4. Zusatzdienstleistungen

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1 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen (simyo Prepaid) gültig ab dem Geltungsbereich und Änderungen der AGB 1.1. Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (im folgenden Telefónica Germany" genannt) erbringt ihre Mobilfunkdienstleistungen simyo Prepaid nach näherer Bestimmung in Ziffer 3 ( die Leistungen") zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB"), die der Vertragspartner ( Kunde ) durch Erteilung des Auftrags über die Erbringung der Leistungen gegen Vorausleistung der Mobilfunkentgelte anerkennt ( Prepaid-Mobilfunkvertrag ). Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Telefónica Germany ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB werden ergänzt durch produkt- oder dienstespezifische Regelungen, die im Internet unter einsehbar, abrufbar und zum Zwecke der Speicherung herunterladbar sind Diese AGB gelten ab dem für alle Leistungen der Telefónica Germany im Rahmen von simyo Prepaid-Mobilfunkverträgen. 2. Vertragsschluss 2.1. Der Prepaid-Mobilfunkvertrag kommt zustande zwischen der Telefónica Germany und dem Kunden. Dafür nutzt der Kunden im Internet über die Website die dort für den Bestellvorgang vorgesehenen Eingabemaske oder übermittelt die für die Bestellung notwendigen Daten an das simyo Service Center. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons Kostenpflichtig bestellen gibt der Kunde einen rechtsverbindlichen Antrag an Telefónica Germany ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten durch Klicken auf den Button Ändern im jeweiligen Bestellschritt jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren die bei der Bestellung aufgelisteten Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Zugang der über den Online-Shop abgegebenen Bestellung wird unverzüglich per von Telefónica Germany an die vom Kunden angegebene Kontakt Adresse bestätigt. In einer solchen liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung des Kunden. Telefónica Germany kann die Annahme des Kundenauftrags u.a. ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.b. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt. Die Bestellung des Kunden nimmt Telefónica Germany durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die Kontakt -Adresse an, wodurch zwischen dem Kunden und Telefónica Germany der Mobilfunkvertrag zustande kommt. Ein Vertrag kommt hilfsweise Seite 1 von 16

2 ebenfalls zustande, wenn Telefónica Germany dem Kunden eine freigeschaltete SIM-Karte übergibt und der Kunde damit telefoniert oder andere entgeltpflichtige Leistungen von Telefónica Germany in Anspruch nimmt Telefónica Germany stellt dem Kunden im Rahmen des Vertrages eine freigeschaltete Mobilfunkkarte ( SIM-Karte ) zur Nutzung in dem von der E-Plus Mobilfunk GmbH ( EPM ) betriebenen Mobilfunknetz zur Verfügung. Die Nutzungsmöglichkeit ist infolge der Voraktivierung der SIM-Karte ohne weiteres eröffnet. Die Lieferfrist für die SIM-Karte beträgt 3-10 Werktage, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, und beginnt mit Vertragsschluss Telefónica Germany ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte E- Mail-Adresse oder per SMS zu übersenden. 3. Leistungsumfang 3.1. Der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrags zwischen Telefónica Germany und dem Kunden richtet sich, soweit nicht abweichend anders vereinbart, nach dem Inhalt der beim Bestellvorgang im Internet über die Website bekannt gegebenen Informationen, den bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB, soweit auf diese im Bestellvorgang hingewiesen wurde. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten sind im Internet unter und abrufbar und stehen dort zum Download bereit. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden bekannt gemacht Telefónica Germany stellt dem Kunden die SIM-Karte mit einer Rufnummer, zwei persönlichen Identifikationsnummern ( PIN") sowie zwei entsprechenden persönlichen Entsperrungscodes ( PUK ) zur Verfügung. SIM-Karte und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zum EPM-Mobilfunknetz. Ein Mobilfunkendgerät ist nicht Gegenstand des Mobilfunkvertrages zwischen dem Kunden und Telefónica Germany Die Rufnummer der SIM-Karte wird dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses über die Website und bei Erhalt der SIM-Karte mitgeteilt. Kunden müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber Telefónica Germany und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind Die Leistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von EPM in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde im Rahmen des Angebotes von Telefónica Germany berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit Telefónica Germany dies technisch ermöglicht und dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. Für Verbindungen im Ausland und aus dem Ausland gelten die Bedingungen von simyo International Roaming Telefónica Germany gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann. Seite 2 von 16

