Freiwilligendienste beim Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v.

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1 Freiwilligendienste beim Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Bundesfreiwilligendienst (BFD)

2 Inhalt Herzlich Willkommen im Freiwilligendienst... 3 Wichtige Adressen und Infopools... 4 Dein Freiwilligendiensteträger stellt sich vor... 5 Freiwilligendienste A-Z... 6 Bewerbungen für deine Ausbildung oder dein Studium Was ist bei einer Erkrankung zu tun? Aufgabenbereiche und Tätigkeiten im Freiwilligendienst Kindertagesstätten Wohnheime für Kinder und Jugendliche Jugendclubs/ Freizeiteinrichtungen/ Jugendverbände für Jugendliche Schulen und Horte Krankenhäuser Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung Wohnheime für ältere Menschen Sozialstationen (ambulante Hilfen) Dein Freiwilligenprojekt Deine Seminarwochen Du brauchst Hilfe? Tipps und Kontakte

3 Herzlich Willkommen im Freiwilligendienst Schön, dass Du da bist und einen Freiwilligendienst leisten möchtest. Die ersten Hürden der Bewerbung, Schnuppertage und eventuell einen Infotag liegen bereits hinter dir. Wir freuen uns sehr, dass wir dich nun im Freiwilligendienst begrüßen dürfen und wünschen dir ein Jahr mit vielen guten Erfahrungen, Begegnungen und neuen Eindrücken sowohl in deiner Einsatzstelle als auch in den Seminarwochen. In diesem Heftchen wollen wir dir die Möglichkeit geben, wichtige Telefonnummern, Adressen deiner Einsatzstelle und deines Trägers nachschlagen zu können. Es soll dir einige Hinweise geben, die dir während deines Freiwilligendienstes hilfreich sein können. Deine Einsatzstelle: (Name) (Anschrift) (Telefonnummer) Dein Anleiter_In in deiner Einsatzstelle: (Name) (Telefonnummer) Andere Ansprechpartner_Innen in deiner Einsatzstelle sind: (Name & Telefonnummer) (Name & Telefonnummer) Deine Seminargruppe: (1, 2, 3, 4) Dein Seminargruppenteam: (Name) (Telefonnummer) (Name) (Name) Bei Fragen oder Anliegen in der Einsatzstelle kannst Du deine Anleiter_IN in deiner Einsatzstelle ansprechen. Falls Du in der Einsatzstelle gerade niemanden erreichen kannst, kannst Du auch immer uns, deine Ansprechpartner_Innen deines Freiwilligendiensteträgers ansprechen. Wir sind gern für dich da. Unsere Kontakte findest du auf der nächsten Seite. 3

4 Wichtige Adressen und Infopools Dein Träger des Freiwilligendienstes: Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Referat Freiwilligendienste Langer Weg Magdeburg Tel.: Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Referat Freiwilligendienste Mauerstraße Halle/Saale Tel.: Mail: Web: Deine direkten Ansprechpartner beim Caritasverband sind: Katharina Schutzer Referatsleiterin Claudia Prausner Sachbearbeiterin Marcus Kothe päd. Mitarbeiter Tobias Reichert päd. Mitarbeiter Elisabeth Vinzens päd. Mitarbeiterin Hier bekommst Du Infos zu den Freiwilligendiensten und zu den Seminaren: Auf unserem Blog: Auf unserer Facebookseite: Über die Telefonnummer: oder über die Mailadressen siehe oben und Ansprechpartnerin für alle Verwaltungsangelegenheiten (neue Adresse bei Umzug/ neue Telefonnummer/ Fragen zur Vereinbarung des Freiwilligendienstes) Frau Claudia Prausner, Sachbearbeiterin Telefonnummer: Mail: 4

5 Dein Freiwilligendiensteträger stellt sich vor Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. gehört zum Deutschen Caritasverband und ist einer der großen Verbände der Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt und in Teilen Sachsens und Brandenburgs. Er ist ein katholischer Verband und sein Leit- und Menschenbild beruht auf den christlichen Wertebildern: Nächstenliebe, Liebe zu Gott und Respekt vor allen Menschen. Die Caritas ist mehr als eine Organisation. Sie ist eine Grundhaltung gegenüber Menschen, besonders gegenüber Menschen in Not. Ihre Wurzeln hat sie in der Liebe Jesu zu den Menschen. Wie er will die Caritas ohne Ansehen der Nation, des Status oder der Konfession den Menschen mit Liebe und Achtung begegnen - in Deutschland und weltweit. 1 aus Der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. übernimmt u.a. folgende Aufgaben: o Unterstützung von geflüchteten Menschen, die in Sachsen-Anhalt leben o Beratung und Unterstützung von Menschen in Konfliktsituationen (Suchtberatung, Schwangerschaftsberatung, Aidsberatung, Beratung für Opfer in der DDR, Beratung für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, ) o Leitung von Wohneinrichtungen und Diensten für Kinder, Jugendliche, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung, o Beratung und Unterstützung von Opfern der Flut 2013 Außerdem ermöglicht der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. in jedem Jahr ca. 180 Menschen einen Freiwilligendienst zu leisten, erste Schritte in ein Berufsleben zu gehen, Erfahrungen zu sammeln und das eigene Leben und das von anderen Menschen zu bereichern. 5

6 ABMAHNUNG Freiwilligendienste beim Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Freiwilligendienste A-Z Wird erhoben, wenn berechtigte Differenzen und Unzufriedenheit mit dem Freiwilligen in der Einsatzstelle oder im Seminar vorherrschen Beispiel: Unpünktlichkeit, unsachgemäßer Umgang mit Betreuten/ Klienten, unentschuldigtes Fernbleiben, Missachtung der Hausordnung Eine zweite Abmahnung aus demselben Grund führt zur Kündigung Eine Abmahnung wird vom Träger (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v.) ausgestellt, in Zusammenarbeit mit dem Freiwilligen und der Einsatzstelle ANLEITUNG Jeder Freiwillige wird in der Einsatzstelle von einer Fachkraft angeleitet und erfährt den Namen der/ des Anleiters/ der Anleiterin Zu Beginn des Freiwilligendienstes wird jeder Freiwillige in die Tätigkeiten eingeführt bis er die Tätigkeiten selbst verrichten kann Die pädagogische Begleitung in der Einsatzstelle erfolgt durch regelmäßige Reflexionsgespräche mit der/ dem Anleiter_In. Ergänzend dazu finden in den Seminarwochen Reflexionsrunden und -gespräche statt. ARBEITSKLEIDUNG In Einrichtungen, in denen eine persönliche Schutzkleidung von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist (z.b. Krankenhaus) ist die Einrichtung dafür verantwortlich, diese bereit zu stellen und regelmäßig zu reinigen. In allen anderen Einrichtungen sind die Freiwilligen aufgefordert, gepflegt und sauber am Arbeitsplatz zu erscheinen. ARBEITSMARKTNEUTRALITÄT Die Freiwilligendienste sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet das Gemeinwohl zu stärken und keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen. Es müssen unterstützende Hilfstätigkeiten sein, die den Freiwilligeneinsatz nicht missbrauchen. ARBEITSUNFALL Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle am Arbeitsplatz in der Einsatzstelle, im Seminar sowie auf dem Arbeitsweg. Freiwillige sind über die Berufsgenossenschaft der Einsatzstelle versichert. Arbeitsunfälle sind deshalb der zuständigen Person in der Einsatzstelle zu melden. Im Seminar ist zusätzlich ein Unfallprotokoll des Trägers auszufüllen. ARBEITSZEITEN Alle Freiwilligen, die unter 27 Jahre alt sind arbeiten in Vollzeit, also 40 Stunden die Woche. Alle Freiwilligen, die über 27 Jahre alt sind können ihren Freiwilligendienst auch in Teilzeit leisten, mindestens 21 Stunden/Woche. Die Leistungen werden dann anteilig berechnet. Nachtdienste sind grundsätzlich nicht gestattet. Der Dienst in Schichten und am Wochenende ist gestattet, muss sich aber nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen halten., siehe Jugendarbeitsschutz 6

