fußball VSS-Raiffeisen-Freizeit-und Seniorenfußballmeisterschaft 2012/2013

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1 fußball VSS-Raiffeisen-Freizeit-und Seniorenfußballmeisterschaft 2012/2013

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3 VSS RAIFFEISEN FREIZEIT- UND SENIORENFUSSBALL- MEISTERSCHAFT 2012/2013

4 AUSSCHUSS VORSITZENDER Andreas Unterkircher - Aicha Natz-Schabs Tel./Fax 0472/ Mobil 335/ andreasunterkircher@virgilio.it MITGLIED Michael Walcher - Wartlweg Eppan Tel. 0471/ P / B. - Fax 0471/ Mobil 339/ michaelwalcher@dnet.it MITGLIED Hans Oberhofer - Tulpeweg Vintl Tel. 0472/ P / B. - Fax 0472/ Mobil 348/ SCHIEDSRICHTER-OBMANN Walter Dibiasi - Gries Neumarkt Tel./Fax 0471/ Mobil 335/ walter.dibiasi@rolmail.net SCHIEDSRICHTER-OBMANN Josef Markart - Stilfes 5/e Freienfeld Tel. 0472/ Mobil 333/ ANSCHRIFT FÜR REKURSE: VSS - Verband der Sportvereine Südtirols Brennerstrasse Nr Bozen Tel. 0471/ Fax 0471/ info@vss.bz.it TEILNEHMENDE VEREINE/MANNSCHAFTEN VSS-Raiffeisen-Freizeit-Landesmeisterschaft SPG Aldein/Petersberg Niederstätter Paul, Tel. 347/ paul.niederstaetter@schule.suedtirol.it ASC Algund Rungg Patrik, Tel. 338/ barbara.patrik@alice.it ASC Auer Rebeschini Christian, Tel. 335/ dispo2.transopt@lvh.it 2

5 SG Barbian/Villanders Mair Leonhard, Tel. 348/ FC Cuca Hofer Matthias, Tel. 339/ ASV Deutschnofen Dejori Robert, Tel. 348/ ASC Deutschnonsberg Geiser Oswald, Tel. 348/ FC Dynamo Gries Viehweider Karl, Tel. 340/ AFC Eppan Griessmayr Klaus, Tel. 349/ Tonig Bar Feldthurns Hofer Christian, Tel. 329/ AFC Frangart/Raiffeisen Sanin Martin, Tel. 345/ ASV Freienfeld Wieser Martin, Tel. 340/ AFC Girlan Corsi Damian, Tel. 335/ AFC Gries/Bimobil Hassl Stefan, Tel. 347/ ASV Helm Vierschach/Raiffeisen Wisthaler Markus, Tel. 335/ ASV Hinterulten Lösch Helmut, Tel. 328/ AFC Hochpustertal Strobl Oswald, Tel. 347/ Kalterer SV Gasser Andreas, Tel. 338/ Gulasch Kastelruth Seebacher Uwe, Tel. 339/ FC Kilowatt Achmüller Hannes, Tel. 349/ ASC Laas Schönthaler Hannes, Tel. 340/ ASC Lajen Vikoler Erwin, Tel. 335/ SG Latzfons/Verdings Rauter Florian, Tel. 333/ Maia-Staff.it Clericuzio Stefano, Tel. 335/

6 ASV Mals Mur Roland, Tel. 377/ ASV Mareit/Volksbank Sparber Walter, Tel. 338/ ASC Mareo/Raiffeisen Obwegs Carlo, Tel. 339/ United 05 Milland Huber Klaus, Tel. 346/ Montal/St. Lorenzen Kosta Michael, Tel. 349/ SPG Morter/Martell Stricker Michael, Tel. 339/ Club da ballapè Val Müstair Rodigari Aldo, Tel. +41/ ASC Passeier Tschöll Robert, Tel. 392/ ASV Pfitsch Messner Dominik, Tel. 346/ AFC Pflersch Kinzner Ulrich, Tel. 347/ SG Plose/Afers Jocher Harald, Tel. 338/ ASV Prad Raiffeisen Werbering Ortler Andreas, Tel. 347/ SPG Rasen/Antholz Schuster Heinz, Tel. 348/ ASV Ratschings Almtenne/ Schölzhorn Wolfgang, Tel. 339/ Lobis Metall AS Real Passirio Merano Livieri Ferruccio, Tel. 393/ ASV Rein Bacher Werner, Tel. 348/ ASV Ridnaun Festini Marcus, Tel. 333/ FC Seitenstechen Riffian Prugger Peter, Tel. 345/ FC Runcadic Bar 181 Ongaro Christian, Tel. 333/ ASC Sarntal Hochkofler Andreas, Tel. 328/ ASC Schenna Wellenzohn Martin, Tel. 339/

7 ASC St. Martin Platter Armin, Tel. 340/ FC St. Pauls Frötscher Christian, Tel. 338/ Team 92 Schlern Kofler Markus, Tel. 335/ ASV Tiers Weissenegger Manuel, Tel. 347/ Sturmtruppen Terlan Singer Patrick, Tel. 333/ ASV Tramin/Roner Micheli Julian, Tel. 338/ SV Ulten Freizeit Ties Benjamin, Tel. 333/ SV Ulten Junioren Zöschg Hannes, Tel. 333/ ASV Uttenheim Niederbacher Werner, Tel. 347/ Verso Football! Messner Manuel, Tel. 345/ FC Vintl Putzer Pub Leitner Michael, Tel. 349/ ASV Völlan/Raika Gruber Michael, Tel. 349/ SSV Weinstrasse Süd Gruber Stefan, Tel. 338/ ASV Wiesen Trenkwalder Werner, Tel. 380/ VSS-Raiffeisen-Kleinfeld-Landesmeisterschaft SPG Aldein/Petersberg Aberham Helmuth, Tel. 337/ SG Barbian/Villanders Mair Leonhard, Tel. 348/ FC Baita Ciampac Senoner Lucas, Tel. 333/ ASV Deutschnofen Pfeifer Wolfgang, Tel. 349/

