Praktikum Allgemeine Chemie. Sicherheitsbelehrung
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- Cornelia Müller
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Transkript
1 Praktikum Allgemeine Chemie Sicherheitsbelehrung Prof. Dr. Matthias Epple Essen, den
2 Sicherheitshinweise Wichtig: Schwangere Studentinnen müssen sich unbedingt bei Frau Dietz melden. Es gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit chemischen Stoffen. Für den Inhalt der ausgegebenen Spinde wird keine Haftung übernommen. 2
3 Betriebsanweisung nach GHS für die Laboratorien der Fakultät Chemie AC der Universität Duisburg-Essen Teil 1 Allgemeine Laborordnung Diese Betriebsanweisung, kurz BA, gilt für alle Laboratorien, in denen mit chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Beim Umgang mit gasförmigen, flüssigen oder festen Gefahrstoffen sowie mit solchen, die als Stäube auftreten, sind besondere Verhaltensregeln und Schutzvorschriften zu beachten. Vorbemerkung: Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen (*), die akut toxsisch explosiv krebserzeugend Gesundheitsgefährlich brandfördernd, oxidierend fruchtschädigend ätzend entzündlich, selbstentzündlich erbgutverändernd reizend umweltschädigend sensibilisierend sind. (*) Eine Zubereitung ist ein Gemisch, ein Gemenge oder eine Lösung von Stoffen einschließlich der Verunreinigungen. 3
4 Musteretikett nach GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) nach CLP Verordnung: Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) 4
5 Einführung des GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) Gefahrenpiktogramme gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Signalwort ( Achtung oder Gefahr ) H-Sätze (Hazard Statements) sowie zusätzliche EUH-Sätze (besondere Gefährdungen) P-Sätze (Precautionary Statements) 5
6 UN/GHS-Gefahrenpiktogramme CLP- Verordnung, ab Juni 2015 Explosiv Gefahrenbezeichnung, GHS01 Signalwort: Gefahr Gefahrenklasse: Instabile explosive Stoffe, Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoffen Explosiv Empfindlich gegenüber Feuer, Hitze, Erschütterungen oder Reibung Entzündliche Flüssigkeit, Feststoff, Gase, Selbstentzündlich Gefahrenbezeichnung, GHS02 Signalwort: Gefahr Gefahrenklasse: Entzündbar, selbsterhitzungsfähig, selbstzersetzlich, pyrophor, Organische Peroxide Entzündbar Führt bei Kontakt mit Funken, Flammen, Hitze zu schweren Brände 6
7 Brandfördernd, Oxidierend Gefahrenbezeichnung, GHS03 Signalwort: Gefahr Gefahrenklasse: Entzündend (oxidierend) wirkend Verursacht oder verstärkt Brände, Erhöht die Brandgefahr Unter Druck stehende Gase Gefahrenbezeichnung, GHS04 Signalwort: Achtung Gefahrenklasse: Gase unter Druck, verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt gelöste Gase Behältnis kann bei Erwärmung explodieren, Sehr kalte Flüssigkeit kann Verbrennungen hervorrufen 7
8 Ätzend, Metallkorrosiv Gefahrenbezeichnung, GHS05 Signalwort: Gefahr/Achtung Gefahrenklasse: Auf Metalle korrosiv wirkend, hautätzend, schwere Augenschädigung Verursacht Verätzungen der Haut und Augenschäden, Kann gegenüber Metallen korrosiv sein Akute Toxizität Gefahrenbezeichnung, GHS06 Signalwort: Gefahr Gefahrenklasse: Akute Toxizität Lebensgefährlich, selbst in kleinen Mengen und bei kurzem Kontakt 8
9 Reizend, akute Toxizität, Narkotisierend, Zielorgantoxizität Gefahrenbezeichnung, GHS07 Signalwort: Achtung Gefahrenklasse: Haut und Augen reizend, Gesundheitsschädlich, Ozonschicht schädigend Gesundheitsgefahren, Organtoxizität, Aspirationsgefahr Gefahrenbezeichnung, GHS08 Signalwort: Gefahr/Achtung Gefahrenklasse: div. Gesundheitsgefahren Kann sehr schwere langfristige Gesundheitsschäden zur Folge haben 9
10 Umweltschädigend Gefahrenbezeichnung, GHS09 Signalwort: Gefahr/Achtung Gefahrenklasse: Gewässergefährdend Giftig für Wasserorganismen, Langfristige Schäden für das Ökosystem Das Signalwort beschreibt den potentiellen Gefährdungsgrad Gefahr : Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien Achtung : Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien Wenn das Signalwort Gefahr verwendet wird, darf das Signalwort Achtung nicht verwendet werden 10