7 ARBEITSZEUGNIS Ein Arbeitszeugnis ist eine Urkunde vom Arbeitgeber über die ausgeübten Tätigkeiten, die Dauer und das dienstliche Verhalten der/ des Freiwilligen. Außerdem wird in einem Arbeitszeugnis die Einsatzstelle kurz vorgestellt. Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein. Das Arbeitszeugnis wird meistens am Ende des Freiwilligendienstes von der Einsatzstelle ausgestellt. Du kannst auch schon vorher um die Ausstellung bitten, falls Du ein Arbeitszeugnis für Bewerbungen benötigst. Jeder Freiwillige hat ein Anrecht auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses, muss aber in der Einsatzstelle um die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bitten. Ein Arbeitszeugnis ist keine amtliche Freiwilligendienstbescheinigung und kein Freiwilligenausweis. siehe Bescheinigung und Ausweis AUSWEIS Alle Freiwilligen können einen Freiwilligendienst-Ausweis bekommen. Dieser wird vom BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) ausgestellt. Dafür müssen die Freiwilligen im FSJ die Abfrage Freiwilligendienst Bundesministerium (liegt den Vereinbarungsunterlagen bei und ist im Downloadbereich von zu finden). Dieses Dokument muss unterschrieben und ausgefüllt an Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v., Referat für Freiwilligendienste, Langer Weg 65-66, Magdeburg geschickt werden. Alle Freiwilligen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten, bekommen den Ausweis automatisch vom BAFzA zugeschickt. Vergünstigungen durch den Ausweis: u.a. der Azubi-Tarif für Wochen-/ Montatskarten bei den Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn & Bahncard 25 und 50 erhalten Freiwillige zum ermäßigten Tarif Der Ausweis ist kein amtlicher Nachweis über einen Freiwilligendienst. siehe Bescheinigung. Der Ausweis ist kein Arbeitszeugnis für Bewerbungen siehe Arbeitszeugnis BEGRÜßUNG UND VERABSCHIEDUNG Jeder Freiwillige wird am ersten Arbeitstag von seinem/seiner Anleiter_In in der Einsatzstelle den anderen Kollegen vorgestellt und in den letzten Tagen werden die Freiwilligen auch von der Einsatzstelle verabschiedet. In den letzten Tagen des Freiwilligendienstes können sich alle Freiwilligen in den Einsatzstellen von Kollegen und Kindern/ Jugendlichen/ Patienten/ Bewohnern/ verabschieden. BESCHEINIGUNG Die Bescheinigung ist der amtliche Nachweis für Freiwillige, dass sie einen Freiwilligendienst leisten. Insbesondere die Kindergeldkasse, Ausbildungsbetriebe oder Krankenkassen verlangen eine aktuelle Ausfertigung der Bescheinigung. In einer Bescheinigung steht der Name der/ des Freiwilligen, das Datum wann die/der Freiwillige den Dienst angetreten hat und der Name der Einsatzstelle. Ausgestellt wird sie vom Träger des Freiwilligendienstes (Caritasverband für das Bistum Magdeburg 7

8 e.v.) mit dem aktuellen Datum des Ausstellungstages. Jeder Freiwillige erhält mit den Vereinbarungen eine vorläufige Bescheinigung. Darin steht, dass die/ der Freiwillige ihren/ seinen Freiwilligendienst voraussichtlich bis zum z.b leisten wird. Jeder Freiwillige kann eine aktuelle Ausfertigung der Bescheinigung bis zu 5-mal während des Freiwilligendienstes vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. bei Frau Prausner (siehe Kontakte) anfordern. Die Abschlussbescheinigung wird nach dem letzten Tag im Freiwilligendienst vom Caritasverband ausgestellt und an die Freiwilligen verschickt. BEWERBUNG siehe gesondertes Kapitel Bewerbungen für deine Ausbildung oder dein Studium DATENSCHUTZ Die Daten der Freiwilligen werden vom Träger der Freiwilligendienste (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v.) vertraulich behandelt und nur erhoben und weitergegeben, soweit dies vom JFDG (Jugendfreiwilligendienstegesetz) und BFDG (Bundesfreiwilligendienstegesetz) erforderlich ist, z.b. Für die Beantragung der Ausweise und der Kostennachweise Von allen Freiwilligen wird erwartet, dass die Datenschutzbestimmungen der Einsatzstelle beachtet werden. Dafür müssen sie in die jeweiligen Bestimmungen eingewiesen werden. Die Freiwilligen veröffentlichen oder verbreiten keine Dateien von Kindern/ Klienten/ Patienten/ Kollegen/ aus der Einsatzstelle in sozialen Netzwerken oder an anderen Stellen, außer es gibt einen ausdrücklichen Wunsch der Einsatzstelle. Fotos oder Videos aus den Seminarwochen, auf denen andere Personen zu sehen sind, werden ohne ausdrückliche Erlaubnis der auf dem Bild zu sehenden Personen nicht vom Seminarveranstalter (Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v.) veröffentlicht. Alle Freiwilligen erhalten mit den Vereinbarungen zu Anfang des Freiwilligendienstes eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos nach dem Kunsturhebergesetz. Wenn diese vom Freiwilligen unterschrieben vorliegt, kann der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. die Fotos veröffentlichen. Es werden nur Fotos veröffentlicht, die die Freiwilligen nicht diskreditieren. Werke, die während der Seminare von den Teilnehmenden entstanden können vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. veröffentlicht werden, sobald die Übertragung von Nutzungsrechten vom Freiwilligen unterschrieben vorliegen. DAUER Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate. Beenden kann man den Freiwilligendienst jederzeit. Dazu muss die Freiwilligendienste-Vereinbarung gekündigt oder aufgehoben werden. ( siehe Kündigung) Du kannst den Freiwilligendienst verlängern um sechs Monate, auf insgesamt 18 Monate. Einen Jugendfreiwilligendienst darf man nur ein Mal leisten, den Bundesfreiwilligendienst dürfen Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind nach 5 Jahren Pause wieder leisten. Achtung: Bei manchen Ausbildungen ist ein Freiwilligendienst von 12 Monaten Voraussetzung für die Ausbildung. 8

