ForderungsPraktiker. ForderungsPraktiker.de FP 11 12/2014 ZIELGENAUE RISIKOANALYSE FRÜHZEITIGE SANIERUNG ERFOLGREICHE ABWICKLUNG.
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1 ForderungsPraktiker FP 11 12/2014 ForderungsPraktiker.de Finanz Colloquium Heidelberg ZIELGENAUE RISIKOANALYSE FRÜHZEITIGE SANIERUNG ERFOLGREICHE ABWICKLUNG Offizielles Organ des IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung Herausgeber: Thomas Abend, Bereichsleiter Marktfolge Kredit, Intensiv-/Sanierungsbetreuung, Kreditabwicklung und Qualitätsmanagement, Südwestbank AG, Stuttgart Klaus Bales, Rechtsanwalt, Geschäftsführer ImmoAdvisors GmbH, ALTOR Group, Heidelberg Gregor Breitenbach, Gruppenleiter Risikomanagement im Bereich Kredit, DZ BANK AG, Frankfurt Dr. Friedrich L. Cranshaw, Rechtsanwalt, vorm. Banksyndikus und Leiter Recht, Mannheim Peter Freckmann, Rechtsabteilung, Bausparkasse Schwäbisch Hall Peter Friedmann, Niederlassungsleiter Stuttgart, Hämmerle GmbH & Co. KG Dr. Karsten Geiersbach, Bereichsleiter Interne Revision, Kasseler Sparkasse Horst Harms-Lorscheidt, Piepenburg Gerling Rechtsanwälte Prof. Dr. Martin Hörmann, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Anchor Rechtsanwälte, Ulm Michael Jander, Zentralbereichsleiter Produkt- und Kreditmanagement, Kreissparkasse Böblingen Andrea Knauf, Rechtsanwältin, Leiterin Insolvenzabteilung CreditPlus Bank AG Christian Merz, Rechtsanwalt, CLOUTH & PARTNER RECHTSANWÄLTE Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Institutsleiter IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung, Hochschule Emden-Leer Eva Ringelspacher, Direktorin, Group Risk Management Intensive Care, Corporates Restructuring Large Cap, Commerzbank AG Dr. Thilo Schultze, Rechtsanwalt, Grub Brugger Rechtsanwälte, Stuttgart Rainer Staffa, Vorstand, Volksbank Mittelhessen eg Wolfgang Wegener, Abteilungsdirektor Rechtsabteilung, Stadtsparkasse Mönchengladbach Claudia Merklinger Jörg Wehmeyer Neuregelungen nach MaCake: Mitarbeiterseitige Meldepflichten ab Ingmar Baatz Lohnpfändung/Lohnabtretung: Wenn schon, dann richtig! Christoph Hoeren IFRS-Abschlüsse: Knackpunkte bei der Analyse Johannes Hartenstein Kreditsachbearbeitung: Teilungsversteigerung von Kundenimmobilien Gudrun Bergdolt Leasingfinanzierungen: Bürgschaften für Leasinggesellschaften Mit freundlicher Unterstützung von:
2 Inhalt AKTUELL BEITRÄGE Impressum ForderungsPraktiker ZIELGENAUE RISIKOANALYSE FRÜHZEITIGE SANIERUNG ERFOLGREICHE ABWICKLUNG w.forderungspraktiker.de Titelfoto Shutterstock.com/PHB.cz (Richard Semik) ISSN BGH zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen von Verbrauchern bei unwirksamer Bearbeitungsgebühr Verstoß gegen Mitteilungspflicht gem. 168 InsO: Kosten beiträge gespart! 245 Finanzierte Mitarbeiterbeteiligungen Win-Win für das gewerbliche Kreditgeschäft Schluss mit Märchen: Einsatzmöglichkeiten und Ablauf eines Schutzschirmverfahrens Das IQS informiert 248 Aus dem Regelwerk IQS MaInsO und dem Kapitel: Operatives Risikomanagement, Teil Interview Prof. Dr. Wolfgang Portisch mit Manfred Ottinger Redaktion Jörg Wehmeyer, Chefredakteur und VisdP Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin Dr. Patrick Rösler, stellv. Chefredakteur Dr. Christian Göbes Frank Sator Marcus Michel Michael Helfer Thomas Göhrig Jürgen Blatz Christine Glemser Björn Wehling Sabine Warner Sandra Leicht 254 Neuregelungen nach MaCake: Mitarbeiterseitige Meldepflichten ab Claudia Merklinger Jörg Wehmeyer, beide Finanz Colloquium Heidelberg Bislang kaum Beachtung finden die neuen, ab in Kraft tretenden Regelungen der MaCake, die u. a. wesentliche Aussagen zu internen Meldepflichten von Mitarbeitern in Kreditinstituten sowie fachbezogenen Dienstleistern und Consultingunternehmen Anbieter von branchenspezifischer Fachliteratur und Fachseminaren eingeschlossen treffen. Der Beitrag erläutert die Kernaussagen der MaCake, diskutiert strittige bzw. noch offene Fragen und unterbreitet Handlungsvorschläge und Umsetzungsempfehlungen. 