3 3.6. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Mobilfunkleistungen von Telefónica Germany können sich auch aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen, einer von EPM nicht zu vertretenden Unterbrechung der Stromversorgung, Streiks und Aussperrungen oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von EPM oder Telefónica Germany (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen) oder wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, ergeben Ziffer 3.6 gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von Telefónica Germany zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird Telefónica Germany die Portierung ohne längere Versorgungslücke gewährleisten. Voraussetzung für die Abgabe der Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdienstleister ist, dass der Kunde diese spätestens 90 Tage nach Beendigung des Vertrages bei Telefónica Germany beantragt. Die mit der Abgabe der Rufnummer gemäß Preisliste verbundenen Kosten trägt der Kunde. 4. Zusatzdienstleistungen 4.1. Soweit Telefónica Germany Zusatzdienstleistungen anbietet, ist der Kunde berechtigt, Telefónica Germany Zusatzdienstleistungen, die in den jeweiligen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten als solche kenntlich gemacht werden, im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen Für Zusatzdienstleistungen, die Telefónica Germany erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Telefónica Germany Zusatzdienstleistung zu Ungunsten des Kunden (z.b. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Prepaid-Mobilfunkvertrags Werden Zusatzdienstleistungen durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Die Leistung von Telefónica Germany beschränkt sich hierbei auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners sowie die Diensteverwaltung und das Inkasso. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet Telefónica Germany nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags Die Telefónica Germany Leistungen aus dem Vertrag über die Zusatzdienstleistung sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen sowie etwaige Zusatzdienstleistungen nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem im Rahmen seines Vertrags über die SIM-Karte eingerichteten individuellen Guthabenkontos vorhanden ist. Seite 3 von 16

4 5. Vorleistungspflicht des Kunden und Bezahlung der Leistungen über Aufladungen des Guthabenkontos 5.1. Von dem Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte gemäß der jeweils gültigen Preisliste abhängig von der Tarifwahl des Kunden einschließlich des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatz in Abzug gebracht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen Die Vorauszahlungen kann der Kunde soweit jeweils vor Ort verfügbar in Form von Aufladungen wie folgt entrichten: a) mittels Abbuchung über die vom Kunden im Internet unter in der für den Bestellvorgang vorgesehenen Eingabemaske angegebenen Kreditkarte, b) mittels Abbuchung über die vom Kunden beim Anruf im simyo Service Center angegebenen Kreditkarte, c) auf seine Kosten per Banküberweisung oder Bareinzahlung auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Bankkonto unter Angabe der Rufnummer des Kunden im Verwendungszweck, d) mittels Einlösung eines an einer Verkaufsstelle erworbenen Aufladegutscheins, e) mittels Lastschriftverfahren entsprechend der Besonderen Geschäftsbedingungen für das Lastschriftverfahren Zahlungseingänge, die ohne bzw. mit einem falschen Verwendungszweck (Rufnummer) auf dem angegebenen Bankkonto eingehen, können nicht als Aufladung bearbeitet werden Gibt der Kunde bei der Vorauszahlung eine falsche oder eine an einen anderen Kunden vergebene Rufnummer an, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Telefonnummer den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall haftet Telefónica Germany nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, in dem der Kunde Telefónica Germany über den falschen Verwendungszweck informiert. Hat der Kunde eine falsche, aber nicht vergebene Rufnummer angegeben, wird der Zahlungsbetrag an die beauftragte Bank zurückgesendet und steht dem Kunden dort wieder zur Verfügung Bei einer Aufladung mittels Kreditkarte erfolgt die Buchung auf dem Guthabenkonto unmittelbar nach der Aufladung, wenn das jeweilige Kreditkarteninstitut den entsprechenden Betrag autorisiert. Bei Aufladung durch Überweisung oder Bareinzahlung erfolgt die Buchung nach Zahlungseingang auf dem Konto Eine Auszahlung von Guthaben während der Vertragslaufzeit ist unbeschadet etwaiger Ansprüche des Kunden nach Ablauf der unter Ziffer 6.3. genannten zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit ausgeschlossen Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Die elektronische Rechnung wird dem Kunden in seinem persönlichen Servicebereich, der unter per Login mit einem individuellen Benutzernamen und Passwort erreichbar ist, zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird per an die von ihm benannte -Adresse über den Eingang einer Rechnung informiert. Hat der Kunde den Vertrag nicht in elektronischer Form abgeschlossen, hat er die Möglichkeit, die Rechnung in elektronischer oder in Papierform zu erhalten. Die Bereitstellung und die Überlassung des Internet-Zugangs sowie die Online-Verbindungen zum Abruf der Rechnungsdaten sind nicht Gegenstand des Mobilfunkvertrages. Seite 4 von 16