9 EINSATZSTELLENBESUCH Jeder Freiwillige wird ein Mal im Jahr von einer/m pädagogischen Mitarbeiter_In in der Einsatzstelle besucht. Der Einsatzstellenbesuch wird angekündigt und ermöglicht der/dem Freiwilligen, der/ dem Anleiter_In und der/ dem päd. Mitarbeiter_In Probleme, Fragen und Verbesserungswünsche anzusprechen. FAHRTKOSTEN Die täglichen Fahrtkosten zur Einsatzstelle werden nicht übernommen, sie müssen daher vom Freiwilligen selbst getragen werden. Zum Seminar: o werden vom Träger übernommen. Der/ die Freiwillige zahlt zunächst die Hinfahrt zum Seminar selbst, im Seminar bekommt er/ sie die Kosten gegen Abgabe der Fahrkarte erstattet. o Es können nur Fahrkarten aus dem öffentlichen Nahverkehr erstattet werden (kein ICE/IC). o Im Falle von wirtschaftlich sinnvollen Fahrgemeinschaften oder wichtigen individuellen Gründen (körperliche Einschränkungen, ) können auch Fahrtkosten mit dem PKW in Höhe von 0,20 /km erstattet werden. Dies muss bis spätestens Freitag 12:00 Uhr vor der Seminarwoche mit der Seminarleitung (siehe Kontaktdaten) abgesprochen werden. o Die Heimreise planen wir während des Seminars und die Seminarleitung kauft dein Ticket für dich, das du dann per Post an den Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. Referat Freiwilligendienste Langer Weg Magdeburg schickst. o Falls dein Heimreiseticket nicht am Abfahrts-/ Seminarort zu erwerben war, musst du die Fahrtkosten vorstrecken und bekommst sie dann nach der Seminarwoche von uns gegen das Originalticket per Überweisung erstattet. o Wie alle anderen Kosten werden auch die Fahrtkosten öffentlich finanziert und alle Freiwilligen sind dazu aufgefordert, die kostengünstigste Variante für die Anreise zu nutzen. Mögliche Vergünstigungen für Freiwillige: Die Bahncard 25 und die Bahncard 50 können alle Freiwilligen, die noch nicht 27 Jahre alt sind zum ermäßigten Tarif kaufen (BC 25 = 41,00, BC 50 = 127,00 ) Mögliche Vergünstigungen für Freiwillige: Freiwillige können bei den Nahverkehrsbetrieben und der Deutschen Bahn die Wochen- oder Monatskarten zum Tarif der Auszubildenden bekommen gegen Vorlage des Freiwilligenausweises oder der Freiwilligendienst-Bescheinigung ( siehe Ausweis und Bescheinigung) GESCHENKE Die Einrichtungen/ Einsatzstellen entscheiden, ob und inwieweit es dem/ der Freiwilligen gestattet ist, Geschenke während des Dienstes entgegen zu nehmen. Bitte erkundige dich in deiner Einsatzstelle. GESETZE Gesetzlich geregelt sind die Freiwilligendienste FSJ und BFD im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) 9

10 HANDYGEBRAUCH WÄHREND DER ARBEITSZEIT Während deiner Arbeitszeit in deiner Einsatzstelle solltest Du ausschließlich für die Kinder/ Patienten/ Bewohner u.a. da sein. Sie verdienen deine volle Aufmerksamkeit. Während der Arbeitszeit müssen alle mobilen Geräte (Handys, Tablets, ) ausgeschaltet sein. Die private Nutzung (Lesen und Schreiben von What s App/ Facebook-Nachrichten/ Mails/ SMS oder sonstiges Surfen im Internet) sowie das private Telefonieren können eine Abmahnung zur Folge haben. Für den Fall, dass du dringende Telefonate (Krankheit in der Familie, Antworten von Bewerbungen, ) erwartest, kannst du in deiner Einsatzstelle im Vorhinein darum bitten, dass du dein Handy nutzen kannst oder über das Festnetz der Einsatzstelle für dringende Notfälle erreichbar sein kannst. Im Falle einer Abmahnung, kannst Du auch gekündigt werden. In manchen Einsatzstellen gibt es eine andere Handhabung der privaten Nutzung deines Handys. Darüber solltest du aber unbedingt mit deiner/m Anleiter_IN sprechen. Für die Arbeitszeit im Seminar gelten dieselben Punkte. Weitere Infos hierzu bekommst du von deinem Seminarteam. JUGENDARBEITSSCHUTZ Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Freiwilligen unter 18 Jahren Minderjährige dürfen max. 10 Tage am Stück und max. 5 Tage pro Kalenderwoche arbeiten d.h. am Wochenende nach einem Seminar müssen diese frei haben. Minderjährige dürfen an folgenden Feiertagen nicht arbeiten: , , , Ostersonntag. Am 24. Und 31. Dezember dürfen sie nicht nach 14 Uhr eingesetzt werden. Die tägliche Pausenzeit für Jugendliche (unter 18 Jahren) beträgt 1 Stunde, für alle anderen mind. 30 Minuten. KINDERGELD/ ALG II/ WOHNGELD Jeder/jede Freiwillige ist berechtigt, Kindergeld, ALG II oder Wohngeld zu beantragen. Kindergeld wird nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. Bei ALG II (Arbeitslosengeld 2) gilt eine Zuverdienstgrenze von 200. Die verbleibenden 130 werden ALG II abgezogen. Diese Regelung gilt auch für Bedarfsgemeinschaften. Wichtig: Falls Du nach dem Freiwilligendienst keine Ausbildung/ Studium oder andere Tätigkeit aufnimmst, musst du dich bis 3 Monate vor Ende deines Freiwilligendienstes arbeitssuchend melden. Du kannst dich persönlich oder telefonisch bei deiner Agentur für Arbeit melden. KRANKHEIT/ KRANKSCHREIBUNG/ ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG (AU) siehe Kapitel Was ist bei einer Erkrankung zu tun KÜNDIGUNG UND AUFHEBUNG Eine Kündigung wird vom Träger in Absprache mit der Einsatzstelle ausgesprochen. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die fristlose Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes (Gewalt/ Straftaten). 10

