1 (Web-) Accessibility

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1 1 (Web-) Accessibility 1.1 World Wide Web Consortium (W3C) Das World Wide Web Consortium (W3C) wurde gegründet, um alle Möglichkeiten des Web zu erschließen. Dazu werden einheitliche Technologien (Spezifikationen, Richtlinien, Software und Tools) entwickelt, die den Fortschritt des Webs fördern und seine Interoperabilität 1 sicherstellen (vgl. URL 5). Das W3C ist ein internationales Konsortium und wurde 1994 gegründet. Momentan umfasst das W3C ca. 420 Mitglieder und eine Reihe von Mitarbeitern (vgl. URL 6). Beispiele für Mitglieder: Adobe Systems Inc. American Express Company Apple, Inc. Beihang University University of Bologna Cisco Systems Citigroup ERICSSON Mathematical Association of America Microsoft Corporation etc. Das W3C ist somit die Stelle welche einheitliche Standards für das Internet vorgibt. Entwickler (Programmierer, Webdesigner etc) halten sich häufig an diese Standards um eine einheitliche Kommunikation zu unterstützen. Beispiele für W3C Technologien bzw. Standards: 1 Interoperabilität ist die Fähigkeit unabhängiger, heterogener Systeme, möglichst nahtlos zusammen zu arbeiten, um Informationen auf effiziente und verwertbare Art und Weise auszutauschen bzw. dem Benutzer zur Verfügung zu stellen, ohne dass dazu gesonderte Absprachen zwischen den Systemen notwendig sind. [Wikipedia: ( )]

2 Hyper Text Markup Language (HTML), Cascading Style Sheets (CSS) Extensible Markup Language (XML) Accessibility etc. 1.2 Web Accessibility Initiative (WAI) Eine Initiative des W3C beschäftigt sich mit Zugänglichkeit von Webinhalten. Diese Initiative ist die Web Accessibility Initiative (WAI). Das Ziel dieser Initiative ist den Zugang zum Internet für möglichst viele Menschen sicherzustellen und die Zugänglichkeit auch für Menschen mit Behinderungen, welche im Internet häufig mit Barrieren konfrontiert sind, zu gewährleisten. Im Jahre 1999 wurden Im Rahmen der WAI Richtlinien entwickelt welche Standards barrierefreies Webdesign umfassen. Diese Richtlinien sind die Web Content Accessibility Guidlines 1.0 (WCAG 1.0) / Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte 1.0. Beispiele für weitere Richtlinien und Technologien der WAI: Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) Die ATAG beschreiben den Accessibility Anspruch für Web-Authoring Programme. User Agent Accessibility Guidelines (UAAG) Die UAAG beschreiben den Accessibility Anspruch an User Agent Programmen (z.b. Browser) 1.3 Zugänglichkeitsrichtlinien (WCAG) Web Content Accessibility Guidlines 1.0 Die Web Content Accessibility Guidlines 1.0 (WCAG 1.0) / Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte 1.0 wurden im Jahre 1999 von der WAI im Internet veröffentlicht.

3 Diese Richtlinien erläutern, wie Web-Inhalte für Behinderte zugänglich gemacht werden können. Diese Richtlinien richten sich an alle Entwickler von Web-Inhalten (Autoren von Web-Seiten und Site-Designer) und an Entwickler von Tools zur Seitenerstellung. Das primäre Ziel dieser Richtlinien ist die Förderung der Zugänglichkeit. Gleichwohl wird die Befolgung dieser Richtlinien das Web für alle Benutzer verbessern, gleich welchen Benutzeragenten sie benutzen (z. B. Desktop- Browser, Sprach-Browser, Computer im Auto usw.) oder unter welchen Einschränkungen sie arbeiten mögen (z. B. laute Umgebungen, schlecht oder zu hell beleuchtete Räume, Umgebungen, in denen die Hände nicht benutzt werden können usw.) (vgl. URL 4). Die WCAG 1.0 umfassen 14. Richtlinien mit jeweils zugehörigen Checkpunkten. Diese 14 Richtlinien lauten wie folgt: 1. Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit. 2. Verlassen Sie sich nicht auf Farbe allein. 3. Verwenden Sie Markup und Stylesheets und tun Sie dies auf korrekte Weise. 4. Verdeutlichen Sie die Verwendung natürlicher Sprache. 5. Erstellen Sie Tabellen, die geschmeidig transformieren. 6. Sorgen Sie dafür, dass Seiten, die neue Technologien verwenden, geschmeidig transformieren. 7. Sorgen Sie für eine Kontrolle des Benutzers über zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts. 8. Sorgen Sie für direkte Zugänglichkeit eingebetteter Benutzerschnittstellen. 9. Wählen Sie ein geräteunabhängiges Design. 10. Verwenden Sie Interim-Lösungen. 11. Verwenden Sie W3C-Technologien und -Richtlinien. 12. Stellen Sie Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereit. 13. Stellen Sie klare Navigationsmechanismen bereit. 14. Sorgen Sie dafür, dass Dokumente klar und einfach gehalten sind (vgl. URL 4). Bei jeder Richtlinie gibt es eine Reihe von Checkpunkten die es zu beachten gilt. Jeder Checkpunkt wurde von den Richtlinienentwicklern einer bestimmten Priorität zugeordnet.