262 Lohnpfändung/Lohnabtretung: Wenn schon, dann richtig! Ingmar Baatz, Volksbank im Märkischen Kreis e. G. Nach der Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzw. der Offenlegung einer Lohnabtretung beim Arbeitgeber unterlassen es Gläubiger oftmals, zu prüfen, ob die pfändbaren Anteile erhöht werden können. Der Beitrag zeigt auf, welche Anträge der Gläubiger stellen kann, um die pfändbaren Anteile zu erhöhen und wie er die notwendigen Informationen beschafft. 268 IFRS-Abschlüsse: Knackpunkte bei der Analyse Christoph Hoeren, ABN AMRO Commercial Finance, Köln Die Analyse von IFRS-Jahresabschlüssen stellt Kreditanalysten immer wieder vor Herausforderungen. Zum einen gibt es immer wieder Änderungen in den IFRS-Vorschriften mit Übergangsvorschriften über teilweise mehrere Jahre; zum anderen gibt es trotz der seit einigen Jahren zunehmenden Präsenz von IFRS-Abschlüssen teilweise nur sehr rudimentäre Bilanzierungsgliederungsvorgaben und Analysetools für IFRS-Abschlüsse. Der Beitrag verdeutlicht die Knackpunkte bei der Analyse von IFRS-Abschlüssen und stellt mög liche Lösungsansätze vor. Koordination/Korrektorat Claudia.Merklinger@FC-Heidelberg.de Sponsoring/Anzeigenleitung Annabell.Jahn@FC-Heidelberg.de Aboservice Annabell.Jahn@FC-Heidelberg.de Rezensionen Janin.Staerker@FC-Heidelberg.de Produktionsleitung Claudia.Merklinger@FC-Heidelberg.de
3 Vorschau Demnächst im Heft 275 Kreditsachbearbeitung: Teilungsversteigerung von Kundenimmobilien Johannes Hartenstein, Landesbank Hessen-Thüringen Die Immobilie des Kunden gelangt in die Teilungsversteigerung! Hier ist guter Rat teuer, denn in den Banken wird dieses Thema erfahrungsgemäß stiefmütterlich behandelt. Am liebsten würde man den Vorgang in eine andere Abteilung schieben unter Beachtung der Hinweise dieses Beitrages können Teilungsversteigerungen durchaus funktionieren. 280 Leasingfinanzierungen: Bürgschaften für Leasinggesellschaften Gudrun Bergdolt, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Seit Anfang des Jahres gibt es Bürgschaften für Leasingfinanzierungen. Damit erweitern die Bürgschaftsbanken bundesweit ihr Angebot. Zusätzlich zu Bürgschaften für Haus- und Förderbankkredite bieten sie jetzt Leasinggesellschaften Bürgschaften für Leasingfinanzierungen kleiner und mittlerer Unternehmen an. Immobilien-Portfolien: Risikoanalyse/ -reporting Roland Ramer, Commerzbank AG Bei vielen Banken und Sparkassen erfährt die Baufinanzierung seit Monaten eine Renaissance. Teils übertrieben gestiegene Marktpreise und damit verbunden mögliche Auswüchse des intensiven Wettbewerbs stellen erhebliche Herausforderungen für das Risikomanagement dar. Mit dem Einsatz von wirksamen Analyse-Instrumenten gilt es, kritische Entwicklungen in den Immobilien-Portfolios transparent zu machen und damit möglichen Rückschlägen rechtzeitig vorzubeugen. Bauträgergeschäft: Nutzen von Projektlisten Philipp Ruppenthal, Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Die Bonitätsanalyse von Bauträger-Unternehmen stellt Banken immer wieder vor Herausforderungen. Und nicht nur bei der stichtagsbezogenen Betrachtung von Bauträgern müssen sich Banken ein Bild von der Bonität der Kunden machen. Gerade im laufenden Geschäft werden Instrumente benötigt, die entsprechende Risiken frühzeitig