11 Eine ordentliche Kündigung wird innerhalb von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats ausgesprochen. Eine Kündigung ohne Angaben von Gründen kann in der Probezeit ( siehe Probezeit) ausgesprochen werden. Aufhebung: es ist auch möglich die Freiwilligendienste-Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben. Bei einer Aufhebung müssen keine Fristen beachtet werden. Falls du deinen Freiwilligendienst vorzeitig beenden möchtest, gelten die gleichen Fristen (z.b. bei frühzeitigem Beginn der Ausbildung/ Auslandsaufenthalt, ) LEISTUNGEN IM FREIWILLIGENDIENST im Freiwilligen Sozialen Jahr erhalten die Freiwilligen o 280,00 Taschengeld (auch für die Zeit des Urlaubs und die Seminare) o 30,00 Unterkunftskostenzuschuss bzw. freie Unterkunft o 20,00 Verpflegungskostenzuschuss o Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung im Bundesfreiwilligendienst erhalten die Freiwilligen, die unter 27 Jahre alt sind o 300,00 Taschengeld (auch für die Zeit des Urlaubs und die Seminare) o 30,00 Unterkunftskostenzuschuss bzw. freie Unterkunft o Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Bundesfreiwilligendienstleistende, die älter als 27 Jahre alt sind erhalten o 300,00 Taschengeld o 50,00 Unterkunftskostenzuschuss bzw. freie Unterkunft o Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Für alle Freiwilligen werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, deshalb dürfen sie im Freiwilligendienst nicht familienversichert sein. Alle Freiwilligen können außerdem Kindergeld, ALG II und Wohngeld beantragen ( siehe Kindergeld, ALG II und Wohngeld ) PROBEZEIT Dauer der Probezeit: Im FSJ beträgt die Probezeit 8 Wochen im BFD nur 6 Wochen. In der Probezeit kann von allen Seiten (Träger/Einsatzstelle und Freiwilliger) die Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen vorgenommen werden. Nach Ablauf der Probezeit gelten die normalen Fristen ( siehe Kündigung) SCHWEIGEPFLICHT In den Freiwilligendiensten besteht eine Schweigepflicht, wie auch für alle anderen Mitarbeitenden in den Einsatzstellen Gilt vom ersten Arbeitstag an - und auch über das FSJ-Ende hinaus 11

12 Eine Schweigepflicht, verpflichtet zu absolutem Stillschweigen gegenüber Menschen außerhalb deiner Einsatzstelle zu wahren, was konkrete Daten der dir anvertrauten Personen (Patienten/ Kinder/ Bewohner/ ) angeht (wie Namen, Anschrift, Geburtsdatum, persönliche Verhältnisse), also alles, was streng vertraulich zu behandeln ist. SOZIALE NETZWERKE UND ONLINEPORTALE (FACEBOOK & CO) Das Referat für Freiwilligendienste hat eine Seite bei Facebook: Auf findest Du aktuelle Nachrichten des Referates für Freiwilligendienste des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.v. offizielle Gruppen für die Seminare gibt es nicht. Du kannst dich über facebook und co mit den anderen aus deiner Seminargruppe kontaktieren. Bitte veröffentliche dort keine Bilder aus den Seminaren oder den Einsatzstellen, die die Abgebildeten negativ darstellen oder deren ausdrückliche Erlaubnis du nicht hast. siehe Datenschutz Bitte beachte auch die Regelungen zur Schweigepflicht, siehe Schweigepflicht Beachte bitte auch die Regelungen in deiner Einsatzstelle bezüglich privater Kontakte zu Klienten/ Bewohnern/ Patienten deiner Einsatzstelle. TÄTIGKEITEN Einige Tätigkeiten dürfen von Freiwilligen aus rechtlichen Gründen ( siehe Arbeitsmarktneutralität) nicht durchgeführt werden. Detaillierte Infos zu erlaubten und unerlaubten Tätigkeiten findest Du unten ( siehe Tätigkeiten in den Einsatzbereichen) oder im FSJ-Handbuch: ÜBERSTUNDEN/ MINUSSTUNDEN Es sind keine Überstunden vorgesehen. Sie werden nicht bezahlt, können aber abgebummelt werden. Falls ein Freiwilliger/eine Freiwillige Überstunden machen sollte, sollte sie/er vorher seitens der Einrichtung dazu um das Einverständnis gefragt werden. Es ist nicht vorgesehen, Minusstunden entstehen zu lassen. Falls sie doch entstehen sollten, sollten sie so schnell wie möglich ausgeglichen werden. Minusstunden sind ein Abmahnungsrund. Wenn du eher nach Hause geschickt wirst, weil z.b. gerade nicht viel zu tun ist, sprich bitte gleich ab, was mit den entstehenden Minusstunden passiert bzw. wann du sie nacharbeiten sollst! UMFRAGE/ FEEDBACK Alle katholischen Freiwilligendiensteträger (z.b. Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v.) befragen alle Freiwilligen und erheben dabei die Zugänge zum Freiwilligendienst, Zufriedenheit der Freiwilligen mit der Arbeit in der Einsatzstelle und im Seminar Die Erhebung übernimmt die Beratungsgesellschaft SilverAge und Du erhältst ab Mitte deines Freiwilligendienstes eine Mail/ Post zum Vorgehen. Die Befragung ist für euch kostenfrei und eure Angaben und Daten werden vertraulich behandelt. URLAUB Alle Freiwilligen, die unter 18 Jahre alt sind, haben 27 Urlaubstage, alle anderen 26 Tage. 12