4 [Priorität 1] Ein Entwickler von Web-Inhalten muss diesen Checkpunkt erfüllen. Andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen unmöglich sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen. Die Erfüllung dieses Checkpunkts ist eine grundlegende Erfordernis, damit bestimmte Gruppen Web-Dokumente verwenden können. [Priorität 2] Ein Entwickler von Web-Inhalten sollte diesen Checkpunkt erfüllen. Andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen schwierig sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen. Die Erfüllung dieses Checkpunkts beseitigt signifikante Hindernisse für den Zugriff auf Web-Dokumente. [Priorität 3] Ein Entwickler von Web-Inhalten kann diesen Checkpunkt erfüllen. Andernfalls wird es für eine oder mehrere Gruppen etwas schwierig sein, auf die Information im Dokument zuzugreifen. Die Erfüllung dieses Checkpunkts erleichtert den Zugriff auf Web-Dokumente (vgl. URL 4). Diese Priorisierung der Checkpunkte erlaubt das Einführen eines Konformitätssytems bezogen auf die Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte 1.0. Im Anhang wird die komplette Checkliste der Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte angeführt. Konformität Stufe "A": Alle Checkpunkte der Priorität 1 sind erfüllt; Konformität Stufe "Double-A": Alle Checkpunkte der Priorität 1 und 2 sind erfüllt; Konformität Stufe "Triple-A": Alle Checkpunkte der Priorität 1, 2 und 3 sind erfüllt; (vgl. URL 4) Eine Internetseite die Anspruch auf WAI Konformität erhebt, kann je nach Stufe ein Konformitätslogo und einen Konformitätshinweis führen. Der Konformitätshinweis WAI Stufe A, AA oder AAA ist mittlerweile in der Internetbranche sehr bekannt und findet sich auch in einigen österreichischen Gesetzen:

5 Noch einen Schritt weiter [ ] ging das "E-Government-Gesetz". Es schreibt vor, "dass behördliche Internetauftritte... so zu gestalten sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden". Damit wurden erstmals die Standards für barrierefreies Internet in einem österreichischen Gesetz als Messlatte vorgeschrieben. Das "Zustellgesetz" definiert noch weitergehend, dass diese Standards "nach dem jeweiligen Stand der Technik des barrierefreien Zugangs" zu gewährleisten sind. Angesichts der Diskussion um die in Erarbeitung befindlichen WCAG 2.0 kein unerhebliches Detail. Die aber mit Abstand wichtigste gesetzliche Bestimmung stellt das Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz dar. In diesem Gesetz werden ausdrücklich "Systeme der Informationsverarbeitung" erwähnt und die Erläuterungen nennen wieder die Internationalen Standards für barrierefreies Internet. Wichtig ist dieses Gesetz besonders deswegen, weil es - im Gegensatz zum "E-Government-Gesetz" - auch Unternehmen betrifft, die Dienstleistungen verkaufen... (URL 26). Bei vielen öffentlichen Ausschreibungen gehört u.a. dadurch der Konformitätshinweis nach WAI mittlerweile zur Standardanforderung Web Content Accessibility Guidlines 2.0 Die WAI arbeit derzeit an einer neuen Fassung (Version 2.0) der Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte. Die neuen Richtlinien befinden sich, während dem Entstehen dieser Arbeit im Arbeitsstadium "Last Call Working Draft".

6 WCAG 2.0 is currently a "Last Call Working Draft," which was announced in April 2006 and the Review Period for comments extended into June Last Call Working Draft is a middle stage of the W3C Process (vgl URL 7). Die WCAG 2.0 sind der Versuch die WCAG 1.0 zu verbessern und zu modernisieren. Die neuen Richtlinien stärker strukturiert und berücksichtigen neuere Entwicklungen und Technologien im Internet. Internetseiten die die WCAG 1.0 erfüllen sollten auch i.d.r. mit den WCAG 2.0 kompatibel sein. Most Web sites that conform to WCAG 1.0 should not require significant changes in order to conform to WCAG 2.0. The fundamental issues of Web accessibility are the same, though there are some differences in the requirements between WCAG 1.0 and WCAG 2.0. WCAG 2.0 is being developed to apply to more advanced Web technologies and be more precisely testable than WCAG 1.0. In order to do this, the WCAG 2.0 documents use a slightly different approach, for example, in terminology (URL 7). Die WCAG 2.0 sind während der Erstellung dieser Arbeit noch nicht fertig und befinden sich in einem mittlerem Arbeitsstadium. Änderungen an den WCAG 2.0 sind in diesem Stadium nicht unwahrscheinlich. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur auf die momentan gültigen WCAG 1.0 eingegangen.