5 5.8. Der Kunde hat die Rechnung sorgfältig zu überprüfen und ggf. bestehende Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung innerhalb von 8 (acht) Wochen nach dem Zugang der Rechnung schriftlich gemäß 45i Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsversand wird Telefónica Germany die der Rechnung zugrunde liegenden Verkehrsdaten löschen, so dass anschließende Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Telefónica Germany wird den Kunden auf jeder Rechnung gesondert auf diese Einwendungsfristen und die Rechtsfolgen der Fristversäumnis hinweisen Sollten Telefónica Germany aus dem Prepaid-Mobilfunkvertrag fällige Forderungen gegen den Kunden zustehen (z.b. aufgrund vergangener Lastschriftrückgaben), so kann Telefónica Germany zeitlich spätere Zahlungen des Kunden zunächst mit dieser Forderung verrechnen. Bei mehreren Forderungen wird zuerst die ältere getilgt. Das Guthabenkonto wird in diesem Fall nur um den verbleibenden Restbetrag aufgeladen. 6. Guthabenzeitfenster und endgültige Deaktivierung 6.1. Innerhalb des Guthabenzeitfensters kann der Kunde abgehende Verbindungen führen. Das Guthabenzeitfenster von SIM-Karten mit einem Startguthaben von EURO 5,00 und mehr beträgt 12 Monate ab Bestellung und verlängert sich jeweils durch weitere Aufladungen. Das Guthabenzeitfenster von SIM-Karten mit einem Startguthaben von EURO 1,00 beträgt 73 Tage ab Bestellung und verlängert sich durch Aufladung auf 12 Monate. Das Guthabenzeitfenster von SIM-Karten mit einem Startguthaben von EURO 3,00 beträgt 220 Tage ab Bestellung und verlängert sich durch Aufladung auf 12 Monate Maximal kann die Dauer des aktuellen Guthabenzeitfensters 12 Monate betragen Endet das Guthabenzeitfenster schließt sich eine zwei-monatige Phase der passiven Erreichbarkeit an. In dieser Phase kann der Kunde nur Verbindungen empfangen. Mit dem Ende der zwei-monatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die SIM-Karte endgültig deaktiviert Während der Phase der passiven Erreichbarkeit kann der Kunde eine Aufladung seines Guthabenkontos durchführen, die den Beginn eines neuen Guthabenzeitfensters auslöst Ist das Guthaben vor Ablauf des Guthabenzeitfensters verbraucht, sind über das Ende des Guthabenzeitfensters hinaus bis zum Ende der zwei-monatigen Phase der passiven Erreichbarkeit eingehende Verbindungen möglich, auch wenn keine Wiederaufladung der SIM-Karte erfolgt. 7. Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise 7.1. Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Änderungen sind insbesondere solche über die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit des Vertrags, einschließlich der Regelungen zur Beendigung des Vertrags. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich einschlägige gesetzliche Seite 5 von 16

6 Regelungen und/oder die Rechtsprechung ändern und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird (z.b. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen im Hinblick auf die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen Telefónica Germany zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern Eine Preisänderung kann von Telefónica Germany aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer vorgenommen werden Nach Ziffer beabsichtigte Änderungen der AGB oder der Leistungsbeschreibung, die nicht durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder, sofern die der Vertrag auf elektronischen Wege begründet wurde und wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken, auf elektronischen Wege mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf die Folge der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Eine etwaige Preisänderung gemäß Ziffer 7.3 berechtigt den Kunden nicht zur Sonderkündigung. 8. Vertragslaufzeit und Kündigung 8.1. Der Prepaid-Mobilfunkvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet nach Kündigung, spätestens aber mit endgültiger Deaktivierung der SIM-Karte gemäß Ziffer Der Prepaid-Mobilfunkvertrag kann vom Kunden jederzeit und von Telefónica Germany mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden Das gesetzliche Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt Sämtliche Kündigungen des Prepaid-Mobilfunkvertrages müssen schriftlich erfolgen (Textform ist ausreichend) Der Kunde hat die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an Telefónica Germany zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen Telefónica Germany infolge der Beendigung des Vertrags Ein zur Beendigung des Vertrages gegebenenfalls noch bestehendes Prepaid-Guthaben wird vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.5 auf Verlangen des Kunden von Telefónica Germany ausgezahlt. Die Vertragsbeendigung hat keinen Einfluss auf den Auszahlungsanspruch des Kunden. Seite 6 von 16