11 Gefahrenhinweise, H-Sätze (hazard statements) Sie beschreiben die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr. Sicherheitshinweise, P-Sätze (precautionary statements) Sie beschreiben empfohlene Maßnahmen, um schädlichen Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden. 11
12 Zu den Gefahrstoffen zählen auch Stoffe und Zubereitungen, die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen oder die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können. Entstehen bei der Verwendung einer Substanz Stoffe die vorgenannte Eigenschaften aufweisen, so gilt sie als Gefahrstoff. Mit Stoffen, deren Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht, muss so umgegangen werden wie mit Gefahrstoffen. Für das Praktikum sind alle gefährlichen Chemikalien im Vorschriftenheft gekennzeichnet. Alle ausgegebenen Chemikaliengefäße haben eine entsprechende Kennzeichnung, die unbedingt beachtet werden müssen. 12
13 Weitere Kennzeichen in den Laboratorien: Verbotsschilder Zutritt für Unbefugte Rauchen, Feuer Essen und Trinken verboten und offenes Licht verboten verboten Gebotsschilder: Die wichtigsten Schutzausrüstungen beim Umgang mit Gefahrstoffen sind: Augenschutz Schutzkleidung Handschutz Atemschutz Gesichtsschutzschild 13
14 Warnzeichen: Warnung vor: giftigen Stoffen Gasflaschen elektrischer Laserstrahlung radioaktiven Spannung Stoffen 14
15 Rettungszeichen: Erste Hilfe Notdusche Augenspül- Nottelefon Krankentrage einrichtung Rettungsweg Richtungsangabe Sammelplatz 15
16 Brandklassen Schilder für den Gefahrenfall: Feuerlöscher Löschschlauch Melder 16
17 Einsatz von entsprechenden Feuerlöschern: Klasse A Brände fester Stoffe hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Flammen- und Glutbildung verbrennen (z.b. Holz, Stroh, Kohle, Papier Klasse B: Klasse F rände von Speiseölen und Speisefetten Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (z.b. Benzin, Alkohol, Öle, Fette, Lacke, Paraffin, Teer) Klasse C: Brände von Gasen (z.b. Wasserstoff, Methan, Acetylen, Propan) Klasse D: Brände von Metallen (insbesondere brennbare Leichtmetalle wie Magnesium und Aluminium sowie Natrium und Kalium) 17
18 Labortypische Sicherheitseinrichtungen Not-Aus für Strom, Wasser, Gas Löschmittel, Löschdecke und Aufsaugmittel für diverse Stoffe Erste-Hilfe-Kästen technische Lüftung, Abzüge mit optischer Funktionskontrolle Ionisationsrauchmelder Fluchtweg, siehe Ausgänge Tür mit Sichtfenster, öffnet in Fluchtrichtung, Sichtfenster Alarmsignal (informiert bei Feueralarm, Lüftung fällt aus) Bei Chemikalientransport Übergefäße, Tragekörbe verwenden Schutzhandschuhe, diese niemals außerhalb des Labors tragen 18
19 Für den Bereich der Laboratorien der Universität Duisburg-Essen gelten Betriebsanweisungen, die sich in Hauptgruppen aufgliedern: Teil 1: Allgemeine Laborordnung (im Protokollheft abgedruckt) Teil 2: Stoffgruppenbezogene Betriebsanweisungen Es können evtl. weitere Anweisungen zu beachten sein, z.b. - für spezielle Geräte (z.b. für Arbeiten mit der Zentrifuge im Laborbereich) - stoffbezogene Betriebsanweisungen (für besonders gefährliche Stoffe) - tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen (z.b. für den Umgang mit Glasgeräten) - Hautschutzplan und Reinigungsmethoden Alle Dokumente liegen entweder im Assistentenzimmer des Praktikums aus oder sind abgedruckt im Protokollheft. Sicherheitsdatenblätter können wir für Sie an allen Rechnern ausdrucken. 19
20 Alleinarbeit für Studenten im Praktikumsbereich: Die Alleinarbeit im Praktikum ist nicht zulässig; es muss sich mindestens noch eine weitere Person im Raum befinden. 20