aufdecken. Die Arbeit mit Projektlisten kann hier ein geeignetes Mittel sein. SERVICE 284 ForderungsPartner 287 Rezensionen Satz MetaLexis, Niedernhausen Druck/Versand Druck: SENSER-Druck GmbH, Augsburg Versand: Direct Mail Brandt GmbH, Forst Preise Jahresabonnement Inland: 135 zzgl. USt., und 10,20 Versand zzgl. USt. Erscheinung: 6x jährlich. Einzelheft: 25 zzgl. USt., und 1,70 Versand zzgl. USt. Abonnementkündigung nur mit Frist von 4 Wochen vor Ende des Bezugsraums möglich. Geschäftsführung Dr. Christian Göbes Frank Sator Dr. Patrick Rösler Marcus Michel Michael Helfer Thomas Göhrig Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg Amtsgericht Mannheim HRB Nr Umsatz-Identifikationsnummer gemäß 27a Umsatzsteuergesetz: DE Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32a Heidelberg Telefon: info@fc-heidelberg.de Internet: w.fc-heidelberg.de Für die IQS-Seiten verantwortlich: IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung GmbH info@iqs-institut.de, w.iqs-institut.de Geschäftsführung: Prof. Dr. Wolfgang Portisch, RA Dr. Patrick Rösler Der ForderungsPraktiker wird auf FSC-zertifiziertem Papier produziert. 243
4 Vorstand Risikomanagement Sanierung Sicherheitenverwertung Forderungsbeitreibung Investor Revision Bürgschaften ermöglichen Leasing-Finanzierungen Gründer und junge Unternehmer profitieren von dem neuen Programm. Autor: Gudrun Bergdolt, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Kredit/Immobilien.» Seit 2009 unterliegen auch Leasinggesellschaften den strengen Aufsichts regelungen der BaFin. «I. Einleitung w Für Unternehmen ist Leasing attraktiv. Zum einen schont es die Liquidität. Zum anderen bleiben Sicherheiten unangetastet, die sie für Kreditfinanzierungen brauchen. Und: Leasing verlängert weder die Bilanz, noch belastet es die Eigenkapitalquote der Unternehmen. Damit ist Leasing neben Haus- und Förderbankkrediten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein interessantes Finanzierungsinstrument. Manchmal kommen Leasingfinanzierungen nicht zustande. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Bonität eines Unternehmens reicht nicht aus oder eine Leasinggesellschaft kann sich nur schlecht refinanzieren. Die Leidtragenden sind oft kleine und mittlere Unternehmen, die so nur schwer oder keinen Zugang zu einer Leasingfinanzierung bekommen. Erschwerend kommt hinzu, dass zahlreiche kleinere Spezial-Leasingfinanzierer inzwischen vom Markt verschwunden sind. Dies ist v. a. für hochspezialisierte Mittelständler schmerzlich, die auf das Know-how solcher Leasinggesellschaften angewiesen sind. Denn Leasinggesellschaften wurden seit 2009 im Nachgang der Wirtschafts- und Finanzkrise mit neuen Aufsichtsregeln belastet. Seit 2009 stehen Leasing-Unternehmen z. B. unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Damit einher gingen erweitere Meldepflichten. Vor allem kleinere Leasinggesellschaften konnten den damit verbundenen Mehraufwand nicht stemmen. Besonders Existenzgründer konnten in der Vergangenheit kaum Leasing nutzen, obwohl es sich gerade bei der Gründung anbietet, Maschinen, Ladeneinrichtung oder EDV-Anlagen zu leasen statt zu kaufen. Doch Existenzgründern fehlt es nicht nur an einer Unternehmenshistorie, sondern auch an ausreichendem Eigenkapital. Zudem fehlen die notwendigen Sicherheiten, was eine Leasingfinanzierung unmöglich macht. Hier können Bürgschaftsbanken helfen. Das bereits existierende Angebot der Bürgschaftsbanken für die Kreditbesicherung wird von der Kreditwirtschaft bereits gut genutzt. Um Leasingfinanzierungen künftig einfacher und schneller mit Hilfe von Bürgschaften zu realisieren, gibt es seit Anfang