8 ASV Eyrs Schönthaler Siegfried, Tel. 340/ Footbal Club FuCa V Consalvo Diego, Tel. 349/ gums23@hotmail.it Haslacher SV I Falkensteiner Christoph, Tel. 340/ christoph.falkensteiner@sbb.it Haslacher SV II Keitsch Matthias, Tel. 347/ keize85@yahoo.de Kastelruth Kofler Herbert, Tel. 333/ kofler.herbert@rolmail.net Kortscher Kleinfeld Wellenzohn Thomas, Tel. 333/ manfredpritzi@mairjosef.it ASV Kurtinig/Raiffeisen Sanin Matthias, Tel. 393/ saninmatthias@hotmail.com ASC Laas Köllemann Oskar, Tel. 348/ oskar.koellemann@raiffeisen.it FC Lions Vicentin Daniel, Tel. 339/ info@lions-lana.com ASV Latsch Trafoier Harald, Tel. 333/ harrytankstelle@hotmail.de ASV Mals Flora Matthias, Tel. 335/ flora@bls.info ASV Mals/Altherren Fontò Andrea, Tel. +41/ andrea.fonto@hoppe.com 1. Meraner FC Pichler Egon, Tel. 348/ egon.pichler@sportgarage.it Freizeit Montan Stocker Gebhard, Tel. 335/ buchhaltung@inderst.it FC Monte Pana Kerschbaumer Luca, Tel. 333/ info@comploj.org AFC Timmy Neumarkt Pichler Klaus, Tel. 335/ klaus.pichler@vog.it A.H. Partschins Pircher Günther, Tel. 0473/ schuhhaus-pircher@hotmail.com Partschins Freizeit Kofler Jörg, Tel. 340/ kofler.joerg@gmail.com ASV Pfeffersberg Reifer Georg, Tel. 328/ georg.r@wolf-fenster.it A.H. Plaus Pichler Hermann, Tel. 348/ hermann.pichler@rolmail.net ASV Prad Raiffeisen Werbering Platzer Martin, Tel. 342/ martinplatzer@gmx.net 6

9 Real Kamasutra 1995 Varesco Manuel, Tel. 339/ Rittensport Rabensteiner Christoph, Tel. 340/ Schenner Altherren Dosser Andreas, Tel. 333/ Schlossgeister Hellrigl Tobias, Tel. 328/ ASV Schluderns/Raiffeisen Lingg Raimund, Tel. 348/ ASV Schluderns/ Lingg Raimund, Tel. 348/ Raiffeisen Altherren ASV Schnals Gamper Lukas, Tel. 349/ FC Schrambach Helfer Robert, Tel. 328/ ASV Stilfs/Raiffeisen Niederegger Jürgen, Tel. 340/ FC Tirol Waldner Stefan, Tel. 388/ Trouler Schussler Somvi Thomas, Tel. 333/ ASV Tscherms Schötzer Thomas, Tel. 349/ ASV Vetzan Mair Günther, Tel. 347/ ASV Welschnofen Seehauser Philip, Tel. 392/ FC Wild Sheeps 98 Burgstall Unterhauser Christian, Tel. 338/ VSS-Raiffeisen-Altherren-Landesmeisterschaft ASV Aicha Rienzner Helmut, Tel. 349/ ASV Albeins/Altherren Zadra Walter, Tel. 335/

10 GS Bressanone Pelanda Alberto, Tel. 339/ ASV Dietenheim/Aufhofen Mayr Erich, Tel. 333/ ASV Franzensfeste Überegger Günther, Tel. 335/ ASV Freienfeld Jägerheim Fleckinger Walter, Tel. 339/ AFC Gais Lercher Christian, Tel. 335/ ASV Klausen Altherren Tauber Andreas, Tel. 347/ SG Latzfons/Verdings Pfattner Thomas, Tel. 349/ ASV Lüsen Ragginer Martin, Tel. 329/ ASV Milland Altherren Stockner Egon, Tel. 348/ ASG Mühlbach/Rodeneck/Vals Überbacher Thomas, Tel. 335/ ASC Olang Messner Christoph, Tel. 340/ SG Plose/Afers Bielak Rainer, Tel. 340/ ASV Prettau Altherren Kammerlander Andreas, Tel. 348/ ASV Schabs Mayrhofer Alexander, Tel. 339/ SPG Sexten/Vierschach Pigozzi Alessandro, Tel. 340/ ASV Terenten Gasser Manfred, Tel. 348/ AH Vahrn Koch Harald, Tel. 335/ ASC Welsberg Thomaser Werner, Tel. 340/