21 1. Grundregeln Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen und vor der Durchführung von Arbeiten, bei denen eventuell Gefahrstoffe freigesetzt werden könnten, muss das Gefahrenpotential ermittelt werden. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind zu treffen: Informationsquellen: Gefahrstoffverordnung und technische Regeln Hersteller- und Händlerkatalog Sicherheitsdatenblätter (Internet: wiss. Literatur und Arbeitsvorschriften Internetquellen wie Gestis: oder das Gefahrstoffinformationsystem Chemie incl. GHS-Konverter Die besonderen Gefahren, H-Sätze und P-Sätze, sind beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten. 21
22 Grundsätzlich gilt im Praktikum: Jeder Praktikumsteilnehmer muss sich auf die Versuche, die er durchführen möchte, vor Beginn des Praktikumstages vorbereiten. Regeln zum Praktikumsablauf: Bei Praktikumsbeginn werden Jacken und Taschen in den Spind eingeschlossen und Sie tragen sich mit Ihrer Unterschrift in die Anwesenheitsliste ein Bei Verlassen des Praktikums müssen Sie sich aus der Anwesenheitsliste austragen Versuche werden nur mit Kleinstmengen an Chemikalien durchgeführt Chemikalienvorratsgefäße sind sauber zu halten Chemikalien werden nur mit sauberen Spatel entnommen und dürfen nicht zurückgegeben werden Chemikalienvorratsgefäße müssen unverzüglich nach Gebrauch an ihren Aufbewahrungsort zurückgestellt werden. Pipettieren mit dem Mund ist verboten Geschmacksproben sind verboten 22
23 Chemikaliengefäße müssen geeignet sein und werden nach Vorschrift gekennzeichnet (Aushänge lesen, Kennzeichnung von Chemikaliengefäßen), siehe Punkt 1.07 Chemikalien dürfen nur in geeigneten Tragebehälter transportiert werden Schutzhandschuhe sind nach Anweisung zu benutzen (Aushang) Geräte und Zuleitungen sind einer Sichtprüfung zu unterziehen Defekte sind sofort zu melden Alle benutzten Geräte und Glasgeräte sind sauber zurück zu räumen Versuchsaufbauten sind sauber und funktionierend zurück zu geben Frau Dietz führt eine Liste über Erkrankungen und ggf. Unfälle der Studenten. Alle Aushänge sind zu lesen und zu beachten 23
24 1.02. Der Inhalt der folgenden Schriften ist bei allen Laborarbeiten zu beachten: Sie sind im Protokollheft niedergeschrieben oder liegen/ hängen im Praktikumsbereich aus: - Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS Allgemeine Laborordnung, Rettungsplan - weitere stoffgruppen- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen und Anweisungen - Hausordnung der Universität - Richtlinie zur Sammlung und Beseitigung von Chemikalienabfällen - Praktikumsordnung - Brandschutzordnung 24
25 1.03. Das Essen, auch die Aufbewahrung von Lebensmitteln sowie das Trinken und Rauchen im Labor sind untersagt. Jeglicher Alkoholgenuss während der Arbeitszeit ist grundsätzlich untersagt (auch außerhalb des Labors) Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt oder gelagert werden, die zur Verwechslung mit Lebensmitteln führen können. Sie dürfen auch nicht zusammen mit Lebensmitteln aufbewahrt werden Gefahrstoffe sind so zu lagern oder aufzubewahren, dass nur Sachkundige Zugang dazu haben. Ausgebildetes Laborpersonal gilt als sachkundig. Giftige Stoffe sind unter Verschluss zu halten. Sie werden in Praktika bei Bedarf vom Assistenten ausgegeben und sind nach Gebrauch stets wieder einzuschließen. Gefahrstoffe dürfen nicht in den Spinden aufbewahrt oder gelagert werden. Sie dürfen nicht aus dem Praktikumsbereich entfernt werden. Es dürfen keine Chemikalien in die Labore mitgebracht werden! 25
26 1.06. Kühl zu lagernde brennbare Flüssigkeiten sowie hochentzündliche und leichtentzündliche Stoffe dürfen nur in Kühlschränken oder Tiefkühleinrichtungen aufbewahrt werden, deren Innenraum explosionsgeschützt ist Chemikaliengebinde sind mit dem Namen des Stoffes, dem Piktogramm gemäß GHS, dem Signalwort, sowie den Kürzeln für die H- und P-Sätze zu kennzeichnen. Abfälle, die gefährliche Eigenschaften haben, sind mit dem Namen (chemische Bezeichnung), Piktogramme, Gefahrenbezeichnung, H- und P- Sätzen (wenn diese für die Abfallbehandlung von Bedeutung sind und nicht aus der Gefahrenbezeichnung hervorgehen) sowie dem Namen des Abfallerzeugers zu kennzeichnen. 26