7 9. simyo Guthabenkonto 9.1. Telefónica Germany ermöglicht dem Kunden, den Kontostand des Guthabenkontos auf elektronischem Weg im Internet unter über seinen persönlichen Nutzer-Account abzufragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Kunden auf Telefónica Germany-Leistungen in entsprechender Höhe Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung Im Falle des Verlustes der SIM-Karte kann das Restguthaben nach Sperrung der alten SIM-Karte auf Antrag des Kunden unter Beibehaltung der Rufnummer auf eine neue SIM-Karte übertragen werden. Hierfür erhebt Telefónica Germany ein Dienstleistungsentgelt gemäß Preisliste. 10. Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und PIN Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) sind gegenüber dritten Personen geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der SIM-Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert sind, vermieden werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben Der Kunde hat Telefónica Germany den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der PIN sowie des PUK unverzüglich mitzuteilen. 11. Pflichten des Kunden im Umgang mit der SIM-Karte Die SIM-Karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von Telefónica Germany und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an Telefónica Germany zurückzugeben. Telefónica Germany ist berechtigt, die SIM-Karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte auszutauschen Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden Der Kunde hat Telefónica Germany den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Sofern der Kunde den Verlust, den Diebstahl oder eine unberechtigte Drittnutzung der SIM-Karte zu vertreten hat, haftet der Kunde bis zur Mitteilung des Verlustes, des Diebstahl oder der sonstigen unberechtigten Drittnutzung für diejenigen Leistungen, die unter Nutzung der SIM-Karte in Anspruch genommen worden sind. Nach Mitteilung wird Telefónica Germany die SIM-Karte unverzüglich sperren und dem Kunden eine neue SIM-Karte, gegen das in der Preisliste ausgewiesene Entgelt, zur Verfügung stellen Der Kunde hat Telefónica Germany unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner postalischen und elektronischen Adresse und seiner hinterlegten Bankverbindung mitzuteilen. Die Mitteilung der Änderung der postalischen oder elektronischen Adresse hat durch Eingabe der entsprechenden neuen Daten im persönlichen Service Bereich unter zu erfolgen. Die Mitteilung einer Namensänderung kann schriftlich oder per an erfolgen, sowie telefonisch über die Kunden-Hotline. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe seines Kundenkennworts oder einer PIN zusammen mit einem PUK oder bei schriftlichen Mitteilungen Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung. Seite 7 von 16

8 11.5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zur Nutzung überlassene SIM-Karte Dritten zur Alleinbenutzung, zur vorübergehenden Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung ohne Zustimmung von Telefónica Germany zu überlassen. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat und der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Übertragung der SIM-Karte auf einen Dritten ist nur dann zulässig, wenn sich der Dritte gegenüber Telefónica Germany durch die Übersendung einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments mit Adressangabe (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) legitimiert und eine schriftliche Übernahmeerklärung abgibt. Für die Übertragung wird eine Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste erhoben. Das im Zeitpunkt der Übertragung vorhandene Guthaben kann nicht ausgezahlt werden, steht jedoch dem neuen Karteninhaber zur Nutzung zur Verfügung Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Mobilfunkvertrags erhaltene(n) SIM- Karte(n) ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Es ist nicht gestattet, Telefónica Germany Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Genehmigung durch Telefónica Germany vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass nur Teile der Telefónica Germany Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind Der Kunde darf seine SIM-Karte nur zum Aufbau von selbstgewählten Verbindungen nutzen. Es ist nicht gestattet, die SIM-Karte zu nutzen, um Telekommunikations- oder Telemediendienste zu erbringen oder die SIM-Karte zusammen mit Vermittlungs- Rufumleitungs- oder Zusammenschaltsystemen/-Diensten jeglicher Art zu verwenden. Insbesondere darf der Kunde nicht die SIM-Karte in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, um die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten in das Mobilfunknetz der EPM ein- oder weiterzuleiten betriebliche Telefonanlagen oder Datennetze (LAN / WAN) mittels sog. GSM-Gateways (SIM-Boxen, Least-Cost-Router) an das EPM Mobilfunknetz anzuschalten unter Nutzung der SIM-Karte einen systemgesteuerten Massenversand von Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, ) an Kunden der EPM vorzunehmen Verbindungen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben herzustellen. 12. Kostenstopp Der Kostenstopp limitiert die Kosten, die dem Kunden für die Nutzung der nachfolgend aufgeführten Verbindungsrichtungen innerhalb eines Kostenstopp-Monats in Summe entstehen, auf maximal EURO 39,00: Innerdeutsche Sprachverbindungen in alle Mobilfunknetze und das Festnetz (exklusive Sondernummern, Premium Voice Services und Roaming) Innerdeutscher Versand von SMS in alle Mobilfunknetze und das Festnetz (exklusive Sondernummern Premium Services und Roaming) Innerdeutsche Datenverbindungen über das EPM Mobilfunktnetz. Seite 8 von 16