11 EHRENTAFEL FREIZEIT- UND SENIORENFUSSBALLMEISTERSCHAFT SAISON 1980/81 ENDSPIELE 1981/82 ENDSPIELE 1982/83 ENDSPIELE 1983/84 VALS SCHABS BRIXEN Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit 1. SV Mühlbach 1. SV Vintl 1. SV Lüsen 1. SV Terenten ENDSPIELE 1984/85 ENDSPIELE 1985/86 ENDSPIELE 1986/87 ENDSPIELE 1987/88 TRENS/FREIENFELD ALBEINS SAND IN TAUFERS VINTL Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit 1. Bar Cherry Brixen 1. SSV Taufers 1. SSV Taufers 1. SV Vintl ENDSPIELE 1988/89 ENDSPIELE 1989/90 ENDSPIELE 1990/91 ENDSPIELE 1991/92 TERENTEN WELSBERG FELDTHURNS LATZFONS Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit 1. SV Vintl 1. SSV Ahrntal 1. Luislkeller Selva 1. Luislkeller Selva Altherren Altherren 1. Meeting Brixen 1. Freienfeld Pizz. Sparber ENDSPIELE 1992/93 ENDSPIELE 1993/94 ENDSPIELE 1994/95 ENDSPIELE 1995/96 LÜSEN PICHL/GSIES NATZ SCHABS Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit 1. SV Natz 1. Luislkeller Selva 1. SV Ratschings 1. Luislkeller Selva Altherren Altherren Altherren Altherren 1. Meeting Brixen 1. SV Terenten 1. SV Gossensass 1. SV Gossensass ENDSPIELE 1996/97 ENDSPIELE 1997/98 ENDSPIELE 1998/99 ENDSPIELE 1999/00 WELSBERG WEITENTAL/VINTL STANGE ST. ANDRÄ Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit 1. SV Natz 1. Luislkeller Selva 1. Luislkeller Selva 1. Luislkeller Selva Altherren Altherren Altherren Altherren 1. SC Vals 1. SV Kiens 1. Barantli Alta Badia 1. SC Vals Pokal Freizeit Pokal Freizeit Pokal Freizeit Pokal Freizeit 1. SV Natz 1. Vintl Rest.Pizz. Hubertus 1. Freienfeld Lener 1. Luislkeller Selva Pokal Altherren Pokal Altherren 1. SV Lüsen 1. SV Albeins ENDSPIELE 2000/01 ENDSPIELE 2001/02 ENDSPIELE 2002/03 ENDSPIELE 2003/04 PICHL/GSIES VAHRN KIENS EPPAN Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit 1. Luislkeller Selva 1. SV Natz 1. SV Gitschberg/Meransen 1. FC Nals Altherren Altherren Altherren Altherren 1. SC Vals 1. SC Kastelruth 1. SC Kastelruth 1. SC Plose Pokal Freizeit Pokal Freizeit Pokal Freizeit Pokal Freizeit 1. SSV Pichl/Gsies 1. SG Wiesen/Flains 1. SV Natz/Elvas 1. FC Blue Socks Bruneck Kleinfeld Altherren Kleinfeld Altherren 1. SV Latsch 1. Batzenhäusl Selva Senioren Senioren 1. SSV Taufers 1. SSV Brixen Kleinfeld-Freizeit 1. SC Tiers 9

12 ENDSPIELE 2004/05 ENDSPIELE 2005/06 ENDSPIELE 2006/07 ENDSPIELE 2007/08 NALS PFITSCH BOZEN/PFARRHOF SCHLUDERNS Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit 1. FC Nals 1. ASV Gitschberg FC Nals Maia Staff.it Altherren Altherren Altherren Altherren 1. SV Vahrn 1. ASV Dietenheim/Aufhofen ASC Olang Altherren ASV Vahrn AH Pokal Freizeit Pokal Freizeit Pokal Freizeit Pokal Freizeit 1. SV Natz/Elvas 1. FC Selva Hopfen & Co. FC Gitschberg/Vintl ASV Deutschnofen FZ Pokal Altherren Pokal Altherren Pokal Altherren Pokal Altherren 1. SV Albeins 1. ASV Dietenheim/Aufhofen Vahrn Altherren ASV Vahrn AH Kleinfeld Altherren Senioren Kleinfeld Kleinfeld 1. SV Kastelbell 1. SSV Naturns ASV Welschnofen FC Wild Sheeps 98 Senioren Kleinfeld Burgstall 1. SC St. Martin i.p. 1. Kastelbell/Tschars AH Kleinfeld 1. SG Latzfons/Verdings ENDSPIELE 2008/09 ENDSPIELE 2009/10 ENDSPIELE 2010/11 ENDSPIELE 2011/12 REISCHACH KASTELRUTH RIDNAUN PRAD Freizeit Freizeit Freizeit Freizeit ASV FC Freienfeld Dynamo Gries ASV Schluderns Kalterer SV Altherren Altherren Altherren Altherren ASV Vahrn AH ASV Vahrn AH ASC Olang Altherren ASC Olang Altherren Pokal Freizeit Pokal Freizeit Pokal Freizeit Kleinfeld ASV Deutschnofen FZ Franky Boys Pfalzen SPG Rasen/Antholz Real Kamasutra Pokal Altherren Pokal Altherren Pokal Altherren Kleinfeld Altherren ASV Vahrn AH ASV Vahrn AH ASV Prettau AH AH Plaus Kleinfeld Kleinfeld Kleinfeld Pokal Freizeit AH Partschins ASV Kastelbell/Tschars SG Barbian/Villanders II AFC St. Pauls Pokal Altherren SG Mühlbach/Rodeneck/Vals Pokal Kleinfeld Real Kamasutra 10