27 1.08. Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit Haut und Augen sind zu vermeiden. Bei offenem Umgang mit gasförmigen, staubförmigen und solchen Gefahrstoffen, die einen hohen Dampfdruck besitzen, ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten Im Labor muss ständig eine Schutzbrille mit Seitenschutz und möglichst mit oberer Augenraumabdeckung getragen werden. Brillenträger müssen eine optisch korrigierte Schutzbrille oder aber eine Überbrille über der eigenen Brille tragen. Wer ohne Schutzbrille im Labor arbeitet wird vom Praktikum ausgeschlossen! Die Schutzbrillen werden bei Praktikumsbeginn ausgegeben und verbleiben im Besitz des Studenten. 27
28 1.10. Die in den Sicherheitsratschlägen (P-Sätzen) und speziellen Betriebsanweisungen vorgesehenen Körperschutzmittel wie Schutzbrille, Gesichtsschutz, Arbeitskittel aus Baumwolle und geeignete Handschuhe sind zu benutzen. Der Kittel ist vom Studenten mitzubringen. Die Handschuhe werden bei Praktikumsbeginn ausgegeben und verbleiben im Besitz des Studenten. Im Labor ist angemessene Kleidung zu tragen: Geschlossenes Schuhwerk, lange Hose, keine Nylon/Perlon-Strümpfe und möglichst kunststoffarme Kleidung. Ungeeignete Kleidung führt zum Praktikumsausschluss! Lange Haare sind zusammen zu binden, Kopfbedeckungen, wenn erforderlich, müssen aus Baumwolle sein Das Labor und die Arbeitsplätze müssen sauber und aufgeräumt sein. Eine Anweisung dazu gibt es im Aushang "Laborrundgang" im Praktikumslabor. Laufende Versuche dürfen nicht verlassen werden. Man kann den direkten Arbeitsplatznachbarn bitten, seinen Versuch kurzzeitig zu beaufsichtigen, wenn man das Labor aus dringenden Gründen verlassen muss. 28
29 1.12. Der Fußboden ist von abgestellten Gegenständen freizuhalten Unbefugte haben keinen Zutritt zum Labor Werdende Mütter müssen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Laborarbeiten sind dann nur eingeschränkt möglich (nach Absprache). 29
30 2. Allgemeine Schutz- und Sicherheitseinrichtungen Die Frontschieber der Abzüge sind geschlossen zu halten. Defekte Abzüge dürfen nicht benutzt werden. Fehler bitte dem Laborpersonal melden. Es ist zu beachten, dass die Abzüge ab Uhr abends und bis 7 Uhr morgens und am Wochenende nur mit weniger Leistung ziehen Informieren Sie sich über die möglichen Warnsignale (z.b. Feueralarm, Ausfall der Abluft) und über den Standort und die Funktionsweise der Notabsperrvorrichtungen für Gas und Strom sowie der Wasserversorgung. Eingriffe sind auf Notfälle zu beschränken. Informieren Sie nach Eingriffen den zuständigen Assistenten. Der Strom sollte möglichst umgehend nach der Beseitigung der Gefahrensituation vom Praktikumsassistenten wieder eingeschaltet werden. 30
31 Der Fluchtwegplan ist im Flurbereich des Praktikums ausgehängt. Der Standort der Feuerlöscher, Löschsand, Löschdecke und Erste Hilfe Kästen sowie Augenund Notduschen und des Telefons werden bei der Platzübergabe vorgestellt Notduschen und Augenduschen sind monatlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu prüfen durch das zuständige Laborpersonal Feuerlöscher, Löschsandbehälter und Behälter für Aufsaugmaterial sind nach jeder Benutzung wieder zu befüllen. Bitte geben Sie Frau Dietz Bescheid Flucht- und Rettungswege sind von allen abgestellten Gegenständen freizuhalten. Brandschutztüren sind geschlossen zu halten. Die Brandschutztüren dürfen nicht mit Keilen offen gehalten werden. 31
32 2.06. Der Inhalt der in den Labors befindlichen Erste-Hilfe-Kästen wird regelmäßig durch das zuständige Laborpersonal auf seine Vollständigkeit geprüft. Die im Bedarfsfall entnommenen Bestandteile sind Frau Dietz mitzuteilen Bei großen Verletzungen, bei denen ein Arztbesuch und eine Fehlzeit von mehr als drei Arbeitstagen folgen, ist eine Unfallanzeige erforderlich. Bitte bei Frau Dietz melden. Bei kleineren Verletzungen ist eine Eintragung in das Verbandsbuch erforderlich. 32