9 12.2. Ab Erreichen des Schwellenwertes von EURO 39,00 innerhalb des Kostenstoppabrechnungszeitraums von einem (1) Monat (z.b. Beginn des Abrechnungszeitraums am , dann Ende am ) wird die Nutzung der unter aufgeführten Verbindungsrichtungen bis zum Ablauf des Monats nicht berechnet. Bei der Berechnung des Schwellenwerts von EURO 39 werden ausschließlich die Kosten für die unter genannten Verbindungsrichtungen berücksichtigt. Die Kosten für die Buchung von Optionen, Roaming, Sonderdiensten und anderen nicht unter genannten Verbindungen und Diensten werden bei der Berechnung des Schwellenwertes nicht berücksichtigt und werden nach Überschreitung des Schwellenwertes weiter in Rechnung gestellt Ab Erreichen des Schwellenwertes von EURO 39,00 werden Datenverbindungen bis zum Ende des Kostenstopp-Monats auf GPRS Geschwindigkeit (max. 56 kbit/s) reduziert. Nach Ablauf des Kostenstopp-Monats und mit Einsetzen der neuen Anrechnung auf den Schwellenwert wird die Reduzierung der Datengeschwindigkeit aufgehoben. Die Drosselung gilt für Verbindungen über das Mobilfunknetz der EPM. 13. Sachmängelgewährleistung Telefónica Germany haftet bezüglich der SIM-Karte für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der SIM-Karte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate. 14. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung In Fällen vorsätzlichen Handelns, in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie in Fällen grob fahrlässigen Handelns von Telefónica Germany oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Telefónica Germany haftet Telefónica Germany unbegrenzt nach den gesetzlichen Regelungen Für Vermögensschäden, die nicht Folge einer Körper-, Gesundheits-, Lebens- oder Sachbeschädigung sind, haftet Telefónica Germany nach 44 a Telekommunikationsgesetz (TKG) bis zu einem Betrag von Euro ,00 pro Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von Telefónica Germany auf zehn Millionen Euro (Euro ,00) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Personen aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, zehn Millionen Euro (Euro ,00), so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zu der Höchstgrenze von zehn Millionen Euro (Euro ,00) steht In den Fällen der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) haftet Telefónica Germany, in Fällen leicht fahrlässigen Handelns begrenzt auf den Umfang des vertragstypischen Schadens, mit dessen Eintritt Telefónica Germany zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise rechnen konnte, bis zu einer Summe von Euro pro Endnutzer. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. Vorhersehbarer vertragstypischer Schaden ist der Schaden, den Telefónica Germany bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der verwirklichten Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, welche Telefónica Germany kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Seite 9 von 16

10 14.4. Im Übrigen ist die Haftung von Telefónica Germany in Fällen leicht fahrlässigen Handelns gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus vertraglicher Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen Eine Haftung von Telefónica Germany nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Bestimmungen dieser Ziffer 14 unberührt Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in 9.6, 9.7. und/oder 9.9 festgelegte Pflichten, steht Telefónica Germany ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von Euro 2.500,00 je vertragswidrig eingesetzter SIM-Karte zu. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. Telefónica Germany bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten. 15. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis Telefónica Germany erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- und Verkehrsdaten ( 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz) sowie Nutzungsdaten ( 15 Telemediengesetz) des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde ausdrücklich einwilligt. Näheres dazu, insbesondere zur Verwendung der Verkehrsdaten zur Ermittlung des Entgelts und der Abrechnung mit den Teilnehmern, ist dem Formular Datenschutz bei simyo auf der simyo website unter zu entnehmen Telefónica Germany speichert den Vertragstext (die vom Kunden und Telefónica Germany abgegebenen Erklärungen, die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige Bedingungen) nach dem Vertragsschluss. Auf Anfrage macht Telefónica Germany dem Kunden den Vertragstext zugänglich Telefónica Germany ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung der Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Kunden zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt Telefónica Germany wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften o- der die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern Nimmt der Kunde Leistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch, so können die Verkehrsdaten des Kunden zum Zwecke der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen übermittelt werden Der Kunde kann die Eintragung seiner Telefónica Germany Rufnummer in das Telefonverzeichnis beantragen sowie seine Zustimmung zur Erteilung entsprechender Auskünfte erklären. Telefónica Germany gibt die Daten des Kunden dann zu diesem Zweck an die Deutsche Telekom AG weiter; 47 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt unberührt. 16. Anforderungen an Endgeräte Der Kunde darf nur solche Endgeräte funktionsgerecht, entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung, benutzen, die für die Nutzung in dem von der EPM betriebenen Mobilfunknetz Seite 10 von 16