13 BESTIMMUNGEN zur Abwicklung der VSS-Raiffeisen-Freizeit- und Seniorenfußballmeisterschaft 2012/2013 Art. 1: Spielermeldungen An der VSS-Fußballmeisterschaft können nur Spieler teilnehmen, die durch den betreffenden Verein bzw. Vereinigung gemäß den nachstehenden Vorschriften gemeldet werden. 1. Die an den Meisterschaften teilnehmenden Mannschaften müssen vor Meisterschaftsbeginn bis spätestens 20. August 2012 die Spielermeldungen vornehmen. Eine Mannschaft darf maximal 40 Spieler melden. 2. Für die Anmeldung der Spieler wird der Vordruck Spielerliste in alphabetischer Reihenfolge ausgefüllt und von der Gemeinde abgestempelt oder der Spielerliste werden Geburtsschein oder leserliche Kopie des Ausweises usw. beigelegt, aus welchen die Geburtsdaten der betreffenden Personen klar ersichtlich sind. Diese Spielerliste muss der VSS-Geschäftsstelle zur Beglaubigung vorgelegt werden. Spieler, welche bereits in der Vorsaison an der VSS-Raiffeisen-Freizeit- und Seniorenfußballmeisterschaft teilgenommen haben können einfach bestätigt werden. 3. Die beglaubigte Spielerliste muss von den Vereinen bei den Meisterschaftsspielen mitgeführt werden. Dem jeweiligen Mannschaftsbetreuer steht das Recht zu, im Beisein des Schiedsrichters und der Mannschaftsführer, in die Spielerausweise bzw. Personaldokumente, sowie in die Spielerliste der gegnerischen Mannschaft Einsicht zu nehmen. Kommt der betreffende Verein dieser Aufforderung nicht nach, wird dies vom Schiedsrichter im Bericht vermerkt und vom Sportrichter mit einer Geldstrafe geahndet. 4. Innerhalb 28. Februar 2013 können bei allen Meisterschaften bis zu 20 Spieler (bis max. 40 Spieler) laufend nachgemeldet bzw. ausgetauscht werden, sofern die ausgetauschten Spieler noch kein Spiel in der laufenden Meisterschaft gespielt haben. Für die Nachmeldungen genügt es, die Spielerliste mit den neuen Spielern zu ergänzen bzw. auszutauschen, erneut abstempeln zu lassen oder die unter Punkt 2 genannten Unterlagen beizulegen. Die Spielerlisten müssen innerhalb 24 Stunden vor dem betreffenden Meisterschaftsspiel mittels Einschreibebrief an den VSS, Brennerstr. 9, Bozen, per Fax an 0471/ oder E- Mail an tobias.hofer@vss.bz.it übermittelt werden. Mit der termingerechten Übermittlung des genannten Vordruckes sind die betreffenden Spieler gemeldet und spielberechtigt. Eine Kopie des Einschreibebriefes, der Faxbestätigung oder der ist der Spielerliste beizulegen. Änderungen an den erwähnten Spielerlisten unterliegen auf jeden Fall der Beglaubigung durch die VSS-Geschäftsstelle. 5. Als Ausweisdokument werden nur amtlich gültige Dokumente akzeptiert, aufgrund derer ein Spieler, Trainer, Betreuer oder Linienrichter einwandfrei vom Schiedsrichter identifiziert werden kann. Bei nicht einwandfreier Identifizierung ist der Spieler nicht spielberechtigt. Schwarz-Weiß-Kopien der Ausweise werden, sei es für Spieler, Trainer, Betreuer oder Linienrichter nicht akzeptiert. 11

14 6. Ein Spieler kann gleichzeitig bei der Freizeit-, Altherren- und Kleinfeld-Meisterschaft mitspielen und gemeldet werden. Er darf jedoch während einer Saison in jeder Kategorie jeweils nur für eine Mannschaft aktiv sein. 7. Altersbegrenzungen: Freizeitmeisterschaft keine Altersbegrenzung Altherrenmeisterschaft ab 30 Jahre (Jahrgang 1982 und älter) Kleinfeldmeisterschaft keine Altersbegrenzung 8. Es spielt keine Rolle, ob die Spieler an anderen Meisterschaften teilnehmen. 9. Der VSS kann die Meldung von Spielern verweigern, die sich in der vorhergehenden Saison Meisterschaft schädigend verhalten haben. Art. 2: Spieldauer und Spieltermine 1. Die Spieldauer beträgt: Freizeitmeisterschaft: 2 x 45 Minuten Altherrenmeisterschaft: 2 x 35 Minuten Kleinfeldmeisterschaft: 2 x 30 Minuten mit jeweils einer Pause von 5-10 Minuten (nach Ermessen des Schiedsrichters) 2. Die Mehrheit der teilnehmenden Mannschaften kann zu Meisterschaftsbeginn Änderungen des Spieltermins beschließen. 3. Im beidseitigen Einverständnis können die Spiele auch auf einen anderen Termin verschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Verschiebung min 7 Tage vor dem angesetzten Spieltermin bei der Geschäftsstelle und beim VSS- Verantwortlichen für diesen Bereich beantragt wird. Die Annahme des Antrages wird den beteiligten Vereinen im Rundschreiben, welches wöchentlich am Donnerstag veröffentlicht wird, mitgeteilt. Auch kurzfristige Spielverlegungen bzw. Absagen müssen bei der Geschäftsstelle (Tobias Hofer) und beim VSS-Verantwortlichen (Andreas Unterkircher) per Fax oder , beantragt werden. In diesem Falle erfolgt die Mitteilung an die Vereine per Fax oder . Die Entscheidung bei einer eventuellen Absage, ist unanfechtbar. Die endgültige Absage bzw. Verlegung obliegt dem vorgenannten VSS-Verantwortlichen. 4. Spielabsagen bzw. Spielverlegungen können auch von Amts wegen, seitens des Veranstalters beschlossen werden. 5. Für Spielverschiebungen, die später als 7 Tage vor dem angesetzten Spieltermin beantragt werden, wird dem beantragenden Verein eine Gebühr von Euro 25,00 verrechnet. Art. 3: Austragungsmodus 1. Die an den Meisterschaften teilnehmenden Mannschaften werden in Gruppen eingeteilt, wobei die geographische Lage und soweit möglich die Wünsche der Vereine berücksichtigt werden. 2. Alle Meisterschaften werden in Hin- und Rückspielen im Punkte-System ausgetragen. Der Spielablauf erfolgt nach einem vor der Meisterschaft erstellten Spielkalender. Die darin festgelegten Zeiten und Spielplätze sind für alle Mannschaften verbindlich (eventuelle Änderungen werden über das wöchentliche Rund- 12