13 Du solltest deine Urlaubspläne so schnell wie möglich mit deiner Einsatzstelle besprechen und planen, es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Urlaubszeitpunkt, vielmehr musst du den Urlaub wie in der jeweiligen Einsatzstelle üblich, rechtzeitig einreichen und auf die Bewilligung der Einsatzstelle warten. Während der Seminarzeit darfst du keinen Urlaub nehmen. Melde dich umgehend beim Caritasverband, wenn es eine Überschneidung mit den Terminen gibt. Du musst deinen Urlaub innerhalb deiner Zeit deines Freiwilligendienstes nehmen, es wird kein Urlaub ausgezahlt. In manchen Einsatzstellen gibt es Schließzeiten, in denen alle Mitarbeiter_Innen ihren Urlaub legen müssen (z.b. Kitas, Schulen, ). Falls Du außerhalb dieser Zeiten Urlaub einreichen möchtest, sprich bitte deine/n Anleiter_In an. Die Planung des Urlaubs übernimmt deine Einsatzstelle, nicht der Caritasverband. In manchen Situationen musst du für Bewerbungsgespräche Urlaub nehmen ( siehe Bewerbungen) Sonderurlaubstage sind für Freiwillige grundsätzlich nicht vorgesehen, Du solltest deinen Kolleg_INNEN in deiner Einsatzstelle allerdings nicht schlechter gestellt sein. VEREINBARUNG Deine Vereinbarung wurde dir vor Beginn deines Freiwilligendienstes vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. ausgestellt und regelt alle Modalitäten zu deinem Freiwilligendienst. Bewerbungen für deine Ausbildung oder dein Studium Während deines Freiwilligendienstes solltest du dich um die Zeit nach dem Freiwilligendienst kümmern. Für deine Orientierung und Findung deines Wunschberufs und für die Suche nach Ausbildungsplätzen kannst Du u.a. das Berufsinformationszentrum (BIZ) oder die Berufsberatung der Caritas: nutzen. Du möchtest gern eine Ausbildung in deiner Einsatzstelle beginnen? Frag bitte deinen Anleiter/ deine Anleiterin oder in der Personalabteilung der Einsatzstelle nach, ob das möglich ist und wie das Prozedere für eine Bewerbung ist. Wenn Du während der Dienstzeit Bewerbungsgespräche oder Informationstage an Hochschulen besuchen möchtest, gibt es ein paar Hinweise: 1. Wir und deine Einsatzstelle freuen uns, wenn du zum Bewerbungsgespräch eingeladen wirst! Wir möchten auch, dass du eine Ausbildung oder ein Studium nach dem Freiwilligendienst beginnen kannst. 2. Bewerbungsgespräche und tests während der Arbeitszeit in der Einsatzstelle: Du kannst für länger geplante Gespräche Urlaub planen und nehmen. Dieser sollte dir für Bewerbungsgespräche und ähnlichem genehmigt werden. Wenn Du keinen Urlaub mehr zur Verfügung hast, kannst du in der Einsatzstelle nachfragen ob du die Zeit in der du fehlst nacharbeiten kannst und als Minusstunden verbuchst. Du solltest das rechtzeitig mit deiner/ deinem Anleiter_In besprechen. 13

14 3. Bewerbungsgespräche und tests während der Seminarzeit: kannst du an Bewerbungsgesprächen, Eignungstests und Hochschulinformationstagen teilnehmen. Du wirst für die Zeit freigestellt und brauchst keinen Urlaub nehmen. Du musst uns vor der Seminarwoche informieren. Die Seminarzeit brauchst du nicht nachholen. Du kannst nur und ausschließlich an den Tagen der Termine fehlen. Das heißt, dass du an den Tagen an denen Du keinen Termin für ein Bewerbungsgespräch eingeladen wurdest, am Seminar teilnehmen musst. Du musst uns einen Nachweis für den Termin geben (Einladung/ Teilnahmebestätigung, etc.). Für die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch und ähnlichen musst du selbst aufkommen. 4. Bitte bemühe dich, Termine für Bewerbungsgespräche u.ä. auf freie Tage zu legen oder evtl. zu verschieben. Termine für regionale Ausbildungsmessen: PERSPEKTIVEN in Magdeburg: Oktober CHANCE in Halle: Januar HochschulInformationsTage: OvGU Uni & FH Magdeburg/Stendal: 21. Mai 2016 Hochschule Anhalt: 30. Januar & 15. Juli 2016 in Dessau, 30. April 2016 in Köthen, 21. Mai in Bernburg Hochschule Merseburg: 16. April 2016 MLU Uni Halle-Wittenberg: 09. April 2016 Was ist bei einer Erkrankung zu tun? Du bist krank, erkältet und/ oder fühlst dich nicht gut? Das tut uns leid und wir wünschen dir gute Besserung! Eine Erkrankung ist kein Kündigungsgrund! Auch wenn du eine längere Zeit krankgeschrieben wirst, gibt es deshalb keine Kündigung. Die Zeit deiner Erkrankung brauchst du nicht nacharbeiten oder nachholen. Bitte gehe verantwortungsvoll mit dir, deinen Kollegen in der Einsatzstelle und den Patienten/ Kindern/ Klienten/ Bewohnern/ um und besuche einen Arzt bei einer Erkrankung! Während der Zeit, in der Du krank geschrieben bist, solltest Du dich schonen und nichts tun, was deiner Genesung im Wege steht (den Diskobesuch solltest du verschieben, bis du wieder gesund bist). Grundsätzliches Du hast einen langfristig geplanten Arztbesuch/ eine Behandlung/ eine Operation oder musst regelmäßig einen Arzt aufsuchen Du merkst während der Arbeitszeit, dass es dir nicht gut geht: Du merkst, dass du wahrscheinlich Du gibst in deiner Einsatzstelle, bzw. bei der/m pädagogischen Mitarbeiter_In frühzeitig Bescheid, wann Du zur Behandlung musst. Du gehst sofort zu deiner/m Anleiter_In oder einer anderen Fachkraft und sagst, dass es dir nicht gut geht und schilderst, was los ist (Übelkeit, Kopfschmerz, ) Falls Du gleich einen Arzt aufsuchen möchtest, kannst du das tun. Anschließend rufst du in deiner Einsatzstelle an und sagst, wann Du voraussichtlich wieder im Dienst sein wirst. Wenn du merkst, dass du deinen Dienst in der Einsatzstelle 14