11 zugelassen sind und nicht zu Störungen im EPM Mobilfunknetz oder in anderen Fernsprechnetzen führen können. Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Endgeräte alle von Telefónica Germany angebotenen Leistungen unterstützen. 17. Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist und das Kundenverhältnis zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Telefónica Germany ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 18. Allgemeine Bestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Telefónica Germany abtreten Ist eine Bestimmung dieses Vertrags und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Seite 11 von 16

12 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Besondere Geschäftsbedingungen für das Lastschriftverfahren zur Aufladung des Prepaid Guthabenkontos gültig ab dem Geltungsbereich der Besonderen Geschäftsbedingungen für das Lastschriftverfahren Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (im folgenden "Telefónica Germany" genannt) ermöglicht es ihren Vertragspartnern ("Kunde") im Rahmen eines bestehenden Vertrages über die Erbringung von Mobilfunkleistungen gegen Vorausleistung der Mobilfunkentgelte ("Prepaid-Mobilfunkvertrag") am Lastschriftverfahren durch Erteilung einer Einzugsermächtigung für ein in seiner Verfügungsgewalt liegendes Bankkonto teilzunehmen. Die Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen für das Lastschriftverfahren ("Besondere Geschäftsbedingungen"). Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Telefónica Germany ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen werden durch die im Internet unter einsehbaren, abrufbaren und zum Zwecke der Speicherung herunterladbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkleistungen "simyo Prepaid" ergänzt. 2. Beginn und Ende der Teilnahme am simyo Lastschriftverfahren 2.1. Die Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren beginnt mit Bestätigung des Antrags des Kunden auf Teilnahme am Lastschriftverfahren durch Telefónica Germany Die Teilnahme am Lastschriftverfahren endet a) mit schriftlichem, in Textform oder in elektronischer Form erfolgenden Widerruf der Telefónica Germany erteilten Einzugsermächtigung durch den Kunden. Diese kann jederzeit erfolgen, ohne dass es der Beachtung einer Frist bedarf. b) mit Ausschluss des Kunden vom Lastschriftverfahren durch Telefónica Germany. Dieser kann mit sofortiger Wirkung jederzeit aus sachlichem Grund, insbesondere aus den in Ziffer 3 dieser Besonderen Bedingungen genannten Gründen erfolgen. Telefónica Germany wird den Kunden über den Ausschluss vom Lastschriftverfahren in Kenntnis setzen. 3. Voraussetzung der Zulassung und Teilnahme des Kunden am simyo Lastschriftverfahren 3.1. Eine Zulassung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren kann jeder Kunde beantragen, der vor Beantragung der Zulassung zum Lastschriftverfahren mindestens eine Überweisung, entweder im Rahmen der Bezahlung der SIM-Karte oder für eine Aufladung seine Mobilfunkguthabens, getätigt hat, die dem Seite 12 von 16

13 Geschäftskonto von Telefónica Germany tatsächlich gutgeschrieben wurde ( erfolgreiche Überweisung ) Die Teilnahme am Lastschriftverfahren kann ausschließlich für ein bestimmtes Bankkonto beantragt werden, von dem aus die Überweisung i. S. der vorstehenden Ziffer 3.1 dieser Besonderen Bedingungen getätigt wurde und über das dem Kunden Verfügungsgewalt zusteht, d.h. der Kunde selbst Kontoinhaber ist oder der Kunde Kontovollmacht hat. Eine Änderung des Bankkontos durch den Kunden setzt voraus, dass mindestens eine erfolgreiche Überweisung von dem Bankkonto getätigt worden ist, das zukünftig im Rahmen des Lastschriftverfahrens für von Telefónica Germany veranlasste Abbuchungen genutzt werden soll Zur Beantragung der Teilnahme am Lastschriftverfahren muss der Kunde a) in seinem persönlichen Benutzerbereich im Internet auf der Website unter die Zahlungsoption Lastschriftverfahren auswählen, b) die dort für die Teilnahme am Lastschriftverfahren vorgesehene Eingabemaske vollständig ausfüllen, c) in diesem Zusammenhang zugunsten von Telefónica Germany ein SEPA Lastschriftmandat hinsichtlich des im Rahmen des Lastschriftverfahrens zu nutzenden Bankkontos erteilen, d) diese Besonderen Geschäftsbedingungen anerkennen und e) den vorstehend beschriebenen Anmeldeprozess durch Anklicken des betreffenden Feldes bestätigen Im Rahmen des in Ziffer 3.3 dieser Besonderen Bedingungen beschrieben Antragsverfahrens muss der Kunde die Daten des Bankkontos, das er für das Lastschriftverfahren verwenden will, manuell eingeben, Diese wird mit den Daten des Bankkontos verglichen, das vom Kunden für die erfolgreiche Überweisung genutzt wurde. Bei fehlender Übereinstimmung der Kontodaten, ist eine Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren ausgeschlossen Die Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Der Kunde hat Telefónica Germany eine entsprechende Einwilligung zur Einholung der Bonitätsauskunft zu erteilen. Die Bonitätsprüfung wird Telefónica Germany nach Eingang des Antrags des Kunden auf Teilnahme am Lastschriftverfahren sowie vor jedem Zahlungseinzug durchführen Sind die Voraussetzungen für die Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren gemäß Ziffern 3.1 bis 3.5 der Besonderen Bedingungen erfüllt, bestätigt Telefónica Germany dem Kunden die Teilnahme am Lastschriftverfahren Soweit der Kunde eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Mandat erteilt hat, zieht Telefónica Germany den Rechnungsbetrag frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rech-nung im Lastschriftverfahren oder SEPA-Lastschriftverfahren von dem hierfür vor-gesehenen Konto ein. Der Lastschrifteinzug mit Bezug zum erteilten SEPA-Mandat wird dem Kunden 5 Tage vor dem Einzug angekündigt Eine Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren kann durch Telefónica Germany auch gestattet werden, wenn der Inhaber des Bankkontos, von dem die Lastschrift eingezogen wird, nicht mit der Person des Kunden identisch ist. In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Inhaber des Bankkontos schriftlich zugunsten von Telefónica Germany eine Einzugsermächtigung bezüglich des zu nutzenden Bankkontos erteilt und seine Zustimmung erteilt, dass die Zahlung für den Kunden erfolgt. Im Übrigen Seite 13 von 16

