (432) und 2006 (546), in denen ein starker Anstieg beobachtet worden war. Als Infektionsland wurde in 300 Fällen Deutschland genannt, darunter war ein Fall, bei dem Rumänien als zusätzlich mögliches Infektionsland genannt wurde. Bei vier Fällen wurde Österreich, bei zweien Italien und bei jeweils einem Fall Kirgisistan, Estland, Polen und die Schweiz als Infektionsland genannt. In drei Fällen wurde keine Angabe zum Infektionsland gemacht. Von 286 Fällen mit der Angabe von mindestens einem genauen Infektionsort (Landkreis) in Deutschland wurden insgesamt 95 (Vorjahr: 103) verschiedene Kreise als Infektions ort genannt (292 Nennungen mit bis zu drei möglichen Infektionskreisen pro Fall). Die Nennungen verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer: 132 (45,4 %) auf Baden-Württemberg, 131 (45,0 %) auf Bayern, 15 (5,2 %) auf Hessen, 6 (2,1 %) auf Thü ringen, 1 (0,3 %) auf Rheinland-Pfalz, 1 (0,3 %) auf das Saarland (Saar-Pfalz-Kreis) und 1 (0,3 %) auf Schleswig-Holstein. Aktuelle Änderungen im Jahr 2009 In 96 Kreisen wurde in mindestens einem der 5-Jahreszeiträume 2002 bis 2006, 2003 bis 2007, 2004 bis 2008 oder 2005 bis 2009 eine 5-Jahresinzidenz berechnet, die signifikant höher lag als 1 Erkrankung/ Einwohner. Weitere 38 Kreise wurden allein aufgrund einer in mindestens einem der 5-Jahreszeiträume (s. o.) signifikant erhöhten FSME-5-Jahresinzidenz (> 1 Erkr./ Einw.) in der Kreisregion als Risikogebiete definiert (s. auch Kasten). Mit der Ausnahme eines Kreises (SK Ansbach), der jedoch inmitten einer Region mit langjähriger FSME-Aktivität liegt, wurde aus allen diesen Kreisen seit 1984 mindestens eine dort erworbene FSME-Erkrankung berichtet (Daten der Sammlungen bestätigter autochthoner FSME-Erkrankungsfälle von Prof. Dr. R. Kaiser, Pforzheim, Prof. Dr. M. Roggendorf, Essen, und Frau Dr. G. Jäger, München) und Mitteilung aus dem Land Thüringen. Im LK Aichach-Friedberg, der im Jahr 2005 als Risikogebiet ausgewiesen wurde, lag die Inzidenz in allen o. g. Zeiträumen weder im Kreis selbst noch in der Kreisregion signifikant höher als 1 Erkrankung/ Einwohner. Im SK Gera, der im Jahr 2006 erstmals auf Grund einer erhöhten Inzidenz in der Kreisregion zum Risikogebiet definiert wurde, lag die Inzidenz in der Kreisregion nach den aktuellen Berechnungen weder für den Zeitraum 2002 bis 2006 noch für die späteren Zeiträume signifikant über der definierten Inzidenzgrenze. Dies wird durch die Kreisreform in Sachsen-Anhalt erklärt, bei der sich ein angrenzender Kreis (in dem nie FMSE-Fälle aufgetreten sind) aufgrund einer Zusammenlegung mit einem weiteren Kreis deutlich vergrößert hat. Beide Kreise (LK Aichach-Friedberg und SK Gera) werden gemäß der vereinbarten Übergangsregelung jedoch für weitere 5 Jahre als Risikogebiete eingestuft. In weiteren 5 Kreisen (LK Alzey-Worms, LK Germersheim, LK Rhein-Pfalz-Kreis, SK Speyer, SK Worms) wurde eine signifikant erhöhte FSME-Inzidenz in der Kreisregion, nicht jedoch in dem Kreis beobachtet. In diesen Kreisen sind noch nie autochthone Fälle aufgetreten. Sie grenzen zwar formal an Risikogebiete in Baden-Württemberg und Hessen an, sind von diesen jedoch durch den Rhein getrennt. Weil der Rhein in dieser Region eine plausible natürliche Grenze für Naturherde darstellt, wurden diese 5 Kreise nicht zu Risikogebieten erklärt. 19