33 3. Abfallverminderung und entsorgung Die Menge gefährlicher Abfälle ist dadurch zu vermindern, dass möglichst kleine Ansätze durchgeführt werden. Der Weiterverwendung und der Wiederaufarbeitung, z.b. von Lösungsmitteln, ist der Vorzug vor der Entsorgung zu geben. Reaktive Reststoffe, z.b. Alkalimetalle, Peroxide, Hydride, Raney-Nickel, sind sachgerecht zu weniger gefährlichen Stoffen umzusetzen Anfallende nicht weiterverwertbare Abfälle oder Reststoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften als Sonderabfall einzustufen sind, müssen ihren Eigenschaften entsprechend verpackt, beschriftet, deklariert, im Abfallbereitstellungslager gemeldet und zur Entsorgung übergeben werden. Gleiches gilt für zu entsorgende Altchemikalien. Im Praktikum gibt es zu jedem Versuch im Vorschriftenheft eine Entsorgungsanweisung. Auf den Entsorgungsschränken befindet sich eine Liste der Abfallbehälter mit der Erklärung "was kommt wo rein". 33
34 Organische Lösemittel sind im Lösemittelbehälter zu sammeln. Säuren und Laugen sind getrennt voneinander in den Behältern Schwermetalllösung alkalisch (Lauge) und Schwermetalllösung sauer zu sammeln. Konzentrierte Säuren und Laugen nicht in den Behältern sammeln, diese werden in entsprechend dimensionierten Glasgefäßen gesammelt, Etikettierung gemäß Inhalt. Salpetersaure Lösungen müssen unbedingt getrennt von anderen Säuren gesammelt werden (Gefahr der Bildung von Nitrosylchlord!). Salpetersäurehaltige Abfälle werden in entsprechend dimensionierten und beschrifteten Gefäßen getrennt gesammelt. Schwermetallhaltige Lösungen werden bei Überschreitung des Einleitgrenzwertes in Abhängigkeit des ph-wertes der Lösung in den Behältern Schwermetalllösung alkalisch oder Schwermetalllösung sauer gesammelt. Lösungen aus dem Bereichen der Gravimetrischen und Volumetrischen Bestimmungen sowie der Konduktometrie können über das Abwasser entsorgt werden. Ausnahme: Kupferbestimmung, Kaliumdichromatbestimmung, Manganometrie 34
35 4. Verhalten in Gefahrensituationen Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z.b. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten ist folgendes zu beachten: Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern Gefährdete Versuche sichern, Gas, Strom und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss weiterlaufen). 35
36 4.04. Aufsichtsperson bzw. Verantwortlichen informieren Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die Langzeitschäden auslösen können oder die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben (größere Wunden), ist ein Arzt aufzusuchen. Nach Augenkontakt mit Chemikalien ist grundsätzlich ein Augenarzt aufzusuchen. Frau Dietz oder der nächste Assistent sind darüber zu informieren. Eine Unfallmeldung wird durch Frau Dietz erstellt Ausgelaufene Flüssigkeiten sind mit Pyracidosorb (für Säuren), Basosorb (für Laugen) oder Rotisorb (für sonstige Flüssigkeiten) bzw. Mercurisorb(Quecksilber elementar) aufzunehmen. Verbrauchte Aufsaugmassen staub arm aufnehmen! 36
37 5. Grundsätze der richtigen Erste-Hilfe-Leistung Erste-Hilfe-Kasten: in jedem Labor Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten. Falls erforderlich (bei Pflasterverletzungen nicht) ist so schnell wie möglich einen Notruf tätigen (siehe Abschnitt 6) Personen aus dem Gefahrenbereich retten und an die frische Luft bringen Brände, insbesondere Kleiderbrände, löschen (Notdusche verwenden). 37
38 5.04. Notduschen benutzen, mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife reinigen. Schlecht wasserlösliche Substanzen mit Polyethylenglykol (BASF, oder Roticlean E der Fa. Roth von der Haut abwaschen und mit Wasser nachspülen. Alle Aufsaugmassen und Absorptionsmittel sind im Assistentenzimmer gelagert Bei Augenverätzungen mit weichem, umkippendem Wasserstrahl, am besten mit einer am Trinkwassernetz frei installierten Augendusche, beide Augen von außen her zur Nasenwurzel bei gespreizten Augenlidern 10 Minuten oder länger spülen. Nächste fest installierte Augendusche: in jedem Labor, am Waschbecken Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen. 38