14 gelten in diesem Fall die Ziffern 3.1 bis 3.6 dieser Besonderen Bedingungen entsprechend. Ein Widerspruch des Inhabers des Bankkontos gegen einen Zahlungseinzug mittels Lastschrift durch Telefónica Germany und eine hierdurch ausgelöste Rücklastschrift führt, egal aus welchen Gründen, zu einem sofortigen Ausschluss des Kunden vom Lastschriftverfahren Der Kunde ist verpflichtet, auf dem Bankkonto, das für das Lastschriftverfahren verwendet wird, hinsichtlich der Zahlungsforderungen von Telefónica Germany eine ausreichende Deckung (Kontoguthaben oder Kreditlinie) vorzuhalten, sowie bei jeder Kontoänderung für die Einhaltung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Lastschriftverfahren zu sorgen. Für jede vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift erhebt Telefónica Germany eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass Telefónica Germany durch die Rücklastschrift kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Telefónica Germany bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Liegt ausnahmsweise keine Einzugsermächtigung vor (z.b. Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck), so kann Telefónica Germany für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Selbstzahlerpauschale gemäß Preisliste für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang erheben. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass Telefónica Germany durch den von der Regel Abweichenden Zahlungsverkehr kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Telefónica Germany bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, berechnet Telefónica Germany eine Mahnpauschale gemäß Preisliste für jede Mahnung sowie die sich aus dem Gesetz ergebenden Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass Telefónica Germany durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Telefónica Germany bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten. 4. Kreditwürdigkeitsprüfung, FPP 4.1. Telefónica Germany wird zum Zwecke der Identitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfung personenbezogenen Daten, d.h. Vorname, Name, Anschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und Geburtsdatum des Kunden an die InFoScore Consumer Data GmbH ( Infoscore, Rheinstr. 99, Baden- Baden) und an die SCHUFA (SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach , Köln) übermitteln und von dort Auskünfte über seine wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten. Der Kunde kann Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten von den Unternehmen unter den genannten Anschriften erhalten. Nähere Informationen finden Sie auch unter Im Rahmen des IdentitätsChecks übermittelt die SCHUFA den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Personalien mit den im Bestellprozess angegebenen Personalien in Prozentwerten an die Telefónica Germany. Telefónica Germany kann somit anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person unter der im Bestellprozess angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung der verwendeten Daten im SCHUFA-Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der SCHUFA gespeichert. Seite 14 von 16