7 1.4 Definitionen Accessibility wird im Allgemeinen durch Zugänglichkeit oder Barrierefreiheit übersetzt. Der Begriff Accessibility wird nicht nur für Internetstandards bzw. Richtlinien verwendet sondern wird auch in anderen Bereichen wie etwa dem Baubereich verwendet. In dieser Arbeit wird der Begriff Accessibility im Sinne von Web- Accessibility verwendet Definition des W3C Das W3C definiert Accessibility wie folgt: Web accessibility means that people with disabilities can use the Web. More specifically, Web accessibility means that people with disabilities can perceive, understand, navigate, and interact with the Web, and that they can contribute to the Web. Web accessibility also benefits others, including older people with changing abilities due to aging (URL 8) Definition der Section 508 [w]hen Federal agencies develop, procure, maintain, or use electronic and information technology, Federal employees with disabilities have access to and use of information and data that is comparable to the access and use by Federal employees who are not individuals with disabilities, unless an undue burden would be imposed on the agency. Section 508 also requires that individuals with disabilities, who are members of the public seeking information or services from a Federal agency, have access to and use of information and data that is comparable to that provided to the public who are not individuals with disabilities, unless an undue burden would be imposed on the agency. (36 C.F.R )

8 (URL 9) Definition Barrierefreiheit Wikipedia Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können (URL 10). 1.5 Quantitative Aspekte der Accessibility (Zahlen, Daten, Fakten) Nach einem Bericht der Regierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich weisen 2, Personen mindestens eine körperliche Beeinträchtigung auf, das sind 29,9 % der österreichischen Bevölkerung (vgl. Luschin, P.; Miller-Fahringer, K.; Rubisch, M., 2003, S.10ff). Folgende Daten basieren auf dem Bericht der Regierung über die Lage der behinderten Menschen in Österreich: Personen (6,7 % der Bevölkerung) führten mindestens eine Bewegungsbeeinträchtigung an. Beeinträchtigungen der unteren Extremitäten sind erwartungsgemäß viel häufiger als jene der oberen. Die Zahl der Personen mit Querschnittlähmung betrug 4.000, mit halbseitiger Lähmung , auf den Gebrauch eines Rollstuhls waren Personen angewiesen Personen (6,4 % der Bevölkerung) sind hörbeeinträchtigt, wobei Schwerhörigkeit an beiden Ohren am häufigsten vorkommt. Von Personen wurde Taubheit an beiden Ohren angegeben. 3, Personen (43,4 % der Bevölkerung) weisen mindestens eine Sehbeeinträchtigung auf. Von diesen Personen gaben allerdings 86,9 % an, dass diese durch eine Brille, Kontaktlinsen bzw. operativ behoben werden konnte. Volle Blindheit an beiden Augen gaben Personen an.

9 Mit zunehmendem Alter treten zumeist auch mehrere Beeinträchtigungen nebeneinander auf. Ältere und betagte Personen sind besonders betroffen: 60 % aller 60 bis 69-jährigen und 72 % aller 70 bis 79-jährigen sind körperlich beeinträchtigt. Univ. Prof. Wancata (Universitätsklinik für Psychiatrie, Universität Wien) schätzt, dass ca Personen, d.s. ca. 1 % der Bevölkerung in Österreich eine psychische Behinderung aufweisen. In der Studie Zur Lebenssituation behinderter Menschen in Österreich von Badelt/ Österle wird die Zahl geistig Behinderter in Österreich auf etwa 0,6 % der Bevölkerung geschätzt, das wären auf Grundlage der derzeitigen Gesamtbevölkerung Österreichs etwa Personen. Zusammenfassend sind also: Personen auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen Personen auf beiden Ohren taub Personen vollständig blind auf beiden Augen etwa ein Prozent (80.000) der Bevölkerung psychisch krank etwa Menschen geistig behindert Einen genaueren Überblick über die Verteilung von Menschen mit Behinderung ist bei Statistik Österreich nachzulesen. 1.6 Links zu dem Thema: Checkliste der Checkpunkte zu den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte Deutsche Übersetzung Web Content Accessibility Guidelines 1.0 W3C Recommendation 5-May-1999

10 HTML Techniques for Web Content Accessibility Guidelines Core Techniques for Web Content Accessibility Guidelines Web Content Accessibility Guidelines 2.0 W3C W3C Wold Wide Web consortium - international Web Accessibility Initiative (WAI) W3C Wold Wide Web consortium - deutsches bzw. österreichisches Büro

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