18 aus wissenschaft und forschung 20 Insgesamt werden aktuell 136 Kreise als FSME-Risikogebiete ausgewiesen: 42 Kreise in Baden-Württemberg (unverändert), 78 Kreise in Bayern (unverändert), 8 Kreise in Hessen (unverändert), 7 Kreise in Thüringen (unverändert) und 1 Kreis in Rheinland-Pfalz (unverändert). Die aktuellen Ergebnisse der für den Zeitraum 2002 bis 2009 ausgewerteten Daten bestätigen somit weiterhin die Existenz größerer, weitgehend zusammenhängender FSME-Naturherde im Süden Deutschlands, vor allem in Baden-Württemberg, Bayern, Südhessen, und Thüringen. Das FSME-Infektionsrisiko in Bundesländern ohne ausgewiesene Risikogebiete In Sachsen traten auch im Jahr 2009 wieder in einzelnen Kreisen FSME-Fälle auf; es wurde jedoch weiterhin kein Kreis als Risikogebiet eingestuft. In Rheinland-Pfalz traten im einzigen Risikogebiet, dem LK Birkenfeld, 2009 keine Fälle auf, es wurde lediglich bei einem Fall neben dem LK Ludwigsburg (bekanntes Risikogebiet in Baden-Württemberg) der SK Pirmasens als möglicher Infektionsort angegeben. Im Saarland waren erstmals im Jahr 2008 drei Fälle aufgetreten, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb von 2 Monaten im Jahr 2008 im Raum St. Ingbert-Rohrbach im Saar-Pfalz- Kreis 7 angesteckt hatten. Seitdem trat im Jahr 2009 ein weiterer Fall in diesem Kreis auf. Die kreisbezogene 5-Jahresinzidenz (2005 bis 2009) im Saar-Pfalz-Kreis lag mit 2,6 Fällen/ Einwohner zwar über der festgelegten Grenze von 1 Fall/ Einwohner, dies war jedoch nicht statistisch signifikant. Ein fortbestehendes Infektionsrisiko in dieser Gegend erscheint jedoch möglich, weshalb das Saarländische Gesundheits ministerium die öffentlichen Impf empfehlungen erweitert und eine Impf emp fehlung für FSME geografisch begrenzt auf den Saar-Pfalz-Kreis ausgesprochen hat. Zuständige Behörden im Saar land wurden zudem über das mögliche Infektionsrisiko für Forstund Gartenarbeiter sowie Jäger in dieser Gegend informiert. Darüber hinaus trat im Jahr 2009 in Bundesländern ohne ausgewiesene Risikogebiete erstmalig ein Fall in Schleswig-Holstein auf. Bei diesem Fall mit serologisch nachgewiesenen IgMund IgG-FSME-Antikörpern, aber mit untypischem klinischem Bild konnten frühere Aufenthalte in Risikogebieten nicht ausgeschlossen werden. Diagnostisch wurde der Nachweis eines Antikörperanstiegs nicht versucht. Daher verbleibt trotz eines positiven FSME- Antikörpernachweises im Neutralisationstest > 6 Monate nach der Erkrankung eine diagnostische Unsicherheit. In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen- Anhalt, aus denen in früheren Jahren Einzelfälle übermittelt wurden, traten im Jahr 2009 keine weiteren Fälle auf. In einer prospektiven Untersuchung zur Seroprävalenz von FSME-Antikörpern bei Forstarbeitern in Niedersachsen konnten in der zweiten Untersuchungsphase von 2008 bis 2009 bei 877 Studienteilnehmern, darunter 513 nicht gegen FSME Geimpfte, keine Hinweise für eine sicher autochthon erworbene Infektionen gefunden werden. 8 Dies war in der ersten Unter suchungsphase 2006 bis 2007 ebenfalls der Fall gewesen. 