15 schreiben bekannt gegeben). Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Spielfeldes sind dem Veranstalter 24 Stunden vor dem betreffenden Spiel mitzuteilen. 3. Steht der Fußballplatz nicht zur Verfügung, muss die Heimmannschaft für einen Ausweichplatz sorgen oder mit einem Platztausch einverstanden sein. Zeitliche Verschiebungen wegen Spielüberschneidungen werden vom Veranstalter vorgenommen. 4. Die Ergebnisse und Tabellen werden in der Tageszeitung Dolomiten veröffentlicht. Die offiziellen Mitteilungen werden den teilnehmenden Mannschaften durch wöchentliche Rundschreiben zugesandt bzw. sind im Internet unter weiter unter Sportprogramme/Fußball ersichtlich. 5. Für den Gruppensieg und die Teilnahme an den Ausscheidungs- und Endspielen gilt bei Punktegleichheit folgende Reihenfolge: direkte Begegnungen, Tordifferenz (+/-), Anzahl der geschossenen Tore. Entscheidungsspiele finden keine statt. Art. 4: Spielfeld 1. Bei der Freizeit- und Altherrenmeisterschaft muss das Spielfeld die Mindestmaße eines Fußballfeldes aufweisen (45 x 90 m) und von der Heimmannschaft ordnungsgemäß eingezeichnet sowie mit Eckfahnen und Tornetzen versehen werden. 2. Bei der Kleinfeldmeisterschaft muss das Spielfeld die Mindestmaße eines Kleinfußballfeldes aufweisen (30 x 50 m) und von der Heimmannschaft ordnungsgemäß eingezeichnet sowie mit Eckfahnen und Tornetzen versehen werden. Die Tore müssen den Maßen von 5 x 2 m entsprechen. Für die Finalspiele sind Mindestspielfeldmaße von 30 x 50 m vorgeschrieben (Maximalmaß 40 x 60 m). Der Strafstoßpunkt befindet sich bei 7,5 m. Der Strafraum wird von einem 9 m Halbkreis gekennzeichnet. Aus Sicherheitsgründen müssen die Tore (auch tragbare und solche die nicht fest auf dem Spielfeld installiert sind) immer fest im Boden verankert sein. 3. Die Beurteilung über die Unbespielbarkeit eines Spielfeldes unterliegt der alleinigen Entscheidung des anwesenden Schiedsrichters. 4. Meisterschaftsspiele können auch bei Flutlicht ausgetragen bzw. fortgesetzt werden. Über die Zulässigkeit, ein bei Tageslicht begonnenes Spiel bei künstlichem Licht fortzusetzen, entscheidet der Schiedsrichter. 5. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne Mannschaften alle ihre Spiele auf des Gegners Platz bestreiten. Diese Mannschaften müssen aber auf Antrag des Gegners einen Spesenbeitrag von bis zu maximal Euro 100,00 bei Freizeit- und Altherrenmeisterschaft bzw. Euro 50,00 bei Kleinfeldmeisterschaft an den Platzherrn bezahlen. Wenn der Gegner diesen Spesenbeitrag einheben will, so muss er dies vor dem Spiel dem Schiedsrichter melden. 6. Pro Gruppe wird höchstens eine Mannschaft ohne eigenen Platz zugelassen. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet über die Zulassung. Im Notfall wird eine Mannschaft einer anderen Gruppe zugeteilt. 7. Der VSS kann auf Anfrage eines Vereines und nach einem Lokalaugenschein und Abnahme eines Spielfelds, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, eine Sondergenehmigung für die laufende Saison zur Austragung von Meisterschaftsspielen, ausstellen. 13

16 Art. 5: Betreuer Auf jeder Mannschaftsaufstellung muss mindestens ein anwesender Verantwortlicher aufscheinen (kann auch selbst mitspielen). Dieser ist verantwortlich für das Verhalten der eigenen Mannschaft u. a. auch gegenüber dem Schiedsrichter. Er ist auch zuständig für die zur Verfügungsstellung eines Getränkes für den Schiedsrichter. Art. 6: Betreuerbank Auf der Betreuerbank dürfen nur die Auswechselspieler sowie maximal zwei Betreuer pro Mannschaft Platz nehmen; dabei müssen alle auf der Mannschaftsaufstellung aufscheinen. Alle übrigen Betreuer und Begleiter der Mannschaft müssen außerhalb der Begrenzung bleiben. Art. 7: Spielkleidung Bei gleicher Farbe der Dressen muss die Heimmannschaft wechseln. Die Spieler dürfen sowohl mit Fußballschuhen in einer Ausführung nach den geltenden Regeln als auch mit Turnschuhen spielen. Über die ordnungsgemäße Spielkleidung entscheidet der Schiedsrichter. Thermohosen sind nur in der gleichen Farbe der Spielhose erlaubt (Geldstrafe). Art. 8: Mannschaftsaufstellung 1. Die Mannschaftsaufstellungen müssen auf den vorgedruckten Formblättern in dreifacher Ausfertigung, vollständig ausgefüllt, zusammen mit den Erkennungsausweisen mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn dem Schiedsrichter übergeben werden. Als Spielerausweise werden nur amtlich gültige Dokumente anerkannt, welche eine einwandfreie Identifizierung der Spieler durch den Schiedsrichter ermöglichen. Der Schiedsrichter kann im Zweifel einen anderen Ausweis verlangen. 2. Bei der Freizeit- und Altherrenmeisterschaft können maximal 18 Spieler auf der Spielerliste angeführt werden. Mindestanzahl der Spieler bei Spielbeginn: Sieben. 3. Bei der Kleinfeldmeisterschaft können maximal 14 Spieler auf der Spielerliste angeführt werden. Mindestanzahl der Spieler bei Spielbeginn: Vier. Art. 9: Auswechselspieler 1. Bei der Freizeit- und Altherrenmeisterschaft kann jede teilnehmende Mannschaft insgesamt 5 Spieler auswechseln. 2. Bei der Kleinfeldmeisterschaft wird der fliegende Wechsel angewandt (Ein- und Auswechseln erfolgt bei ruhendem Spiel). Der Tormannwechsel muss dem Schiedsrichter gemeldet werden. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung der Ein- bzw. Auswechslung der Spieler, erfolgt eine 2 Minutenstrafe gegen den Spieler, der zu früh das Feld betreten hat bzw. gegen einen Spieler, wenn der Tormannwechsel nicht gemeldet wird. 14