15 am nächsten Tag krank wirst: Du wirst während der Dienstzeit im Seminar krank: Freiwilligendienste beim Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. nicht antreten kannst (z.b. bei Durchfall, Erbrechen, Fieber, Grippe ) rufst du entweder am Vortag oder vor deinem Dienstbeginn in der Einsatzstelle an und meldest deinen Krankenstand. Du solltest noch am selben Tag einen Arzt aufsuchen und dich behandeln lassen. Du musst deine Einsatzstelle nach dem Arztbesuch (bzw. am ersten Krankheitstag) informieren, wie lang du voraussichtlich krank geschrieben bist. Wenn Du vor der Seminarwoche krank wirst oder merkst, dass es dir nicht gut geht, rufst Du am Montag bis 10:00 Uhr im Büro ( /-272/-273) an und gibst Bescheid. Wenn Du während der Seminarwoche krank wirst, suchen wir im Akutfall ein Krankenhaus auf oder du fährst nach Hause und suchst dort einen Arzt auf. Wenn Du einen regelmäßigen oder geplanten Arztbesuch hast, gib uns frühzeitig Bescheid (mindestens zwei Wochen vor der Seminarwoche). Dann versuchen wir eine Lösung zu finden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist in jedem dieser Fälle notwendig! Bis wann muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wo vorliegen? Erkrankung während der Dienstzeit in der Erkrankung während der Dienstzeit im Seminar Einsatzstelle Die AU muss bis spätestens 3 Werktage nach dem Die AU muss bis spätestens 3 Tage nach dem ersten Krankheitstag schriftlich vorliegen. ersten Krankheitstag schriftlich vorliegen. Es gibt in den Einsatzstellen unterschiedliche Die AU muss dem Träger zugeschickt werden: Regelungen. Bitte erkundige, wie deine Adresse siehe Kontakte Einsatzstelle es regelt. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Die AU muss zunächst in deiner Einsatzstelle abgegeben werden und die Einsatzstelle schickt uns den Beleg weiter. 2. Du schickst die AU gleich zum Träger: Adresse siehe Kontakte Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird verlängert? Wenn du nach Ablauf deiner AU noch nicht arbeitsfähig bist, solltest Du wieder einen Arzt aufsuchen. Du musst spätestens am ersten Tag nach Ablauf der ersten AU in der Einsatzstelle anrufen und wieder melden, dass Du länger krank geschrieben bist. Sobald du weißt wie lange deine zweite AU (Folgebescheinigung) dauert, meldest du auch das in der Einsatzstelle telefonisch. Natürlich muss auch die Folgebescheinigung bis spätestens zum dritten Tag bei der Einsatzstelle oder der Caritas (siehe oben) vorliegen. Du hast keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder meldest dich nicht/ zu spät krank? In beiden Fällen gilt das als unentschuldigtes Fehlen. In deiner Freiwilligendienste-Vereinbarung sind die Regelungen bei Krankheit geregelt. Du bekommst bei unentschuldigtem Fehlen eine Abmahnung, die von der Einsatzstelle und dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. unterschrieben wird. Deine 15

16 Kenntnisnahme (bei Minderjährigen auch die deiner Erziehungs-berechtigten) wird dabei auch verlangt. Bei einer zweiten Abmahnung aus demselben Grund erfolgt die Kündigung. siehe auch Abmahnung Wie sieht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus und was bekommen Arbeitgeber und Krankenkasse? Eine AU besteht aus zwei Abschnitten): für die Krankenkasse und für den Arbeitgeber. Oben rechts steht für wen welche ist. Die für die Krankenkasse schickst du zur Krankenkasse. Die für den Arbeitgeber schickst du entweder zur Einsatzstelle oder zur Caritas siehe oben Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Bis zum 40. Krankheitstag bekommst du dein Taschengeld normal vom Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. überwiesen. Ab dem 41. Krankentag aus demselben Krankheitsgrund stellt der Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.v. die Zahlung ein. Du hast die Möglichkeit, dich bei deiner Krankenkasse zu melden und einen Teil des Taschengeldes von der Krankenkasse zu bekommen. Dafür bekommst du von deinem Arzt einen Auszahlschein, den du zu deiner Krankenkasse schicken musst. Daraufhin überweist dir die Krankenkasse das Geld. Manchmal ist es nur ein Anteil des Taschengeldes, den du von der Krankenkasse ausgezahlt bekommst. Falls dein Kind krank ist und Du mit zu Hause bleiben musst, gilt die Entgeltfortzahlung über die Krankenkasse ab dem ersten Krankentag. Aufgabenbereiche und Tätigkeiten im Freiwilligendienst Die Tätigkeiten der Freiwilligen orientieren sich an den Maßstäben, die im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) und im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst bzw. in den Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfond geregelt sind. Das heißt: Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsschutzbestimmungen und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer." (JFDG) Im BFD und bei den Jugendfreiwilligendiensten (JFD) wird die Arbeitsmarktneutralität durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. (Stellungnahme der Bundesregierung, ) Diese Aussagen bedeuten, dass Freiwillige keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse, wie z.b. für Fachkräfte, ersetzen dürfen (Arbeitsmarktneutralität). Freiwillige müssen nach den Arbeitsschutzbestimmungen eingesetzt werden, das heißt, allen Freiwilligen steht Urlaub zu ( siehe Urlaub) Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Mit zunehmender Sicherheit können den Freiwilligen Aufgaben mit mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Die Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen sollte zur kontinuierlichen Reflexion gewährleistet sein und den 16

17 Freiwilligen ermöglichen, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Im Folgenden werden Tätigkeiten aufgezeigt, die nach Einsatzstellenbereichen geordnet sind. Kindertagesstätten Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten & in Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal: o Mitarbeit bei der Planung und Durchführung des Gruppenangebotes o Nach Interesse und Fähigkeit der/des Freiwilligen Angebote im kreativen, umweltpädagogischen, kulturellen und sportlichen Bereich o Einzelförderung im Bereich von Spielen und Lernen o Teilnahme an Elterngesprächen, um Erfahrungen aus der Arbeit einbringen zu können o Pflegerische Tätigkeiten (z.b. Windeln wechseln, Hilfe beim Waschen, Zähne putzen) Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: o nach Interesse und Notwendigkeit eigene Aufgabengebiete in diesem Bereich: Küche, Spüldienst, Verwaltungs- und Bürotätigkeiten o Im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit anfallende Organisations- und Verwaltungstätigkeiten o Telefondienst Tätigkeiten, die NICHT von den Freiwilligen durchgeführt werden können: o Tätigkeiten, die Kinder/Jugendliche in Gefahr bringen könnten o Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern o Die Verantwortung für die Gruppe darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden o Nacht(bereitschafts)dienste sind nicht erlaubt. Wohnheime für Kinder und Jugendliche Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten & in Absprache mit dem Fachpersonal: o Einüben lebenspraktischer Tätigkeiten: Aufstehen, anziehen, ausziehen, Zubettgehen, Körperpflege, Tischsitten, Umgang mit Geld und materiellen Werten, Anleitung und Hilfe beim Aufräumen, Hausaufgabenbetreuung o Freizeitgestaltung mit einzelnen Kindern und Jugendlichen oder kleinen Gruppen o Mitarbeit bei Planung und Durchführung von Gruppenaktivitäten o Begleitung der Kinder auf dem Schulweg, zum Einkaufen, zum Arzt, zu Sportvereinen und anderen Freizeitaktivitäten sowie Kontaktpflege Hauswirtschaftliche Tätigkeiten o Wohn- und Arbeitsumfeld in Ordnung halten o Zubereitung von Mahlzeiten Tätigkeiten, die NICHT von den Freiwilligen durchgeführt werden können: o Tätigkeiten, die Kinder/Jugendliche in Gefahr bringen könnten o Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern 17