39 5.07. Bei Bewusstsein gegebenenfalls Schocklage einnehmen lassen (Beine nur leicht (max. 10 cm) über Herzhöhe mit entlasteten Gelenken lagern, bei Atemnot halb aufrechte Sitzhaltung) Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in die stabile Seitenlage bringen, sonst Kopf überstrecken und bei einsetzender Atmung in die stabile Seitenlage bringen, sonst sofort mit der Beatmung beginnen. Auf Vergiftungsmöglichkeiten achten. Bei Herzstillstand: Herz-Lungen-Wiederbelebung durch ausgebildete Personen Bei Verschlucken von Chemikalien ist in der Regel ein Erbrechen zu vermeiden. Im Einzelfall ist die Vorgehensweise dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers zu entnehmen. Geben Sie dem Verletzten einen Becher Wasser möglichst unter Zusatz von 2-3 Esslöffeln Aktivkohle zu trinken. 39
40 5.10. Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen Verletzte Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht alleine lassen Information des Arztes sicherstellen. Angabe der Chemikalien möglichst mit Hinweisen für den Arzt aus entsprechenden Büchern, Vergiftungsregistern (Internet: z.b. Angaben aus Gestis bereitstellen, Erbrochenes und Chemikalien sicherstellen. 40
41 6. Notruf von jedem Haustelefon aus (Hausnotruf, Feuer/Unfall): Notruf (von allen Telefonen aus): 112 münzfreier Notruf (Münzfernsprechern): (Feuerwehr/Notarzt): 112 (ohne Vorwahl der 0 direkt möglich) 41
42 6.03. Setzen Sie einen Notruf gemäß folgendem Schema ab: WER setzt den Notruf ab? Name WO geschah der Unfall? Ortsangabe WAS geschah? Feuer, Verätzung, Sturz usw. WELCHE Verletzungen? Art und Ort am Körper WIEVIELE Verletzte? Anzahl WARTEN bis die Rettungs- niemals vorher auflegen, leitstelle das Gespräch es könnten wichtige Fragen zu beendet hat. beantworten sein 42
43 Alarmsignal: Klingeln, Sirene 7. Alarmsignale Alarmauslösung: Durch Feuermelder, Notruf, Rauchmelder (hat ein Melder ausgelöst, so blinkt dieser rot) Achtung: Gleichzeitig bei Feueralarm wird die Lüftung ausgeschaltet, um eine Ausweitung des Feuers zu verhindern! Maßnahmen: Feuerwehr informieren, betroffenen Personen warnen, Entstehungsbrand mit Eigenmitteln löschen (Feuerlöscher, Sand), dabei auf die eigene Sicherheit achten, Panik vermeiden, Brandschutzordnung beachten. wenn notwendig: Arbeitsplatz sichern, möglichst Strom und Gas abschalten, Gebäude auf dem kürzesten Fluchtweg verlassen, keine Aufzüge benutzen (vgl. Brandschutzordnung) 43
44 Schauen Sie sich vor Arbeiten im Labor den Rettungsplan auf jedem Flur hinsichtlich der Notausgänge und des Sammelplatzes an, damit Sie im Notfall informiert sind. Personenschutz geht vor Sachschutz! Bei Ausfall der Lüftungsanlagen oder Brandfall: Arbeiten mit Gefahrstoffen einstellen. Labor nach Abschalten der Geräte verlassen. Bei Beginn der Arbeiten im Praktikum und beim Verlassen der Labore muss jeder Student sich in der Anwesenheitsliste ein- und austragen, damit im Notfall die anwesenden Personen gezählt werden können. Die Missachtung dieser Anordnung wird mit einer Sanktion belegt. 44
45 Das Lerntutorial UNiSICHER ist eine Informationsquelle bei Sicherheitsfragen, die für Chemiestudierende im praktischen Teil ihres Studiums relevant sind. Es soll die Fülle an Hintergrundinformationen, Daten und bestehenden Vorschriften für ein sicheres Verhalten und Experimentieren anschaulich und transparentdarstellen. 45