des Jahres das neue Programm Leasing-Bürgschaft. Leasing-Bürgschaften gleichen fehlende Sicherheiten und Bonitäten mit zusätzlichen Sicherheiten aus. Mit Bürgschaften von 30 oder 60% für Leasingfinanzierungen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Existenzgründer räumt das gerade im Januar gestartete Programm Leasingfinanzierer Spielräume ein. So eröffnet es mehr KMU und Gründern den Zugang zu Leasing-Investitionen. Weiterer Vorteil des neuen Programms: Es garantiert schlanke Prozesse und schnelle Entscheidungen. Denn die Anträge werden ausschließlich elektronisch gestellt. II. Erst Anmelden Damit Leasinggesellschaften von dem neuen Programm profitieren können, melden sie sich für das Programm über die Website w.leasing-buergschaft.de an. Erfüllen sie alle Bedingungen, können sie für interessierte Unternehmen, denen es an Sicherheiten fehlt, bei Leasingfinanzierungen Leasing-Bürgschaften beantragen. Die Akkreditierungsanfragen gehen an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, die bei diesem Programm Konsortialführerin für alle 17 deutschen Bürgschaftsbanken ist. Dafür hat die Bürgschaftsbank ein Guarantee Agreement mit dem Europäischen Investmentfonds als Rückgarant sowie Kon- 280
5 sortialverträge mit allen Bürgschaftsbanken geschlossen. Entwickelt wurde das neue Programm vom Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL). 120 Mio. aus dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) sollen Leasing-Investitionen von mind. 200 Mio. ermöglichen. Das Pilotprojekt läuft drei Jahre. Die Mittel kommen aus dem europäischen CIP- Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. In Hessen und Rheinland-Pfalz wird das Programm später in diesem Jahr starten. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Bürgschaftsbanken ist die Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. 40% der mehr als kleinen und mittleren Unternehmen, die die Bürgschaftsbanken jedes Jahr unterstützen, sind Gründer oder Nachfolger. Für Investitionen in Gründung und Wachstum ihrer Betriebe gibt es mit den Leasing-Bürgschaften nun einen weiteren Finanzierungsbaustein. III. Für wen ist das neue Programm und was lässt sich finanzieren? Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens Abbildung: Ablauf der Leasing-Bürgschaften 50 Mio. oder einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. sowie Existenzgründungen. Leasing- Bürgschaften ermöglichen Leasing-Investitionen. Unterstützt werden Leasingfinanzierungen für Gründungen sowie bestehende Unternehmen. Ausgeschlossen sind: Unternehmen in Schwierigkeiten nach der EU-Definition, Vorhaben, bei denen der Investitionsort außerhalb Deutschlands liegt, Umschuldungen, Leasingfinanzierungen für Fahrzeuge von Straßengütertransportunternehmen sowie landwirtschaftliche Vorhaben. Mit dem Programm lassen sich Leasingfinanzierungen bis zu max. 1 Mio. begleiten. Die Bürgschaftshöhe beträgt max pro KMU mit 30 oder 60% Bürgschaft, für die die Bürgschaftsbanken das Risiko übernehmen. Die einzelne Leasingfinanzierung darf nicht überschreiten. Die Laufzeit der Leasing- Bürgschaften liegt zwischen zwölf Monaten und zehn Jahren. Da viele Leasinggesellschaften deutschlandweit tätig sind, wurde das Programm so angelegt, dass die Konditionen und Bearbeitung in allen Bundesländern gleich sind. Je nach Umfang der Leasingfinanzierung und Verbürgungsgrad wird nach Programmvariante A oder B unterschieden:» Mit Bürgschaften von 30 oder 60% für Leasing finanzierungen gleichen Leasing-Bürgschaften fehlende Sicherheiten und Bonität aus und dienen somit als weiterer Finanzierungs baustein. «281