17 Art. 10: Linienrichter Jede Mannschaft stellt einen Linienrichter, der sich durch ein amtlich gültiges Dokument ausweisen muss. Auch ein Reservespieler kann Linienrichter machen, sofern bei dessen Einwechslung entweder der ausgetauschte Spieler, ein anderer Reservespieler oder ein offizieller Betreuer diese Funktion übernimmt. Bei eventuellem Fehlen des Linienrichters muss ein Spieler diese Funktion übernehmen. Art. 11: Verwarnungen und Ausschlüsse Bei Platzverweis ist der ausgeschlossene Spieler automatisch für das darauffolgende Meisterschaftsspiel (jeglicher Kategorie) gesperrt. Bei Erreichen von 4 gelben Karten (alle Kategorien zusammengezählt) wird der Spieler für einen Spieltag gesperrt. Sollte ein Spieler wegen Erreichens von 4 gelben Karten einmal gesperrt worden sein, dann ist dieser Spieler nach jeder weiteren zweiten gelben Karte wiederum für einen Spieltag gesperrt; die Sperren bei den gelben Karten sowie Sperren von 2 Spieltagen und mehr treten nach Veröffentlichung im wöchentlichen Rundschreiben in Kraft. Übt ein gesperrter Spieler die Funktion eines Betreuers bzw. Linienrichters aus, so wird eine Geldstrafe verhängt. Sperren aufgrund Roter und Gelb/Roter Karten sowie aufgrund der Summe der Gelben Karten in der Meisterschaft werden in die Ausscheidungs- und Endspiele übernommen. Zudem werden diese Sperren in die neue Saison übernommen. Bei den Endspielen selbst ist ein Spieler bei Feldverweis oder zwei gelben Karten zumindest für das nächste Spiel gesperrt. Die Sperren von mehr als zwei Spieltagen im Pokalwettbewerb kommen auch in der Meisterschaft zur Anwendung und umgekehrt (siehe Art. 17, Punkt 5). Art. 12: Reklamationen und Rekurse 1) Rekurse an den Sportrichter müssen: - Mit Einschreibebrief und vorab per innerhalb von 5 Tagen nach dem entsprechenden Spiel an den VSS übermittelt werden (Rekurse nach dem vorletzten und letzten Spieltag müssen 48 Stunden nach dem vorletzten bzw. letzten Spiel mit Einschreibebrief und vorab per beim VSS eingehen); - Eine Kopie des Rekursschreibens muss dem betreffenden Rekursgegner mittels Einschreibebrief zugeschickt werden, der wiederum innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt des Rekurses (nach dem letzten Spieltag 48 Stunden nach Erhalt des Rekurses vom Gegner) seine Gegenäußerungen an den VSS im gleichen Verfahren wie beim ordentlichen Rekurs einsenden kann; - Die Bestätigung der Einschreibebriefe an den Gegner muss jeweils dem Rekurs an den Sportrichter beigelegt werden; - Als Rekursgebühr müssen Euro 50,00 beigelegt werden (mittels Zirkularscheck ausgestellt auf Fußball im VSS ). 2) Die Entscheidungen des Sportrichters können durch einen Rekurs in zweiter Instanz bei der Disziplinarkommission beanstandet werden. Diese Kommission entscheidet endgültig. Die Rekurse an die Disziplinarkommission müssen: 15

18 - Mit Einschreibebrief und vorab per innerhalb 5 Tage ab Veröffentlichung (nach dem letzten Spieltag 24 Stunden) der Sportrichterentscheidung im Rundschreiben erfolgen; - Eine Kopie des Rekursschreibens muss dem betreffenden Rekursgegner mittels Einschreibebrief zugeschickt werden, der wiederum innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt des Rekurses (nach dem letzten Spieltag 24 Stunden nach Erhalt des Rekurses vom Gegner) seine Gegenäußerungen an den VSS im gleichen Verfahren wie beim ordentlichen Rekurs einsenden kann; - Die Bestätigung der Einschreibebriefe an den Gegner muss jeweils dem Rekurs an den Sportrichter beigelegt werden; - Als Rekursgebühr müssen Euro 100,00 beigelegt werden (mittels Zirkularscheck ausgestellt auf Fußball im VSS ). Alle Entscheidungen der Disziplinarkommission sind endgültig (rechtskräftig) und unanfechtbar. Es besteht keine weitere Rekursmöglichkeit. 3) Bei Annahme oder Teilannahme des Einwandes wird die Rekursgebühr zurückerstattet. 4) Rekurse gegen Schiedsrichterentscheidungen werden grundsätzlich abgelehnt (mit Ausnahme von technischen Fehlern). 5) Unanfechtbare Entscheidungen sind - Spielersperren bis zu 2 Spieltagen sowie Trainer- u. Betreuersperren bis zu 4 Spieltagen; - Geldstrafen bis zu 100,00 Euro. Art. 13: Spielbälle Bei der Freizeit-, Altherren- und Kleinfeldmeisterschaft müssen mindestens drei Spielbälle der Größe 5 vorhanden sein. Bei der Kleinfeldmeisterschaft können auf Kunstrasenplätze auch die dafür vorgesehenen Bälle der Größe 4 verwendet werden. Art. 14: Sanktionen Bei Nichtantreten oder zu spätem Antreten einer Mannschaft zum fälligen Meisterschaftsspiel (ausgenommen ist höhere Gewalt; ob gegeben entscheidet der VSS), wird das Spiel mit 5:0 verloren gewertet und eine Geldstrafe in Höhe von: Euro 200,00 beim ersten Vergehen Euro 250,00 beim zweiten Vergehen Euro 300,00 beim dritten Vergehen verhängt. Beim 4. Vergehen wird die Mannschaft automatisch von der Meisterschaft ausgeschlossen. Der Sportrichter kann außerdem gegen den säumigen Verein auch eine Ersatzleistung zugunsten des Gegners für entstandene Unkosten (insbesondere Reise- und Platzkosten) festlegen. Einer Mannschaft, die unberechtigt einen verspäteten Spielbeginn verursacht, wird eine Geldstrafe verhängt. 16