18 o Die Verantwortung für die Gruppe darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden o Nacht(bereitschafts)dienste sind nicht erlaubt. Jugendclubs/ Freizeiteinrichtungen/ Jugendverbände für Jugendliche Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pädagogische Tätigkeiten & in Absprache mit dem Fachpersonal: o Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Angeboten in Zusammenarbeit mit den hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen, z. B. Unterstützung der verbandlichen Jugendarbeit (Mitarbeit in Gremien, bei Veranstaltungen...) o Freizeitangebote, Ferienmaßnahmen o Mitarbeit im Team von Tagen der Orientierung / Schulentlasstagen / thematischen Angeboten /... o Mitarbeit bei fortlaufenden, offenen Angeboten, z. B. Jugendtreff, Internetcafé... Übernahme eigener abgegrenzter Projekte je nach Interesse und Fähigkeit der/des Freiwilligen Verwaltungs- und Bürotätigkeit o Anfallende Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, v. a. im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit: Telefondienst, Hauswirtschaftliche Tätigkeit o Im Rahmen der pädagogischen Tätigkeit anfallende und notwendige Arbeiten (Aufräumen nach einer Veranstaltung, Bereitstellen von Getränken...) Tätigkeiten, die NICHT von den Freiwilligen durchgeführt werden können: o Tätigkeiten, die Kinder/Jugendliche in Gefahr bringen könnten o Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern o Die Verantwortung für die Gruppe darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden o Nacht(bereitschafts)dienste sind nicht erlaubt. Schulen und Horte Unter Anleitung bzw. in Absprache und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Lehrkraft können folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: o Betreuung der Schüler(innen) und Hilfestellungen im Unterrichtsgeschehen o Betreuung der Schüler(innen) vor und nach dem Unterricht und in den Pausen o Begleitung bei Ortswechseln o Hilfestellung beim Essen o Unterstützung bei und Förderung der persönlichen Hygiene o Mitwirken bei gemeinsamen und individuellen Freizeitaktivitäten (Spiel, Sport, Hobbys) o Mitarbeit in der Ferienbetreuung o Mitarbeit bei der Gestaltung des Klassenraums o Teilnahme und aktive Mitgestaltung von schulischen Veranstaltungen o Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an Supervision o Hospitationen in weiteren Arbeitsbereichen der Einrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik o. Ä.) Tätigkeiten, die NICHT von den Freiwilligen durchgeführt werden können: o Tätigkeiten, die Kinder/Jugendliche in Gefahr bringen könnten o Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern o Die Verantwortung für die Gruppe darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden 18

19 o Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in Gefahr bringen könnten oder die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern. Krankenhäuser In der Pflege ist der Einsatz von Freiwilligen, die nicht über eine pflegerische Ausbildung verfügen, nur dann verantwortbar, wenn ihnen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswissen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Die Anleitung von Freiwilligen in pflegenahen Aufgaben ist durch Pflegefachkräfte (Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger) zu gewährleisten. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Stationsbesprechungen oder an der Übergabe etc. ermöglicht wird, um einen Einblick in die Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und um die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pflegerische Tätigkeiten o Mithilfe beim Betten von Kranken o Hilfestellung bei der Vorbereitung von Patient(inn)en für Operationen und Untersuchungen in Zusammenarbeit mit Fachpersonal o Zusammen mit Fachpersonal Patienten aus dem OP holen o Mithilfe bei einfachem Verbandwechsel o Vitalzeichenkontrolle (nur bei Routinekontrolle, nicht bei der gezielten Patientenüberwachung) o Körpergröße und Gewicht feststellen o Urinmenge messen o An- und Auskleiden der Patient(inn)en Unterstützung bei der Körperpflege o Mithilfe bei Teil- und Ganzwaschungen von leicht Kranken o Reinigungsbäder o Fußbäder o Hautpflege bei intakter Haut o Haarpflege, z. B. kämmen, Haare waschen o Mund-, Zahn- und Prothesenpflege o Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetikern) Hilfestellung beim Essen o mundgerechtes Zubereiten der Nahrung o Getränke anreichen 19

20 o Bei der Essensaufnahme Hilfestellung geben (nicht bei Patienten mit Schluckstörungen und sonstigen Gefährdungen) o Mithilfe beim Ausscheiden o Begleiten zur Toilette o Steckbecken reichen und abnehmen o Säuberung von Steckbecken, Urinflaschen o Katheterbeutel entleeren Weitergabe von Beobachtungen o Weitergabe von Beobachtungen bei Patienten und Angehörigen an die verantwortliche Pflegeperson Patientenbegleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte o Begleitdienste (Spaziergänge, Krankenhauskapelle, Cafeteria...) o Begleitung zu Untersuchungen und Fachärzten o kleine Besorgungen o Beschäftigungen mit Patienten (z. B. vorlesen, spielen etc.) o Botendienste o Unterstützung bei der Mobilisation von Patienten (z. B. Gehübungen...) o Hol- und Bringdienste Hauswirtschaftliche Tätigkeiten o Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten o Geschirr einsammeln o Umfeld der Patienten in Ordnung halten Tätigkeiten, für die FSJ-Freiwillige ausdrücklich NICHT einzusetzen sind o Injektionen und Blutabnahmen o Bereitstellen und Umstecken von Infusionen o Richten und Austeilen von Medikamenten o Katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln o Reinigungs- und Kontrasteinläufe o Wundverbände und Verbandswechsel o Lagerung von Schwerkranken o Begleitdienste bei Verwirrten oder schwer psychisch Kranken bzw. gefährdeten Patient(inn)en o Rasieren zur OP-Vorbereitung o Entgegennahme von ärztlichen Anordnungen o Beratungsgespräche mit Angehörigen und Auskunftserteilung o Nachtwache/Nachtdienste o Alleinige Anwesenheit auf der Station Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung Der Einsatz für Freiwillige im Arbeitsfeld Behindertenhilfe umfasst sehr heterogene Aufgabenstellungen. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, im Laufe ihrer Tätigkeit Einblick in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung zu erhalten (verschiedene Betreuungs-, Therapie-, Förder- und Beschäftigungsangebote, Pflege, Wohn- und Freizeitbereich...). 20