9 Zum Vorgehen beim Auftreten von FSME-Einzelfällen in Nichtrisikogebieten Eine besonders sorgfältige klinische, labordiagnostische und epidemiologische Untersuchung und Dokumentation ist vor allem bei isoliert auftretenden Erkrankungsfällen notwendig, die sich in Landkreisen infizieren, in denen bislang keine Infektionen erworben wurden. Die genaue Anamnese sollte sowohl frühere Impfungen gegen FSME, aber auch gegen Gelbfieber oder Japanische Enzephalitis sowie durchgemachte Dengue-Erkrankungen bzw. Aufenthalte in Endemiegebieten (Asien und Lateinamerika) umfassen, da diese zu einem falsch positiven Ergebnis im FSME-ELISA führen können. Die Untersuchung der Serum- und Liquorproben sollte in einem virologischen Labor mit spezieller Erfahrung in der FSME- Diagnostik erfolgen. Es sollten unbedingt sequen zielle Serumproben entnommen werden, um einen Anstieg der Antikörper zu dokumentieren. Gegebenenfalls kann eine Aviditätstestung darüber Aufschluss geben, ob es sich um neugebildete (frische Infektion) oder schon länger bestehende Antikörper handelt. Sowohl die Landesgesundheitsämter in Bayern als auch in Baden-Württemberg (Kontakte s. u.) bieten diesbezüglich fach- Abbildung 1a: Median der FSME-Impfquoten der Kreise bei Schulanfängern (SA) nach Bundesländern und Schuljahr (z. B = Schuljahr ). Dargestellt wird die Prozentzahl der Kinder mit mindestens 3 Impfdosen. Der Fehlerbalken zeigt die Spanne zwischen den Kreisen mit der niedrigsten und der höchsten Impfquote. Die Daten der Schuleingangsuntersuchungen wurden dem RKI von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

19 aus wissenschaft und forschung Zusammenfassung des FSME-Infektionsrisikos nach Bundesländern Bundesländer mit definierten FSME-Risikogebieten: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen Bundesländer mit vereinzelt auftretenden autochthonen FSME-Erkrankungen, in denen jedoch kein Landkreis die Definition für ein FSME-Risikogebiet erfüllt: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Bundesländer, in denen bisher keine FSME-Erkrankungen erworben wurden: Berlin, Bremen, Hamburg liche Beratung und weiterführende Diagnostik an. Bei Verdacht auf Kreuzreaktionen sollte ein Neutralisationstest (NT) durchgeführt werden, der am Konsiliarlaboratorium für FSME am Robert Koch-Institut (s. u.) angeboten wird. Auch hier werden fach liche Beratung sowie kostenlose Untersuchung von Serumund Liquorproben angeboten. Bedeutung für die Impfempfehlung Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine FSME- Impfung für Personen, die in den auf der Grundlage der epidemiologischen Daten definierten Risikogebieten zeckenexpo - niert sind. Eine Pflicht zur Kostenerstattung der Impfung seitens der Krankenkassen besteht nur für diesen Personenkreis, wie in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundes ausschus ses ( festgelegt wurde. In Baden-Württemberg wird durch die zuständige Länderbehörde die Impfung gegen FSME ohne geografische Einschränkung empfohlen. Ferner ist die Impfung von der STIKO und nach der Biostoffverordnung empfohlen für Personen, die beruflich gefährdet sind (exponiertes Laborpersonal sowie in Risikogebieten Tätige, z. B. Forstarbeiter und Exponierte in der Landwirtschaft). Neben der vom RKI erstellten Karte der Risikogebiete kursieren FSME-Karten anderer Urheber, in der deutlich mehr Kreise eingefärbt sind. Dabei handelt es sich aber um Kreise, in denen die Hinweise für ein erhöhtes Risiko nicht oder nicht in ausreichender Weise vorliegen, so dass gemäß STIKO in diesen zusätzlich eingefärbten Kreisen keine FSME-Impfung regulär empfohlen wird. Eine Impfung für bestimmte Personen, z. B. solche, die auf grund von beruflichen oder bestimmten freizeit be dingten Tätigkeiten einer besonders intensiven Zeckenexpo