15 4.3. Die Infoscore sowie die SCHUFA ( Auskunftei ) speichern und übermitteln im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung die Daten an ihre Vertragspartner, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Auskunftei sind vor allem (Versand-) Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren, daneben aber auch Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Die Auskunftei erteilt Kreditwürdigkeitsauskünfte nur dann, wenn von dem Vertragspartner ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken verarbeitet und genutzt. Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung ist Telefónica Germany weiterhin berechtigt, ein sog. Scoring-Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten in die Prüfung mit einzubeziehen. Hierbei wird ergänzend aus dem Datenbestand der jeweiligen Auskunftei ein errechneter Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des objektiven Kreditrisikos mitgeteilt. Weitere Informationen über das Auskunfts- und Scoring-Verfahren werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt Unabhängig davon wird Telefónica Germany ggf. der Infoscore im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Abwägung aller betroffenen Interessen auch personenbezogene Daten des Kunden, d.h. Vorname, Name, Anschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und Geburtsdatum, im Zusammenhang mit vom Kunden zu vertretendem, nicht vertragsgemäßen Verhalten (Forderungsbetrag nach unberechtigter Lastschriftrückgabe, Lastschriftrückgabe mangels Kontodeckung, Kartenmissbrauch) übermitteln Telefónica Germany behält sich vor, weitere Wirtschaftsinformationsdienste einzuschalten. In diesem Fall wird der betroffene Kunde hierüber schriftlich informiert Telefónica Germany ist berechtigt, offene Forderungen zum Zwecke des Forderungseinzugs an Inkassounternehmen abzutreten und in diesem Zusammenhang und zu diesem Zweck dem entsprechenden Inkassounternehmen Bestands- und Verbindungsdaten des Kunden zu übermitteln Telefónica Germany ist berechtigt, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem Betreiber des Fraud Prevention Pools ( FPP ) Daten gemäß Ziffer 12.8 zu übermitteln und Auskünfte über den Kunden aus der FPP-Datenbank zu erhalten. Weiterführende Informationen zum FPP sind auf Anfrage bei Telefónica Germany erhältlich. Die FPP Datenbank wird von der Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co KG, Postfach , Hamburg, betrieben. Weitere Informationen über die zu seiner Person gespeicherten Daten kann der Kunde vom Betreiber der FPP Datenbank erhalten. 5. Pflichten der Kunden 5.1. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem Bankkonto, das er für das Lastschriftverfahren verwendet wird, hinsichtlich der Zahlungsforderungen von Telefónica Germany eine ausreichende Deckung (Kontoguthaben oder Kreditlinie) vorzuhalten Der Kunde hat Telefónica Germany unverzüglich von einem Wechsel seiner Kontoverbindung schriftlich, in Textform oder in elektronischer Form zu unterrichten. Rücklastschriften, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seine Kontodaten nicht aktualisiert hat, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Seite 15 von 16

16 6. Rücklastschriften 6.1. Für jede vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift erhebt Telefónica Germany eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass Telefónica Germany durch die Rücklastschrift kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens von Telefónica Germany bleibt vorbehalten Nach einer erfolgten Rücklastschrift wird Telefónica Germany den Kunden umgehend informieren. Sollte in einem Zeitraum von vier Wochen keine vollständige Zahlung auf sämtliche offenen und fälligen Forderungen von Telefónica Germany zu verzeichnen sein, kann Telefónica Germany die offene Forderung an ein Inkassounternehmen zum Zweck der Beitreibung abgeben, was ggf. für den Kunden mit weiteren Kosten verbunden sein wird Erfolgt eine Rücklastschrift, nimmt Telefónica Germany den Kunden in eine Sperrdatei auf. Kunden mit einem Eintrag in die Sperrdatei sind vom Lastschriftverfahren ausgeschlossen. Einträge werden nach dem Ablauf von 6 Monaten gelöscht. 7. Sonstiges 7.1. Sollten Telefónica Germany aus dem Prepaid-Mobilfunkvertrag fällige Forderungen gegen den Kunden zustehen (z.b. aufgrund vergangener Lastschriftrückgaben), so kann Telefónica Germany zeitlich spätere Zahlungen des Kunden zunächst mit diesen Forderungen verrechnen. Bei mehreren Forderungen wird zuerst die jeweils ältere Forderung getilgt. Das Guthabenkonto wird in diesem Fall nur um den verbleibenden Restbetrag aufgeladen 7.2. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen wird Telefónica Germany umgehend Strafanzeige erstatten Bei Missbrauch sowie dem Verdacht von Missbrauch behält sich Telefónica Germany den Ausschluss vom Lastschriftverfahren vor Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG München, Juni 2015 Georg-Brauchle-Ring München Deutschland Sitz in München, Amtsgericht München HRA Gesellschafter: Telefónica Germany Management GmbH, Amtsgericht München HRB , Geschäftsführer: Thorsten Dirks, Cayetano Carbajo Martín, Rachel Empey, Markus Haas, Alfons Lösing, Jesús Pérez de Uriguen, Andreas Pfisterer, Peter Rampling. Telefónica Deutschland Holding AG, Sitz in München, Amtsgericht München HRB , Vorstand: Thorsten Dirks (Vorstandsvorsitzender). Rachel Empey. Markus Haas, Vorsitzende des Aufsichtsrates der Telefónica Deutschland Holding AG: Eva Castillo Sanz. Seite 16 von 16

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