21 Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist eine Einführung und Einarbeitung in das Arbeitsfeld, eine fachliche Begleitung während der Arbeit sowie die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch eine Fachkraft der Einrichtung von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Mitgestaltung des Lebensalltags und der Freizeit unter dem Motto Hilfe zur Selbsthilfe, Assistenz; hierunter fallen Tätigkeiten wie z. B.: o An- und Ausziehen o Hilfe beim Zubettgehen o Körperpflege o Zubereitung und Einnehmen der Mahlzeiten o Anleitung und Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten o Umgang mit Geld o Unterstützung der Fachkraft bei der Durchführung von therapeutischen Maßnahmen Freizeitgestaltung mit einzelnen Bewohner(inne)n oder in kleinen Gruppen wie o Feste feiern o Sportliche Aktivitäten o Musische und kreative Aktivitäten o Begleitung und Unterstützung bei Unternehmungen o Mitarbeit bei Planung und Durchführung von Gruppenaktivitäten. Bei Kindern und Jugendlichen o Hausaufgabenbetreuung o Begleitung der Kinder und der Jugendlichen zur Schule, zum Arzt, zum Einkaufen o Teilnahme an Teamsitzungen, Dienst- und Fallbesprechungen und ggf. an Supervision. o Hospitationen in weiteren Arbeitsfeldern der Einrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik o. Ä.). o Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die Menschen mit Behinderungen in Gefahr bringen könnten oder die Freiwilligen in ihren individuellen Fähigkeiten überfordern. Die Gruppe darf den Freiwilligen nicht alleine überlassen werden. Wohnheime für ältere Menschen In der Pflege ist der Einsatz von Freiwilligen, die über keine pflegerische Ausbildung verfügen, nur verantwortbar, wenn ihnen arbeitsbegleitend pflegerisches Basiswissen und notwendige Fertigkeiten vermittelt werden. Eine unverzichtbare Voraussetzung für das Tätigwerden der Freiwilligen ist die gezielte fachliche Anleitung und die kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Die Anleitung von Freiwilligen in pflegenahen Aufgaben ist durch Pflegefachkräfte (Krankenschwestern, Krankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger) zu gewährleisten. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Stationsbesprechungen oder an der Übergabe etc. ermöglicht wird, um einen Einblick in die Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und um die 21

22 Voraussetzungen für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Bereiche der Einrichtung Einblick zu erhalten (Beschäftigungstherapie, Veranstaltungen und Fahrten, Pflege, Wohnbereich...) Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch die Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pflegerische Tätigkeiten o Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes o An- und Auskleiden o Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden o Fußbäder o Hautpflege bei intakter Haut o Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetikern) o Mund-, Zahn- und Prothesenpflege o Haarpflege o Rasieren o Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung o Lagern o Mundgerechte Zubereitung der Nahrung und Hilfe beim Essen und Trinken (nicht bei Schluckstörungen wie z. B. bei Schlaganfallerkrankten) o Inhalationssysteme bereitstellen Hilfeleistung im hauswirtschaftlichen Bereich o Mithilfe beim Verteilen der Mahlzeiten o Geschirr einsammeln o Umfeld der Bewohner in Ordnung halten, z. B. Blumen versorgen, Flaschen wegbringen, Nachtkästchen abwischen o Unterstützung der Bewohner(innen) bei selbstständiger Durchführung hauswirtschaftlicher Aufgaben o Kleine Hilfeleistungen z. B. Tee oder Kaffee zubereiten oder kleine Mahlzeiten richten o Kleine Reparaturarbeit Patientenbegleitdienste und Hilfen zum Erhalt und Ausbau sozialer Kontakte o Begleitung zum Arzt oder zu Therapien o Hinbringen, Abholen oder Begleiten bei Besuchen o Begleiten bei kleinen Besorgungen und Spaziergängen o Beschäftigungen z. B. vorlesen, Post erledigen, spielen, basteln o Hilfe bei aktiver Sportausübung o Besorgungen erledigen o Informationen über geeignete Angebote im Haus und außerhalb; Motivierung, daran teilzunehmen o Mithilfe bei Veranstaltungen und Feiern Tätigkeiten, für die FSJ-Freiwillige ausdrücklich NICHT einzusetzen sind o Injektionen und Blutabnahmen 22

23 o Bereitstellen und Umstecken von Infusionen o Richten und Austeilen von Medikamenten o Katheterisieren und wechseln von Katheterbeuteln o Reinigungs- und Kontrasteinläufe o Wundverbände und Verbandswechsel o Lagerung von Schwerkranken o Entgegennahme von ärztlichen Anordnungen o Beratungsgespräche mit Angehörigen und Auskunftserteilung o Nachtwache/Nachtdienste Grundsätzlich auszuschließen sind Tätigkeiten, welche die Klient(inn)en in Gefahr bringen könnten. Ebenfalls auszuschließen sind Tätigkeiten, die die Freiwilligen in ihren individuellen Möglichkeiten überfordern. Die Verantwortung für die Station darf den Freiwilligen nie alleine überlassen werden. Bei geronto-psychiatrisch veränderten alten Menschen muss sorgfältig geprüft werden, ob ein Einsatz zusammen mit einer Fachkraft erfolgen kann. Sitzwachen bei Schwerkranken und Sterbenden sind nur auf ausdrücklichen Wunsch der Freiwilligen möglich. Sozialstationen (ambulante Hilfen) Voraussetzung für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ist eine gezielte fachliche Anleitung und kontinuierliche Begleitung durch das Fachpersonal. Es empfiehlt sich die Einbeziehung der Freiwilligen in einen durch die Sozialstation durchgeführten Pflegekurs. Den Freiwilligen sollte ermöglicht werden, in die verschiedenen Aufgabenbereiche der Sozialstation Einblick zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen des Freiwilligen Sozialen Jahres ist die Aufnahme der Freiwilligen als Mitglied im Team. Dazu gehört z. B. auch, dass den Freiwilligen eine kontinuierliche Teilnahme an Team-, Stations- und Fallbesprechungen ermöglicht wird, um den Einblick in Gesamtzusammenhänge zu erleichtern, den Kontext der eigenen Tätigkeiten zu erfassen und damit die Voraussetzung für eine kontinuierliche Entwicklung zu schaffen. Wenn in der Einrichtung Supervision angeboten wird, sollte geprüft werden, ob die Teilnahme der Freiwilligen möglich ist. Tätigkeiten, die bei gezielter fachlicher Anleitung und kontinuierlicher Begleitung durch eine Fachkraft von den Freiwilligen durchgeführt werden können: Pflegerische Tätigkeiten o Mithilfe bei der persönlichen Körperpflege o Mithilfe beim An- und Auskleiden o Mithilfe beim Waschen, Duschen und Baden o Mund- und Zahnpflege o Haarpflege o Unterstützung beim Schneiden der Finger- und Zehennägel (nicht bei Diabetikern) o Rasieren o Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung o Mithilfe beim Lagern Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme o Mundgerechte Zubereitung der Nahrung o Hilfe beim Essen und Trinken Hilfen zur Unterstützung der Mobilität 23

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