sition ausgesetzt sind, kann auch in Gebieten ohne erhöhte FSME-Inzidenz, aber mit sporadischen FSME- Einzel erkran kungen u. U. sinnvoll sein, im Sinne einer individuellen Impfindikation (s. aktuelle Empfehlungen der STIKO, Epid. Bull. 30/2009, S. 285). Es muss aber beachtet werden, dass die Naturherde der FSME in solchen Kreisen örtlich sehr begrenzt sein können, so dass die Mitarbeiter der zuständigen Gesundheitsämter unter Umständen sehr differenzierte Risikoein schätzungen vornehmen müssen. Daher wird eine Beratung durch das örtliche Gesundheitsamt empfohlen. Die oben beschriebene Situation durch die im Jahr 2008 bis 2009 im Saar-Pfalz-Kreis aufgetretenen FSME-Erkrankungen ist hier ein gutes Beispiel. Außerhalb Deutschlands ist die FSME-Impfung für Reisende empfohlen, die in Endemiegebieten zeckenexponiert sind (Übersichten über das Risiko in der europäischen Region in Literaturstellen 10 und 11). Daten zum FSME-Impfstatus Daten zum Durchimpfungsgrad von Schülern stehen aus Baden- Württem berg und Bayern seit dem Jahr 2003 und aus Thüringen seit 2006 zur Verfügung. Weiterhin wurden dem RKI Ergebnisse von Marktforschungsstudien (Haushaltsbefragungen mit > Befragten) der Gesellschaft für Kon sumforschung in Nürnberg (GfK) zu FSME-Impfquoten der Gesamtbe völ ke rung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rhein land-pfalz und Thüringen in den Jahren 2005 sowie 2007 bis 2009 zur Verfügung gestellt. Die Impfquoten bei Schulanfängern sind im Schuljahr 2008 bis 2009 aus Baden-Württemberg, Bayern und Thü ringen weiter angestiegen, vor allem in den Risikogebieten (s. Abb. 1 a). Nach diesen Daten lag die Impfquote in den ausgewiesenen Risikogebieten in Baden-Württemberg 2008 im Median bei 36,1 % (Spannbreite: 20,4 62,7 %), Vorjahr: 28,1 % (Spann breite: Dr. jur. Christian Färber Fachanwalt für Medizinrecht Frank Schmidt Fachanwalt für Medizinrecht Elisabeth Honecker Arzthaftungsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden Bereichen: Niederlassungsberatung Praxiskaufverträge Gemeinschaftspraxisverträge MVZ-, Kooperationsverträge Zulassungsverfahren Scheidungen, Trennungen rechtsanwälte Honorarrecht Berufsrecht, Disziplinarrecht Chefarzt-, Arbeitsverträge Wir arbeiten mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Bank zusammen. An der Christ-König-Kirche 8, Saarbrücken Tel.: Fax: kanzlei@medizinrecht-suedwest.de Anzeige Arzthaftungs- und -strafrecht Krankenhausrecht Kündigungsschutz 21

20 aus wissenschaft und forschung 22 Abbildung 1b: Median der FSME-Impfquoten der Kreise bei der Allgemeinbevölkerung (repräsentative Haushaltsbefragung der Gesellschaft für Konsumforschung, GfK) nach Bundesländern und Jahr. Dargestellt wird die Prozentzahl der Personen mit mindestens 3 Impfdosen. Der Fehlerbalken zeigt die Spanne zwischen den Kreisen mit der niedrigsten und der höchsten Impfquote. 12,3 56,7 %) und in Bayern bei 38,9 % (Spannweite: 5,7 83,2 %), Vorjahr: 35,6 % (Spannbreite: 3,3 81,1 %). Im Jahr 2003 hatte in Baden-Württemberg die Impfquote in den ausgewiesenen Risiko gebieten im Median noch bei 6,4 % (Spannbreite 1,6 31,3 %) gelegen und in Bayern bei 14,4% (Spannbreite 0,9 74,4 %). In Thüringen stieg die Impfquote in den Risikogebieten auf 57,4 % (Spannweite: 44,1 72,0 %) an, Vorjahr: 49,4 % (Spannbreite: 27,8 66,6 %). Die Impfquote bei Kindern spiegelt jedoch nicht unbedingt die Impfquote der Gesamtbevölkerung wider. Die niedrigeren Impfquoten im GfK-Survey (s. Abb. 1 b) lassen vermuten, dass die Impfquoten von älteren Personen häufig deutlich niedriger liegen als bei Kindern. Ältere Menschen haben jedoch bei einer FSME-Infektion ein deutlich höheres Risiko schwer zu erkranken als Kinder. 