19 Der Schiedsrichter bzw. die Mannschaften müssen 15 Minuten ab angesetztem Spielbeginn zuwarten, bevor sie wegen Nichtantreten bzw. zu spätem Antreten des Gegners den Platz verlassen dürfen. Wenn ein Verstoß gegen die vorhergehenden Richtlinien unter Art. 1, Punkt 6; Art. 3, Punkt 3; Art. 11; Art. 17, Punkt 4 und Punkt 5 festgestellt wird, so wird das Spiel ebenso mit 5:0 verloren gewertet und eine Geldstrafe verhängt. Wenn ein nichtgemeldeter Spieler beim Spiel eingesetzt wird, wird das Spiel mit 5:0 verloren gewertet und eine Geldstrafe von Euro 100,00 verhängt. Bei Verstoß gegen die anderen Vorschriften wird eine Geldstrafe verhängt. Diese verhängten Geldstrafen werden von der eingezahlten Kaution abgezogen. Am Ende der Landesmeisterschaft wird den einzelnen Vereinen der Restbetrag der hinterlegten Kaution zurückerstattet. Art. 15: Ausscheidungs- und Endspiele 1. Bei der Kalendersitzung zu Beginn der Meisterschaft entscheiden die einzelnen Mannschaften, wie die Ausscheidungs- und Finalspiele durchgeführt werden. Wertung siehe Art. 3, Punkt 5. Art. 16: Spielregeln zur Kleinfeldmeisterschaft 1. Bei der Kleinfeldmeisterschaft wird mit 5 Feldspielern plus Tormann gespielt (je Mannschaft muss ein Tormann auf dem Feld sein). 2. Die Abseitsregelung ist aufgehoben. Die Rückpassregelung zum Torwart wird angewandt. Bei Seitenaus gilt Spielfortsetzung mit flachem Zuspiel mit dem Fuß. Mindestabstand bei Freistößen und Seitenaus 5 m. Beim Seitenaus muss der Ball auf der Linie liegen, um wieder ins Spiel gebracht zu werden. Spielfortsetzung nach jeglicher Unterbrechung innerhalb 5 Sekunden. 3. Das Überzahlspiel wird geahndet, wenn der zu früh ins Spielfeld eingetretene Spieler den Ball berührt oder aktiv eingreift. Überzahlspiel führt zu einem Strafstoß. 4. Der Ball kann bei einem Abstoß oder wenn ihn der Tormann wieder ins Spiel bringt, über die Mittellinie sei es mit den Händen als auch mit den Füßen geschossen bzw. geworfen werden. 5. Der Abstoß darf nur vom Tormann mit den Händen als auch mit den Füßen innerhalb der 5 Sekunden durchgeführt werden. 6. Die 5 Sekunden-Zeitbeschränkung gilt auch beim Eckball. 7. Die 5 Sekunden-Zeitbeschränkung tritt in Kraft, sobald nach Ermessen des Schiedsrichters der Spieler die Möglichkeit hat, das Spiel fortzusetzen. 8. Nach einem erzielten Treffer wird die 2-Minuten-Zeitstrafe für die gegnerische Mannschaft aufgehoben. Sollten 2 oder mehrere Spieler eine 2-Minuten-Zeitstrafe abzusitzen haben, so hebt sich diese nur für den Spieler auf, der diese Strafe als erster antreten musste. Dies gilt auch nach der Halbzeitpause. 9. Die vorgenannten Zeitstrafen müssen ansonsten vollständig abgesessen werden. Eine Ausnahme gilt beim Tormann: diese Zeitstrafe kann auch von einem Spieler abgesessen werden. Bei Zeitstrafen für mehr als 2 Spieler, muss der dritte Spieler diese erst antreten, wenn jene von einem der beiden anderen Spieler 17