6 » Je nach Umfang der Leasingfinanzierung und Verbürgungsgrad werden zwei Programm varianten angeboten. «1. Programmvariante A Für bestehende Unternehmen mit einem Creditreform-Bonitätsindex bis 299; positives Eigenkapital und positives Jahresergebnis vorausgesetzt. Leasingfinanzierungen bis zu mit Bürgschaften von 30%; bei 60%igen Bürgschaften reduzieren sich die Vorhaben entsprechend. Die Bürgschaften betragen max Bearbeitungsdauer: zwei Bankarbeitstage 2. Programmvariante B Für bestehende Unternehmen, die bereits Leasing-Bürgschaften von erhalten haben, Unternehmen die einem Creditreform-Bonitätsindex von 300 bis 349 aufweisen sowie Existenzgründer. Leasingfinanzierungen bis zu mit Bürgschaften von 30%; bei 60%igen Bürgschaften reduzieren sich die Vorhaben entsprechend. Die Bürgschaft beträgt max pro KMU. Individuelle Prüfung anhand Jahresabschluss, BWA mit Summen- und Saldenliste, Rentabilitätsvorschau, Übersicht bestehender Darlehen und Kredite/ Kapitaldienstaufstellung. Bearbeitungsdauer: nach Vorlage der entscheidungsrelevanten Unterlagen: i. d. R. fünf Bankarbeitstage. IV. So funktioniert das Programm Leasing-Bürgschaften Akkreditierte Leasinggesellschaften (Leasinggeber) können für ihre Leasing-Kunden (Leasingnehmer) einen Antrag auf eine Leasing-Bürgschaft stellen. Über die Website w.buergschaft-leasing. de landet der elektronische Antrag direkt bei der regional zuständigen Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsbank prüft und entscheidet innerhalb von zwei bis fünf Bankarbeitstagen sofern alle Unterlagen vorliegen. Der Leasinggeber schlägt dem Leasingnehmer die Bürgschaft vor. Bei Zusage schließt der Leasinggeber einen Vertrag mit seinem Leasingnehmer sowie einen Kaufvertrag mit dem Hersteller des Leasingguts. Der Leasingnehmer bekommt vom Hersteller das Leasingobjekt. Die vereinbarten Leasingraten zahlt er an den Leasinggeber. Der Leasinggeber zahlt den Kaufbetrag an den Hersteller und in einem einmaligen Betrag die Bürgschaftsprovision an die Bürgschaftsbank zu Beginn der Finanzierung. Zur Refinanzierung kann der Leasinggeber die Bürgschaft der Bürgschaftsbank an eine Bank abtreten. V. Was Leasing-Bürgschaften kosten Die Kosten für die Bürgschaft hängen ab von Creditreform-Bonitätsindex, Bürgschaftsquote, Laufzeit, vom Verwertungsgrad des Leasingguts sowie von der Art des Leasingvertrags Voll- oder Teilamortisation. Zu zahlen sind die Kosten für die Bürgschaft in einem einmaligen Betrag am Anfang der Leasingfinanzierung. Auf der Seite w.leasingbuergschaft.de gibt es einen Kostenrechner, mit dem die Leasinggesellschaften im Vorfeld die Kosten für Ihre Kunden berechnen können. Zur Refinanzierung können die Leasinggesellschaften die Leasing-Bürgschaften an Banken abgeben. VI. Fazit Die Bürgschaftsbanken haben in den ersten Monaten dieses Jahres Leasinggesellschaften, Kreditinstitute und Kammern bei regionalen Veranstaltungen über das neue Programm informiert. Inzwischen haben sich zahlreiche Leasinggesellschaften für das Programm angemeldet. Die ersten Finanzierungen wurden genehmigt. Mehr Informationen zu Leasing- Bürgschaften, Akkreditierung für Leasinggesellschaften und den Online-Antrag gibt es unter: w.leasing-buergschaft.de 282
7 PRAXISTIPPS Welche Anforderungen gibt es für das Programm Leasing-Bürgschaften? Informationen finden Sie unter w. leasing-buergschaft.de Dort erfahren Sie, nach welchen Kriterien Sie genau bestimmen, für welche Gründer oder Unternehmer das Programm Leasing-Bürgschaft für eine Leasing-Finanzierung passt. Bestimmen Sie mit Hilfe des Kostenrechners bereits im Vorfeld die Kosten für Ihren Kunden.
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