12 Daher hat die Aufklärung über die Relevanz des Impfschutzes in den Risikogebieten weiterhin hohe Priorität. Die beobachteten Anstiege der Impfquoten in Bundesländern mit Risikogebieten im Jahr 2009 (GfK-Daten) wurden trotz eines Rückgangs der Zahl der dort verordneten FSME-Impfdosen seit 2007 von 6,6 Millionen auf 5,1 Millionen FSME-Impfdosen im Jahr 2008 und auf knapp 2,9 Millionen FSME-Impfdosen im Jahr 2009 erreicht (Daten von Insight Health ). Hohe Impfquoten könnten dazu führen, dass die FSME-Inzidenz den festgelegten Grenzwert trotz eines bestehenden Infektionsrisikos unterschreitet. Dies zeichnet sich bislang in den als Risikogebieten definierten Kreisen nur sehr vereinzelt ab: So lag (ausgenommen LK Aichach-Friedberg und SK Gera, s. o.) nur in drei Kreisen, die bislang als Risikogebiete definiert wurden, die Inzidenz im Kreis oder in der Kreisregion im jüngsten 5-Jahreszeitraum 2005 bis 2009 nicht signifikant über der festgelegten Grenze (Saale-Holzland-Kreis, Impfquote GfK: 44,5 %; LK Marburg-Biedenkopf, Impfquote GfK: 25 %; SK Würzburg, Impfquote GfK: 29,1 %). Durch die Einbeziehung früherer 5-Jahres intervalle werden diese Kreise weiterhin als Risikogebiete eingestuft. In insgesamt 13 Kreisen, die nicht als Risiko gebiet eingestuft werden, lag die Impf quote entweder in den Schulein gangs unter suchungen, im GfK-Survey oder in beiden bei 30 % oder höher (s. Tab. 1). Mit der Ausnahme des LK Starnbergs grenzen diese Kreise an bestehende Risiko gebiete oder an Österreich, was sicher die hohe Durch impfung erklärt. In allen anderen Kreisen, die nicht als Risikogebiet eingestuft waren, lag die Impfquote unter 30 %. So ist in der Mehrzahl der Kreise, die nicht als Risikogebiet eingestuft sind, noch ein Großteil der zeckenexponierten Be völ kerung ungeschützt und damit sind dort humane Erkran kungen derzeit noch ein ausreichender Risiko indika tor. Dies ist jedoch in einigen Kreisen, die an bestehende Risiko ge biete angrenzen, weniger sicher. Daher muss die Ent wicklung der Impfquoten diesbezüglich weiterhin be - obachtet werden, um frühzeitig Untersuchungen zu alternativen Indikatoren für das Infek tions risiko durchzuführen z. B. basierend auf der FSME-Seroprä valenz bei Tieren oder auf Infektionsnachweisen in Nagern. Zusätzlich wird in Zukunft die Einführung eines Korrektur faktors erwogen, der den Nenner der kreisbezogenen Inzidenz berechnung um den geschätzten Anteil der geimpften Personen reduziert. Zusammenfassende Einschätzung Zusammenfassend besteht in Deutschland vor allem in den beschriebenen süddeutschen Regionen ein Risiko, durch Zeckenstiche mit dem FSME-Virus infiziert zu werden. Im Jahr 2009 sind keine weiteren Risikogebiete hinzugekommen. Die insgesamt langsame Zunahme der FSME-Risikogebiete in den letzten Jahren fand fast ausschließlich innerhalb der beschriebenen süddeutschen Areale statt; eine Ausbreitung in nördli- Tab. 1: Nichtrisikogebiete, in denen Impfquoten in Schuleingangsuntersuchungen oder in der GfK-Erhebung der Gesamtbevölkerung bei 30 % oder höher lagen

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