46 Spezielle Sicherheitsregeln für die Anorganische Chemie Folgende Grundsätze sind auf jeden Fall zu beachten Glasflaschen Elektrische Geräte Der Transport von Glasflaschen hat in geeigneten Tragebehältnissen zu erfolgen, auch außerhalb des Laborbereiches; (z.b. vom Lager ins Labor) sollten die Flaschen z.b. in Eimern transportiert werden. Defekte elektrische Geräte (auch Kabel) dürfen nicht verwendet werden und müssen unverzüglich fachgerecht repariert werden. Die Sicherheitsvorschriften für den Betrieb der einzelnen Geräte sind auf jeden Fall einzuhalten. Elektrische Geräte müssen einmal jährlich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Elektrische Geräte dürfen nur benutzt werden mit 46
47 Gefährliche Versuche Sicherheitsmaterial Fluchtwege gültigem Sicherheitsaufkleber. Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung durchzuführen. Kabel sind so zu verlegen, dass diese keine Heizplatte berühren oder zur Stolperfalle werden. Gefährliche Versuche dürfen nicht ohne Aufsicht durchgeführt werden, der Betreuer darf den Raum nicht verlassen und auch keine anderen Personen mit der Aufsicht beauftragen. Die Versuche müssen mit den sonstigen Arbeiten abgestimmt werden. Bei gefährlichen Versuchen, muss die Laborbesatzung im Vor aus informiert werden und ggf. geeignete Sicherheitsausstattung bereitgestellt werden. Gefährliche Versuche nie allein und ohne Kenntnis anderer durchführen. Sicherheitsmaterial ist in jedem Fall zu benutzen (z.b. Waschflaschen, Sicherheitswaschflaschen, Lederhandschuhe etc.) Fluchtwege freihalten. 47
48 Explosionsfähige, brennbare und giftige Chemikalien Labortritte/Leitern Lösungsmittelabfälle Fluchtfenster sollten ganz zu öffnen sein. Explosionsfähige Chemikalien sind nach den dazugehörigen Sicherheitsvorschriften zu behandeln (Betriebsanweisung, Mengenbeschränkung). Verwendung nur nach Rücksprache mit dem Assistenten. Werden sie benutzt, so sind die Sicherheitsscheiben der Abzüge, in denen sie benutzt werden, immer geschlossen zu halten. Gefäße mit nicht in Benutzung befindlichen explosionsfähigen, brennbaren oder toxischen Chemikalien sind unverzüglich in den entsprechenden Gefahrstoffoder Giftschränke unterzubringen. Bei Handhabungen außerhalb der Griffhöhe sind Labortritte oder Leitern zu benutzen. Stühle und vor allem Hocker dürfen nicht benutzt werden. Lösungsmittelabfälle dürfen nur in den blauen Spezialbehältern gesammelt werden, nicht in alten Plastikgefäßen. Die Behälter sind nach der 48
49 Benutzung sofort wieder zu verschließen. Säure- und Laugeflaschen und ätzende Chemikalien Gifte Sicherheitseinrichtungen Glasgeräte Flaschen mit ätzenden Flüssigkeiten dürfen nicht oberhalb der Augenhöhe gelagert werden (nicht auf dem oberen Regal im Labor). Gefäße mit nicht in Benutzung befindlichen Säuren und Laugen sind unverzüglich in den Kunststoff beschichteten Schränken unterzubringen (mit Entlüftung). Ätzende Chemikalien Säure/Lauge-Schränke (nicht in die Metall-Gefahrstoffschränke stellen). Gifte müssen nachts in die Sicherheitsschränke oder in die abschließbaren Kühlschränke eingeschlossen werden. Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher oder Hebel für Notduschen dürfen nicht mit Kleidung wie Kitteln und anderen Dingen zugehängt werden. Soll ein Schlauch z.b. über ein Glasrohr geschoben werden oder soll ein Glasrohr o.ä. 49
50 nach Anritzen gebrochen werden, so sind Lederhandschuhe zu tragen. Alternativ kann das Glas mit einem dicken Tuch umwickelt werden. Lederhandschuhe (Hitze) Wird mit heißen Dingen z.b. Muffelofen, Trockenschrank umgegangen oder werden Gegenstände aus dem Ofen entnommen (wenn nötig, Tiegelzange benutzen), müssen Lederhandschuhe oder andere Hitzehandschuhe getragen werden. Laborkittel, Handschuhe Laborkittel dürfen nicht in Bereichen wie Büro, Cafeteria, Mensa, Seminarraum usw. getragen werden. Handschuhe sollen nicht außerhalb der Laboratorien getragen werden. Es sollen mit Handschuhen keine Türklinken, Telefonhörer o.ä. angefasst werden. Beim Umgang mit Gefahrstoffen geeignete Handschuhe tragen. Handschuhe nicht zu lange tragen. Hände nach Feuchtarbeit reinigen, 50