20 abgelaufen ist. Zwei Zeitstrafen für denselben Spieler führen zu einem Ausschluss, und das Spiel muss in Unterzahl zu Ende gespielt werden. 10. Bei einer Verwarnung oder Ausschluss eines Spielers, der sich auf der Reservebank befindet, muss ein Feldspieler eine Zeitstrafe von 2 Minuten antreten. Der ausgeschlossene Spieler muss das Spielfeld verlassen und darf am Spiel nicht mehr teilnehmen. 11. Alle Freistöße werden indirekt ausgetragen. Ausnahmen sind Handspiel und grobes Foul im Strafraum. Bei diesen Vergehen gibt es einen Strafstoß. 12. Grätschen ist im Kleinfeldfußball verboten. Dies gilt auch für den Tormann. Grätschen wird im und außerhalb des Strafraumes mit einem indirekten Freistoß geahndet. Wenn nach Ermessen des Schiedsrichters das Grätschen im Strafraum als gefährliches Spiel eingestuft wird, wird dies mit einem Strafstoß geahndet. Art. 17: Pokalturnier 1. Jede Mannschaft, die an der Freizeit-, Altherren- und Kleinfeldmeisterschaft teilnimmt, ist berechtigt, nach Entrichten der festgelegten Teilnahmegebühr, am Pokalturnier der jeweiligen Kategorie teilzunehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Vollständigkeit der Paarungen, die Einschreibung abzulehnen. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb. 2. Jede an der Altherrenmeisterschaft teilnehmende Mannschaft kann unentgeltlich am Pokalturnier der Altherren teilnehmen. 3. Austragungsmodus: Der Pokalwettbewerb wird im Gruppensystem ausgetragen. Bei Unentschieden werden sofort fünf Elfmeter/Siebenmeter geschossen. Ist bis dahin kein Sieger ermittelt, wird das Elfmeterschießen fortgesetzt, bis ein Sieger feststeht. Der Ablauf des Wettbewerbes erfolgt nach einem vor der Meisterschaft erstellten Kalender. Die darin festgelegten Zeiten und Spielplätze sind für alle Mannschaften verbindlich (eventuelle Änderungen werden über das wöchentliche Rundschreiben bekannt gegeben). Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Spielfeldes sind dem Veranstalter einen Tag vor dem betreffenden Pokalspiel mitzuteilen und werden von diesem genehmigt/bestätigt. 4. Steht der Fußballplatz nicht zur Verfügung, muss die Heimmannschaft für einen Ausweichplatz sorgen oder mit einem Platztausch einverstanden sein. Zeitliche Verschiebungen wegen Spielüberschneidungen mit anderen VSS Spielbegegnungen werden vom Veranstalter vorgenommen. Die offiziellen Mitteilungen mit den Ergebnissen werden den teilnehmenden Mannschaften durch das wöchentliche Rundschreiben zugesandt bzw. sind im Internet abrufbar. 5. Verwarnungen und Ausschlüsse: Bei Platzverweis ist der ausgeschlossene Spieler automatisch für das darauffolgende Pokalspiel gesperrt. Bei Erreichen von zwei gelben Karten ist der betreffende Spieler ebenfalls für das darauffolgende Pokalspiel gesperrt. Die Ausschlüsse des Pokalwettbewerbes haben nur dann einen Einfluss auf die Landesmeisterschaft, wenn ein Spieler mehr als 2 Spieltage gesperrt wird in diesem Fall gilt die Sperre auch für die Meisterschaft. Andererseits gelten auch die Sperren von mehr als 2 Spielen in der Meisterschaft für den Pokalwettbewerb. 18

21 6. Spieldauer: Pokal Freizeit 2 x 45 Minuten Pokal Altherren 2 x 35 Minuten 7. Das Pokalendspiel wird nach Möglichkeit, im Rahmen der Landesmeisterschaft ausgetragen. Art. 18: Allgemeine Hinweise 1. Für alle Mitteilungen an die teilnehmenden Vereine wird wöchentlich ein Rundschreiben erstellt und den Vereinen per zugesandt und über das Internet ( veröffentlicht. Es wird davon ausgegangen, dass alle im Rundschreiben enthaltenen Mitteilungen mit dem Datum der Veröffentlichung den Vereinen bekannt sind. Das Datum des Rundschreibens bestimmt den Anfang der Laufzeit für alle Entscheidungen. 2. Der VSS übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Personen- und Sachschäden, die direkt oder auch indirekt durch die Spiele dieser Landesmeisterschaft zustande kommen bzw. hervorgerufen werden. 3. Für alle Mitgliedsvereine hat der VSS eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Außerdem besteht für alle Mitglieder die Möglichkeit eine Unfallversicherung abzuschließen (mehr Infos unter weiter unter Service-Versicherungen). Den am VSS-Sportprogrammen teilnehmenden Nichtmitgliedsvereinen wird nahegelegt, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 4. Alle an der Meisterschaft teilnehmenden Mannschaften sind verpflichtet, ihre Spieler der vom Gesetz vorgeschriebenen jährlichen sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Verantwortlichen der Mannschaften haften für alle zivil- und strafrechtlichen Folgen, welche sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift ergeben können. 5. Wird nach der Erstellung der provisorischen Spielkalender oder während der Meisterschaft eine Mannschaft zurückgezogen, so wird die gesamte Einschreibegebühr (inklusive Kaution) einbehalten. Weiters wird eine Geldstrafe von Euro 150,00 verhängt. Die von der zurückgezogenen Mannschaft erzielten Ergebnisse werden aus der Wertung gestrichen. Sollten diese jedoch bereits die Hälfte plus ein Spiel ausgetragen haben, werden die restlichen Spiele mit einem Ergebnis von 0:5 gewertet. Bei Meisterschaften die in Dreierrunden ausgetragen werden, gilt diese Regelung bereits wenn in der zweiten Runde ein Spiel ausgetragen wurde. 6. Die automatische Sperre ist nicht an den Namen, sondern an den Täter gebunden. Unterläuft dem Schiedsrichter eine Namensverwechslung (bei gelben und roten Karten, bei Auswechslungen...), ist der betroffene Verein zur sofortigen Richtigstellung vor Ort verpflichtet. Bei Namensverwechslungen im Rundschreiben ist umgehend die Geschäftsstelle zu informieren. 7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Spielzeitenüberschneidung sowie bei kirchlichen Feierlichkeiten, Spiele von Amts wegen zeitlich zu verschieben bzw. zu verlegen. 8. Für alle hier nicht im Besonderen geregelten Fälle entscheidet der Sportrichter bzw. es greifen die Bestimmungen des VSS-Jugendbereiches. Änderungen aktualisiert und genehmigt in der Referatssitzung vom

22 ENDSPIELE VSS-RAIFFEISEN-FREIZEIT- und SENIORENFUßBALL- MEISTERSCHAFT 2011/2012 (Prad) Landesmeister Freizeit: Kalterer SV Landesmeister Altherren: ASC Olang Altherren Landesmeister + Pokalsieger Kleinfeld: Real Kamasutra Landesmeister Kleinfeld Altherren: AH Plaus Pokalsieger Freizeit: AFC St. Pauls Pokalsieger Altherren: SG Mühlbach/Rodeneck/Vals

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