51 Assistentenraum und Büro Frau Dietz Aufzüge Exsikkatoren Glasabfälle Verbrennungsgefahr trocknen und gut eincremen. Hautschutzplan beachten. Im Assistentenraum und im Büro von Frau Dietz werden alle wichtigen Unterlagen über Sicherheit, Schutzbrillen, Ordner mit Betriebsanweisungen, Hautschutzplan usw. aufbewahrt. Bei Gefahr Aufzüge auf keinen Fall benutzen. Für flüssige Gase, Gasflaschen, sperrige Güter und Chemikalien keinen Personenaufzug benutzen. Vakuumexsikkatoren dürfen nur mit Folie beklebt verwendet werden, es sei denn, sie sind schon ab Werk mit Kunststoff beschichtet. Saubere Glasabfälle in den Hausmüllcontainer Kontaminierter Glasbruch in die blaue Glasabfalltonne. Bei Umgang mit z. Bsp. Muffelofen, Trockenschrank, gegebenenfalls Tiegelzange, Hitzehandschuhe benutzen. 51
52 Besondere Hinweise für das Arbeiten im Praktikum Allgemeine Chemie Umgang mit Glasgeräten: Glas bricht leicht, daher immer kurz anfassen. Angebrochene Ränder müssen rund abgeschmolzen werden. Möchte man Schläuche auf Glasrohre aufziehen oder Glasrohre durch Stopfen führen, so benutzt man Glycerin als Gleitmittel, fasst kurz an und umwickelt mit einem Tuch und dreht vorsichtig. Festsitzende Schliffverbindungen werden mit einem Fön erwärmt, bis sich die Verbindung durch leichtes Drehen löst. Keine Gewalt anwenden. Reinigung von Glasgeräten: Verschmutzte Geräte sofort nach Gebrauch säubern, um starke Anhaftungen zu vermeiden. Mechanische Reinigung mit Handschuhen, Schutzbrille durchführen, Glasbruch vermeiden. 52
53 Chemikalienreste mit einfachen Spülmitteln reinigen, bevor Lösemittel oder Säuren eingesetzt werden. Spülreste sachgerecht entsorgen. Die "Betriebsanweisung für die Reinigung von Geräten" hängt in jedem Labor aus. Kontaminierter Glasbruch wird in den blauen Tonnen im Labor gesammelt. Umgang mit Säuren und Laugen: Umfüllen von Säuren und Laugen erfolgt immer im Abzug, mittels eines geeigneten Trichters unter Verwendung einer Auffangwanne. Hierbei darf der Stopfen niemals mit dem unteren Teil auf den Tisch gelegt werden. Während des Umgießens muss die Beschriftung der Flasche immer auf der oberen Seite sein (in der Handfläche), um Beschädigungen durch herunterfließende Tropfen zu vermeiden. Beim Verdünnen muss wegen der entstehenden Wärme bei Zugabe von Wasser stets die Säure/Lauge langsam in das vorgelegte Wasser gegeben werden. Nie umgekehrt! 53
54 Umgang mit Regeln: Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Regeln eingehalten und Aushänge gelesen und berücksichtigt werden müssen. Bei nicht Einhaltung kann es zum Nichtbestehen des Praktikums führen. Jede/r Studierende ist für seine Versuchsdurchführungen und Testate selbst verantwortlich. Bitte lesen Sie dazu die Praktikumsordnung für die Praktika des Studiengangs Chemie (B.Sc. / M.Sc.), Teil B: Regularien und Ablauf für das Praktikum Allgemeine Chemie. Zum Ende des Praktikums sorgen Sie dafür, dass die Testate und Ergebnisse aller Versuche und Kolloquien im Protokollheft eingetragen sind. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Protokollseite eines Versuches und den Umgang damit vor: 54
55 Protokolle zu den quantitativen Analysen: Versuch Nr. Name: Versuch Durchführung mit Platz-Nr.: AP eintragen Datum:XX.XX.2015 eintragen Unterschrift des Assistenten bei Versuchsbeginn Geben Sie bei Gruppenversuchen die Platznummern der Mitexperimentatoren an (zusammen ein Ergebnis!) Raum für Verfahrensänderungen/Reaktionsgleichungen Tragen Sie die Reaktionsgleichungen, Rechenwege, Formeln und Einheiten ein Dokumentieren Sie alle Versuchsdaten Klammern Sie die Diagramme immer mit in dieses Heft ein Führen Sie nach Anweisung ein ausführliches Laborjournal für alle Versuche, es ist die Voraussetzung für alle Abgaben der Ergebnisse Dieser Bereich wird nur von den Betreuern ausgefüllt Ergebnis: Durchführung Punkte: Protokollpunkte: Gesamtpunkte: Testat: Wir bitten darum Regeln einzuhalten damit wir einen reibungslosen Praktikumsablauf sicherstellen können. 55
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